Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 85/02   

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https://dejure.org/2002,5077
OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 85/02 (https://dejure.org/2002,5077)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.07.2002 - 6 W 85/02 (https://dejure.org/2002,5077)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Juli 2002 - 6 W 85/02 (https://dejure.org/2002,5077)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Formgültigkeit eines Ehegattentestaments: Erfordernis der gesonderten Unterschrift einer Schlusserbeneinsetzung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erbrecht; Ehegattentestament; Handschriftliches Testament; Einsetzung von Schlußerben unterhalb der Unterschriften; Eigenhändige Unterschrift; Berliner Testament

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbrecht; Ehegattentestament; Handschriftliches Testament; Einsetzung von Schlußerben unterhalb der Unterschriften; Eigenhändige Unterschrift; Berliner Testament

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Testament - Formunwirksamkeit wg. Unterschrift - Schlusserben

  • Judicialis

    BGB § 2247

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2247
    Erbrecht; Testament

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Testament mit Oberschrift

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.03.1974 - IV ZR 133/73

    Gültigkeit von späteren Ergänzungen eines eigenhändigen Testaments - Gültigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 85/02
    Hieraus folgt, dass Ergänzungen oder Änderungen, die sich auf demselben Blatt befinden, auf dem auch das Testament niedergeschrieben ist, die aber von der Unterschrift des Erblassers räumlich nicht gedeckt werden, grundsätzlich gleichfalls besonders unterzeichnet werden müssen (BGH NJW 1974, 1083, 1084; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 711).

    Dies ist dann der Fall, wenn das Testament ohne die vorgenommenen Ergänzungen lückenhaft, unvollständig oder nicht durchführbar wäre, wenn der wirkliche Wille des Erblassers also nur aus beiden vom Erblasser niedergeschriebenen Erklärungen ersichtlich wird (BGH NJW 1974, 1083, 1084; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 711; BayObLG …

    Eine weitere Einschränkung des Unterschriftserfordernisses wird zugelassen, wenn erwiesen ist, dass Ergänzungen nach der Auffassung des Erblassers durch die auf dem Testament befindlichen Unterschriften gedeckt sein sollten, und wenn das äußere Erscheinungsbild der Urkunde dem nicht entgegensteht (BGH NJW 1974, 1083, 1084).

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn die Unterschrift sich am Rand befindet, weil auf der betreffenden Seite unter dem Text kein Raum mehr war (OLG Hamm, FamRZ 1986, 728; BayObLG FamRZ 1986, 728, 729), wenn ein Testament auf einem gefalteten Bogen niedergeschrieben ist, die Unterschrift sich unterhalb des Textes auf der linken inneren Seite befindet und die Ergänzung daneben auf der rechten Seite oben erfolgt (BGH NJW 1974, 1083, 1084), oder wenn sich die Unterschrift auf einem verschlossenen Testamentsumschlag befindet (BayObLG FamRZ 1988, 1211, 1212).

  • OLG Frankfurt, 13.02.1995 - 20 W 394/94

    Wirksamkeit nicht unterschriebener testamentarischer Anordnungen

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 85/02
    Hieraus folgt, dass Ergänzungen oder Änderungen, die sich auf demselben Blatt befinden, auf dem auch das Testament niedergeschrieben ist, die aber von der Unterschrift des Erblassers räumlich nicht gedeckt werden, grundsätzlich gleichfalls besonders unterzeichnet werden müssen (BGH NJW 1974, 1083, 1084; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 711).

    Dies ist dann der Fall, wenn das Testament ohne die vorgenommenen Ergänzungen lückenhaft, unvollständig oder nicht durchführbar wäre, wenn der wirkliche Wille des Erblassers also nur aus beiden vom Erblasser niedergeschriebenen Erklärungen ersichtlich wird (BGH NJW 1974, 1083, 1084; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 711; BayObLG …

  • OLG Hamm, 14.03.1986 - 15 W 423/85

    Formunwirksames Testament; Unterschrift auf einem unverschlossenen Briefumschlag

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 85/02
    Sinn und Zweck dieser vom Gesetz ausdrücklich geforderten Unterschrift ist es, die Identifikation des Erblassers zu ermöglichen, die Übernahme der Verantwortung für den darüber stehenden Text zu dokumentieren sowie den Urkundentext räumlich abzuschließen (OLG Hamm FamRZ 1986, 728).

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn die Unterschrift sich am Rand befindet, weil auf der betreffenden Seite unter dem Text kein Raum mehr war (OLG Hamm, FamRZ 1986, 728; BayObLG FamRZ 1986, 728, 729), wenn ein Testament auf einem gefalteten Bogen niedergeschrieben ist, die Unterschrift sich unterhalb des Textes auf der linken inneren Seite befindet und die Ergänzung daneben auf der rechten Seite oben erfolgt (BGH NJW 1974, 1083, 1084), oder wenn sich die Unterschrift auf einem verschlossenen Testamentsumschlag befindet (BayObLG FamRZ 1988, 1211, 1212).

  • OLG Hamm, 27.06.1991 - 15 W 116/91
    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 85/02
    Die Bezugnahme auf ein anderes Schriftstück wahrt die Testamentsform nämlich nur dann, wenn es sich bei diesem ebenfalls um eine gültige letztwillige Verfügung handelt (BGH Rpfleger 1980, 337, 338; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1352, 1353).
  • BGH, 20.11.1990 - XI ZR 107/89

    Blanko-"Oberschrift" - "Oberschrift" ist keine Unterschrift iSv §§ 416, 440 Abs.

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 85/02
    Eine 'Oberschrift' genügt also gerade nicht (vgl. BGHZ 113, 48, 51; NJW 1992, 829, 830).
  • BGH, 21.01.1992 - XI ZR 71/91

    Nebenschrift ist keine Unterschrift

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 85/02
    Eine 'Oberschrift' genügt also gerade nicht (vgl. BGHZ 113, 48, 51; NJW 1992, 829, 830).
  • BayObLG, 01.07.1988 - BReg. 1a Z 1/88

    Weitere Beschwerde der durch Testament zu Erben eingesetzten Leiter eines

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 85/02
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn die Unterschrift sich am Rand befindet, weil auf der betreffenden Seite unter dem Text kein Raum mehr war (OLG Hamm, FamRZ 1986, 728; BayObLG FamRZ 1986, 728, 729), wenn ein Testament auf einem gefalteten Bogen niedergeschrieben ist, die Unterschrift sich unterhalb des Textes auf der linken inneren Seite befindet und die Ergänzung daneben auf der rechten Seite oben erfolgt (BGH NJW 1974, 1083, 1084), oder wenn sich die Unterschrift auf einem verschlossenen Testamentsumschlag befindet (BayObLG FamRZ 1988, 1211, 1212).
  • BGH, 29.05.1980 - IVa ZR 26/80

    Abgrenzung der unzulässigen Bezugnahme von außerhalb des Testaments liegenden

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 85/02
    Die Bezugnahme auf ein anderes Schriftstück wahrt die Testamentsform nämlich nur dann, wenn es sich bei diesem ebenfalls um eine gültige letztwillige Verfügung handelt (BGH Rpfleger 1980, 337, 338; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1352, 1353).
  • OLG Oldenburg, 13.10.1983 - 5 W 82/83
    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 85/02
    Erfolgt deshalb - wie hier - unterhalb der Unterschriften eines gemeinschaftlichen Testaments eine weitere selbstständige Verfügung von Todes wegen durch die Einsetzung von Schlusserben, muss diese ebenfalls vom Erblasser unterschrieben sein, wenn sie wirksam sein soll (BayObLG FamRZ 1984, 1270; ferner BayObLG FamRZ 1975, 314, 315; Stumpf, FamRZ 1992, 1131, 1133).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 20.12.2001 - 6 U 100/01   

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https://dejure.org/2001,13501
OLG Hamburg, 20.12.2001 - 6 U 100/01 (https://dejure.org/2001,13501)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.12.2001 - 6 U 100/01 (https://dejure.org/2001,13501)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 6 U 100/01 (https://dejure.org/2001,13501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    HGB § 472 Abs. 1 § 475 Abs. 1
    Haftung des Lagerhalters für die bauliche Eignung des Lagers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 28.01.1988 - 6 U 144/87

    Lagereinrichtungen; Herstellung; Erneuerung; Erfüllungsgehilfe; Lagerhalter;

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2001 - 6 U 100/01
    Wie der Senat bereits in der Entscheidung vom 28.1.1988 ( TranspR 1988, 210 f. = VersR 1988, 634 f.) gehört es nicht zum Schutzumfang des Lagervertrages, Lagervorrichtungen herzustellen oder nachträglich zu verbessern.
  • OLG Köln, 13.09.2005 - 3 U 40/05

    Transportrecht - Prozessführungsbefugnis Hamburger Assekuradeure;

    Die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verlangt vom Lagerhalter, dass er sich über die Eignung des Lagerraumes für die Einlagerung von Waren Klarheit verschafft und nur geeignete Räumlichkeiten zur Einlagerung verwendet (vgl. BGH VersR 1979, 901 ff.; OLG Hamburg, TranspR 2003, 403 f.); vor vorhersehbaren Gefahren muss das Lagergut im Rahmen des Zumutbaren geschützt werden, gegebenenfalls schuldet der Lagerhalter dem Einlagerer insoweit ausreichende Beratung (Staub-Koller, § 416 HGB a.F. Rn27).
  • LG Hamburg, 28.08.2014 - 409 HKO 5/14

    Haftung des Verfrachters im multimodalen Transport: Verlust von Sendungsgut

    Insofern sind die Überlegungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts in dessen Urteil vom 20.12.2001 (TranspR 2003, 403) auf den hiesigen Fall übertragbar.

    Der für die Beförderung Verantwortliche schuldet ordnungsgemäße Beförderung, aber keine Herstellung des Beförderungsmittels selbst und dessen Überwachung (vgl. zur entsprechenden Situation im Falle der Haftung eines Lagerhalters HansOLG TranspR 2003, 403, 404).

  • LG Hamburg, 02.10.2014 - 413 HKO 4/14

    Regress der Transportversicherung bei Warenverlust bei einem multimodalen

    Insofern sind die Überlegungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts in dessen Urteil vom 20.12.2001 (TranspR 2003, 403) auf den hiesigen Fall übertragbar.
  • LG Hamburg, 25.02.2013 - 412 HKO 85/12

    Schadenersatz wegen Vernichtung des Lagerguts: Haftung des Lagerhalters bei Brand

    Der Fall liegt damit im Ergebnis nicht anders als der vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg mit Urteil vom 20.12.2001 (6 U 100/01) entschiedene Fall, in welchem das Hans. OLG den Lagerhalter nicht für verpflichtet gehalten hat, ohne besondere Anhaltspunkte die Standfestigkeit und konstruktive Sicherheit des von ihm angemieteten Lagers zu untersuchen.
  • LG Hamburg, 28.12.2012 - 311 O 49/12

    Lagergeschäft: Schadenersatzanspruch des Einlagerers wegen Verlustes des

    Hierfür wäre das Vorliegen besonderer Anhaltspunkte erforderlich (vgl. hierzu: OLG Hamburg, Urteil vom 20.12.2001, 6 U 100/01, TranspR 2003, 403, insbes.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.07.2002 - 1 U 155/01   

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https://dejure.org/2002,7006
OLG Frankfurt, 08.07.2002 - 1 U 155/01 (https://dejure.org/2002,7006)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.07.2002 - 1 U 155/01 (https://dejure.org/2002,7006)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Juli 2002 - 1 U 155/01 (https://dejure.org/2002,7006)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 839 Abs 2 BGB, § 160 Abs 3 Nr 2 ZPO, § 540 ZPO, § 540aF ZPO
    Amtspflichtverletzung und Richterprivileg: Nichtaufnahme eines Antrags in Protokoll und Absehen des Berufungsgerichts von einer Zurückverweisung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Protokollierung; Prozessuale Anregung eines Prozessbeteiligten; Prozessualer Sachantrag; Rechtsbeugung; Amtshaftungsanspruch gegen Richter

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2002 - 1 U 155/01
    Ein solcher Fall steht gänzlich fehlenden Entscheidungsgründen gemäß § 551 Nr. 7 ZPO gleich (BGH NJW 1989, 773; BGHZ 39, 333; Zöller/Gummer, 22. Aufl., ZPO § 551 Rn. 8).
  • BGH, 13.04.1992 - II ZR 105/91

    Zurückverweisung bei fehlender Prozeßvoraussetzung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2002 - 1 U 155/01
    Urteilsmängel im Sinne des § 551 ZPO sind stets ein wesentlicher Verfahrensmangel im Sinne des § 539 ZPO a.F. (BGH NJW 1992, 2099).
  • BGH, 24.05.1988 - VI ZR 159/87

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2002 - 1 U 155/01
    Ein solcher Fall steht gänzlich fehlenden Entscheidungsgründen gemäß § 551 Nr. 7 ZPO gleich (BGH NJW 1989, 773; BGHZ 39, 333; Zöller/Gummer, 22. Aufl., ZPO § 551 Rn. 8).
  • BGH, 19.12.1991 - III ZR 9/91

    Endvermögen des Ehegatten - Versicherung an Eides Statt - Auskunft über das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2002 - 1 U 155/01
    Im Bereich richterlicher Tätigkeit außerhalb des Richterprivilegs ist eine objektiv unrichtige Gesetzesauslegung oder Rechtsanwendung einem Amtsträger vor allem dann vorwerfbar, wenn sie gegen den klaren, bestimmten und eindeutigen Wortlaut der Vorschrift verstößt oder wenn die Zweifelsfragen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt sind (BGH NJW-RR 1992, 919 m.w.N.; OLG Frankfurt, NJW 2001, 3270, 3271 m.w.N.).
  • BGH, 21.08.1997 - 5 StR 652/96

    Rechtsbeugung von Staatsanwälten der DDR durch Nichtverfolgung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2002 - 1 U 155/01
    Selbst die (bloße) Unvertretbarkeit einer Entscheidung begründet eine Rechtsbeugung nicht (BGH NJW 1998, 248, 249 m.w.N.).
  • BGH, 11.03.1968 - III ZR 72/65

    Kein Aufopferungsanspruch wegen spruchgerichtlicher Tätigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2002 - 1 U 155/01
    Vielmehr gehören zu diesem Bereich der Tätigkeit "bei dem Urteil" auch alle Maßnahmen, die darauf abzielen, eine Rechtssache durch ein Urteil zu entscheiden (BGHZ 50, 14,17).
  • OLG Frankfurt, 29.03.2001 - 1 U 25/00

    Amtspflichtverletzung durch richterliche Tätigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2002 - 1 U 155/01
    Im Bereich richterlicher Tätigkeit außerhalb des Richterprivilegs ist eine objektiv unrichtige Gesetzesauslegung oder Rechtsanwendung einem Amtsträger vor allem dann vorwerfbar, wenn sie gegen den klaren, bestimmten und eindeutigen Wortlaut der Vorschrift verstößt oder wenn die Zweifelsfragen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt sind (BGH NJW-RR 1992, 919 m.w.N.; OLG Frankfurt, NJW 2001, 3270, 3271 m.w.N.).
  • LG Dortmund, 16.12.2005 - 8 O 36/05

    Schadensersatz wegen Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur Bemühung um

    Nach obergerichtlicher Rechtsprechung zählen zu den privilegierten Handlungen die Sammlung und Würdigung des Streitstoffs (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2001, 1036, 1038f) bzw. alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die Grundlagen für die Sachentscheidung zu gewinnen (OLG Frankfurt, OLGR 2002, 301 f).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.09.2001 - 8 Wx 18/01   

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https://dejure.org/2001,8621
OLG Naumburg, 19.09.2001 - 8 Wx 18/01 (https://dejure.org/2001,8621)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.09.2001 - 8 Wx 18/01 (https://dejure.org/2001,8621)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. September 2001 - 8 Wx 18/01 (https://dejure.org/2001,8621)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Betreuers; Bestellung eines Verfahrenspflegers; Anhörung des Betroffenen; Rechtliches Gehör; Anhörung im Folgeverfahren

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Persönliche Anhörung vor Betreuerbestellung

  • Judicialis

    BGB §§ 1896 ff.; ; BGB § ... 1906; ; FGG § 15 Abs. 1; ; FGG § 68 Abs. 1; ; FGG § 70 e Abs. 1; ; FGG § 67 Abs. 1 Nr. 2; ; FGG § 68 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 68 g Abs. 5 Satz 3; ; ZPO §§ 358 ff.; ; ZPO § 411 Abs. 3; ; ZPO § 404 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 404 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de

    Betreuung - Anhörung des Betroffenen vor Betreuerbestellung - Anhörung in Folgeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Köthen - 12 XVII 16/00
  • LG Dessau - 2 T 176/01
  • OLG Naumburg, 19.09.2001 - 8 Wx 18/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 986
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 122/96
    Auszug aus OLG Naumburg, 19.09.2001 - 8 Wx 18/01
    Außerdem hat es nicht geprüft, ob der Betroffenen für dieses Verfahren ein Pfleger zu bestellen (§ 67 Abs. 1 Nr. 2 FGG) und dem Verfahrenspfleger - als gesetzlichem Vertreter der Betroffenen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1996, 1372 f.) - rechtliches Gehör zu gewähren ist (Art. 103 Abs. 1 GG).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 133/01   

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https://dejure.org/2002,10249
OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 133/01 (https://dejure.org/2002,10249)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.03.2002 - 6 U 133/01 (https://dejure.org/2002,10249)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. März 2002 - 6 U 133/01 (https://dejure.org/2002,10249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 1; ; MarkenG § 5 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 4; ; MarkenG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Zum begehrten Schutz aus einer Firma oder geschäftlichen Kennzeichnung gegen die Bezeichnung des Geschäftsbetriebs eines Dritten nach markenrechtlichen Kriterien

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterlassung des Gebrauchs der Kennzeichnung "Taxi Rent"; Markenrechtliche Anforderungen für den Schutz gegen die Bezeichnung des Geschäftsbetriebs eines Dritten; Gewährung eines ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Schutzes; Unterscheidungskraft einer Marke; Darlegung der ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.06.1986 - I ZR 70/84

    "VIDEO-RENT"; Unterscheidungskraft einer Firmenbezeichnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 133/01
    Davon ist schon wegen der Verbreitung des Wortes in der deutschen Geschäftssprache auszugehen (vgl. BGH GRUR 1988, 319, 320 - Video-Rent).
  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 133/01
    a) Ein wettbewerbsrechtlicher Schutz vor der irreführenden Verwendung einer Geschäftsbezeichnung kann nur gewährt werden, wenn diese als solche kennzeichenrechtlichen Schutz genießt (BGH WRP 1997, 748, 749 - grau/magenta - zu betrieblichen Herkunftsangaben).
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 133/01
    Es gilt daher das gleiche wie für deutschsprachige Bezeichnungen (BGH a.a.O. sowie BGH GRUR 1996, 68, 69 - Cotton Line; BGH GRUR 1991, 556, 557 - Leasing-Partner).
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 148/89

    Unterscheidungskraft der Firmenbezeichnung Leasingpartner

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 133/01
    Es gilt daher das gleiche wie für deutschsprachige Bezeichnungen (BGH a.a.O. sowie BGH GRUR 1996, 68, 69 - Cotton Line; BGH GRUR 1991, 556, 557 - Leasing-Partner).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 05.06.2001 - 8 WF 73/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13464
OLG Naumburg, 05.06.2001 - 8 WF 73/01 (https://dejure.org/2001,13464)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.06.2001 - 8 WF 73/01 (https://dejure.org/2001,13464)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. Juni 2001 - 8 WF 73/01 (https://dejure.org/2001,13464)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Teilanerkenntnisurteil; Auskunftsverpflichtung; Auskunft über Einkommensverhältnisse; Auskunft über Vermögensverhältnisse; Vollstreckungstitel; Bestimmtheit der Vollstreckungsgrundlage

  • Judicialis

    ZPO § 97

  • rechtsportal.de

    ZPO § 97
    Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse - konkretes Begehren - Zeitraum - Einkommenart - Zwangsvollstreckung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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