Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.04.2002 - 15 W 38/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2555
OLG Hamm, 16.04.2002 - 15 W 38/02 (https://dejure.org/2002,2555)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.04.2002 - 15 W 38/02 (https://dejure.org/2002,2555)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. April 2002 - 15 W 38/02 (https://dejure.org/2002,2555)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung des Familiengerichts; Ausschlagung einer Erbschaft; Übertragung der Entscheidungsbefugnis; Erbausschlagung eines Minderjährigen; Wirksamkeit der familiengerichtlichen Genehmigung

  • Judicialis

    BGB § 1628; ; FGG § 16 Abs. 1; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Wirksamkeit einer Entscheidung des Familiengerichts, durch die im Wege einer vorläufigen Anordnung der Mutter eines Kindes gem. § 1628 BGB die alleinige Entscheidungsbefugnis über die Ausschlagung einer ihm angefallenen Erbschaft übertragen wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Herford - 5 VI 411/01
  • LG Bielefeld - 25 T 719/01
  • OLG Hamm, 16.04.2002 - 15 W 38/02

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2477
  • FGPrax 2002, 181
  • FamRZ 2003, 172
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.06.1952 - IV ZR 131/51

    Vertreterbestellung nach § 29 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2002 - 15 W 38/02
    Dementsprechend ist beispielsweise seit langem anerkannt, daß die Bestellung eines Pflegers bereits mit der Bekanntmachung an diesen wirksam wird (vgl. etwa BayObLGZ 1972, 331, 332 = NJW 1973, 1048; ebenso jetzt ausdrücklich die betreuungsrechtliche Vorschrift des § 69 a Abs. 3 S. 1 FGG).

    Die Bestellung eines Notvorstandes (§ 29 BGB) wird bereits mit der Bekanntmachung an den Bestellten (BGHZ 6, 232, 235), die Bestellung eines Nachtragsliquidators mit der Bekanntmachung an diesen wirksam (OLG Hamm Rpfleger 1987, 251; weitere Beispiele bei Jansen. a.a.O., § 16, Rdnr. 11; Keidel/Schmidt, a.a.O., § 16, Rdnr. 11).

  • OLG Hamm, 26.11.1986 - 14 W 78/85

    Wirksame Bestellung eines Liquidators; Telefonische Bekanntgabe

    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2002 - 15 W 38/02
    Die Bestellung eines Notvorstandes (§ 29 BGB) wird bereits mit der Bekanntmachung an den Bestellten (BGHZ 6, 232, 235), die Bestellung eines Nachtragsliquidators mit der Bekanntmachung an diesen wirksam (OLG Hamm Rpfleger 1987, 251; weitere Beispiele bei Jansen. a.a.O., § 16, Rdnr. 11; Keidel/Schmidt, a.a.O., § 16, Rdnr. 11).
  • BayObLG, 06.12.1972 - BReg. 2 Z 70/72
    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2002 - 15 W 38/02
    Dementsprechend ist beispielsweise seit langem anerkannt, daß die Bestellung eines Pflegers bereits mit der Bekanntmachung an diesen wirksam wird (vgl. etwa BayObLGZ 1972, 331, 332 = NJW 1973, 1048; ebenso jetzt ausdrücklich die betreuungsrechtliche Vorschrift des § 69 a Abs. 3 S. 1 FGG).
  • KG, 11.09.1970 - 1 W 11262/70
    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2002 - 15 W 38/02
    Denn es wäre mit der Sicherheit des Rechtsverkehrs und dem notwendigen Vertrauensschutz unvereinbar, daß der Bestand der durch die Verfügung eingetretenen Rechtsänderung auf Ungewisse Zeit in der Schwebe bleibt (KG NJW 1971, 53; OLGZ 1984, 152, 155; BayObLG Rpfleger 1974, 216; Jansen, a.a.O., § 18, Rdnr. 32; Keidel/Schmidt, a.a.O., § 18, Rdnr. 36).
  • KG, 10.02.1984 - 1 W 5121/81
    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2002 - 15 W 38/02
    Denn es wäre mit der Sicherheit des Rechtsverkehrs und dem notwendigen Vertrauensschutz unvereinbar, daß der Bestand der durch die Verfügung eingetretenen Rechtsänderung auf Ungewisse Zeit in der Schwebe bleibt (KG NJW 1971, 53; OLGZ 1984, 152, 155; BayObLG Rpfleger 1974, 216; Jansen, a.a.O., § 18, Rdnr. 32; Keidel/Schmidt, a.a.O., § 18, Rdnr. 36).
  • OLG Frankfurt, 28.11.2016 - 6 WF 200/16

    Befugnisse des Sachverständigen in Kindschaftsverfahren

    Es entspricht vielmehr der Regel im Kindschaftsverfahren, dass das Gericht dem Sachverständigen die Entscheidung überlässt, in welchem Umfang er für sein Gutachten Anknüpfungstatsachen ermitteln möchte, inwieweit also der Sachverhalt aus seiner Sicht aufzuklären ist (OLG Stuttgart, FamRZ 2003, S. 172, Rn. 7 - juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.02.2002 - 15 W 274/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3360
OLG Hamm, 07.02.2002 - 15 W 274/01 (https://dejure.org/2002,3360)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.02.2002 - 15 W 274/01 (https://dejure.org/2002,3360)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 15 W 274/01 (https://dejure.org/2002,3360)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 25 T 293/01
  • AG Bielefeld - 3 II 30/01
  • OLG Hamm, 07.02.2002 - 15 W 274/01

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2048 (Ls.)
  • FGPrax 2002, 176
  • FamRZ 2002, 1731
  • Rpfleger 2002, 437
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 07.08.1997 - 1Z BR 10/97

    Anschließung an Namensänderung der Mutter durch Kind - Wechsel vom Ehenamen zu

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2002 - 15 W 274/01
    Vor der Eintragung hat er zu prüfen, ob auf Grund der materiellen Rechtslage die Voraussetzungen einer Namensänderung vorliegen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 316, 317).

    Der Begriff des Geburtsnamens ist nicht auf den Namen im Zeitpunkt der Geburt beschränkt, sondern ergibt sich - wie auch der Definition in § 1355 Abs. 6 BGB zu entnehmen ist - aus dem gesamten Geburtseintrag einschließlich etwa später eingetragener Randvermerke über Namensänderungen (§§ 29 bis 31 a, 65 Abs. 2 PStG; vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1382, 1383; BayObLG FamRZ 1998, 316, 317; Senat StAZ 1981, 272, 273).

    Das BayObLG (FamRZ 1998, 316 m.w.N.) hat demgegenüber eine Anschließung des Kindes an die Namenserklärung seiner Mutter auf der Grundlage des § 1617 Abs. 2 BGB a.F. zugelassen, wenngleich es das Aufeinandertreffen gegenläufiger Wertungsgesichtspunkte in einem solchen Fall herausgestellt hat, nämlich das Schutzbedürfnis des Kindes an der Namensübereinstimmung mit seiner allein sorgeberechtigten Mutter einerseits sowie eine im Einzelfall dem Kindeswohl dienliche Kontinuität der Fortführung des ihm zur Sicherung der Namensübereinstimmung in der Stieffamilie erteilten Namens.

  • OLG Dresden, 12.04.2000 - 15 W 361/00
    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2002 - 15 W 274/01
    Wegen Abweichung von der gegenteiligen Rechtsauffassung des OLG Dresden (StAZ 2000, 341) wird die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    So zu entscheiden sieht sich der Senat indes gehindert durch den auf sofortige weitere Beschwerde ergangenen Beschluss des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 12.04.2000 (veröffentlicht in StAZ 2000, 341).

  • OLG Zweibrücken, 09.12.1998 - 3 W 222/98

    Anschlusserklärung eines nichtehelichen einbenannten Kindes an die Namensänderung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2002 - 15 W 274/01
    Der Begriff des Geburtsnamens ist nicht auf den Namen im Zeitpunkt der Geburt beschränkt, sondern ergibt sich - wie auch der Definition in § 1355 Abs. 6 BGB zu entnehmen ist - aus dem gesamten Geburtseintrag einschließlich etwa später eingetragener Randvermerke über Namensänderungen (§§ 29 bis 31 a, 65 Abs. 2 PStG; vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1382, 1383; BayObLG FamRZ 1998, 316, 317; Senat StAZ 1981, 272, 273).
  • OLG Hamm, 13.04.2000 - 15 W 75/00

    Gegenstand eines Verfahrens nach § 45 Abs. 2 S. 1 PStG; Beurkundungspflicht des

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2002 - 15 W 274/01
    Mit der Vorlage muß die Anordnung oder Ablehnung einer konkreten Amtshandlung angestrebt werden Der Standesbeamte bestimmt damit, über die Vornahme welcher konkreten Amtshandlung das Gericht entscheiden soll, also über den Gegenstand des Verfahrens Der Standesbeamte leitet mit seiner Vorlage lediglich das gerichtliche Verfahren ein Entgegen der Gestaltung des Rubrums der Entscheidungen beider Vorinstanzen ist der Standesbeamte nicht Beteiligter des Verfahrens (Senat FGPrax 2000, 190).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2000 - 3 Wx 405/99

    Namensänderung eines Kindes nach der Scheidung der Eltern

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2002 - 15 W 274/01
    Für die Fallkonstellation gemeinsamer Kinder mit einem aus dem Ehenamen abgeleiteten Geburtsnamen haben dementsprechend das BayObLG (StAZ 200, 299) und das OLG Düsseldorf (StAZ 2000, 343) eine Anschließung des Kindes an die Namenserklärung seiner Mutter nach § 1355 Abs. 5 S. 2 BGB für ausgeschlossen erachtet.
  • LG Fulda, 06.09.1999 - 5 T 301/99

    Änderung des Kindesnamen durch die Eheschließung der Mutter

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2002 - 15 W 274/01
    Eine restriktive Auslegung des § 1617 c Abs. 2 Nr. 1 BGB, die im Falle einer Einbenennung gem. § 1618 S. 1 BGB gleichwohl den Individualnamen des allein sorgeberechtigten Elternteils als maßgebend ansieht, hält der Senat für ausgeschlossen (ebenso LG Fulda FamRZ 2000, 689; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1618 Rdn. 27; Wagenitz, a.a.O., S. 1552; Erman-Michalke, BGB, 10. Auflage, § 1618 Rdnr. 13; Kraus StAZ 2000, 309).
  • OLG Hamm, 08.12.1980 - 15 W 197/80
    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2002 - 15 W 274/01
    Der Begriff des Geburtsnamens ist nicht auf den Namen im Zeitpunkt der Geburt beschränkt, sondern ergibt sich - wie auch der Definition in § 1355 Abs. 6 BGB zu entnehmen ist - aus dem gesamten Geburtseintrag einschließlich etwa später eingetragener Randvermerke über Namensänderungen (§§ 29 bis 31 a, 65 Abs. 2 PStG; vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1382, 1383; BayObLG FamRZ 1998, 316, 317; Senat StAZ 1981, 272, 273).
  • OLG Frankfurt, 07.03.2005 - 20 W 374/04

    Einbenennung: Keine erneute Namensänderung des Kindes nach vorheriger

    Nachdem diese Rechtsfrage zuvor in Rechtsprechung und Literatur umstritten war (vgl. OLG Dresden StAZ 2000, 341; OLG Hamm FamRZ 2002, 1731; BayObLG StAZ 2000, 299; Palandt/Diederichsen, BGB, 63. Aufl., § 1618 Rn. 26; Erman/Michalke, BGB, 10. Aufl., § 1618 Rn. 12; Bamberger/Roth/Enders, BGB, § 1617 c Rn. 9 und § 1618 Rn. 12; Staudinger/Coester, BGB, 13. Aufl., § 1617 c Rn. 41 f und § 1618 Rn. 44; Wagenitz/Bornhofen, Deutsches Namensrecht, § 1618 BGB Rn. 63; MünchKomm/von Sachsen - Gessaphe, BGB, 4. Aufl., § 1618 Rn. 29; Roth JZ 2002, 654; Gaaz FPR 2002, 132) hat der Bundesgerichtshof in dem genannten Beschluss rechtsgrundsätzlich entschieden, dass nach der Einbenennung eines Kindes nach § 1618 BGB und einem nachfolgenden Namenswechsel des sorgeberechtigten Elternteils aufgrund § 1355 Abs. 5 Satz 2 BGB eine Namensänderung des Kindes trotz des nach § 1618 Satz 6 BGB entsprechend geltenden § 1617 c BGB ausscheidet, da in diesen Fällen die Voraussetzungen des allein in Betracht kommenden § 1617 c Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB nicht erfüllt sind.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.02.2002 - 3 U 8/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7372
OLG Frankfurt, 14.02.2002 - 3 U 8/01 (https://dejure.org/2002,7372)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.02.2002 - 3 U 8/01 (https://dejure.org/2002,7372)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Februar 2002 - 3 U 8/01 (https://dejure.org/2002,7372)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 315 BGB, § 317 BGB
    Schiedsgutachtervertrag: Verweigerung der Mitwirkung eines Vertragspartners an der Schiedsgutachterbestellung

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen im Wege gewillkürter Prozessstandschaft durch einen Zedenten; Schutzwürdiges Interesse ; Offene Sicherungszession; Wirksamkeit einer Schiedsgutachterbeauftragung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beauftragung des Schiedsgutachters durch einen Bauvertragspartner allein? (IBR 2002, 458)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2002 - 3 U 8/01
    Aus diesem Grund haben in der Regel auch die Banken ein anzuerkennendes Interesse, den Rechtsstreit um das Sicherungsgut nicht selbst führen zu müssen (BGHZ 96, 151ff (155f)).
  • BGH, 21.03.1985 - VII ZR 148/83

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch Erhebung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2002 - 3 U 8/01
    Dieses Recht folgt als Außenwirkung aus der treuhänderischen Natur der Sicherungsabtretung bzw. wird aus einer Analogie zu § 1281 BGB hergeleitet (Staudinger, 13. Bearb. 1999, Einl. Zu §§ 398 ff BGB Rdnr. 92; BGHZ 94, 117 ff (122)).
  • OLG Köln, 27.08.1999 - 19 U 198/98

    Erstellung eines Schiedsgutachtens; Kostenvorschußanspruch des Werkunternehmers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2002 - 3 U 8/01
    Für die Zeit nach wirksamer Beauftragung des Schiedsgutachters Dr. D. sollte es nach Auffassung des Senates beim Fehlen einer ausdrücklichen Regelung dabei verbleiben, von dem Recht zur außerordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen und die Frage etwaiger Befangenheit des Gutachters in dem Verfahren als Vorfrage zu prüfen, in dem sich eine Partei auf die Verbindlichkeit des Schiedsgutachtens beruft (OLG Köln OLGR 2000, 39ff).
  • BGH, 23.03.1999 - VI ZR 101/98

    Unterbrechung der Verjährung bei stiller Sicherungszession

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2002 - 3 U 8/01
    Danach sind die Kläger zwar nicht befugt, im Gewährleistungsprozeß eine Geldzahlung an sich zu verlangen; vielmehr hat der diesbezügliche Klageantrag auf Zahlung an den jeweiligen Zessionar zu lauten, was allerdings keine Änderung des Streitgegenstandes bewirkt (BGH NJW 99, 2110f).
  • LG Krefeld, 29.10.2009 - 5 O 414/08

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung wegen Fortsetzung des Gebrauchs der

    Indes entspricht es einhelliger Auffassung, dass ein Vertragspartner berechtigt ist, den Schiedsgutachter alleine zu beauftragen, wenn der andere Vertragspartner sich weigert, bei der Beauftragung mitzuwirken (vgl. nur OLG Frankfurt, IBR 2002, 458).
  • LG München I, 24.06.2019 - 31 O 19797/17

    Filmfonds in Form einer Publikums-KG - Höhe eines Abfindungsguthabens

    Denn Sinn und Zweck einer Schiedsgutachtervereinbarung ist es ohne vermeidbarer Zeitverzögerung tatsächliche Feststellungen zu treffen, welche dann die Grundlage für das weitere Vorgehen der Vertragsbeteiligten bilden (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14.02.2002, Aktenzeichen 3 U 8/01, RdNr. 20, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 21.06.2002 - 6 U 9/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5279
OLG Bamberg, 21.06.2002 - 6 U 9/02 (https://dejure.org/2002,5279)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21.06.2002 - 6 U 9/02 (https://dejure.org/2002,5279)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21. Juni 2002 - 6 U 9/02 (https://dejure.org/2002,5279)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrags; Auflagen für die Zulassung nach Modellwechsel; Fehlen der zugesicherten Eigenschaft eines Neuwagens; Auslegung des Begriffs "Neuwagen" im Kaufvertragsformular; Bisher ungenutztes Lagerfahrzeug; Überschreiten der 18-Monatsfrist für ...

  • Judicialis

    BGB § 459 Abs. 1 S. 2 a.F.; ; ZPO §§ 3 ff.; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 273 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1 n.F.; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; EGZPO § 26

  • rechtsportal.de

    PKW-Kaufvertrag : Auslegung des im Kaufvertrag verwendeten Begriffs " Neuwagen", wenn der Käufer auf einen zwischen der Herstellung des PKW und dem Verkauf stattgefundenen Modellwechsel hingewiesen wurde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Neuwagenhandel - Neuwagen muss nicht unbedingt "fabrikneu" sein

  • IWW (Kurzinformation)

    Neuwagenhandel - Neuwagen darf ausnahmsweise alt sein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Neuwagen - fabrikneu?

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Neuwagen ist nicht fabrikneu!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.02.1980 - VIII ZR 275/78

    Fabrikneuheit eines Kfz

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2002 - 6 U 9/02
    a) Auch wenn der Kaufvertrag unter Verwendung eines vorgefertigen Formulars über die Bestellung eines BMW-Neufahrzeuges erfolgte, ist gleichwohl wegen der Besonderheiten des Sachverhaltes die gefestigte Rechtsprechung über den Begriff der "Fabrikneuheit" als zugesicherte Eigenschaft (vgl. etwa BGH NJW 2000, 2018; NJW 1980, 1097 und 2127) nicht einschlägig.

    Der erkennende Senat schließt sich der insoweit herrschenden Meinung in der Rechtsprechung an, wonach ein Lagerfahrzeug auch nach 18 Monaten noch ein Neufahrzeug ist, solange das Fahrzeug keine wesentlichen Mängel aufweist (BGH NJW 1980, 1097; OLG Schleswig a.a.O.: 2 1/2 Jahre/ OLG Zweibrücken a.a.O.: 3 Jahre; OLG Naumburg a.a.O.: 2 Jahre; a.M. OLG Frankfurt, NJW-RR 1998, 1213: 1 Jahr).

    Zum einen spielt das Baujahr bei der Bewertung eines PKW keine übergeordnete Rolle; vielmehr ist die Erstzulassung das entscheidende Kriterium beim Weiterverkauf als Gebrauchtwagen (so schon BGH NJW 1980, 1097).

  • BGH, 22.03.2000 - VIII ZR 325/98

    Zur Fabrikneuheit und deren Zusicherung beim Kauf eines Kraftfahrzeuges

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2002 - 6 U 9/02
    a) Auch wenn der Kaufvertrag unter Verwendung eines vorgefertigen Formulars über die Bestellung eines BMW-Neufahrzeuges erfolgte, ist gleichwohl wegen der Besonderheiten des Sachverhaltes die gefestigte Rechtsprechung über den Begriff der "Fabrikneuheit" als zugesicherte Eigenschaft (vgl. etwa BGH NJW 2000, 2018; NJW 1980, 1097 und 2127) nicht einschlägig.

    In der Rechtsprechung sind Fallgestaltungen anerkannt, bei denen die Verwendung des Begriffs "neu" oder "Neuwagen" unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles nicht als Zusicherung der Eigenschaft als "fabrikneu" zu werten ist (vgl. BGH NJW 2000, 2018; NJW 1997, 1847; OLG Schleswig OLGR 1999, 412; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1211; OLG Naumburg, Verk.Mitt. 1994, Nr. 40).

  • OLG Zweibrücken, 05.05.1998 - 5 U 28/97

    Alter eines Lagerfahrzeugs als zugesicherte Eigenschaft - "fabrikneu"

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2002 - 6 U 9/02
    In der Rechtsprechung sind Fallgestaltungen anerkannt, bei denen die Verwendung des Begriffs "neu" oder "Neuwagen" unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles nicht als Zusicherung der Eigenschaft als "fabrikneu" zu werten ist (vgl. BGH NJW 2000, 2018; NJW 1997, 1847; OLG Schleswig OLGR 1999, 412; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1211; OLG Naumburg, Verk.Mitt. 1994, Nr. 40).
  • OLG Schleswig, 21.07.1999 - 9 U 101/98

    Auslegung der Begriffe "Neuwagen" und "fabrikneu"

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2002 - 6 U 9/02
    In der Rechtsprechung sind Fallgestaltungen anerkannt, bei denen die Verwendung des Begriffs "neu" oder "Neuwagen" unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles nicht als Zusicherung der Eigenschaft als "fabrikneu" zu werten ist (vgl. BGH NJW 2000, 2018; NJW 1997, 1847; OLG Schleswig OLGR 1999, 412; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1211; OLG Naumburg, Verk.Mitt. 1994, Nr. 40).
  • BGH, 26.03.1997 - VIII ZR 115/96

    Bezeichnung eines PKW als "Neufahrzeug"

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2002 - 6 U 9/02
    In der Rechtsprechung sind Fallgestaltungen anerkannt, bei denen die Verwendung des Begriffs "neu" oder "Neuwagen" unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles nicht als Zusicherung der Eigenschaft als "fabrikneu" zu werten ist (vgl. BGH NJW 2000, 2018; NJW 1997, 1847; OLG Schleswig OLGR 1999, 412; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1211; OLG Naumburg, Verk.Mitt. 1994, Nr. 40).
  • OLG Frankfurt, 17.12.1997 - 23 U 42/97

    Inhalt und Reichweite des Begriffs "fabrikneu"

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2002 - 6 U 9/02
    Der erkennende Senat schließt sich der insoweit herrschenden Meinung in der Rechtsprechung an, wonach ein Lagerfahrzeug auch nach 18 Monaten noch ein Neufahrzeug ist, solange das Fahrzeug keine wesentlichen Mängel aufweist (BGH NJW 1980, 1097; OLG Schleswig a.a.O.: 2 1/2 Jahre/ OLG Zweibrücken a.a.O.: 3 Jahre; OLG Naumburg a.a.O.: 2 Jahre; a.M. OLG Frankfurt, NJW-RR 1998, 1213: 1 Jahr).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.03.2002 - 19 U 108/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5299
OLG Karlsruhe, 07.03.2002 - 19 U 108/01 (https://dejure.org/2002,5299)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.03.2002 - 19 U 108/01 (https://dejure.org/2002,5299)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. März 2002 - 19 U 108/01 (https://dejure.org/2002,5299)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 783
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 161/85

    Rechtsfolgen der erfolgreichen Anfechtung einer Forderungsabtretung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2002 - 19 U 108/01
    Für die Forderungspfändung wird indessen eine entsprechende Anwendung des § 185,II S.1 BGB insbesondere vom BGH abgelehnt (s. BGH a.a.O.; BGHZ 100, 36 S.42; ebenso etwa Gursky a.a.O. Rdn.92).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 14.02.2002 - 4 U 114/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4984
OLG Zweibrücken, 14.02.2002 - 4 U 114/01 (https://dejure.org/2002,4984)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.02.2002 - 4 U 114/01 (https://dejure.org/2002,4984)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Februar 2002 - 4 U 114/01 (https://dejure.org/2002,4984)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Irreführende Werbung; Anpreisung eines Kraftfahrzeugs als "neu zum Gebrauchtpreis" ; Ankündigung des Verkaufs eines fabrikneuen Fahrzeugs ; Nicht mehr produziertes Auslaufmodell; Verstoß gegen § 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und gegen die ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; UWG § 13; ; PAngVO § 1 Abs. 1 Satz 1; ; PAngVO § 1 Abs. 7 Satz 3

  • rechtsportal.de

    Irreführende Werbung bei Anpreisung eines Fahrzeugs als "neu zum Gebrauchtpreis", wenn es sich bei beworbenem Fahrzeug um ein Auslaufmodell handelt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 306
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 44/97

    EG-Neuwagen I - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.02.2002 - 4 U 114/01
    Darin ist unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1999, 3267) zutreffend dargelegt, dass die Klägerin bereits unmittelbar gemäß § 3 UWG aktivlegitimiert ist, weil sie gleichartige Waren innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versucht und es dabei nicht darauf ankommt, dass dies auf verschiedenen Stufen des Vertriebsablaufs geschieht.
  • BGH, 16.03.1979 - I ZR 39/77

    Werbung mit Preisen zuzüglich Mehrwertsteuer gegenüber Endverbrauchern - Gefahr

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.02.2002 - 4 U 114/01
    Das verstoßt gegen § 3 UWG (vgl. dazu BGH GRUR 1979, 553).
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 131/97

    Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; kein generelles Werbungsverbot

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.02.2002 - 4 U 114/01
    Die Bezugnahme auf eine kartellrechtlich zulässige (§ 38a GWB a.F. = § 23 GWB n. F.) unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wettbewerbsrechtlich grundsätzlich zulässig (vgl. BGH GRUR 2000, 436, 437 m.w.N.).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 74/96

    Auslaufmodelle II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.02.2002 - 4 U 114/01
    In Betracht kommt dies gerade bei der Werbung für ein Auslaufmodell, bei dem die interessierten Verbraucher ein besonderes Interesse an einem solchen Preisvergleich haben werden (vgl. BGH GRUR 2000 aaO sowie GRUR 1999, 760, 761).
  • BGH, 06.06.1991 - I ZR 234/89

    Sahnesiphon - Irreführung/sonst

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.02.2002 - 4 U 114/01
    Demnach sind diejenigen Vermögenseinbußen der Klägerin ersatzfähig, welche auf die Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise zurückzuführen sind (vgl. dazu BGH GRUR 1987, 364, 365; BGH GRUR 1991, 921, 923; Baumbach/Hefermehl aaO UWG Einl. Rdn. 391, jew. m.w.N.).
  • BGH, 12.02.1987 - I ZR 70/85

    Vier-Streifen-Schuh

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.02.2002 - 4 U 114/01
    Demnach sind diejenigen Vermögenseinbußen der Klägerin ersatzfähig, welche auf die Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise zurückzuführen sind (vgl. dazu BGH GRUR 1987, 364, 365; BGH GRUR 1991, 921, 923; Baumbach/Hefermehl aaO UWG Einl. Rdn. 391, jew. m.w.N.).
  • BGH, 22.03.2000 - VIII ZR 325/98

    Zur Fabrikneuheit und deren Zusicherung beim Kauf eines Kraftfahrzeuges

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.02.2002 - 4 U 114/01
    Dies ändert aber nichts daran, dass der Verkauf eines Neuwagens durch einen Kfz-Händler jedenfalls in der Regel auch die Zusicherung enthält, das verkaufte Fahrzeug sei "fabrikneu" (so auch BGH NJW 2000, 2018, 2019).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.12.2001 - 9 U 72/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4053
OLG Düsseldorf, 03.12.2001 - 9 U 72/00 (https://dejure.org/2001,4053)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.12.2001 - 9 U 72/00 (https://dejure.org/2001,4053)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Dezember 2001 - 9 U 72/00 (https://dejure.org/2001,4053)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99

    Frankfurter Drogenhilfezentrum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2001 - 9 U 72/00
    Mittelbarer Handlungsstörer ist derjenige, der die Beeinträchtigung des Nachbarn durch einen anderen in adäquaterweise durch seine Willensbetätigung verursacht (BGH NJW 2000, 2901, 2902, Drogenhilfezentrum; BGH NJW 1960, 2335).

    Nach der Rechtsprechung kann sogar ein grundsätzlich gegebener Abwehranspruch ausgeschlossen sein, wenn die störende Einwirkung der Erfüllung von Aufgaben dient, die im Allgemeininteresse liegen und von öffentlichrechtlichen Trägern oder von unmittelbar dem öffentlichen Interesse verpflichteten gemeinwichtigen Einrichtungen ausgehen (zuletzt BGH NJW 2000, 2901, 2902 m.N.).

    Eine Haftung aus § 1004 Abs. 1 BGB scheidet aus, wenn feststeht, daß der zuerkannte Beseitigungsanspruch unter keinen Umständen durchsetzbar ist (BGH NJW 2000, 2901, 2902 m.N.).

    Erst dann, wenn wesentliche Nutzungsbeeinträchtigungen vorliegen, ein Abwehranspruch aber wegen übergeordneter Gründe ausgeschlossen oder begrenzt würde, kommt eine Kompensation durch etwaige Ausgleichsleistungen in Betracht (BGH NJW 2000, 2901, 2902).

  • BGH, 21.09.1960 - V ZR 89/59
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2001 - 9 U 72/00
    Mittelbarer Handlungsstörer ist derjenige, der die Beeinträchtigung des Nachbarn durch einen anderen in adäquaterweise durch seine Willensbetätigung verursacht (BGH NJW 2000, 2901, 2902, Drogenhilfezentrum; BGH NJW 1960, 2335).

    Die Annahme, es sei in solchen Fällen eine Einflussnahme über die Beförderungsbedingungen möglich (BGH NJW 1960, 2335), ist hergeholt und bloße Theorie.

    Die Möglichkeit, die Haltestelle überhaupt nicht mehr zu nutzen (BGH NJW 1960, 2335), kommt insbesondere unter Berücksichtigung der zuvor dargestellten überragenden Bedeutung des ÖPNV nicht in Betracht.

  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00

    Zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2001 - 9 U 72/00
    Bei der Beurteilung der Frage, ob die Einwirkungen auf das Grundstück des Klägers dessen Benutzung wesentlich beeinträchtigen, ist das Empfinden eines "verständigen Durchschnittsmenschen" und dasjenige zugrunde zu legen, was diesem unter Würdigung anderer Öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist (vgl. zuletzt BGH NJW 2001, 3119 m.N.).

    Maßgebend für die Beurteilung der Wesentlichkeit ist eine wertende Betrachtung unter Berücksichtigung des Empfindens eines verständigen Durchschnittsmenschen (vgl. oben BGH NJW 2001, 3119 m.N.).

  • BGH, 22.03.1968 - V ZR 189/64

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Straßenbahn - Verursachung von Rissen im Haus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2001 - 9 U 72/00
    Denn nach der Rechtsprechung (BGH NJW 1968, 1133 und MDR 1971, 203, 204) hindert reger Kraftfahrzeugverkehr und entsprechender Verkehrslärm auf der Straße nicht die Annahme, dass zusätzliche Einwirkungen dennoch lästig bzw. wesentlich sind.
  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72

    Zur Duldung eines Oberbaus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2001 - 9 U 72/00
    Zu einer Leistung, die - ihm - unmöglich ist, darf niemand verurteilt werden (BGHZ 62, 388, 393).
  • BGH, 20.11.1970 - V ZR 71/68

    Zwangsvollstreckung aus einer Kaufurkunde über ein Teiltrümmergrundstück -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2001 - 9 U 72/00
    Denn nach der Rechtsprechung (BGH NJW 1968, 1133 und MDR 1971, 203, 204) hindert reger Kraftfahrzeugverkehr und entsprechender Verkehrslärm auf der Straße nicht die Annahme, dass zusätzliche Einwirkungen dennoch lästig bzw. wesentlich sind.
  • OLG Bremen, 11.05.2007 - 4 U 26/06

    Bestimmung der Unzumutbarkeit und Beeinträchtigung durch Geräuschimmissionen

    Maßgebend für die Beurteilung der Wesentlichkeit ist eine wertende Betrachtung unter Berücksichtigung des Empfindens eines "verständigen Durchschnittsmenschen" und dasjenige, was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist (vgl. BGH, NJW 2001, 3119; 1993, 925, 929; OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 328, 329).

    Schließlich ist bei wertender Betrachtung von entscheidendem Gewicht das überragende Allgemeininteresse an einem funktionierenden öffentlichen Personennahverkehr (OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 328, 330).

    Erst wenn wesentliche Nutzungsbeeinträchtigungen vorliegen, ein Abwehranspruch aber wegen übergeordneter Gründe ausgeschlossen oder begrenzt würde, kommt eine Kompensation durch etwaige Ausgleichsleistungen in Betracht (OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 328, 331).

  • OLG Naumburg, 13.10.2009 - 9 U 45/09

    Rechte des Mieters von Arbeitsräumen bei übermäßiger Aufheizung aufgrund einer

    Die lang andauernde Überhitzung von Räumen kann dabei einen Mangel der Mietsache darstellen (vgl. OLG Köln, MDR 1993, 973, 974; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 143; OLG Düsseldorf; OLGR 1998, 277; Senat, Urteil vom 19. September 2000, 9 U 72/00; Senat, Urteil vom 17. Juni 2003, 9 U 82/01; OLG Rostock, NJW-RR 2001, 802 ) und eine Gesundheitsgefährdung darstellen.
  • AG Leipzig, 11.11.2016 - 117 C 4/16
    ausgehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.12.2001, Az. 9 U 72/00).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 11.12.2001 - 14 UF 71/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6766
OLG Naumburg, 11.12.2001 - 14 UF 71/01 (https://dejure.org/2001,6766)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.12.2001 - 14 UF 71/01 (https://dejure.org/2001,6766)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 14 UF 71/01 (https://dejure.org/2001,6766)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Trennungsunterhalt; Unterhaltshöhe; Einkommen des Unterhaltsschuldners; Einkommensteuerliche Entlastung; Fiktive Einkünfte des Unterhaltsgläubigers; Erwerbstätigkeit des Unterhaltsgläubigers

  • Judicialis

    BGB § 1361; ; BGB § ... 1361 Abs. 1; ; BGB § 1361 Abs. 2; ; BGB § 1361 Abs. 1 Satz 1; ; SGB VI § 237 a; ; EStG § 22 Nr. 1 a; ; EStG § 39 a Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 46 Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 523; ; ZPO § 713; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1; ; ZPO § 621 d Abs. 1; ; ZPO § 546 Satz 2 Nr. 1; ; ZPO § 546 Satz 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Dessau - F 509/00
  • OLG Naumburg, 11.12.2001 - 14 UF 71/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 959
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97

    Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.12.2001 - 14 UF 71/01
    Der Senat weicht insoweit von der Entscheidung des BGH (in FamRZ 1999, 372, 372) ab und lässt die Revision zu.

    Auch in Bezug auf den unstreitigen Teil einer Unterhaltsforderung, wie hier bei dem vom Beklagten geleisteten und anerkannten Betrag von 900, 00 DM, besteht daher keine Obliegenheit zur Eintragung eines entsprechenden Freibetrages auf die Lohnsteuerkarte (a. A. BGH, FamRZ 1999, 372), zumal anderenfalls die Gefahr nicht von der Hand zu weisen ist, dass gerade der rigoros, jedoch zu Unrecht jedwede Unterhaltsverpflichtung in Abrede stellende Unterhaltsschuldner begünstigt werden könnte.

    Das Urteil weicht zudem in dieser - vom Senat uneingeschränkt verneinten - Frage von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ab (BGH, FamRZ 1999, 372, 374 f. sub II 4).

  • KG, 07.03.1991 - 16 UF 6786/90

    Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Unterhalts von dem getrenntlebenden

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.12.2001 - 14 UF 71/01
    Zunächst ist zu berücksichtigen, dass nach einer Ehezeit von fast genau 27 Jahren und 5 Monaten bis zur Trennung Anfang Dezember 1997 der während der gesamten Ehezeit nicht erwerbstätigen Klägerin auf jeden Fall eine zweijährige Übergangszeit bis zum Beginn einer Erwerbsobliegenheit hätte zugebilligt werden müssen (ebenso für den Fall einer Trennung nach langjähriger Ehe: Büttner, in: Johannsen/Henrich, Eherecht, 3. Aufl., 1989, § 1361 BGB, Rdnr. 25; KG, FamRZ 1991, 1188).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.08.2002 - 3 WF 158/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9695
OLG Frankfurt, 15.08.2002 - 3 WF 158/02 (https://dejure.org/2002,9695)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.08.2002 - 3 WF 158/02 (https://dejure.org/2002,9695)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. August 2002 - 3 WF 158/02 (https://dejure.org/2002,9695)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,9695) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 26.10.2004 - 2 WF 176/04

    Verstoß gegen Umgangsregelung: Verhängung eines Zwangsgeldes; Kindeswille

    Die Durchführung eines Vermittlungsverfahrens nach § 52 a FGG ist nicht Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags auf Festsetzung eines Zwangsgeldes, nachdem beides voneinander unabhängige Verfahrensarten sind (vgl. auch OLG Frankfurt, OLG Report Frankfurt 2002, 328; OLG Bamberg, FamRZ 2001, 169).
  • OLG Naumburg, 18.12.2007 - 3 WF 354/07

    Umgangsrecht: Zwangsgeldverhängung nach § 33 FGG auch ohne Vermittlungsverfahren

    Dies kann in einem Verfahren nach § 52a FGG erfolgen (OLGR Frankfurt 2002, 328).
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