Rechtsprechung
   BayObLG, 03.07.2002 - Verg 13/02   

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https://dejure.org/2002,342
BayObLG, 03.07.2002 - Verg 13/02 (https://dejure.org/2002,342)
BayObLG, Entscheidung vom 03.07.2002 - Verg 13/02 (https://dejure.org/2002,342)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Juli 2002 - Verg 13/02 (https://dejure.org/2002,342)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags zur Abfallentsorgung; Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens; Anforderungen an die Informationspflicht der Vergabestelle im Rahmen der Nichtberücksichtigung eines Bieters; Anforderungen an die Erteilung eines Zuschlags; ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Wertungskriterien: Ortsansässigkeit und Gesamtbetrachtung der Wirtschaftlichkeit der Angebote für die Allgemeinheit (mit Blick z.B. auf Verkehr und Umwelt) sind keine zulässigen Wertungskriterien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzureichende Begründung der Vorabinformation - Zuschlagsverbot für Unterangebot mit drittschützendem Charakter - Berücksichtigung von Zuschlagskriterien - rechtmäßige Nichtberücksichtigung von Ortsansässigkeit, Entfernung zum Auftraggeber, Umweltschutzbelangen und ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss von Unterkostenangeboten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss von Unterkostenangeboten? (IBR 2002, 686)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unzureichende Begründung der Vorabinformation: Nichtigkeit der Angebotsannahme? (IBR 2002, 715)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 105
  • BauR 2003, 149 (Ls.)
  • BayObLGZ 2002, 177
  • VergabeR 2002, 631
  • VergabeR 2002, 637
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Jena, 22.12.1999 - 6 Verg 3/99

    Vergabeprüfung Leibis (Hauptsache)

    Auszug aus BayObLG, 03.07.2002 - Verg 13/02
    Davon zu unterscheiden ist die Frage des Drittschutzes, d.h. ob konkurrierende Bieter nach § 97 Abs. 7 GWB einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen haben; dies ist strittig (vgl. bejahend OLG Celle BauR 2000, 405/406 = NZBau 2000, 105; Thüringer OLG BauR 2000, 396/401 = NZBau 2000, 349/352; verneinend BayObLG VergabeR 2001, 65/69; differenzierend OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 128 m. Anm. Schranner; vgl. zusammenfassend Stolz VergabeR 2002, 219/222 f. m.w.N.).

    Ein solcher Preisabstand zwischen dem niedrigsten und den nachfolgenden Angeboten ist für sich genommen kein hinreichendes Merkmal dafür, daß der niedrige Preis auch im Verhältnis zur zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig ist oder gar in offenbarem Mißverhältnis zu ihr steht (vgl. zur Abweichung um ca. 20 % Thüringer OLG NZBau 2000, 349/352 = BauR 2000, 396/402).

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus BayObLG, 03.07.2002 - Verg 13/02
    Bei der anschließenden Wertung der verbliebenen Angebote darf die Eignung nicht nochmals berücksichtigt werden; ein "Mehr an Eignung" ist grundsätzlich kein zulässiges Wertungskriterium (BGH NJW 1998, 3644 zu § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A; Daub/Eberstein VOL/A 5. Aufl. § 25 Rn. 45).

    Die damit bezweckte Vorhersehbarkeit des Wertungsmaßstabs und der Schutz der Bieter vor Willkür (vgl. BGH NJW 1998, 3644/3646) schließen es aus, daß der Auftraggeber nachträglich von den bekanntgegebenen Zuschlagskriterien abweicht.

  • OLG Koblenz, 25.03.2002 - 1 Verg 1/02

    Sofortige Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren: Voraussetzung der

    Auszug aus BayObLG, 03.07.2002 - Verg 13/02
    Das wäre mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit und -klarheit unvereinbar; der Senat schließt sich hier ausdrücklich dem Oberlandesgericht Koblenz an (Beschluß vom 25.3.2002 - 1 Verg 1/02).

    Das Verbot des § 13 Satz 3 VgV und die sich daran anknüpfende Folge der Nichtigkeit eines erteilten Zuschlags nach § 13 Satz 4 VgV ist nicht auf den Fall einer unzureichenden Begründung der Vorabinformation nach § 13 Satz 1 VgV auszudehnen (wie OLG Koblenz Beschluß vom 25.3.2002 - 1 Verg 1/02).

  • BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00

    Zur Prüfung der Gleichwertigkeit im Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 03.07.2002 - Verg 13/02
    Davon zu unterscheiden ist die Frage des Drittschutzes, d.h. ob konkurrierende Bieter nach § 97 Abs. 7 GWB einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen haben; dies ist strittig (vgl. bejahend OLG Celle BauR 2000, 405/406 = NZBau 2000, 105; Thüringer OLG BauR 2000, 396/401 = NZBau 2000, 349/352; verneinend BayObLG VergabeR 2001, 65/69; differenzierend OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 128 m. Anm. Schranner; vgl. zusammenfassend Stolz VergabeR 2002, 219/222 f. m.w.N.).

    Bestimmungen in den Verdingungsordnungen, wonach der Zuschlag nicht auf ein sog. Unterangebot erteilt werden darf, können drittschützenden Charakter haben (Modifizierung von BayObLG VergabeR 2001, 65/69).

  • BGH, 28.02.2002 - VII ZR 376/00

    Bestimmung einer nach VOB/A ausgeschriebenen Leistung

    Auszug aus BayObLG, 03.07.2002 - Verg 13/02
    Es mag sein, daß der Antragsgegner das so gemeint hat; abzustellen ist indes auf den "objektiven Empfängerhorizont" der potentiellen Bieter (§§ 133, 157 BGB; vgl. BGH NZBau 2002, 324).
  • KG, 04.04.2002 - KartVerg 5/02

    Wirksamkeit eines verfrüht geschlossenen Vertrages

    Auszug aus BayObLG, 03.07.2002 - Verg 13/02
    Daraus muß gefolgert werden, daß der Auftraggeber sich kurz fassen darf (vgl. Senatsbeschluß vom 22.4.2002 - Verg 8/02; OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 429/430; vgl. andererseits KG VergabeR 2002, 235).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

    Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung;

    Auszug aus BayObLG, 03.07.2002 - Verg 13/02
    Ob unter anderen Umständen zwischen Erhebung der Rüge bei der Vergabestelle und Einreichung des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer eine Wartefrist besteht (verneinend KG vom 15.4.2002 KartVerg 3/02; OLG Frankfurt NZBau 2001, 101/103; offengelassen in BayObLG NZBau 2000, 481/485) kann offenbleiben.
  • BayObLG, 12.04.2000 - Verg 1/00

    Vergabe von Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 03.07.2002 - Verg 13/02
    Ob unter anderen Umständen zwischen Erhebung der Rüge bei der Vergabestelle und Einreichung des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer eine Wartefrist besteht (verneinend KG vom 15.4.2002 KartVerg 3/02; OLG Frankfurt NZBau 2001, 101/103; offengelassen in BayObLG NZBau 2000, 481/485) kann offenbleiben.
  • OLG Dresden, 09.11.2001 - WVerg 9/01

    Antragsbefugnis eines nicht am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmens

    Auszug aus BayObLG, 03.07.2002 - Verg 13/02
    Sie ist jedenfalls nicht geeignet, die von der Antragstellerin im Nachprüfungsverfahren geltend gemachte Rechtswidrigkeit der Wertung oder gar den von der Antragstellerin zunächst verfolgten Anspruch auf ein Verbot des Zuschlags an die Beigeladene zu begründen (vgl. OLG Dresden VergabeR 2002, 138/140).
  • OLG Düsseldorf, 06.08.2001 - Verg 28/01

    Vorabinformation (VgV § 13): Wie detailliert muss die Begründung sein?

    Auszug aus BayObLG, 03.07.2002 - Verg 13/02
    Daraus muß gefolgert werden, daß der Auftraggeber sich kurz fassen darf (vgl. Senatsbeschluß vom 22.4.2002 - Verg 8/02; OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 429/430; vgl. andererseits KG VergabeR 2002, 235).
  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94

    Submissionsabsprache - Wasserbaufall, letzter Akt

  • OLG Celle, 30.04.1999 - 13 Verg 1/99

    Antrag auf Nicherteilung des Zuschlages durch die Vergabekammer an Konkurrenten

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2000 - Verg 28/00

    Drittbezogenheit des Zuschlagsverbots auf einen unangemessen niedrigen Preis;

  • BayObLG, 22.04.2002 - Verg 8/02

    Vorabinformation in Formularschreiben

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

  • OLG Celle, 10.03.2016 - 13 Verg 5/15

    Entscheidung der Vergabekammer über die Aufhebung eines ausgeschriebenen

    Dass Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nur noch das Feststellungsbegehren der Antragstellerin ist, führt nicht zu einer Herabsetzung des Streitwertes (BayObLG, Beschluss vom 3. Juli 2002, Verg 13/02, juris Tz. 40; Summa a. a. O. Tz. 22).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2011 - Verg 22/11

    Zulässigkeit von Nebenangeboten

    Dazu zählen beispielhaft unangemessen niedrige Angebote, die in der zielgerichteten Absicht der Marktverdrängung abgegeben worden sind oder die zumindest die Gefahr begründen, dass bestimmte Wettbewerber vom Markt verdrängt werden (vgl. OLG Düsseldorf, VergabeR 2001, 128 f.; NZBau 2002, 627 f.; BayOblG NZBau 2003, 105 f.; 2004, 743 f.; OLG Celle VergabeR 2004, 397, 405; OLG Koblenz, VergabeR 2006, 392, 401 f.; Dicks in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A, § 25 Rdn. 148).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2009 - Verg 66/08

    Anforderungen an die Ausschreibung von arbeitsmedizinischen Leistungen

    Nicht aber sind einzelne Leistungspreise einer Prüfung auf Angemessenheit zu unterziehen (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2000, 155, 157; BayObLG NZBau 2003, 105, 107; 342, 344 f.; NZBau 2004, 294 f.; OLG Celle NZBau 2000, 105; OLG Saarbrücken NZBau 2004, 117, 118 f.; OLG Dresden VergabeR 2003, 64, 67).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 16/02 + 2 WX 21/02 + 2 Wx 22/02 + 2 Wx 23/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3438
OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 16/02 + 2 WX 21/02 + 2 Wx 22/02 + 2 Wx 23/02 (https://dejure.org/2002,3438)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.07.2002 - 2 Wx 16/02 + 2 WX 21/02 + 2 Wx 22/02 + 2 Wx 23/02 (https://dejure.org/2002,3438)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juli 2002 - 2 Wx 16/02 + 2 WX 21/02 + 2 Wx 22/02 + 2 Wx 23/02 (https://dejure.org/2002,3438)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    ZPO § 240; ; ZPO § ... 546 n.F.; ; BGB § 29; ; BGB § 49 Abs. 2; ; BGB § 42 Abs. 1 S. 1; ; InsO § 207 Abs. 1; ; InsO § 80 Abs. 1; ; InsO § 27 Abs. 2 Nr. 3; ; FGG § 20 Abs. 1; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 4; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 29; ZPO § 240
    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Vereines

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 264
  • Rpfleger 2002, 569
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (22)

  • BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 456/97

    Beschwerdeberechtigung des Gesellschaftergeschäftsführers einer Zweimann-GmbH mit

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 16/02
    Die jeweilige Beschwerdeberechtigung der Beschwerdeführer folgt gemäß §§ 29 Abs. 4, 20 Abs. 1 FGG bereits aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerden (vgl. allgemein: Senat, Beschluß vom 7. Mai 2001, 2 Wx 4/01; BGH, NJW 1989, 1860; BayObLGZ 1998, 179 [180] = NJW-RR 1999, 1259 [1260]; BayObLG, FGPrax 2000, 40; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 548 [549]; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 27 Rn. 10 jeweils mit weiteren umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Die Zulässigkeit der von den Beteiligten zu 4) bis 7) im eigenen Namen eingelegten Erstbeschwerden, welche das Rechtsbeschwerdegericht selbständig zu prüfen hat (vgl. z.B. Senat, Rpfleger 2002, 318; BayObLGZ 1998, 179 [180] = NJW-RR 1999, 1259 [1260]; BayObLG FGPrax 2000, 40), ist gegeben.

    Zwar begründet allein der Streit der Vereinsmitglieder über die Person des zu bestellenden Vorstandes oder Differenzen innerhalb des Vereinsvorstandes oder zwischen dem Vorstand und einem Teil der Vereinsmitglieder noch nicht das Einschreiten des Registergerichts (BayObLG, Rpfleger 1983, 74; BayObLGZ 1998, 179 [184]; OLG Frankfurt, NJW 1966, 504; OLG Frankfurt, OLGR 2001, 82; jeweils für die Bestellung eines Notgeschäftsführers; Sauter/Schweyer, a.a.O., Rn. 293).

    Wenn indes infolge von Amtsniederlegungen bzw. Amtsenthebung die Rechtslage für die Beteiligten verworren erscheint und die Rechtswirksamkeit von Vorstandswahlen eines Vorstandes von vielen zweifelhaften Umständen abhängt, weil zwei in verschieden Mitgliederversammlung des Vereins gewählte Vorstände miteinander rivalisieren, kann ausnahmsweise bis zur verbindlichen Klärung der Rechtsstellung der Vorstände ein Notvorstand bestellt werden (vgl. auch BayObLG Rpfleger 1983, 74; NJW-RR 1999, 1259 [1261]; Sauter/Schweyer, a.a.O., Rn. 293), um so eine weitere Handlungsfähigkeit des Vereins zu gewährleisten.

    Aufgrund der wechselseitigen Anmeldungen zum Vereinsregister, der verschiedenen einstweilige Verfügungs- und Klageverfahren und der langandauernden Zerstrittenheit der Vereinsmitglieder kann nicht erwartet werden, daß diese in absehbarer Zeit eine Einigung über den Vorstandsvorsitzenden und die weiteren Mitglieder des Vorstandes erzielen würden (vgl. hierzu allgemein: BayObLG NJW-RR 1999, 1259 [1261]; KG KGR 2000, 280 [281]; Sauter/Schweyer, a.a.O., Rn. 293).

    Die Entscheidung über die Auswahl des jeweiligen Notvorstandes kann von dem Rechtsbeschwerdegericht nicht nach Angemessenheit und Zweckmäßigkeit überprüft werden, sondern nur dahin, ob das Beschwerdegericht von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften Gebrauch gemacht oder wesentliche Umstände unerörtert gelassen hat (BayObLG Rpfleger 1992, 114; BayObLGZ 1998, 179 [184]).

    Die Rechtsmacht des Registergerichts, einen Notvorstand zu bestellen, schließt auch ein, in Abweichung der Satzungsbestimmungen einem Vorstand Einzelvertretungsbefugnis zu erteilen (BayObLGZ 1998, 179 [185] zur Bestellung eines Notgeschäftsführers; KG OLGZ 1965, 333; OLGZ 1968, 200 [207]).

  • BayObLG, 13.07.1989 - BReg. 3 Z 85/89
    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 16/02
    Gegen eine solche Entscheidung ist jeder beschwerdeberechtigt, der den Bestellungsantrag hätte stellen können (BayObLGZ 1976, 126 [128]; 1987, 29 [32]; 1989, 298 [302]).

    Mithin können neben dem Verein und den Vorstandsmitgliedern auch die jeweiligen Vereinsmitglieder Beschwerde einlegen (BayObLGZ 1989, 298 [302]; 1996, 129 = Rpfleger 1996, 514; BayObLG NJW-RR 1997, 289 [290]; Reichert, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 8. Auflage 2001, Rn. 1285; Sauter/Schweyer, Der eingetragene Verein, 17. Auflage 2001, Rn. 303).

    Wenn die Satzung einen mehrgliedrigen Vorstand vorsieht, sind neben den noch vorhandenen Mitgliedern so viele Vorstandsmitglieder neu einzusetzen, wie an der zur Beschlußfassung oder Vertretung erforderlichen Anzahl fehlen (BayObLGZ 1989, 298 [307]).

  • OLG Köln, 11.07.2001 - 2 Wx 13/01

    Neubesstellung des Geschäftsführers; Eröffnung des Insovenzverfahrens - keine

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 16/02
    Wie der Senat bereits mit Beschluß vom 11. Juli 2001 (2 Wx 13/01) entschieden hat (NZI 2001, 470 = FGPrax 2001, 214), findet § 240 ZPO auf die Verfahren nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit weder unmittelbare noch mittelbare Anwendung (S. hierzu auch für die frühere Konkursordnung z.B.: BayObLGZ 1978, 209 [211]; KG, MDR 1988, 329; OLG Oldenburg, RdL 1954, 278; OLG Schleswig, SchHA 1961, 332; Bassenge/Herbst, FGG/RPflG, 8. Auflage 1999, Einleitung FGG Rn. 69; Jansen, FGG, 2. Auflage 1969, §§ 8-18 Vorbem. Rn. 38; Kayser in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 12 Rn. 79; und nunmehr auch für die Insolvenzordnung: BayObLG Rpfleger 2002, 261; Lüke in: Kübler/Prütting, InsO, Stand 12. Lfg. März 2002, § 85 Rn. 34; Wittkowski in: Nerlich/Römermann, InsO, Stand 2. Lfg. November 2000, § 85 Rn. 4; Zöller/Greger, ZPO, 23. Auflage 2002, § 240 Rn. 2).

    Insoweit tritt der gerichtlich bestimmte Insolvenzverwalter auch in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit an die Stelle des Schuldners (Senat, NZI 2001, 470 (471] = FGPrax 2001, 214 [215]).

  • BayObLG, 02.06.1976 - BReg. 2 Z 84/75
    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 16/02
    Gegen eine solche Entscheidung ist jeder beschwerdeberechtigt, der den Bestellungsantrag hätte stellen können (BayObLGZ 1976, 126 [128]; 1987, 29 [32]; 1989, 298 [302]).

    Als Beteiligter im Sinne dieser Vorschrift ist jeder anzusehen, dessen Rechte oder Pflichten durch die beantragte Regelung unmittelbar beeinflußt werden können (BayObLGZ 1971, 178 [180]; 1976, 126 [129]).

  • BayObLG, 10.11.1999 - 3Z BR 253/99

    Zur Überprüfung der landgerichtlichen Auslegung des Beschlusses der

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 16/02
    Die jeweilige Beschwerdeberechtigung der Beschwerdeführer folgt gemäß §§ 29 Abs. 4, 20 Abs. 1 FGG bereits aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerden (vgl. allgemein: Senat, Beschluß vom 7. Mai 2001, 2 Wx 4/01; BGH, NJW 1989, 1860; BayObLGZ 1998, 179 [180] = NJW-RR 1999, 1259 [1260]; BayObLG, FGPrax 2000, 40; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 548 [549]; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 27 Rn. 10 jeweils mit weiteren umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Die Zulässigkeit der von den Beteiligten zu 4) bis 7) im eigenen Namen eingelegten Erstbeschwerden, welche das Rechtsbeschwerdegericht selbständig zu prüfen hat (vgl. z.B. Senat, Rpfleger 2002, 318; BayObLGZ 1998, 179 [180] = NJW-RR 1999, 1259 [1260]; BayObLG FGPrax 2000, 40), ist gegeben.

  • BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 176/01

    Keine Unterbrechung des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei Insolvenz

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 16/02
    Wie der Senat bereits mit Beschluß vom 11. Juli 2001 (2 Wx 13/01) entschieden hat (NZI 2001, 470 = FGPrax 2001, 214), findet § 240 ZPO auf die Verfahren nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit weder unmittelbare noch mittelbare Anwendung (S. hierzu auch für die frühere Konkursordnung z.B.: BayObLGZ 1978, 209 [211]; KG, MDR 1988, 329; OLG Oldenburg, RdL 1954, 278; OLG Schleswig, SchHA 1961, 332; Bassenge/Herbst, FGG/RPflG, 8. Auflage 1999, Einleitung FGG Rn. 69; Jansen, FGG, 2. Auflage 1969, §§ 8-18 Vorbem. Rn. 38; Kayser in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 12 Rn. 79; und nunmehr auch für die Insolvenzordnung: BayObLG Rpfleger 2002, 261; Lüke in: Kübler/Prütting, InsO, Stand 12. Lfg. März 2002, § 85 Rn. 34; Wittkowski in: Nerlich/Römermann, InsO, Stand 2. Lfg. November 2000, § 85 Rn. 4; Zöller/Greger, ZPO, 23. Auflage 2002, § 240 Rn. 2).
  • BGH, 11.11.1985 - II ZR 37/85

    Beitragspflicht eines Vereinsmitglieds im Konkurs des Vereins

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 16/02
    Die Vereinsmitgliedschaften in dem als fortbestehend geltenden Verein enden ebenfalls nicht mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern dauern über die Verfahrenseröffnung hinaus (vgl. BGHZ 96, 253 [254] = NJW 1986, 1604 für die Konkursordnung; Reichert, a.a.O., Rn. 2039; Stöber, Handbuch zum Vereinsrecht, 8. Auflage 2000 Rn. 852).
  • KG, 10.11.1987 - 1 W 2414/87
    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 16/02
    Wie der Senat bereits mit Beschluß vom 11. Juli 2001 (2 Wx 13/01) entschieden hat (NZI 2001, 470 = FGPrax 2001, 214), findet § 240 ZPO auf die Verfahren nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit weder unmittelbare noch mittelbare Anwendung (S. hierzu auch für die frühere Konkursordnung z.B.: BayObLGZ 1978, 209 [211]; KG, MDR 1988, 329; OLG Oldenburg, RdL 1954, 278; OLG Schleswig, SchHA 1961, 332; Bassenge/Herbst, FGG/RPflG, 8. Auflage 1999, Einleitung FGG Rn. 69; Jansen, FGG, 2. Auflage 1969, §§ 8-18 Vorbem. Rn. 38; Kayser in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 12 Rn. 79; und nunmehr auch für die Insolvenzordnung: BayObLG Rpfleger 2002, 261; Lüke in: Kübler/Prütting, InsO, Stand 12. Lfg. März 2002, § 85 Rn. 34; Wittkowski in: Nerlich/Römermann, InsO, Stand 2. Lfg. November 2000, § 85 Rn. 4; Zöller/Greger, ZPO, 23. Auflage 2002, § 240 Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2000 - 20 W 509/00

    Unterbringungsverfahren: Unzulässigkeit einer durch richterlichen Aktenvermerk

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 16/02
    Ebenfalls bedarf es keiner weiteren Erörterung durch den Senat, inwieweit der Beteiligte zu 10) am 5. Dezember 2001 ordnungsgemäß einen entsprechenden Bestellungsantrag gestellt hat, indem er am 5. Dezember 2001 persönlich beim Amtsgericht vorgesprochen und die Rechtspflegerin des Registergerichts hierüber lediglich einen Vermerk gefertigt hat (vgl. hierzu Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 11 Rn. 28 ff.), oder ob - wie die Beschwerdeführer mit ihren weiteren Beschwerde geltend machen - es notwendig gewesen wäre, über die Erklärungen des Beteiligten zu 12) ein gerichtliches Protokoll aufzunehmen (vgl. hierzu allgemein OLG Köln [16. Senat], OLGR 2001, 341; OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 46 jeweils zur entsprechenden Notwendigkeit bei einer telefonischen Einlegung eines Rechtsmittels).
  • OLG Frankfurt, 09.01.2001 - 20 W 421/00

    Handelsregisterverfahren: Voraussetzungen einer Notgeschäftsführerbestellung für

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 16/02
    Zwar begründet allein der Streit der Vereinsmitglieder über die Person des zu bestellenden Vorstandes oder Differenzen innerhalb des Vereinsvorstandes oder zwischen dem Vorstand und einem Teil der Vereinsmitglieder noch nicht das Einschreiten des Registergerichts (BayObLG, Rpfleger 1983, 74; BayObLGZ 1998, 179 [184]; OLG Frankfurt, NJW 1966, 504; OLG Frankfurt, OLGR 2001, 82; jeweils für die Bestellung eines Notgeschäftsführers; Sauter/Schweyer, a.a.O., Rn. 293).
  • BayObLG, 13.08.1991 - BReg. 3 Z 91/91
  • OLG Köln, 14.05.2001 - 16 Wx 55/01

    Telefonische Beschwerdeeinlegung in Wohnungseigentumssachen

  • BayObLG, 18.07.1978 - BReg. 3 Z 148/76
  • BayObLG, 12.05.1971 - BReg. 2 Z 74/70
  • BayObLG, 21.10.1993 - 3Z BR 174/93

    Anspruch auf Bestellung eines Notvorstandes für einen Verein durch das

  • BayObLG, 28.07.1978 - BReg. 1 Z 45/78
  • BayObLG, 12.06.1996 - 3Z BR 90/96
  • BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 209/87

    Antragsberechtigung eines privatrechtlich organisierten Trägers der betrieblichen

  • OLG Hamm, 08.12.1993 - 15 W 291/93

    Amtslöschung nichtiger Hauptversammlungsbeschlüsse

  • OLG Köln, 21.12.2001 - 2 Wx 59/01

    Anfoderungen an Ladung zu einer Gesellschafterversammlung

  • BayObLG, 10.07.1996 - 3Z BR 78/96

    Ungültigkeit einer Wahl bei Ladungsmängeln

  • BayObLG, 03.02.1987 - BReg. 3 Z 162/86

    Bestellung eines Notaufsichtsrats und eines Notvorstands für eine

  • OLG Schleswig, 04.12.2012 - 2 W 49/12

    Antrags- und Beschwerdebefugnis von Vorstandsmitgliedern eines Vereins im

    Dementsprechend steht einem Vereinsmitglied in Verfahren betreffend die Bestellung eines Notvorstandes auch ein Beschwerderecht zu (BayObLG, NJW-RR 1997, S. 289 f.; OLG Köln, Rpfleger 2002, S. 569 ff.).

    Allerdings ist umstritten, ob das Gericht in solchen Fällen zwingend so viele Mitglieder zur Ergänzung des Vorstandes zu bestellen hat, wie es nach der Satzung zur Vertretung des Vereins erforderlich ist (dafür Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 19. Auflage, Rn. 299; dagegen Stöber, Handbuch zum Vereinsrecht, 9. Auflage, Rn. 352 Krafka/Willer/Kühn, a. a. O., Rn. 2267 - jeweils unter Berufung auf KG, OLGZ 1965, 332 und OLGZ 1968, 200/207; Stöber ferner unter Berufung auf BayObLG, NJW-RR 1999, S. 1259/1261; OLG Köln, Rpfleger 2002, S. 569/571).

  • OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 22/02

    Bestellung eines Notvorstandes; Verein; Vereinsmitglieder; Vorstandsmitglieder;

    2 Wx 16/02 2 Wx 21/02 2 Wx 22/02 2 Wx 23/02.

    Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 4) vom 6. Mai 2002 - 2 Wx 16/02 - gegen den Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 8. April 2002 - 3 T 4/02 - wird zurückgewiesen.

    Der Beschwerdeführer hat die Kosten des weiteren Beschwerdeverfahrens - 2 Wx 16/02 - und die insoweit den Beteiligten im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen Kosten zu tragen.

  • OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 23/02

    Bestellung eines Notvorstandes; Verein; Vereinsmitglieder; Vorstandsmitglieder;

    2 Wx 16/02 2 Wx 21/02 2 Wx 22/02 2 Wx 23/02.

    Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 4) vom 6. Mai 2002 - 2 Wx 16/02 - gegen den Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 8. April 2002 - 3 T 4/02 - wird zurückgewiesen.

    Der Beschwerdeführer hat die Kosten des weiteren Beschwerdeverfahrens - 2 Wx 16/02 - und die insoweit den Beteiligten im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen Kosten zu tragen.

  • OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 21/02

    Bestellung eines Notvorstandes; Verein; Vereinsmitglieder; Vorstandsmitglieder;

    2 Wx 16/02 2 Wx 21/02 2 Wx 22/02 2 Wx 23/02.

    Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 4) vom 6. Mai 2002 - 2 Wx 16/02 - gegen den Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 8. April 2002 - 3 T 4/02 - wird zurückgewiesen.

    Der Beschwerdeführer hat die Kosten des weiteren Beschwerdeverfahrens - 2 Wx 16/02 - und die insoweit den Beteiligten im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen Kosten zu tragen.

  • OLG Zweibrücken, 18.09.2003 - 3 W 151/03

    Vereinsregisterverfahren: Voraussetzungen einer Amtslöschung von

    Auf das Ergebnis des Insolvenzantragsverfahrens betreffend den Beteiligten zu 2) kommt es nicht an, weil § 240 ZPO auf die Verfahren nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit weder unmittelbare noch mittelbare Anwendung findet (BayObLG Rpfleger 2002, 261; OLG Köln FGPrax 2001, 214; Rpfleger 2002, 569, 570).
  • KG, 20.05.2020 - 22 W 7/20

    Bestellung einer organschaftlichen Notvertretung für eine politische Partei

    Denn für die Antragsberechtigung ist es ausreichend, dass der Beteiligte zu 2) Mitglied der Beteiligten zu 1) ist (vgl. Senat, Beschluss vom 27. September 2019, 22 W 49/19, S. 3 der BA; Beschluss vom 14. April 2020, 22 W 72/19, S. 3 der BA; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. November 2011, I-3 Wx 194/11, juris Rdn. 65f.; OLG Köln, Beschluss vom 22. Juli 2002, 2 Wx 16/02, juris Rdn. 10), wenn auch nur über einen Landesverband.
  • KG, 20.03.2012 - 25 W 102/11

    Bestellung eines Notvorstandes für einen Eishockeyverein: Kostenentscheidung nach

    Die Wertfestsetzung folgt aus den §§ 131 Abs. 4, 30 Abs. 2 Satz 1 KostO (vgl. OLG Köln, FGPrax 2002, 264, zitiert nach juris, Rn. 25).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2011 - 3 Wx 194/11

    Rechtsstellung der Mitglieder eines Vereins bei Ruhen der Mitgliedschaft

    Auch wenn sich die in verschiedenen Mitgliederversammlungen gewählten rivalisierenden Vereinsvorstände gegenseitig bei der Amtsführung blockieren, ist der Verein handlungsunfähig, so dass die Bestellung eines Notvorstands möglich ist (OLG Köln, FGPrax 2002, 264; Schöpflin, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 27.08.2002 - 7 U 913/01 - 208   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9750
OLG Saarbrücken, 27.08.2002 - 7 U 913/01 - 208 (https://dejure.org/2002,9750)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.08.2002 - 7 U 913/01 - 208 (https://dejure.org/2002,9750)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. August 2002 - 7 U 913/01 - 208 (https://dejure.org/2002,9750)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen krasser finanzieller Überforderung des Bürgen; Anwendbarkeit auf Gesellschafter und Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Wirksamkeit einer Kündigung des Kreditvertrages aus wichtigem Grund; ...

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § ... 138 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB §§ 249 ff.; ; BGB § 273; ; BGB § 288 Abs. 1 n.F.; ; BGB § 765; ; BGB § 768; ; BGB § 770 Abs. 2; ; BGB § 826; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 447; ; ZPO § 448; ; ZPO § 511; ; ZPO § 511 a; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519 a.F.; ; ZPO § 530 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 11; ; ZPO § 711; ; GKG § 12

  • rechtsportal.de

    Sittenwidrigkeit der Bürgschaft eines GmbH-Geschäftsführers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 271/96

    Sittenwidrigkeit von Bürgschaften für Kreditverbindlichkeiten einer GmbH

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.08.2002 - 7 U 913/01
    Diese zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften einkommens- und vermögensloser Angehöriger ergangene Rechtsprechung ist indes auf die Bürgschaft eines GmbH-Gesellschafters und auch - Geschäftsführers grundsätzlich nicht anwendbar (BGH NJW-RR 1997, 1381; BGH MDR 2000, 714, 716; 1752 m.w.N.; vgl. auch BGH NJW 98, 597 ff. und OLG München a.a.O.; Fischer in WM 1998, 1749 ff., 1752 m.w.Nachw; Senatsurteil vom 4.7.2000 - 7 U 821/99-205; SOLG OLGR 2002/309).

    Zwar lässt sich die grundsätzliche Nichtanwendbarkeit dieser Rechtsprechung auf die Bürgschaft eines GmbH-Geschaftsführers nicht allein damit begründen, dass der Bürge nicht für einen nahen Angehörigen sondern für eine GmbH bürgt (vgl. BGH MDR 2000, 714, 716, NJW 98, 597).

    Doch handelt es sich bei der Bürgschaft eines GmbH-Geschäftsführers um eine grundlegend andere Fallgestaltung, die es rechtfertigt, eine solche Bürgschaft nur in extremen Ausnahmefallen an § 138 Abs. 1 BGB scheitern zu lassen (BGH NJW 98, 597 ff; WM 1996, 589, 592, Fischer a.a.O.).

    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass es im Rahmen der Vertragsfreiheit jedem grundsätzlich unbenommen ist, in eigener Verantwortung auch risikoreiche Geschäfte abzuschließen, die ihn voraussichtlich finanziell weit überfordern (BGH NJW 1998, 597, 598).

  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 36/98

    Umfang einer Blankobürgschaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.08.2002 - 7 U 913/01
    Diese zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften einkommens- und vermögensloser Angehöriger ergangene Rechtsprechung ist indes auf die Bürgschaft eines GmbH-Gesellschafters und auch - Geschäftsführers grundsätzlich nicht anwendbar (BGH NJW-RR 1997, 1381; BGH MDR 2000, 714, 716; 1752 m.w.N.; vgl. auch BGH NJW 98, 597 ff. und OLG München a.a.O.; Fischer in WM 1998, 1749 ff., 1752 m.w.Nachw; Senatsurteil vom 4.7.2000 - 7 U 821/99-205; SOLG OLGR 2002/309).

    Zwar lässt sich die grundsätzliche Nichtanwendbarkeit dieser Rechtsprechung auf die Bürgschaft eines GmbH-Geschaftsführers nicht allein damit begründen, dass der Bürge nicht für einen nahen Angehörigen sondern für eine GmbH bürgt (vgl. BGH MDR 2000, 714, 716, NJW 98, 597).

    Ausschlaggebend hierfür ist die Erwägung, dass der Geschäftsführer der GmbH aufgrund seiner Stellung und Funktion die Entstehung von Gesellschaftsschulden beeinflussen kann (BGH MDR 2000, 714, 716 m.w.Nachw.).

  • OLG Saarbrücken, 04.07.2000 - 7 U 821/99
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.08.2002 - 7 U 913/01
    Diese zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften einkommens- und vermögensloser Angehöriger ergangene Rechtsprechung ist indes auf die Bürgschaft eines GmbH-Gesellschafters und auch - Geschäftsführers grundsätzlich nicht anwendbar (BGH NJW-RR 1997, 1381; BGH MDR 2000, 714, 716; 1752 m.w.N.; vgl. auch BGH NJW 98, 597 ff. und OLG München a.a.O.; Fischer in WM 1998, 1749 ff., 1752 m.w.Nachw; Senatsurteil vom 4.7.2000 - 7 U 821/99-205; SOLG OLGR 2002/309).

    Schließt ein GmbH-Geschäftsführer solche Verträge, die im Zusammenhang mit seiner Geschäftsführertätigkeit stehen, dann darf der Vertragspartner darauf vertrauen, dass der Geschäftsführer aus wirtschaftlich vernünftigen, allein von ihm zu verantwortenden Gründen handelt (vgl. hierzu insgesamt Urteil des Senats vom 4.7.2000 - 7 U 821/99-205-).

  • BGH, 08.10.1998 - IX ZR 257/97

    Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft bei grassem Mißverhältnis zwischen Umfang

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.08.2002 - 7 U 913/01
    In einem solchen Fall ist nämlich regelmäßig davon auszugehen, dass der Bürge sich auf eine solche Verpflichtung nur aufgrund emotionaler Bindung an den Hauptschuldner infolge mangelnder Geschäftsgewandtheit eingelassen und die Bank dies in verwerflicher Weise ausgenutzt hat (BGH NJW 1999, 58, 59; BGH NJW 1999, 2584 ff. m.w.Nachw.).
  • OLG München, 13.03.1996 - 15 U 4049/95
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.08.2002 - 7 U 913/01
    Diese Rechtsprechung soll aber nicht die notwendigen Folgen der - hier vorliegenden - Beweisfälligkeit beseitigen (vgl. OLG München NJW-RR 1996, 958, 959).
  • BGH, 29.06.1999 - XI ZR 10/98

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen finanzieller Überforderung des Bürgen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.08.2002 - 7 U 913/01
    In einem solchen Fall ist nämlich regelmäßig davon auszugehen, dass der Bürge sich auf eine solche Verpflichtung nur aufgrund emotionaler Bindung an den Hauptschuldner infolge mangelnder Geschäftsgewandtheit eingelassen und die Bank dies in verwerflicher Weise ausgenutzt hat (BGH NJW 1999, 58, 59; BGH NJW 1999, 2584 ff. m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.11.1996 - IX ZR 204/95

    Bürgschaft des Geschäftsführers der VV-GmbH für Verbindlichkeiten der VV-GmbH

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.08.2002 - 7 U 913/01
    Diese zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften einkommens- und vermögensloser Angehöriger ergangene Rechtsprechung ist indes auf die Bürgschaft eines GmbH-Gesellschafters und auch - Geschäftsführers grundsätzlich nicht anwendbar (BGH NJW-RR 1997, 1381; BGH MDR 2000, 714, 716; 1752 m.w.N.; vgl. auch BGH NJW 98, 597 ff. und OLG München a.a.O.; Fischer in WM 1998, 1749 ff., 1752 m.w.Nachw; Senatsurteil vom 4.7.2000 - 7 U 821/99-205; SOLG OLGR 2002/309).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.08.2002 - 6 U 6/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8690
OLG Schleswig, 06.08.2002 - 6 U 6/02 (https://dejure.org/2002,8690)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.08.2002 - 6 U 6/02 (https://dejure.org/2002,8690)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. August 2002 - 6 U 6/02 (https://dejure.org/2002,8690)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14; ZPO §§ 91a 99
    Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses und der Beschwer einerseits nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und andererseits Verzicht auf seine Rechte aus dem Titel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 51
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.08.2002 - 6 U 6/02
    Die Verwendung der Marken auf Seite 3 des Prospektes sei nach Seite 6 des Urteils des europäischen Gerichthofes vom 23.02.1999 (WRP 1999, 407 ff.) erlaubt.

    Im Kraftfahrzeughandel hat der EuGH ( EuGH , GRUR Int 1999, 438 = EuZW 1999, 244 = WRP 1999, 407 - BMW/Deenik) die Werbung mit einer Marke als unerlaubt angesehen, die den Eindruck erweckt, dass eine Handelsbeziehung zwischen dem Händler und dem Markeninhaber besteht, insbesondere dass das Unternehmen des Wiederverkäufers dem Vertriebsnetz des Markeninhabers angehört oder eine Sonderbeziehung zwischen den beiden Unternehmen besteht.

    Bestehe hingegen keine Gefahr, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehe, es bestehe eine Handelsbeziehung zwischen dem Wiederverkäufer und dem Markeninhaber, so stelle es keinen berechtigten Grund nach Art. 7 II MarkenRiLi dar, dass der Wiederverkäufer aus der Benutzung der Marke einen Vorteil ziehe, in dem die Werbung für den Verkauf der Markenware, die im Übrigen korrekt und redlich sei, seiner eigenen Tätigkeit den Anschein hoher Qualität verleihe ( EuGH , GRUR Int 1999, 438 EuZW 1999, 244 = WRP 1999, 407 - BMW/Deenik).

    Der Senat verweist insoweit auf die Ziffern 50 ff. der Entscheidung BMW/Deenik des EUGH vom 23.02.1999 - C 63/97 ( EuGH , GRUR Int 1999, 438 = EuZW 1999, 244 = WRP 1999, 407, 412, 413 BMW/Deenik).

  • KG, 24.06.1988 - 5 U 1455/88
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.08.2002 - 6 U 6/02
    Der durch die strafbewehrte Unterlassungserklärung herbeigeführte Wegfall der Wiederholungsgefahr bedeutet daher keine Erfüllung des Klageanspruchs; von einem Wegfall jeder Beschwer kann also keine Rede sein (KG Urteil. v. 24.06.1988 OLGZ 1989, 330 ff. = WRP 1988, 773, 774 in "Aus der Praxis - für die Praxis, Zur Kostentragungspflicht nach Drittunterwerfung").

    Sie müssen trotz der Unterlassungserklärung die Möglichkeit haben, eine endgültige Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die Einstweilige Verfügung von Anfang an gerechtfertigt war oder nicht (KG, Urteil vom 24.06.1988, OLGZ 1989, 330 ff. = WRP 1988, 773, 775 in "Aus der Praxis - für die Praxis, Zur Kostentragungspflicht nach Drittunterwerfung"; OLG Düsseldorf, WRP 1982, 318; OLG Hamburg, WRP 1983, 425, 426), wie dies von der Rechtsprechung bei Erledigung zwischen den Instanzen auch dem im ersten Rechtszug unterlegenen Kläger zugebilligt wird (BGH, Urteil vom 29.04.1992 - XII ZR 221/90 -, NJW-RR 1992, 1033; SchlHOLG , Urteil vom 13.06.1997 - 4 U 164/96 -, MDR 1997, 1160; Zöller/Vollkommer, ZPO , 23. Aufl., § 91 a Rdn. 38; Zöller/Gummer, aaO., Vor § 511 Rdn. 23 m.w.N.).

  • OLG Schleswig, 13.06.1997 - 4 U 164/96
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.08.2002 - 6 U 6/02
    Sie müssen trotz der Unterlassungserklärung die Möglichkeit haben, eine endgültige Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die Einstweilige Verfügung von Anfang an gerechtfertigt war oder nicht (KG, Urteil vom 24.06.1988, OLGZ 1989, 330 ff. = WRP 1988, 773, 775 in "Aus der Praxis - für die Praxis, Zur Kostentragungspflicht nach Drittunterwerfung"; OLG Düsseldorf, WRP 1982, 318; OLG Hamburg, WRP 1983, 425, 426), wie dies von der Rechtsprechung bei Erledigung zwischen den Instanzen auch dem im ersten Rechtszug unterlegenen Kläger zugebilligt wird (BGH, Urteil vom 29.04.1992 - XII ZR 221/90 -, NJW-RR 1992, 1033; SchlHOLG , Urteil vom 13.06.1997 - 4 U 164/96 -, MDR 1997, 1160; Zöller/Vollkommer, ZPO , 23. Aufl., § 91 a Rdn. 38; Zöller/Gummer, aaO., Vor § 511 Rdn. 23 m.w.N.).
  • OLG Jena, 09.06.1997 - 7 W 311/97

    Zurückweisung von Beweisanträgen; Unzulässigkeit von Gegenanträgen im

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.08.2002 - 6 U 6/02
    Sie müssen trotz der Unterlassungserklärung die Möglichkeit haben, eine endgültige Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die Einstweilige Verfügung von Anfang an gerechtfertigt war oder nicht (KG, Urteil vom 24.06.1988, OLGZ 1989, 330 ff. = WRP 1988, 773, 775 in "Aus der Praxis - für die Praxis, Zur Kostentragungspflicht nach Drittunterwerfung"; OLG Düsseldorf, WRP 1982, 318; OLG Hamburg, WRP 1983, 425, 426), wie dies von der Rechtsprechung bei Erledigung zwischen den Instanzen auch dem im ersten Rechtszug unterlegenen Kläger zugebilligt wird (BGH, Urteil vom 29.04.1992 - XII ZR 221/90 -, NJW-RR 1992, 1033; SchlHOLG , Urteil vom 13.06.1997 - 4 U 164/96 -, MDR 1997, 1160; Zöller/Vollkommer, ZPO , 23. Aufl., § 91 a Rdn. 38; Zöller/Gummer, aaO., Vor § 511 Rdn. 23 m.w.N.).
  • BGH, 29.04.1992 - XII ZR 221/90

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.08.2002 - 6 U 6/02
    Sie müssen trotz der Unterlassungserklärung die Möglichkeit haben, eine endgültige Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die Einstweilige Verfügung von Anfang an gerechtfertigt war oder nicht (KG, Urteil vom 24.06.1988, OLGZ 1989, 330 ff. = WRP 1988, 773, 775 in "Aus der Praxis - für die Praxis, Zur Kostentragungspflicht nach Drittunterwerfung"; OLG Düsseldorf, WRP 1982, 318; OLG Hamburg, WRP 1983, 425, 426), wie dies von der Rechtsprechung bei Erledigung zwischen den Instanzen auch dem im ersten Rechtszug unterlegenen Kläger zugebilligt wird (BGH, Urteil vom 29.04.1992 - XII ZR 221/90 -, NJW-RR 1992, 1033; SchlHOLG , Urteil vom 13.06.1997 - 4 U 164/96 -, MDR 1997, 1160; Zöller/Vollkommer, ZPO , 23. Aufl., § 91 a Rdn. 38; Zöller/Gummer, aaO., Vor § 511 Rdn. 23 m.w.N.).
  • BGH, 13.01.2000 - VII ZB 16/99

    Entfallen der Beschwer bei Leistungen an einen von zwei verurteilten

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.08.2002 - 6 U 6/02
    Der BGH verneine eine Rechtsmittelbeschwer, wenn der Verurteilte "zwischen den Instanzen" die zugesprochene Leistung vorbehaltlos erbracht habe (BGH, NJW 2000, 1120 ).
  • BGH, 01.04.1993 - I ZR 70/91

    Vollziehungsschaden bei einstweiliger Anordnung

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.08.2002 - 6 U 6/02
    Auch hätten die Beklagten ein Rechtsschutzinteresse für ein Aufhebungsverfahren nach § 927 ZPO (Bundesgerichtshof Urteil vom 01.04.1993 - I ZR 70/91 -, BGHZ 122, 172, 179 = WRP 1993, 764).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 20 U 206/09

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung eines

    Die Frage, ob die Aufhebung des Verbots selbst dann noch erstrebt werden kann, wenn ein Antragsteller auf die Rechte aus dem Urteil verzichtet hat (vgl. dazu OLG Schleswig, OLGR 2002, 430), braucht nach den Umständen des Streitfalls nicht entschieden zu werden.
  • OLG Hamburg, 29.01.2004 - 3 U 109/03

    "24 Stunden Antiemese"

    Gleichermaßen hat das OLG Schleswig in jüngerer Zeit entschieden, dass die die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach Erlass einer einstweiligen Verfügung sowie der anschließende Verzicht des Klägers auf seine Rechte aus dem Titel der Zulässigkeit einer Berufung, die sich nicht nur gegen die Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils wendet, nicht entgegen stehen (OLG-Report Schleswig 2002, 430).".
  • LG Hannover, 25.02.2009 - 6 S 51/08

    Abänderung; Anfechtung; Auskunft; Auskunftsdatei; Auskunftserteilung;

    Hierbei steht es der Zulässigkeit einer Berufung nicht entgegen, wenn die Annahme nahe liegt, das (zulässige) Rechtsmittel sei nur eingelegt, um die Anfechtung des Kostenausspruchs zu ermöglichen (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, 6 U 6/02, Beschluss vom 06.08.2002).
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