Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.06.2001 - 7 W 17/01   

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OLG Karlsruhe, 12.06.2001 - 7 W 17/01 (https://dejure.org/2001,7213)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.06.2001 - 7 W 17/01 (https://dejure.org/2001,7213)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - 7 W 17/01 (https://dejure.org/2001,7213)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz ; Verjährungshemmung; Psychischer Ausnahmezustand; Höhere Gewalt; Vergewaltigung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ein psychischer Ausnahmezustand, Höhere Gewalt im Sinne des

  • Judicialis

    BGB § 203; ; BGB § 852; ; BGB § 204; ; ZPO § 233 a.F.; ; StPO § 405

  • RA Kotz

    Hemmung der Verjährung aufgrund psychischem Ausnahmezustands

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hemmung der Verjährung - höhere Gewalt - psychischer Ausnahmezustand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Psychischer Ausnahmezustand wirkt wie höhere Gewalt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 28.03.2000 - 6 W 5/00

    Verjährung von Schmerzensgeldansprüchen - sexuelle Übergriffe durch Stiefvater -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2001 - 7 W 17/01
    Es ist zwar - wie das Landgericht ausführt - richtig, dass eine Hemmung der Verjährung nach § 204 BGB (sollte diese Vorschrift im Verhältnis zum Stiefvater, dem Antragsgegner, überhaupt anwendbar sein; vgl. OLG Hamm, MdR 2000, 832) jedenfalls mit der Volljährigkeit der Antragstellerin geendet hat.
  • BGH, 23.01.1985 - IVb ZB 55/84

    Wiedereinsetzung - Versäumung der Rechtsmittelfrist - Krankheit - Seelischer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2001 - 7 W 17/01
    Es ist anerkannt, dass ein psychischer Ausnahmezustand bzw. ein Zustand schwerwiegender seelischer Belastung einen unabwendbaren Zufall i.S.d. § 233 ZPO a.F. darstellen kann (BGH VersR 1985, 393 m.N.; BGH NJW-RR 1994, 957; BGH VersR 1984, 988) und dass höhere Gewalt i.S.d. § 203 BGB unter denselben Voraussetzungen anzunehmen ist wie der unabwendbare Zufall i.S.d. § 233 ZPO a.F. (BGH NJW 1997, 3164; Sorgel/Niedenführ, BGB, 13. Aufl., § 203 Rdnr. 3).
  • BGH, 24.03.1994 - X ZB 24/93

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Rechtfertigung der Wiedereinsetzung in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2001 - 7 W 17/01
    Es ist anerkannt, dass ein psychischer Ausnahmezustand bzw. ein Zustand schwerwiegender seelischer Belastung einen unabwendbaren Zufall i.S.d. § 233 ZPO a.F. darstellen kann (BGH VersR 1985, 393 m.N.; BGH NJW-RR 1994, 957; BGH VersR 1984, 988) und dass höhere Gewalt i.S.d. § 203 BGB unter denselben Voraussetzungen anzunehmen ist wie der unabwendbare Zufall i.S.d. § 233 ZPO a.F. (BGH NJW 1997, 3164; Sorgel/Niedenführ, BGB, 13. Aufl., § 203 Rdnr. 3).
  • BGH, 07.05.1997 - VIII ZR 253/96

    Verjährung der Gewährleistungsansprüche bei Beschlagnahme des verkauften PKW

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2001 - 7 W 17/01
    Es ist anerkannt, dass ein psychischer Ausnahmezustand bzw. ein Zustand schwerwiegender seelischer Belastung einen unabwendbaren Zufall i.S.d. § 233 ZPO a.F. darstellen kann (BGH VersR 1985, 393 m.N.; BGH NJW-RR 1994, 957; BGH VersR 1984, 988) und dass höhere Gewalt i.S.d. § 203 BGB unter denselben Voraussetzungen anzunehmen ist wie der unabwendbare Zufall i.S.d. § 233 ZPO a.F. (BGH NJW 1997, 3164; Sorgel/Niedenführ, BGB, 13. Aufl., § 203 Rdnr. 3).
  • BGH, 16.05.1989 - VI ZR 251/88

    Unterlassen der Prüfung von Krankenhausunterlagen auf ärztliche Behandlungsfehler

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2001 - 7 W 17/01
    Unabhängig davon hat die Verjährungsfrist des § 852 BGB an sich spätestens mit diesem Zeitpunkt zu laufen begonnen, weil die Antragstellerin die dort vorausgesetzte Kenntnis hatte und nichts dafür vorgetragen noch ersichtlich ist, ihre Mutter als gesetzliche Vertreterin hätte vor diesem Zeitpunkt Kenntnis gehabt (vgl. BGH VersR 1989, 914; Senatsbeschluß vom 30.07.1999 - 7 W 18/99).
  • BGH, 10.07.1984 - VI ZB 10/84

    Versäumung - Rechtsmittelfrist - Rechtsanwalt - Rechtsmittelkläger - Verschulden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2001 - 7 W 17/01
    Es ist anerkannt, dass ein psychischer Ausnahmezustand bzw. ein Zustand schwerwiegender seelischer Belastung einen unabwendbaren Zufall i.S.d. § 233 ZPO a.F. darstellen kann (BGH VersR 1985, 393 m.N.; BGH NJW-RR 1994, 957; BGH VersR 1984, 988) und dass höhere Gewalt i.S.d. § 203 BGB unter denselben Voraussetzungen anzunehmen ist wie der unabwendbare Zufall i.S.d. § 233 ZPO a.F. (BGH NJW 1997, 3164; Sorgel/Niedenführ, BGB, 13. Aufl., § 203 Rdnr. 3).
  • OLG Oldenburg, 12.07.2011 - 13 U 17/11

    Verjährung eines Schmerzensgeldanspruchs: Verjährungsbeginn bei Verdrängung

    Insoweit bestehen auch Ähnlichkeiten mit Fällen, in denen der Verletzte behauptet, er sei infolge der an ihm verübten Taten psychisch außerstande gewesen, die eigenen Rechte zu verfolgen, so dass die Verjährung gemäß § 203 BGB aF gehemmt gewesen sei (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 7 W 17/01, OLGR 2002, 4, zitiert nach juris, Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2020 - 24 U 155/19

    Aufklärungspflichten eines Anwalts über die Erfolgsaussichten einer Klage

    Das Landgericht ging davon aus, dass entsprechend einer Entscheidung des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 12. Juni 2001 - 7 W 17/01) die Hemmung der Verjährung für die Dauer des Ausnahmezustands andauere.
  • OLG Hamm, 05.02.2016 - 11 U 138/14

    Verjährung von Amtshaftungsansprüchen wegen Mobbings

    Insofern ist anerkannt, dass auch ein psychischer Ausnahmezustand oder ein Zustand schwerwiegender seelischer Belastung, der es dem Betroffenen gänzlich unmöglich macht, sich sachgemäß für oder gegen die Durchsetzung eines Anspruchs zu entscheiden und die Durchsetzung zu betreiben, höhere Gewalt darstellen kann (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR 2002, S. 4).
  • LG Essen, 10.07.2014 - 4 O 343/11

    Verjährung eines Anspruchs auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz auf

    Nur wenn festgestellt werden kann, dass ein solcher Ausnahmezustand infolge psychischer Not- bzw. Zwangslage vorlag, tritt eine Hemmung der Verjährung für die Dauer dieses Zustandes ein (OLG Karlsruhe, Beschl. vom 12.6.2001, Az.: 7 W 17/01 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 29.08.2001 - 2 U 122/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2754
OLG Oldenburg, 29.08.2001 - 2 U 122/01 (https://dejure.org/2001,2754)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29.08.2001 - 2 U 122/01 (https://dejure.org/2001,2754)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29. August 2001 - 2 U 122/01 (https://dejure.org/2001,2754)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Architektenvertrag: Anforderungen an die Prüfbarkeit einer Architektenschlußrechnung; Beiziehung der Bauakten von Amts wegen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 BGB ; § 649 S. 2 BGB ; § 636 BGB
    Architekt; Bauvorhaben; Schlussrechnung; Prüfbarkeit; Baugenehmigung; Bauamt; Bauakten; Beiziehung

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Architekt; Bauvorhaben; Schlussrechnung; Prüfbarkeit; Baugenehmigung; Bauamt; Bauakten; Beiziehung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Anforderungen an die Prüfbarkeit einer Architektenschlußrechnung

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 649 Satz 2; ; BGB § 636

  • rechtsportal.de

    BGB § 242 § 649 S. 2 § 636
    Bauprozeß - Prüfung der Architektenschlußrechnung - Informations- und Kontrollinteressen des Auftraggebers - Beiziehung der Bauakten gegen den Willen einer Partei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsrecht - Genehmigungsplanung nicht zu sehr verschleppen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 40
  • BauR 2002, 502
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 231/97

    Prüfbarkeit der Schlußrechnung eines Architekten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.08.2001 - 2 U 122/01
    Die Anforderungen an die Prüfbarkeit einer Architekenschlußrechnung richten sich nach den Informations und Kontrollinteressen des Auftraggebers, die wiederum von den Umständen des Einzelfalls abhängen (z. B. BGH BauR 1998, 1108, 1109; BGH ZfBR 2000, 46, 47).
  • BGH, 18.06.1998 - VII ZR 189/97

    Prüfbarkeit einer Architektenschlußrechnung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.08.2001 - 2 U 122/01
    Die Anforderungen an die Prüfbarkeit einer Architekenschlußrechnung richten sich nach den Informations und Kontrollinteressen des Auftraggebers, die wiederum von den Umständen des Einzelfalls abhängen (z. B. BGH BauR 1998, 1108, 1109; BGH ZfBR 2000, 46, 47).
  • OLG Naumburg, 10.05.2002 - 2 U 113/01

    Abwicklung nach Insolvenz des Auftragnehmers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.08.2001 - 2 U 122/01
    Ein für eine derartige Bindungswirkung notwendiges schutzwürdiges Interesse des Auftraggebers kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn er sich auf die Richtigkeit der Honorarschlußrechnung eingerichtet, also tatsächlich darauf vertraut hat (BGH BauR 1993, 236, 239; Senat Urteil vom 29.06.2001, Az: 2 U 113/01).
  • BGH, 11.11.1999 - VII ZR 73/99

    Fälligkeit des Architektenhonorars

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.08.2001 - 2 U 122/01
    Der Beginn der Verjährung knüpft an die Entstehung und damit an die Fälligkeit der Forderung an; ein Architektenhonorar wird aber auch bei vorzeitiger Beendigung des Architektenvertrags erst fällig, wenn der Architekt eine prüfbare Schlußrechnung erteilt (BGH BauR 2000, 589).
  • BGH, 07.11.1996 - VII ZR 82/95

    Rechte des Unternehmers bei Kündigung eines Pauschalpreisvertrages durch den

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.08.2001 - 2 U 122/01
    Wird ein solcher Architektenvertrag - wie es hier der Fall gewesen ist - jedoch vorzeitig beendet, bedarf es grundsätzlich einer nachprüfbaren Aufschlüsselung von erbrachten und nicht erbrachten Leistungen (BGH BauR 1994, 655; BGH BauR 1997, 304; Werner/Pastor Rdnr. 978).
  • BGH, 10.10.1996 - VII ZR 250/94

    Wirksamkeit der formularmäßigen Festlegung ersparter Aufwendungen im Falle

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.08.2001 - 2 U 122/01
    Ein Auftraggeber kann einen Werkvertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und Abwägung der Interessen beider Parteien nicht mehr zugemutet werden kann (BGH ZfBR 1997, 36; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 7. Auflage, Einl. Rdnr. 145, 146; WernerPastor, 9. Auflage, Rdnr. 956).
  • BGH, 05.11.1992 - VII ZR 52/91

    Treuwidriges Verhalten bei Nachforderung zur Schlußrechnung eines Architekten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.08.2001 - 2 U 122/01
    Ein für eine derartige Bindungswirkung notwendiges schutzwürdiges Interesse des Auftraggebers kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn er sich auf die Richtigkeit der Honorarschlußrechnung eingerichtet, also tatsächlich darauf vertraut hat (BGH BauR 1993, 236, 239; Senat Urteil vom 29.06.2001, Az: 2 U 113/01).
  • BGH, 09.06.1994 - VII ZR 87/93

    Voraussetzung des Architektenhonorars nach vorzeitiger Vertragsbeendigung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.08.2001 - 2 U 122/01
    Wird ein solcher Architektenvertrag - wie es hier der Fall gewesen ist - jedoch vorzeitig beendet, bedarf es grundsätzlich einer nachprüfbaren Aufschlüsselung von erbrachten und nicht erbrachten Leistungen (BGH BauR 1994, 655; BGH BauR 1997, 304; Werner/Pastor Rdnr. 978).
  • BGH, 08.03.2001 - VII ZR 470/99

    Vertraglich geschuldeter Beginn der Ausführung eines Bauwerks

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.08.2001 - 2 U 122/01
    Damit hat sie ihre Pflicht zur zügigen Bearbeitung des ihr erteilten Auftrags (vgl. dazu z. B. BGH ZfBR 2001, 322) verletzt, so daß der Klägerin ein Festhalten am Vertrag unter Berücksichtigung aller Umstände nicht mehr zumutbar war.
  • OLG Oldenburg, 06.09.2012 - 8 U 96/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Übergehens von

    Im Einzelnen geht es darum, dass der Umbau nicht recht vorangekommen sein soll (zu einem solchen Sachverhalt vgl. Senat, NZBau 2003, 40 [OLG Oldenburg 29.08.2001 - 2 U 122/01] ), dass nicht der Kläger, sondern eine überforderte Mitarbeiterin tätig war und dass, was aber bisher keine hinreichende tatsächliche Substanz hat, die Baukosten immer mehr gestiegen seien.
  • OLG Köln, 29.07.2003 - 24 U 129/02

    Rücktritt statt Kündigung bei schleppender Planung?

    Da zudem aus einer bestimmten Wortwahl nicht ohne weiteres geschlossen werden kann, dass der Erklärende eine ihm möglicherweise ungünstigere Rechtsfolge abschließend habe wählen wollen, ist die Auslegung einer "Kündigung" des Werkvertrags als Erklärung eines Rücktritts nach § 636 BGB durchaus möglich (BGH NJW 2001, 2024, 2025; vgl. auch OLG Oldenburg BauR 2002, 502).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01   

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https://dejure.org/2001,3771
OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01 (https://dejure.org/2001,3771)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.06.2001 - 16 Wx 87/01 (https://dejure.org/2001,3771)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 16 Wx 87/01 (https://dejure.org/2001,3771)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 862
  • ZMR 2001, 913
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2000 - 3 Wx 92/00

    Stillschweigende Entlastung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage - Umfang der

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01
    Sie bezieht sich nicht nur auf die Jahresabrechnung selbst, sondern auch auf das den Zahlungsvorgängen zugrunde liegende Verwaltungshandeln (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2001, 537 = ZMR 2001, 301 = ZWE 2001, 270 = WuM 2001, 149), also hier auf die Anordnung der Auszahlung des Hausmeisterlohns ohne Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen.

    Für diesen - hier gegebenen Fall - kann es naturgemäß nur auf den Kenntnisstand der für die Wohnungseigentümergemeinschaft Handelnden, also der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsbeirats ankommen, deren Wissen der Gemeinschaft - wie das Landgericht zu treffend ausgeführt hat - entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen ist (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2001, 537 = ZMR 2001, 301 = ZWE 2001, 270 = WuM 2001, 149; Merle in Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rdn. 112; Staudinger/Bub, WEG, § 28 Rdn. 443).

  • OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 3 Wx 221/97

    Haftung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats; Begriff der groben Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01
    fachkundiger Hilfe bedienen kann (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1998, 35 mit Anm. Rechenberg/Riecke; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 29 Rdn. 59, 62).
  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01
    Dass eine Verwalterentlastung die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses hat, ist allgemein anerkannt (vgl. z. B. BGH MDR 1997, 537 = NJW 1997, 2106; BayObLG NZM 2001, 537 m. w. Nachweisen; OLG Karlsruhe, OLGR 2000, 259).
  • BAG, 12.10.1977 - 5 AZR 443/76

    Erstattung - Arbeitnehmeranteil - Sozialversicherung - Gericht fürArbeitssachen -

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01
    Den Antragstellern ist ein Schaden dadurch entstanden, dass die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht einbehalten worden sind und - unbeschadet einer etwaigen für das vorliegende Verfahren nicht interessierenden Haftung als Beiratsmitglied - arbeitsrechtlich nicht von Herrn H. zurückgefordert werden können (vgl. hierzu BAG NJW 1978, 1766; Palandt/Putzo, BGB 60. Auflage, § 611 Rdn. 67).
  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 122/00

    Entlastung der Verwalters und positive Vertragsverletzung des Verwaltervertrags

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01
    Für eine etwaige Kenntnis und ein etwaiges Kennenmüssen von Vorgängen kommt es zwar normalerweise auf den Kenntnisstand aller Wohnungseigentümer an (vgl. BayObLG NZM 2001, 388 = ZWE 2001, 263).
  • OLG Karlsruhe, 03.12.1999 - 11 Wx 76/99

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach vorbehaltloser Entlastung des

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01
    Dass eine Verwalterentlastung die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses hat, ist allgemein anerkannt (vgl. z. B. BGH MDR 1997, 537 = NJW 1997, 2106; BayObLG NZM 2001, 537 m. w. Nachweisen; OLG Karlsruhe, OLGR 2000, 259).
  • BayObLG, 23.02.2001 - 2Z BR 36/01

    Entlastung des Hausverwalters

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01
    Dass eine Verwalterentlastung die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses hat, ist allgemein anerkannt (vgl. z. B. BGH MDR 1997, 537 = NJW 1997, 2106; BayObLG NZM 2001, 537 m. w. Nachweisen; OLG Karlsruhe, OLGR 2000, 259).
  • OLG Köln, 26.11.2004 - 16 Wx 184/04

    Verwalterentlastung trotz erkennbarer Pflichtverletzungen des WEG -Verwalters

    Die Entlastung bezieht sich nicht nur auf die konkrete Jahresabrechnung selbst, sondern auch auf das den einzelnen Zahlungsvorgängen zugrunde liegende Verwaltungshandeln (Senatsbeschluss vom 27.06.2001 - 16 Wx 87/01 - OLGR Köln 2002, 4; OLG Düsseldorf NZM 2001, 537).

    Für eine etwaige Kenntnis oder das Kennenmüssen von Vorgängen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wohnungseigentumsanlage kommt es grundsätzlich auf den Kenntnisstand aller Wohnungseigentümer an (Senatsbeschluss vom 27.06.2001 - 16 Wx 87/01 - OLGR Köln 2002, 4; BayObLG NZM 2001, 388).

  • LG München I, 07.04.2014 - 1 S 19002/11

    Auftrag zur Erstellung von Energiepässen: Keine Maßnahme laufender Verwaltung!

    Aus § 166 BGB folgt aber ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, dass sich derjenige, der einen anderen mit der eigenverantwortlichen Erledigung bestimmter Aufgaben betraut, dessen Kenntnis oder Kennen müssen als Wissensvertreter zurechnen lassen muss (vgl. etwa OLG Düsseldorf NZM 2001, 537 u. OLG Köln NZM 2001, 862 f z Entlastung des Verwalters; vgl. a BGHZ 83, 293, 296 117, 106).

    Dieses Wissen ist der Beklagten nicht zuzurechnen, weil ein Vertreterhandeln seitens des Verwaltungsbeirats nicht vorliegt und auch nichts dafür ersichtlich ist, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Beschluss gefasst habe, bei dem sie sich die Kenntnis des Verwaltungsbeirats analog § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsste, (vgl. OLG Düsseldorf ZWE 2002, 82 ff., vgl. auch OLG Köln, Beschluss v. 27.06.2001, Az.: 16 Wx 87/01).

  • KG, 31.03.2009 - 24 W 183/07

    Frist für die Kündigung des Verwaltervertrages wegen Pflichtverletzungen

    Das Landgericht hat dazu ausgeführt, dass eine frühere Kenntnis des Verwaltungsbeirates der Eigentümerversammlung hier bereits deshalb nicht zuzurechnen sei, weil ein Vertreterhandeln seitens des Verwaltungsbeirats nicht vorliege und auch die Wohnungseigentümergemeinschaft keinen Beschluss gefasst habe, bei dem sie sich die Kenntnis des Verwaltungsbeirats analog § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsse, wie es bei der Entscheidung des OLG Düsseldorf (ZWE 2002, 82 ff., vgl. auch OLG Köln, Beschluss v. 27.06.2001, Az.: 16 Wx 87/01, dokumentiert bei Juris) der Fall gewesen sei.
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01

    Abrechnungsgenehmigung als Entlastung des Verwalters?

    Die Entlastung des Verwalters hat die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter, das im Umfang der Entlastung Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt oder für sie bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (BGH ZMR 1997, 308; BayObLG ZMR 2001, 567; OLG Köln ZMR 2001, 913; Staudinger-Bub WEG § 28 Rdz. 438; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 28 Rdz. 112).
  • OLG Köln, 19.01.2017 - 28 U 35/15

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführer einer GmbH

    Diskutiert werden vergleichbare Fragen allerdings zum Beirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 29 WEG): Dort soll nach h.M. entsprechend § 166 BGB eine Wissenszurechnung stattfinden und die Kenntnis bzw. das Kennenmüssen der Beiratsmitglieder gerade Bedeutung bei der Bemessung der Reichweite einer Verwalterentlastung haben, wenn (wie etwa bei der Rechnungslegung) im konkreten Fall nur ein zu den gesetzlichen und/oder aus der Gemeinschaftsordnung abzuleitenden Aufgaben des Beirats gehörender Bereich der Tätigkeit des Verwalters betroffen ist (OLG Düsseldorf v. 09.11.2001 - 3 Wx 13/01, NZM 2002, 264; v. 30.10.2000 - 3 Wx 92/00, NJW-RR 2001, 949; OLG Köln v. 27.06.2001 - 16 Wx 87/01, NZM 2001, 862 = ZMR 2001, 914; einschränkend KG v. 31.03.2009 - 24 W 183/07, WuM 2010, 79 (Zurechnung erst nach einer Überlegungsfrist für Beirat) und als Vorinstanz LG Berlin v. 31.8.2007 - 85 T 327/06, Grundeigentum 2008, 611 (613); den zuerst genannten Judikaten uneingeschränkt folgend etwa BeckOGK-WEG/ Herrmann , Stand: 01.07.2016, § 28 Rn. 211; Bärmann/ Becker , WEG, 13. Aufl. 2015, § 28 Rn. 198; Geiben in: jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 26 WEG Rn. 68; Drasdo , Der Verwaltungsbeirat nach dem WEG, 4. Aufl. 2012, Rn. 319 ff.; Spielbauer/Then , WEG, 2. Aufl. 2012, § 26 Rn. 47; Staudinger/ Bub , WEG, 2005, § 26 Rn. 399; MüKo-BGB/ Engelhardt , 6. Aufl. 2013, § 28 WEG Rn. 60; Jennißen/Schmidt , Der WEG-Verwalter, 2. Aufl. A 813, B 10 f.; einschränkend BeckOK-WEG/ Bartholome , Ed. 28, § 28 Rn. 137 nur bei pos.
  • LG Berlin, 31.08.2007 - 85 T 327/06

    Wohnungseigentum: Eigenmächtiger Abschluss eines Wärmelieferungsvertrages als

    61 Für eine etwaige Kenntnis und ein etwaiges Kennenmüssen von Vorgängen kommt es grundsätzlich auf den Kenntnisstand aller Eigentümer an (vgl. OLG Köln in NZM 2001, 862 f.; OLG Frankfurt in NJW 1988, 1169 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.08.2001 - 7 U 74/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2989
OLG Frankfurt, 08.08.2001 - 7 U 74/00 (https://dejure.org/2001,2989)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.08.2001 - 7 U 74/00 (https://dejure.org/2001,2989)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. August 2001 - 7 U 74/00 (https://dejure.org/2001,2989)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Versäumung der Klagefrist; Leistungsfreiheit; Teilkaskoversicherung; Fahrzeugversicherung; Wertersatz

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 3; ; AKB § 8 Nr. 1; ; ZPO § 543 I; ; ZPO § 270 III; ; ZPO § 97 I; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 II; ; BGB § 166

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 270 Abs. 3
    Klagefristversäumung des VN wegen verzögerter Vorschusszahlung durch den Rechtsschutzversicherer

  • RA Kotz

    Versicherung: Leistungsfreiheit der Teilkasko bei zu später Geltendmachung des Schadens

  • rechtsportal.de

    Berufung einer Fahrzeugversicherung auf Ablauf der sechsmonatigen Klagefrist bei zufälliger Kenntniserlangung von der Klage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 394
  • VersR 2002, 599
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.1968 - III ZR 17/68

    Klage auf Schadensersatz sowie Ersatz für Reparaturkosten und Abschleppkosten,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2001 - 7 U 74/00
    Der an eine Klagefrist gebundene Kläger hat von sich aus alles ihm Zumutbare zu tun, um die Voraussetzungen für eine alsbaldige Zustellung der Klage zu schaffen; insofern vermag ihn grundsätzlich weder das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung noch deren Unterrichtung über die beabsichtigte Klage zu entlasten ( BGH VersR 1968, 1062,1063).
  • OLG Oldenburg, 16.03.1994 - 2 U 203/93

    Originalrücktrittsschreiben; Monatsfrist; Rücktritt; Schriftform;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2001 - 7 U 74/00
    Eine dienstlich erlangte und damit zurechenbare Kenntnis liegt nur hinsichtlich solcher Tatsachen vor, von denen der Versicherungsagent Kenntnis erlangt, während er mit Abschluss oder Bearbeitung des betroffenen Vertrages betraut oder beschäftigt war (vgl. OLG Oldenburg VersR 1995, 157,158).
  • OLG Dresden, 24.04.2019 - 4 U 496/19

    Schadensersatzanspruch wegen der Veröffentlichung unwahrer Tatsachen

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass die an einen Kläger zu stellenden Anforderungen an die Förderung einer alsbaldigen Zustellung grundsätzlich nicht durch die Einschaltung eines Rechtsschutzversicherers berührt werden und hierdurch bedingte Verzögerungen zu seinen Lasten gehen (vgl. schon BGH, Urt. v. 04.07.1968 - III ZR 17/68 - VersR 1968, 1062; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juli 2004 - 20 U 121/04 -, Rn. 23, juris; OLG München, Urteil vom 11.01.2000 - 25 U 4113/99 juris OLG Frankfurt/M., Urteil vom 08.08.2001 - 7 U 74/00).
  • OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 19 U 76/07

    Versicherungsvertrag: Verfristung eines Anspruchs aus einer

    Diese Anforderungen hängen nicht davon ab, ob der Kläger einen Rechtsschutzversicherer einschaltet oder nicht (BGH, VersR 1968, 1062; OLG Hamm, RuS 2004, 445; OLG München, VersR 2000, 1530; OLG Frankfurt/M., VersR 2002, 599).
  • OLG Hamm, 03.12.2003 - 20 U 147/03

    Begriff der Zustellung demnächst

    Nach anderer Auffassung kommt es darauf an, bis wann eine Partei, die "alles ihr Zumutbare" für eine alsbaldige Zustellung tut, die Einzahlung bewirkt hätte (so BGH, Urt. v. 29.6.1993, a.a.O., NJW 1993, S. 1812; Urt. v. 27.5.1999, a.a.O., NJW 1999, S. 3125; OLG Frankfurt, Urt. v. 8.8.2001 - 7 U 74/00 - VersR 2002, S. 599).
  • OLG Dresden, 13.06.2019 - 4 U 496/19

    Schadensersatz wegen der Veröffentlichung unwahrer Tatsachen

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass die an einen Kläger zu stellenden Anforderungen an die Förderung einer alsbaldigen Zustellung grundsätzlich nicht durch die Einschaltung eines Rechtsschutzversicherers berührt werden und hierdurch bedingte Verzögerungen zu seinen Lasten gehen (vgl. schon BGH, Urt. v. 04.07.1968 - III ZR 17/68 - VersR 1968, 1062; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juli 2004 - 20 U 121/04 -, Rn. 23, juris; OLG München, Urteil vom 11.01.2000 - 25 U 4113/99 juris OLG Frankfurt/M., Urteil vom 08.08.2001 - 7 U 74/00).
  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 20 U 121/04

    Begriff der Zustellung demnächst

    Die Einschaltung eines Rechtsschutzversicherers berührt grundsätzlich nicht die an einen Kläger zu stellenden Anforderungen hinsichtlich der Förderung einer alsbaldigen Zustellung (vgl. schon BGH, Urt. v. 4.7.1968 - III ZR 17/68, VersR 1968, 1062; OLG Hamm, Urt. v. 3.12.2003 - 20 U 147/03, OLGReport Hamm 2004, 186 = NJOZ 2004, 333; ferner OLG München, Urt. v. 11.1.2000 - 25 U 4113/99, OLGReport München 2000, 75 = VersR 2000, 1530; OLG Frankfurt, Urt. v. 8.8.2001 - 7 U 74/00, MDR 2002, 394 = OLGReport Frankfurt 2002, 4 = VersR 2002, 599).
  • AG Aachen, 27.04.2011 - 119 C 91/10

    Verfahrensrecht - Verschulden der Versicherung ist Versichertem zurechenbar!

    Im Anschluss an dieses Urteil des BGH wurde mehrfach entschieden, dass das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung und deren Unterrichtung einen Kläger nicht davon entlasten, alles ihm Zumutbare zu tun, um die Voraussetzungen für eine alsbaldige Zustellung der Klage zu schaffen, bzw. dass die an einen Kläger zu stellenden Anforderungen hinsichtlich der Förderung einer alsbaldigen Zustellung grundsätzlich nicht durch die Einschaltung eines Rechtsschutzversicherers berührt werden und hierdurch bedingte Verzögerungen zu Lasten des Klägers gehen (vgl. OLG München VersR 2000, Seite 1530; OLG Frankfurt Versicherungsrecht 2002, Seite 599 f.; OLG Hamm ZfSch 2004, Seite 581 und LG Dortmund Urteil vom 23.06.2010 AZ: 2 O 512/07, zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 15.03.1999 - 7 U 170/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9928
OLG Zweibrücken, 15.03.1999 - 7 U 170/98 (https://dejure.org/1999,9928)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.03.1999 - 7 U 170/98 (https://dejure.org/1999,9928)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. März 1999 - 7 U 170/98 (https://dejure.org/1999,9928)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Baumaßnahme zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands der Pachtsache; "Notwendige Verwendungen"; "Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)"; Vorzeitige Vertragsbeendigung; Verwendungsersatzansprüche; Ergänzende Vertragsauslegung

  • rechtsportal.de

    BGB § 547 Abs. 2 § 581 Abs. 2 § 683
    Ersatz für Umbaumaßnahmen nach vorzeitiger Auflösung einen Pachtvertrags

  • ibr-online

    Ersatzes für Umbaumaßnahmen nach Auflösung eines Pachtvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83

    Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.03.1999 - 7 U 170/98
    Da sich der Anspruchsausschluss nach § 685 BGB nicht nur auf den Verwendungsersatzanspruch des § 683 BGB , sondern auch auf den Bereicherungsanspruch aus §§ 684 Satz 1, 812 ff. BGB bezieht (BGH, NJW 1985, 313, 314 m.w.N.), ist im Weiteren auch ein Kondiktionsanspruch des Klägers nach diesen Vorschriften ausgeschlossen, sowie nach §§ 947 Abs. 2, 951 BGB , weil darin wiederum auf die Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verwiesen wird (OLG München, ZMR 1995, 406, 407).
  • BGH, 04.04.1990 - VIII ZR 71/89

    Ansprüche des Nutzungsberechtigten für Ausbau einer Wohnung nach dem Auszug

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.03.1999 - 7 U 170/98
    Da aus den dargelegten Gründen ein Wertersatzanspruch des Klägers ohnehin nicht besteht, weist der Senat lediglich ergänzend darauf hin, dass sich eine von den Beklagten auszugleichende Bereicherung nicht - wie vom Landgericht im Ansatz angenommen - nach der durch die Baumaßnahmen eingetretenen (Sach-)Werterhöhung der Lagerhalle bemessen würde, sondern nach dem Ertragswert der Räume und somit danach, inwieweit es den Beklagten gelungen ist, die Pachtsache bis zu dem vorgesehenen Ablauf des mit dem Kläger eingegangenen Vertragsverhältnisses (31. Juli 1995) anderweitig zu einem höheren Mietzins zu vermieten bzw. sonst gewinnbringend zu nutzen (vgl. BGH, ZMR 1990, 330, 332 m.w.N.; OLG München, ZMR 1995, 406, 409).
  • OLG Rostock, 24.09.1998 - 7 U 135/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.03.1999 - 7 U 170/98
    Danach ist aber anzunehmen, dass, wäre vor dem Abschluss des Pachtvertrages die Frage eines Verwendungsersatzanspruches des Klägers für den Fall eines Pachtendes vor Ablauf der vorgesehenen Vertragsdauer zur Sprache gekommen, die Beklagten sich auf ein Ansinnen des Klägers zur Erstattung von Umbaukosten billigerweise nur für den Fall hätten einlassen müssen, dass die vorzeitige Auflösung des Vertrages auf Umstände aus ihrem Risikobereich zurückgeht (vgl. dazu OLG München, aaO., und für einen vergleichbaren Fall Senat, Urteil vom 30.03.1998 - 7 U 135/97 -).
  • BGH, 20.01.1993 - VIII ZR 22/92

    Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen der Instandsetzung des Mietobjekts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.03.1999 - 7 U 170/98
    Derartige Leistungen des Mieters/Pächters sind keine notwendigen Verwendungen im Sinne der §§ 547 Abs. 1, 581 Abs. 2 BGB (vgl. auch BGH, WuM 1994, 201, 202 m.w.N.).
  • LG Frankenthal, 19.01.2006 - 3 O 494/05
    Dazu zählen hingegen nicht solche Aufwendungen des Mieters, mit denen durch eine von dem Pächter im Einvernehmen mit dem Verpächter durchgeführte Baumaßnahme der vertragsgemäße Zustand der Mietsache überhaupt erstmals hergestellt wird (OLG Zweibrücken, Urteil vom 15. März 1999, Az. 7 U 170/98, JURIS, Rdnr. 22; BGH WuM 1994, 201, OLG Rostock, Beschluss vom 24. Februar 2005, Az. 3 U 187/04, JURIS Rdnr. 10 = NZM 2005, 666; LG Mannheim, Urteil vom 20. Dezember 1995, Az. 4 F 145/95, JURIS Rdnr. 5 = NJW-RR 1996, 1357).
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