Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.03.2003 - 6 U 130/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3204
OLG Köln, 21.03.2003 - 6 U 130/02 (https://dejure.org/2003,3204)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.03.2003 - 6 U 130/02 (https://dejure.org/2003,3204)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. März 2003 - 6 U 130/02 (https://dejure.org/2003,3204)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § ... 13 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 47; ; BGB § 54 Satz 1; ; ZPO § 50 Satz 2; ; ZPO § 91; ; ZPO § 97; ; ZPO § 108; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 533; ; ZPO § 533 Nr. 1; ; ZPO § 533 Nr. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • BRAK-Mitteilungen

    Anwaltliche Werbung - zur Bezeichnung "AdvoGarant"

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 49

    § 3 UWG
    Anwaltliche Werbung - Bezeichnung "Advo-Garant"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    Irreführung: "AdvoGarant" für eine Kooperation u.a. von Rechtsanwälten und Notaren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2178 (Ls.)
  • NJW 2003, 782
  • NJW-RR 2003, 782
  • MMR 2003, 794
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 50/00

    Computerwerbung II

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2003 - 6 U 130/02
    Welche Erwartungen und Vorstellungen die Bezeichnung "A." hervorruft, ist aus der Sicht des von der Werbung der Beklagten angesprochenen, durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbrauchers zu beurteilen (BGH WRP 2003, 273, 274 - "Computerwerbung II").
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2003 - 6 U 130/02
    Denn der Tatrichter kann eine Irreführungsgefahr dann aus eigener Sachkunde und Lebenserfahrung verneinen, wenn - wie vorliegend - das Verständnis einer beanstandeten Bezeichnung nach den Grundsätzen der Lebenserfahrung die Gefahr einer Irreführung als nicht naheliegend erscheinen lässt (BGH WRP 2002, 527 - "Elternbriefe").
  • OLG Stuttgart, 14.12.2012 - 1 Not 1/12

    Örtliche Beschränkung eines Anwaltsnotarsitzes

    1.3 Allerdings kommt eine Berührung subjektiver Rechte möglicherweise dort in Betracht, wo sich die Ermessensausübung der Justizverwaltung als willkürlich erweist (vgl. BGH NJW 2003, 782 - 785, TZ 7 a. E.; die vom Bundesgerichtshof zuvor erörterte Fallkonstellation der "Privatisierung des Notariats" ist bislang nicht eingetreten, so dass die Herleitung subjektiver Rechte aus einer solchen Ausgestaltung des Notarberufs außer Betracht bleiben muss).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 89/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4701
OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 89/02 (https://dejure.org/2003,4701)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.01.2003 - 6 U 89/02 (https://dejure.org/2003,4701)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Januar 2003 - 6 U 89/02 (https://dejure.org/2003,4701)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Verletzung von Markenrechten durch Einsetzen von Hautreinigungsprodukten in Softflaschen in geschützte Spendersysteme; Mittelbares Anbringen eines Zeichens durch Einfüllen einer Ware in eine gekennzeichnete Verpackung oder ein Behältnis; Auslegung des Begriffs Umhüllung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 104
  • GRUR-RR 2006, 352 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.02.1987 - KZR 43/85

    Handtuchspender; Wettbewerbswidrigkeit der Behinderung durch rechtmäßige Ausübung

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 89/02
    Die Klägerin hat unter Berufung auf die Entscheidung "Handtuchspender" des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs vom 10.02.1987 (BGHZ 100, 51 ff. = NJW 1987, 2016 f. = GRUR 1987, 438 f.) die Auffassung vertreten, durch das Einsetzen der in Softflaschen befindlichen Hautreinigungsprodukte der Beklagten in ihre - der Klägerin - Spendersysteme würden ihre Markenrechte verletzt.

    Namentlich unterfällt das mittelbare Anbringen eines Zeichens durch Einfüllen einer Ware in eine gekennzeichnete Verpackung oder ein Behältnis heute dem Regelungsbereich des § 14 Abs. 3 Nr. 1 MarkenG (so ausdrücklich Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 MarkenG Rn. 109 unter Hinweis auf die Entscheidungen "Handtuchspender" und "Einbrandflasche" des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1987, 438 ff. und BGH GRUR 1957, 84 ff.).

  • BGH, 10.04.1956 - I ZR 165/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 89/02
    Namentlich unterfällt das mittelbare Anbringen eines Zeichens durch Einfüllen einer Ware in eine gekennzeichnete Verpackung oder ein Behältnis heute dem Regelungsbereich des § 14 Abs. 3 Nr. 1 MarkenG (so ausdrücklich Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 MarkenG Rn. 109 unter Hinweis auf die Entscheidungen "Handtuchspender" und "Einbrandflasche" des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1987, 438 ff. und BGH GRUR 1957, 84 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 19.02.2003 - 7 U 135/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3927
OLG Brandenburg, 19.02.2003 - 7 U 135/02 (https://dejure.org/2003,3927)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2003 - 7 U 135/02 (https://dejure.org/2003,3927)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 7 U 135/02 (https://dejure.org/2003,3927)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Ersatz des Verdienstausfallschadens wegen eines Unfalls bei Arbeiten auf einer Baustelle; Unterlassen gebotener Sicherungsmaßnahmen durch einen Unternehmer bei Übertragung von Aufgaben an ein Subunternehmen; Verstoß gegen § 6 Abs. 1 VBG 1 durch Ausgabe von ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § ... 288 a. F.; ; BGB § 291; ; BGB § 823 Abs. 1 a. F.; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 843 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1 a. F.; ; VBG 37 § 12 a; ; VBG 1 § 6 Abs. 1; ; SGB VII § 104; ; SGB VII § 104 Abs. 1 Satz 1; ; SGB VII § 105; ; SGB VII § 106; ; SGB VII § 106 Abs. 3; ; SGB VII § 106 Abs. 3, 3. Alternative; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 2; ; ZPO § 138; ; ZPO § 138 Abs. 1; ; ZPO § 139; ; ZPO § 256; ; ZPO § 286; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch eines Arbeitnehmers, der einen Arbeitsunfall auf einer Straßenbaustelle erleidet, gegen den Unternehmer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Sicherungspflichten gegenüber dem Subunternehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 441
  • BauR 2003, 1231
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.06.1990 - X ZR 19/89

    Rechtsnatur eines Kaufvertrags über landwirtschaftliche Nutztiere bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2003 - 7 U 135/02
    Dies geht zu ihren Lasten, da sie sich hier zu ihren Gunsten auf ein rechtmäßiges Alternativverhalten beruft, für das sie beweispflichtig ist (vgl. BGHZ 120, 281, 287; NJW 1991, 166, 167; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Rn. 107 vor § 249).
  • OLG Brandenburg, 05.07.2000 - 13 U 253/99

    Zur Frage des Haftungsausschlusses bei Arbeitsunfall auf gemeinsamer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2003 - 7 U 135/02
    Dem steht der klare Wortlaut des § 106 Abs. 3 SGB VII entgegen, wonach der Haftungsausschluss nach §§ 104, 105 SGB VII - nur - für die Ersatzpflicht der "für die beteiligten Unternehmen Tätigen untereinander" gelten soll; darin kommt der Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, dass nur die selbst und unmittelbar tätigen Personen untereinander, nicht aber auch der - selbst nicht vor Ort tätige - Unternehmer für Schädigungen durch einen Beschäftigten von der Haftung befreit sein soll (BGH NJW 2001, 3125, 3126; 3127, 3128; Kasseler Kommentar/Ricke, SGB VII, 2003, § 106, Rn. 11 a; Kater/Leube, SGB VII, § 106, Rn. 14; a. A. : 13. Senat, r+s 2000, 373, 375; Geigel/Kolb, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., § 31, Rn. 84).
  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 67/00

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2003 - 7 U 135/02
    Nach der zutreffenden Ansicht des BGH (NJW 2001, 443, 444; VersR 2001, 372, 373), der sich der Senat anschließt, bedarf es hierzu eines bewussten Miteinanders im Arbeitsablauf, was zwar nicht in einer rechtlichen Verfestigung oder auch nur ausdrücklichen Vereinbarung bestehen muss, sich aber zumindest tatsächlich als ein aufeinander bezogenes betriebliches Zusammenwirken mehrerer Unternehmen darstellt, so dass über die Fälle der Arbeitsgemeinschaft hinaus die betrieblichen Aktivitäten mehrerer Unternehmen erfasst sind, die bewusst und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinandergreifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder sich unterstützen, und zwar auch dann, wenn die gegenseitige Verständigung stillschweigend durch bloßes Tun erfolgt.
  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 284/00

    Haftungsprivilegierung des nicht selbst auf einer gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2003 - 7 U 135/02
    Dem steht der klare Wortlaut des § 106 Abs. 3 SGB VII entgegen, wonach der Haftungsausschluss nach §§ 104, 105 SGB VII - nur - für die Ersatzpflicht der "für die beteiligten Unternehmen Tätigen untereinander" gelten soll; darin kommt der Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, dass nur die selbst und unmittelbar tätigen Personen untereinander, nicht aber auch der - selbst nicht vor Ort tätige - Unternehmer für Schädigungen durch einen Beschäftigten von der Haftung befreit sein soll (BGH NJW 2001, 3125, 3126; 3127, 3128; Kasseler Kommentar/Ricke, SGB VII, 2003, § 106, Rn. 11 a; Kater/Leube, SGB VII, § 106, Rn. 14; a. A. : 13. Senat, r+s 2000, 373, 375; Geigel/Kolb, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., § 31, Rn. 84).
  • BGH, 27.06.1995 - VI ZR 165/94

    Altersmäßige Begrenzung der Verdienstausfallrente bei Selbständigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2003 - 7 U 135/02
    Im Hinblick auf den Zeitraum, für den ein Anspruch auf Gewährung einer Geldrente auszusprechen ist, ist zu beachten, dass ein Verdienstausfall nur für die Zeit der voraussichtlichen Erwerbstätigkeit entstehen kann, also regelmäßig längstens bis zum Eintritt des Geschädigten in das Rentenalter (BGH NJW-RR 1995, 1272; MünchKomm./Stein, BGB, 3. Aufl., § 843, Rn. 44; Palandt/Thomas, a. a. O., § 843, Rn. 12).
  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2003 - 7 U 135/02
    Dies geht zu ihren Lasten, da sie sich hier zu ihren Gunsten auf ein rechtmäßiges Alternativverhalten beruft, für das sie beweispflichtig ist (vgl. BGHZ 120, 281, 287; NJW 1991, 166, 167; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Rn. 107 vor § 249).
  • OLG Karlsruhe, 17.05.2018 - 7 U 32/17

    Arzthaftung: Unterlassene Wiedereinbestellung eines Patienten als

    ? OLG Brandenburg, Urteil vom 19.02.2003 - 7 U 135/02, 35.000,00 EUR, indexiert 43.177,20 EUR: Hüftgelenkverletzung / Oberschenkelverletzung.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 8 W 576/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7263
OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 8 W 576/01 (https://dejure.org/2002,7263)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.03.2002 - 8 W 576/01 (https://dejure.org/2002,7263)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. März 2002 - 8 W 576/01 (https://dejure.org/2002,7263)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notar-Ablehnung; Anwendbarkeit der Bestimmungen der §§ 42 ff. ZPO über die Ausschließung und Ablehnung von Richtern im Beurkundungsverfahren; Zulässigkeit der Ablehnung des beurkundenden Notars nach Abschluss der Beurkundung; Erfolgsaussicht hinsichtlich der beabsichtigten ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 06.06.1995 - 15 W 80/95

    Durchsetzung eines "Ablehnungsrechts" gegenüber befangenem Notar

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 8 W 576/01
    Wird aber die Beurkundung - wie hier am ... 1998 - abgeschlossen und bedarf es auch keiner weiteren Vollzugshandlungen (vgl. OLG Hamm DNotZ 1996, 703 m. abl. Anm. Kawohl), dann ist nach deren Abschluss für eine Ablehnung der Beurkundungsperson wegen Befangenheit kein Raum mehr (Keidel / Winkler, aaO, § 3 Rn 190-192).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 86/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5282
OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 86/02 (https://dejure.org/2003,5282)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.01.2003 - 6 U 86/02 (https://dejure.org/2003,5282)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Januar 2003 - 6 U 86/02 (https://dejure.org/2003,5282)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch wegen Verletzung von Markenrechten; Schutz einfacher geografischer Herkunftsangaben gegen irreführende Verwendung in identischer oder ähnlicher Form für Waren und Dienstleistungen anderer Herkunft; Unterscheidungskraft bei der Kennzeichnung von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2003, 778
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 120/98

    SPA; Anspruch auf Rücknahme einer Markenanmeldung

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 86/02
    Nähere Ausführungen hierzu sind deshalb entbehrlich, auch deshalb, weil der Bundesgerichtshof erst jüngst eine dem entsprechende, vom Oberlandesgericht München in seinem Urteil vom 19.02.1998 (29 U 4480/97) getroffene Feststellung in seiner Entscheidung "Spa" vom 25.01.2001 (GRUR 2001, 420 ff. = WRP 2001, 546 ff.) revisionsrechtlich unbeanstandet gelassen hat.

    Vielmehr kann von einer derartigen Umwandlung erst dann ausgegangen werden, wenn ein nur noch ganz unbeachtlicher und damit zu vernachlässigender Teil der angesprochenen Verkehrskreise in der Angabe (weiterhin) eine geografische Herkunftsangabe sieht (BGH, GRUR 2001, 420, 421 "Spa" und BGHZ 106, 101, 104 "Dresdener Stollen").

    Der Schutz der einfachen geografischen Herkunftsangabe nach § 127 Abs. 1 MarkenG setzt das nämlich nicht voraus (BGHZ 139, 138, 140 = BGH GRUR 1999, 252, 254 "Warsteiner II" m.w.N.; BGH GRUR 2001, 420, 421 "SPA"; offengelassen in BGH GRUR 2002, 160, 162 "Warsteiner III" und BGH GRUR 2002, 1074, 1076 "Original Oettinger").

  • BGH, 02.07.1998 - I ZR 55/96

    Warsteiner II

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 86/02
    Von der Gefahr einer Irreführung über die geografische Herkunft der Produkte ist auszugehen, wenn die angegriffene Bezeichnung bei einem nicht unwesentlichen Teil der Verkehrskreise eine unrichtige Vorstellung über die geografische Herkunft der Produkte hervorruft (BGH, a.a.O. "Spa" unter Hinweis unter anderem auf seine in GRUR 1999, 252, 255 = WRP 1998, 1002 veröffentlichten Entscheidung "Warsteiner II").

    Der Schutz der einfachen geografischen Herkunftsangabe nach § 127 Abs. 1 MarkenG setzt das nämlich nicht voraus (BGHZ 139, 138, 140 = BGH GRUR 1999, 252, 254 "Warsteiner II" m.w.N.; BGH GRUR 2001, 420, 421 "SPA"; offengelassen in BGH GRUR 2002, 160, 162 "Warsteiner III" und BGH GRUR 2002, 1074, 1076 "Original Oettinger").

  • BGH, 01.12.1988 - I ZR 160/86

    Dresdner Stollen; Umfang einer ursprünglichen geographischen Herkunfsbezeichnung

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 86/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, a.a.O. "Spa" und BGH BGHZ 106, 101, 104 "Dresdener Stollen" m.w.N.) und der - soweit ersichtlich - einheitlichen Meinung im juristischen Schrifttum (vgl. statt vieler: Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 1998, § 126 Rdnr. 14) sind an eine Umwandlung einer geografischen Herkunftsangabe in eine Gattungsbezeichnung nach § 126 Abs. 2 Satz 2 MarkenG strenge Anforderungen zu stellen.

    Vielmehr kann von einer derartigen Umwandlung erst dann ausgegangen werden, wenn ein nur noch ganz unbeachtlicher und damit zu vernachlässigender Teil der angesprochenen Verkehrskreise in der Angabe (weiterhin) eine geografische Herkunftsangabe sieht (BGH, GRUR 2001, 420, 421 "Spa" und BGHZ 106, 101, 104 "Dresdener Stollen").

  • BGH, 18.04.2002 - I ZR 72/99

    "Original Oettinger"; Produktion von Waren an einer von der geographischen

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 86/02
    Der Schutz der einfachen geografischen Herkunftsangabe nach § 127 Abs. 1 MarkenG setzt das nämlich nicht voraus (BGHZ 139, 138, 140 = BGH GRUR 1999, 252, 254 "Warsteiner II" m.w.N.; BGH GRUR 2001, 420, 421 "SPA"; offengelassen in BGH GRUR 2002, 160, 162 "Warsteiner III" und BGH GRUR 2002, 1074, 1076 "Original Oettinger").

    Selbst wenn das anders wäre, wäre der Berufung der Beklagten dennoch der Erfolg zu versagen, und zwar deshalb, weil das Verbot des § 127 Abs. 1 MarkenG zwar unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit steht (BGH GRUR 2002, 1074, 1076 "Original Oettinger") und deshalb der Grundsatz, dass im Allgemeinen kein schutzwürdiges Interesse Dritter besteht, eine unrichtige geografische Herkunftsangabe zu verwenden, nicht ausnahmslos und ohne Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls gilt.

  • BGH, 19.09.2001 - I ZR 54/96

    Warsteiner III; Ausräumung eines auf eine unrichtige geographische

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 86/02
    Der Schutz der einfachen geografischen Herkunftsangabe nach § 127 Abs. 1 MarkenG setzt das nämlich nicht voraus (BGHZ 139, 138, 140 = BGH GRUR 1999, 252, 254 "Warsteiner II" m.w.N.; BGH GRUR 2001, 420, 421 "SPA"; offengelassen in BGH GRUR 2002, 160, 162 "Warsteiner III" und BGH GRUR 2002, 1074, 1076 "Original Oettinger").
  • OLG München, 19.02.1998 - 29 U 4480/97
    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 86/02
    Nähere Ausführungen hierzu sind deshalb entbehrlich, auch deshalb, weil der Bundesgerichtshof erst jüngst eine dem entsprechende, vom Oberlandesgericht München in seinem Urteil vom 19.02.1998 (29 U 4480/97) getroffene Feststellung in seiner Entscheidung "Spa" vom 25.01.2001 (GRUR 2001, 420 ff. = WRP 2001, 546 ff.) revisionsrechtlich unbeanstandet gelassen hat.
  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

    Ihr steht auch nicht entgegen, dass Teilen des Verkehrs die beschreibende Bedeutung des Begriffs "Spa" Ende 2002/Anfang 2003 unbekannt geblieben war (vgl. OLG Köln GRUR Int. 2003, 778, 780 f.).
  • BPatG, 15.02.2005 - 24 W (pat) 297/03
    10. Januar 2003 (GRUR Int 2003, 778 "Spa") nichts ändern.

    Wie der BGH und später - nach dem hier maßgeblichen Eintragungszeitpunkt auch das LG Köln in seinem Urteil 11. April 2002 sowie das OLG Köln mit Urteil vom 10. Januar 2003 (GRUR Int 2003, 778 "Spa") festgestellt hätten, habe sich die geographische Herkunftsangabe "SPA" nicht zu einem Synonym für Fitness und Wohlbefinden und einer entsprechenden Hotellerie und somit nicht zu einer Gattungsbezeichnung nach § 126 Abs. 2 MarkenG entwickelt.

  • BPatG, 01.10.2007 - 30 W (pat) 155/05
    Dieser Beurteilung stehen die von der Widersprechenden herangezogenen Entscheidungen des LG Köln vom 11. April 2002 Az. 310 817/01 sowie des Berufungsurteils des OLG Köln vom 10. Januar 2003 - 6 U 86/02 - sowie des BGH vom 25. Januar 2001 (WRP 2001, 546) nicht entgegen.
  • BPatG, 11.01.2008 - 30 W (pat) 155/05
    Dieser Beurteilung stehen die von der Widersprechenden herangezogenen Entscheidungen des LG Köln vom 11. April 2002 Az. 310 817/01 sowie des Berufungsurteils des OLG Köln vom 10. Januar 2003 - 6 U 86/02 - sowie des BGH vom 25. Januar 2001 (WRP 2001, 546) nicht entgegen.
  • BPatG, 11.01.2008 - 30 W (pat) 287/04
    Dieser Beurteilung stehen die von der Widersprechenden herangezogenen Entscheidungen des LG Köln vom 11. April 2002 Az. 310 817/01 sowie des Berufungsurteils des OLG Köln vom 10. Januar 2003 - 6 U 86/02 - sowie des BGH vom 25. Januar 2001 (WRP 2001, 546) nicht entgegen.
  • BPatG, 15.07.2005 - 25 W (pat) 161/03
    Dieser Beurteilung stehen die Entscheidungen des Landgerichts bzw Oberlandesgerichts Köln (GRUR Int. 2003, 778) nicht entgegen.
  • BPatG, 15.11.2005 - 24 W (pat) 86/03
    Dieser Beurteilung stehen die von der Anmelderin vorgelegte Entscheidung des Landgerichts Köln und die in das Verfahren betreffend die Löschung der Marke "PA" (BPatG aaO "SPA") eingeführten Urteile des Oberlandesgerichts Köln (GRUR Int 2003, 778) und des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2001, 420 "SPA") nicht entgegen.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 02.12.2002 - 3 U 97/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16237
OLG Rostock, 02.12.2002 - 3 U 97/02 (https://dejure.org/2002,16237)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02.12.2002 - 3 U 97/02 (https://dejure.org/2002,16237)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02. Dezember 2002 - 3 U 97/02 (https://dejure.org/2002,16237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Miete im Urkundsprozess; Eröffnung des Urkundsprozesses für Geldforderungen; Voraussetzungen der Wirksamkeit eines Mietvertrages

  • ibr-online

    Gewerberaummietrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 317 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.12.1981 - II ZR 187/81

    Gemischtsprachiger Wechsel

    Auszug aus OLG Rostock, 02.12.2002 - 3 U 97/02
    In der Rechtsprechung besteht Übereinstimmung, dass eine aus materiell-rechtlichen Gründen unbegründete Klage gem. § 597 Abs. 1 ZPO abzuweisen ist (BGHZ 70, 263,; 82, 200; MDR 1976, 561; OLG Düsseldorf v. 31.05.1995, Az.: 9 U 125/94 [recherchiert in Juris]; OLG Jena OLG-NL 1999, 68).

    Die besonderen Prozessvoraussetzungen des Urkundenprozesses bezwecken nicht, die Klägerin vor einer Klageabweisung zu schützen, wenn der Rechtsstreit entsprechend entscheidungsreif ist (BGHZ 82, 200; OLG Jena a.a.O. m. w. N.).

  • OLG Braunschweig, 31.08.2000 - 1 REMiet 1/00

    Mietvertrag; Zulässigkeit; Urkundsprozess; Wohnraummiete; Rechtsweg; Mietzins;

    Auszug aus OLG Rostock, 02.12.2002 - 3 U 97/02
    bb) Die Urkunde über die Protokollierung von Zeugenaussagen kann im Urkundenprozess verwertet werden (OLG Braunschweig NZM 2001, 371; OLG München NJW 1953, 1835; Zöller/Greger, ZPO 23. Auflage, § 592 Rn. 15; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 60. Auflage, § 592 Rn. 11 mit dem Hinweis, dass allerdings die Grenzen zwischen dem Urkundenbeweis und dem Zeugenbeweis nicht verwischt werden dürfen; a.A. Musielak/Voit, ZPO 3. Auflage, § 595 Rn. 10 mit der Begründung, dass eine Verwertung § 595 Abs. 2 ZPO unterlaufen würde).
  • BGH, 26.02.1951 - IV ZR 102/50

    Erbkundliches Gutachten. Restitutionsklage

    Auszug aus OLG Rostock, 02.12.2002 - 3 U 97/02
    Soweit die Rechtsprechung die Verwertung von Urkunden, in denen das Ergebnis der Beurkundung eines Zeugen wiedergegeben ist, ablehnt, betrifft dies ausdrücklich Urkunden, in denen außergerichtlich das Ergebnis einer Zeugenaussage niedergelegt ist (RGZ 49, 374; BGHZ 1, 218; OLG München a.a.O.; MDR 1998, 1180).
  • BGH, 21.04.1988 - VII ZR 372/86

    Abweisung der Klage als endgültig unbegründet in der Berufungsinstanz;

    Auszug aus OLG Rostock, 02.12.2002 - 3 U 97/02
    Das Rechtsmittelgericht kann ein die Klage als unzulässig abweisendes Prozessurteil auch dann durch sachabweisendes Urteil ersetzen, wenn nur der Kläger Rechtsmittel eingelegt hat (BGH NJW 1988, 1982 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.1995 - 9 U 125/94
    Auszug aus OLG Rostock, 02.12.2002 - 3 U 97/02
    In der Rechtsprechung besteht Übereinstimmung, dass eine aus materiell-rechtlichen Gründen unbegründete Klage gem. § 597 Abs. 1 ZPO abzuweisen ist (BGHZ 70, 263,; 82, 200; MDR 1976, 561; OLG Düsseldorf v. 31.05.1995, Az.: 9 U 125/94 [recherchiert in Juris]; OLG Jena OLG-NL 1999, 68).
  • RG, 21.06.1901 - II 152/01

    Urkundenprozess; Privatzeugnisse

    Auszug aus OLG Rostock, 02.12.2002 - 3 U 97/02
    Soweit die Rechtsprechung die Verwertung von Urkunden, in denen das Ergebnis der Beurkundung eines Zeugen wiedergegeben ist, ablehnt, betrifft dies ausdrücklich Urkunden, in denen außergerichtlich das Ergebnis einer Zeugenaussage niedergelegt ist (RGZ 49, 374; BGHZ 1, 218; OLG München a.a.O.; MDR 1998, 1180).
  • OLG München, 06.03.1998 - 21 U 5432/97
    Auszug aus OLG Rostock, 02.12.2002 - 3 U 97/02
    Soweit die Rechtsprechung die Verwertung von Urkunden, in denen das Ergebnis der Beurkundung eines Zeugen wiedergegeben ist, ablehnt, betrifft dies ausdrücklich Urkunden, in denen außergerichtlich das Ergebnis einer Zeugenaussage niedergelegt ist (RGZ 49, 374; BGHZ 1, 218; OLG München a.a.O.; MDR 1998, 1180).
  • BGH, 10.03.1999 - XII ZR 321/97

    Geltendmachung von Mietzinsforderungen im Urkundenprozeß

    Auszug aus OLG Rostock, 02.12.2002 - 3 U 97/02
    Hierzu gehören auch Mietforderungen (BGH NJW 1999, 1408).
  • BGH, 18.09.2007 - XI ZR 211/06

    Statthaftigkeit der Beweisführung durch ein im selbständigen Beweisverfahren

    (1) Nach einer Ansicht ist der Urkundenbeweis im Urkundenprozess wie im normalen Erkenntnisverfahren unbeschränkt und gerade dann zulässig, wenn es sich um gerichtliche Protokolle über Zeugenvernehmungen oder schriftliche Gutachten aus einem vom Gericht angeordneten Beweissicherungsverfahren handelt (Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, Bd. 5/2, 21. Aufl., § 592 Rdn. 17; Peters, Rechtsnatur und Beschleunigungsfunktion des Urkundenprozesses - unter besonderer Berücksichtigung der Beweismittelbeschränkung der §§ 592 S. 1, 595 II ZPO -, 1996, S. 116; Becht NJW 1991, 1993, 1994 f.; speziell für den Fall der Vorlage einer gerichtlich protokollierten Zeugenaussage: RGZ 97, 162; OLG München NJW 1953, 1835; OLG Rostock OLGR 2003, 171, 172; Zöller/Greger, ZPO 26. Aufl. § 592 Rdn. 15).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 06.02.2003 - 2Z BR 13/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17524
BayObLG, 06.02.2003 - 2Z BR 13/02 (https://dejure.org/2003,17524)
BayObLG, Entscheidung vom 06.02.2003 - 2Z BR 13/02 (https://dejure.org/2003,17524)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 2Z BR 13/02 (https://dejure.org/2003,17524)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung mehrerer Sachverständigengutachten i.R. eines selbständigen Beweisverfahrens wegen Auftretens von Feuchtigkeitsflecken in einer Wohnung sowohl am Außenputz als auch am Innenputz dieser; Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen einen anderen Wohnungseigentümer ...

  • rechtsportal.de

    WEG § 13 § 14
    Rechtsstellung des Wohnungseigentümers in werdender Gemeinschaft - Besitz bewohnbarer Wohnung - Haftung des Eigentümers bei Übernahme einer Rohbauwohnung - Feuchtigkeitsschäden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 876
  • NZM 2003, 321
  • ZMR 2003, 516
  • BayObLGZ 2003 Nr. 3
  • BayObLGZ 2003, 16
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Werdender Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2003 - 2Z BR 13/02
    Diese setzt voraus, dass neben dem teilenden Eigentümer ein Erwerber als Wohnungseigentümer in das Grundbuch eingetragen wird (BayObLGZ 1990, 101/103).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine werdende Wohnungseigentümergemeinschaft dann angenommen werden, wenn ein gültiger Erwerbsvertrag vorliegt, der Wohnungseigentumsanwärter die Wohnung in Besitz genommen hat und für ihn eine Eigentumsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist (BayObLGZ 1990, 101/102).

  • BayObLG, 19.05.2004 - 2Z BR 272/03

    Veränderungsverlangen der Wohnungseigentümer und Eigentumsvormerkung

    Die Regeln über eine "werdende Gemeinschaft" (siehe Palandt/Bassenge Überbl v § 1 WEG Rn. 6 m.w.N.) finden keine Anwendung, weil die Wohnungseigentümergemeinschaft bereits vor der Abnahme der Wohnungen im Mai 1995 entstanden war (BayObLGZ 1990, 101/105 f.; 2003, 16/19 f.).
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