Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.03.2003 - 19 AR 5/03   

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https://dejure.org/2003,8242
OLG Karlsruhe, 24.03.2003 - 19 AR 5/03 (https://dejure.org/2003,8242)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.03.2003 - 19 AR 5/03 (https://dejure.org/2003,8242)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. März 2003 - 19 AR 5/03 (https://dejure.org/2003,8242)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahl des Gläubigers eines Mahnbescheids zwischen verschiedenen Gerichtsständen im Mahnbescheidsverfahren; Bindung der Gerichtsstandswahl für den Schuldner für die Vollstreckungsgegenklage gegen den Vollstreckungsbescheid; Erhebung der Vollstreckungsgegenklage gegen einen ...

  • Judicialis

    ZPO § 35; ; ZPO § 767; ; ZPO § 796 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 35; ZPO § 767; ZPO § 796 Abs. 3
    Bindung der Wahl zwischen verschiedenen Gerichtsständen im Mahnbescheidsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vollstreckungsgegenklage: Der Schuldner ist an seine Gerichtsstandswahl gebunden

Verfahrensgang

  • LG Hechingen - 1 O 31/03
  • LG Konstanz - 2 O 428/02
  • OLG Karlsruhe, 24.03.2003 - 19 AR 5/03
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2003 - 19 AR 5/03
    c) Der Verweisungsbeschluss des LG Konstanz kann aus rechtsstaatlichen Gründen nicht als verbindlich hingenommen werden, wenn er auf Willkür beruht, weil ihm jede rechtliche Grundlage fehlt (BGH NJW 1993, 1273).
  • BGH, 16.11.1962 - III ARZ 123/62

    Gerichtliche Zuständigkeit bei nachträglicher Prorogation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2003 - 19 AR 5/03
    Überdies führt nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine Prorogation nach Rechtshängigkeit nicht mehr zur Unzuständigkeit eines einmal zuständigen Gerichts (vgl. z.B. BGH NJW 1963, 585 und MDR 1976, 378; Musielak-Smid, ZPO, 3. Aufl., § 38 Rdn. 8; Zöller ZPO, 23. Aufl., § 38 Rdn. 12).
  • BGH, 19.12.1975 - I ARZ 579/75

    Zuständigkeit eines an sich unzuständigen Gerichts durch Parteivereinbarung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2003 - 19 AR 5/03
    Überdies führt nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine Prorogation nach Rechtshängigkeit nicht mehr zur Unzuständigkeit eines einmal zuständigen Gerichts (vgl. z.B. BGH NJW 1963, 585 und MDR 1976, 378; Musielak-Smid, ZPO, 3. Aufl., § 38 Rdn. 8; Zöller ZPO, 23. Aufl., § 38 Rdn. 12).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.06.2002 - 6 U 200/01   

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https://dejure.org/2002,4676
OLG Köln, 28.06.2002 - 6 U 200/01 (https://dejure.org/2002,4676)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.06.2002 - 6 U 200/01 (https://dejure.org/2002,4676)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juni 2002 - 6 U 200/01 (https://dejure.org/2002,4676)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ähnlichkeit bei der Gestaltung eines CD-Covers mit der Wort- und Bildmarke T.Total; Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG; Kennzeichnungskraft; Schutz eines aus einem zusammengesetzten Zeichen herausgelösten Elements; Den Gesamteindruck ...

  • Judicialis

    ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 n. F.; ; EGZPO § 26 Nr. 7; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14
    UWG -Recht; Verbraucherrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 348
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 6 U 200/01
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist - wie das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung zu Recht hervorgehoben hat - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom Standpunkt eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Adressaten der betreffenden Art von Waren oder Dienstleistungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, namentlich der Kennzeichnungskraft der Klagemarke, der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die Zeichen jeweils in Gebrauch sind oder gebraucht werden sollen, sowie des Grades der Ähnlichkeit der zu vergleichenden Kennzeichnungen zu beurteilen (vgl. hierzu zuletzt etwa BGH WRP 2002, 537 ff. "Bank 24"; BGH GRUR 2001, 507 ff. = WRP 2001, 694 ff. "EVIAN/REVIAN"; BGH GRUR 2000, 506 ff. "Attaché/Tisserand").

    Ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen kann deshalb durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft ausgeglichen werden und umgekehrt (BGH GRUR 2000, 506 "Attaché/Tisserand"; BGH GRUR 2000, 875, 876 "Davidoff" und BGH, a.a.O. "EVIAN/REVIAN").

    Bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr, einer Frage, die nicht Tatsachen-, sondern Rechtsfrage ist (vgl. u. a.: BGH GRUR 1995, 808, 810 "P3-plastoclin" und BGH WRP 2000, 535, 539 "Attaché/Tisserand"), ist Ausgangspunkt der anhand der dargestellten Kriterien vorzunehmenden Würdigung stets der Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen.

    Zwar entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichthofs (vgl. etwa BGH WRP 2000, 535, 539 "Attaché/Tisserand"), dass sich der Verkehr bei kombinierten Wort-/Bildzeichen in aller Regel eher an dem Wort- als an dem Bildbestandteil zu orientieren pflegt, weil das Kennwort normalerweise die einfachste Form ist, die Ware oder Dienstleistung zu bezeichnen.

  • BGH, 04.02.1999 - I ZB 38/96

    LORA DI RECOARO

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 6 U 200/01
    Das folgt daraus, dass der markenrechtliche Schutz von der eingetragenen Gestaltung der Marke auszugehen hat, und eine Ähnlichkeit mit einer Marke nur in deren konkreter Verwendung festgestellt werden kann (BGH GRUR 1999, 583, 584 "LORA DI RECUARO" sowie BGH GRUR 1996, 775, 776 "Sali Toft").

    Dieser Grundsatz schließt allerdings nicht aus, dass einem einzelnen Bestandteil eines mehrgliedrigen, aus mehreren Wort- und/oder Bildelementen kombinierten Zeichens unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens dominierende Kennzeichnungskraft beigemessen und deshalb bei einer Übereinstimmung der beanstandeten Bezeichnung mit dem so geprägten Zeichen die Verwechslungsgefahr im Einzelfall zu bejahen sein kann (BGH GRUR 1999, 583, 584 "LORA DI RECUARO"; BGH GRUR 1996, 977 "DRANO/P3-drano").

  • BGH, 12.02.1998 - I ZB 32/95

    "salvent/Salventerol"; Verwechslungsgefahr bei identischen Waren

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 6 U 200/01
    Auch das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH a.a.O., "Monoflam/Polyflam" und BGH GRUR 1998, 924, 925 = WRP 1998, 875 "salvent/salventerol", jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.04.1996 - I ZB 3/94

    "falke-run/LE RUN"; Verwechslungsgefahr zweier in einem von mehreren

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 6 U 200/01
    Andererseits besteht aber auch kein Erfahrungssatz, der die Annahme gestattet, einzelne Bestandteile eines Zeichens würden vom Verkehr überhaupt nicht zur Kenntnis genommen und bei der Beurteilung des Eindrucks, den das Zeichen bei seinen Adressaten hervorruft und hinterlässt, vollständig übergangen (BGH GRUR 1996, 774, 775 "falke-run/LE RUN" m.w.N.).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 6 U 200/01
    Letztlich ist für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr von Bedeutung, dass bei aus Wort- und Bildelementen kombinierten Zeichen für den Gesamteindruck meist der Wortbestandteil maßgebend ist, da er für den Verkehr als Kennwort regelmäßig die einfachste Bezeichnungsform darstellt (BGH GRUR 1996, 198, 200 "Springende Raubkatze").
  • BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94

    "Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 6 U 200/01
    Das folgt daraus, dass der markenrechtliche Schutz von der eingetragenen Gestaltung der Marke auszugehen hat, und eine Ähnlichkeit mit einer Marke nur in deren konkreter Verwendung festgestellt werden kann (BGH GRUR 1999, 583, 584 "LORA DI RECUARO" sowie BGH GRUR 1996, 775, 776 "Sali Toft").
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 6 U 200/01
    Ein in zergliedernder, semantischer Betrachtungsweise gewährter Elementeschutz einzelner Zeichenbestandteile kommt nicht in Betracht; der Schutz eines aus einem zusammengesetzten Zeichen herausgelösten Elements ist dem Markenrecht vielmehr fremd (vgl. BGH WRP 2000, 529, 531 "ARD-1"; BGH GRUR 1999, 735, 736 "Monoflam/Polyflam", jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 6 U 200/01
    Ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen kann deshalb durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft ausgeglichen werden und umgekehrt (BGH GRUR 2000, 506 "Attaché/Tisserand"; BGH GRUR 2000, 875, 876 "Davidoff" und BGH, a.a.O. "EVIAN/REVIAN").
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 6 U 200/01
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist - wie das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung zu Recht hervorgehoben hat - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom Standpunkt eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Adressaten der betreffenden Art von Waren oder Dienstleistungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, namentlich der Kennzeichnungskraft der Klagemarke, der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die Zeichen jeweils in Gebrauch sind oder gebraucht werden sollen, sowie des Grades der Ähnlichkeit der zu vergleichenden Kennzeichnungen zu beurteilen (vgl. hierzu zuletzt etwa BGH WRP 2002, 537 ff. "Bank 24"; BGH GRUR 2001, 507 ff. = WRP 2001, 694 ff. "EVIAN/REVIAN"; BGH GRUR 2000, 506 ff. "Attaché/Tisserand").
  • BGH, 04.07.1996 - I ZB 6/94

    "DRANO/P3-drano"; Gesamteindruck einer aus mehreren Bestandteilen bestehenden

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 6 U 200/01
    Dieser Grundsatz schließt allerdings nicht aus, dass einem einzelnen Bestandteil eines mehrgliedrigen, aus mehreren Wort- und/oder Bildelementen kombinierten Zeichens unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens dominierende Kennzeichnungskraft beigemessen und deshalb bei einer Übereinstimmung der beanstandeten Bezeichnung mit dem so geprägten Zeichen die Verwechslungsgefahr im Einzelfall zu bejahen sein kann (BGH GRUR 1999, 583, 584 "LORA DI RECUARO"; BGH GRUR 1996, 977 "DRANO/P3-drano").
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

  • BGH, 11.05.1995 - I ZR 111/93

    "P3-plastoclin"; Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche aufgrund eines vor

  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • OLG Naumburg, 15.01.2009 - 1 U 50/08

    Anspruch auf Schadensersatz aufgrund mangelnder Aufklärung über

    v. 28.06.2002 - 22 U 13/02, OLGR 2003, 246).
  • OLG Düsseldorf, 08.08.2003 - 1 W 45/03

    Anfechtung eines PKW-Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung; Anspruch auf

    Für den Fall, dass der Antragsteller die subjektiven Voraussetzungen des Arglist-tatbestandes nicht nachweisen sollte (zur Verkäufer-Arglist in einem ähnlich gelagerten Fall vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2002, 22 U 13/02, OLG-Report 2003, 246), hat die beabsichtigte Klage gleichwohl unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • LG Köln, 26.07.2005 - 28 O 70/05

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Fahrzeug; Anpassung der Berechnung

    Daran, dass hier Arglist i.S.d. § 438 Abs. 3 BGB vorlag, hat das erkennende Gericht in Anlehnung an OLG Düsseldorf, Urt. v. 28. Juni 2002 - 22 U 13/02, OLGReport 2003, 246 keine Zweifel.
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Rechtsprechung
   OLG München, 14.05.2003 - 21 U 2176/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11013
OLG München, 14.05.2003 - 21 U 2176/94 (https://dejure.org/2003,11013)
OLG München, Entscheidung vom 14.05.2003 - 21 U 2176/94 (https://dejure.org/2003,11013)
OLG München, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - 21 U 2176/94 (https://dejure.org/2003,11013)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarung des Kündigungsausschlusses bei langfristigem Mietvertrag; Amortisierung von Investitionen; Inhalt der Treuepflicht; Erklärungen und Mitteilungen des Vertragspartners; Grundlage für eigenes schützenswertes Verhalten; Nachträgliche Änderung der Haltung eines ...

  • Judicialis

    BGB § 242

  • rechtsportal.de

    BGB § 242
    Ausschluss der Kündigung eines Mietvertrages bis zur Amortisierung von Investitionen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 13.03.1991 - 7 U 3096/90

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG München, 14.05.2003 - 21 U 2176/94
    Widersprüchliches Verhalten ist aber dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil erkennbar und zurechenbar ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde (Palandt/Heinrichs a.a.O., OLG München NJW-RR 1992, 1037/1038).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 13.03.2003 - 16 U 100/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7734
OLG Schleswig, 13.03.2003 - 16 U 100/02 (https://dejure.org/2003,7734)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.03.2003 - 16 U 100/02 (https://dejure.org/2003,7734)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. März 2003 - 16 U 100/02 (https://dejure.org/2003,7734)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von anteiligen Erschließungskosten; Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag; Auslegung von Verträgen; Abschluss eines umfassenden Erschließungsvertrags; Natur der Rechtsbeziehungen zwischen Erschließungsträgern und Grundstückseigentümern; Vereinbarung ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; BGB §§ 677 ff; ; BGB § 812; ; BauGB § 124

  • rechtsportal.de

    Erstattung von Erschließungskosten bei Abschluss eines Erschließungsvertrages

  • ibr-online

    "Echter Erschließungsvertrag": Erschließungskosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Echter Erschließungsvertrag" - keine Kostenüberwälzung auf Anlieger ohne vertragliche Vereinbarung! (IBR 2003, 453)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 1528
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.01.1988 - III ZR 4/87

    Anspruch auf Auszahlung eines Sparguthabens - Rechtmäßigkeit der Annahme einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.03.2003 - 16 U 100/02
    Dabei ging es aber stets um Fälle, in denen der Käufer entweder unerwartet mit Erschließungskosten belastet worden ist (BGH NJW 1988, 2100) oder umgekehrt die Erschließung entgegen anfänglichen Vorstellungen doch noch vom Verkäufer durchgeführt worden ist (BGH NJW-RR 1987, 458).
  • BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 17/84

    Unwirksamkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.03.2003 - 16 U 100/02
    Dagegen liegt keine Lücke vor, wenn die getroffenen Regelungen nach dem Willen der Parteien bewusst abschließend sein sollten (BGH NJW 1985, 1835, 1836).
  • BGH, 16.01.1987 - V ZR 242/85

    Private Erschließungskosten - Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.03.2003 - 16 U 100/02
    Dabei ging es aber stets um Fälle, in denen der Käufer entweder unerwartet mit Erschließungskosten belastet worden ist (BGH NJW 1988, 2100) oder umgekehrt die Erschließung entgegen anfänglichen Vorstellungen doch noch vom Verkäufer durchgeführt worden ist (BGH NJW-RR 1987, 458).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2015 - 2 S 1840/14

    Heranziehung zum Erschließungsbeitrag; endgültige Herstellung einer Anlage;

    Soweit und solange ein Dritter - wie der durch einen Erschließungsvertrag mit der tatsächlichen Durchführung der Erschließung betraute Erschließungsträger - den Erschließungsaufwand trägt, entstehen der Gemeinde mit anderen Worten keine Kosten, die einen beitragsrelevanten Aufwand darstellen könnten (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.1973 - VII ZR 246/72 - BGHZ 61, 359; Schlesw.-Holst. OLG, Urteil vom 13.03.2003 - 16 U 100/02 - NVwZ 2004, 1528; Saarl. OVG, Urteil vom 07.11.1988 - 1 R 322/87 - DÖV 1989, 861; Grziwotz, MDR 1996, 978, und in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 11 Rn. 308).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.06.2003 - 23 WLw 3/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7825
OLG Köln, 03.06.2003 - 23 WLw 3/03 (https://dejure.org/2003,7825)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.06.2003 - 23 WLw 3/03 (https://dejure.org/2003,7825)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juni 2003 - 23 WLw 3/03 (https://dejure.org/2003,7825)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Grundlagen des Abfindungsanspruchs aus § 12 Höfeordnung (HöfeO); Auskunftsanspruch gegen den Hoferben

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 114; ; HöfeO § 12; ; HöfeO § 13 Abs. 10; ; HöfeO § 17 Abs. 2; ; BGB § 242; ; GKG § 11 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 242; HöfeO §§ 13 12
    Abfindungsanspruch des nicht zum Hoferben gewordenen Erben

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch gegen Hoferben?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.12.1983 - IX ZR 41/83

    Einbeziehung von Hausrat in den Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2003 - 23 WLw 3/03
    Ein Anspruch auf ergänzende Auskunftserteilung käme nur in Betracht, wenn die Auskunft erkennbar unvollständig wäre (vgl. BGHZ 89, 137, 140 = NJW 1984, 484; BGHZ 104, 369, 373 = NJW 1988, 2789; Palandt-Heinrichs § 262 Rdn. 22).
  • BGH, 08.06.1988 - IVa ZR 57/87

    Vererbung der Pflicht zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung;

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2003 - 23 WLw 3/03
    Ein Anspruch auf ergänzende Auskunftserteilung käme nur in Betracht, wenn die Auskunft erkennbar unvollständig wäre (vgl. BGHZ 89, 137, 140 = NJW 1984, 484; BGHZ 104, 369, 373 = NJW 1988, 2789; Palandt-Heinrichs § 262 Rdn. 22).
  • BGH, 10.05.1984 - BLw 2/83

    Nachträgliche Erweiterung der sofortigen Beschwerde im

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2003 - 23 WLw 3/03
    Nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) ist der Hoferbe allerdings zur Auskunft verpflichtet, wenn und soweit der Miterbe unverschuldet im Ungewissen über den Umfang der ihm nach § 12 HöfeO zustehenden Abfindung ist und der Hoferbe die Auskunft unschwer erteilen kann (OLG Oldenburg und Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery jew. a.a.O.; allgemein etwa BGHZ 91, 154, 171; Palandt-Heinrichs, BGB, 62. Aufl., § 261 Rdn. 8 ff.).
  • BGH, 20.05.1988 - V ZR 269/86

    Eigentum an Blockhaus mit festem Fundament

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2003 - 23 WLw 3/03
    Ein Anspruch auf ergänzende Auskunftserteilung käme nur in Betracht, wenn die Auskunft erkennbar unvollständig wäre (vgl. BGHZ 89, 137, 140 = NJW 1984, 484; BGHZ 104, 369, 373 = NJW 1988, 2789; Palandt-Heinrichs § 262 Rdn. 22).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.11.2002 - 21 U 56/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10721
OLG Hamm, 19.11.2002 - 21 U 56/02 (https://dejure.org/2002,10721)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.11.2002 - 21 U 56/02 (https://dejure.org/2002,10721)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. November 2002 - 21 U 56/02 (https://dejure.org/2002,10721)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Schadenersatzpflicht eines Telefondienstleisters wegen Abschaltung einer zu Werbezwecken verwendeten kostenlosen Telefonnummer; Wirksamkeit des Hinweises auf den Termin für eine Anschlussabschaltung ausschließlich im Abschnitt "Leistungsbeschreibung" in allgemeinen ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Rufnummernwechsel - Umzugsunternehmer wirbt in Anzeigen mit falschen Telefonnummern

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Sorgfaltspflichten eines Telekommunikationsdienstleisters beim Wechsel von Rufnummern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1677
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 11.11.2002 - 4 U 234/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,18654
OLG Bamberg, 11.11.2002 - 4 U 234/01 (https://dejure.org/2002,18654)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11.11.2002 - 4 U 234/01 (https://dejure.org/2002,18654)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11. November 2002 - 4 U 234/01 (https://dejure.org/2002,18654)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Geschäftsbesprechung Bürgschaft vereinbart? - Ein Gesprächsprotokoll ist kein verbindliches "kaufmännisches Bestätigungsschreiben"

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.12.2000 - I ZR 213/98

    Forderungserlaß nach Aufhebung des Tarifzwangs

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.11.2002 - 4 U 234/01
    Es kommt hinzu, daß die Anforderungen an die Bestimmtheit des Erklärungswortlauts eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens von der Rechtsnatur des zu bestätigenden Rechtsgeschäfts abhängig sind (BGH NJW-RR 2001, S. 1044 f.).

    Nach den Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs werden zudem endgültige Absprachen in Angelegenheiten mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung im Regelfall bereits im Zeitpunkt der Vereinbarung konkret schriftlich fixiert (BGH NJW 1975, S. 1358 ff.; NJW-RR 2001, S. 1044 ff.).

  • BGH, 09.07.1970 - VII ZR 70/68

    Wärmeaustauscher - § 463 S. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Unanwendbarkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.11.2002 - 4 U 234/01
    Die Rechtsfolgen einer widerspruchsfreien Entgegennahme eines Bestätigungsschreibens treten nur dann ein, wenn das Schreiben in seinem Wortlaut mit hinreichender Deutlichkeit auf ernsthafte Vertragsverhandlungen Bezug nimmt, die zumindest aus der Sicht des Absenders zu einem gültigen Vertragsschluß geführt haben (BGHZ 54, 236, 239).

    Auch wenn ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben im Rechtssinne nicht zwingend als solches bezeichnet werden muß (vgl. BGHZ 54, 236, 239; BGH NJW 1987, S. 1940 f.), so macht doch die Verwendung der im kaufmännischen Rechtsverkehr geläufigen Terminologie den Empfänger auf die Rechtserheblichkeit des Schreibens aufmerksam.

  • BGH, 25.02.1987 - VIII ZR 341/86

    Anspruch auf Kaufpreiszahlung für den Verkauf von Garnen - Kaufmannseigenschaft

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.11.2002 - 4 U 234/01
    Auch wenn ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben im Rechtssinne nicht zwingend als solches bezeichnet werden muß (vgl. BGHZ 54, 236, 239; BGH NJW 1987, S. 1940 f.), so macht doch die Verwendung der im kaufmännischen Rechtsverkehr geläufigen Terminologie den Empfänger auf die Rechtserheblichkeit des Schreibens aufmerksam.
  • BGH, 06.05.1975 - VI ZR 120/74

    Rechtliche Bedeutung des Schweigens auf ein Bestätigungsschreiben im Rahmen von

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.11.2002 - 4 U 234/01
    Nach den Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs werden zudem endgültige Absprachen in Angelegenheiten mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung im Regelfall bereits im Zeitpunkt der Vereinbarung konkret schriftlich fixiert (BGH NJW 1975, S. 1358 ff.; NJW-RR 2001, S. 1044 ff.).
  • OLG Köln, 29.08.2014 - 3 U 27/14

    Schadensersatzpflicht des Frachtführers wegen verspäteter Ablieferung

    Die Rechtsfolgen einer widerspruchsfreien Entgegennahme eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens treten nur dann ein, wenn das Schreiben in seinem Wortlaut mit hinreichender Deutlichkeit auf ernsthafte Vertragsverhandlungen Bezug nimmt, die zumindest aus Sicht des Absenders zu einem gültigen Vertragsschluss geführt haben, und worin der Absender seine Auffassung über das Zustandekommen und den Inhalt eines mündlich, fernmündlich oder telegrafisch geschlossenen Vertrages mitteilt (OLG Bamberg, Urt. v. 11.11.2002 - 4 U 234/01 OLGR 2003, 246 in juris Rn. 40; BGHZ 54, 236/239; Palandt/Ellenberger, BGB 73. Aufl. § 147 Rn. 11).
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