Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.05.2003 - 6 U 236/02   

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https://dejure.org/2003,12659
OLG Celle, 27.05.2003 - 6 U 236/02 (https://dejure.org/2003,12659)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.05.2003 - 6 U 236/02 (https://dejure.org/2003,12659)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - 6 U 236/02 (https://dejure.org/2003,12659)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    §§ 1030 ff. BGB; § 1093 BGB; § 2325 Abs. 3 HS. 1 BGB
    Berücksichtigung einer Schenkung bei einem Pflichtteilsergänzungsanspruch; Möglichkeit einer Verlängerung der 10-Jahres-Frist bei der Einräumung eines Wohnrechts; Anspruch auf Ermittlung des Wertes eines Hausgrundstücks im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines ...

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2325 Abs. 3
    Fristlauf bei Vorbehalt eines Wohnungsrechts am Teil des

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer Schenkung bei einem Pflichtteilsergänzungsanspruch; Möglichkeit einer Verlängerung der 10-Jahres-Frist bei der Einräumung eines Wohnrechts; Anspruch auf Ermittlung des Wertes eines Hausgrundstücks im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 2325 Abs. 3
    Fristlauf bei Vorbehalt eines Wohnungsrechts an Teil des übertragenen Hausgrundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 2325 Abs. 3
    Beginn der 10-Jahres-Frist bei Vorbehalt eines Nießbrauchs

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 28.02.1997 - 7 U 45/96
    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2003 - 6 U 236/02
    Der Erblasserin war zunächst kein Nießbrauch, sondern nur ein Wohnrecht eingeräumt (zur Frage des Fristbeginns gem. § 2325 Abs. 3 BGB bei Einräumung eines Wohnrechts vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114 [OLG Düsseldorf 28.02.1997 - 7 U 45/96] einerseits und OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546 [OLG Düsseldorf 18.12.1998 - 7 U 78/98] andererseits).

    Im vorliegenden Fall stellt die Einräumung des Wohnrechts keinen Umstand dar, der ein Hinausschieben der 10-Jahres-Frist rechtfertigen würde (so für einen ähnlich gelagerten Fall auch OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114 [OLG Düsseldorf 28.02.1997 - 7 U 45/96] ).

  • BGH, 03.07.1959 - I ZR 169/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2003 - 6 U 236/02
    In einem derartigen Fall ist das Rechtsmittelgericht befugt, aus Gründen der Prozessökonomie auch den in der höheren Instanz noch angefallenen Zahlungsantrag abzuweisen, da die Abweisung des Auskunftsantrags notwendigerweise auch die Abweisung des Zahlungsantrags bedingt (vgl. BGH NJW 1959, 1827, 1828 [BGH 03.07.1959 - I ZR 169/55] ; 1985, 2405, 2407) [BGH 08.05.1985 - IVa ZR 138/83] .

    Schutzwürdige Interessen der Kläger werden hierdurch nicht berührt, da der mit abgewiesene Zahlungsanspruch nicht bei der Bemessung des Streitwertes für das Berufungsverfahren zu berücksichtigen ist (vgl. BGH NJW 1959, 1827, 1828) [BGH 03.07.1959 - I ZR 169/55] .

  • OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 7 U 78/98

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Grundstücksschenkung

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2003 - 6 U 236/02
    Der Erblasserin war zunächst kein Nießbrauch, sondern nur ein Wohnrecht eingeräumt (zur Frage des Fristbeginns gem. § 2325 Abs. 3 BGB bei Einräumung eines Wohnrechts vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114 [OLG Düsseldorf 28.02.1997 - 7 U 45/96] einerseits und OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546 [OLG Düsseldorf 18.12.1998 - 7 U 78/98] andererseits).

    Soweit das OLG Düsseldorf gleichwohl auch bei bloßer Einräumung eines Wohnrechts ein Hinausschieben der Zehnjahresfrist angenommen hat (FamRZ 1999, 1546), liegt der Unterschied darin, dass sich die Erblasserin in dem vom OLG Düsseldorf entschiedenen Fall zusätzlich das Recht vorbehalten hatte, ihren Miteigentumsanteil unter bestimmten Umständen zurückzufordern, etwa wenn der Beschenkte das Grundstück ohne ihre Zustimmung veräußern oder belasten sollte.

  • BGH, 19.04.1989 - IVa ZR 85/88

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Einholung eines

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2003 - 6 U 236/02
    Zwar findet der Anspruch aus § 2314 Abs. 1 S. 2, 2. Alt. BGB auch auf solche Gegenstände Anwendung, die nicht zum Nachlass gehören, aber gem. § 2325 BGB diesem hinzuzurechnen sind (vgl. BGHZ 107, 200, 201f.) [BGH 19.04.1989 - IVa ZR 85/88] .
  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93

    Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2003 - 6 U 236/02
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Fristbeginn hinauszuschieben, wenn der Erblasser lediglich seine formale Rechtsstellung als Eigentümer aufgibt, sich aber vorbehält - sei es aufgrund dinglichen Rechts oder durch Vereinbarung schuldrechtlicher Ansprüche - den verschenkten Gegenstand im Wesentlichen weiterhin zu nutzen (BGHZ 125, 395, 397 ff.) [BGH 27.04.1994 - IV ZR 132/93] .
  • BGH, 02.12.1987 - IVa ZR 149/86

    Fristbeginn bei Grundstücksschenkung

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2003 - 6 U 236/02
    Maßgebender Zeitpunkt ist die Vollziehung der Schenkung, beim Grundstückserwerb also die Umschreibung im Grundbuch (BGHZ 102, 289 [BGH 02.12.1987 - IVa ZR 149/86] ).
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2003 - 6 U 236/02
    In einem derartigen Fall ist das Rechtsmittelgericht befugt, aus Gründen der Prozessökonomie auch den in der höheren Instanz noch angefallenen Zahlungsantrag abzuweisen, da die Abweisung des Auskunftsantrags notwendigerweise auch die Abweisung des Zahlungsantrags bedingt (vgl. BGH NJW 1959, 1827, 1828 [BGH 03.07.1959 - I ZR 169/55] ; 1985, 2405, 2407) [BGH 08.05.1985 - IVa ZR 138/83] .
  • BGH, 29.06.2016 - IV ZR 474/15

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Beginn des Laufs der Zehnjahresfrist bei

    Diese geht überwiegend davon aus, dass eine Leistung im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB und damit ein Fristbeginn mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch vorliegt, wenn sich der Erblasser ein Wohnrecht lediglich an einem Teil des Hausgrundstücks vorbehält (OLG Karlsruhe ZEV 2008, 244, 245; OLG Oldenburg ZEV 2006, 80; OLG Bremen OLGR 2005, 233 f.; OLG Celle OLGR 2003, 370, 371; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114; LG Rottweil ZErb 2012, 310, 311).

    Ein derartiges Überlassungsrecht war den Eltern hier nicht vorbehalten worden (vgl. zu diesem Gesichtspunkt der Nutzungsmöglichkeit des Wohnungsrechts durch Übertragung an Dritte etwa OLG Karlsruhe ZEV 2008, 244, 245; OLG Celle OLGR 2003, 370, 371; Herrler, ZEV 2008, 461, 463).

  • OLG Oldenburg, 14.11.2005 - 5 W 223/05

    Pflichtteilsergänzungsanspruch im Falle einer bei Eintritt des Erbfalls zehn

    Sie hat vielmehr mit der Eigentumsübertragung auf den Beklagten einen spürbaren Vermögensverlust erlitten, so dass von einem Vollzug der Schenkung im Sinne des § 2325 Abs. 3 BGB mit der Eintragung des Beklagten am 22. November 1990 auszugehen ist (vgl. OLG Celle OLGR 2003, 370, 371; OLG Bremen vom 25. Februar 2005 - 4 U 61/04; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114; LG Münster MittBayNot 1997, 113; Bamberger/Roth-Mayer a.a.O. § 2325 Rz. 31).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.09.2003 - 14 WF 143/03   

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https://dejure.org/2003,3069
OLG Köln, 10.09.2003 - 14 WF 143/03 (https://dejure.org/2003,3069)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.09.2003 - 14 WF 143/03 (https://dejure.org/2003,3069)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. September 2003 - 14 WF 143/03 (https://dejure.org/2003,3069)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 399
  • FamRZ 2004, 289
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 02.02.2000 - 12 WF 572/00
    Auszug aus OLG Köln, 10.09.2003 - 14 WF 143/03
    Es kann dahinstehen, ob für ein Vermittlungsverfahren nach § 52a FGG zur Gestaltung eines bereits gerichtlich geregelten Umgangsrechts regelmäßig die Beiordnung eines Anwalts nötig ist (so im Regelfall OLG München FamRZ 2000, 1225 und Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl. (2003) Rn. 555; anders OLG Hamm FamRZ 1998, 1303 und Keidel/Kuntze/Engelhardt, FGG, 15. Aufl. (2003) § 52a Rn. 18), denn hier liegt noch gar keine gerichtliche Regelung des Umgangsrechts vor, so dass aus den Schwierigkeiten mit der bisherigen Regelung nicht auf die Notwendigkeit anwaltlicher Hilfe geschlossen werden kann.
  • OLG Hamm, 02.09.1998 - 8 UF 346/98
    Auszug aus OLG Köln, 10.09.2003 - 14 WF 143/03
    Es kann dahinstehen, ob für ein Vermittlungsverfahren nach § 52a FGG zur Gestaltung eines bereits gerichtlich geregelten Umgangsrechts regelmäßig die Beiordnung eines Anwalts nötig ist (so im Regelfall OLG München FamRZ 2000, 1225 und Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl. (2003) Rn. 555; anders OLG Hamm FamRZ 1998, 1303 und Keidel/Kuntze/Engelhardt, FGG, 15. Aufl. (2003) § 52a Rn. 18), denn hier liegt noch gar keine gerichtliche Regelung des Umgangsrechts vor, so dass aus den Schwierigkeiten mit der bisherigen Regelung nicht auf die Notwendigkeit anwaltlicher Hilfe geschlossen werden kann.
  • OLG Frankfurt, 08.02.2013 - 20 W 225/12

    Keine Gebühr nach § 92 I KostO für vorläufige Betreuung

    Allerdings wurde vor Einführung des FamFG zum 01. September 2009 teilweise die Auffassung vertreten, § 91 Satz 2 KostO finde keine Anwendung, wenn nur eine vorläufige Betreuung angeordnet gewesen sei, da es sich bei § 92 Abs. 4 KostO insoweit um eine vorrangige Spezialvorschrift handele, der es nicht bedurft hätte, wenn für die vorläufige Betreuung ohnehin keine Gebühren hätten anfallen sollen (so LG München FamRZ 2004, 289; LG Koblenz FamRZ 2005, 1000; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 136; so auch noch nach Inkrafttreten des FamFG Korintenberg/Lappe, KostO, 18. Aufl., § 91 Rn. 9 a und Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage, § 92 Rn. 3 allerdings im Widerspruch zu § 91 Rn. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.07.2003 - 6 W 59/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6400
OLG Celle, 23.07.2003 - 6 W 59/03 (https://dejure.org/2003,6400)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.07.2003 - 6 W 59/03 (https://dejure.org/2003,6400)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - 6 W 59/03 (https://dejure.org/2003,6400)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zwangsvollstreckungsverfahren des Pflichtteilsberechtigten zur Durchsetzung eines Auskunftsanspruchs gegen den Erben: Erfüllungseinwand; inhaltliche Anforderungen an das Nachlassverzeichnis eines Notars

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Prüfung des Erfüllungseinwands im Vollstreckungsverfahren; Voraussetzungen für das Nachlassverzeichnis des Notars; Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2314 Abs. 1
    Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses durch den Notar

  • Wolters Kluwer

    Prüfung des Erfüllungseinwands im Vollstreckungsverfahren; Voraussetzungen für das Nachlassverzeichnis des Notars; Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses

  • Judicialis

    BGB § 2314 Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 888

  • rechtsportal.de

    BGB § 2314 Abs. 1 Satz 3; ZPO § 888
    Prüfung des Erfüllungseinwands im Vollstreckungsverfahren - Auskunftspflicht des Erben

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 01.04.2003 - 6 W 25/03

    Voraussetzungen des Antrages auf Festsetzung von Zwangsgeld; Behauptete Erfüllung

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2003 - 6 W 59/03
    Denn der Sachverhalt ist hinreichend geklärt, um über diese Einwendung zu entscheiden, ohne dass das Vollstreckungsverfahren sich unangemessen verzögert (vgl. dazu: Beschlüsse des Senats vom 25. Oktober 1990 - 22 W 98/90 -, vom 11. November 1991 - 22 W 114/91 - und vom 1. April 2003 - 6 W 25/03; so auch: BayOblG NZM 2002, 491).
  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2003 - 6 W 59/03
    Ausweislich der notariellen Urkunde, die entgegen § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BeurkG über eigene Wahrnehmungen des Notars zu dem Bestand des Nachlasses nichts enthält, hat der Notar lediglich Erklärungen des Schuldners entgegengenommen, aber keine eigenen Feststellungen zu dem Bestand des Nachlasses getroffen, obwohl er hierzu nicht nur berechtigt, sondern im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens auch verpflichtet war (s. BGHZ 33, 373 / 377).
  • OLG Koblenz, 18.03.2014 - 2 W 495/13

    Anforderungen an den Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses

    Die Aufnahme des Verzeichnisses durch eine Amtsperson soll dem Pflichtteilsberechtigten einen höheren Grad an Richtigkeit der Auskunft gewährleisten als die Privatauskunft des Erben (vgl. OLG Celle, ZErb 2003, 382; Schreinert, RNotZ 2008, 61, 68).
  • OLG Hamm, 16.03.2020 - 5 W 19/20

    Ergänzungsanspruch bei formeller Unvollständigkeit notarielles

    Das im Streitfall geschuldete durch einen Notar aufgenommene Nachlassverzeichnis gemäß § 2314 Abs. 1 BGB liegt nicht bereits dann vor, wenn der Notar lediglich Erklärungen des Auskunftspflichtigen über den Bestand bekundet, sondern setzt vielmehr voraus, dass der Notar den Nachlassbestand selbst ermittelt hat und durch Unterzeichnung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, dass er für dessen Inhalt verantwortlich ist (OLG Celle, DNotZ 2003, 62; OLG Celle, OLGR 2003, 370; OLG Koblenz, OLGR 2007, 468; OLG Karlsruhe, ZEV 2008, 189; OLG Düsseldorf, RNotZ 2008, 105; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.8.2009 - 12 W 1364/09, BeckRS 2009, 27573, beck-online; Palandt/Weidlich, BGB, 78. Aufl. 2019, § 2314 Rz. 7).
  • OLG München, 23.02.2016 - 3 W 264/16

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung

    Nach ständiger Rechtsprechung gilt vielmehr folgendes: "Die Aufnahme des Verzeichnisses durch eine Amtsperson soll dem Pflichtteilsberechtigten einen höheren Grad an Richtigkeit der Auskunft gewährleisten als die Privatauskunft des Erben (vgl. OLG Celle, ZErb 2003, 382 Schreinert, RNotZ 2008, 61, 68).
  • OLG Koblenz, 01.04.2021 - 12 W 50/21

    Notarielles Nachlassverzeichnis während der COVID-19-Pandemie

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass das im Streitfall geschuldete, durch einen Notar aufgenommene Nachlassverzeichnis gemäß § 2314 Abs. 1 BGB nicht bereits dann vorliegt, wenn der Notar lediglich Erklärungen des Auskunftspflichtigen über den Bestand bekundet, vielmehr voraussetzt, dass der Notar den Nachlassbestand selbst ermittelt hat und durch Untersuchung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, dass er für dessen Inhalt verantwortlich ist (OLG Celle DNotZ 2003, 62; OLG Celle OLGR 2003, 370; OLG Koblenz OLGR 2007, 468; OLG Karlsruhe ZEV 2008, 189; OLG Düsseldorf RNotZ 2008, 105; LG Rottweil ZEV 2008, 189) und auch aus diesem Grund die insoweit erforderliche Mitwirkungshandlung des Notars einen größeren Zeitaufwand rechtfertigt.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.05.2003 - 2 W 37/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4387
OLG Köln, 19.05.2003 - 2 W 37/03 (https://dejure.org/2003,4387)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.05.2003 - 2 W 37/03 (https://dejure.org/2003,4387)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Mai 2003 - 2 W 37/03 (https://dejure.org/2003,4387)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Abtretung der Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen als unentgeltliche Leistung; Beurteilung der Unentgeltlichkeit danach, ob der Empfänger für die Leistung ein Vermögensopfer in Form eines Entgelts erbringen musste oder nicht; Berechung des 4-Jahreszeitraums ; Für ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Insolvenz - Abtretung von Lebensversicherungen

  • Judicialis

    InsO § 134 Abs. 1; ; InsO § ... 139 Abs. 2; ; InsO § 143 Abs. 1; ; VVG § 43 Nr. 2; ; VVG § 47; ; ALB 86 § 12 Abs. 1 Satz 3; ; ALB 94 § 14 Abs. 4; ; ZPO § 114; ; ZPO § 115 Abs. 1; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    InsO §§ 134 139; VVG § 43
    Abtretung von Ansprüchen des Schuldners aus einer Lebensversicherung innerhalb des Vier-Jahreszeitraumes des § 134 Abs. 1 InsO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2003, 555
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.10.1990 - IV ZR 24/90

    Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2003 - 2 W 37/03
    Wenn jedoch eine Abtretungsanzeige an den Versicherer fehlt, ist die Abtretung absolut unwirksam, so dass der Versicherer bis zur Anzeige der Abtretung nicht an den Zessionar leisten muss und der Zessionar bis zur Anzeige kein Forderungsrecht erlangt (vgl. BGHZ 112, 387; BGH, VersR 1992, 561; OLG Köln, VersR 1993, 1133).
  • BGH, 19.02.1992 - IV ZR 111/91

    Absolute Unwirksamkeit der Abtretung von Versicherungsansprüchen bei fehlender

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2003 - 2 W 37/03
    Wenn jedoch eine Abtretungsanzeige an den Versicherer fehlt, ist die Abtretung absolut unwirksam, so dass der Versicherer bis zur Anzeige der Abtretung nicht an den Zessionar leisten muss und der Zessionar bis zur Anzeige kein Forderungsrecht erlangt (vgl. BGHZ 112, 387; BGH, VersR 1992, 561; OLG Köln, VersR 1993, 1133).
  • OLG Köln, 14.06.1993 - 5 U 13/93

    Versicherungsvertrag und geschiedene Ehefrau - Begünstigte nach Tod

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2003 - 2 W 37/03
    Wenn jedoch eine Abtretungsanzeige an den Versicherer fehlt, ist die Abtretung absolut unwirksam, so dass der Versicherer bis zur Anzeige der Abtretung nicht an den Zessionar leisten muss und der Zessionar bis zur Anzeige kein Forderungsrecht erlangt (vgl. BGHZ 112, 387; BGH, VersR 1992, 561; OLG Köln, VersR 1993, 1133).
  • BGH, 14.10.1999 - IX ZR 142/98

    Anfechtung einer Zahlung zur Abwendung des Gesamtvollstreckungsverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2003 - 2 W 37/03
    Wenn jedoch - wie hier - ein Antrag zurückgenommen worden ist, kommt es für die Fristberechnung hierauf nicht mehr an (vgl. nur Kreft in HK-InsO, a. a. O., § 139 Rn. 12 unter Hinweis auf BGH, ZIP 1999, 1977; Hirte in Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 12. Aufl. 2003, § 139 Rn. 12 m. w. N.).
  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2003 - 2 W 37/03
    Eine derartige Einschränkung der Bevollmächtigung ist nach der Rechsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich wirksam (vgl. BGHZ 141, 137 ) und kann unter den Voraussetzungen des § 47 VVG auch dem Versicherungsnehmer entgegengehalten werden.
  • OLG Köln, 25.09.2008 - 2 W 63/08

    Versagung der Prozesskostenhilfe zugunsten des Beklagten wegen Mutwilligkeit

    Die Frage der Unentgeltlichkeit bestimmt sich in erster Linie nach objektiven Gesichtspunkten; maßgeblich ist, ob sich Leistung und Gegenleistung in ihrem jeweils objektiv zu ermittelnden Wert entsprechen (vgl. nur BGH, NZI 2007, 101; Senat, NZI 2003, 555; HK/Kreft, InsO, 4. Auflage 2006, § 134 Rdnr. 9 m.w.N.).
  • OLG Köln, 02.07.2004 - 2 U 167/03

    Keine Erfolgsaussicht der Berufung trotz unzulässigem Teilurteil

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat hierzu auf die ausführlichen Begründungen in den Beschlüssen vom 19. Mai 2003 (2 W 37/03) und vom 2. April 2004 (2 W 25/04), die nicht nur den Auskunftsanspruch (Klageantrag zu 2 a), sondern auch die mit der Berufung ebenfalls angegriffene Verurteilung zur Freigabe der Lebensversicherungen LV 1 und 2 (Klageantrag zu 1) zum Gegenstand haben.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - I-23 U 7/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10278
OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - I-23 U 7/02 (https://dejure.org/2003,10278)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.02.2003 - I-23 U 7/02 (https://dejure.org/2003,10278)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - I-23 U 7/02 (https://dejure.org/2003,10278)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    GrEStG § 1 Abs. 3; ; GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1; ; BGB § 25; ; BGB § 288 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 101; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Schadensersatzpflicht des Steuerberaters wegen unzureichender Beratung im Zusammenhang mit der Vereinigung aller Anteile einer GmbH in einer Hand und der hierbei anfallenden Grunderwerbsteuer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 62/97

    Beratungspflichten des mit einem umfassenden Dauermandat betrauten steuerlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 23 U 7/02
    Das Landgericht hat unter Hinweis auf die Entscheidung BGH NJW 1998, 1221 zu Recht ausgeführt, dass der Steuerberater bei einem umfassenden Dauermandat den Mandanten von sich aus - also ungefragt - über die steuerlich bedeutsamen Fragen einschließlich insoweit bestehender zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten zu beraten hat.
  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 153/96

    Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 23 U 7/02
    Deswegen kann grundsätzlich dem Geschädigten nicht ein Mitverschulden angerechnet werden, weil er eine Gefahr, zu deren Vermeidung er einen Fachmann hinzugezogen hat, bei genügender Sorgfalt selbst hätte erkennen und abwenden können (BGH NJW 1998, 1486 m. w. Nachw.).
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