Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.11.2002 - 9 U 94/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,825
OLG Frankfurt, 20.11.2002 - 9 U 94/02 (https://dejure.org/2002,825)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.11.2002 - 9 U 94/02 (https://dejure.org/2002,825)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. November 2002 - 9 U 94/02 (https://dejure.org/2002,825)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 119 Abs 1 BGB, § 120 BGB, § 145 BGB, § 433 BGB
    Kaufvertrag via Internet: Anfechtbarkeit für den Verkäufer wegen falscher Übermittlung des Kaufpreises infolge Formeländerung in der Providersoftware

  • LawCommunity.de

    Anfechtung einer Online-Willenserklärung

  • webshoprecht.de

    Zum Anfechtungsrecht des Online-Verkäufers bei versehentlich falscher Preisauszeichnung

  • IWW
  • JurPC

    BGB §§ 433, 145, 120
    Anfechtungsrecht bei Online-Kaufvertrag

  • aufrecht.de

    Übermittlungsfehler

  • Prof. Dr. Lorenz

    Anfechtungsrecht bei falschen Preisangaben des e-commerce-Anbieters ("Online-Vertrag")

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anfechtbarkeit einer automatisierten, vom Computer erstellten Erklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame Anfechtung der auf Abschluss eines Kaufvertrages gerichteten Willenserklärung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetshop - Vertragsbestätigung per Auto-Reply ist gültig

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetkauf - falsche Preisangabe - Wirksamkeit und Anfechtung von Kaufverträgen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Käufer kann beim Online Handel nicht auf falsch angegebenen Preis bestehen

  • Judicialis

    BGB § 433; ; BGB § 145; ; BGB § 120

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 120; BGB § 145; BGB § 433
    Anfechtungsrecht des Verkäufers eines über das Internet "online" geschlossenen Kaufvertrags

  • rechtsportal.de

    BGB § 120; BGB § 145; BGB § 433
    Anfechtungsrecht des Verkäufers eines über das Internet "online" geschlossenen Kaufvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bestätigungs-Mail

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zur Bedeutung der Bestellbestätigung und zur Anfechtbarkeit einer Preisangabe infolge eines Softwarefehlers

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Falsche Preisangabe in Online-Shop kann trotz Bestätigungs-E-Mail angefochten werden

  • heise.de (Pressebericht, 26.02.2003)

    Online-Händler darf Preise bei Softwarefehler nachträglich ändern

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Apple"-Computer für 93,55 DM? - Kein Internet-Geschäft bei offenkundig irrtümlicher Preisangabe

  • it-recht-kanzlei.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Anfechtung: Was tun bei fehlerhaften Preisen und anderen Pannen im Webshop?

  • beck.de (Leitsatz)

    Übermittlungsfehler des Providers

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Schnäppchen im Internet // Kunde kann nicht auf falsch angegebenem niedrigen Kaufpreis bestehen

Besprechungen u.ä. (2)

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 433, 120, 142 BGB
    Führen Softwarefehler zu falschen Preisangaben im Internet, besteht für den Kunden kein Lieferanspruch

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    BGB AT, Anfechtungsrecht bei einem über das Internet "online" geschlossenen Kaufvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 677
  • MMR 2003, 405
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 29.08.1991 - 12 U 217/90

    Anspruch auf Leistungen aus einer Lebensversicherung und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2002 - 9 U 94/02
    Dem genügt der Inhalt des Schreibens, denn aus ihm wird die Absicht der Beklagten deutlich, an ihre Erklärung wegen eines Übertragungsfehlers, der zur Übermittlung falscher Preise geführt habe, nicht weiter festzuhalten (vgl. hierzu auch: OLG Karlsruhe, VersR 92, 1121).
  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 79/04

    Zustandekommen von Kaufverträgen im Internet bei falscher Kaufpreisauszeichnung

    Das Berufungsgericht hat auch zutreffend angenommen, daß der bei der Abgabe der invitatio ad offerendum vorliegende Erklärungsirrtum der Klägerin im Zeitpunkt ihrer auf den Vertragsschluß gerichteten Annahmeerklärung fortwirkte (ebenso OLG Frankfurt/Main, OLGR 2003, 88 mit Anmerkung von Dümig, EWiR § 119 BGB 1/03, S. 953; anders insoweit, jedoch für eine andere Fallgestaltung, LG Köln, MMR 2003, 481 mit kritischer Anmerkung Mankowski, EWiR § 150 BGB 1/03, S. 853).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 16 U 72/15

    Auslegung einer "Auftragsbestätigung" überschriebenen automatischen E-Mail

    Der Empfänger versteht diese Formulierung unter Berücksichtigung der Verkehrssitte dahin, dass ein Vertrag zu den zusammengefasst wiedergegebenen Bedingungen zustande gekommen ist und nunmehr vom Verkäufer ausgeführt wird (so für identische, vergleichbare oder gar "schwächere" Formulierungen BGH, Urteil vom 26.01.2005, VIII ZR 79/04, Juris Rn. 4 und 12; OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2002, 9 U 94/02, Juris Rn. 25; LG Köln, Urteil vom 16.04.2003, 9 S 289/02, Juris Rn. 5; Staudinger/Thüsing, a.a.O., m.w.N. zur Rechtsprechung auch weiterer Instanzgerichte; a.A. OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.06.2009, 14 U 622/09, Juris Rn. 21; OLG Oldenburg, Beschlüsse vom 12.06.2008 und 04.07.2008, 5 U 92/08, zitiert nach Thüsing a.a.O.).
  • OLG Nürnberg, 10.06.2009 - 14 U 622/09

    Internetversandhandel: Wirksamer Antrag auf Abschluss eines Vertrages;

    Demgegenüber wird die Mitteilung "Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir so schnell als möglich ausführen werden" etwa vom OLG Frankfurt als Annahme des Angebots verstanden (OLG Frankfurt v. 20.11.2002 - 9 U 94/02, MDR 2003, 677 = CR 2003, 450 = OLGReport Frankfurt 2003, 88 = MMR 2003, 405; so auch LG Köln v. 16.4.2003 - 9 S 289/02, CR 2003, 613 = MMR 2003, 481; hierzu Mankowski MMR 2003, 853).
  • LG Köln, 16.04.2003 - 9 S 289/02

    "Ihr Auftrag wird bald ausgeführt" - § 150 BGB, eine über eine automatisch

    Die Erklärung kann nicht mit der Begründung angefochten werden, bei der Einstellung der Preise in das Internet sei dem Verkäufer ein Irrtum i.S.d. §§ 119 ff. BGB unterlaufen, weil dieser Irrtum nicht "bei Abgabe der Willenserklärung" vorgelegen hat (entgegen OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2002 - 9 U 94/02 - JurPC-Web-Dok 91/2003).

    Diese Erklärung ist, obgleich automatisiert aufgrund vorheriger Programmierung (also mittels "Auto-Reply") abgegeben, der Beklagten als eigene Willenserklärung zuzurechnen, weil der eingesetzte Rechner nur Befehle ausführt, die zuvor mittels Programmierung von Menschenhand festgelegt wurden, und die Erklärung deshalb ihren Ursprung in einer von der Beklagten veranlassten und auf ihren Willen zurückgehenden Handlung hat (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2002 - 9 U 94/02 - JurPC-Web-Dok 91/2003, S. 6).

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2011 - 7 U 160/10

    Notwendigkeit des Zustandekommens eines provisionspflichtigen Maklervertrags für

    Das jeweilige "Angebot" des Maklers im Internet ist also zunächst nur eine "invitatio ad offerendum" (Aufforderung, ein Angebot abzugeben) (OLG Frankfurt am Main 9 U 94/02, zitiert bei Seydel/Heidenbuch, Maklerrecht, 4. Aufl., 2005; Ibold, Maklerrecht, 2. Aufl., Rdnr. 256).
  • LG Berlin, 21.05.2012 - 52 S 140/11

    Zur Wirksamkeit eines Kaufvertrages trotz falscher Preisauszeichnung

    Die vom Beklagten zitierten Entscheidungen des Landgerichts Stuttgart vom 21.12.2007 - 24 O 317/07 und des OLG Frankfurt/Main vom 20.11.2002 - 9 U 94/02 - stehen, wie das Gericht bereits in der Hinweisverfügung vom 27.09.2011 ausgeführt hat, nicht entgegen.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 20.09.2002 - 3 W 177/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3328
OLG Zweibrücken, 20.09.2002 - 3 W 177/02 (https://dejure.org/2002,3328)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.09.2002 - 3 W 177/02 (https://dejure.org/2002,3328)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. September 2002 - 3 W 177/02 (https://dejure.org/2002,3328)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 17, 38; BauGB 48, 49, 51, 63, 71, 72, 74
    Eigentumswechsel bei Grundstückübertragung während des

  • Wolters Kluwer

    Eigentumswechsel bei Grundstückübertragung während des Umlegungsverfahrens; Genehmigung des Umlegungsausschusses; Surrogationsprinzip; Grundbuchberichtigung nach Umlegungsplan

  • Judicialis

    GBO § 17; ; GBO § 38; ; BauGB § 48; ; BauGB § 49; ; BauGB § 51; ; BauGB § 63; ; BauGB § 71; ; BauGB § 72; ; BauGB § 74

  • rechtsportal.de

    Eigentumswechsel bei Grundstückübertragung während des Umlegungsverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umlegungsverfahren - Was wird aus der Auflassung für das Ersatzgrundstück?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2003, 279
  • FGPrax 2003, 7
  • Rpfleger 2003, 122
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.03.1990 - III ZR 235/88

    Änderung einer bestandskräftigen Vorwegregelung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.09.2002 - 3 W 177/02
    Sie ist erforderlich, weil der Eigentumserwerb aufgrund des Umlegungsplans als gestaltender Verwaltungsakt ohne Auflassung außerhalb des Grundbuchs eingetreten ist, und zwar mit der Bekanntmachung des Zeitpunkts, in welchem der Plan unanfechtbar geworden ist, §§ 72, 71 BauGB (vgl. BGH NVwZ 1991, 99, 100; OLG Hamm FGPrax 1996, 89, 90 = MittBayNot 1996, 452, 453; BayObLG Rpfleger 1980, 293; Staudinger/Mayer aaO; Bauer/von Oefele, GBO § 38 Rdnr. 98 und Kössinger § 20 Rdnr. 158; Kuntze/Ertl/Herrmann/ Eickmann/Munzig, Grundbuchrecht 5. Aufl. § 20 Rdnr. 41, § 38 Rdnr. 35; zum Flurbereinigungsverfahren etwa Senat OLGZ 1978, 167, 168; BayObLG …

    Dies folgt aus dem Surrogationsprinzip des § 63 BauGB (vgl. BGH NVwZ 1991, 99, 100; BayObLG Rpfleger 1980, 293; OLG Hamm FGPrax 1996, 89, 90 = MittBayNot 1996, 452, 453).

  • OLG Frankfurt, 04.01.1996 - 20 W 548/95

    Auflassung vor Ausführung des Flurbereinigungsplanes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.09.2002 - 3 W 177/02
    2 Z 70/82">MittBayNot 1983, 64, 65; OLG Frankfurt Rpfleger 1996, 335; LG Wiesbaden Rpfleger 1971, 216).

    b) Des Weiteren konnte die Auflassung nicht eingetragen werden, solange das Grundbuch im Bestandsverzeichnis nicht dahin berichtigt war, dass anstelle der früheren Grundstücke (Einlagegrundstücke) nunmehr das Ersatzgrundstück ausgewiesen wird (vgl. BayObLG MittBayNot 1983, 64, 65; Rpfleger 1986, 129; OLG Frankfurt Rpfleger 1996, 335, 336; Demharter, GBO 24. Aufl. § 20 Rdnr. 34; Bauer aaO § 38 Rdnr. 98).

  • BayObLG, 23.12.1982 - BReg. 2 Z 70/82

    Zur Grundbucheintragung nach Anordnung der Ausführung eines Flurbereinigungsplans

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.09.2002 - 3 W 177/02
    b) Des Weiteren konnte die Auflassung nicht eingetragen werden, solange das Grundbuch im Bestandsverzeichnis nicht dahin berichtigt war, dass anstelle der früheren Grundstücke (Einlagegrundstücke) nunmehr das Ersatzgrundstück ausgewiesen wird (vgl. BayObLG MittBayNot 1983, 64, 65; Rpfleger 1986, 129; OLG Frankfurt Rpfleger 1996, 335, 336; Demharter, GBO 24. Aufl. § 20 Rdnr. 34; Bauer aaO § 38 Rdnr. 98).

    Auch insoweit gilt, dass zunächst das Grundbuch auf den durch den Umlegungsplan gestalteten neuen Rechtszustand zurückzuführen ist (vgl. zur Flurbereinigung BayObLG MittBayNot 1983, 64, 65; OLG Frankfurt Rpfleger 1986, 335, 336).

  • OLG Hamm, 05.03.1996 - 15 W 480/95

    Grundbucheintragung einer Eigentumsänderung auf Grund einer Umlegungsmaßnahme

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.09.2002 - 3 W 177/02
    Sie ist erforderlich, weil der Eigentumserwerb aufgrund des Umlegungsplans als gestaltender Verwaltungsakt ohne Auflassung außerhalb des Grundbuchs eingetreten ist, und zwar mit der Bekanntmachung des Zeitpunkts, in welchem der Plan unanfechtbar geworden ist, §§ 72, 71 BauGB (vgl. BGH NVwZ 1991, 99, 100; OLG Hamm FGPrax 1996, 89, 90 = MittBayNot 1996, 452, 453; BayObLG Rpfleger 1980, 293; Staudinger/Mayer aaO; Bauer/von Oefele, GBO § 38 Rdnr. 98 und Kössinger § 20 Rdnr. 158; Kuntze/Ertl/Herrmann/ Eickmann/Munzig, Grundbuchrecht 5. Aufl. § 20 Rdnr. 41, § 38 Rdnr. 35; zum Flurbereinigungsverfahren etwa Senat OLGZ 1978, 167, 168; BayObLG …

    Dies folgt aus dem Surrogationsprinzip des § 63 BauGB (vgl. BGH NVwZ 1991, 99, 100; BayObLG Rpfleger 1980, 293; OLG Hamm FGPrax 1996, 89, 90 = MittBayNot 1996, 452, 453).

  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.09.2002 - 3 W 177/02
    Die Beschwerdeberechtigung der Antragsteller folgt aus dem Umstand, dass ihre Erstbeschwerde zurückgewiesen worden ist (vgl. BGH NJW 1994, 1158; zuletzt NJW 2002, 2461, 2462).
  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.09.2002 - 3 W 177/02
    Die Beschwerdeberechtigung der Antragsteller folgt aus dem Umstand, dass ihre Erstbeschwerde zurückgewiesen worden ist (vgl. BGH NJW 1994, 1158; zuletzt NJW 2002, 2461, 2462).
  • BayObLG, 07.11.1985 - BReg. 2 Z 22/85

    Grundbuchberichtigung nach dem Flurbereinigungsplan

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.09.2002 - 3 W 177/02
    b) Des Weiteren konnte die Auflassung nicht eingetragen werden, solange das Grundbuch im Bestandsverzeichnis nicht dahin berichtigt war, dass anstelle der früheren Grundstücke (Einlagegrundstücke) nunmehr das Ersatzgrundstück ausgewiesen wird (vgl. BayObLG MittBayNot 1983, 64, 65; Rpfleger 1986, 129; OLG Frankfurt Rpfleger 1996, 335, 336; Demharter, GBO 24. Aufl. § 20 Rdnr. 34; Bauer aaO § 38 Rdnr. 98).
  • OLG Zweibrücken, 28.10.1977 - 3 W 98/77
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.09.2002 - 3 W 177/02
    Sie ist erforderlich, weil der Eigentumserwerb aufgrund des Umlegungsplans als gestaltender Verwaltungsakt ohne Auflassung außerhalb des Grundbuchs eingetreten ist, und zwar mit der Bekanntmachung des Zeitpunkts, in welchem der Plan unanfechtbar geworden ist, §§ 72, 71 BauGB (vgl. BGH NVwZ 1991, 99, 100; OLG Hamm FGPrax 1996, 89, 90 = MittBayNot 1996, 452, 453; BayObLG Rpfleger 1980, 293; Staudinger/Mayer aaO; Bauer/von Oefele, GBO § 38 Rdnr. 98 und Kössinger § 20 Rdnr. 158; Kuntze/Ertl/Herrmann/ Eickmann/Munzig, Grundbuchrecht 5. Aufl. § 20 Rdnr. 41, § 38 Rdnr. 35; zum Flurbereinigungsverfahren etwa Senat OLGZ 1978, 167, 168; BayObLG …
  • OLG Dresden, 16.04.2002 - 3 W 529/02

    Mehrkosten des auswärtigen Anwalts sind erstattungsfähig

    Abweichend von der Auffassung des Beklagten erfasst diese Rechtsprechung auch Sachlagen, in denen die erstattungsberechtigte Partei geschäftsgewandt und gerichtserfahren ist, also namentlich auch Banken, Sparkassen, Versicherungen, Rechtsanwälte als Verwalter bzw. in eigener Sache (vgl. Senatsbeschlus vom 05.02.2002 - 3 W 177/02 -).

    Vor diesem Hintergrund führt auch der vom Beklagten zumindest stillschweigend bemühte Aspekt der zumutbaren schriftlichen oder fernmündlichen Information des Prozessbevollmächtigten der Klägerin (vgl. hierzu Beschluss vom 05.02.2002 - 3 W 177/02 -) nicht dazu, dass es von der Klägerin zu erwarten gewesen wäre, von Anfang an (ausschließlich) einen in der Nähe des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalt zu beauftragen.

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3066
OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02 (https://dejure.org/2002,3066)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.08.2002 - 8 U 5/02 (https://dejure.org/2002,3066)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. August 2002 - 8 U 5/02 (https://dejure.org/2002,3066)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Verbuchung von Spesenbelegen; Schadensersatz aus Hilfeleistung in Steuersachen; Prüfungspflicht eines Steuerberaters; Wissenszurechnung des Verhaltens eines Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG; Zurechnung der Kenntnis eines Organs; Aufklärungs- und Mitteilungspflicht ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Steuerberaterhaftung bei Pflichtverletzungen des Geschäftsführers

  • Judicialis

    BGB § 31; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 254; ; BGB § 278; ; UStDV § 36; ; UStDV § 37; ; HGB § 125 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 108; ; ZPO § 543 Abs. 2 n. F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 166; HGB § 125; GmbHG § 35
    Grenzen der Pflicht zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Rahmen berufsüblicher Buchführungstätigkeiten

  • rechtsportal.de

    Pflichten eines Steuerberaters - Pflicht zur Feststellung von Unstimmigkeiten - Haftung des vorsätzlich handelnden Geschädigte im Verhältnis zum fahrlässig handelnden Berater

  • rechtsportal.de

    Pflichten eines Steuerberaters - Pflicht zur Feststellung von Unstimmigkeiten - Haftung des vorsätzlich handelnden Geschädigte im Verhältnis zum fahrlässig handelnden Berater

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 73
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 14.12.1990 - 19 U 283/89

    Inanspruchnahme eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers auf Schadensersatz

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02
    Denn es wäre zudem ein grober Verstoß gegen Treu und Glauben, wenn man der Gemeinschuldnerin, die durch ihren Geschäftsführer bewusst Falschbuchungen verursacht hat, die Möglichkeit geben würde, ihren Steuerberater auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, weil er im Vertrauen auf die Richtigkeit ihrer Angaben die Falschbuchungen nicht aufgedeckt hat ( § 242 BGB aus dem Gesichtspunkt "venire contra factum proprium"; vgl. OLG Köln, DStR 1991, 1675).

    Da nach dem Vorstehenden der Gemeinschuldnerin die Kenntnis ihres unredlich handelnden Geschäftsführers zuzurechnen ist, kommt der Grundsatz zum Tragen, wonach ein - wie hier - vorsätzlich handelnder Geschädigter im Verhältnis zu einem fahrlässig handelnden Beteiligten seinen Schaden allein zu tragen hat (vgl. BGH, NJW 1991, 3208; OLG Hamburg, ZIP 1988, 1551, 1554; OLG Köln, DStR 1991, 1675; Späth, a.a.O., Rn. 490 a. E.; Palandt - Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 254 Rn. 53 jeweils m. w. N.).

  • BGH, 01.07.1971 - VII ZR 295/69

    Schadensersatzpflicht - Steuerberater - Buchführungsmängel - Hinweisunterlassung

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02
    Ferner soll ein Steuerberater, auch wenn ihm kein Auftrag zur "Buchprüfung" erteilt war, dennoch dem Mandanten gegenüber vertraglich verpflichtet sein, auf etwaige Mängel der Buchführung, soweit sie ihm - im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit zur Fertigung von Steuerbilanzen und Steuererklärungen - anhand der Bücher bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennbar waren, hinzuweisen (vgl. BGH WM 1971, 1206).

    Lediglich erkannten Mängeln der Buchführung, d. h. erkannten Unstimmigkeiten und Unklarheiten in den Mandantenangaben muss er nachgehen und sie durch Rückfragen bei dem Auftraggeber zu beheben suchen; sind Verschleierungen bei Durchführung der berufsüblichen Buchführungsarbeit erkennbar, so trifft den Steuerberater eine Mitteilungspflicht; dies kann aber nur im Einzelfall festgestellt werden (vgl. BGH, WM 1971, 1206; OLG München, WM 1997, 613, 617; Gräfe/Lenzen/Schmeer, a.a.O., Rn. 306; Späth, a.a.O. Rn. 490).

  • OLG München, 13.04.1995 - 24 U 86/93

    Steuerberatervertrag als Vertrags mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02
    Lediglich erkannten Mängeln der Buchführung, d. h. erkannten Unstimmigkeiten und Unklarheiten in den Mandantenangaben muss er nachgehen und sie durch Rückfragen bei dem Auftraggeber zu beheben suchen; sind Verschleierungen bei Durchführung der berufsüblichen Buchführungsarbeit erkennbar, so trifft den Steuerberater eine Mitteilungspflicht; dies kann aber nur im Einzelfall festgestellt werden (vgl. BGH, WM 1971, 1206; OLG München, WM 1997, 613, 617; Gräfe/Lenzen/Schmeer, a.a.O., Rn. 306; Späth, a.a.O. Rn. 490).

    Es mag zwar zutreffen, dass ein langjährig für einen Mandanten tätiger Steuerberater über den Rahmen des ihm erteilten Auftrages hinaus weitergehende Sorgfaltspflichten beispielsweise als Informationsbeschaffer, Krisenwarner und Betreuer zu erfüllen hat (vgl. OLG Karlsruhe, WM 1997, 613, 618).

  • OLG Hamm, 14.07.1982 - 25 U 275/81
    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02
    Demgegenüber kann der Steuerberater grundsätzlich aber auch auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm gegebenen Auskünfte und Belege vertrauen, es besteht insbesondere keine Pflicht, nach evtl. Unterschlagungen von Angestellten des Mandanten zu suchen (vgl. OLG Hamm, ZIP 1983, 90; OLG München, GI 2002, 174; Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 3. Aufl., Rn. 299, 306; Späth, Die zivilrechtliche Haftung des Steuerberaters, 4. Aufl., Rn. 490).
  • BGH, 06.06.2002 - III ZR 206/01

    Rechtsfolgen der pflichtwidrigen Herausgabe einer Bürgschaftserklärung durch

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02
    Bei Vertragsverletzungen muss es sich also um Nachteile handeln, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte vertragliche Pflicht übernommen worden ist (vgl. zuletzt BGH NJW 2002, 2459, 2460).
  • OLG Hamburg, 06.05.1988 - 8 U 171/84

    Steuerberatungsrecht; kein Schadensersatzanspruch bei Fälschung der Unterlagen

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02
    Da nach dem Vorstehenden der Gemeinschuldnerin die Kenntnis ihres unredlich handelnden Geschäftsführers zuzurechnen ist, kommt der Grundsatz zum Tragen, wonach ein - wie hier - vorsätzlich handelnder Geschädigter im Verhältnis zu einem fahrlässig handelnden Beteiligten seinen Schaden allein zu tragen hat (vgl. BGH, NJW 1991, 3208; OLG Hamburg, ZIP 1988, 1551, 1554; OLG Köln, DStR 1991, 1675; Späth, a.a.O., Rn. 490 a. E.; Palandt - Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 254 Rn. 53 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 207/90

    Haftung der Bank im beleggebundenen Überweisungsverkehr; Divergenzen zwischen

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2002 - 8 U 5/02
    Da nach dem Vorstehenden der Gemeinschuldnerin die Kenntnis ihres unredlich handelnden Geschäftsführers zuzurechnen ist, kommt der Grundsatz zum Tragen, wonach ein - wie hier - vorsätzlich handelnder Geschädigter im Verhältnis zu einem fahrlässig handelnden Beteiligten seinen Schaden allein zu tragen hat (vgl. BGH, NJW 1991, 3208; OLG Hamburg, ZIP 1988, 1551, 1554; OLG Köln, DStR 1991, 1675; Späth, a.a.O., Rn. 490 a. E.; Palandt - Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 254 Rn. 53 jeweils m. w. N.).
  • LG Köln, 10.12.2009 - 2 O 394/00

    Schadensersatz bei Verschmelzung eines Insolvenzschuldners mit einer

    Nach der Rechtsprechung und Literatur kommt bei vorsätzlichem Handeln auf Seiten der Gesellschaft und fahrlässigem Handeln des Abschlussprüfers eine Minderung der Haftung bis hin zum völligen Ausschluss gemäß § 254 BGB in Betracht (BGH NJWE-VHR 1998, 39f.; OLG Köln, Urteil vom 29.08.2002 - 8 U 5/02 - zitiert nach juris; Baumbach-Hopt, HGB, 32. Aufl., § 323, Rdnr. 7; Hense in: Beck´scher Bilanzkommentar, 5. Aufl., § 323, Rdnr. 121f.; Ebke in: Münchener Kommentar zum HGB, § 323, Rdnr. 62 m.w.N.).

    Gleichermaßen verhält es sich mit dem Urteil des OLG Köln vom 29.08.2002 (aaO), bei dem der Geschäftsführer der geprüften GmbH in erheblichem Umfang Gelder unterschlagen hatte.

  • OLG Köln, 24.02.2011 - 8 U 29/10

    Schadensersatzansprüche einer Bank gegen den Prüfer eines Darlehenskunden

    Es gehört nicht zu den Pflichten eines Steuerberaters - Entsprechendes gilt für einen Wirtschaftsprüfer -, jede einzelne Buchung auf ihre materielle Richtigkeit in jedem Einzelfall zu überprüfen (vgl. Senat, OLGR Köln 2003, 316).
  • LG Köln, 16.03.2006 - 27 O 286/05

    Mietwagen - 30 Prozent Zuschlag auf den Normaltarif

    Das kann - wie im Schrifttum geltend gemacht wird und inzwischen auch in der Rechtsprechung anklingt (vgl. OLG München , NZV 1994, 359; OLG Naumburg , NZV 1996, 233; OLG Jena , OLG-Report 2003, 316)- zur Folge haben, dass die Preise der dem Unfallgeschädigten angebotenen "Unfallersatztarife" erheblich über den für Selbstzahler angebotenen "Normaltarifen" liegen (vgl. Albrecht , NZV 1996, 49; Cavada , Die Unfallersatztarife, S. 3ff.; a.A. Göhringer , ZfS 2004, 437).
  • LG Bonn, 16.03.2005 - 2 O 7/01

    Erfüllungsort für die Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers

    Im Hinblick auf das von den Beklagten in Bezug genommene Urteil des OLG Köln 8 U 5/02 möge der Kläger sich dazu äußern, ob er, wenn ja, in welchem der sechs Komplexe von (bedingt) vorsätzlichen Handeln der Beklagten ausgeht.
  • LG Arnsberg, 31.05.2007 - 4 O 28/07

    Anspruch auf Schadensersatz wegen angeblicher durch den Steuerberater nicht

    Der Steuerberater darf grundsätzlich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm übergebenen Unterlagen vertrauen (OLG Köln v. 29.08.2002 - 8 U 5/02).
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.10.2009 - 6 O 11424/08

    Abschlussprüfervertrag: Haftung des Abschlussprüfers im Verhältnis zum

    Es muss derjenige, der sich bei der Erledigung bestimmter Angelegenheiten eines Vertreters oder vergleichbarer Personen, d. h. erst recht seiner Organe bedient, die Kenntnis und das kennen müssen dieser Personen gegen sich gelten lassen, also auch die Kenntnisse des Organs, das bei dem konkreten Ereignis, wie etwa eine Schädigung der Gesellschaft, für die Gesellschaft aufgetreten ist (OLG Köln, Urteil vom 29.08.2002, Az.: 8 U 5/02).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 UF 676/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2244
OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 UF 676/02 (https://dejure.org/2002,2244)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.12.2002 - 10 UF 676/02 (https://dejure.org/2002,2244)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - 10 UF 676/02 (https://dejure.org/2002,2244)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Gesteigerte Erwerbsobliegenheit ; Minderjähriges unverheiratetes Kind ; Verpflichtung zur Aufnahme einer Nebentätigkeit ; Geförderte Maßnahme der Fortbildung oder Umschulung ; Unterhaltsrechtliche Anerkennung; Anrechnung des fiktiven Erwerbseinkommens ; Voraussetzungen ...

  • Judicialis

    BGB § 1603 Abs. 2; ; SGB III § 141; ; SGB III § 159

  • rechtsportal.de

    BGB § 1603 Abs. 2; SGB III § 141 § 159
    Zu den Voraussetzungen für eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und zur Frage der Anrechnung des Verdienstes aus Nebeneinkünften

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nebentätigkeit Pflicht für Unterhaltsschuldner?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Umschüler mit Vaterpflichten - Für den Unterhalt minderjähriger Kinder müssen Umschüler nebenher Geld verdienen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 512
  • NJ 2003, 209
  • FamRZ 2003, 1206
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 651/80

    Pflicht des Unterhaltsschuldners zur Sicherstellung des Unterhalts bei

    Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 UF 676/02
    Bei der Festsetzung des notwendigen Eigenbedarfs kommt es aber nicht in erster Linie auf die individuelle Lebensstellung des Unterhaltsverpflichteten an; vielmehr ist diese bestimmt von dem Erfordernis, die Grenze der Inanspruchnahme generalisierend zu bestimmen (BGH FamRZ 1982, 365) .

    Dies schließt es zwar nicht aus, im Einzelfall im Hinblick auf eine ausgeübte Nebentätigkeit die Selbstbehaltssätze angemessen zu erhöhen (vgl. die Vorbemerkung zu den Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Dresden, BGH FamRZ 1982, 365); erforderlich ist aber in jedem Fall, dass von dem Unterhaltsverpflichteten Umstände vorgetragen werden, die eine solche Heraufsetzung rechtfertigen könnten.

  • OLG Köln, 30.01.1998 - 4 UF 153/97

    Verschärfte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigem Kind; Unterhalt;

    Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 UF 676/02
    Auch in einem solchen Fall ist der Unterhaltspflichtige aber gehalten, neben seiner Ausbildung eine zumutbare Nebentätigkeit aufzunehmen (BGH, a.a.O.; OLG Köln, NJW 1998, 3127; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Mai 1999 - 3 JS 66/99 [richtig: 3 WF 69/99 - d. Red.] - Juris).
  • OLG Dresden, 20.01.1999 - 20 UF 548/98

    Zahlung von Kindesunterhalt; Berechnung der Höhe des Unterhaltsanspruchs; Grenzen

    Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 UF 676/02
    Hierbei ist davon auszugehen, dass einem Umschüler grundsätzlich nur der Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen zusteht (OLG Dresden - 20. Senat, FamRZ 1999, 1015) .
  • OLG Naumburg, 26.05.1999 - 3 WF 69/99
    Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 UF 676/02
    Auch in einem solchen Fall ist der Unterhaltspflichtige aber gehalten, neben seiner Ausbildung eine zumutbare Nebentätigkeit aufzunehmen (BGH, a.a.O.; OLG Köln, NJW 1998, 3127; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Mai 1999 - 3 JS 66/99 [richtig: 3 WF 69/99 - d. Red.] - Juris).
  • BGH, 15.12.1993 - XII ZR 172/92

    Unterhaltspflicht eines in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen, im

    Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 UF 676/02
    Dabei obliegt ihm eine erhöhte Arbeitspflicht unter gesteigerter Ausnutzung seiner Arbeitskraft: Er ist unter Umständen verpflichtet, in zumutbaren Grenzen einen Orts- oder Berufswechsel vorzunehmen oder Arbeiten unterhalb seines Ausbildungsniveaus - auch Aushilfstätigkeiten - zu übernehmen (BGH FamRZ 1994, 372; Senat, Beschluss vom 16. Juli 1998 - 10 WF 384/97 - Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, § 1 Rdnr.379).
  • OLG Dresden, 15.03.2007 - 21 UF 518/06

    Selbstbehalt; Arbeitsverhältnis; Nebentätigkeit; gesteigerte Erwerbsobliegenheit

    Auch der erkennende Senat hat, wenn nicht einmal der Regelunterhalt gezahlt werden soll, strenge Maßstäbe zur Erfüllung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit aufgestellt und Nebentätigkeiten grundsätzlich eher als zumutbar erachtet (OLG Dresden, a.a.O., vgl. auch OLG Dresden FamRZ 2003, 1206: Nebentätigkeit eines Umschülers bis zu 48 Std. wöchentlich nach der Arbeitszeitverordnung zumutbar).
  • OLG Dresden, 22.03.2006 - 20 UF 60/06

    Selbstbehalt; Umschüler

    Jedenfalls aus dem Blickwinkel der Beklagten begegnet diese Berechnung keinen Bedenken: Allenfalls ließe sich umgekehrt die Frage stellen, ob einem Umschüler tatsächlich nur der Selbstbehalt eines nicht Erwerbstätigen zugute kommen soll (so allerdings das in anderer Besetzung ergangene Urteil des 20. Zivilsenats des OLG Dresden vom 20.01.1999, FamRZ 1999, 1015; ebenso OLG Dresden -10. Zivilsenat - FPR 2003, 481; dagegen mit Recht OLG Dresden - 22. Zivilsenat -, Beschlüsse vom 09.02.2001, 22 UF 590/00 und vom 23.07.2004, 22 UF 117/04).
  • OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 10 WF 139/07

    Kindesunterhalt: Pflicht des Unterhaltsschuldners zu Bewerbungsbemühungen während

    Die Umschulung entbindet den Unterhaltspflichtigen nicht von seiner Obliegenheit, sich auf dem freien Arbeitsmarkt um eine Anstellung zu bemühen (OLG Bremen, a.a.O.; OLG Hamm, OLGR 2003, 173; OLGR 2004, 134; OLG Dresden, FamRZ 2003, 1206; OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, FamRZ 2003, 1960).
  • OLG Naumburg, 17.02.2005 - 14 UF 182/04

    Zur Zumutbarkeit von monatlich 30 konkreten auf die entsprechenden

    Selbst bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit muss der Unterhaltsverpflichtete, der gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB alle verfügbaren Mittel zu seinem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden hat, alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um durch sofortige Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit und notfalls auch einer ergänzenden Nebenerwerbstätigkeit (s. dazu unlängst OLG Dresden, FamRZ 2003, S. 1206) seine Leistungsfähigkeit zu erhalten bzw. so schnell als möglich wiederherzustellen.
  • OLG Brandenburg, 17.01.2007 - 9 WF 411/06

    Prozesskostenhilfe; Kindesunterhalt: Darlegungslast hinsichtlich eigener

    Da die gesteigerte Erwerbsobliegenheit für privilegierte volljährige Kinder gemäß § 1603 Abs. 2 BGB besteht, muss der Unterhaltspflichtige grundsätzlich im Einzelnen darlegen, warum die Umschulungsmaßnahme geboten war (vgl.: Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 2003, 1960 ff.; OLG Dresden, FamRZ 2003, 1206).
  • OLG Naumburg, 05.11.2004 - 14 WF 210/04

    Voraussetzungen für die "hinreichende Erfolgsaussicht" im Sinne des § 114 ZPO

    Seine Leistungsfähigkeit bestimmt sich nämlich nicht allein nach seinem tatsächlichen Einkommen, sondern nach den in zumutbarer Weise erzielbaren Einkünften, weil er zur Sicherstellung des Mindestunterhalts gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt, die sich auch, sofern nötig, bei einem vollschichtig Erwerbstätigen auf die Aufnahme einer geeigneten Nebentätigkeit erstreckt (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2003, 1206; OLG Hamm, FamRZ 2000, 1178, Wiedenlübbert, Erhöhte Erwerbsobliegenheit des Barunterhaltspflichtigen, NJ 2002, 337 ff.).
  • OLG Naumburg, 05.02.2004 - 14 UF 258/03

    Gewährung von Prozesskostenhilfe; Leistungsfähigkeit eines

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  • OLG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 UF 149/05
    Allein die Bewilligung der Umschulung durch das Arbeitsamt reicht entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht aus, die Umschulung unterhaltsrechtlich akzeptieren zu können: Die Bewilligung einer Umschulung durch das Arbeitsamt stellt lediglich ein Indiz dafür dar, daß die Person von seiten des Arbeitsamtes nicht mehr zu vermitteln war (BGH FamRZ 1994, 372, 374 = EzFamR BGB § 1603 Nr. 21 = BGHF 8, 1423; OLG Bremen FamRZ 1996, 957; OLG Brandenburg JAmt 2007, 446), entbindet sie jedoch nicht von der Obliegenheit, sich auf dem freien Arbeitsmarkt um eine Anstellung zu bemühen (OLG Dresden FamRZ 2003, 1206; OLG Hamm FamRZ 2004, 1574).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.01.2003 - 13 Verg 2/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2595
OLG Celle, 17.01.2003 - 13 Verg 2/03 (https://dejure.org/2003,2595)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.01.2003 - 13 Verg 2/03 (https://dejure.org/2003,2595)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Januar 2003 - 13 Verg 2/03 (https://dejure.org/2003,2595)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Knappe Bemessung des Zeitplans für ein europaweit auszuschreibendes Bauvorhaben durch einen öffentlichen Auftraggeber; Anforderungen an die vorzeitige Gestattung des Zuschlags; Unvermögen der fristgerechten Herstellung der Anlage bei Durchführung des ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Knappe Bemessung des Zeitplans für ein europaweit auszuschreibendes Bauvorhaben durch einen öffentlichen Auftraggeber; Anforderungen an die vorzeitige Gestattung des Zuschlags; Unvermögen der fristgerechten Herstellung der Anlage bei Durchführung des ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vorabgestattung des Zuschlags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1093 (Ls.)
  • VergabeR 2003, 367
  • ZfBR 2003, 410 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • VK Niedersachsen, 17.12.2002 - 203-VgK-32/02

    Zulässigkeit eines auf Untersagung der Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 17.01.2003 - 13 Verg 2/03
    Die von der Antragsgegnerin hier und unter Bezugnahme auf die Schriftsätze im inzwischen abgeschlossenen Verfahren vorgetragenen Gründe rechtfertigen eine solche Ausnahme nicht (vgl. 13 Verg 1/03 = 203-VgK-32/2002 - Vergabekammer bei der Bezirksregierung ...).
  • OLG Celle, 21.03.2001 - 13 Verg 4/01

    Ausschreibung des Neubaus und der Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Celle, 17.01.2003 - 13 Verg 2/03
    Andernfalls wäre das Recht der Antragsteller verletzt, ihre Rügen in dem vorgesehenen ordentlichen Nachprüfungsverfahren mit dem Ziel des Primärrechtsschutzes überprüfen zu lassen (ausführlich Senat, OLGR 2001, 169 ff. - unter B II).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2014 - 11 Verg 1/14

    Vergaberecht: Gestattung des Zuschlags gemäß § 121 I GWB

    Das ist nur ausnahmsweise gerechtfertigt (OLG Celle, Beschl. v. 17.1.2003, 13 Verg 2/03; OLG München, Beschl. v. 19.8.2010, Verg 16 / 10).).
  • VK Niedersachsen, 20.12.2010 - VgK-48/09

    Gestattung der Zuschlagserteilung wegen fehlender Erfolgsaussichten?

    Die vorzeitige Gestattung der Zuschlagserteilung wegen fehlender Erfolgsaussichten kommt nur dann in Betracht, wenn sich die Unzulässigkeit oder Unbegründetheit des Nachprüfungsantrags sofort erschließt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 21.03.2001, 13 Verg 4/01, Beschluss vom 17.01.2003, 13 Verg 2/03; OLG Thüringen, Beschluss vom 14.11.2001 - 6 Verg 6/01; VK Hamburg, Beschluss vom 27.10.2005 - VK BSU-3/05; 1. VK Sachsen, Beschluss vom 05.04.2006 - 1 SVK/027-06; zur Neufassung des § 115 GWB ebenso OLG München, Beschluss vom 09.09.2010 - Verg 16/10, zitiert nach ibr-online).

    Ein öffentlicher Auftraggeber etwa, der den Zeitplan für ein europaweit auszuschreibendes Vorhaben von vornherein "extrem knapp" bemessen hat, kann seinen Antrag auf Gestattung des sofortigen Zuschlags nicht darauf stützen, dass die zu erstellende Anlage bei Durchführung des Nachprüfungsverfahrens nicht fristgerecht fertig gestellt werden kann, weshalb er mit erheblichen finanziellen Einbußen zu rechnen habe (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 17.01.2003, Az.: 13 Verg 2/03 = VergabeR 2003, 367 ff., 368).

  • VK Sachsen, 08.04.2011 - 1/SVK/002-11

    Informationspflicht nach § 101a GWB

    So verlangt die VK Sachsen im Zusammenhang mit der Stellung von Gestattungsanträgen nach § 115 Abs. 2 GWB, dass ein ausreichender Puffer nach Zuschlagsentscheidung für ein mögliches Vergabenachprüfungsverfahren mit anschließendem Beschwerdeverfahren verbleibt (1. VK Sachsen, Beschluss vom 13.08.2009 - 1/SVK/034-09, 1. VK Sachsen, B. v. 05.04.2006 - Az.: 1/SVK/027-06, OLG Celle, B. v. 17.1.2003 - Az.: 13 Verg 2/03;; B. v. 28.11.2001, Az.: 1/SVK/124g-01).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 19 U 162/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6965
OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 19 U 162/01 (https://dejure.org/2002,6965)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.06.2002 - 19 U 162/01 (https://dejure.org/2002,6965)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - 19 U 162/01 (https://dejure.org/2002,6965)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer individuellen Vereinbarung über gleichbleibende Versicherungsprämien in einem Krankenhaustagegeldversicherungvertrag; Gleichbehandlungsgebot; Begünstigungsverbot; Darlegungserfordernis der medizinischen Notwendigkeit eines Krankenhausaufenthaltes

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 247/91

    Qualifizierte Mahnung über Pfennigbeträge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 19 U 162/01
    Der vom Versicherer geltend gemachte Rückstand mit der Folge der Kündigungsmöglichkeit des Versicherungsverhältnisses muss nach der Rechtsprechung des BGH (s. etwa VersR 1985, 533; 1992, 1501; ebenso Knappmann in Prölss/Martin, § 39 Rdn. 12; Riedler in Honsell, § 39 Rdn. 24; Römer/Langheid, § 39 VVG Rdn. 10) in dem Mahnschreiben exakt und korrekt angeführt sein, andernfalls ist sie im Falle einer Zuvielforderung auch nur geringfügiger Beträge als Grundlage für eine Kündigung nach § 39 VVG nicht geeignet.
  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 114/92

    Steuerbegünstigte Kreditaufnahme durch Kommanditisten - Rechtsschutzbedürfnis bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 19 U 162/01
    Allein die Erklärung der Beklagten im Rechtsstreit, dass sie die damals ins Spiel gebrachte Prämienforderung für gegenstandslos erachte, reicht mangels endgültiger Sicherung des Klägers insoweit nicht aus, das Feststellungsinteresse als entfallen anzusehen (vgl. Greger in Zöller, 23. Aufl., § 256 ZPO Rdn. 7 c; Lüke in Münchner Kommentar, 2. Aufl., § 256 ZPO Rdn. 51; Schumann in Stein/Jonas, 21. Aufl., Rdn. 127; BGH NJW 1993, 2609 S. 2610).
  • BGH, 06.03.1985 - IVa ZR 52/83

    Mahnung als Voraussetzung für die Leistungsfreiheit des Versicherers -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 19 U 162/01
    Der vom Versicherer geltend gemachte Rückstand mit der Folge der Kündigungsmöglichkeit des Versicherungsverhältnisses muss nach der Rechtsprechung des BGH (s. etwa VersR 1985, 533; 1992, 1501; ebenso Knappmann in Prölss/Martin, § 39 Rdn. 12; Riedler in Honsell, § 39 Rdn. 24; Römer/Langheid, § 39 VVG Rdn. 10) in dem Mahnschreiben exakt und korrekt angeführt sein, andernfalls ist sie im Falle einer Zuvielforderung auch nur geringfügiger Beträge als Grundlage für eine Kündigung nach § 39 VVG nicht geeignet.
  • OLG Köln, 18.06.1990 - 10 U 13/90

    Verbot der Gewährung von Sondervergütungen für Versicherungsvermittler durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 19 U 162/01
    Dementsprechend ist anerkannt, dass eine Provisionsteilungsabsprache zwischen dem Versicherungsvermittler und dem Versicherungsnehmer aufgrund der Anordnung des Reichsaufsichtsamts für die Privatversicherung vom 08.03.1934 über das Verbot der Gewährung von Sondervergütungen in der Lebensversicherung nach § 134 BGB nichtig ist (s. etwa OLG Köln VersR 1991, 1373; OLG Hamburg VerBAV 2000, 163 [dokumentiert in Juris]; hierzu Schwarz, NJW 1995, 491).
  • OLG Karlsruhe, 20.11.2008 - 12 U 234/07

    Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Auslegung eines

    Verstöße gegen einen genehmigten Geschäftsplan können allenfalls aufsichtsrechtliche Folgen für den Versicherer nach sich ziehen; Ansprüche des Versicherungsnehmers können dadurch aber nicht geschmälert werden (vgl. dazu Kollhosser, in Prölss: Versicherungsaufsichtsgesetz, 12. Auflage, § 81, Rdnr. 24; vgl. auch OLG Karlsruhe NVersZ 2002, 455).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 297/01   

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https://dejure.org/2003,7418
OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 297/01 (https://dejure.org/2003,7418)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.02.2003 - 15 W 297/01 (https://dejure.org/2003,7418)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 15 W 297/01 (https://dejure.org/2003,7418)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 69

    KostO § 20 Abs. 1 Satz 2, § 30
    Bewertung einer Bauverpflichtung

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 20 Abs. 1 Satz 2, § 30
    Bewertung einer Bauverpflichtung

  • Wolters Kluwer

    Übernahme einer Bauverpflichtung mit einem Vorhabenträger durch den Erwerber in einem Grundstückskaufvertrag ; Bewertung einer Bauverpflichtung; Orientierung der Bewertung am öffentlichen Interesse der Gemeinde an einer zügigen und geschlossenen Entwicklung eines neuen ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 03.03.1994 - 10 W 26/94
    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 297/01
    Eine vom Käufer übernommene Bauverpflichtung ist regelmäßig als zusätzliche Leistung für die Überlassung des Grundstücks im Sinne des § 20 Abs. 1 S. 2 KostO anzusehen und daher wertmäßig dem Kaufpreis hinzuzurechnen, sofern sie von eigenem wirtschaftlichen oder ideellen Wert ist (vgl. OLG Düsseldorf, DNotZ 1994, 723 = Rpfleger 1994, 520 m.w.N.).

    Zwar ist auf der Grundlage dieser Rechtsprechung eine gegenüber einer Gemeinde übernommene Bauverpflichtung, mit der die Gemeinde öffentliche Aufgaben der städtebaulichen Entwicklung und der Wohnraumversorgung verfolgt, mit dem Regelwert des § 30 Abs. 2 KostO zu bewerten, falls keine genügenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Abweichung vom Regelwert gegeben sind (vgl. auch OLG Düsseldorf, DNotZ 1994, 723; Rohs/Wedewer, a.a.O., § 30 Rdnr. 14 a).

    Vielfach wird den voraussichtlichen Baukosten (vgl. Pfälz. OLG Zweibrücken, JurBüro 1999, 265; OLG Köln, JurBüro 1986, 590) und dem Grundstückswert (vgl. OLG Düsseldorf, DNotZ 1994, 723) - von Ausnahmefällen abgesehen (vgl. z.B. BayObLG, MittBayNot 1995, 488) - keine Bedeutung als Bewertungsmaßstab beigemessen, da nicht ersichtlich sei, wie an diesen Kosten das Erfüllungsinteresse des Verkäufers gemessen werden könne.

  • OLG Hamm, 12.04.1994 - 15 W 161/93
    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 297/01
    Bei ihnen stehen daher ideelle Interessen im Vordergrund (OLG Hamm, JurBüro 1994, 555; Rpfleger 1982, 315).

    An diesen Grundsätzen hat der Senat in seinem Beschluss vom 12. April 1994 (15 W 161/93 = JurBüro 1994, 555), der die Übernahme einer Investitionsverpflichtung gegenüber der Treuhandanstalt betraf, festgehalten.

  • OLG Zweibrücken, 24.11.1998 - 3 W 244/98

    Geschäftswert bei einem Grundstückskauf mitBauverpflichtung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 297/01
    Vielfach wird den voraussichtlichen Baukosten (vgl. Pfälz. OLG Zweibrücken, JurBüro 1999, 265; OLG Köln, JurBüro 1986, 590) und dem Grundstückswert (vgl. OLG Düsseldorf, DNotZ 1994, 723) - von Ausnahmefällen abgesehen (vgl. z.B. BayObLG, MittBayNot 1995, 488) - keine Bedeutung als Bewertungsmaßstab beigemessen, da nicht ersichtlich sei, wie an diesen Kosten das Erfüllungsinteresse des Verkäufers gemessen werden könne.
  • BayObLG, 03.12.1992 - 3Z BR 103/92

    Bewertung einer Bauverpflichtung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 297/01
    Erkenntnisse über den Wert des Verkäuferinteresses an der Bauverpflichtung lassen jedoch die für den Fall ihrer Nichteinhaltung getroffenen Vereinbarungen zu (vgl. BayObLG, MittBayNot 1993, 226 mit Anmerkung der Prüfungsabteilung der Notarkasse München; Göttlich/Mümmler, a.a.O., "Bauverpflichtung" Anm. 2).
  • OLG Hamm, 01.04.1982 - 15 W 98/81
    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 297/01
    Der Senat hat sich bereits in seinem Beschluss vom 1. April 1982 (15 W 98/81 = Rpfleger 1982, 315) im Zusammenhang mit einer von einer Gemeinde beim Grundstücksverkauf dem Erwerber auferlegten Bauverpflichtung mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben ihre Charakterisierung als Verfolgung vermögensrechtlicher Interessen zulässt.
  • KG, 30.11.1993 - 1 W 6804/92
    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 297/01
    In die danach gebotene Ermessensüberprüfung (vgl. dazu Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, a.a.O., § 156 Rdnr. 65; KG, DB 1994, 316) ist das Landgericht nicht eingetreten.
  • OLG Hamm, 17.02.2004 - 15 W 315/03

    Kostenrechtliche Berücksichtigung einer übernommenen Bauverpflichtung

    Im ersteren Fall ist der Wert nach freiem Ermessen gemäß § 30 Abs. 1 KostO, im zweiten Fall gemäß § 30 Abs. 2, Abs. 3 KostO und im dritten Fall durch Zusammenrechnen der Werte beider Interessen zu bestimmen (Senat, JurBüro 1979, 420; Beschl. v 27.02.2003 - 15 W 297/01 - = JMBl. NW 2003, 183 = MittBayNot 2004, 65; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 15. Aufl., § 30, Rdnr. 17).
  • AG Breisach, 30.06.2004 - UR II 8/04

    Vorlage zum Bundesverfassungsgericht zur Kostenberechnung durch staatliche Notare

    Auch das Pfälzische OLG Zweibrücken (MittBayNot 2004, 65) lehnt die Konsequenzen aus Art. 3 Abs. 1 GG mit einer Argumentation vom Ergebnis her mit den folgenden Worten ab: "Wollte man anders entscheiden, liefe dies darauf hinaus, dem europäischen Normgeber mittelbar über den Gleichheitssatz Einfluss auch auf solche nationalen Rechtsvorschriften einzuräumen, auf die sich seine Kompetenz nicht erstreckt.".
  • OLG Hamm, 13.01.2004 - 15 W 377/03

    Bewertung einer bedingten Kaufpreisverpflichtung

    Eine solche Hinzurechnung findet nach anerkannter Auffassung im Hinblick auf eine vom Käufer übernommene Bauverpflichtung statt, sofern sie von eigenem wirtschaftlichen oder ideellen Wert ist (vgl. OLG Düsseldorf, DNotZ 1994, 723 = Rpfleger 1994, 520; Senat JurBüro 1979, 420 sowie zuletzt Beschl. v. 27.02.2003 -15 W 297/01-); diese ist hier bei der Geschäftswertberechnung bereits berücksichtigt.
  • OLG Hamm, 17.02.2004 - 15 W 312/03

    Grundstücksbewertung in einem Kaufvertrag über ein gemeindliches Baugrundstück

    Im ersteren Fall ist der Wert nach freiem Ermessen gemäß § 30 Abs. 1 KostO, im zweiten Fall gemäß § 30 Abs. 2, Abs. 3 KostO und im dritten Fall durch Zusammenrechnen der Werte beider Interessen zu bestimmen (Senat, JurBüro 1979, 419, 420; JMBl. NW 2003, 183 = MittBayNot 2004, 65; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 15. Aufl., § 30, Rdnr. 17).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 07.03.2003 - 9 WF 713/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9911
OLG Nürnberg, 07.03.2003 - 9 WF 713/03 (https://dejure.org/2003,9911)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07.03.2003 - 9 WF 713/03 (https://dejure.org/2003,9911)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07. März 2003 - 9 WF 713/03 (https://dejure.org/2003,9911)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Verbesserung der für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe (PKH) maßgebenden Verhältnisse im Sinne des § 120 Abs. 4 ZPO hinsichtlich zwischenzeitlich erfolgten Kapitalzuflusses an die Partei; Berücksichtigung eines fällig gewordenen Sparbriefes bei der ...

  • Judicialis

    ZPO § 120 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    ZPO § 120 Abs. 4
    Zum Vorliegen einer Verbesserung der für die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe maßgebenden Verhältnisse im Sinne des § 120 Abs. 4 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 55/08

    Neufestsetzung von Eigenleistungen bei Prozesskostenhilfe - Umfang -

    Denkbar erscheint allenfalls (so für die Nichtberücksichtigung einer vorübergehenden Verbesserung der wirtschaftlichen Lage einer prozesskostenhilfeberechtigten Partei OLG Nürnberg 7. März 2003 - 9 WF 713/03 - zu II der Gründe, OLGR Nürnberg 2003, 333), dass absehbare Entwicklungen nach Ablauf der gesetzlichen Frist den wirtschaftlichen und sozialen Lebensstandard so prägen, dass dies bereits vor Fristablauf zu berücksichtigen ist.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.10.2002 - 12 WF 90/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6526
OLG Hamburg, 08.10.2002 - 12 WF 90/02 (https://dejure.org/2002,6526)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.10.2002 - 12 WF 90/02 (https://dejure.org/2002,6526)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2002 - 12 WF 90/02 (https://dejure.org/2002,6526)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vaterschaftsfeststellungsklage eines im Ausland lebenden Kindes gegen einen in Deutschland lebenden Mann; Generalbundesanwaltschaft als Zentrale Behörde zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten; Bewilligung von Prozesskostenhilfe ...

  • Judicialis

    AUG § 8 Abs. 2 S. 1; ; AUG § 8 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 572 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Prozesskostenhilfe für Vaterschaftsfeststellungsklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 458
  • FamRZ 2003, 318
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 07.07.2005 - 16 VA 11/05

    Prozesskostenhilfeversagung: Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

    Nur insoweit kommt eine weite Auslegung der Vorschrift in Betracht (vgl. dazu auch OLG Hamburg Beschl. v. 08.10.2002 - 12 WF 90/02, MDR 2003, 458).
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Rechtsprechung
   OLG München, 16.05.2002 - 6 AR 22/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16297
OLG München, 16.05.2002 - 6 AR 22/96 (https://dejure.org/2002,16297)
OLG München, Entscheidung vom 16.05.2002 - 6 AR 22/96 (https://dejure.org/2002,16297)
OLG München, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 6 AR 22/96 (https://dejure.org/2002,16297)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Handelsvertreterprovisionen und Einbehalten; Änderung von Gesamtvertrag über Verwendung von Radio- und Fernsehgeräten; Einstufung der Vermarktungskosten von Sendeunternehmen als echte Fremdkosten; Gleichstellung von Einnahmen aus Sponsoring und ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 132/98

    Gesamtvertrag privater Rundfunk; gerichtlicher Ermessensspielraum bei der

    Erst im Zuge des parallelen Gesamtvertragsverfahrens, das die Klägerin gegen die Nutzervereinigung der ARD-Anstalten angestrengt hat (OLG München 6 AR 22/96 - BGH I ZR 32/99), wird erstmals auch der zweite Teil der Vergütung als ein Prozentsatz der Einnahmen definiert, wobei auch der nunmehr im Parallelverfahren vom Oberlandesgericht festgesetzte, gering erscheinende Prozentsatz von 0, 66674 % der Hörfunkgebühren die Klägerin wesentlich stärker an den Gesamteinnahmen partizipieren läßt als die in der Vergangenheit geschuldete, von Zeit zu Zeit angehobene Vergütung, die sich nach der Zahl der angemeldeten Radiogeräte errechnete.

    Dementsprechend findet sich auch in dem vom Oberlandesgericht in der Parallelsache festgesetzten Gesamtvertrag der Passus, wonach die dort genannten Vergütungssätze einen zwanzigprozentigen Gesamtvertragsrabatt enthielten (OLG München, Urt. v. 19.11.1998 - 6 AR 22/96, Umdr. S. 3 u. 11 [Gesamtvertrag Teil A und B jeweils § 1 Abs. 1 a.E.]; vgl. auch Senatsurteil vom 5.4.2001 in der Parallelsache I ZR 32/99, Umdr. S. 5).

  • OLG München, 30.01.2003 - 6 AR 1/97

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Dem Senat in gleicher Besetzung sowie den Parteien ist das Verfahren 6 AR 22/96 GVL ./. Nutzervereinigung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland e. V. bekannt.
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