Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.02.2004 - 19 U 240/03   

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OLG Frankfurt, 02.02.2004 - 19 U 240/03 (https://dejure.org/2004,6006)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.02.2004 - 19 U 240/03 (https://dejure.org/2004,6006)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Februar 2004 - 19 U 240/03 (https://dejure.org/2004,6006)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 935 ZPO, § 940 ZPO
    Darlegungslast bei einer Unterlassungsverfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine einstweilige Verfügung außerhalb des Anwendungsbereichs des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG); Erfordernis der Darlegung des Antragstellers, dass ihm ohne Erlass der einstweiligen Verfügung erhebliche wirtschaftliche Nachteile entstehen

  • Judicialis

    ZPO § 935; ; ZPO § 940

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935; ZPO § 940
    Anforderungen an Darlegung und Glaubhaftmachung des Verfügungsgrundes in Fällen sog. Leistungs- oder Befriedigungsverfügungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1019
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Sachsen, 19.02.2001 - 2 Sa 624/00

    Anforderungen an den Verfügungsgrund einer sog. Befriedigungsverfügung, mit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2004 - 19 U 240/03
    Der drohende Wegfall der Erfüllbarkeit des Unterlassungsanspruchs durch Zeitablauf genügt zur Annahme eines Verfügungsgrundes nicht, der Verfügungskläger muß vielmehr darlegen, daß er dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruchs angewiesen ist und ohne diese so erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden würde, daß ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Wegfall des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs nicht zugemutet werden kann (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 123, 124; vgl. auch OLG Rostock, MDR 1996, 1183; Sächs. LAG MDR 2001, 882)).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.1995 - U (Kart) 15/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2004 - 19 U 240/03
    Der drohende Wegfall der Erfüllbarkeit des Unterlassungsanspruchs durch Zeitablauf genügt zur Annahme eines Verfügungsgrundes nicht, der Verfügungskläger muß vielmehr darlegen, daß er dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruchs angewiesen ist und ohne diese so erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden würde, daß ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Wegfall des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs nicht zugemutet werden kann (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 123, 124; vgl. auch OLG Rostock, MDR 1996, 1183; Sächs. LAG MDR 2001, 882)).
  • OLG Rostock, 26.06.1996 - 6 U 395/96

    Zulässigkeit von sogenannten Befriedigungsverfügungen im einstweiligen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2004 - 19 U 240/03
    Der drohende Wegfall der Erfüllbarkeit des Unterlassungsanspruchs durch Zeitablauf genügt zur Annahme eines Verfügungsgrundes nicht, der Verfügungskläger muß vielmehr darlegen, daß er dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruchs angewiesen ist und ohne diese so erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden würde, daß ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Wegfall des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs nicht zugemutet werden kann (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 123, 124; vgl. auch OLG Rostock, MDR 1996, 1183; Sächs. LAG MDR 2001, 882)).
  • AG Brandenburg, 05.07.2018 - 31 C 107/18

    Einstweilige Verfügung: "Hauptsache" ist Verfügungsgrund!

    Eine "Hauptsache" eines einstweiligen Verfügungsverfahrens im Sinne von § 91a ZPO hätte vorliegend also nur dann vorgelegen, wenn der Verfügungskläger auch dringend der sofortigen Erfüllung des hier geltend gemachten Anspruchs auf Unterlassung gegenüber den Verfügungsbeklagten zu 1.) und 2.) bedurft hätte, die geschuldete Handlung also derartig kurzfristig hätte erbracht werden müssen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Zivilverfahren nicht mehr möglich erschien und die dem Verfügungskläger drohenden Nachteile derartig schwer gewogen hätten, dass diese außer Verhältnis zu den Nachteilen gestanden hätten, die die Verfügungsbeklagten zu 1.) und 2.) bei Erlass der einstweiligen Verfügung erlitten hätten ( OLG Celle , Beschluss vom 27.06.2017, Az.: 2 U 63/17, u.a. in: MietRB 2017, Seiten 351 f.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 20.03.2017, Az.: I-9 U 159/16, u.a. in: BeckRS 2017, Nr. 134476 = "juris"; OLG Stuttgart , Beschluss vom 22.11.2011, Az.: 10 W 47/11, u.a. in: NJW 2012, Seiten 625 ff.; OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 02.02.2004, Az.: 19 U 240/03, u.a. in: MDR 2004, Seiten 1019 f.; OLG Rostock , Urteil vom 03.05.2001, Az.: 1 U 233/00, u.a. in: OLG-NL 2001, Seiten 279 ff.; OLG Köln , Beschluss vom 11.01.1995, Az.: 16 W 73/94, u.a. in: NJW-RR 1995, Seite 1088; OLG Bamberg , Beschluss vom 24.10.1994, Az.: 2 UF 149/94, u.a. in: NJW-RR 1995, Seiten 579 f.; OLG Nürnberg , Beschluss vom 14.06.1994, Az.: 7 WF 1664/94, u.a. in: NJW-RR 1995, Seite 264 OLG Düsseldorf , Beschluss vom 30.09.1993, Az.: 3 WF 156/93, u.a. in: FamRZ 1994, Seite 387 OLG Celle , Beschluss vom 01.12.1989, Az.: 17 WF 246/89, u.a. in: NJW-RR 1991, Seite 137; OLG Hamburg , Beschluss vom 24.05.1988, Az.: 12 WF 60/88 U, u.a. in: FamRZ 1988, Seiten 1181 f.; AG Hamburg-Blankenese , Urteil vom 12.08.2015, Az.: 531 C 190/15, u.a. in: ZMR 2016, Seiten 923 f. ).
  • OLG Brandenburg, 21.07.2022 - 10 U 65/22

    Löschung von Verkaufsangeboten im Internet durch einen Plattformbetreiber

    Bei wirtschaftlichen Nachteilen ist insoweit erforderlich, dass der Gläubiger anderenfalls in eine existentielle Notlage geriete (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 11.11.2020 - 4 W 50/20; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27.09.2018 - 17 Kart 5/18, juris Rn. 9; siehe auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12.11.2008 - 6 W 183/08, juris Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.2015 - 5 W 35/15, juris Rn. 40; OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2011 - 13 W 79/11, juris Rn. 5; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.01.2008 - VI-U (Kart) 23/07, juris Rn. 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.02.2004 - 19 U 240/03, juris Rn. 4; OLG Naumburg, Urteil vom 11.08.2011 - 2 U 84/11, juris Rn. 60).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2010 - U (Kart) 9/10

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung gegen den Abschluss eines

    Einigkeit besteht jedoch darüber, dass jedenfalls in dem Fall, dass die Unterlassungsverfügung deutlich über den reinen Sicherungszweck hinausgeht und insbesondere der Durchsetzung eines auf Unterlassung gerichteten Verfügungsanspruchs dient, diese einer Leistungsverfügung gleichgestellt ist (vgl.: Senat, Urteil vom 11.01.2006, VI-U (Kart) 24/05, zitiert nach juris Tz. 30; Vollkommer, a.a.O., § 940 Rz. 1 a.E.; OLG Frankfurt, MDR 2004, 1019, 1020).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2015 - 5 W 35/15

    Zeitweise Vorwegnahme der Hauptsache bei Unterlassungsverfügung

    Selbst wenn davon auszugehen sein sollte, dass mit der Unterlassungsverfügung in der Sache die zeitweise Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wird, darf diese ausnahmsweise ergehen, wenn der Antragsteller auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist und das Abwarten eines Titels in der Hauptsache nicht mehr möglich erscheint; bei bloßen wirtschaftlichen Nachteilen ist insoweit erforderlich, dass er andernfalls in eine existenzielle Notlage geriete (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2011, 13 W 79/11, zitiert nach Juris Tz. 5; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.02.2004, 19 U 240/03, zit. nach Juris Tz. 4; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.01.2008, VI-U (Kart) 23/07, zitiert nach Juris Tz. 10; Vollkommer, in: Zöller, 31. Aufl. 2016, § 940 Rdn. 6).
  • LG Hamburg, 13.11.2012 - 316 T 70/12

    Einstweiliger Rechtschutz eines Mieters auf Erteilung einer Untermieterlaubnis

    Voraussetzung dafür ist, dass der Antragsteller auf die Erbringung der Leistung dringend angewiesen ist (OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.02.2004, Az. 19 U 240/03; OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.06.1995, U (Kart) 15/95, beide zitiert über [...]).
  • OLG Stuttgart, 29.07.2021 - 2 U 136/21

    KISSYO, Stieleis Flecki - Einstweiliger Rechtsschutz: Wirksamkeit und Auslegung

    Der Verfügungskläger muss dann darlegen, dass er dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruchs angewiesen ist und ohne diese so erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden würde, dass ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Wegfall des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs nicht zugemutet werden kann (OLG Frankfurt, Beschluss vom 02. Februar 2004 - 19 U 240/03, juris Rn. 4).
  • OLG Köln, 01.08.2018 - 19 W 32/18

    Domain-Registrar muss Speicherung von Informationen zu Tech-C und Admin-C nicht

    Eine Unterlassungsverfügung in Erfüllung des Hauptsacheanspruchs ist nur zulässig, wenn der Verfügungsgrund in einer ansonsten eintretenden irreparablen, eine Notlage verursachenden Schädigung beruht, der keine vergleichbare Schädigung des Antragstellers entspricht und die insbesondere ein späterer Schadensersatzanspruch nicht adäquat auszugleichen vermag (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.02.2004, 19 U 240/03).
  • LG Hannover, 15.06.2011 - 21 O 25/11

    Pharmaunternehmen können gegen Nachfragekartell vorgehen!

    Leistungs- oder Befriedigungsverfügungen dürfen nur erlassen werden, wenn dies zur Abwendung wesentlicher Nachteile, insbesondere einer dringlichen Notlage, unumgänglich ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.06.2010 - VI-U (Kart) 9/10; OLG Frankfurt, Beschl. v. 02.02.2004 - 19 U 240/03).
  • AG Brandenburg, 26.11.2014 - 31 C 263/14
    Zum anderen hätten die der Verfügungsklägerin aufgrund der Beendigung des Vertrages mit der Verfügungsbeklagten über die ambulanten pflegerischen Leistungen drohenden Nachteile so schwer sein müssen, dass diese außer Verhältnis zu den Nachteilen gewesen wären, die die Verfügungsbeklagte bei Erlass der einstweiligen Verfügung erleidet (vgl. hierzu u. a.: OLG Köln , NJW-RR 1995, Seite 1088; OLG Frankfurt/Main , FamRZ 1987, Seite 1164; OLG Bamberg , NJW-RR 1995, Seite 579 OLG Nürnberg , NJW-RR 1995, Seite 264 OLG Düsseldorf , FamRZ 1994, Seite 387 OLG Celle , NJW-RR 1991, Seite 137; OLG Düsseldorf , FamRZ 1979, Seite 75; OLG Rostock , OLG-NL 2001, Seite 282; OLG Frankfurt/Main , MDR 2004, Seite 1019 ).
  • OLG Köln, 20.12.2011 - 13 W 79/11

    UNTERHALT - Unanständig arm

    Vielmehr verbleibt es auch danach dabei, dass eine Leistungsverfügung, mit der in der Sache die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wird, nur ganz ausnahmsweise zulässig ist und voraussetzt, dass der Gläubiger auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist und das Abwarten eines Titels in der Hauptsache nicht mehr möglich erscheint, weil er andernfalls in eine existenzielle Notlage geriete (vgl. etwa Zöller/Vollkommer, ZPO 29. Aufl. § 940 Rdn. 6; OLG Brandenburg GRUR-RR 2002, 399 juris Tz. 4 ff.; OLG Frankfurt MDR 2004, 1019 juris Tz. 4; OLG München VersR 2010, 755 juris Tz. 10 ff., wonach sogar der Nachweis erforderlich sein kann, dass eine Sicherung der existentiellen Bedürfnisse auch nicht durch Sozialleistungen erreicht werden kann).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2012 - 16 U 110/11
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U (Kart) 23/07

    Antrag auf Erlass einer den im Zusammenhang mit der Herausgabe von

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U Kart 23/07

    Zur Frage, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer Leistungsverfügung

  • OLG Brandenburg, 11.11.2020 - 4 W 50/20
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.10.2003 - 6 U 112/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2817
OLG Karlsruhe, 22.10.2003 - 6 U 112/03 (https://dejure.org/2003,2817)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.10.2003 - 6 U 112/03 (https://dejure.org/2003,2817)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - 6 U 112/03 (https://dejure.org/2003,2817)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch aus Markenrecht und Firmenrecht gegen einen Registrator von Internet-Domains; Benutzung einer geschützten Marke/eines Firmenbestandtteils zur Anmeldung bei einer Suchmaschine und als Metatag im HTML Quellcode ; Störereigenschaft in der ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; TDG § 8; ; TDG § 9; ; TDG § 10; ; TDG § 11

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zur Haftung des Registrars von Internet-Domains als Mitstörer wegen Marken- und Firmenrechtsverletzung (hier: Benutzung einer fremden Marke als metatag in den Quellcodes der Websites)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Meta-Tags verletzen Markenrechte

  • beck.de (Leitsatz)

    Störerhaftung des Registrars

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Meta-Tags verletzen Markenrechte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 256
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95

    "Branchenbuch-Nomenklatur"; Prüfungspflichten des Herausgebers der "Gelben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.10.2003 - 6 U 112/03
    Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist für eine Inanspruchnahme des Mitstörers zusätzlich das Bestehen von Prüfungspflichten vorausgesetzt, deren Einhaltung zur Vermeidung erneuter Inanspruchnahme geboten ist (BGH NJW-RR 1997, 1468 = GRUR 1997, 909 - Branchenbuch - Nomenklatur).
  • OLG Köln, 24.05.2006 - 6 U 200/05

    Beauftragtenhaftung des Merchant für seinen Affiliate

    Dem steht allerdings die ganz herrschende Meinung gegenüber, die bei der Verwendung von Meta-Tags eine kennzeichenmäßige Benutzung bejaht (OLG Hamburg, MMR 2000, 546, 547; OLG Karlsruhe MMR 2004, 256, 257; LG München I NJW-RR 2001, 550 und MMR 2004, 689, 690; Ingerl/Rohnke, MarkenG 2. Aufl. Nach § 15 Rdn. 83; Jung-Weiser in: Ubber, Markenrecht im Internet S. 185; differenzierend OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 118, 119; Heim CR 2005, 200 ff.; offengelassen in OLG Köln GRUR-RR 2003, 42, 43).
  • OLG Hamburg, 06.05.2004 - 3 U 34/02

    Zur Markenrechtsverletzung durch Verwendung einer fremden Wortmarke als Meta-Tag

    Dies wird verneint vom OLG Düsseldorf (GRUR-RR 2003, 340 - Impuls; ebenso im Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17. Februar 2004 - I 20 U 104/03 - Metatags III); dagegen bejaht vom LG München (NJW-RR 2001, 550), OLG München (WRP 2000, 775), OLG Karlsruhe (WRP 2004, 507) und Ingerl/Rohnke (Markengesetz, 2. Auflage, nach § 15 MarkenG Rz. 83).
  • KG, 10.07.2014 - 10 W 142/13

    Pflichten des Domain-Registrars bei persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten

    Vielmehr haftet als Störer - und zwar grundsätzlich unabhängig von Art und Umfang seines eigenen Tatbeitrages - jeder, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, wobei als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügt, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (ständige Rechtsprechung, vgl. Baumbach/Hefermehl, WettbewerbsR, 20. Aufl., UWG Einleitung, Rdnr. 327; OLG Karlsruhe, Urt. v. 22.10.2003, - 6 U 112/03, Tz. 8, - zit. nach juris)).

    Durch die rechtswidrige Nutzung der Domain begeht der Registrant eine schwerwiegende Vertragsverletzung, die der Registrar nicht hinnehmen muss (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 22.10.2003, - 6 U 112/03, Tz. 13, - zit. nach juris).

  • LG Köln, 13.05.2015 - 28 O 11/15

    Domainregistrare haften wie Hostprovider

    Entsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Domain-Registrare unter der Annahme der weiteren Voraussetzungen der Störerhaftung durch die Bereitstellung rechtlicher Hilfestellung bei der Nutzung des Internet in die Haftung genommen werden können (OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.10.2003, 6 U 112/03; KG, Beschl. vom 10.7.2014, 10 W 142/13, jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 15.10.2018 - 1 U 14/17

    Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Haftung

    Soweit eine Haftung für Internetinhalte bejaht wurde, handelt es sich ganz überwiegend um eine Haftung des Registrars, der eine rechtswidrige Nutzung der von ihm registrierten Domain durch deren Inhaber grundsätzlich nicht hinnehmen muss (KG, NJW 2015, 795, 796 für die Angabe der Wohnanschrift eines Schauspielers; OLG Karlsruhe, MMR 2004, 256 zu markenrechtlichen Unterlassungsansprüchen; OLG Saarbrücken, MMR 2015, 120, 121 für eine Urheberrechtsverletzung unter Hinweis auf die Verletzung zumutbarer Prüfpflichten).
  • LG Frankfurt/Main, 05.08.2015 - 3 O 306/15

    Keine Übertragung der Haftungsmaßstäbe der Host-Provider auf Registrare

    Weiter wurde teilweise unter Übertragung der Rechtsprechung des BGH zu Host Providern (BGH NJW 2012, 1048 - Google Blogspot) eine Pflicht zur Kontaktaufnahme mit dem Kunden verlangt (OLG Karlsruhe MMR 2004, 256 [OLG Karlsruhe 22.10.2003 - 6 U 112/03] ; KG Berlin MMR 2014, 776 [KG Berlin 10.07.2014 - 10 W 142/13] ; LG Köln, Urt. v. 13.05.2015 - 28 O 11/15 m. krit. Anm. Kremer/Halim, jurisPR-ITR 13/2015, Anm. 3).
  • LG Braunschweig, 28.12.2005 - 9 O 2852/05

    Verletzung der Zeichenrechte des Inhabers durch auf individuellen Kennzeichnungen

    (vgl. zur Kennzeichenverletzung durch Metatags a. Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., nach § 15 Rdnr. 83; Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 14 Rdnr. 118, 119; OLG Karlsruhe MMR 2004, 256; LG Braunschweig 9 O 2406/03 Urteil v. 10.12.03; sowie zu dem adword "impuls" LG München MMR 2004, 689 - Impuls mit zust. Anm. Pankoke MMR 2004, 690).
  • OLG Hamburg, 29.04.2010 - 3 U 77/09

    Markenverletzung: Prüfungspflicht eines Internet-Serviceproviders bezüglich der

  • LG Braunschweig, 07.03.2007 - 9 O 2382/06

    Unterlassung der Benutzung des Wortes "bananabay" zu Werbezwecken als Adword im

  • KG, 20.03.2006 - 10 W 27/05

    Keine Haftung des Admin-C

  • LG München I, 24.06.2004 - 17 HKO 10389/04

    Markenrechtsverletzung durch Meta-Tags

  • LG Braunschweig, 15.11.2006 - 9 O 1840/06

    Verletzung von Zeichenrechten durch eine für Verbraucher nicht sichtbare

  • LG Leipzig, 16.11.2006 - 3 HKO 2566/06

    Marken in Adwords auch wettbewerbswidrig

  • LG Braunschweig, 27.07.2006 - 9 O 1778/06

    Markenrechtsverletzung: Verwendung einer eingetragenen Marke als Adword in

  • LG Braunschweig, 14.03.2007 - 9 O 2232/06

    AdWords - Zulässigkeit der Verwendung von Marken und Kennzeichen

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 02.09.2003 - 15 U 47/03   

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https://dejure.org/2003,3206
OLG Oldenburg, 02.09.2003 - 15 U 47/03 (https://dejure.org/2003,3206)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02.09.2003 - 15 U 47/03 (https://dejure.org/2003,3206)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02. September 2003 - 15 U 47/03 (https://dejure.org/2003,3206)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tierhalterhaftung eines Ponyhofbetreibers bei Sturz eines reiterfahrenen 12jährigen Mädchens

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Sturz vom Pony

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unglück auf dem Ponyhof - 12-Jährige fällt vom Pferd - Inhaber des Ponyhofes trifft keine Schuld

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftbarkeit des Ponyhof-Betreibers - reiterfahrenes Mädchen stürzt auf Ponyhof

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Reiterhof haftet nicht für schweren Sturz eines Mädchens bei unbeaufsichtigtem freien Reiten - Sturz des Mädchens wäre auch von versierter Aufsichtskraft nicht unbedingt zu verhindern gewesen

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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 04.02.2022 - 9 U 21/21

    Ansprüche nach einem Reitunfall; Typische Tiergefahr; Handeln auf eigene Gefahr;

    Dass hier ein Fall des § 833 Satz 2 BGB vorläge, ist weder dargetan noch sonst ersichtlich (weshalb die von Beklagtenseite auf S. 2 des Schriftsatzes vom 09.04.2020, Bl. 82 GA, zitierte Entscheidung des OLG Oldenburg vom 02.09.2003 - 15 U 47/03, OLGR Oldenburg 2004, 180, hier von vornherein nicht einschlägig ist).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.11.2003 - 15 W 342/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3174
OLG Hamm, 24.11.2003 - 15 W 342/03 (https://dejure.org/2003,3174)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.11.2003 - 15 W 342/03 (https://dejure.org/2003,3174)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. November 2003 - 15 W 342/03 (https://dejure.org/2003,3174)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde ; Haftung des Zwangsverwalters ; Vertretung einer Eigentümerversammlung ; Nachträgliche Genehmigung der Prozessführung eines vollmachtlosen Vertreters ; Ausgaben der Verwaltung ; Kosten der sonstigen Verwaltung ; Verteilung des ...

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 1; ; ZVG § 155 Abs. 1; ; ZVG § 161

  • rewis.io
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kosten der Zwangsverwaltung nach § 155 ZZG können nicht durch die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 1 ZVG beschränkt werden

  • rechtsportal.de

    Haftung des Zwangsverwalters für Wohngeldansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Haftung des Zwangsverwalters für Wohngeldansprüche

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 456
  • Rpfleger 2004, 369
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.04.2003 - IX ZR 106/02

    Berücksichtigung von Ausgaben der Zwangsverwaltung bei der Versteigerung von

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2003 - 15 W 342/03
    Dementsprechend kommt auch dem Urteil des BGH vom 10.04.2003 (NJW 2003, 2162) nicht die Bedeutung zu, die ihm der Beteiligte zu 2) in dem vorliegenden Zusammenhang zumessen will.
  • BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 4/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2003 - 15 W 342/03
    Ist Gegenstand der Zwangsverwaltung ein Wohnungseigentum, so gehören zu den Ausgaben der Verwaltung im Sinne des § 155 Abs. 1 ZVG nach einhelliger Meinung die während der Beschlagnahme fällig werdenden Beiträge zu den Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie zu den Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums gem. § 16 Abs. 2 WEG (BayObLGZ 1991, 93, 94 = NJW-RR 1991, 723; 1999, 99 = FGPrax 1999, 138; OLG Hamburg OLGZ 1993, 431; OLG Köln WuM 1993, 702; KG WE 2001, 9; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 16, Rdnr. 102; Stöber, ZVG, 17. Aufl., § 152, Anm. 16.2).
  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts;

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2003 - 15 W 342/03
    Für das Verfahrensrecht der ZPO wird in der Rechtsprechung diese Wirkung aus § 89 Abs. 2 2. Alt. ZPO abgeleitet, der die Möglichkeit der nachträglichen Genehmigung der Prozeßführung eines vollmachtlosen Vertreters ausdrücklich vorsieht; die Genehmigung muß allerdings vor Schluß der mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz und vor Erlaß eines auf den Vollmachtsmangel gestützten Prozeßurteils erfolgen (GemS-OBG, BGHZ 91, 111, 115 = NJW 1984, 2149; BGH, BGHZ 128, 281, 283 = NJW 1995, 1901).
  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2003 - 15 W 342/03
    Für das Verfahrensrecht der ZPO wird in der Rechtsprechung diese Wirkung aus § 89 Abs. 2 2. Alt. ZPO abgeleitet, der die Möglichkeit der nachträglichen Genehmigung der Prozeßführung eines vollmachtlosen Vertreters ausdrücklich vorsieht; die Genehmigung muß allerdings vor Schluß der mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz und vor Erlaß eines auf den Vollmachtsmangel gestützten Prozeßurteils erfolgen (GemS-OBG, BGHZ 91, 111, 115 = NJW 1984, 2149; BGH, BGHZ 128, 281, 283 = NJW 1995, 1901).
  • BayObLG, 26.07.2001 - 2Z BR 73/01

    Wohnungseigentümergemeinschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2003 - 15 W 342/03
    Antragsteller in dem vorliegenden Verfahren ist nicht die Eigentümergemeinschaft als solche, die nicht rechtsfähig ist (BayObLG FGPrax 2001, 189), sondern sind die einzelnen Wohnungseigentümer.
  • LG Oldenburg, 11.02.1987 - 6 T 1109/86
    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2003 - 15 W 342/03
    Die betreibende Gläubigerin hat also selbst das wirtschaftliche Risiko zu tragen, den zur Deckung der Verwaltungsausgaben erforderlichen Fehlbetrag vorschießen zu müssen, wenn sie sich aus der Fortsetzung des Zwangsverwaltungsverfahrens Vorteile für die Befriedigung aus dem Beschlagnahmeobjekt verspricht (ebenso OLG Köln a.a.O.; LG Oldenburg Rpfleger 1987, 326; Stöber, a.a.O., § 152, Anm. 16.4).
  • OLG Hamburg, 20.01.1993 - 2 Wx 53/91

    Ermächtigung des Verwalters zur Realisierung von Hausgeldforderungen; Erfolglose

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2003 - 15 W 342/03
    Ist Gegenstand der Zwangsverwaltung ein Wohnungseigentum, so gehören zu den Ausgaben der Verwaltung im Sinne des § 155 Abs. 1 ZVG nach einhelliger Meinung die während der Beschlagnahme fällig werdenden Beiträge zu den Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie zu den Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums gem. § 16 Abs. 2 WEG (BayObLGZ 1991, 93, 94 = NJW-RR 1991, 723; 1999, 99 = FGPrax 1999, 138; OLG Hamburg OLGZ 1993, 431; OLG Köln WuM 1993, 702; KG WE 2001, 9; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 16, Rdnr. 102; Stöber, ZVG, 17. Aufl., § 152, Anm. 16.2).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.1998 - 8 U 1/97
    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2003 - 15 W 342/03
    Ist Gegenstand der Zwangsverwaltung ein Wohnungseigentum, so gehören zu den Ausgaben der Verwaltung im Sinne des § 155 Abs. 1 ZVG nach einhelliger Meinung die während der Beschlagnahme fällig werdenden Beiträge zu den Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie zu den Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums gem. § 16 Abs. 2 WEG (BayObLGZ 1991, 93, 94 = NJW-RR 1991, 723; 1999, 99 = FGPrax 1999, 138; OLG Hamburg OLGZ 1993, 431; OLG Köln WuM 1993, 702; KG WE 2001, 9; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 16, Rdnr. 102; Stöber, ZVG, 17. Aufl., § 152, Anm. 16.2).
  • LG Dortmund, 24.11.2015 - 9 S 41/14

    "Sonderkosten" haben in der Jahresabrechnung nichts verloren!

    Der einzelne Wohnungseigentümer hat das Risiko zu tragen, durch eine Nutzung der Wohnung die Wohngeldlasten erwirtschaften zu können ( OLG Hamm ZMR 2004, 456 ).
  • BGH, 15.10.2009 - V ZB 43/09

    Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes ( WEG ) auf

    Für die Zwangsverwaltung hat die Vorschrift nur insoweit Bedeutung, als nach Erfüllung der dem Zwangsverwalter obliegenden Pflichten ein verbleibender Restbetrag gemäß § 155 Abs. 2 ZVG auf die weiteren Gläubiger zu verteilen ist (OLG Hamm, ZMR 2004, 456, 457; a.A. etwa Hock/Mayer/ Hilbert/Deimann, aaO, Rdn. 1762; Schneider, ZfIR 2008, 161, 169).
  • AG Münster, 05.11.2007 - 9 L 4/06

    Öffentliche Lasten, Grundstücksbezogene Benutzungsgebühren, Straßenreinigungs-,

    Der Zwangsverwalter konnte insoweit also eine vorrangige Befriedigung ohne Aufstellung eines Teilungsplanes vornehmen und ggf. sogar eine Gläubigervorschusszahlung gem. § 161 Abs. 3 ZVG einfordern (vgl. insoweit Aufsatz "Das Hausgeld" in der Zwangsverwaltung des Wohnungseigentums von Thomas Steiger, Rpfleger 1985, 474 ff.; OLG I2, B. v. 24.11.2003 - 15 W 342/03 - Rpfleger 2004, 369 ff.).
  • AG Schorndorf, 27.01.2010 - 2 C 1214/08

    Zwangsverwaltung: Verbrauchsunabhängige Nebenkosten des Schuldners bei

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der beitreibende Gläubiger wie ein Eigentümer das wirtschaftliche Risiko, ob die zur Verwaltung notwendigen Ausgaben durch die Nutzung des beschlagnahmten Objekts erwirtschaftet werden, selbst trägt, wenn er sich aus der Fortsetzung des Zwangsverwaltungsverfahrens Vorteile verspricht, und er dieses Risiko nicht auf andere verlagern kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2003, Az.: 15 W 342/03, abgedruckt in ZMR 2004, 456).
  • LG Halle, 27.01.2006 - 2 T 293/05

    Pflicht des Zwangsverwalters zur Auskehrung von Beträgen für Lasten des

    Hierunter fällt auch die Zahlung des von der Beschlagnahme an laufenden Hausgeldes (vgl. BayObLG. Beschl. v. 14.02.1991 - BReg. 2 Z 4/91 - NJW-RR 1991, 723; LG Oldenburg, Beschl. v. 11.02.1987-6 T 1109/86- Rpfleger 1987, 326; OLG Hamm, Beschl. v. 24.11.2003 - 15 W 342/03 - ZMR 2004, 456 = juris-Nr.: KORE581832004; Haarmeyer/ Wutzke/Förster/Hintzen, Zwangsverwaltung, 2. Auflage 2002, § 9 ZwVerwVO Rn. 17 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 24.11.2003 - 1 U 49/03   

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https://dejure.org/2003,8685
OLG Naumburg, 24.11.2003 - 1 U 49/03 (https://dejure.org/2003,8685)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.11.2003 - 1 U 49/03 (https://dejure.org/2003,8685)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. November 2003 - 1 U 49/03 (https://dejure.org/2003,8685)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kostentragung der Verlegung einer Energieversorgungsleitung durch Versorgungsunternehmen bei Erneuerung eines Schleusenbrücke; Kostentragung durch Veranlasser der Verlegung bei schriftlicher Nutzungsvereinbarung zwischen der Bundesschifffahrtsverwaltung oder deren ...

  • Judicialis

    EnVO-DDR 1988 § 1 Abs. 2, 1. Halbsatz der Fünften DB; ; EnVO-DDR 1988 § 17 der Zweiten DB; ; EnVO-DDR 1988 § 17 Abs. 2 der Zweiten DB; ; EnVO-DDR 1988 § 29; ; EnVO-DDR 1988 § 29 Ab... s. 2; ; EnVO-DDR 1988 § 31 Abs. 3; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1 n. F.; ; BGB § 126; ; BGB § 662; ; BGB § 670 a. F.; ; ZGB-DDR § 321 Abs. 1 S. 3; ; ZGB-DDR § 66; ; VG-DDR § 31

  • rechtsportal.de

    Kostentragung bei Verlegung eines im Eigentum eines Versorgungsunternehmens stehenden Energieversorgungsleitung nach § 31 Abs. 3 EnVO-DDR 1988

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.03.2000 - III ZR 141/99

    Erteilung der Standortgenehmigung für den Bau einer Erdgasleitung

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2003 - 1 U 49/03
    Für die Mitbenutzung von Grundstücken für Zwecke der Energiewirtschaft ergab sich das Schriftformerfordernis aus speziellen Rechtsvorschriften (vgl. auch Komm. ZGB-DDR, a. a. O., § 321 Ziff. 4); und zwar zunächst - im Zeitpunkt der Erstverlegung der Gasleitung im Jahre 1985 - aus § 29 Abs. 2 EnVO-DDR 1980 (GBl. DDR S. 321) i. V. m. § 1 Abs. 2, 1. Halbsatz der Fünften DB z. EnVO-DDR 1980 (GBl. DDR 1980 S. 336) sowie später aus § 29 EnVO-DDR 1988 (z. T. i. V. m. § 48 EnVO-DDR 1988; jeweils GBl. DDR S. 89) i. V. m. § 17 der Zweiten DB z. EnVO-DDR 1988 (GBl. DDR 1988 S. 110; vgl. hierzu auch BGHZ 144, 129, 134 ff = NJW 2000, 1490, 1492), die nach Anlage II Kapitel V Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 4 lit. b) des Einigungsvertrages auch nach dem 3. Oktober 1990 bis heute fortgelten.

    Selbst wenn jedoch hierdurch ein straßenrechtliches Sondernutzungsrecht begründet worden wäre und selbst wenn dieses Sondernutzungsrecht - entgegen der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 138, 266, 274 f.; 144, 29, 45; BGH WM 1999, 740, 742 und BGHZ 148, 129, 135 u. a.; krit. Hirse NJ 2001, 459 ff m. w. N.) - einen Kostenübernahmeanspruch der Beklagten zur Folge hätte, wäre Anspruchsgegner dieses Anspruchs allenfalls der Träger der Straßenbaulast, keinesfalls jedoch die Klägerin.

    Ebenso ist die Erteilung der Standortgenehmigung für den Bau einer Erdgasleitung durch die Staatliche Plankommission des Ministerrates der DDR vom 19. März 1985 (Anlage B 6, GA Bd. I Bl. 115) nicht auf eine Vereinbarung eines bodenrechtlichen Mitbenutzungsrechtes gerichtet, sondern stellt eine Genehmigung im Rahmen der Raumordnung dar (vgl. BGHZ 144, 29, 38 f.).

  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 91/95

    Zur Erstattung sog. Folgekosten bei Versorgungsleitungen in Straßengrundstücken

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2003 - 1 U 49/03
    Selbst wenn man von einer Veranlassung der Leitungsverlegung durch die Klägerin ausginge, steht einem entsprechenden Kostenübernahmeanspruch der Beklagten gegen die Klägerin entgegen, dass das Veranlassungsprinzip, auf das sich die Beklagte insoweit beruft, gerade nicht als eine allgemeine, quasi übergesetzliche Rechtsgrundlage für eine Kostenerstattung anerkannt ist, sondern nur gilt, soweit es hierfür eine konkrete gesetzliche Regelung gibt (so BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. BGHZ 123, 166, 168; BGHZ 125, 293, 296; BGHZ 138, 266, 270; ebenso OLG Naumburg, Urteil v. 29. Juni 2000 - 4 U 37/00 -, nachfolgend bestätigt durch BGHZ 148, 129 = NJW 2001, 3057; sowie Urteil vom 19. April 2001 - 2 U 242/00 - , nachfolgend bestätigt durch Urt. des BGH vom 14. März 2002 - III ZR 147/01 -).

    Selbst wenn jedoch hierdurch ein straßenrechtliches Sondernutzungsrecht begründet worden wäre und selbst wenn dieses Sondernutzungsrecht - entgegen der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 138, 266, 274 f.; 144, 29, 45; BGH WM 1999, 740, 742 und BGHZ 148, 129, 135 u. a.; krit. Hirse NJ 2001, 459 ff m. w. N.) - einen Kostenübernahmeanspruch der Beklagten zur Folge hätte, wäre Anspruchsgegner dieses Anspruchs allenfalls der Träger der Straßenbaulast, keinesfalls jedoch die Klägerin.

  • BGH, 21.06.2001 - III ZR 185/00

    Leitungsrecht für Trinkwasserleitung bei Verlegung einer Straßenbrücke

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2003 - 1 U 49/03
    Selbst wenn man von einer Veranlassung der Leitungsverlegung durch die Klägerin ausginge, steht einem entsprechenden Kostenübernahmeanspruch der Beklagten gegen die Klägerin entgegen, dass das Veranlassungsprinzip, auf das sich die Beklagte insoweit beruft, gerade nicht als eine allgemeine, quasi übergesetzliche Rechtsgrundlage für eine Kostenerstattung anerkannt ist, sondern nur gilt, soweit es hierfür eine konkrete gesetzliche Regelung gibt (so BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. BGHZ 123, 166, 168; BGHZ 125, 293, 296; BGHZ 138, 266, 270; ebenso OLG Naumburg, Urteil v. 29. Juni 2000 - 4 U 37/00 -, nachfolgend bestätigt durch BGHZ 148, 129 = NJW 2001, 3057; sowie Urteil vom 19. April 2001 - 2 U 242/00 - , nachfolgend bestätigt durch Urt. des BGH vom 14. März 2002 - III ZR 147/01 -).

    Selbst wenn jedoch hierdurch ein straßenrechtliches Sondernutzungsrecht begründet worden wäre und selbst wenn dieses Sondernutzungsrecht - entgegen der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 138, 266, 274 f.; 144, 29, 45; BGH WM 1999, 740, 742 und BGHZ 148, 129, 135 u. a.; krit. Hirse NJ 2001, 459 ff m. w. N.) - einen Kostenübernahmeanspruch der Beklagten zur Folge hätte, wäre Anspruchsgegner dieses Anspruchs allenfalls der Träger der Straßenbaulast, keinesfalls jedoch die Klägerin.

  • BGH, 14.01.1999 - III ZR 12/98

    Kostentragungspflicht für die Verlegung einer Versorgungsleitung

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2003 - 1 U 49/03
    Selbst wenn jedoch hierdurch ein straßenrechtliches Sondernutzungsrecht begründet worden wäre und selbst wenn dieses Sondernutzungsrecht - entgegen der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 138, 266, 274 f.; 144, 29, 45; BGH WM 1999, 740, 742 und BGHZ 148, 129, 135 u. a.; krit. Hirse NJ 2001, 459 ff m. w. N.) - einen Kostenübernahmeanspruch der Beklagten zur Folge hätte, wäre Anspruchsgegner dieses Anspruchs allenfalls der Träger der Straßenbaulast, keinesfalls jedoch die Klägerin.

    Die tatsächliche, mehr als zwanzig Jahre anhaltende Duldung der Mitbenutzung der Schleusenbrücke für Zwecke der Energiewirtschaft ist nicht als eine vereinbarte Mitbenutzung i. S. d. EnVO-DDR 1988 zu qualifizieren (so auch BGH WM 1999, 740, 742 f.; im Ergebnis auch BGHZ 125, 293, 298 für eine Fernwasserleitung).

  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 10/93

    Entschädigung für die Verlegung einer Fernwasserleitung wegen des Neubaus einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2003 - 1 U 49/03
    Selbst wenn man von einer Veranlassung der Leitungsverlegung durch die Klägerin ausginge, steht einem entsprechenden Kostenübernahmeanspruch der Beklagten gegen die Klägerin entgegen, dass das Veranlassungsprinzip, auf das sich die Beklagte insoweit beruft, gerade nicht als eine allgemeine, quasi übergesetzliche Rechtsgrundlage für eine Kostenerstattung anerkannt ist, sondern nur gilt, soweit es hierfür eine konkrete gesetzliche Regelung gibt (so BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. BGHZ 123, 166, 168; BGHZ 125, 293, 296; BGHZ 138, 266, 270; ebenso OLG Naumburg, Urteil v. 29. Juni 2000 - 4 U 37/00 -, nachfolgend bestätigt durch BGHZ 148, 129 = NJW 2001, 3057; sowie Urteil vom 19. April 2001 - 2 U 242/00 - , nachfolgend bestätigt durch Urt. des BGH vom 14. März 2002 - III ZR 147/01 -).

    Die tatsächliche, mehr als zwanzig Jahre anhaltende Duldung der Mitbenutzung der Schleusenbrücke für Zwecke der Energiewirtschaft ist nicht als eine vereinbarte Mitbenutzung i. S. d. EnVO-DDR 1988 zu qualifizieren (so auch BGH WM 1999, 740, 742 f.; im Ergebnis auch BGHZ 125, 293, 298 für eine Fernwasserleitung).

  • OLG Naumburg, 29.06.2000 - 4 U 37/00

    Privatrechtliche Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen dem

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2003 - 1 U 49/03
    Selbst wenn man von einer Veranlassung der Leitungsverlegung durch die Klägerin ausginge, steht einem entsprechenden Kostenübernahmeanspruch der Beklagten gegen die Klägerin entgegen, dass das Veranlassungsprinzip, auf das sich die Beklagte insoweit beruft, gerade nicht als eine allgemeine, quasi übergesetzliche Rechtsgrundlage für eine Kostenerstattung anerkannt ist, sondern nur gilt, soweit es hierfür eine konkrete gesetzliche Regelung gibt (so BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. BGHZ 123, 166, 168; BGHZ 125, 293, 296; BGHZ 138, 266, 270; ebenso OLG Naumburg, Urteil v. 29. Juni 2000 - 4 U 37/00 -, nachfolgend bestätigt durch BGHZ 148, 129 = NJW 2001, 3057; sowie Urteil vom 19. April 2001 - 2 U 242/00 - , nachfolgend bestätigt durch Urt. des BGH vom 14. März 2002 - III ZR 147/01 -).
  • BGH, 14.03.2002 - III ZR 147/01

    Kosten der Sicherung einer Erdgasleitung

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2003 - 1 U 49/03
    Selbst wenn man von einer Veranlassung der Leitungsverlegung durch die Klägerin ausginge, steht einem entsprechenden Kostenübernahmeanspruch der Beklagten gegen die Klägerin entgegen, dass das Veranlassungsprinzip, auf das sich die Beklagte insoweit beruft, gerade nicht als eine allgemeine, quasi übergesetzliche Rechtsgrundlage für eine Kostenerstattung anerkannt ist, sondern nur gilt, soweit es hierfür eine konkrete gesetzliche Regelung gibt (so BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. BGHZ 123, 166, 168; BGHZ 125, 293, 296; BGHZ 138, 266, 270; ebenso OLG Naumburg, Urteil v. 29. Juni 2000 - 4 U 37/00 -, nachfolgend bestätigt durch BGHZ 148, 129 = NJW 2001, 3057; sowie Urteil vom 19. April 2001 - 2 U 242/00 - , nachfolgend bestätigt durch Urt. des BGH vom 14. März 2002 - III ZR 147/01 -).
  • OLG Naumburg, 19.04.2001 - 2 U 242/00

    Verlegung von Versorgungsleitungen - Kostenlast - Straßenbaulastträger -

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2003 - 1 U 49/03
    Selbst wenn man von einer Veranlassung der Leitungsverlegung durch die Klägerin ausginge, steht einem entsprechenden Kostenübernahmeanspruch der Beklagten gegen die Klägerin entgegen, dass das Veranlassungsprinzip, auf das sich die Beklagte insoweit beruft, gerade nicht als eine allgemeine, quasi übergesetzliche Rechtsgrundlage für eine Kostenerstattung anerkannt ist, sondern nur gilt, soweit es hierfür eine konkrete gesetzliche Regelung gibt (so BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. BGHZ 123, 166, 168; BGHZ 125, 293, 296; BGHZ 138, 266, 270; ebenso OLG Naumburg, Urteil v. 29. Juni 2000 - 4 U 37/00 -, nachfolgend bestätigt durch BGHZ 148, 129 = NJW 2001, 3057; sowie Urteil vom 19. April 2001 - 2 U 242/00 - , nachfolgend bestätigt durch Urt. des BGH vom 14. März 2002 - III ZR 147/01 -).
  • BGH, 08.07.1993 - III ZR 146/92

    Entschädigungsanspruch bei straßenbaubedingter Verlegung von Erdleitungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2003 - 1 U 49/03
    Selbst wenn man von einer Veranlassung der Leitungsverlegung durch die Klägerin ausginge, steht einem entsprechenden Kostenübernahmeanspruch der Beklagten gegen die Klägerin entgegen, dass das Veranlassungsprinzip, auf das sich die Beklagte insoweit beruft, gerade nicht als eine allgemeine, quasi übergesetzliche Rechtsgrundlage für eine Kostenerstattung anerkannt ist, sondern nur gilt, soweit es hierfür eine konkrete gesetzliche Regelung gibt (so BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. BGHZ 123, 166, 168; BGHZ 125, 293, 296; BGHZ 138, 266, 270; ebenso OLG Naumburg, Urteil v. 29. Juni 2000 - 4 U 37/00 -, nachfolgend bestätigt durch BGHZ 148, 129 = NJW 2001, 3057; sowie Urteil vom 19. April 2001 - 2 U 242/00 - , nachfolgend bestätigt durch Urt. des BGH vom 14. März 2002 - III ZR 147/01 -).
  • VG Berlin, 21.03.2014 - 13 K 309.12

    Erstattung von aufgrund eines Vorfinanzierungsvertrages geleisteten Zahlungen

    Ein solcher Rechtsgrundsatz ist nicht anerkannt; das Veranlasserprinzip gilt nur, soweit es hierfür eine konkrete gesetzliche Grundlage gibt (OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. November 2003 - 1 U 49/03 - BGH, Urteil vom 21. Juni 2001 - III ZR 185/00 - OVG Lüneburg, Urteil vom 27. April 1992 - 3 L 122/89 -).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 22.12.2003 - 1 U 12/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10585
OLG Zweibrücken, 22.12.2003 - 1 U 12/03 (https://dejure.org/2003,10585)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.12.2003 - 1 U 12/03 (https://dejure.org/2003,10585)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. Dezember 2003 - 1 U 12/03 (https://dejure.org/2003,10585)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz und Feststellung einer Eintrittspflicht für entstehende zukünftige Schäden aus einem Verkehrsunfall; Verkehrswidriges Verhalten durch Stehenbleiben beim Überqueren der Straße

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bei Schadenersatzforderung muß der Verursacher benannt werden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 830; StVO § 25 Abs. 3
    Gemeinschaftliche Haftung von Kindern für einen Verkehrsunfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 807
 
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