Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - I-4 U 200/02   

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https://dejure.org/2003,7886
OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - I-4 U 200/02 (https://dejure.org/2003,7886)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.06.2003 - I-4 U 200/02 (https://dejure.org/2003,7886)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Juni 2003 - I-4 U 200/02 (https://dejure.org/2003,7886)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufsunfähigkeit im Sinne einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Nichterforderlichkeit der Klärung des Tätigkeitsfeldes; Ausschluss einer Tätigkeit als Manager allgemein aufgrund von Hirninfarkten und Belastungsinsuffizienz des Herzens

  • Judicialis

    BB-BUZ § 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2 Abs. 1
    Grenzen der Darlegungslast eines Managers zu seiner konkret ausgeübten Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; BB-BUZ § 2
    Zur Annahme der Berufsunfähigkeit aufgrund Hirninfarkts und Belastungsinsuffizienz des Herzens bei einem für Wirtschaftsunternehmen auf dem Gebiet der Multimedia-Techniken tätigen Berater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 678
  • VersR 2004, 988
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.11.1995 - IV ZR 233/94

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bei Inanspruchnahme der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 200/02
    Dies ist jedoch im vorliegenden Fall unschädlich, obgleich nach ständiger Rechtsprechung zur zuletzt ausgeübten Berufstätigkeit grundsätzlich ganz konkrete und detaillierte Angaben zu machen sind (vgl. BGH VersR 1992, 1386 u. r+s 1996, 116; OLG Frankfurt NVersZ 1999, 419).
  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91

    Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 200/02
    Dies ist jedoch im vorliegenden Fall unschädlich, obgleich nach ständiger Rechtsprechung zur zuletzt ausgeübten Berufstätigkeit grundsätzlich ganz konkrete und detaillierte Angaben zu machen sind (vgl. BGH VersR 1992, 1386 u. r+s 1996, 116; OLG Frankfurt NVersZ 1999, 419).
  • OLG Frankfurt, 18.11.1998 - 7 U 262/97

    Substantiierte Arbeitsbeschreibung im Falle der Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 200/02
    Dies ist jedoch im vorliegenden Fall unschädlich, obgleich nach ständiger Rechtsprechung zur zuletzt ausgeübten Berufstätigkeit grundsätzlich ganz konkrete und detaillierte Angaben zu machen sind (vgl. BGH VersR 1992, 1386 u. r+s 1996, 116; OLG Frankfurt NVersZ 1999, 419).
  • OLG Brandenburg, 17.04.2019 - 11 U 137/17

    Fälligkeit der Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Unabhängig davon leidet der Rechtsmittelführer - völlig unstreitig - an schwersten neurologischen Erkrankungen, die zu ganz erheblichen körperlichen Ausfallerscheinungen geführt haben, durch die er auf die Nutzung eines Rollstuhles angewiesen ist und die offenkundig nicht nur seinen Einsatz unmittelbar in der Leitungsmontage ausschließen, in der er früher einmal gearbeitet hat (GA II 241 ff.), sondern auch eine - mit Außendienst verbundene - Tätigkeit als Projektleiter im Hochspannungs- und Freileitungsbau, unabhängig davon, wie sie letztlich in allen Einzelheiten ausgestaltet gewesen ist (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.06.2003 - 4 U 200/02, Rdn. 12, juris = BeckRS 2003, 30320370; ferner Lücke in Prölss/ Martin, VVG, 30. Aufl., § 172 Rdn. 56; Neuhaus, BUV, 3. Aufl., Teil F Rdn. 299).
  • OLG Frankfurt, 21.11.2017 - 14 U 13/17

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufungsunfähigkeit trotz

    In diesem Fall scheiden auch Verweisungen auf sonstige adäquate Betätigungen aus, die der Versicherer ansonsten nur auffinden kann, wenn er das genaue Berufsspektrum kennt (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.06.2003 - 4 U 200/02, Rn. 12).
  • OLG Köln, 18.02.2010 - 20 U 133/09

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Einer derartig konkreten und detaillierten Darlegung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit des Versicherungsnehmers bedarf es lediglich ausnahmsweise nicht, wenn seine gesundheitlichen Defizite so gravierend sind, dass dies zur Beurteilung der Berufsunfähigkeit nicht erforderlich ist, z.B. wenn ein Manager aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen jedweder Managertätigkeit schon ganz allgemein nicht mehr gewachsen ist (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2004, 988).
  • LG Kaiserslautern, 21.06.2013 - 3 O 693/12
    Denn eine solche ist nur gegeben, wenn für die im Deckungsprozess zu entscheidende Frage der im Rahmen des Haftpflichtprozesses gewählte Begründungsansatz maßgeblich ist (BGH, NJW-RR 2004, 678).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02   

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https://dejure.org/2003,3335
OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02 (https://dejure.org/2003,3335)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.10.2003 - 15 W 14/02 (https://dejure.org/2003,3335)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 15 W 14/02 (https://dejure.org/2003,3335)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Antrag der Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft auf Aufhebung von auf der Eigentümerversammlung gefaßten Beschlüssen; Beschlussfassung unter Teilnahme von Nichteigentümern ; Verstoß gegen die Regeln einer ordnungsgemäßen Verwaltung ; Beschlußfassung zulasten Dritter; ...

  • Judicialis

    WEG § 10; ; WEG § ... 10 Abs. 2; ; WEG § 23 Abs. 5; ; WEG § 26 Abs. 1; ; WEG § 43; ; WEG § 43 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 45 Abs. 1; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; GVG § 17a Abs. 5; ; BGB § 134; ; BGB § 139

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Wohnungseigentumsrecht: Nichtigkeit einer Vereinbarung, durch die die verwaltungs- und wirtschaftsmäßige Zusammenziehung zweier selbständiger Wohnungseigentümergemeinschaften beschlossen wird

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Vereinb. gemeins. Verwaltungs- und Wirtschaftswesens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2004, 627
  • NZM 2004, 787
  • FGPrax 2004, 210
  • ZMR 2005, 721
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 15.04.1992 - 24 W 2066/91
    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02
    Die Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses wird u.a. angenommen, wenn die Eigentümergemeinschaft für die in Frage stehende Regelung schlechthin nicht zuständig ist, insbesondere also bei Beschlüssen zu Lasten Dritter (BGH NJW 1994 S. 2950, 2953; BayObLGZ 1984 S. 198, 200; KG NJW-RR 1992 S. 1168 ff; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl. § 23 Rdn. 138, 141 m.w.N.).
  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02
    Grundsätzlich ist es niemandem verwehrt, sich auf die Nichtigkeit eigener Erklärungen zu berufen oder sonst die Wirksamkeit eines unter seiner Mitwirkung abgeschlossenen Rechtsgeschäfts anzugreifen, solange durch das eigene Verhalten für andere kein schutzwürdiger Vertrauenstatbestand geschaffen wurde (vgl. etwa BGH NJW 1997 S. 3377, 3379).
  • BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86

    Eigentümerversammlung; Beschlußfassung; Änderung; Aufteilung;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02
    Davon abgesehen, würde aber auch eine solche Bindung die vorliegende Entscheidung nicht hindern, da der Antrag auf Ungültigerklärung eines Beschlusses bei sachgerechter Betrachtung immer zugleich den Antrag auf Prüfung einer möglichen Nichtigkeit mitumfasst (BayObLG NJW-RR 1987 S. 329 f).
  • OLG Hamm, 10.09.1996 - 15 W 236/96

    Keine Bindungswirkung schuldrechtlicher Vereinbarungen der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02
    Bereits mit dem Verkauf einer Wohnung bzw. dem Eintritt eines Sonderrechtsnachfolgers in die Gemeinschaft wären die Wirkungen einer derartigen Vereinbarung mangels Bindung des Nachfolgers aufgebraucht (Senat ZMR 1996 S. 671, 674).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2003 - 3 Wx 223/02

    Zur Wirksamkeit von Beschlüssen einer "Wohnungseigentümer-Dachgemeinschaft" über

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02
    Dementsprechend kann sich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer immer nur auf ein Grundstück im Rechtssinne beziehen (OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 121).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02
    Soweit die weiteren Beteiligten sich in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.09.2000 (NJW 2000 S. 3500 ff) und den dort angesprochenen Aspekt des Vertrauensschutzes berufen, geht dies fehl.
  • OLG Köln, 18.08.1999 - 16 Wx 78/99

    Einheitliche Stimmrechtsausübung mehrerer Miteigentümer einer Wohnung;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02
    Schon nach dem Wortlaut des Gesetzes können im Wege der Vereinbarung im Sinne eines auf wohnungseigentumsrechtliche Folgen gerichteten Vertrages daher nur interne Fragen der Wohnungseigentümergemeinschaft geregelt werden (vgl. Senat NJW-RR 1997, 522, 523; BayObLG Rpfleger 1974 S. 360; OLG Köln OLGR 2000 S. 48, 49 = ZMR 2000 S. 561 ff; OLG Frankfurt a M. MDR 1983 S. 580 f; Bärmann/Pick, WEG 9. Aufl. § 10 Rdn. 44; Weitnauer/Lüke, WEG 8. Aufl. § 10 Rdn. 37).
  • OLG Hamm, 05.12.1996 - 15 W 390/96

    Eintragungsfähigkeit der Gemeinschaftsordnung im Grundbuch

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02
    Schon nach dem Wortlaut des Gesetzes können im Wege der Vereinbarung im Sinne eines auf wohnungseigentumsrechtliche Folgen gerichteten Vertrages daher nur interne Fragen der Wohnungseigentümergemeinschaft geregelt werden (vgl. Senat NJW-RR 1997, 522, 523; BayObLG Rpfleger 1974 S. 360; OLG Köln OLGR 2000 S. 48, 49 = ZMR 2000 S. 561 ff; OLG Frankfurt a M. MDR 1983 S. 580 f; Bärmann/Pick, WEG 9. Aufl. § 10 Rdn. 44; Weitnauer/Lüke, WEG 8. Aufl. § 10 Rdn. 37).
  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 54/00

    Begrenzung des Wirtschaftsplans durch den Jahresabschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02
    Das Landgericht hat, was für sich genommen richtig ist, im Anschluss an die Rechtsprechung des Bayrischen Obersten Landesgerichts (NJW-RR 2001 S. 659 ff und 1233 ff) angenommen, dass die Beschlussfassung unter Teilnahme von Nichteigentümern gegen die Regeln einer ordnungsgemäßen Verwaltung verstoße.
  • OLG Stuttgart, 17.01.1983 - 8 W 451/82

    Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02
    Schon nach dem Wortlaut des Gesetzes können im Wege der Vereinbarung im Sinne eines auf wohnungseigentumsrechtliche Folgen gerichteten Vertrages daher nur interne Fragen der Wohnungseigentümergemeinschaft geregelt werden (vgl. Senat NJW-RR 1997, 522, 523; BayObLG Rpfleger 1974 S. 360; OLG Köln OLGR 2000 S. 48, 49 = ZMR 2000 S. 561 ff; OLG Frankfurt a M. MDR 1983 S. 580 f; Bärmann/Pick, WEG 9. Aufl. § 10 Rdn. 44; Weitnauer/Lüke, WEG 8. Aufl. § 10 Rdn. 37).
  • BayObLG, 19.02.1999 - 2Z BR 180/98

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts

  • BGH, 24.02.1994 - V ZB 43/93

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des

  • LG Stade, 28.01.2021 - 3 O 36/20

    Ferien- und Erholungsgebiet als Wohnungseigentümergemeinschaft?

    Die Wohnungseigentümer mehrerer selbständiger Eigentümergemeinschaften können vereinbaren, künftig jeweils in gemeinsam abgehaltenen Versammlungen über ihre Angelegenheiten jeweils gemeinschaftlich abzustimmen und einheitliche Beschlüsse zu fassen (OLG Köln, Beschluss vom 18.08.1999, Az. 16 Wx 78/99; OLG Hamm, Beschluss vom 09.10.2003, Az. 15 W 14/02; BayObLG, Beschluss vom 19.02.1999, Az. 2Z BR 180-98, NJW-RR 1999, 739 f.).

    Durch eine derartige Gemeinschaft dürfen jedoch aufgrund des sachenrechtlichen Typenzwangs die gesetzlichen Verwaltungsbefugnisse der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft nicht verdrängt werden (OLG Hamm Beschluss vom 09.10.2003, Az. 15 W 14/02).

  • OLG Celle, 17.05.2022 - 4 U 19/21

    Bilden Eigentümer eines Ferienparks eine Bruchteilsgemeinschaft?

    Daher bedurfte es auch nicht - durch Auslegung - einer Restriktion der Klageanträge auf die Beklagten, mit denen die Kläger jeweils in einer "gemeinschaftsflächenbezogenen" Miteigentumsgemeinschaft stehen, nebst Auslegung der Anträge dahin, dass im Übrigen die Feststellung der Nichtigkeit der Beschlüsse begehrt werde (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 15 W 14/02 , zitiert nach juris Rn. 28).
  • OLG Hamm, 28.02.2006 - 15 W 352/05

    WEG : Anwendung des § 15 Abs. 3 WEG nur bei Betroffenheit des gemeinschaftlichen

    Die Rechtverhältnisse an einem anderen Grundstück, das nicht in dem beschriebenen gemeinschaftlichen Eigentum steht, können nicht Gegenstand einer Regelung des Gemeinschaftsverhältnisses sein, sei es in der Form einer Vereinbarung (§ 10 Abs. 2 WEG), sei es als Beschlussfassung der Wohnungseigentümer (§ 23 WEG), sei es durch gerichtlichte Entscheidung, § 43 Abs. 2 WEG (OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 121; Senat NJW-RR 1997, 522; FGPrax 2004, 210).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.03.2004 - 11 W 13/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4984
OLG Köln, 12.03.2004 - 11 W 13/04 (https://dejure.org/2004,4984)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.03.2004 - 11 W 13/04 (https://dejure.org/2004,4984)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. März 2004 - 11 W 13/04 (https://dejure.org/2004,4984)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1025
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 208/94

    Rechtliches Interesse des Nebenintervenienten

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2004 - 11 W 13/04
    Ebenfalls unerheblich ist es, dass es für die Zulässigkeit des vom Streithelfer bzw. Nebenintervenienten eingelegten Rechtsmittels auf die Beschwer der unterstützten Partei ankommt (vgl. BGH NJW 1997, 2385, 2386; Zöller-Vollkommer § 67 Rdn. 5 m.w.N.); die Beschwer kann vom Kostenstreitwert abweichen.
  • BGH, 30.10.1959 - V ZR 204/57

    Streitwert der Nebenintervention

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2004 - 11 W 13/04
    Zwar wird verbreitet die auch vom Landgericht geteilte Auffassung vertreten, der Streitwert einer durchgeführten Streitverkündung oder Nebenintervention stimme dann, wenn der Streithelfer oder Nebenintervenient - wie hier - denselben Antrag stellt wie die von ihm unterstützte Partei, mit dem Streitwert der Hauptsache überein (BGHZ 31, 144; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., Anh. § 3 Rdn. 10 Stichwort "Streithilfe"; für alle Fälle, in denen kein einschränkender Antrag gestellt wird OLG Karlsruhe OLGR 2002, 458 = NJW-RR 2003, 1007 = MDR 2003, 357 jew. m.w.N).
  • OLG Köln, 16.10.1989 - 7 W 37/89
    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2004 - 11 W 13/04
    Dem ist mit der in Rechtsprechung und Schrifttum wohl überwiegenden Ansicht nicht zu folgen (vgl. Senat OLGR 1992, 306 = JMBl. NW 1992, 283 = VersR 1993, 80; OLG Köln - 13. Zivilsenat - MDR 1974, 53; OLG Köln - 7. Zivilsenat - MDR 1990, 251; OLG Stuttgart OLGR 2002, 55; KG IBR 2002, 650; Schneider/Herget Rdn. 3358; Zöller-Herget § 3 Rdn. 16 Stichwort "Nebenintervention"; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl. § 3 Rdn. 108 Stichwort "Nebenintervention"; Schwerdtfeger in: Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 3 Rdn. 98; Roth in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rdn. 47, Stichwort "Nebenintervention"; Hillach/Rohs, Handbuch des Streitwerts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, 8. Aufl., S. 299; Madert, Der Gegenstandswert in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten, 4. Aufl., Rdn. 354 jew. m.w.N.).
  • OLG Köln, 25.05.1992 - 11 W 25/92

    Wie berechnen sich die Prozeßkosten eines Streithelfers?

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2004 - 11 W 13/04
    Dem ist mit der in Rechtsprechung und Schrifttum wohl überwiegenden Ansicht nicht zu folgen (vgl. Senat OLGR 1992, 306 = JMBl. NW 1992, 283 = VersR 1993, 80; OLG Köln - 13. Zivilsenat - MDR 1974, 53; OLG Köln - 7. Zivilsenat - MDR 1990, 251; OLG Stuttgart OLGR 2002, 55; KG IBR 2002, 650; Schneider/Herget Rdn. 3358; Zöller-Herget § 3 Rdn. 16 Stichwort "Nebenintervention"; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl. § 3 Rdn. 108 Stichwort "Nebenintervention"; Schwerdtfeger in: Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 3 Rdn. 98; Roth in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rdn. 47, Stichwort "Nebenintervention"; Hillach/Rohs, Handbuch des Streitwerts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, 8. Aufl., S. 299; Madert, Der Gegenstandswert in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten, 4. Aufl., Rdn. 354 jew. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 07.10.2002 - 9 W 38/02

    Streitwert einer Nebenintervention

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2004 - 11 W 13/04
    Zwar wird verbreitet die auch vom Landgericht geteilte Auffassung vertreten, der Streitwert einer durchgeführten Streitverkündung oder Nebenintervention stimme dann, wenn der Streithelfer oder Nebenintervenient - wie hier - denselben Antrag stellt wie die von ihm unterstützte Partei, mit dem Streitwert der Hauptsache überein (BGHZ 31, 144; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., Anh. § 3 Rdn. 10 Stichwort "Streithilfe"; für alle Fälle, in denen kein einschränkender Antrag gestellt wird OLG Karlsruhe OLGR 2002, 458 = NJW-RR 2003, 1007 = MDR 2003, 357 jew. m.w.N).
  • KG, 04.09.2002 - 24 U 9/01

    Verfahrensrecht - Streitwert der Nebenintervention

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2004 - 11 W 13/04
    Dem ist mit der in Rechtsprechung und Schrifttum wohl überwiegenden Ansicht nicht zu folgen (vgl. Senat OLGR 1992, 306 = JMBl. NW 1992, 283 = VersR 1993, 80; OLG Köln - 13. Zivilsenat - MDR 1974, 53; OLG Köln - 7. Zivilsenat - MDR 1990, 251; OLG Stuttgart OLGR 2002, 55; KG IBR 2002, 650; Schneider/Herget Rdn. 3358; Zöller-Herget § 3 Rdn. 16 Stichwort "Nebenintervention"; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl. § 3 Rdn. 108 Stichwort "Nebenintervention"; Schwerdtfeger in: Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 3 Rdn. 98; Roth in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rdn. 47, Stichwort "Nebenintervention"; Hillach/Rohs, Handbuch des Streitwerts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, 8. Aufl., S. 299; Madert, Der Gegenstandswert in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten, 4. Aufl., Rdn. 354 jew. m.w.N.).
  • OLG Köln, 18.03.1993 - 7 W 1/93
    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2004 - 11 W 13/04
    Das kann allerdings dahinstehen; denn die Änderung des festgesetzten Streitwertes ist nicht deshalb unzulässig, weil durch sie ein Widerspruch zu der schon rechtskräftigen Kostenentscheidung entsteht (OLG Köln - 7. Zivilsenat - FamRZ 1994, 56 = Jur. Büro 1993, 741; Schneider/Herget, Streitwert-Kommentar, 11. Aufl., Rdn. 4160 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.10.2019 - 24 U 89/18

    Kostengrundentscheidung über durch Nebenintervention entstandene Kosten

    Maßgeblich für die Bemessung des Streitwertes ist das Interesse des Streithelfers am Obsiegen der unterstützten Partei, welches zwar grundsätzlich geringer sein kann als deren Interesse (vgl. OLG Köln MDR 2004, 1025, 1026; MüKoZPO/Wöstmann, 5. Aufl. 2016, ZPO § 3 Rn. 99; Zöller/Herget, a. a. O., § 3 ZPO Rn 16 Stichwort "Nebenintervention").

    Soweit vertreten wird, dass der Streithelfer bzw. Nebenintervenient die Partei nur so weit unterstützt, als sein eigenes Interesse betroffen ist (OLG Köln MDR 2004, 1025, 1026 m. w. N.), vermag der Senat dem nicht zu folgen.

  • OLG Schleswig, 28.08.2008 - 14 W 51/08

    Streitwertfestsetzung hinsichtlich eines Streitverkündeten

    Dem ist mit der in Rechtsprechung und im Schrifttum wohl inzwischen überwiegenden Ansicht (OLG Köln, MDR 2004, 1025 m.w.N.; OLG Köln, MDR 1974, 53; OLG Köln, VersR 1993, 80; OLG Koblenz, 12 W 719/76, zitiert nach juris; OLG Koblenz MDR 1983, 59; OLG Hamburg, MDR 1977, 1026; OLG Hamm, 21 U 43/07, zitiert nach juris; OLG Nürnberg, MDR 2006, 1318; Zöller-Herget, 26. Auflage, § 3 Rn. 16, Stichwort "Nebenintervention"; Schneider/Herget, 12. Auflage, Rn. 4118 m.w.N.) nicht zu folgen.

    Es ist auch kein überzeugender Grund ersichtlich, von den allgemeinen Grundsätzen des Streitwertrechts abzuweichen und den Streitwert nicht nach dem gemäß § 3 ZPO maßgebenden Interesse, sondern nach dem bloßen Wortlaut des Antrags zu bestimmen (vgl. OLG Köln, MDR 2004, 1025, zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 10.01.2006 - 24 W 64/05

    Bemessung des Werts einer Streithilfe

    Weicht dessen Interesse ab, ist es maßgeblich bis zur Höhe des Interesses der von ihm unterstützten Hauptpartei (OLG Köln MDR 2004, 1025; OLGR Köln 1992, 306 = JMBlNW 1992, 283 = VersR 1993, 80; OLG Köln - 13. ZS - MDR 1974, 53; OLG Köln - 7. ZS - MDR 1990, 251; OLG Koblenz OLGR Koblenz (3. ZS) 2004, 200; KG Berlin (24. ZS) IBR 2002, 650 (LS); OLG Stuttgart OLGR Stuttgart 2002, 55; OLG Bamberg (3. ZS) OLGR Bamberg 1999, 100; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rdn. 3358; Zöller/Herget, aaO, § 3 Rn. 16 Stichw.

    Das übersieht das OLG Köln (MDR 2004, 1025), wenn es meint, der Gebührenstreitwert könne vom Rechtsmittelstreitwert abweichen.

  • OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 W 7/20

    Gegenstandswert bei Schadensersatzklagen - Streitwertfestsetzung in

    Sie kommt insbesondere dann zu unterschiedlichen Ergebnissen, wenn der Streithelfer ersichtlich nur hinsichtlich eines beschränkten Teils des Streitgegenstandes betroffen ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 12. März 2004 - 11 W 13/04, juris Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2015 - W (Kart) 1/15

    Gebührenstreitwert der Nebenintervention

    Wie bereits im angefochtenen Beschluss dargelegt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob sich der Gebührenstreitwert der Nebenintervention (§ 66 ZPO) (grundsätzlich) mit dem Wert der Hauptsache bzw. dem Interesse der unterstützten Hauptpartei deckt (so etwa - zumindest - für den Fall, dass der Nebenintervenient im Prozess die gleichen Anträge wie die von ihm unterstützte Hauptpartei stellt: BGH, Beschluss v. 30.10.1959 - V ZR 204/57 , BGHZ 31, 144 = NJW 1960, 42; BGH, Beschluss v. 11.12.2012 - II ZR 233/09 , JurBüro 2013, 477; OLG Düsseldorf [24. Zivilsenat] , Beschluss v. 10.1.2006 - I-24 W 64/05 , MDR 2006, 1017 = OLGR Düsseldorf 2006, 743; OLG Hamm [20. Zivilsenat] , Beschluss v. 4.5.2011 - I-20 W 4/11 , RuS 2013, 632; ferner - ausdrücklich auch - für den Fall, dass der Nebenintervenient keinen eigenen Antrag stellt oder seinen Beitritt nicht abgrenzbar auf einen bestimmten Umfang beschränkt: OLG Karlsruhe, Beschluss v. 7.10.2002 - 9 W 38/02 , NJW-RR 2003, 1007; KG Berlin [2. Zivilsenat] , Beschluss v. 26.7.2004 - 2 W 18/04 , MDR 2004, 1445, alle m.w.N.) oder sich (grundsätzlich) nach dem zu schätzenden wirtschaftlichen Interesse des Streithelfers bestimmt (so etwa OLG Köln, Beschluss v. 12.3.2004 - 11 W 13/04 , MDR 2004, 1025; OLG Düsseldorf [10. Zivilsenat] , Beschluss v. 1.12.2011 - I-10 W 116/11 , BauR 2012, 548; OLG Rostock, Beschluss v. 22.9.2014 - 7 W 36/13 , zit. nach juris, jew. m.w.N.).
  • OLG Rostock, 21.10.2009 - 3 W 50/08

    Streitwert: Grundlage für den Gebührenstreitwert der Nebenintervention bei

    Da ihm mit dem Beitritt die Möglichkeit gegeben wird, gegen ihn gerichtete Ansprüche des den Streit Verkündenden möglichst früh abzuwehren (BGH, Urt. v. 26.03.1987, VII ZR 122/86, BGHZ 100, 257), kann der Beitritt nach der Verkehrsanschauung deshalb auch ohne ausdrückliche Erklärung des Nebenintervenienten im Allgemeinen nur Rückgriffsansprüche zum Hintergrund haben, denen er sich nach dem Inhalt der Streitverkündungsschrift und dem zugrunde liegenden Prozessstoff im Fall eines Unterliegens des Streitverkünders ausgesetzt sieht (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 12.03.2004, 11 W 13/04, MDR 2004, 1025; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.07.1996, 9 W 102/95, NJW-RR 1997, 443).
  • OLG Rostock, 28.12.2009 - 4 W 40/09

    Verfahrensrecht - Wonach bemisst sich der Streitwert des Nebenintervenienten?

    Entsprechend dem Zweck der Streitverkündung und der besonderen Interessenlage des Streitverkündungsempfängers, dem mit dem Beitritt die Möglichkeit gegeben wird, gegen ihn gerichtete Ansprüche des den Streit Verkündenden möglichst früh abzuwehren (BGH, Urt. v. 26.03.1987, VII ZR 122/86, BGHZ 100, 257/262), kann der Beitritt sich nach der Verkehrsanschauung auch ohne ausdrückliche Erklärung des Streithelfers nur auf die Rückgriffsansprüche beziehen, denen er sich nach dem Inhalt der Streitverkündungsschrift und dem zugrunde liegenden Prozessstoff im Fall eines Unterliegens des Streitverkünders ausgesetzt sieht (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 12.03.2004, 11 W 13/04, MDR 2004, 1025; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.07.1996, 9 W 102/95, NJW-RR 1997, 443).

    Ein anderes Verständnis würde zu kosten-, aber auch streitwertrechtlich unbefriedigenden Ergebnissen führen, wenn der Wert der Hauptsache und die mit der Hauptsacheentscheidung verbundene Einwirkung auf die vermögensrechtlichen Verhältnisse des Streithelfers - so wie hier - erheblich voneinander abweichen (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 28.08.2008, 14 W 51/08, MDR 2009, 56; OLG Köln, Beschl. v. 12.03.2004, 11 W 13/04, MDR 2004, 1025; Beschl. v. 31.01.1973, 13 U 170/67, MDR 1974, 53; Beschl. v. 25.05.1992, 11 W 25/92, VersR 1993, 80; OLG Koblenz, Beschl. v. 18.11.1976, 12 W 719/76, Rpfleger 1977, 175; Beschl. v. 10.09.1982, 14 W 418/82, MDR 1983, 59; OLG Hamburg, Beschl. v. 13.07.1977, 10 W 17/77, MDR 1977, 1026; OLG Hamm, Urt. v. 16.10.2007, 21 U 43/07, OLGR Hamm 2008, 195-196; OLG Nürnberg, Beschl. v. 03.04.2006, 4 W 137/06, MDR 2006, 1318; OLG Rostock [3.ZS], Beschluss v. 21.10.2009, 3 W 50/08).

  • OLG Nürnberg, 03.04.2006 - 4 W 137/06

    Bestimmung des Gebührenstreitwertes in Bezug auf einen Streithelfer

    c) Das konkrete wirtschaftliche Interesse des Streithelfers ist somit grundsätzlich danach zu bemessen, welche Regreßansprüche er bei einem Unterliegen der Prozeßpartei, der er beigetreten ist, erwarten muß (OLG Köln MDR 90, 251 und MDR 04, 1025; OLG Bamberg OLGR 99, 100).
  • OLG München, 23.12.2016 - 28 W 2118/16

    Erfolglose sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    aa) Nach einer Ansicht kommt es - unabhängig von den gestellten Anträgen - auf das zu schätzende wirtschaftliche Interesse des Streithelfers an (so z.b. OLG Köln MDR 2004, 1025; OLG Stuttgart OLGR Stuttgart 2002, 55; KG Berlin, NJW-RR 2003, 133; OLG Rostock Beschluss vom 24.10.209 - 3 W 50/08, IBR 2010, 1023; Zöller/Herget, a.a.O., § 3 Rn. 16 Nebenintervention).
  • OLG Köln, 30.03.2012 - 16 W 30/11

    Streitwert im Falle der Streitverkündung

    Maßgebend ist vielmehr das nach § 3 ZPO zu schätzende Interesse des Streithelfers am Obsiegen der von ihm unterstützten Partei (OLGR Schleswig 2008, 878; OLG Nürnberg MDR 2006, 1318; OLGR Köln 2004, 201 f.; OLGR Köln 1992, 306; OLG Köln MDR 1990, 251; Kurpat in: Schneider/Herget a.a.O. Rn. 4253; Herget in: Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 3 Stichwort "Nebenintervention"; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl., Rn. 108).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2009 - 10 W 4/09

    Werklohnprozess: Streitwertfestsetzung hinsichtlich eines Streitverkündeten auf

  • OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 4 W 48/12

    Festsetzung eines gesonderten Streitwerts für die Kosten der Streithilfe bei

  • LG Baden-Baden, 29.12.2010 - 1 O 85/10

    Mietvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Leerstand umliegender Geschäfte

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.10.2003 - 10 U 460/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18541
OLG Koblenz, 17.10.2003 - 10 U 460/02 (https://dejure.org/2003,18541)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.10.2003 - 10 U 460/02 (https://dejure.org/2003,18541)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Oktober 2003 - 10 U 460/02 (https://dejure.org/2003,18541)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 100 Abs. 4 S. 1
    Umfang der Kostentragung bei Gesamtschuldnern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 12.01.2017 - 4 U 4/15

    Bauprozess: Kostenschlussurteil bei Erledigung in der Berufungsinstanz; analoge

    Anlass, ein Rechtsmittel gegen dieses Kostenschlussurteil zuzulassen, besteht nicht (zur Anfechtbarkeit eines Kostenschlussurteils mit "Kostenmischentscheidung" vgl. BGH, NJW-RR 1999, 1741, bei Juris Rn. 7; OLG Koblenz, OLGR 2004, 201 - bei Juris Rn. 23).
  • LG Wiesbaden, 03.05.2013 - 1 O 229/12

    Zur Haftung nach § 43 Abs 2 GmbHG wegen Verjährenlassens der Einlageforderung der

    Es besteht kein Anlass, einen voll unterliegenden Streitgenossen kostenmäßig zu begünstigen, weil der ihm gegenüber siegreiche Prozessgegner einen weiteren Streitgenossen mitverklagt hat, ohne dass gegen diesen auch ein obsiegende Hauptsacheentscheidung ergeht (siehe OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 16.12.1999 - 12 U 172/98, OLGReport Frankfurt 2000, 85, 86; ferner OLG Koblenz, Urt. v. 17.10.2003 - 10 U 460/02, OLGReport Koblenz 2004, 201, 202).
  • OLG Koblenz, 10.11.2004 - 10 U 152/04

    Berufungszurückweisung: Kostenentscheidung in Ansehung wirkungsloser

    Hierzu ist für vor dem 1. Juli 2004 eingeleitete Berufungsverfahren, bei denen das Gerichtskostengesetz a.F. anzuwenden ist (vgl. Art. 1 § 72 KostRMoG), ergänzend klarzustellen, dass der Grundsatz der Verteilung entsprechend den streitwertbezogenen Obsiegens- und Unterliegensanteilen in diesen Fällen der Ergänzung insoweit bedarf, als (nur) die Entscheidung über die Berufung anteilig wesentlich höhere Gerichtskosten verursacht (zusätzlich 3, 0 Gebühren nach Nr. 1226 KV GKG a.F. aus dem anteiligen Streitwert), die richtigerweise allein dem Berufungsführer anzulasten sind (vgl. auch Senat, Urt. v. 17.10.2003 - 10 U 460/02 -, OLGR 2004 S. 201, unter III A).
  • OLG Koblenz, 16.03.2004 - 10 U 499/03

    Mehrere Berufungen von Streitgenossen: Kostenentscheidung nach Verwerfung einer

    In Anknüpfung an die im Beschluss gemäß § 522 Abs. 1 ZPO getroffene Teilentscheidung zur Hauptsache stellt der vorliegende Beschluss sich als ergänzende Schlussentscheidung im Rahmen von § 522 Abs. 1 ZPO dar, bei der inhaltlich zugleich nach § 516 Abs. 3 ZPO zu entscheiden ist (vgl. zur Abgrenzung Senat, Urt. v. 17.10.2003 - 10 U 460/02).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.06.2003 - 14 U 2/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,29623
OLG Celle, 19.06.2003 - 14 U 2/03 (https://dejure.org/2003,29623)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.06.2003 - 14 U 2/03 (https://dejure.org/2003,29623)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Juni 2003 - 14 U 2/03 (https://dejure.org/2003,29623)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,29623) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 7 § 17; StVO § 3
    Betriebsgefahr bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn

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