Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.10.2003 - 16 U 199/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1799
OLG Celle, 23.10.2003 - 16 U 199/02 (https://dejure.org/2003,1799)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.10.2003 - 16 U 199/02 (https://dejure.org/2003,1799)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - 16 U 199/02 (https://dejure.org/2003,1799)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 675 BGB; § 826 BGB; § 11 Nr. 10a AGBG; § 3 AGBG; § 138 Abs. 2 BGB; § 263 StGB
    Anspruch auf Honorar aus betrieblicher Beratung; Erstellung einer Betriebsanalyse; Angemessenheit von Stundensätzen; Anspruch auf Rückforderung bereits gezahlten Honorars wegen Unbrauchbarkeit der geleisteten Arbeit; Beschreibende Darstellung betrieblicher Gegebenheiten; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Honorar aus betrieblicher Beratung; Erstellung einer Betriebsanalyse; Angemessenheit von Stundensätzen; Anspruch auf Rückforderung bereits gezahlten Honorars wegen Unbrauchbarkeit der geleisteten Arbeit; Beschreibende Darstellung betrieblicher Gegebenheiten; ...

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § 138; ; BGB § 826

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134; BGB § 138; BGB § 826
    Sittenwidrige Verleitung eines Laien durch einen Fachmann zur Unterschrift unter ein Formular in der Absicht, dadurch Gewährleistungansprüche auszuschließen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unternehmensberatung - Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sittenwidrigkeit eines Schuldanerkenntnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3638
  • ZIP 2003, 2118
  • MDR 2003, 1406 (Ls.)
  • DB 2004, 133 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2003 - 16 U 199/02
    a) Zunächst einmal fehlt es schon an einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis, welches nach ständiger Rechtsprechung voraussetzt, dass zwischen den Parteien Streit oder subjektive Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder rechtserheblicher Punkte besteht (BGH NJW 1976, 1259) und sie durch das Anerkenntnis dieses zwischen ihnen bestehende Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Beziehungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen wollen (BGH NJW 1995, 960).
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 12/87

    Formbedürftigkeit mit einem Grundstückskaufvertrag verbundener Verträge;

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2003 - 16 U 199/02
    b) Selbst wenn man jedoch von einem deklaratorischen Anerkenntnis ausgehen wollte, so ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 104, 18 ff.) nichtig, soweit es gegen eine Verbotsnorm oder die guten Sitten verstößt und ferner grundsätzlich auch dann, soweit es sich auf ein gesetz oder sittenwidriges Ausgangsgeschäft bezieht und die Nichtigkeitsgründe noch fortbestehen.
  • BGH, 18.07.2001 - XII ZR 87/99

    Rechtsfolgen des Nichtverhandelns im Termin zur mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2003 - 16 U 199/02
    Gleichwohl war nicht teilweise nach Lage der Akten, teilweise durch Versäumnisurteil zu entscheiden, weil es sich nicht um einen teilurteilsfähigen Restbetrag handelt (BGH MDR 2001, 1371), und zwar deshalb nicht, weil die konkret zu bzw. abgesprochenen Beträge davon abhängen, wie viele Stunden zu welchem Honorar die Klägerin in Rechnung stellen darf.
  • BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93

    Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2003 - 16 U 199/02
    a) Zunächst einmal fehlt es schon an einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis, welches nach ständiger Rechtsprechung voraussetzt, dass zwischen den Parteien Streit oder subjektive Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder rechtserheblicher Punkte besteht (BGH NJW 1976, 1259) und sie durch das Anerkenntnis dieses zwischen ihnen bestehende Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Beziehungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen wollen (BGH NJW 1995, 960).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2005 - 15 U 117/04

    Auslegung eines Vertrages über kaufmännische und betriebswirtschaftliche

    Im Übrigen stimmt der Senat mit der vom OLG Celle (Urteil vom 23. Oktober 2003, Az: 16 U 199/02, NJW 2003, 3638-3640) in einem ähnlich gelagerten Fall vertretenen Rechtsauffassung darin überein, dass das Verhalten der Klägerin, sich vom Beklagten im zeitlichen Zusammenhang mit der Gutachtenerstellung und ohne sachlichen Grund die Korrektheit ihrer Arbeiten bestätigen zu lassen, zumindest bedenklich ist.
  • BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 355/08

    Konzessionsträger - Scheingeschäft - Umgehungsgeschäft

    Nichtig ist aus diesem Grunde ein deklaratorisches Anerkenntnis nicht nur, soweit es selbst gegen eine Verbotsnorm verstößt, sondern grundsätzlich auch, soweit es sich auf ein gesetzwidriges Ausgangsverhältnis bezieht und die Nichtigkeitsgründe bei seiner Abgabe noch fortbestehen (BGH 16. März 1988 - VIII ZR 12/87 - zu II 2 b der Gründe, BGHZ 104, 18; OLG Celle 23. Oktober 2003 - 16 U 199/02 - NJW 2003, 3638).
  • LG Krefeld, 15.06.2004 - 12 O 31/03
    In seiner in ZIP 2003, 2118 abgedruckten Entscheidung gelangt das Oberlandesgericht Celle zu dem Befund, der Unternehmensberatungsvertrag sei Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter i.S.v. §§ 675, 611 ff BGB und es könne der versprochene Dienstlohn, erweise sich die Beratungsleistung als minderwertig, unter dem Gesichtspunkt der Schlechterfüllung auf ein angemessenes Maß zurückgeführt werden.
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Rechtsprechung
   OLG München, 29.01.2004 - 1 U 4881/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11971
OLG München, 29.01.2004 - 1 U 4881/03 (https://dejure.org/2004,11971)
OLG München, Entscheidung vom 29.01.2004 - 1 U 4881/03 (https://dejure.org/2004,11971)
OLG München, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 1 U 4881/03 (https://dejure.org/2004,11971)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung einer werkvertraglichen Hinweispflicht; Feuersicherheit im Sinne von § 1 Abs. 2 SchfG (Schornsteinfegergesetz); Amtspflichten eines Bezirkskaminkehrermeisters; Begutachtung von Schornsteinen, Feuerstätten und Verbindungsstücken auf ihre Sicherheit; Persönliche ...

  • Judicialis

    BGB § 839; ; BGB § ... 839 Abs. 1 S. 2; ; GG Art. 34; ; SchfG § 1 Abs. 2; ; SchfG § 3; ; SchfG § 3 Abs. 1; ; SchfG § 3 Abs. 2 S. 2; ; SchfG § 13 Abs. 1; ; SchfG § 13 Abs. 1 Nr. 2; ; SchfG § 13 Abs. 1 Nr. 4; ; SchfG § 13 Abs. 1 Nr. 5; ; SchfG § 26 Abs. 1; ; SchfG § 27; ; SchfG § 28; ; SchfG § 52; ; 2. ZuVSchfG § 2 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de

    Haftung des Bezirkskaminkehrermeisters in Bayern bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben

  • ibr-online

    Staat haftet für Bezirkskaminkehrermeister

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.06.1974 - III ZR 89/72

    Bezirksschornsteinfegermeister - § 839 BGB, § 1 Abs. 3 prStHG, "Gebührenbeamter"

    Auszug aus OLG München, 29.01.2004 - 1 U 4881/03
    Das preussische "Gesetz über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt" vom 01.08.1909 (PrBHaftG) und damit dessen § 1 Abs. 3 über die persönliche Haftung des Gebührenbeamten, auf den sich die Entscheidung BGHZ 62, 372 bezieht, gilt in Bayern nicht.

    Dass im Gesetz insoweit keine bestimmte Frist genannt werde, falle gegenüber dem gemeinsamen Zweck der Feuersicherheit nicht ins Gewicht (BGHZ 62, 372, 374/375).

    Der BGH stellt in BGHZ 62, 372, 375 darauf ab, ob der Kaminkehrer eine "Prüfung und Begutachtung" in Hinsicht auf § 13 Abs. 1 Nr. 4 SchfG vorgenommen hat, nicht darauf, ob (zu diesem Zeitpunkt) eine Verpflichtung hierfür bestand.

    Der Bezirkskaminkehrermeister ist nicht "Reichsbeamter" (wovon z. B. BGHZ 62, 372 als selbstverständlich ausgeht).

    Die Rechtsprechung hierzu (vgl. BGHZ 62, 372; VersR 1983, 472; OLG Hamm NJW 1972, 2088/2089) ist nicht anwendbar.

    Seine Entscheidung bedeutet keine Abweichung von BGHZ 62, 372 und BGH VersR 1983, 462, da das PrBHaftG vom 01.08.1909 in Bayern nicht gilt und das Gesetz über die Haftung des Reiches für seine Beamten auf den konkreten Fall nicht anwendbar ist.

    Dass das hoheitliche Handeln nicht auf die formelle Feuerstättenschau im Fünfjahresturnus beschränkt ist, hat der Bundesgerichtshof in BGHZ 62, 372, 375 bereits entschieden.

  • BGH, 24.02.1983 - III ZR 82/81

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG München, 29.01.2004 - 1 U 4881/03
    Dementsprechend gehört nach BGH VersR 1983, 462, 463 die Überprüfung eines Kamins auf künftige Feuersicherheit und die Möglichkeit einer Wiederinbetriebnahme als Feuerstättenschau nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 und 4 SchfG zu den Amtspflichten des Bezirkskaminkehrermeisters.

    Seine Entscheidung bedeutet keine Abweichung von BGHZ 62, 372 und BGH VersR 1983, 462, da das PrBHaftG vom 01.08.1909 in Bayern nicht gilt und das Gesetz über die Haftung des Reiches für seine Beamten auf den konkreten Fall nicht anwendbar ist.

  • OLG Hamm, 28.04.1972 - 11 U 269/71
    Auszug aus OLG München, 29.01.2004 - 1 U 4881/03
    Dass er daneben gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 5 SchfG zugleich in feuerungstechnischen Fragen beraten haben mag - eine nichthoheitliche Tätigkeit -, berührt laut BGH die Zuordnung zur hoheitlichen Feuerstättenschau nicht (ausdrücklich ebenso OLG Hamm NJW 1972, 2088, 2089).

    Die Rechtsprechung hierzu (vgl. BGHZ 62, 372; VersR 1983, 472; OLG Hamm NJW 1972, 2088/2089) ist nicht anwendbar.

  • LG Heidelberg, 10.11.1982 - 3 O 218/82

    Umfang der Streupflicht bei Glätte in geschlossenen Ortschaften;

    Auszug aus OLG München, 29.01.2004 - 1 U 4881/03
    Die Rechtsprechung hierzu (vgl. BGHZ 62, 372; VersR 1983, 472; OLG Hamm NJW 1972, 2088/2089) ist nicht anwendbar.
  • VGH Bayern, 06.04.2009 - 19 B 09.90

    Überwälzung der Schadenshaftung auf einen Beliehenen mittels Nebenbestimmung zum

    Das Preußische Staatshaftungsgesetz vom 1. August 1909 (PrGs, S. 691) und damit auch dessen § 1 Abs. 3 über die persönliche Haftung sog. "Gebührenbeamter" findet im Freistaat Bayern keine Anwendung (im Anschluss an OLG München, Urt. vom 29.1.2004 - 1 U 4881/03 -, OLGR 2004, 227 f.).

    Dieses Gesetz und damit dessen § 1 Abs. 3 über die persönliche Haftung findet im Freistaat Bayern keine (unmittelbare) Anwendung (vgl. OLG München, Urteil vom 29.1.2004 - 1 U 4881/03 -, OLGR 2004, 227 f.).

    Im BayAGBGB als insoweit in Betracht kommende Vorschrift hat eine solche Spezialregelung für Gebührenbeamte zu keinem Zeitpunkt bestanden (vgl. näher OLG München, Urteil vom 29.1.2004 - 1 U 4881/03 -, OLGR 2004, 227 f.).

    Auch das Reichsbeamtenhaftungsgesetz vom 22. Mai 1910 (RGBl., S. 798), das in § 5 Abs. 1 eine ähnliche Regelung enthielt, galt nach seinem Wortlaut (§ 1 Abs. 1) und seiner systematischen Stellung nur für Reichsbeamte, nicht aber für Beamte der deutschen Länder (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.08.2006 - 12 U 60/06 -, VersR 2007, 108; OLG München, Urteil vom 29.1.2004 - 1 U 4881/03 -, OLGR 2004, 227 f.).

    Zum einen ist diese Frage bereits durch die Entscheidung des OLG München vom 29.1.2004 - 1 U 4881/03 -, OLGR 2004, 227 f. geklärt.

  • OLG Dresden, 30.06.2021 - 1 U 264/21

    Bei vor dem 01.01.2018 begangenen Amtspflichtverletzungen des bevollmächtigten

    Auch andere Gerichte hätten daher eine persönliche Haftung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers abgelehnt (OLG München Urt. v. 29.01.2004, Az: 1 U 4881/03, OLG Karlsruhe, Urt. v. 31.08.2006, Az: 12 U 60/06, jeweils juris, Thüringer Oberlandesgericht, Urt. v. 07.01.1998, Az: 4 U 768/97, u.a. Landgerichte).

    Der Beklagte ist nicht "Reichsbeamter" (vgl. dazu OLG München, Urt. v. 29.01.2004, Az.: 1 U 4881/03, juris, Rn. 59, und in OLGReport 2004, 227, 228).

    Bayern, in dem das PrBHaftG ebenfalls nicht galt (so OLG München, Urt. v. 29.01.2004, Az: 1 U 4881/03, juris Rn. 61), ist dort ebenso nicht aufgelistet worden.

  • OLG Karlsruhe, 31.08.2006 - 12 U 60/06

    Amtshaftung: Haftungsüberleitung bei Verantwortlichkeit eines

    Die Körperschaft, die den Bezirksschornsteinfegermeister mit seiner öffentlichen Aufgabe betraut, müsste daher die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs sein (vgl. OLG München, OLGR München 2004, 227).
  • LG München I, 08.02.2017 - 15 O 23907/15

    Haftung für Schäden bei Sprengung einer Fliegerbombe

    Welcher Behörde das Handeln von Verwaltungshelfern zuzurechnen ist, bestimmt sich danach, welche Behörde ihnen die hoheitliche Aufgabe anvertraut hat (OLG München, Urteil vom 29.01.2004, 1 U 4881/03, zitiert nach juris).
  • AG Brandenburg, 12.11.2021 - 31 C 264/17

    Schornsteinfegerhaftung gegenüber Hauseigentümer für Ruß- und Rauchentwicklung

    Nur bei bestimmten Tätigkeiten - z.B. im Rahmen des Immissionsschutzes sowie der rationellen Energieverwendung und der Feuerstättenschau ( BGH , Urteil vom 26.04.2018, Az.: III ZR 367/16; BGH , Urteil vom 24.02.1983, Az.: III ZR 82/81; BGH , Urteil vom 10.06.1974, Az.: III ZR 89/72; OLG Dresden , Urteil vom 30.06.2021, Az.: 1 U 264/21; OLG Hamm , Urteil vom 04.11.2009, Az.: I-11 U 15/09; OLG Karlsruhe , Urteil vom 31.08.2006, Az.: 12 U 60/06; OLG München , Urteil vom 29.01.2004, Az.: 1 U 4881/03; OLG Hamm , Urteil vom 14.06.1989, Az.: 11 U 27/89; LG Berlin , Urteil vom 23.11.2009, Az.: 5 O 385/08; LG Arnsberg , Urteil vom 20.03.2002, Az.: 2 O 406/01 ) - nahm der Bezirksschornsteinfegermeister insofern noch bis zum 31.12.2017 öffentliche Aufgaben wahr.
  • OLG Hamm, 04.11.2009 - 11 U 15/09

    Amtspflichten des Bezirksschornsteinfegermeisters bei der Abnahme eines

    Zutreffend und von der Berufung unbeanstandet ist das Landgericht davon ausgegangen, dass als Anspruchsgrundlage für das Schadensersatzverlangen der Klägerin aus nach § 67 VVG a.F. auf sie übergegangenem Recht ihres Versicherungsnehmers Pingel allein die Bestimmung des § 839 Abs. 1 BGB in Betracht kommt, während ein Anspruch aus positiver Vertragsverletzung (§ 280 Abs. 1 BGB) ausscheidet, weil die dem Beklagten angelastete Pflichtverletzung seinem hoheitlichen Aufgabenbereich zuzuordnen ist ( vgl. hierzu auch OLG München, Urteil vom 29.01.2004 -1 U 4881/03-, OLGR München 2004, 227 f ).
  • LG Arnsberg, 18.11.2008 - 1 O 219/08

    Einhaltung öffentlich-rechtlicher Sicherheitsvorschriften zum Zwecke der

    Es verbleibt daher bei der bereits vom OLG München in seinem Urteil vom 29.01.2004 - 1 U 4881/03 - vertretenen Auffassung, der sich die Kammer anschließt, dass regelmäßig bei einer Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben der Abschluss eines (privatrechtlichen) Werkvertrages nicht zu bejahen ist (OLGR München 2004, 227 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 10.02.2004 - 15 W 3/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3152
OLG Oldenburg, 10.02.2004 - 15 W 3/04 (https://dejure.org/2004,3152)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.02.2004 - 15 W 3/04 (https://dejure.org/2004,3152)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - 15 W 3/04 (https://dejure.org/2004,3152)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gewinnzusage: Scheitern der Gewinnauszahlung wegen Ausfalls der Busfahrt zur Übergabeveranstaltung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 661a BGB; § 114 ZPO
    Anspruch auf Auszahlung eines schriftlich mitgeteilten Gewinns; Scheitern einer vom Veranstalter organisierten Busfahrt zur Gewinnübergabeveranstaltung; Möglichlichkeit der Klagezustellung unter der in der vorbereiteten Klageschrift mitgeteilten niederländischen ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Auszahlung eines schriftlich mitgeteilten Gewinns; Scheitern einer vom Veranstalter organisierten Busfahrt zur Gewinnübergabeveranstaltung; Möglichlichkeit der Klagezustellung unter der in der vorbereiteten Klageschrift mitgeteilten niederländischen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gewinnzusage - Teilnahme an Übergabeveranstaltung

  • Judicialis

    BGB § 661 a

  • rechtsportal.de

    BGB § 661a
    Anspruch auf Auszahlung eines Gewinns, der einem Verbraucher von einem Werbefahrten-Veranstalter schriftlich mitgeteilt wurde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 930
  • MDR 2004, 930 (Volltext mit red. LS)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05

    Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Gewinnzusage

    Das OLG Dresden (NJW-RR 2004, 1078) nimmt dies mit beachtlichen Gründen zumindest dann an, wenn sich die Klage gegen eine im Ausland ansässige Briefkastenfirma richten soll und der Antragsteller die nach Meinung des OLG Dresden generell gerechtfertigte Vermutung, eine Vollstreckung werde nicht möglich sein, durch konkreten, einen Ausnahmefall rechtfertigenden Vortrag nicht erschüttert hat (s. allerdings die Prozeßkostenhilfe bewilligenden Entscheidungen OLG Oldenburg MDR 2004, 930 und OLG Celle, Beschluß vom 06.12.2002 - 8 W 273/02).
  • OLG Hamm, 15.10.2014 - 19 W 21/14

    Prozesskostenhilfe; Lotterie; mutwillig; Gewinnzusage; spanische Firma

    Der Senat hat zwar Bedenken, ob man - wie das Landgericht - eine allgemeine Vermutung oder einen Erfahrungssatz aufstellen kann, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage von Gewinnzusagen im (europäischen) Ausland ansässiger Firmen grundsätzlich keine hinreichenden, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtfertigenden Erfolgsaussichten haben (vgl. OLG Celle, IPRspr 2002, Nr. 159, 421; OLG Oldenburg, MDR 2004, 930; OLG Hamm, NJW-RR 2005, 723).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.12.2003 - 13 WF 836/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7575
OLG Koblenz, 12.12.2003 - 13 WF 836/03 (https://dejure.org/2003,7575)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.12.2003 - 13 WF 836/03 (https://dejure.org/2003,7575)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Dezember 2003 - 13 WF 836/03 (https://dejure.org/2003,7575)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1408, 1569
    Keine Entscheidung über Wirksamkeit eines notariell beurkundeten Unterhaltsverzichts im Prozesskostenhilfeverfahren (sondern nur im Hautsacheverfahren)

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung nachehelichen Ehegattenunterhalts; Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzicht in einem Ehevertrag

  • rechtsportal.de

    BGB § 138 § 1408 § 1585c; ZPO § 114
    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Notarieller Unterhaltsverzicht nicht grundsätzlich wirksam?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2533 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 938
  • FamRZ 2004, 1495
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2003 - 13 WF 836/03
    Schwierige Rechtsfragen, wie etwa die Wirksamkeit eines Unterhaltsverzichts, die in vertretbarer Weise unterschiedlich beantwortet werden können, sind grundsätzlich nicht im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens zu entscheiden (Anschluss an BVerfG FamRZ 2003, 833 ).«.

    Solche schwierigen Rechtsfragen, die in vertretbarer Weise unterschiedlich beantwortet werden können, sind grundsätzlich nicht im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens zu behandeln, denn dieses dient dazu, bedürftigen Parteien den Zugang zu den Gerichten zu ermöglichen, nicht aber das gerichtliche Verfahren vorwegzunehmen (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 833 ).

  • OLG Köln, 15.12.1998 - 4 UF 113/98

    Verzicht auf nachehelichen Unterhalt bei Alkoholabhängigkeit des Verzichtenden

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2003 - 13 WF 836/03
    Auch hieraus kann sich ein Nichtigkeitsgrund ergeben (BGHZ 86, 82 ; OLG Köln FamRZ 99, 920 und MDR 03, 511).
  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2003 - 13 WF 836/03
    Auch hieraus kann sich ein Nichtigkeitsgrund ergeben (BGHZ 86, 82 ; OLG Köln FamRZ 99, 920 und MDR 03, 511).
  • OLG Koblenz, 23.06.2003 - 13 UF 257/03

    Wirksamkeit eines Ehevertrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2003 - 13 WF 836/03
    Es ist richtig, dass der Senat zur Sittenwidrigkeit des notariellen Vertrages im Verfahren 13 UF 257/03 ausführlich Stellung genommen und diese dort verneint hatte.
  • OLG Köln, 12.09.2002 - 4 UF 108/02

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts und Verwirkung wegen Ausbruchs aus

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2003 - 13 WF 836/03
    Auch hieraus kann sich ein Nichtigkeitsgrund ergeben (BGHZ 86, 82 ; OLG Köln FamRZ 99, 920 und MDR 03, 511).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 15.07.2003 - 11 Wx 6/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8031
OLG Naumburg, 15.07.2003 - 11 Wx 6/03 (https://dejure.org/2003,8031)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.07.2003 - 11 Wx 6/03 (https://dejure.org/2003,8031)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 11 Wx 6/03 (https://dejure.org/2003,8031)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit durch Grundstückseigentümer; Anforderungen an Nachweis durch öffentliche oder öffentlich-beglaubigte Urkunde; Nichtgenügen durch mit Stempelaufdruck oder Siegel sowie Unterschriften des Abwasserzweckverbandes ...

  • Judicialis

    GBO § 29; ; GBO § 29 Abs... . 3; ; GBO § 78; ; BGB § 129; ; BGB § 1020 Satz 1; ; BGB § 1090 Abs. 1; ; ZPO § 415 Abs. 1; ; WG LSA § 151 Abs. 1; ; WG LSA § 157 Abs. 4; ; WG LSA § 157 Abs. 1 Satz 1; ; WG LSA § 157 Abs. 1 Satz 3; ; WG LSA § 157 Abs. 1 Satz 4; ; GKG-LSA § 7 Satz 1; ; GKG-LSA § 9 Abs. 1 Satz 1; ; GKG-LSA § 9 Abs. 1 Satz 2; ; GKG-LSA § 16 Abs. 1 Satz 1; ; BeurkG § 63; ; KostO § 131 Abs. 2, 30 Abs. 1; ; KostO § 22

  • rechtsportal.de

    Zur Berechtigung eines Abwasserzweckverbandes für die Bewilligung der Eintragung eines Schmutzwasserkanalleitungsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 202
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 24.06.1975 - BReg. 2 Z 14/75
    Auszug aus OLG Naumburg, 15.07.2003 - 11 Wx 6/03
    Lediglich dann, wenn der Antragsteller selbst bewilligungsberechtigt wäre (vgl. BayObLGZ a.a.O.), könnte er eine bewirkende Urkunde nach § 29 Abs. 3 GBO ausstellen (Eigenurkunde, BayObLGZ 1975, 227, 229f.; Demharter, § 29 Rdn. 39).

    Zur Errichtung sog. bezeugender Urkunden ist eine Behörde nur zuständig, wenn und soweit sie dazu ausdrücklich gesetzlich ermächtigt ist (BayObLGZ 1975, 227, 229; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann, § 29 Rdn. 57; Demharter, § 29 Rdn. 37; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rdn. 161).

  • BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 16/82

    Zur Änderung der WEG-Miteigentumsanteile aufgrund Vollmacht

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.07.2003 - 11 Wx 6/03
    Andere, der Eintragung entgegen stehende Umstände können nur wegweisend erörtert werden (BayObLG DNotZ 1986, 497; 1983, 752, 753; KG Rpfleger 1993, 236).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.1988 - 3 Wx 331/88

    Keine Freigabeerklärung des Notars als Testamentsvollstrecker durch Eigenurkunde

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.07.2003 - 11 Wx 6/03
    Dies mag man - wie das OLG Celle in der hier viel zitierten Entscheidung (Rpfleger 1984, 61) - selbst im Falle des Handelns einer Behörde als rechtsgeschäftlicher Vertreter des privaten Bewilligungsberechtigten noch annehmen wollen (so auch Demharter, § 29 Rdn. 34; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eick-mann, § 29 Rdn. 55; vgl. auch OLG Düsseldorf Rpfleger 1989, 58 für Vollmacht des Notars).
  • OLG Celle, 31.10.1983 - 4 W 169/83
    Auszug aus OLG Naumburg, 15.07.2003 - 11 Wx 6/03
    Dies mag man - wie das OLG Celle in der hier viel zitierten Entscheidung (Rpfleger 1984, 61) - selbst im Falle des Handelns einer Behörde als rechtsgeschäftlicher Vertreter des privaten Bewilligungsberechtigten noch annehmen wollen (so auch Demharter, § 29 Rdn. 34; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eick-mann, § 29 Rdn. 55; vgl. auch OLG Düsseldorf Rpfleger 1989, 58 für Vollmacht des Notars).
  • KG, 03.11.1992 - 1 W 3761/92

    Anweisung an das Grundbuchamt im Verfahren der Beschwerde gegen eine

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.07.2003 - 11 Wx 6/03
    Andere, der Eintragung entgegen stehende Umstände können nur wegweisend erörtert werden (BayObLG DNotZ 1986, 497; 1983, 752, 753; KG Rpfleger 1993, 236).
  • BayObLG, 27.02.1986 - BReg. 2 Z 21/86
    Auszug aus OLG Naumburg, 15.07.2003 - 11 Wx 6/03
    Andere, der Eintragung entgegen stehende Umstände können nur wegweisend erörtert werden (BayObLG DNotZ 1986, 497; 1983, 752, 753; KG Rpfleger 1993, 236).
  • OLG Brandenburg, 04.02.2009 - 5 Wx 9/08

    Grundbuchsache: Hinreichende Bestimmtheit des Inhalts einer beschränkten

    a) Gegen die einen Eintragungsantrag beanstandende Zwischenverfügung des Rechtspflegers nach § 18 GBO steht den Antragstellern der Beschwerdeweg offen; die Zwischenverfügung ist selbständig mit der Beschwerde anfechtbar und im Beschwerdeverfahren (allein) dahin zu überprüfen, ob die hierin enthaltenen Beanstandungen des Grundbuchamtes berechtigt sind (s. etwa BayObLGZ 1986, S. 208, 212 f.; OLG Naumburg, FGPrax 2004, S. 202 m.w.Nw.; Demharter, GBO, 26. Aufl. 2008, § 18 Rdn. 53, 55, § 71 Rdn. 35 und § 77 Rdn. 12 ff. m.w.Nw.; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann, Grundbuchrecht, 6. Aufl. 2006, § 18 GBO Rdn. 62 ff. und § 71 GBO Rdn. 15 ff.; Bauer/von Oefele/Wilke, GBO, 2. Aufl. 2006, § 18 Rdn. 26; Bauer/von Oefele/Budde, aaO., § 71 Rdn. 10 [ff.]).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2010 - 5 Wx 3/09

    Rückübereignungsvormerkung

    Sie ist im Beschwerdeverfahren (allein) dahin zu überprüfen, ob die hierin enthaltenen Beanstandungen des Grundbuchamtes die Zwischenverfügung rechtfertigen (KEHE/Herrmann, Grundbuchrecht, 6. Auflage 2006, § 18 Rn. 62 ff, KEHE/Briesemeister § 71 Rn. 15 ff.; OLG Naumburg FGPrax 2004, 202 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 22.07.2003 - 11 Wx 13/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10741
OLG Naumburg, 22.07.2003 - 11 Wx 13/02 (https://dejure.org/2003,10741)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.07.2003 - 11 Wx 13/02 (https://dejure.org/2003,10741)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. Juli 2003 - 11 Wx 13/02 (https://dejure.org/2003,10741)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Eintragung eines Amtswiderspruchs; Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft von Ehegatten nach Beendigung der Ehe nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR); Umdeutung eines schwebend unwirksamen Rechtsgeschäftes im Grundbuchverfahren; ...

  • Judicialis

    BGB § 140; ; BGB § 181; ; BGB § 185; ; BGB § 892 Abs. 1 Satz 1; ; GBO § 29; ; GBO § 78 Satz 1; ; FGB/DDR §§ 13 ff.

  • rechtsportal.de

    Umfang der Abwicklungsvollmacht einer Notariatsangestellten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 55/98

    Grundsätze für die Auslegung von Willenserklärungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.07.2003 - 11 Wx 13/02
    Im Grundbuchverfahren ist für die Umdeutung allerdings nur Raum, wenn die für die Beurteilung maßgeblichen Umstände offenkundig sind, das Grundbuchamt also keine eigenen Ermittlungen anzustellen braucht (BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 1998, 2 Z BR 55/98 = NJW-RR 1999, 620-621; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann, GBO, 5. Aufl., Einl. C 29f.; Palandt/Heinrichs, § 140 Rdn. 1).
  • OLG Hamm, 16.10.2000 - 22 U 33/00

    Umfang der Vollzugsvollmacht aus notariellem Kaufvertrag - Eigentumsübergang bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.07.2003 - 11 Wx 13/02
    Dieser deutlich hervortretende Wille setzt dem weitergehenden Wortlaut, wie die weitere Beschwerde zutreffend geltend macht, Grenzen und beschränkt die Vollmacht tatsächlich auf die zur Durchführung des Vertrages notwendigen Handlungen (so auch OLG Hamm, Urteil vom 16. Oktober 2000, 22 U 33/00 = NJW-RR 2001, 376-378).
  • BGH, 10.05.1966 - V ZR 174/63

    Verfügungsbefugnis bei fortgesetzter Gütergemeinschaft - Wirksamkeit der

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.07.2003 - 11 Wx 13/02
    In diesem Sinne ist es durchaus möglich, in der Verfügung über ein Grundstück die Übertragung von Bruchteilseigentum und in der Verfügung über einen Anteil an der fortgesetzten Gütergemeinschaft die Übertragung des Anspruchs auf das, was dem Betreffenden bei der Auseinandersetzung zusteht, zu erblicken (BGH, Urteil vom 10. Mai 1966, V ZR 174/63 = MDR 1966, 750; Erman/Palm, § 140 Rdn. 8, 12, 25; Palandt/Heinrichs, § 140 Rdn. 11).
  • BGH, 19.06.2002 - IV ZR 270/00

    Übertragbarkeit des Anteils an einer ehelichen Vermögensgemeinschaft nach

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.07.2003 - 11 Wx 13/02
    Bis zu diesem Zeitpunkt der realen Teilung (vgl. Palandt/Brudermüller, Art. 234 § 4 EGBGB Rdn. 4) konnte M. Z. weder über das Grundstück im Ganzen noch über ihren Anteil an der Eigentümergemeinschaft verfügen (BGH, Versäumnisurteil vom 19. Juni 2002, IV ZR 270/00 = NJW 2002, 300-301).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.05.2004 - 7 WF 80/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15609
OLG Hamm, 24.05.2004 - 7 WF 80/04 (https://dejure.org/2004,15609)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.05.2004 - 7 WF 80/04 (https://dejure.org/2004,15609)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Mai 2004 - 7 WF 80/04 (https://dejure.org/2004,15609)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 227
  • FamRZ 2006, 52
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Jena, 03.12.1998 - WF 225/98
    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2004 - 7 WF 80/04
    Es entspricht danach nicht dem Gesetz, allein aufgrund des Umstands, dass den Parteien ratenfreie PKH bewilligt wurde, den Streitwert auf 4.000 DM (§ 12 II letzter Satz GKG) festzusetzen (so auch Oberlandesgericht Thüringen, FamRZ 1999, 1678; Oberlandesgericht Koblenz, FamRZ 2000, 1518; Oberlandesgericht Karlsruhe, FamRZ 1999, 606; Oberlandesgericht Köln, FamRZ 1998, 318; Oberlandesgericht Hamm - 13. Familiensenat -, FamRZ 1997, 690; a.A. Oberlandesgericht Stuttgart, FamRZ 1999, 604).

    Wenn Kinder vorhanden sind, reduziert sich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, auf die § 12 II GKG auch abstellt, ganz erheblich (Oberlandesgericht Thüringen, FamRZ 1999, 1678; Oberlandesgericht Düsseldorf, FamRZ 1986, 706).

  • OLG Düsseldorf, 12.03.1986 - 2 WF 28/86

    Bestimmung der Einkommensverhältnisse; Streitwertbemessung; Ehesachen;

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2004 - 7 WF 80/04
    Wenn Kinder vorhanden sind, reduziert sich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, auf die § 12 II GKG auch abstellt, ganz erheblich (Oberlandesgericht Thüringen, FamRZ 1999, 1678; Oberlandesgericht Düsseldorf, FamRZ 1986, 706).
  • BGH, 20.02.1976 - I ZR 64/74

    Merkmalklötze

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2004 - 7 WF 80/04
    Im Interesse einer möglichst gleichmäßigen Handhabung greift der Senat wegen der Unterhaltslast für Kinder auf die Düsseldorfer Tabelle unter Berücksichtigung des Einkommens der Eheleute zurück (ähnlich Oberlandesgericht Köln, MDR 1976, 558).".
  • OLG Koblenz, 23.07.1999 - 11 WF 363/99

    Bemessung des Streitwerts im Scheidungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2004 - 7 WF 80/04
    Es entspricht danach nicht dem Gesetz, allein aufgrund des Umstands, dass den Parteien ratenfreie PKH bewilligt wurde, den Streitwert auf 4.000 DM (§ 12 II letzter Satz GKG) festzusetzen (so auch Oberlandesgericht Thüringen, FamRZ 1999, 1678; Oberlandesgericht Koblenz, FamRZ 2000, 1518; Oberlandesgericht Karlsruhe, FamRZ 1999, 606; Oberlandesgericht Köln, FamRZ 1998, 318; Oberlandesgericht Hamm - 13. Familiensenat -, FamRZ 1997, 690; a.A. Oberlandesgericht Stuttgart, FamRZ 1999, 604).
  • OLG Stuttgart, 20.05.1998 - 17 WF 173/98

    Anforderungen an die Streitwertfestsetzung des Gerichts; Umfang der Ermittlung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2004 - 7 WF 80/04
    Es entspricht danach nicht dem Gesetz, allein aufgrund des Umstands, dass den Parteien ratenfreie PKH bewilligt wurde, den Streitwert auf 4.000 DM (§ 12 II letzter Satz GKG) festzusetzen (so auch Oberlandesgericht Thüringen, FamRZ 1999, 1678; Oberlandesgericht Koblenz, FamRZ 2000, 1518; Oberlandesgericht Karlsruhe, FamRZ 1999, 606; Oberlandesgericht Köln, FamRZ 1998, 318; Oberlandesgericht Hamm - 13. Familiensenat -, FamRZ 1997, 690; a.A. Oberlandesgericht Stuttgart, FamRZ 1999, 604).
  • OLG Hamm, 04.10.1996 - 13 WF 313/96

    Streitwert einer Ehesache bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2004 - 7 WF 80/04
    Es entspricht danach nicht dem Gesetz, allein aufgrund des Umstands, dass den Parteien ratenfreie PKH bewilligt wurde, den Streitwert auf 4.000 DM (§ 12 II letzter Satz GKG) festzusetzen (so auch Oberlandesgericht Thüringen, FamRZ 1999, 1678; Oberlandesgericht Koblenz, FamRZ 2000, 1518; Oberlandesgericht Karlsruhe, FamRZ 1999, 606; Oberlandesgericht Köln, FamRZ 1998, 318; Oberlandesgericht Hamm - 13. Familiensenat -, FamRZ 1997, 690; a.A. Oberlandesgericht Stuttgart, FamRZ 1999, 604).
  • OLG Köln, 16.11.2016 - 4 WF 106/16

    Kindesunterhalt; Kindergeld

    Dabei wird der für Unterhaltsverpflichtungen vorzunehmende Abschlag z. T. auf 200, 00 EUR/Kind (KG, Beschluss vom 29.06.2009 - 16 WF 96/09 -, FamRZ 2009, 1854), oder 250, 00 EUR/Kind (so z. B. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.09.2013 - 5 WF 66/13 -, FamRZ 2014, 1226; OLG Köln, Beschluss vom 02.06.2008 - 12 WF 51/08 -, FamRZ 2008, 2051), oder 300, 00 EUR/Kind (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.04.2008 - 6 WF 196/07 -, FamRZ 2008, 2052; OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.05.2010 - 13 WF 20/10 -, FamRZ 2011, 755) pauschaliert, während nach anderer Ansicht ein Unterhaltsbetrag wie er sich als Barunterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt, abgezogen wird (OLG Hamm, Beschluss vom 24.05.2004 - 7 WF 80/04 -, FamRZ 2004, 227).
  • OLG Oldenburg, 26.01.2009 - 14 WF 236/08

    Streitwert des Scheidungsverfahrens

    Der statistische Regel oder Durchschnittsfall kann jedoch nicht zum Maßstab genommen werden (a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 24.5.2004 - 7 WF 80/04, FamRZ 2006, 52).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2005 - 10 WF 45/05

    Bemessung des Streitwerts für Scheidungsverfahren bei ratenfreier Bewilligung von

    Wird beiden Ehegatten Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlungen bewilligt, soll dies nach einer Auffassung für die Bemessung des Streitwerts in Ehesachen grundsätzlich ohne Belang sein, insbesondere die Annahme nur des Mindestwertes nicht rechtfertigen (so KG, 3. Zivilsenat - Familiensenat -, KGR 2003, 384; OLG Celle, 10. Zivilsenat - Familiensenat -, OLGR 2002, 153; OLG Hamburg, 1. Familiensenat, OLGR 2000, 437; OLG Hamburg, 3. Familiensenat, FamRZ 2003, 1681; OLG Hamm, 7. Familiensenat, OLGR 2004, 227; OLG Karlsruhe, 5. Zivilsenat - Familiensenat -, FamRZ 2002, 1135; OLG Karlsruhe, 18. Zivilsenat - Familiensenat -, AGS 2003, 515; OLG Koblenz, 1. Familiensenat, OLGR 2004, 127; OLG München, 16. Familiensenat, FamRZ 2002, 683; OLG Oldenburg, 2. Familiensenat, AGS 2002, 231; OLG Schleswig, 4. Familiensenat, OLGR 2003, 272; OLG Zweibrücken, 5. Zivilsenat - Familiensenat -, OLGR 2004, 195 - Rechtsprechung hier wie im Folgenden zitiert nach Juris - Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 12 GKG/§ 3 ZPO/Anhang I, Rz. 32; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., Anhang § 3, Rz. 32; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 3, Rz. 34; Madert/Müller-Rabe, Kostenhandbuch Familiensachen, Rz. 18; Praxishandbuch Familienrecht/Neidhardt, R 17; Handbuch des Fachanwalts Familienrecht/Keske, 5. Aufl., 17. Kap., Rz. 24).
  • OLG Brandenburg, 21.04.2005 - 10 WF 97/05

    Bemessung des Streitwerts für Scheidungsverfahren bei ratenfreier Bewilligung von

    Wird beiden Ehegatten Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlungen bewilligt, soll dies nach einer Auffassung für die Bemessung des Streitwerts in Ehesachen grundsätzlich ohne Belang sein, insbesondere die Annahme nur des Mindestwertes nicht rechtfertigen (so KG, 3. Zivilsenat - Familiensenat -, KGR 2003, 384; OLG Celle, 10. Zivilsenat - Familiensenat -, OLGR 2002, 153; OLG Hamburg, 1. Familiensenat, OLGR 2000, 437; OLG Hamburg, 3. Familiensenat, FamRZ 2003, 1681; OLG Hamm, 7. Familiensenat, OLGR 2004, 227; OLG Karlsruhe, 5. Zivilsenat - Familiensenat -, FamRZ 2002, 1135; OLG Karlsruhe, 18. Zivilsenat - Familiensenat -, AGS 2003, 515; OLG Koblenz, 1. Familiensenat, OLGR 2004, 127; OLG München, 16. Familiensenat, FamRZ 2002, 683; OLG Oldenburg, 2. Familiensenat, AGS 2002, 231; OLG Schleswig, 4. Familiensenat, OLGR 2003, 272; OLG Zweibrücken, 5. Zivilsenat - Familiensenat -, OLGR 2004, 195 - Rechtsprechung hier wie im Folgenden zitiert nach Juris - Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 12 GKG/§ 3 ZPO/Anhang I, Rz. 32; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., Anhang § 3, Rz. 32; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 3, Rz. 34; Madert/Müller-Rabe, Kostenhandbuch Familiensachen, Rz. 18; Praxishandbuch Familienrecht/Neidhardt, R 17; Handbuch des Fachanwalts Familienrecht/Keske, 5. Aufl., 17. Kap., Rz. 24).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.01.2004 - 10 WF 242/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7037
OLG Brandenburg, 06.01.2004 - 10 WF 242/03 (https://dejure.org/2004,7037)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.01.2004 - 10 WF 242/03 (https://dejure.org/2004,7037)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Januar 2004 - 10 WF 242/03 (https://dejure.org/2004,7037)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde; Festsetzung der entstandenen Reisekosten; Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten; Differenzierende Einzelfallprüfung unter verfahrensökonomischen Gründen; Gebotenheit einer typisierenden Betrachtung

  • OLG Brandenburg PDF
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2
    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 843
  • FamRZ 2004, 1801
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2004 - 10 WF 242/03
    (vgl. hierzu BGH, MDR 2003, 233/235; KG, MDR 2001, 473/474).

    Hierbei ist zunächst zu berücksichtigen, dass sich die Beurteilung der Frage, ob die aufgewendeten Prozesskosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren, danach auszurichten hat, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die die Kosten auslösende Beauftragung eines Anwalts aus der gebotenen so genannten ex-ante-Betrachtung als sachdienlich ansehen durfte (vgl. hierzu BGH, MDR 2003, 233/235).

    Dies kann von einer kostenbewussten Partei auch im Interesse der erstattungspflichtigen Gegenpartei nicht erwartet werden (vgl. hierzu BGH, MDR 2003, 233/235).

  • KG, 23.01.2001 - 1 W 8967/00

    Verpflichtung zum Ersatz von Reisekosten eines bei dem Prozessgericht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2004 - 10 WF 242/03
    (vgl. hierzu BGH, MDR 2003, 233/235; KG, MDR 2001, 473/474).
  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2004 - 10 WF 242/03
    Für diese Fallgruppe hat der Bundesgerichtshof als Ausnahme von der Regel, dass im Allgemeinen allein die Beauftragung eines beim Prozessgericht zugelassenen in seinem Bezirk ansässigen Rechtsanwalts notwendig ist (vgl. BGH Report, 305/309) die Erstattungsfähigkeit der dadurch entstehenden Mehrkosten nur dann verneint, wenn es einen vergleichbar spezialisierten ortsansässigen Rechtsanwalt gibt (vgl. hierzu AnwBl. 2003, 181).
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