Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.03.2004 - 16 Wx 245/03   

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https://dejure.org/2004,5830
OLG Köln, 15.03.2004 - 16 Wx 245/03 (https://dejure.org/2004,5830)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.03.2004 - 16 Wx 245/03 (https://dejure.org/2004,5830)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. März 2004 - 16 Wx 245/03 (https://dejure.org/2004,5830)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abwahl einer Verwalterin im Rahmen einer außerordentlichen Eigentümerversammlung; Pflichtwidrige Weigerung der Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung; Einladungsrecht des Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats; Umfang der Vertretungsmacht eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 733
  • NZM 2004, 305
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 23.01.2001 - 2Z BR 116/00

    Vorschriften über Abstandsflächen in Privatrecht und öffentlichem Recht, mit

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2004 - 16 Wx 245/03
    2 Z 112/90">WuM 1991, 302; BayObLG ZMR 2001, 472; OLG Düsseldorf OLGReport 2002, 127; KG NJW-RR 1994, 278 = KGReport 1993, 149; ebenso Merle a. a. O. § 44 Rdn. 120; a. A. lediglich Zöller/Vollkommer, ZPO 24. Auflage, § 309 Rdn. 7).
  • BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99

    Abberufung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2004 - 16 Wx 245/03
    Auch wenn insofern wegen der Besonderheiten der Willensbildung und Entscheidung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Frist von zwei Wochen ab Kenntnis von den für eine Kündigung maßgeblichen Tatsachen nicht gilt, hat die Kündigung indes in einer angemessenen Frist zu erfolgen (vgl. BayObLG NZM 2000, 341 = ZMR 2000, 321 mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 13.12.2001 - 2Z BR 93/01

    Anfechtbarkeit der Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung bei

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2004 - 16 Wx 245/03
    Die Einberufung einer Versammlung durch einen nicht hierzu Befugten ist genau so zu behandeln, wie jeder anderer Einladungsmangel d. h. es besteht grds. nur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse und ein auf den Mangel gestützter Anfechtungsantrag hat dann keinen Erfolg, wenn ohnehin nur der angefochtene Beschluss hätte gefasst werden müssen, weil nur dieser alleine ordnungsgemäßer Verwaltung entsprochen hätte, oder wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabes festgestellt werden kann, dass der Beschluss auch bei ordnungsgemäßer Einladung gefasst worden wäre (vgl. BayObLG NJOZ 2002, 814 = ZMR 2002, 525; BayObLG NZM 2002, 794; Senat OLGReport Köln 1996, 209; Drasdo a. a. O. Rdn. 691 mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 05.05.1993 - 24 W 3913/92

    Antragsbefugnis in Wohnungseigentumssachen; Zustimmung der Mitglieder der

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2004 - 16 Wx 245/03
    2 Z 112/90">WuM 1991, 302; BayObLG ZMR 2001, 472; OLG Düsseldorf OLGReport 2002, 127; KG NJW-RR 1994, 278 = KGReport 1993, 149; ebenso Merle a. a. O. § 44 Rdn. 120; a. A. lediglich Zöller/Vollkommer, ZPO 24. Auflage, § 309 Rdn. 7).
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2004 - 16 Wx 245/03
    Hiernach erweist sich der Anfechtungsantrag der entsprechend § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG zur Anfechtung befugten Verwalterin (vgl. hierzu BGH NZM 2002, 788) als nicht begründet.
  • BayObLG, 17.04.2002 - 2Z BR 14/02

    Einberufung der Eigentümerversammlung durch Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats -

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2004 - 16 Wx 245/03
    Die Einberufung einer Versammlung durch einen nicht hierzu Befugten ist genau so zu behandeln, wie jeder anderer Einladungsmangel d. h. es besteht grds. nur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse und ein auf den Mangel gestützter Anfechtungsantrag hat dann keinen Erfolg, wenn ohnehin nur der angefochtene Beschluss hätte gefasst werden müssen, weil nur dieser alleine ordnungsgemäßer Verwaltung entsprochen hätte, oder wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabes festgestellt werden kann, dass der Beschluss auch bei ordnungsgemäßer Einladung gefasst worden wäre (vgl. BayObLG NJOZ 2002, 814 = ZMR 2002, 525; BayObLG NZM 2002, 794; Senat OLGReport Köln 1996, 209; Drasdo a. a. O. Rdn. 691 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 14.10.1991 - 2 Wx 32/91

    Unmittelbarkeit; Beweisaufnahme; FGG; Richter; Teilnahme; Mitwirkung;

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2004 - 16 Wx 245/03
    Es ist daher bereits vom Senat im Einklang mit der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung entschieden, dass in FGG-Sachen an der Beschlussfassung auch Richter mitwirken können, die an der mündlichen Verhandlung nicht teilgenommen haben (Senat OLGReport 2001, 3; OLG Köln - 2. ZS - OLGReport 1992, 12 = FamRZ 1992, 200; FamRZ 1992, 200; BayObLG …
  • OLG München, 27.11.1991 - W 2892/90

    "Wohn-/Nutzfläche" in der Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2004 - 16 Wx 245/03
    Es ist daher bereits vom Senat im Einklang mit der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung entschieden, dass in FGG-Sachen an der Beschlussfassung auch Richter mitwirken können, die an der mündlichen Verhandlung nicht teilgenommen haben (Senat OLGReport 2001, 3; OLG Köln - 2. ZS - OLGReport 1992, 12 = FamRZ 1992, 200; FamRZ 1992, 200; BayObLG …
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2001 - 3 Wx 188/01

    Wohnungseigentumssachen - entscheidungsberufene Richter - Wasserkosten für

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2004 - 16 Wx 245/03
    2 Z 112/90">WuM 1991, 302; BayObLG ZMR 2001, 472; OLG Düsseldorf OLGReport 2002, 127; KG NJW-RR 1994, 278 = KGReport 1993, 149; ebenso Merle a. a. O. § 44 Rdn. 120; a. A. lediglich Zöller/Vollkommer, ZPO 24. Auflage, § 309 Rdn. 7).
  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 122/90

    Pajero - Verleiten zum Vertragsbruch; Erstbegehungsgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2004 - 16 Wx 245/03
    Die Situation ist daher vergleichbar mit derjenigen im Zivilprozess, wenn dort nach einer mündlichen Verhandlung das schriftliche Verfahren angeordnet wird, wozu der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass § 309 ZPO nicht gilt (vgl. BGH MDR 1993, 39).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.03.2004 - 16 Wx 240/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6815
OLG Köln, 19.03.2004 - 16 Wx 240/03 (https://dejure.org/2004,6815)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.03.2004 - 16 Wx 240/03 (https://dejure.org/2004,6815)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. März 2004 - 16 Wx 240/03 (https://dejure.org/2004,6815)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 879 (Ls.)
  • NZM 2005, 313 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 07.03.2005 - 16 Wx 191/04

    Gehörsrüge in Wohnungseigentumssachen

    Vor Inkrafttreten dieser Norm wurde in Fällen, in denen die Verletzung rechtlichen Gehörs in einer mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Entscheidung geltend gemacht wurde in der neueren Rechtsprechung - u. a. vom Senat - ab dem Inkrafttreten des ZPO-Reformgesetzes § 321 a ZPO im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend angewandt und in der Kommentarliteratur hierauf hingewiesen (vgl. BayObLG NZM 2003, 246; OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 214; Senat NJW-RR 2004, 879 = OLGReport Köln 2004, 243; OLGReport Köln 228 u. 95 = NJW-RR 2003, 374 = NZM 2003, 247, Weitnauer/Mansell, WEG 9. Auflage, § 45 Rdn. 1) und zwar nach allgemeiner Meinung mit der Maßgabe, dass auch die Formalien des § 321a Abs. 2 ZPO (in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung) und des § 29 Abs. 1 FGG einzuhalten waren (vgl. weiter Sternal FGPrax 2004, 170 [173]; Schuschke NZM 2003, 463 [466]).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 16 WF 69/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6413
OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 16 WF 69/03 (https://dejure.org/2003,6413)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.05.2003 - 16 WF 69/03 (https://dejure.org/2003,6413)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 16 WF 69/03 (https://dejure.org/2003,6413)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Übertragung der gesamten Personensorge eines Kindes auf das Stadtjugendamt; Sofortige Beschwerde des Stadtjugendamtes gegen Beschluss zur Regelung elterlicher Sorge

  • Judicialis

    ZPO § 621 g; ; ZPO § 620 c

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 621g; ZPO § 620c
    Zum Recht einer sofortigen Beschwerde gegen die einen Teil der elterlichen Sorge regelnde einstweilige Anordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 656
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 20.10.1978 - 5 WF 682/78
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 16 WF 69/03
    In dem Fall der hier allein in Betracht kommenden Regelung der elterlichen Sorge findet die sofortige Beschwerde zwar auch dann statt, wenn nur ein Teilbereich der elterlichen Sorge geregelt wurde (vgl. bereits OLG Hamm, Beschluss vom 20. Oktober 1978 - 5 WF 682/78 - FamRZ 1979, 157; OLG Köln, Beschluss vom 20. November 1978 - 21 UF 242/78 - FamRZ 1979, 320).
  • OLG Köln, 20.11.1978 - 21 UF 242/78
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 16 WF 69/03
    In dem Fall der hier allein in Betracht kommenden Regelung der elterlichen Sorge findet die sofortige Beschwerde zwar auch dann statt, wenn nur ein Teilbereich der elterlichen Sorge geregelt wurde (vgl. bereits OLG Hamm, Beschluss vom 20. Oktober 1978 - 5 WF 682/78 - FamRZ 1979, 157; OLG Köln, Beschluss vom 20. November 1978 - 21 UF 242/78 - FamRZ 1979, 320).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2004 - 16 WF 201/03

    Isoliertes Sorgerechtsverfahren: Beschwerdebefugnis des Jugendamtes als

    Im letzteren Fall ist die Entscheidung sowohl für die Eltern als auch für das Jugendamt unanfechtbar (Beschluss vom 20.05.2003 - 16 WF 69/03 - zur Veröffentlichung bestimmt).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 22.09.2003 - 1 Verg 10/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11063
OLG Naumburg, 22.09.2003 - 1 Verg 10/03 (https://dejure.org/2003,11063)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.09.2003 - 1 Verg 10/03 (https://dejure.org/2003,11063)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. September 2003 - 1 Verg 10/03 (https://dejure.org/2003,11063)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendbarkeit einer Gebührentabelle für die Festsetzung von Verfahrenskosten; Möglichkeit der Festsetzung der Höchstgebühr ; Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands des Nachprüfungsverfahrens

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Gebühr für das Vergabekammerverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • VK Sachsen-Anhalt, 23.06.2003 - VK Hal 6/03

    Wettbewerbsbeeinflussung und -beeinrächtigung sind zu unterscheiden

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2003 - 1 Verg 10/03
    1 Verg 10/03 OLG Naumburg VK Hal 06/03 Vergabekammer verkündet am: 22.09.2003 beim Regierungspräsidium Halle gez.

    Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle vom 23.06.2003, VK Hal 06/03, wird zurückgewiesen.

  • OLG Naumburg, 03.09.2001 - 1 Verg 6/00

    Kostenfestsetzung im Verfahren vor der VergK

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2003 - 1 Verg 10/03
    Auch gegen einen Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach § 116 Abs. 1 GWB statthaft (vgl. Senatsbeschluss v. 03.09.2001, 1 Verg 06/00; BayObLG, Beschluss v. 29.09.1999, Verg 4/99).

    Der Senat hat diese Festsetzungspraxis als ermessensfehlerfrei bestätigt, da eine solche Vorgehensweise sowohl im Bereich der Gerichtskosten als auch im Bereich der Verwaltungskosten üblich ist und über die damit einhergehende Selbstbindung der Vergabekammern des Landes zu einer höheren Transparenz des Kostenrisikos für die Beteiligten eines Vergabenachprüfungsverfahrens führt (vgl. Senatsbeschlüsse v. 23.04.2003, 1 Verg 01/03 und v. 03.09.2001,1 Verg 6/00).

  • OLG Dresden, 05.01.2001 - WVerg 11/00

    Beschwerderecht des Beigeladenen; Zuschlagserteilung nach Punktsystem

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2003 - 1 Verg 10/03
    Den Beigeladenen sind keine Kosten zu erstatten, weil sie sich am Beschwerdeverfahren nicht beteiligt haben (so auch OLG Dresden, VergR 2001, 41, 44; Kullack, a.a.O. Rdn. 23 und 34 m.w.N.).
  • BayObLG, 29.09.1999 - Verg 4/99

    Festsetzung der zu erstattenden Kosten im Verfahren vor der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2003 - 1 Verg 10/03
    Auch gegen einen Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach § 116 Abs. 1 GWB statthaft (vgl. Senatsbeschluss v. 03.09.2001, 1 Verg 06/00; BayObLG, Beschluss v. 29.09.1999, Verg 4/99).
  • OLG Naumburg, 23.04.2003 - 1 Verg 1/03

    Kostenentscheidung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2003 - 1 Verg 10/03
    Der Senat hat diese Festsetzungspraxis als ermessensfehlerfrei bestätigt, da eine solche Vorgehensweise sowohl im Bereich der Gerichtskosten als auch im Bereich der Verwaltungskosten üblich ist und über die damit einhergehende Selbstbindung der Vergabekammern des Landes zu einer höheren Transparenz des Kostenrisikos für die Beteiligten eines Vergabenachprüfungsverfahrens führt (vgl. Senatsbeschlüsse v. 23.04.2003, 1 Verg 01/03 und v. 03.09.2001,1 Verg 6/00).
  • VK Bund, 14.11.2000 - VK 1-33/00

    Planungsleistungen für Neubau und Generalsanierung

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2003 - 1 Verg 10/03
    Unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Vorgabe, dass die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit ein für die Gebührenhöhe maßgeblicher Umstand sein soll, ist insbesondere die grundsätzliche Anknüpfung dieser Tabellenwerte am Auftragswert der verfahrensgegenständlichen Vergabe nicht zu beanstanden (vgl. BKartA WuW 2001, 545, 546; Kullack in Heiermann/Riedl/ Rusam, VOB, 10. Aufl. 2003, § 128 GWB, Rdn. 8 m.N.; Gröning in Motzke/ Pietzcker/ Prieß, Komm. z. VOB/A, 2001, § 128 GWB Rn. 4 bis 7 und 10).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - Verg 37/14

    Ausschließung eines Angebots wegen Versäumung der Frist zur Vorlage von

    Das Beschwerdegericht muss die Beschwerdeschrift auf jeden Fall, auch wenn der Beschwerdeführer seine Pflicht gemäß § 117 Abs. 4 GWB erfüllt hat, den anderen Verfahrensbeteiligten von Amts wegen zustellen, §§ 120 Abs. 2, 73 Nr. 2 GWB, § 210 a ZPO (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.04.1999, Verg 1/99, juris, Rn. 32; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.06.2004, VII-Verg 11/04, juris Rn. 24 m.w.N.; vgl. dazu auch OLG Naumburg, Beschl. v. 16.01.2003, 1 Verg 10/03, juris Rn. 31; vgl. dazu auch Stockmann in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, GWB Teil 2, § 117 Rn. 20 ff m.w.N.; Jaeger in: Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 3. Aufl., § 117 Rn. 20 m.w.N.).

    Entgegen der vom OLG Naumburg in zwei Beschlüssen aus den Jahren 1999 und 2003 vertretenen Rechtsauffassung (OLG Naumburg, Beschl. v. 02.06.1999, 10 Verg 1/99; Beschl. v. 16.01.2003, 1 Verg 10/03, juris Rn. 34) ist eine rechtzeitige Information des öffentlichen Auftraggebers über die Einlegung eines Rechtsmittels vor Ablauf der Rechtsmittelfrist keine Voraussetzung für die Fortgeltung des Zuschlagsverbots nach § 118 Abs. 1 GWB.

  • OLG Naumburg, 22.02.2007 - 1 Verg 15/06

    Rechtsanwaltsgebühren im Nachprüfungsverfahren zweier Bieter eines

    a) Eine Entscheidung der Vergabekammer kann auch lediglich im Kostenpunkt gem. § 116 Abs. 1 S.1 GWB angegriffen werden (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626; NZBau 2001, 165, 166; Senatsbeschl. v. 22.09.2003, 1 Verg 10/03, u. v. 28.09.2001, 1 Verg 9/01, VergabeR 2002, 200, 201; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 26.03.2004, 1 Verg 3/04).
  • VK Schleswig-Holstein, 17.08.2004 - VK-SH 20/04

    Im Verhandlungsverfahren gelten die Prinzipien des Vergaberechts

    Von daher erscheint der Kammer vorliegend die Höchstgebühr des § 128 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 GWB in Höhe von 25.000,00 Euro als angemessen, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Gebührentabelle der Vergabekammern des Bundes (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20.01.2004, Verg 21/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2004, VII Verg 55/02; OLG Naumburg, Beschluss vom 22.09.2003, 1 Verg 10/03), welche ab einem Auftragswert von 70 Mio. Euro eine Gebühr in Höhe von 25.000,00 Euro vorsieht.
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