Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.05.2004 - 6 W 52/04   

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OLG Köln, 14.05.2004 - 6 W 52/04 (https://dejure.org/2004,6168)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.05.2004 - 6 W 52/04 (https://dejure.org/2004,6168)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Mai 2004 - 6 W 52/04 (https://dejure.org/2004,6168)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 929 Abs. 2 ZPO
    Zur Frage, wann die einstweilige Verfügung mit Antragsschrift zuzustellen ist

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Wirksamkeit einer einstweiligen Verfügung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Wirksamkeit einer einstweiligen Verfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 929 Abs. 2
    Einstweilige Verfügung: Umfang der zur Wahrung der Vollziehungsfrist zuzustellenden Schriftstücke

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 29.09.1983 - 2 U 79/83
    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2004 - 6 W 52/04
    Auch wenn dem beizupflichten sein sollte - anders in einem wohl vergleichbaren Fall OLG Düsseldorf GRUR 1984, 78 -, so besagte das noch nichts entscheidendes für den Streitfall.

    Dieses vom OLG Düsseldorf GRUR 1984, 78 für wichtig gehaltene Kriterium macht die Frage der wirksamen Vollziehung der einstweiligen Verfügung von materiellen Auslegungserwägungen abhängig, bei denen die Meinungen auseinandergehen können und die daher die Beurteilung, ob eine einstweilige Verfügung noch Bestand hat oder nicht, mit einer erheblichen Rechtsunsicherheit belasten würden.

  • OLG Köln, 19.12.1986 - 6 U 141/86

    Vollziehungsfrist; Einstweilige Verfügung; Versäumung der Vollziehungsfrist

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2004 - 6 W 52/04
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass Anlagen, die ausdrücklich im Tenor in Bezug genommen und dadurch zum integrierenden Bestandteil der Verfügung werden, vollständig mit zugestellt werden müssen, um die Vollziehungsfrist zu wahren (NJW-RR 1987, 575; WRP 1995, 506; ebenso Wedemeyer in Pastor/Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 4. Aufl., Seite 1027).
  • OLG München, 02.09.2003 - 29 W 2010/03

    Voraussetzungen der wirksamen Zustellung einer einstweiligen Verfügung

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2004 - 6 W 52/04
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung herrscht darüber hinaus die Ansicht vor, dass eine Vollziehung im Sinne des § 929 Abs. 2 ZPO die Zustellung weiterer Schriftstücke erfordert, auch wenn sie nicht Bestandteil des Verfügungstenors geworden sind, sofern in der Verfügungsentscheidung des Gerichts die Wirksamkeit der Zustellung ausdrücklich von der Zustellung auch dieser weiteren Schriftstücke abhängig gemacht ist (OLG Nürnberg WRP 1991, 827; OLG München NJW-RR 2003, 1722).
  • OLG Nürnberg, 28.05.1991 - 3 U 818/91

    Vollzug einer Beschlussverfügung; Durch Beschluss erlassene einstweilige

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2004 - 6 W 52/04
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung herrscht darüber hinaus die Ansicht vor, dass eine Vollziehung im Sinne des § 929 Abs. 2 ZPO die Zustellung weiterer Schriftstücke erfordert, auch wenn sie nicht Bestandteil des Verfügungstenors geworden sind, sofern in der Verfügungsentscheidung des Gerichts die Wirksamkeit der Zustellung ausdrücklich von der Zustellung auch dieser weiteren Schriftstücke abhängig gemacht ist (OLG Nürnberg WRP 1991, 827; OLG München NJW-RR 2003, 1722).
  • OLG Köln, 20.01.1995 - 6 U 157/94

    Zur Wahrung der Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2004 - 6 W 52/04
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass Anlagen, die ausdrücklich im Tenor in Bezug genommen und dadurch zum integrierenden Bestandteil der Verfügung werden, vollständig mit zugestellt werden müssen, um die Vollziehungsfrist zu wahren (NJW-RR 1987, 575; WRP 1995, 506; ebenso Wedemeyer in Pastor/Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 4. Aufl., Seite 1027).
  • LG Köln, 21.12.2023 - 14 O 354/23

    Außerordentliche Kündigung eines Musikverlagsvertrags - Einstweilige Verfügung

    Die Kammer weist jedoch darauf hin, dass die fehlende Übersendung von Anlagen lediglich in dem Fall für eine Unwirksamkeit der Zustellung sorgen kann, in dem im Tenor in Bezug genommene Anlagen nicht zugestellt werden (OLG Köln GRUR-RR 2023, 397 Rn. 6; BeckRS 2004, 5511).
  • LG Köln, 30.01.2014 - 14 O 427/13

    Urheberrechtsverletzung durch Nichtbenennung des Urhebers unmittelbar in der

    Nach ständiger Rechtsprechung des OLG Köln, dessen Auffassung sich die erkennende Kammer vorliegend anschließt, müssen Anlagen indes nur dann vollständig mit zugestellt werden, um die Vollziehungsfrist zu wahren, wenn sie ausdrücklich im Tenor in Bezug genommen werden, und dadurch zum integrierenden Bestandteil der Verfügung gemacht worden sind (OLG Köln, Beschluss v. 14.05.2004, Az. 6 W 52/04, BeckRS 2004, 05511; NJW-RR 1987, 575).
  • OLG Köln, 02.06.2023 - 6 U 17/23

    Rechte eines Bildautors wegen der Veröffentlichung von Lichtbildern ohne

    Aus der von dem Antragsgegner angeführten Entscheidung des Senats vom 14.05.2004 (6 W 52/04, veröffentlicht in NJOZ 2004, 2621) ergibt sich nichts Gegenteiliges, weil dort der hier nicht gegebene Fall behandelt ist, dass Anlagen, die ausdrücklich im Tenor in Bezug genommen und dadurch zum integrierenden Bestandteil der Verfügung werden, vollständig mit zugestellt werden müssen, um die Vollziehungsfrist zu wahren (Senat NJOZ 2004, 2621, 2622, st. Rspr., m.w.N.).
  • LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 721/09

    Anwaltsschriftsatz als Bestandteil einer einstweiligen Verfügung

    Nach der Rechtsprechung des OLG Köln vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass jedenfalls Anlagen, die ausdrücklich im Tenor in Bezug genommen und dadurch zum integrierenden Bestandteil der Verfügung werden, vollständig mit zugestellt werden müssen, um die Vollziehungsfrist zu wahren (NJW-RR 1987, 575; GRUR 1995, 284; NJOZ 2004, 2621, 2622).
  • OLG Köln, 14.09.2012 - 6 U 73/12

    Urheberrechtsverletzungen durch Framing

    Nach der vom Landgericht zutreffend zitierten Rechtsprechung des Senats (WRP 2004, 914 = NJOZ 2004, 2621) genügt die Zustellung der vollständigen Beschlussverfügung ohne die Antragsschrift oder weitere Anlagen regelmäßig den formalen Anforderungen; für einen Ausnahmefall ist nichts ersichtlich.
  • OLG Jena, 04.03.2013 - 2 W 502/12

    Zustellung ohne Anlagen - Zustellung einer einstweiligen Verfügung: Wirksamkeit

    Soweit die Inbezugnahme im Tenor der einstweiligen Verfügung geschieht, stellt diese das Kernstück der Entscheidung dar (vgl. hierzu auch OLG Köln WRP 2004, 914).
  • LG Köln, 01.12.2022 - 14 O 163/22
    Hat das Gericht in seinem Verfügungsbeschluss dem Antragsteller aufgegeben, dem Antragsgegner eine anwaltlich beglaubigte Durchschrift der Antragsschrift mit zuzustellen - die Wirksamkeit der Zustellung von der Einbeziehung der Antragsschrift aber nicht abhängig gemacht -, ist die Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO auch dann gewahrt, wenn der Verfügungsbeschluss rechtzeitig und vollständig dem Antragsgegner zugestellt wird, die Beifügung der Antragsschrift aber unterbleibt (OLG Köln, NJOZ 2004, 2621).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2017 - 24.05.2017

    Einstweilige Einstellung der Vollziehung der einstweiligen Verfügung

    Soweit die Inbezugnahme im Tenor der einstweiligen Verfügung geschieht, stellt diese das Kernstück der Entscheidung dar (vgl. hierzu auch OLG Köln WRP 2004, 914).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 09.03.2004 - 1 U 91/03   

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https://dejure.org/2004,8631
OLG Naumburg, 09.03.2004 - 1 U 91/03 (https://dejure.org/2004,8631)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.03.2004 - 1 U 91/03 (https://dejure.org/2004,8631)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. März 2004 - 1 U 91/03 (https://dejure.org/2004,8631)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Abnahme und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien; Prozessvereinbarungen zwischen Rechtsvorgängern der jetzigen Parteien; Vertragsschluss mit beschränkter Wirkung; Abnahmepflicht und Vergütungspflicht für jedes Elektrizitätsversorgungsunternehmen; Normadressaten ...

  • Judicialis

    AktG §§ 15 ff.; ; EnWG § ... 2 Abs. 4 2. Alt.; ; EEG § 2 Abs. 1 S. 1; ; EEG § 11; ; EEG § 11 Abs. 4; ; EEG § 11 Abs. 4 S. 1; ; EEG § 11 Abs. 4 S. 2; ; EEG § 11 Abs. 4 S. 3; ; ZPO § 263 1. Alt.; ; ZPO § 263 2. Alt.; ; ZPO § 265 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 267; ; ZPO § 322 Abs. 1; ; ZPO § 325 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    EnWG § 2 Abs. 4 2. Alt.; EEG § 4; EEG § 11 Abs. 4
    Keine Dispositionsbefugnis der Parteien über die Klageart - Abnahme- und Vergütungspflicht der Elektrizitätsunternehmen nach § 4 EEG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 160/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2004 - 1 U 91/03
    Die vorgenannte Vorschrift normiert eine Abnahme- und Vergütungspflicht für jedes Elektrizitätsversorgungsunternehmen, welches Strom an Letztverbraucher liefert, unabhängig davon, ob das Unternehmen ein Netz für die allgemeine Versorgung i.S.v. § 2 Abs. 4 2. Alt. EnWG n.F. betreibt (vgl. BGH, Urteil v. 11. Juni 2003, VIII ZR 160/02, Umdruck S. 18 f.; Theobald/ Theobald, Grundzüge des Energiewirtschaftsrechts, 2001, S. 339, 340 f.; Salje, EEG, 2. Aufl. 2000, § 11 Rn. 66-69).

    Dieser Anspruch besteht ungeachtet des Umstandes, dass der Bundesgerichtshof trotz der Notwendigkeit einer vertraglichen Ausgestaltung der Abnahme- und Vergütungspflicht, wie sie auch hier geltend gemacht wird, daneben ebenso eine Klage auf unmittelbare Leistung für zulässig erachtet (in gleicher Sache: BGH, Urteil v. 11. Juni 2003, VIII ZR 160/02).

    Im Übrigen ergibt sich die Leistungspflicht insoweit jedoch auch unmittelbar aus § 11 Abs. 4 EEG (vgl. BGH, Urteil v. 11. Juni 2003, VIII ZR 160/02).

  • BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2004 - 1 U 91/03
    Sie wirft keine entscheidungserheblichen, klärungsbedürftigen und klärungsfähigen Rechtsfragen auf, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit haben und deshalb höchstrichterlicher Entscheidung bedürfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 2003 - V ZR 291/02 - NJW 2003, 1943; vom 4. Juli 2002 - V ZR 75/02 und V ZB 16/02 - NJW 2002, 2957 und 3029, sowie vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02 - NJW 2003, 65, 67).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2004 - 1 U 91/03
    Sie wirft keine entscheidungserheblichen, klärungsbedürftigen und klärungsfähigen Rechtsfragen auf, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit haben und deshalb höchstrichterlicher Entscheidung bedürfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 2003 - V ZR 291/02 - NJW 2003, 1943; vom 4. Juli 2002 - V ZR 75/02 und V ZB 16/02 - NJW 2002, 2957 und 3029, sowie vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02 - NJW 2003, 65, 67).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2004 - 1 U 91/03
    Sie wirft keine entscheidungserheblichen, klärungsbedürftigen und klärungsfähigen Rechtsfragen auf, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit haben und deshalb höchstrichterlicher Entscheidung bedürfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 2003 - V ZR 291/02 - NJW 2003, 1943; vom 4. Juli 2002 - V ZR 75/02 und V ZB 16/02 - NJW 2002, 2957 und 3029, sowie vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02 - NJW 2003, 65, 67).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2004 - 1 U 91/03
    Sie wirft keine entscheidungserheblichen, klärungsbedürftigen und klärungsfähigen Rechtsfragen auf, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit haben und deshalb höchstrichterlicher Entscheidung bedürfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 2003 - V ZR 291/02 - NJW 2003, 1943; vom 4. Juli 2002 - V ZR 75/02 und V ZB 16/02 - NJW 2002, 2957 und 3029, sowie vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02 - NJW 2003, 65, 67).
  • BGH, 08.10.2003 - VIII ZR 165/01

    Pflicht eines Energieversorgungsunternehmens zur Abnahme von aus erneuerbaren

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2004 - 1 U 91/03
    Soweit die Vorschrift des § 2 Abs. 1 S. 1 EEG darüber hinaus eine Begrenzung des persönlichen Anwendungsbereiches enthält, bezieht sich dies lediglich auf die unmittelbar Verpflichteten für den Anschluss von EEG-Stromerzeugern ans Netz und die Abnahme des von diesen erzeugten EEG-Stroms nach § 3 EEG (vgl. BGH ZNER 2003, 331; auch Salje, a.a.O., § 2 Rn. 14 f., 111).
  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 35/09

    Einbeziehung von außerhalb eines Netzes für allgemeine Versorgung erzeugten und

    Das ergibt sich auch aus der in dem Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 1. April 2004 enthaltenen zustimmenden Bezugnahme auf das - später vom Senat aufgehobene - Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 9. März 2004 (RdE 2004, 266 ff.), das bereits die Vorgängervorschrift (§ 11 Abs. 4 EEG 2000) in diesem Sinne ausgelegt hat (BT-Drs. 15/2864, S. 48; Brodowski, Der Belastungsausgleich im Erneuerbare-Energien-Gesetz und im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz im Rechtsvergleich, 2007, S. 95 f.; Reshöft/Schäfermeier, EEG, 3. Aufl., § 36 Rdnr. 16; vgl. auch Hölzer/Jenderny, RdE 2004, 270 f.).
  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 108/04

    Auslegung einer Prozessvereinbarung über die Abnahme von Strom aus erneuerbaren

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in RdE 2004, 266 veröffentlicht ist, hat ausgeführt:.
  • OLG Hamm, 15.02.2017 - 30 U 149/15

    Ausgleichsansprüche; Belastungsausgleich; Bilanzkreis;

    In der in dem Schreiben angesprochenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg wird nämlich eine "Abnahme- und Vergütungspflicht für jedes Elektrizitätsversorgungsunternehmen, welches Strom an Letztverbraucher liefert, unabhängig davon, ob das Unternehmen ein Netz für die allgemeine Versorgung i.S.v. § 2 Abs. 4 2. Alt. EnWG n.F. betreibt" ausführlich begründet (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09. März 2004 - 1 U 91/03 -, juris).
  • OLG Naumburg, 11.10.2012 - 2 U 53/12

    Stromlieferungsvertrag: Auslegung einer individuell vereinbarten Klausel

    Dieser Auffassung ist erst durch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 09.12.2009 (VIII ZR 35/09, ZNER 2010, 67) der Boden entzogen worden (so allerdings zuvor bereits OLG Naumburg, Urteil v. 09.03.2004, 1 U 91/03, CuR 2004, 141; insoweit bestätigt durch BGH, Urteil v. 21.12.2005, VIII ZR 108/04, CuR 2006, 12).

    a) Es entspricht den Vorstellungen des Gesetzgebers über die Funktionsweise des bundesweiten EEG-Belastungsausgleichs, dass die Kosten letztlich von den Verbrauchern des gelieferten Stroms getragen werden (vgl. BGH, Urteile v. 22.12.2003, a.a.O.; OLG Naumburg, Urteil v. 09.03.2004, a.a.O.; auch OLG Hamm, Urteil v. 28.09.2010, I-19 U 30/10, ZNER 2011, 82).

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.06.2003 - 14 U 184/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9379
OLG Celle, 05.06.2003 - 14 U 184/02 (https://dejure.org/2003,9379)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.06.2003 - 14 U 184/02 (https://dejure.org/2003,9379)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 14 U 184/02 (https://dejure.org/2003,9379)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Nr. 6 VOB/B; § 11 Nr. 4 VOB/B; § 17 Nr. 8 VOB/B
    Anspruch auf Herausgabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft; Möglichkeit der Einordnung einer Vertragsstrafenregelung als eine Allgemeine Geschäftsbedingung; Notwendigkeit einer Fristsetzung und der Androhung einer Entziehung des Auftrags nach fruchtlosem Ablauf für die ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Herausgabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft; Möglichkeit der Einordnung einer Vertragsstrafenregelung als eine Allgemeine Geschäftsbedingung; Notwendigkeit einer Fristsetzung und der Androhung einer Entziehung des Auftrags nach fruchtlosem Ablauf für die ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Neuer Fertigstellungstermin: Ursprüngliche Vertragsstrafe ungültig!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 631; VOB/B § 8 Abs. 3 Nr. 1
    Rechtsfolgen der einvernehmlichen Aufhebung eines vereinbarten Fertigstellungstermins

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Neuer Fertigstellungstermin: Ursprüngliche Vertragsstrafenregelung ungültig! (IBR 2004, 236)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1307
  • BauR 2004, 884 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.01.2000 - VII ZR 46/98

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2003 - 14 U 184/02
    Die Vertragsstrafe pro Tag mit 580 DM brutto beträgt 0, 0474% der Vertragssumme und liegt damit deutlich unter dem vom BGH bei Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG a.F. akzeptierten Prozentsätzen von bis zu 0, 3% der Vertragssumme pro Tag (vgl. BGH BauR 2000, 1049, 1050) [BGH 20.01.2000 - VII ZR 46/98] .
  • BGH, 20.04.1989 - VII ZR 80/88

    Rechte des Bestellers nach Entziehung des Auftrags; Vorschuß auf voraussichtliche

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2003 - 14 U 184/02
    Wegen etwaiger Mängel hatte die Klägerin nämlich unabhängig von der Wirksamkeit der Kündigung das Recht zur Nachbesserung gemäß § 4 Nr. 7 VOB/B (vgl. BGH BauR 1987, 689; BGH BauR 1989, 462).
  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01

    Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2003 - 14 U 184/02
    Um die nach BGH-Rechtsprechung als Obergrenze bei Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG a.F. zulässigen 5% der Vertragssumme (vgl. Urteil vom 23. Januar 2003, Az. VII ZR 210/01 ) müsste sich die Klägerin 107 Werktage in Verzug befinden.
  • BGH, 25.06.1987 - VII ZR 251/86

    Beseitigung von Mängeln bei vorzeitiger Beendigung eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2003 - 14 U 184/02
    Wegen etwaiger Mängel hatte die Klägerin nämlich unabhängig von der Wirksamkeit der Kündigung das Recht zur Nachbesserung gemäß § 4 Nr. 7 VOB/B (vgl. BGH BauR 1987, 689; BGH BauR 1989, 462).
  • BGH, 09.04.1981 - VII ZR 192/80

    Fertigstellung eines Werks durch einen anderen Unternehmer nach Kündigung des

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2003 - 14 U 184/02
    Eines Vorbehalts der Vertragsstrafe bedurfte es daher insgesamt nicht (vgl. BGH BauR 1981, 373; Ingenstau/Korbion, a.a.O., B § 8 Rn. 151; Heiermann/Riedl, VOB-Kommentar, 9.Aufl., B § 11 Rn. 37).
  • BGH, 12.06.1980 - VII ZR 270/79

    Umfang der Bürgschaft; Geltendmachung zahlreicher Gewährleistungsansprüche

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2003 - 14 U 184/02
    Solche Ansprüche sind durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft nicht gesichert (vgl. BGH BauR 1980, 574, 575; Ingenstau/Korbion, a.a.O., B § 17 Rn. 16; Beck'scher VOB/B-Kommentar-Jagenburg, § 17 Nr. 2 Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2012 - 23 U 150/11

    Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Ansprüche des Auftraggebers aus einem

    Ob die Vereinbarung einer Vertragsstrafe auch Bestand behält, wenn die Parteien einverständlich Vertragstermine ändern, hängt insbesondere von der Formulierung (insbesondere dem Terminbezug) der Vertragsstrafenvereinbarung im Einzelfall sowie der Bedeutung der jeweiligen Terminverschiebung ab (vgl. BGH, Urteil vom 30.03.2006, VII ZR 44/05, BauR 2006, 1128 = BGHZ 167, 75; OLG Köln, Urteil vom 30.08.2000, 11 U 25/99, BauR 2001, 1105; vgl. auch OLG Düsseldorf - Senat - , Urteil vom 16.12.1999, 23 U 75/99,IBR 2000, 120; OLG Hamm, Urteil vom 11.10.1995, 25 U 70/96, BauR 1996, 392; Thüringer OLG, Urteil vom 22.10.1996, 8 U 474/96, BauR 2001, 1446; OLG Celle, Urteil vom 05.06.2003, 14 U 184/02, BauR 2004, 1307; OLG Celle, Urteil vom 13.07.2005, 7 U 17/05, BauR 2005, 1780).
  • OLG Naumburg, 14.03.2013 - 2 U 44/12

    Bauvertrag: Fortgeltung einer Vertragsstrafenvereinbarung bei Verschiebung des

    dd) Aus diesen Gründen konnte die Vereinbarung des neuen Fertigstellungstermins aus objektiviertem Empfängerhorizont (vgl. OLG Celle, Urteil vom 05.06.2003, 14 U 184/02, BauR 2004, 1307) nur so verstanden werden, dass die Vertragsstrafenvereinbarung fort gelten sollte.
  • OLG Rostock, 15.06.2005 - 7 U 43/04

    Nichtzahlung rechtfertigt Kündigung durch Auftragnehmer

    Spätestens dies hat die Klägerin dahin verstehen können und dürfen, dass die ursprünglichen Ausführungsfristen nicht mehr gelten (vgl. u.a. OLG Celle, Urteil vom 05.06.2003 - 14 U 184/02 OLGR 2004, 292, 293).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 24.05.2004 - 4 U 208/03   

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https://dejure.org/2004,10711
OLG Bamberg, 24.05.2004 - 4 U 208/03 (https://dejure.org/2004,10711)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24.05.2004 - 4 U 208/03 (https://dejure.org/2004,10711)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24. Mai 2004 - 4 U 208/03 (https://dejure.org/2004,10711)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vorsätzliche Verletzung der Pflichten aus der Anstellung als Mitgeschäftsführer; Treuwidrige Privatentnahme; Unerlaubte Handlung; Befriedigung fälliger Gehalts- oder Provisionsansprüche; Zulässigkeit der Geltendmachung einer Aufrechnung

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § ... 280 Abs. 1 n. F.; ; BGB § 393; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 242; ; StGB § 253; ; StGB § 263; ; StGB § 266; ; StGB § 266 Abs. 1; ; ZPO § 139; ; ZPO § 148; ; ZPO § 302; ; ZPO § 302 Abs. 1; ; ZPO §§ 511 ff.; ; ZPO § 525; ; ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 4 a. F.; ; ZPO § 538 Abs. 1 S. 1 Nr. 5; ; ZPO § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de

    Verrechnung Kundenscheck mit Gehaltsforderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Haftung, Schadensersatzanspruch

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 13.07.1999 - 5 StR 667/98

    Untreue; Volkseigener Außenhandelsbetrieb; Mißbrauchstatbestand; MfS;

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.05.2004 - 4 U 208/03
    Dies gilt selbst dann, wenn die Verbindlichkeit schwer zu beweisen wäre (BGH, wistra 1999, 420, 422 f.).

    Denn das Vorliegen eines Vermögensschadens im Sinn der §§ 253, 263, 266 StGB hängt letztlich allein davon ab, ob die durch die Tathandlung ausgelöste Vermögensverschiebung und die dadurch im Ergebnis bewirkte Veränderung der Rechtslage im Einklang mit der materiellen Rechtsordnung steht (BGH, wistra 1999, 420, 423).

  • BGH, 24.11.1998 - VI ZR 388/97

    Pflicht einer Prozeßpartei zur Äußerung zu Tatvorgängen im eigenen

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.05.2004 - 4 U 208/03
    Eine Vertragsverletzung reicht indessen auch bei vorsätzlicher Begehungsweise nicht aus, um ein Aufrechnungsverbot nach § 393 BGB zu begründen, sofern nicht zugleich der Tatbestand einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung erfüllt ist (BGH, NJW 1967, 2012, 2013; 1999, 714).

    Dementsprechend ist seit jeher anerkannt, daß im Fall einer dem Geschäftsführer einer GmbH angelasteten unzulässigen Privat entnähme ein Nachteil i.S.d. § 266 Abs. 1 StGB ausscheidet, wenn die treuwidrige Entnahme dazu gedient hat, dem Geschäftsführer die Befriedigung ihm zustehender fälliger Gehalts- oder Provisionsansprüche gegenüber der Gesellschaft zu verschaffen (vgl. BGH, GA 1958, 47 und 1971, 35; wistra 1987, 65; 1995, 144; 2001, 341, 344; NStZ 2004, 205 f.; ferner BGH, Urteil des 6. Zivilsenats vom 24.11.1998, NJW 1999, 714 f., unter II 2.

  • BGH, 27.08.2003 - 5 StR 254/03

    Untreue; (Gesamtsaldierung; Vermögensvorteil durch Befreiung von einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.05.2004 - 4 U 208/03
    Eine entsprechende Kompensation kann sich insbesondere daraus ergeben, daß das betreute Vermögen von einer Verbindlichkeit in gleicher Höhe befreit wird (ständige Rechtsprechung, zuletzt etwa BGH, NStZ 2004, 205, 206).

    Dementsprechend ist seit jeher anerkannt, daß im Fall einer dem Geschäftsführer einer GmbH angelasteten unzulässigen Privat entnähme ein Nachteil i.S.d. § 266 Abs. 1 StGB ausscheidet, wenn die treuwidrige Entnahme dazu gedient hat, dem Geschäftsführer die Befriedigung ihm zustehender fälliger Gehalts- oder Provisionsansprüche gegenüber der Gesellschaft zu verschaffen (vgl. BGH, GA 1958, 47 und 1971, 35; wistra 1987, 65; 1995, 144; 2001, 341, 344; NStZ 2004, 205 f.; ferner BGH, Urteil des 6. Zivilsenats vom 24.11.1998, NJW 1999, 714 f., unter II 2.

  • BGH, 20.12.1994 - 1 StR 593/94

    Untreue - GmbH - Geschäftsführer - Vergütungsansprüche

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.05.2004 - 4 U 208/03
    Dementsprechend ist seit jeher anerkannt, daß im Fall einer dem Geschäftsführer einer GmbH angelasteten unzulässigen Privat entnähme ein Nachteil i.S.d. § 266 Abs. 1 StGB ausscheidet, wenn die treuwidrige Entnahme dazu gedient hat, dem Geschäftsführer die Befriedigung ihm zustehender fälliger Gehalts- oder Provisionsansprüche gegenüber der Gesellschaft zu verschaffen (vgl. BGH, GA 1958, 47 und 1971, 35; wistra 1987, 65; 1995, 144; 2001, 341, 344; NStZ 2004, 205 f.; ferner BGH, Urteil des 6. Zivilsenats vom 24.11.1998, NJW 1999, 714 f., unter II 2.
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2000 - 21 U 38/00

    Erlass eines Vorbehaltsurteils im Architekten- und Ingenieur-Honorarprozess bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.05.2004 - 4 U 208/03
    Deshalb war es schon für die Vorläuferregelung des § 538 Abs. 1 Nr. 4 ZPO a.F. überwiegend anerkannt, daß die Vorschrift in zweifacher Hinsicht zu eng gefaßt ist (vgl. hierzu und zum Folgenden OLG Düsseldorf, MDR 1973, 856 und NJW-RR 2001, 882, 885; OLG München, OLGZ 1966, 34, 36 f.; Thomas/Putzo a.a.O., Rdnr. 22 zu § 538 ZPO; ferner MK-Rimmelspacher, 2. Auflage (ZPO-Reform), Rdnr. 62, 63 zu § 538 ZPO): Zum einen gilt § 538 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 ZPO entgegen seinem Wortlaut nicht nur im Urkunden- und Wechselprozeß, sondern entsprechend auch für Vorbehaltsurteile nach § 302 ZPO.
  • BGH, 19.03.1975 - VIII ZR 250/73

    Kauf von Straßendeckenfertigern - Übergang vom Urkundenprozess zum ordentlichen

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.05.2004 - 4 U 208/03
    a) Die Geltendmachung der Aufrechnung kann zwar unter besonderen Umständen gegen Treu und Glauben verstoßen und damit unzulässig sein (BGH NJW 1975, 1119, 1120).
  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00

    Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Untreue (mangelhafte Dokumentation

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.05.2004 - 4 U 208/03
    Dementsprechend ist seit jeher anerkannt, daß im Fall einer dem Geschäftsführer einer GmbH angelasteten unzulässigen Privat entnähme ein Nachteil i.S.d. § 266 Abs. 1 StGB ausscheidet, wenn die treuwidrige Entnahme dazu gedient hat, dem Geschäftsführer die Befriedigung ihm zustehender fälliger Gehalts- oder Provisionsansprüche gegenüber der Gesellschaft zu verschaffen (vgl. BGH, GA 1958, 47 und 1971, 35; wistra 1987, 65; 1995, 144; 2001, 341, 344; NStZ 2004, 205 f.; ferner BGH, Urteil des 6. Zivilsenats vom 24.11.1998, NJW 1999, 714 f., unter II 2.
  • BGH, 23.09.2003 - VI ZR 335/02

    Zur Haftung eines Internetproviders für den Inhalt von ihm zur Verfügung

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.05.2004 - 4 U 208/03
    Von dieser Beweislast sind auch sog. tatbestands aus schließende Umstände nicht ausgenommen; so ist der Geschädigte beispielsweise auch beweispflichtig dafür, daß ein - ausnahmsweises - Einverständnis des Treugebers mit der (an sich) treuwidrigen Handlung nicht vorgelegen hat (BGHZ a.a.O. S. 197 f.; vgl. ferner BGH, NJW 2002, 1123, 1124 f; 2003, 3764 f.).
  • BGH, 11.12.2001 - VI ZR 350/00

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Zahlungsfähigkeit bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.05.2004 - 4 U 208/03
    Von dieser Beweislast sind auch sog. tatbestands aus schließende Umstände nicht ausgenommen; so ist der Geschädigte beispielsweise auch beweispflichtig dafür, daß ein - ausnahmsweises - Einverständnis des Treugebers mit der (an sich) treuwidrigen Handlung nicht vorgelegen hat (BGHZ a.a.O. S. 197 f.; vgl. ferner BGH, NJW 2002, 1123, 1124 f; 2003, 3764 f.).
  • BGH, 20.03.2000 - NotZ 17/99

    Anspruch des Notarverwalters auf Herausgabe von Gebührenvorschüssen gegen den

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.05.2004 - 4 U 208/03
    Im anschließenden Nachverfahren ist die Aufrechnung zu berücksichtigen, soweit sie vor den Arbeitsgerichten rechtskräftig festgestellt worden ist (BGH NJW 2000, 2428; Thomas/Putzo, a.a.O., Rdnr. 24).
  • BGH, 12.10.1993 - XI ZR 155/92

    Rechtsstellung des Schuldners nach rechtskräftig festgestellter Aufrechnung

  • BGH, 20.06.1967 - VI ZR 201/65

    Höhe der Gebühren für eine Vermögensverwaltung - Vertragswidriger Eigenverbrauch

  • BGH, 13.12.1984 - III ZR 20/83

    Nachbarrechtliche Vorschriften als Schutzgesetze; Beweislast bei Verletzung eines

  • BGH, 16.12.1997 - 1 StR 456/97

    Rechtswidrige Bereicherung bei schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen

  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 628/87

    Abgenötigte Inpfandnahme - § 253 StGB, stoffgleiche Bereicherungsabsicht, § 240

  • BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 3/01

    Aufrechnung mit rechtswegfremder Gegenforderung

  • BGH, 29.10.1986 - 3 StR 422/86

    Erfüllung des Missbrauchstatbestandes des § 266 Strafgesetzbuch (StGB) durch das

  • OLG Stuttgart, 05.02.2019 - 12 U 82/18

    Kapitalanlage; Rechtsdienstleistung: Verbotsirrtum hinsichtlich der

    Auch wenn es als eine andere denkbare Möglichkeit erscheint, dass dem Beklagten Ziff. 1 als dem für die S. AG Handelnden die Problematik des Erfordernisses einer Erlaubnis nach dem RDG bewusst war, weil er einen Rechtsanwalt mit der Einziehung der Versicherung beauftragt hat [so OLG Nürnberg, Urteil vom 12.12.2018, Az. 2 U 763/18 unter IV. 11. a); vorgelegt als Anlage BK6], kann die auch insoweit für das Nichtvorliegen eines Tatbestandsirrtums beweisbelastete Klägerin (vgl. hierzu OLG Bamberg NJOZ 2004, 2530 unter II. 1. b) und c)] vor dem Hintergrund der grundsätzlich glaubhaften Einlassung des Beklagten Ziff. 1 das Nichtvorliegen eines Tatbestandsirrtums nicht beweisen; dies zumal es keine objektiven Anhaltspunkte dafür gibt, der Beklagte Ziff. 1 habe die Nichtregistrierung gebilligt oder sich um des erstrebten Zieles willens mit einem Verstoß gegen § 10 Abs. 1 S. 1 RDG abgefunden.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 11.12.2003 - 4 U 138/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10493
OLG Naumburg, 11.12.2003 - 4 U 138/03 (https://dejure.org/2003,10493)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.12.2003 - 4 U 138/03 (https://dejure.org/2003,10493)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 4 U 138/03 (https://dejure.org/2003,10493)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Auszahlung von Nutzungsentgelt; Wiedergutmachung durch Rückübertragung des entzogenen Vermögenswerts; Wiedergutmachung durch Aufhebung der staatlichen Verwaltung und Herausgabe des Vermögenswerts; Aufrechnung der Betriebs-, Erhaltungs- und Verwaltungskosten; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nutzungsherausgabeanspruch des Berechtigten; Staatlicher Verwalter; Auftragsrecht; Treuhänder

  • Judicialis

    VZOG § 1; ; BGB § ... 668; ; BGB § 687; ; VermG § 1 Abs. 4; ; VermG § 2 Abs. 1 S. 1; ; VermG § 2 Abs. 3 S. 2; ; VermG § 2 Abs. 3; ; VermG § 3 Abs. 3 S. 1; ; VermG § 3 Abs. 3 S. 6; ; VermG § 7 Abs. 2; ; VermG § 7 Abs. 7; ; VermG § 7 Abs. 7 S. 2; ; VermG § 7 Abs. 7 S. 4; ; VermG § 11 a Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de

    Treuhänderstellung eines Verwalters, der im Auftrag eines Restitutionsschuldners handelt, nach dem Vermögensgesetz - analoge Anwendung des Auftragsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.11.1997 - III ZR 39/97

    Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters nach Rückgabe des

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.12.2003 - 4 U 138/03
    Tut er dies, so kann der bisherige Verfügungsberechtigte seinerseits die seit dem 1. Juli 1994 entstehenden Betriebs- und Erhaltungskosten und die Verwaltungskosten aufrechnen (vgl. auch die grundlegende Entscheidung BGHZ 137, 183 - 193).

    Anders als der Verfügungsberechtigte in den Restitutionsfällen hat der staatliche Verwalter durch das Vermögensgesetz im Verhältnis zum Berechtigten, der seine formale Eigentümerposition nie verloren hatte, eine echte Treuhänderstellung inne (BGHZ 137, 183 ff.), die ungeachtet der öffentlich-rechtlichen Natur dieses Instituts eine Anwendung beispielsweise des § 670 BGB im Verhältnis des als Verfügungsberechtigten im Sinne des § 2 Abs. 3 S. 2 VermG geltenden staatlichen Verwalters zum Eigentümer rechtfertigt.

  • BGH, 05.07.2001 - III ZR 235/00

    Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.12.2003 - 4 U 138/03
    Dabei treffen nach § 11 a Abs. 3 S. 1 VermG von dem Ende der staatlichen Verwaltung an den bisherigen staatlichen Verwalter, der nach § 2 Abs. 3 S. 2 VermG ebenfalls als Verfügungsberechtigter im Sinne des Vermögensgesetzes anzusehen ist, gegenüber dem Berechtigten im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 VermG die Pflichten, die dem Beauftragten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bei Beendigung seines Auftrags obliegen (Verwalterverhältnis) (BGH, 5. Zivilsenat, Urteil vom 5. Juli 2001, VIZ 2001, 496, 497).
  • BGH, 19.04.2002 - V ZR 439/00

    Rechte des Verfügungsberechtigten gegenüber Ansprüchen des Berechtigten auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.12.2003 - 4 U 138/03
    Die Kosten der Erhaltung der Sache hatte sie selbst zu tragen (BGHZ 128, 210, 211; VIZ 2002, 572).
  • BGH, 21.02.2002 - III ZR 107/01

    Keine Rechenschaftspflicht des staatlichen Verwalters gegenüber

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.12.2003 - 4 U 138/03
    Diesbezüglich nimmt der Senat ergänzend Bezug auf die Entscheidung des 3. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 2001, VIZ 2002, 408 ff. Demnach führt die gebotene Trennung von Verwalter- und Restitutionsverhältnis dazu, dass eine rechtliche Sonderbeziehung, die aufgrund der Regelungen des VermG nur auftragsähnlicher Natur sein könnte, zwischen dem Berechtigten und einem (ehemaligen) staatlichen Verwalter nicht anzunehmen ist.
  • BGH, 16.12.1994 - V ZR 177/93

    Herausgabe von Nutzungsentgelten

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.12.2003 - 4 U 138/03
    Die Kosten der Erhaltung der Sache hatte sie selbst zu tragen (BGHZ 128, 210, 211; VIZ 2002, 572).
  • LG Berlin, 01.02.1996 - 31 O 585/95
    Auszug aus OLG Naumburg, 11.12.2003 - 4 U 138/03
    Das von dem Kläger erstinstanzlich zitierte Urteil des Landgerichts Berlin vom 1. Februar 1996, Az.: 31 O 585/95, VIZ 1996, 416, 417, ist für den vorliegenden Fall ohne Relevanz.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 25.07.2002 - 6 WF 65/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5505
OLG Zweibrücken, 25.07.2002 - 6 WF 65/02 (https://dejure.org/2002,5505)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.07.2002 - 6 WF 65/02 (https://dejure.org/2002,5505)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 6 WF 65/02 (https://dejure.org/2002,5505)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt

  • Judicialis

    ZPO § 162 Abs. 1; ; ZPO § 704; ; ZPO § 750; ; BGB § 1612 a

  • rechtsportal.de

    Zur inhaltlichen Bestimmtheit und Bestimmbarkeit eines Vollstreckungstitels bei Kindesunterhaltszahlungen; Zum Abspielen eines auf Tonträger aufgezeichneten Protokolles

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1381 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 15.05.2000 - 6 WF 66/00
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.07.2002 - 6 WF 65/02
    Vorliegend ist die Vereinbarung der Parteien laut Protokoll vom 15. Januar 2002 lediglich "laut diktiert und von den Anwälten der Beteiligten genehmigt", jedoch nicht auch abgespielt worden und daher in prozessualer Hinsicht unwirksam (vgl. Musielak/Stadler, aaO, Rdnr. 5; Pfälz. OLG Zweibrücken OLGR 2002, 112 ff; Beschluss vom 15. Mai 2000 - 6 WF 66/00).
  • OLG Zweibrücken, 16.08.2001 - 6 UF 10/01

    Unterhaltsvergleich: Unwirksamkeit bei Formmangel - Wirkung als

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.07.2002 - 6 WF 65/02
    Vorliegend ist die Vereinbarung der Parteien laut Protokoll vom 15. Januar 2002 lediglich "laut diktiert und von den Anwälten der Beteiligten genehmigt", jedoch nicht auch abgespielt worden und daher in prozessualer Hinsicht unwirksam (vgl. Musielak/Stadler, aaO, Rdnr. 5; Pfälz. OLG Zweibrücken OLGR 2002, 112 ff; Beschluss vom 15. Mai 2000 - 6 WF 66/00).
  • OLG Oldenburg, 11.01.2017 - 11 WF 269/16

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen eine Umgangsvereinbarung;

    Den insoweit bestehenden Anforderungen genügt es nicht, wenn die vorläufige Aufzeichnung lediglich laut diktiert und genehmigt wird (OLG Zweibrücken OLGR 2004, 292; Zöller-Stöber ZPO, 31.Aufl., § 160 Rz.5 ; Prütting/Gehrlein-Dört ZPO, 8.Aufl., § 160 Rz.10; Stein/Jonas-Roth ZPO, 22.Aufl., § 160 Rz.14).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2015 - 7 B 10029/15

    Abspielen, außergerichtlicher Vergleich, Diktat, Doppelnatur, Erledigung,

    Bei Prozessvergleichen führt die Nichteinhaltung des durch § 162 Abs. 1 ZPO vorgeschriebenen Verfahrens in prozessualer Hinsicht zu deren Unwirksamkeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 1992 - 4 B 223.92 - , juris, Rn 36; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2007 - XII ZB 14/07 - , juris, Rn. 7; BSG, Urteil vom 28. November 2002 - B 7 AL 26/02 R - , juris, Rn. 23; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 6 WF 65/02 -, juris).
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   OLG Hamburg, 03.02.2004 - 2 Wx 80/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11682
OLG Hamburg, 03.02.2004 - 2 Wx 80/03 (https://dejure.org/2004,11682)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.02.2004 - 2 Wx 80/03 (https://dejure.org/2004,11682)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Februar 2004 - 2 Wx 80/03 (https://dejure.org/2004,11682)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen; Rechtslage an dem Sondernutzungsstreifen vor dem Haus einer Wohnungsgemeinschaft; Befriedende Funktion des Vergleichs bei der Billigkeitsentscheidung; Interesse beider Beteiligter an einer dauerhaften ...

  • Judicialis

    WEG § 47; ; ZPO §§ 91 ff.; ; ZPO § 91 a; ; FGG § 20 a Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Maßgebliche Kriterien für die Kostenentscheidung in Wohnungseigentumssachen

  • ibr-online

    Kostenentscheidung: Zur Ausübung des billigen Ermessens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 179/01

    Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Ungültigerklärung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2004 - 2 Wx 80/03
    Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann die Ermessensentscheidung des Landgerichts nur daraufhin überprüfen, ob das Landgericht die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten hat, insbesondere ob es wesentliche Gesichtspunkte außer Betracht gelassen hat, ob es sich mit Denkgesetzen in Widerspruch gesetzt oder ob sonst von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes widersprechenden Gebrauch gemacht hat (vgl. z.B. BayObLG NZM 2002, 623 m.w.N.).
  • RG, 28.10.1890 - II 171/90

    1. Ist in dem Falle, wo der Eigentümer einer mit Hypothek beschwerten Fabrik

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2004 - 2 Wx 80/03
    Diese Unstimmigkeiten waren Gegenstand eines Verfahrens vor dem Amtsgericht Hamburg (102 b II 171/90), das mit Teilvergleich und Beschluss des Landgerichts Hamburg (318 T 217/92) vom 16. Juni 1993 beendet wurde.
  • KG, 19.06.1989 - 24 W 2985/89
    Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2004 - 2 Wx 80/03
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass in Wohnungseigentumssachen nach Erledigung der Hauptsache zwar die in §§ 91 ff. ZPO enthaltenen Rechtsgrundsätze Berücksichtigung finden können, dass aber maßgebend für die Kostenentscheidung immer § 47 WEG bleibt, der die Entscheidung in das Ermessen des Gerichts stellt (vgl. z.B. BayObLG WE 1990, 75; BayObLG WuM 1989, 468).
  • LG Hamburg, 10.03.2011 - 318 S 180/10

    Einstweilige Verfügung gegen Beschluss über Verwalterbestellung bei Majorisierung

    Denn der Streit der Parteien um die Besetzung der Verwaltung ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft ist durch die anlässlich des Verfahrens 318 S 131/09 getroffene Einigung auf eine neue, neutrale Verwaltung in seinem gewichtigsten Punkt beendet worden, so dass es der Billigkeit i. S. v. § 91 a ZPO entspricht, den Rechtsgedanken des § 98 ZPO in den Vordergrund zu stellen und die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufzuheben (vgl. Zöller-Herget, 28. Aufl., § 98 ZPO, Rz. 5; BGH, NJW-RR 1997, 510; Hans OLG, OLGR 2004, 292).
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