Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 10.02.2004 - 2 U 94/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3383
OLG Oldenburg, 10.02.2004 - 2 U 94/03 (https://dejure.org/2004,3383)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.02.2004 - 2 U 94/03 (https://dejure.org/2004,3383)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - 2 U 94/03 (https://dejure.org/2004,3383)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    VOB-Vertrag: Einbehalt einer Sicherheit über den vereinbarten Rückgabezeitpunkt hinaus

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde; Einbehalt einer Sicherheit nach Eintritt des vereinbarten Rückgabezeitpunktes; Streitverkündung anstelle eines konkreten Beseitigungsverlangens; Möglichkeit der Vereinbarung einer hinter der Dauer der Gewährleistungsfrist ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde; Einbehalt einer Sicherheit nach Eintritt des vereinbarten Rückgabezeitpunktes; Streitverkündung anstelle eines konkreten Beseitigungsverlangens; Möglichkeit der Vereinbarung einer hinter der Dauer der Gewährleistungsfrist ...

  • Judicialis

    VOB/B § 17 Ziff. 8 (Fassung September 1988); ; BGB § 478 a. F.; ; BGB § 639 Abs. 1 a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbehaltung einer Sicherheit nach VOB/B 1988: Erhebung eines konkreten Beseitungsverlangens nach Eintritt des vereinbarten Rückgabezeitpunktes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzung des Sicherheitseinbehalts gemäß § 17 Nr. 8 VOB/B

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitverkündung ersetzt kein konkretes Mängelbeseitigungsverlangen gemäß § 13 Nr. 5 VOB/B! (IBR 2004, 199)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1464
  • BauR 2004, 722 (Ls.)
  • ZfBR 2004, 374 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1993 - VII ZR 127/91

    Keine Herausgabe der Sicherheit bei Mängelrüge vor Verjährungseintritt

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.02.2004 - 2 U 94/03
    Dies setzt jedoch voraus, dass die Mängel bereits zuvor geltend gemacht worden sind (BGH BauR 93, 335, 336).
  • BGH, 23.02.1989 - VII ZR 89/87

    Inhaltskontrolle von Vertragsbedingungen eines Bauträgers mit seinen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.02.2004 - 2 U 94/03
    Unzulässig ist sie insbesondere dann, wenn sie den Zeitpunkt der Abnahme für den Subunternehmer nicht eindeutig erkennen lässt oder die Abnahme auf einen nicht mehr angemessenen Zeitraum nach Fertigstellung hinausgeschoben wird (BGHZ 107, 75 ff).
  • OLG Celle, 17.04.2002 - 2 U 223/01

    Zulässigkeit der Berufung bei Erledigung der Hauptsache vor Einlegung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.02.2004 - 2 U 94/03
    Für ein Herausgabeverlangen an sich selbst fehlt ihm die erforderliche Aktivlegitimation (vgl. OLG Celle OLGR 2002, 163).
  • KG, 21.09.2005 - 26 U 12/05

    Bauvertrag: Unwirksame Klausel zur Abnahmewirkung gegenüber Subunternehmer;

    In der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Sicherungsgeber zumindest dann, wenn die Bürgschaft durch Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an den Bürgen erlöschen soll, dem Sicherungsgeber unmittelbar aus dem Sicherungsvertrag ein Anspruch auf Herausgabe der Urkunde an den Bürgen zusteht (BGH, NJW 1989, 1482; OLG Hamm OLGR 1992, 2; OLG Oldenburg, OLGR 2004, 322).

    Die obergerichtliche Rechtsprechung verneint ausdrücklich (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 668; OLG Celle, OLGR 2002, 163) oder zumindest mittelbar (OLG Oldenburg, OLGR 2004, 322, wobei auch der veröffentlichte Volltext der Entscheidung keine Ausführungen dazu enthält, warum die Klage lediglich in der Form des auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an den Bürgen gerichteten Hilfsantrages Erfolg hatte) einen Herausgabeanspruch des Sicherungsgebers an sich selbst.

  • OLG Hamm, 22.02.2018 - 21 U 127/17

    Wie lange darf der Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft behalten?

    Für die gegenteilige Auffassung der Klägerin lassen sich auch und gerade den im Schriftsatz vom 15. Februar 2018 in Bezug genommenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Oldenburg (BauR 2004, 1464) und des Bundesgerichtshofs vom 21. Januar 1993 (BGHZ 121, 168) keine stichhaltigen Argumente entnehmen.
  • LG Schwerin, 29.10.2008 - 6 S 32/08

    VOB-Vertrag: Rückgabe der Bürgschaftsurkunde bei Wegfall des Sicherungszwecks;

    Zwar hat der BGH festgestellt, bei Wegfall des Sicherungszwecks stehe, wenn sich nicht aus den jeweiligen vertraglichen Beziehungen etwas anderes ergebe, der Anspruch auf Rückgabe der Bürgschaftsurkunde entsprechend § 371 BGB dem Bürgen zu, der Kläger könne daher allenfalls die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an die bürgende Bank verlangen (BGH NJW 2004, 3553, Rz. 25; ebenso zuvor OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 668; OLG Oldenburg Urteil vom 10.02.2004 BauR 2004, 1464, Rz. 24;OLG Koblenz NJW-RR 2006, 1313, Rz. 14, sämtlichst zitiert nach Juris).
  • LG Bonn, 06.02.2018 - 7 O 313/16

    Gewährleistungsbürgschaft Bürgschaft Einbehalt Streitverkündung Mängel

    Sie würde damit über eine unabsehbare weitere Zeit an der Bürgschaftserklärung festgehalten, obwohl ihr bislang zu keinem Zeitpunkt erklärt wurde, ob und inwieweit sie die Beseitigung der Mängel von der Klägerin verlangt (vgl. auch OLG Oldenburg, Urteil vom 10.02.2004 - 2 U 94/03, BeckRS 2004, 30338917).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 11.03.2004 - 21 WF 125/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7628
OLG Dresden, 11.03.2004 - 21 WF 125/04 (https://dejure.org/2004,7628)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.03.2004 - 21 WF 125/04 (https://dejure.org/2004,7628)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. März 2004 - 21 WF 125/04 (https://dejure.org/2004,7628)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Frist für sofortige Beschwerde gegen Prozesskostenhilfebeschluss in isolierten Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Anwendbarkeit der zivilprozessualen Vorschriften auf Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG § 14 § 22; ZPO § 127
    Frist für die sofortige Beschwerde gegen den Ablehnung der Prozesskostenhilfe in isolierten Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1964
  • NJW 2006, 2144 (Ls.)
  • NJW 2006, 2576 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.04.2006 - XII ZB 102/04

    Frist für die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe in

    Mit Beschluss vom 11. März 2004, veröffentlicht in NJW 2004, 1964, hat das Oberlandesgericht die sofortige Beschwerde als unzulässig verworfen.
  • OLG Dresden, 16.03.2004 - 21 WF 191/04

    Verweisung in § 14 FGG auf die Statthaftigkeit des Rechtsmittels bei Versagung

    Die Verweisung des § 14 FGG auf §§ 114 ff. ZPO bezieht sich auf die Statthaftigkeit des Rechtsmittels, welche sich nach § 127 Abs. 1 Satz 2 ZPO beurteilt; im Übrigen (insbesondere hinsichtlich der einzuhaltenden Frist und Form des Rechtsmittels, sowie der Beschwerdeberechtigung, bis hin zur Entscheidung des angerufenen Gerichts und dessen Besetzung) verbleibt es bei den Verfahrensvorschriften des FGG (Keidel/Meyer-Holzmeyer, a.a.O., § 30 Rz.10; OLG Celle, FGPrax 2003, 30 , OLG Saarbrücken OLGR 2003, 450; Senat, Beschluss vom 11. März 2004 - 21 WF 125/04 - anders: Decker NJW 2003, 2091).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.03.2004 - 7 WF 719/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4965
OLG Nürnberg, 30.03.2004 - 7 WF 719/04 (https://dejure.org/2004,4965)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.03.2004 - 7 WF 719/04 (https://dejure.org/2004,4965)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. März 2004 - 7 WF 719/04 (https://dejure.org/2004,4965)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtszuständigkeit in Verfahren wegen der Vergütung eines Rechtsanwalts für geleistete Beratungshilfe in familienrechtlichen Angelegenheiten ; Bedeutung der tatsächlichen Entscheidung eines Gerichts für die Beschwerdezuständigkeit; Rechtmäßigkeit der Einordnung einer ...

  • Judicialis

    BRAGO § 128; ; BRAGO § 133; ; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 a

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit für Rechtsmittel gegen Vergütungsfestsetzung eines Rechtsanwalts für geleistete Beratungshilfe im Zusammenhang mit Ehescheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1186
  • FamRZ 2005, 740
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.05.1984 - IVb ARZ 20/84

    Funktionelle Zuständigkeit für Beschwerden gegen die Festsetzung einer Vergütung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.03.2004 - 7 WF 719/04
    Zwar ist im Anschluß an eine entsprechende Entscheidung des BGH vom 16.05.1984 (FamRZ 1984, 774, = NJW J.985, 2537) davon auszugehen, daß Verfahren wegen der Vergütung eines Rechtsanwalts für geleistete Beratungshilfe auch in Angelegenheiten, für die bei gerichtlicher Geltendmachung das Familiengericht zuständig wäre, nicht zu den Familiensachen im Sinne des § 23 b Abs. 1 Satz 2 GVG gehören und deshalb nicht in die Zuständigkeit des Familiengerichtes, sondern die des allgemein zuständigen Amtsgerichts fallen.
  • OLG München, 17.02.1998 - 11 WF 1093/97

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.03.2004 - 7 WF 719/04
    Der Senat folgt im Grundsatz der wohl herrschenden Meinung, wonach in der Regel die Beratung über eine mögliche Scheidung und deren Auswirkungen oder über die sich aus einer Trennung der Ehegatten ergebenden Probleme bzw. die Vertretung in diesen Angelegenheiten dieselbe Angelegenheit sind (vgl. etwa OLG München, JurBüro 1988, 594 und RPfl. 1998, 253; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Auflage, S. 367).
  • OLG München, 04.12.1987 - 11 WF 1369/87
    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.03.2004 - 7 WF 719/04
    Im vorliegenden Fall ergibt sich jedoch eine Zuständigkeit des Oberlandesgerichts aus § 119 Abs. 1 Nr. 1 a GVG, weil sich die Beschwerde nicht gegen eine Entscheidung des allgemeinen Amtsgerichts, sondern eine solche des Familiengerichts richtet (vgl. etwa auch OLG München, JurBüro 1988, 593).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2014 - 20 W 237/13

    Beratungshilfe und Vergütung aus der Staatskasse im Zusammenhang mit Trennung und

    30 Mit dem Landgericht und auch dem Kostengläubiger lehnt der Senat in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschlüsse vom 26.08.2009, Az. 20 W 254/09 und vom 12.08.2009, Az. 20 W 197/09, beide zitiert nach juris) die Auffassungen ab, die davon ausgehen, dass alle Beratungstätigkeiten im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung entweder eine einzige Angelegenheit (OLG München, Beschluss vom 04.12.1987, Az. 11 WF 1369/87; Teilaufgabe: OLG München, Beschluss vom 26.09.2011, Az. 11 W 1719/11; OLG Nürnberg - 7. Familiensenat, Beschluss vom 30.03.2004, Az. 7 WF 719/04; jeweils zitiert nach juris) oder getrennt durch die Zäsur der Scheidung höchstens zwei Angelegenheiten (vgl. im Ergebnis: Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 29.09.2009, Az. 6 W 76/08, zitiert nach juris) darstellen.
  • OLG Nürnberg, 29.03.2011 - 11 WF 1590/10

    Beratungshilfe: Beratung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen als

    Zum Teil wird vertreten, dass der bei Trennung und Scheidung auftretende Beratungs- und Regelungsbedarf in verschiedenen Bereichen gebührenrechtlich lediglich als eine einzige Angelegenheit zu bewerten sei, weil es sich um einen einheitlichen Lebensvorgang handle, welcher die hieraus resultierenden Gegenstände, zu denen eine Regelung bzw. Beratung erforderlich ist, zu einer Angelegenheit verbindet (vgl. OLG München MDR 1988, 330; OLG Nürnberg, 7. Senat, FamRZ 2005, 740 ff.).
  • OLG Celle, 14.07.2011 - 2 W 141/11

    Beratungshilfevergütung: Dieselbe Angelegenheit bei Gewährung für "Unterhalt,

    Nach einer Auffassung handelt sich bei einer solchen Beratung lediglich um eine einzige gebührenrechtliche Angelegenheit, weil es sich um einen einheitlichen Lebensvorgang handele, welche die hieraus resultierenden Gegenstände zu einer Angelegenheit verbinde (so beispielsweise OLG München MDR 1988, 330; OLG Nürnberg (7. Senat) FamRZ 2005, 740 f.).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2008 - 10 WF 13/08

    Gerichtliche Zuständigkeit für eine Beschwerdeentscheidung im Verfahren der

    Dies hat vorliegend zur Folge, dass das Prinzip der formellen Anknüpfung eingreift, wonach sich die Rechtsmittelzuständigkeit ausschließlich danach bestimmt, welcher Spruchkörper (allgemeines Prozessgericht oder Familiengericht) entschieden hat (vgl. Zöller-Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 119 GVG, Rn. 8 iVm Rn. 5; OLG Nürnberg, MDR 2004, 1186).
  • OLG Stuttgart, 04.10.2006 - 8 W 360/06

    Rechtsanwaltskosten: Definition der Angelegenheit für die

    So wird zum Teil vertreten dass es sich insgesamt um eine einzige Angelegenheit handelt, gleichgültig, ob es um Trennungsunterhalt, Ehescheidung, Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Kindesunterhalt, nachehelichen Ehegattenunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Hausratsverteilung usw. geht, weil Ursprung der einheitliche Lebenssachverhalt des Scheiterns der Ehe sei (OLG Nürnberg MDR 2004, 1186; Landgericht Flensburg, Beschluss vom 7. Juni 2002, Az. 5 T 67/02 - veröffentlicht in Juris; OLG München MDR 1988, 330; je m. w. N.).
  • AG Brandenburg, 24.11.2005 - 51 II 1060/05

    Gebühren des Beratungshilfeanwalts: Verschiedene Angelegenheiten bei Beratung

    Im Anschluss an die Entscheidung des BGH vom 16. Mai 1984 ( NJW 1985, Seite 2537 = FamRZ 1984, Seite 774 ) ist hier nämlich davon auszugehen, dass das Verfahren wegen der Vergütung eines Rechtsanwaltes für geleistete Beratungshilfe auch in Angelegenheiten, für die bei gerichtlicher Geltendmachung das Familiengericht des Amtsgerichts zuständig wäre, nicht zu den Familiensachen im Sinne des § 23 b GVG gehören und deshalb auch nicht in die Zuständigkeit des Familiengerichts, sondern in die des allgemein für Beratungshilfe zuständigen Richters des Amtsgericht fallen ( OLG Nürnberg FamRZ 2005, Seiten 740 f. = MDR 2004, Seite 1186 = NJOZ 2004, Heft 31, Seiten 2542 ff. ) .

    Für eine dagegen wiederum eingereichte Beschwerde ist dann auch das Landgericht und nicht das Oberlandesgericht zuständig ( BGH, NJW 1985, Seite 2537 = FamRZ 1984, Seite 774; OLG München, JurBüro 1988, Seite 593; OLG Nürnberg, FamRZ 2005, Seiten 740 f. = MDR 2004. Seite 1186= NJOZ 2004, Heft 31, Seiten 2542 ff. ) .

  • OLG Koblenz, 07.07.2005 - 9 WF 371/05

    Zuständigkeit des Familiengerichts: Pkw als Hausratsgegenstand nur bei

    Allerdings führt allein die irrtümliche Bejahung der Zuständigkeit durch das Familiengericht nicht zur Begründetheit der Beschwerde (OLG Nürnberg, NJOZ 2004, 2542 ff, 2543).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2014 - 20 W 236/13

    Beratungstätigkeit des Anwalts im Zusammenhang mit Folgen von Trennung und

    31 Der Senat lehnt in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschlüsse vom 26.08.2009, Az. 20 W 254/09 und vom 12.08.2009, Az. 20 W 197/09, beide zitiert nach juris) in Übereinstimmung mit der Ansicht der Kostengläubigerin die Auffassungen ab, die davon ausgehen, dass alle Beratungstätigkeiten im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung entweder eine einzige Angelegenheit (OLG München, Beschluss vom 04.12.1987, Az. 11 WF 1369/87; Teilaufgabe: OLG München, Beschluss vom 26.09.2011, Az. 11 W 1719/11; OLG Nürnberg - 7. Familiensenat, Beschluss vom 30.03.2004, Az. 7 WF 719/04; jeweils zitiert nach juris) oder getrennt durch die Zäsur der Scheidung höchstens zwei Angelegenheiten (vgl. im Ergebnis: Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 29.09.2009, Az. 6 W 76/08, zitiert nach juris) darstellen.
  • OLG München, 26.09.2011 - 11 W 1719/11

    Vergütungsanspruch des Beratungshilfeanwalts: Beratungshilfebewilligung in

    Diese Auffassung des Senats war gestützt auf die Regelungen der Angelegenheit in § 15 Abs. 2 RVG und der Regelung des "Gegenstandes" der anwaltlichen Tätigkeit in § 22 Abs. 1 RVG (siehe Senat vom 19.12.2008 11 W 2318/08; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18. Aufl. § 16 Rn 18 und 25 und Senat MDR 88, 330; ebenso OLG Nürnberg, MDR 2004, 1186).
  • OLG Bamberg, 27.04.2017 - 8 W 22/17

    Beratungshilfe in Familiensachen

    in JurBüro 2015, 352]; OLG Nürnberg MDR 2004, 1186).
  • LG Dessau-Roßlau, 23.09.2013 - 1 T 97/13

    Beratungshilfe: Abgrenzung von beratungshilferechtlichen Angelegenheiten im

  • LG Marburg, 09.08.2011 - 3 T 134/11

    Die Beratungsgegenstände - "Unterhaltsrecht" und "Umgangsrecht" - stellen im

  • LG Magdeburg, 08.04.2013 - 5 T 107/13

    Gerichtszuständigkeit für die Entscheidung über eine Gebührenfestsetzung im

  • AG Bad Schwalbach, 28.10.2008 - 4 UR II 309/08

    Beratungshilfe in Familiensachen: Umgangsrecht, Auskunft und Hausrat als

  • AG Koblenz, 17.07.2007 - 40 UR IIa 452/06

    Außergerichtliche Beratungshilfe bei Regelung des Umgangsrechts als Teil der

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.06.2004 - 20 W 92/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11100
OLG Frankfurt, 17.06.2004 - 20 W 92/04 (https://dejure.org/2004,11100)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.06.2004 - 20 W 92/04 (https://dejure.org/2004,11100)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Juni 2004 - 20 W 92/04 (https://dejure.org/2004,11100)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 5 Abs 1 Nr 2 BGBEG, Art 10 Abs 1 BGBEG, § 21 PersStdG, § 45 PersStdG, § 48 PersStdG
    Geburtenbucheintragung: Vorname "Luca" für einen Jungen kroatischer Herkunft

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der alleinigen Eintragung des Vornamen "Luca"; Notwendigkeit der Beifügung eines weiteren nach deutschem Sprachempfinden männlichen/weiblichen Vornamens

  • Wolters Kluwer

    (Geburtenbucheintragung: Vorname "Luca" für einen Jungen kroatischer Herkunft)

  • Judicialis

    EGBGB Art. 5 I 2; ; EGBGB Art. 10 I; ; PStG § 21; ; PStG § 45; ; PStG § 48

  • rechtsportal.de

    Eintragung des kroatischen Vornamens "Luca" in das deutsche Geburtenbuch bei Hinweis auf das Herkunftsland auch ohne weiteren männlichen Vornahmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auch Jungen dürfen Luca heißen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.1979 - IV ZB 39/78

    Ausländische Vornamen für Knaben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2004 - 20 W 92/04
    Diese Rechtsgrundsätze gelten mangels sachlicher Unterschiede sowohl für inländische als auch für im Ausland gebräuchliche Vornamen (vgl. BGHZ 73, 239; OLG Köln StAZ 1989, 285, KG StAZ 1991, 45: OLG Hamm FamRZ 1994, 396; OLG Frankfurt am Main StAZ 1995, 173 ; OLG Stuttgart InFAuslR 2003, 71).

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 27. Januar 1995 (StAZ 1995, 173) ausgeführt hat, ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Januar 1979 (BGHZ 73, 239) für Fälle dieser Art, dass ausländische Vornamen dann im Geburtenbuch eintragungsfähig sind, wenn sie im Ursprungsland eindeutig einem Geschlecht zugeordnet sind, wobei maßgeblich für diese Zuordnung nicht das deutsche Sprachempfinden, sondern die Gebräuchlichkeit im Ausland ist.

  • OLG Hamm, 07.10.1993 - 15 W 57/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2004 - 20 W 92/04
    Diese Rechtsgrundsätze gelten mangels sachlicher Unterschiede sowohl für inländische als auch für im Ausland gebräuchliche Vornamen (vgl. BGHZ 73, 239; OLG Köln StAZ 1989, 285, KG StAZ 1991, 45: OLG Hamm FamRZ 1994, 396; OLG Frankfurt am Main StAZ 1995, 173 ; OLG Stuttgart InFAuslR 2003, 71).
  • OLG Stuttgart, 21.10.2002 - 8 W 380/02

    Namensrecht: Zulässige Erteilung eines im Inland geschlechtsneutralen, im Ausland

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2004 - 20 W 92/04
    Diese Rechtsgrundsätze gelten mangels sachlicher Unterschiede sowohl für inländische als auch für im Ausland gebräuchliche Vornamen (vgl. BGHZ 73, 239; OLG Köln StAZ 1989, 285, KG StAZ 1991, 45: OLG Hamm FamRZ 1994, 396; OLG Frankfurt am Main StAZ 1995, 173 ; OLG Stuttgart InFAuslR 2003, 71).
  • OLG Hamm, 18.01.2005 - 15 W 343/04

    "My name is Luca" das kann auch ein Junge sagen!

    Ausländische Vornamen sind dann im Geburtenbuch eintragungsfähig, wenn sie im Herkunftsland der Eltern im Bewusstsein der Bevölkerung eindeutig einem Geschlecht zugeordnet sind, wobei maßgeblich für diese Zuordnung nicht das deutsche Sprachempfinden, sondern die Gebräuchlichkeit im Ausland ist (vgl. OLG Frankfurt, StAZ 2005, 14 = FGPrax 2004, 283).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 10.09.2002 - 6 WF 106/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9203
OLG Zweibrücken, 10.09.2002 - 6 WF 106/02 (https://dejure.org/2002,9203)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.09.2002 - 6 WF 106/02 (https://dejure.org/2002,9203)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. September 2002 - 6 WF 106/02 (https://dejure.org/2002,9203)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1500
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hamm, 14.06.2019 - 14 Ta 566/18

    Antrag; Bewilligungsfähigkeit; Fristversäumnis; Instanzbeendigung; Nachfrist;

    Mit einem weiterem Entgegenkommen des Gerichts dürfe die Partei nicht rechnen, unabhängig davon, ob sie an der Nichteinhaltung der Frist ein Verschulden trifft oder ob dadurch eine Verzögerung eingetreten ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. September 2002 - 6 WF 106/02 - juris, Rn. 4; OLG Karlsruhe 6. Oktober 2003 - 16 WF 161/03 - juris, Rn. 3; OLG Hamm 20. Mai 2008 - 7 W 16/08 - juris, Rn. 4; LAG Köln 25. Februar 2013 - 6 Ta 369/12 - juris, Rn. 6).
  • OLG Hamburg, 06.01.2021 - 12 WF 168/20

    Verfahrenskostenhilfe in Umgangssachen: Nachreichung von Unterlagen im

    Andererseits wird angenommen, dass nach Ablauf der Frist endgültig keine Verfahrenskostenhilfe mehr bewilligt werden kann, ohne dass es auf die Gründe für den Ablauf der Frist ankäme (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.10.2003 - 16 WF 161/03, juris Rn. 3, FamRZ 2004, 1217; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.9.2002 - 6 WF 106/02, juris Rn. 4, FamRZ 2004, 1500 OLG Hamm, Beschluss vom 20.5.2008 - 7 W 16/08, juris Rn. 4; OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.1.2013 - 4 WF 264/13, juris Rn. 10, NJW 2014, 2367).
  • OLG Hamm, 20.05.2008 - 7 W 16/08

    Prozesskostenhilfe; rückwirkende Berichtigung nach Instanzende

    Mit weiterem Entgegenkommen des Gerichts durfte der Beklagte nicht rechnen, zumal er nicht dargelegt hat, dass ihn an der Nichteinhaltung der verlängerten Frist kein Verschulden trifft (so auch OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 1500; Zöller-Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 119 RN 40).
  • LAG Köln, 25.02.2013 - 6 Ta 369/12

    Prozesskostenhilfe; Nachholung der vollständigen Erklärung nach Instanzende

    Mit einem weiteren Entgegenkommen des Gerichts kann und darf der Antragsteller nicht rechnen, unabhängig davon, ob ihn an der Nichteinhaltung der Frist ein Verschulden trifft oder ob dadurch eine Verzögerung eingetreten ist (vgl. OLG Zweibrücken vom 10.09.2002 - 6 WF 106/02 -, juris; OLG Hamm vom 20.05.2008 - 7 W 16/08 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.03.2004 - 16 Wx 12/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10725
OLG Köln, 31.03.2004 - 16 Wx 12/04 (https://dejure.org/2004,10725)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.03.2004 - 16 Wx 12/04 (https://dejure.org/2004,10725)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. März 2004 - 16 Wx 12/04 (https://dejure.org/2004,10725)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zahlung eines Wohngeldvorschusses ; Verpflichtung jedes Wohnungseigentümers zur anteilsmäßigen Tragung der Lasten und Kosten; Ausschluss der Aufrechnungsbefugnis; Aufrechnung gegenüber Beitragsforderungen der Eigentümergemeinschaft ; Zustimmung zu baulicher Veränderung; ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 06.09.2001 - 2Z BR 107/01

    Ermächtigung des Hausverwalters zur Aberkennung von Forderungen gegen

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 16 Wx 12/04
    Derartige Eigentümerbeschlüsse nach § 28 Abs. 5 WEG begründen und konkretisieren die aus § 16 Abs. 2 WEG folgende Verpflichtung jedes Wohnungseigentümers zur anteilsmäßigen Tragung der Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums (vgl. BayObLG ZWE 2001, 593 f. mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Es entspricht allgemeiner Meinung und der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass gegen Wohngeldansprüche nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen oder solchen, die aus Notgeschäftsführung resultieren, aufgerechnet werden kann (vgl. Beschluss des BayObLG vom 31.10.2002 - 2 Z BR 94/02 -, zitiert nach juris; BayObLG ZWE 2001, 593 f.; OLG OLdenurg NZM 1999, 467; OLG Stuttgart ZMR 1989, 191 f.; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 16 Rdnr. 99) und gegenüber dem Anspruch auf Zahlung eines Wohngeldvorschusses jedes Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 08.11.1996 - 16 Wx 215/96 - Bub/Kreuzer/Rapp/Spiegelberger/Stuhrmann/Wenzel, WEG, Band 2, 12. Aufl., § 28 Rdrn. 235 ).

  • BGH, 24.06.1985 - III ZR 219/83

    Hinterlegungsverhältnis und Aufrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 16 Wx 12/04
    Ein Aufrechnungsausschluss ist über die gesetzlich oder vertraglich ausdrücklich geregelten Fälle hinaus dann anzunehmen, wenn er nach dem besonderen Inhalt des zwischen den Parteien begründeten Schuldverhältnisses als stillschweigend vereinbart angesehen werden muß oder wenn die Natur der Rechtsbeziehung oder der Zweck der geschuldeten Leistung eine Erfüllung im Wege der Aufrechnung als mit Treu und Glauben unvereinbar erscheinen läßt (BGHZ 95, 109, 113; Bub/Kreuzer/Rapp/Spiegelberger/Stuhrmann/Wenzel, a.a.O., Vorbem zu §§ 43 ff. WEG Rdnr. 57).
  • OLG Köln, 08.11.1996 - 16 Wx 215/96

    Zugangsregelung zum Gemeinschaftseigentum; Errichtung von Gemeinschaftseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 16 Wx 12/04
    Es entspricht allgemeiner Meinung und der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass gegen Wohngeldansprüche nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen oder solchen, die aus Notgeschäftsführung resultieren, aufgerechnet werden kann (vgl. Beschluss des BayObLG vom 31.10.2002 - 2 Z BR 94/02 -, zitiert nach juris; BayObLG ZWE 2001, 593 f.; OLG OLdenurg NZM 1999, 467; OLG Stuttgart ZMR 1989, 191 f.; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 16 Rdnr. 99) und gegenüber dem Anspruch auf Zahlung eines Wohngeldvorschusses jedes Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 08.11.1996 - 16 Wx 215/96 - Bub/Kreuzer/Rapp/Spiegelberger/Stuhrmann/Wenzel, WEG, Band 2, 12. Aufl., § 28 Rdrn. 235 ).
  • BayObLG, 31.10.2002 - 2Z BR 94/02

    Aufrechnung des Wohnungseigentümers gegenüber Wohngeldansprüchen -

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 16 Wx 12/04
    Es entspricht allgemeiner Meinung und der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass gegen Wohngeldansprüche nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen oder solchen, die aus Notgeschäftsführung resultieren, aufgerechnet werden kann (vgl. Beschluss des BayObLG vom 31.10.2002 - 2 Z BR 94/02 -, zitiert nach juris; BayObLG ZWE 2001, 593 f.; OLG OLdenurg NZM 1999, 467; OLG Stuttgart ZMR 1989, 191 f.; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 16 Rdnr. 99) und gegenüber dem Anspruch auf Zahlung eines Wohngeldvorschusses jedes Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 08.11.1996 - 16 Wx 215/96 - Bub/Kreuzer/Rapp/Spiegelberger/Stuhrmann/Wenzel, WEG, Band 2, 12. Aufl., § 28 Rdrn. 235 ).
  • KG, 08.06.1994 - 24 W 5760/93

    Kann Eigentumswohnung als Architekturbüro genutzt werden?

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 16 Wx 12/04
    Da das Anbringen eines Werbeschildes an der Außenwand eines Gebäudes eine bauliche Veränderung darstellt (KG NJW-RR 1995, 333, 334), könnte ein Treueverstoß vorliegend nur dann angenommen werden, wenn entweder sämtliche Wohnungseigentümer verpflichtet gewesen wären, ihre Zustimmung zur Installation bzw. zum Verbleib der bereits vorhandenen Aussenwerbeanlage zu erteilen oder die Wohnungseigentümer die Aussenwerbeanlage mangels einer von dieser ausgehenden wesentlichen Beeinträchtigung der Rechte derjenigen Miteigentümer, die ihre Zustimmung zu der baulichen Veränderung verweigerten, mehrheitlich hätten genehmigen können.
  • OLG Oldenburg, 24.02.1999 - 5 W 233/98

    Aufrechnung gegen Hausgeldansprüche mit unstreitigen Ansprüchen oder Ansprüchen

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 16 Wx 12/04
    Es entspricht allgemeiner Meinung und der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass gegen Wohngeldansprüche nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen oder solchen, die aus Notgeschäftsführung resultieren, aufgerechnet werden kann (vgl. Beschluss des BayObLG vom 31.10.2002 - 2 Z BR 94/02 -, zitiert nach juris; BayObLG ZWE 2001, 593 f.; OLG OLdenurg NZM 1999, 467; OLG Stuttgart ZMR 1989, 191 f.; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 16 Rdnr. 99) und gegenüber dem Anspruch auf Zahlung eines Wohngeldvorschusses jedes Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 08.11.1996 - 16 Wx 215/96 - Bub/Kreuzer/Rapp/Spiegelberger/Stuhrmann/Wenzel, WEG, Band 2, 12. Aufl., § 28 Rdrn. 235 ).
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