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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.04.2003 - 16 WF 5/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6105
OLG Karlsruhe, 28.04.2003 - 16 WF 5/03 (https://dejure.org/2003,6105)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.04.2003 - 16 WF 5/03 (https://dejure.org/2003,6105)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. April 2003 - 16 WF 5/03 (https://dejure.org/2003,6105)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertfestsetzung bei Stufenklage auf Zahlung von Zugewinnausgleich

  • Judicialis

    GKG § 11 - Kostenverzeichnis-Nr. 1211 Buchstabe c; ; ZPO § 254

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Gerichtskosten bei Teilurteil über Hilfsanspruch auf Auskunft im Rahmen der Stufenklage auf Zahlung von Zugewinnausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1663
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 31.05.1997 - 4 WF 64/97

    Prozeßkostenhilfe für Stufenklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2003 - 16 WF 5/03
    Ein Wert der Auskunftsklage tritt hinter dem Wert des auch unbezifferten Leistungsantrages zurück (§ 18 GKG), weil jener nur der Vorbereitung dienen soll und das Interesse an der Bemessung der Leistungshöhe nicht größer sein kann als das Interesse am Empfang der Leistung (OLG Köln Beschl. v. 31.05.1997 - 4 WF 64/97 - FamRZ 1998, 1601 m.w.N.).
  • OLG Jena, 07.03.2014 - 1 W 83/14

    Berechnung von Gerichtsgebühren bei Stufenklage

    Dem Vergleich ging nämlich ein Teilurteil über den Auskunftsanspruch voraus (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1663).

    Da gemäß § 40 GKG der Zeitpunkt der Einreichung der Klage maßgeblich ist und die dreifache Verfahrensgebühr nach KV Nr. 1210 das gesamte Verfahren abdecken soll, ist für den Ansatz eines gesonderten Wertes für das Teilurteil über den Auskunftsantrag kein Raum (so auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1663).

  • OLG München, 28.01.2022 - 11 W 6/22

    Zum einheitlichen Gebührenstreitwert - keine kostenrechtliche Trennung nach

    Dieser bestimmt sich vorliegend nach § 45 Abs. 1 Satz 1 GKG; nur dieser Gesamtstreitwert ist dem Kostenansatz zugrunde zu legen (eindeutig etwa auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.04.2003 - 16 WF 5/03 Tz 6; aus der Senatsrechtsprechung etwa Beschluss vom 11.06.2018 - 11 W 460/18; Beschluss vom 14.12.2018 - 11 W 1682/18, unter II. 2.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.11.2003 - 25 W 60/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14294
OLG Frankfurt, 25.11.2003 - 25 W 60/03 (https://dejure.org/2003,14294)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.11.2003 - 25 W 60/03 (https://dejure.org/2003,14294)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. November 2003 - 25 W 60/03 (https://dejure.org/2003,14294)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 2 GKG, § 1 InsO, § 208 InsO, § 209 Abs 1 Nr 2 InsO, § 209 Abs 2 InsO
    Anzeige der drohenden Masseunzulänglichkeit: Privilegierung der nach der Anzeige entstehenden Masseverbindlichkeiten

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme eines Insolvenzverwalters über das Vermögen aus einer Kostenrechnung ; Zulässigkeit der Vollstreckung gegen Insolvenzverwalter wegen einer Masseverbindlichkeit nach der Durchführung einer Masseunzulänglichkeitsanzeige; Folgen der Abgabe einer Erklärung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2005, 40
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2003 - 25 W 60/03
    Der Insolvenzverwalter sei insoweit nicht darauf angewiesen, das Vollstreckungsverbot erst im Vollstreckungsschutzverfahren (welches er einleiten müsse) durchzusetzen; das ergebe sich auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 03.04.03, NJW 2003, 2454.

    Da es im vorliegenden Fall also nicht um Altmasseverbindlichkeiten geht, kann die streitige Frage, ob aus dem Vollstreckungsverbot des § 210 InsO zugleich die Unzulässigkeit einer entsprechenden Leistungsklage (und Gebotenheit einer Feststellungsklage) mangels Rechtsschutzinteresses folgt (so die ganz herrschende Meinung, vgl. BAG ZIP 2002, 628 und 2003, 1850; dem folgend: BGH NJW 2003, 2454 = MDR 2003, 1015 = ZIP 2003, 914), dahinstehen.

    Insoweit ist zwar mit dem Bundesgerichtshof (a. a. O., NJW 2003, 2454) davon auszugehen, dass alle Neumassegläubiger nach dem in § 1 Satz 1 InsO niedergelegten Grundsatz gemeinschaftlich und gleichmäßig befriedigt werden müssen - was bei Unzulänglichkeit der Masse die volle Befriedigung aller Neumassegläubiger ausschließt.

  • LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 16 Ta 269/03

    Kostenerstattung bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2003 - 25 W 60/03
    Ebenso kann die Frage offen bleiben, ob § 210 InsO im Kostenfestsetzungsverfahren überhaupt nicht gilt, also dem Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen den Insolvenzverwalter nie entgegensteht (so OLG Hamm OLGR Hamm 2003, 37; OLG Naumburg, OLGR Naumburg 2002, 527) oder aber das Kostenfestsetzungsverfahren mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig macht (vgl. OLG München, Beschluss vom 30.04.2003 JURIS Nr. KORE 438922003; LAG Düsseldorf NZI 2003, 622) oder aber anstelle eines vollstreckbaren Kostenfestsetzungsbeschlusses nur ein die Kostenschuld feststellender Beschluss ergehen darf (vgl. LAG Baden-Württemberg, ZIP 2001, 657).
  • OLG Naumburg, 25.06.2002 - 12 W 48/02

    Zum Verhältnis der Masseunzulänglichkeit und dem Erlass eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2003 - 25 W 60/03
    Ebenso kann die Frage offen bleiben, ob § 210 InsO im Kostenfestsetzungsverfahren überhaupt nicht gilt, also dem Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen den Insolvenzverwalter nie entgegensteht (so OLG Hamm OLGR Hamm 2003, 37; OLG Naumburg, OLGR Naumburg 2002, 527) oder aber das Kostenfestsetzungsverfahren mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig macht (vgl. OLG München, Beschluss vom 30.04.2003 JURIS Nr. KORE 438922003; LAG Düsseldorf NZI 2003, 622) oder aber anstelle eines vollstreckbaren Kostenfestsetzungsbeschlusses nur ein die Kostenschuld feststellender Beschluss ergehen darf (vgl. LAG Baden-Württemberg, ZIP 2001, 657).
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00

    Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2003 - 25 W 60/03
    Da es im vorliegenden Fall also nicht um Altmasseverbindlichkeiten geht, kann die streitige Frage, ob aus dem Vollstreckungsverbot des § 210 InsO zugleich die Unzulässigkeit einer entsprechenden Leistungsklage (und Gebotenheit einer Feststellungsklage) mangels Rechtsschutzinteresses folgt (so die ganz herrschende Meinung, vgl. BAG ZIP 2002, 628 und 2003, 1850; dem folgend: BGH NJW 2003, 2454 = MDR 2003, 1015 = ZIP 2003, 914), dahinstehen.
  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2001 - 1 Ta 12/01

    Kostenfestsetzung und Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den im Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2003 - 25 W 60/03
    Ebenso kann die Frage offen bleiben, ob § 210 InsO im Kostenfestsetzungsverfahren überhaupt nicht gilt, also dem Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen den Insolvenzverwalter nie entgegensteht (so OLG Hamm OLGR Hamm 2003, 37; OLG Naumburg, OLGR Naumburg 2002, 527) oder aber das Kostenfestsetzungsverfahren mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig macht (vgl. OLG München, Beschluss vom 30.04.2003 JURIS Nr. KORE 438922003; LAG Düsseldorf NZI 2003, 622) oder aber anstelle eines vollstreckbaren Kostenfestsetzungsbeschlusses nur ein die Kostenschuld feststellender Beschluss ergehen darf (vgl. LAG Baden-Württemberg, ZIP 2001, 657).
  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2003 - 25 W 60/03
    Da es im vorliegenden Fall also nicht um Altmasseverbindlichkeiten geht, kann die streitige Frage, ob aus dem Vollstreckungsverbot des § 210 InsO zugleich die Unzulässigkeit einer entsprechenden Leistungsklage (und Gebotenheit einer Feststellungsklage) mangels Rechtsschutzinteresses folgt (so die ganz herrschende Meinung, vgl. BAG ZIP 2002, 628 und 2003, 1850; dem folgend: BGH NJW 2003, 2454 = MDR 2003, 1015 = ZIP 2003, 914), dahinstehen.
  • OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02

    Kostenfestsetzung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2003 - 25 W 60/03
    Ebenso kann die Frage offen bleiben, ob § 210 InsO im Kostenfestsetzungsverfahren überhaupt nicht gilt, also dem Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen den Insolvenzverwalter nie entgegensteht (so OLG Hamm OLGR Hamm 2003, 37; OLG Naumburg, OLGR Naumburg 2002, 527) oder aber das Kostenfestsetzungsverfahren mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig macht (vgl. OLG München, Beschluss vom 30.04.2003 JURIS Nr. KORE 438922003; LAG Düsseldorf NZI 2003, 622) oder aber anstelle eines vollstreckbaren Kostenfestsetzungsbeschlusses nur ein die Kostenschuld feststellender Beschluss ergehen darf (vgl. LAG Baden-Württemberg, ZIP 2001, 657).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2011 - 24 U 118/10

    Begriff der vorsätzlichen unerlaubten Handlung im Sinne von § 302 Nr. 1 InsO;

    Der eingetretene Schaden muss allerdings zumindest dann, wenn es sich wie bei § 263 StGB um ein Schutzgesetz handelt, das die Schädigungstendenz tatbestandlich voraussetzt, nicht bezüglich jeder einzelnen Schadensposition vom Vorsatz des Schuldners umfasst sein (vgl. BGH, ZInsO 2007, 814; OLG Rostock, NZI 2005, 40; 6Uhlenbruck, InsO, 13. Auflage, § 302 Rdn. 2 f.).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2006 - 10 U 79/05

    Anzeige der Masseunzulänglichkeit: Ansetzung und Vollstreckung von danach

    Wie das Oberlandesgericht Frankfurt im Beschluss vom 25.11.2003 (25 W 60/03) ausführlich dargelegt hat, kennt das Gesetz nur die Unterscheidung zwischen alten Masseverbindlichkeiten und Neumasseverbindlichkeiten im Sinne des § 209 InsO, wobei lediglich die Neumasseverbindlichkeiten gemäß § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO von dem Vollstreckungsverbot des § 210 InsO erfasst sind.

    Auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in der Entscheidung vom 25.11.2003 (25 W 60/03) festgestellt, dass mit dem Bundesgerichtshof davon auszugehen sei, dass alle Neumassegläubiger nach dem in § 1 InsO niedergelegten Grundsatz gemeinschaftlich und gleichmäßig befriedigt werden müssen, was bei Unzulänglichkeit der Masse die volle Befriedigung aller Neumassegläubiger ausschließt.

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2012 - 22 U 49/11

    Rechte des Insolvenzverwalters bei drohender Masseunzulänglichkeit;

    Es ist bereits fraglich, ob der Insolvenzverwalter überhaupt verpflichtet ist, irgendwann eine drohende Unzulänglichkeit der Masse anzuzeigen (ablehnend Braun-Kießner, 4. Aufl., § 208 InsO Rn. 24 m.w.N.) oder ob er hierzu nur berechtigt ist, etwa um einen Anreiz für die Gewinnung dann privilegierter Neumassegläubiger zu schaffen (vgl. OLG Frankfurt NZI 2005, 40).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2013 - 24 U 32/13

    Betriebskostennachforderung ist regelmäßig Insolvenzforderung

    Diese ist der eingetretenen Masseunzulänglichkeit ausdrücklich gleichgestellt (vgl. etwa MüKo-InsO/Hefermehl, 2. Auflage, § 208 Rn. 21; OLG Frankfurt, NZI 2005, 40); auch die Anzeige drohender Masseunzulänglichkeit führt zudem zur Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten im Sinne von § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO (vgl. Baun/Kießner, a.a.O., § 210 Rn. 4; Uhlenbruck/Berscheid, InsO, 13. Auflage, § 210 Rn. 2).
  • OLG Celle, 03.06.2005 - 2 W 114/05
    Denn an einer Anzeige der Unzulänglichkeit der Neumasse, deren Zulässigkeit ohnehin umstritten ist (vgl. dazu OLG Frankfurt NZI 2005, 40 f.), fehlt es hier - wie auch vorliegend - typischer Weise.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 27.01.2004 - 4 WF 337/03   

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https://dejure.org/2004,9998
OLG Oldenburg, 27.01.2004 - 4 WF 337/03 (https://dejure.org/2004,9998)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.01.2004 - 4 WF 337/03 (https://dejure.org/2004,9998)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. Januar 2004 - 4 WF 337/03 (https://dejure.org/2004,9998)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des beigeordneten auswärtigen Verfahrensbevollmächtigten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 121 Abs. 3 ZPO; § 126 Abs. 2 S. 2 BRAGO
    Zulässigkeit erhöhter Gebühren eines auswärtigen Rechtsanwalts gegenüber einem am Ort des Prozesses ansässigen Rechtsanwalts; Anspruch auf Erstattung notwendiger Reisekosten eines auswärtig ansässigen Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit erhöhter Gebühren eines auswärtigen Rechtsanwalts gegenüber einem am Ort des Prozesses ansässigen Rechtsanwalts; Anspruch auf Erstattung notwendiger Reisekosten eines auswärtig ansässigen Rechtsanwalts

  • Judicialis

    BRAGO § 126 Abs. 1 Halbsatz 2

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 126 Abs. 1 Hs. 2
    Reisekosten für auswärtigen Rechtsanwalt, Erstattungsfähigkeit nach Beiordnung ohne Einschränkung trotz § 121 Abs. 3 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Oldenburg, 04.03.2004 - 3 WF 22/04

    Vergütung der Terminreisekosten des auswärtigen, nicht beim Gericht zugelassenen

    Der Senat bleibt bei der von ihm im Einklang mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur seit jeher vertretenen Auffassung, dass die Terminsreisekosten des auswärtigen, beim Gericht nicht zugelassenen Prozesskostenhilfe - Anwalts aus der Staatskasse zu vergüten sind, wenn der Beiordnungsbeschluss keine Beschränkung auf die Kosten eines ortsansässigen Anwalts enthält (so auch OLG Oldenburg 4 WF 337/03 vom 27.01.04; 12 WF 100/03 vom 16.10.03; OLG Frankfurt MDR 2003.177; OLG Koblenz MDR 2002, 175; OLG München FamRZ 2002, 1505; SchlHOLG Rpfleger 2001, 85; Baumbach/Hartmann, ZPO, 62. Aufl. § 121 Rn. 62; Musielak/Fischer, ZPO, 3. Aufl., § 121 Rn. 18; Thomas/Putzo/ Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 121 Rn. 7; Zimmermann, ZPO, 6. Aufl., § 121 Rn. 6; Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 121 Rn. 13a; a.A. OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1385; OLG Naumburg MDR 2002, 177).
  • OLG Braunschweig, 24.02.2005 - 2 W 283/04

    Fahrtkostenvergütung eines nicht ortsansässigen beigeordneten Rechtsanwalt

    Dagegen vertreten der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 23.06.2004, - XII ZB 6104 , EBE/BGH 2004, BGHLs 701/04; ausdrücklich gegen OLG Naumburg OLGR Naumburg 2001, 486) und die überwiegende Zahl der Oberlandesgerichte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.06.2004 - II - 10 WF 21/04, AGS 2004, 296; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.01.2004, - 4 WF 337/03, OLGR Oldenburg 2004, 344, und Beschluss vom 16.10.2003, - 12 WF 100/03, Nds. Rechtspflege 2004, 77 = FamRZ 2004, 706; KG, Beschluss vom 29.08.2003, - 1 W 185/03, MDR 2004, 474; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23.12.2002, - 15 WF 301/02, OLGR Schleswig, 2003, 353; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.07.2001, - 14 W 525/01 , NJW-RR 2002; 420 OLG Rostock, Beschluss vom 23.11.2000, - 1 UF 98/00, FamRZ 2001, 510 sowie der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Braunschweig, Beschluss vom 19.03.2004 - 2 WF 29/04 und 2 WF 96/00) die Auffassung, dass bei uneingeschränkter Bewilligung von Prozesskostenhilfe die Reisekosten zu erstatten seien.
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