Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 02.04.2004

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03   

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https://dejure.org/2004,5758
OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03 (https://dejure.org/2004,5758)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.01.2004 - 3 W 100/03 (https://dejure.org/2004,5758)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. Januar 2004 - 3 W 100/03 (https://dejure.org/2004,5758)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beseitigung eines Wintergartens; Anspruch eines Wohnungseigentümers auf ordnungsgemäßen Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums; Zustimmungsbedürftigkeit zur Vornahme einer baulichen Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); ...

  • Judicialis

    BGB § 1004; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 22 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 14; ; WEG § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnungseigentumsrecht: Zum Anspruch auf Beseitigung eines Wintergartens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 510
  • FGPrax 2004, 108
  • ZMR 2004, 780
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Zweibrücken, 29.06.1992 - 3 W 30/92

    Voraussetzungen der Anbringung einer Parabolantenne in einer Wohnanlage;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03
    Abzustellen ist dabei auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. etwa BGHZ 113, 374, 378 und 37, 147,149; Senat NJW 1992, 2899 sowie Beschlüsse vom 17. September 2001 - 3 W 87/01 -, 20. August 2001 - 3 W 24/01 - und 30. April 2003 - 3 W 57/03; Hans. OLG Hamburg ZMR 2002, 621 und 2003, 868 f, jeweils zitiert nach juris; Meikel, Grundbuchrecht 9. Aufl. § 78 Rdnr. 36).
  • OLG Hamburg, 04.04.2002 - 2 Wx 91/98

    Zur Auslegung einer Teilungserklärung hinsichtlich der Abbedingung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03
    Abzustellen ist dabei auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. etwa BGHZ 113, 374, 378 und 37, 147,149; Senat NJW 1992, 2899 sowie Beschlüsse vom 17. September 2001 - 3 W 87/01 -, 20. August 2001 - 3 W 24/01 - und 30. April 2003 - 3 W 57/03; Hans. OLG Hamburg ZMR 2002, 621 und 2003, 868 f, jeweils zitiert nach juris; Meikel, Grundbuchrecht 9. Aufl. § 78 Rdnr. 36).
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03
    Abzustellen ist dabei auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. etwa BGHZ 113, 374, 378 und 37, 147,149; Senat NJW 1992, 2899 sowie Beschlüsse vom 17. September 2001 - 3 W 87/01 -, 20. August 2001 - 3 W 24/01 - und 30. April 2003 - 3 W 57/03; Hans. OLG Hamburg ZMR 2002, 621 und 2003, 868 f, jeweils zitiert nach juris; Meikel, Grundbuchrecht 9. Aufl. § 78 Rdnr. 36).
  • OLG Hamburg, 14.05.1997 - 2 Wx 53/95

    Anspruch auf Zustimmung des Ausbaus des in einem Sondereigentum stehenden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03
    Ermittlungen in diese Richtung waren deshalb entbehrlich (vgl. Senat, etwa Beschluss vom 30. März 2003 aaO; Hans. OLG Hamburg MDR 1997, 816, 817; BayObLG WE 1996, 191, 192; OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 651).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03
    Abzustellen ist dabei auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. etwa BGHZ 113, 374, 378 und 37, 147,149; Senat NJW 1992, 2899 sowie Beschlüsse vom 17. September 2001 - 3 W 87/01 -, 20. August 2001 - 3 W 24/01 - und 30. April 2003 - 3 W 57/03; Hans. OLG Hamburg ZMR 2002, 621 und 2003, 868 f, jeweils zitiert nach juris; Meikel, Grundbuchrecht 9. Aufl. § 78 Rdnr. 36).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.1987 - 4 W 41/86

    Verbot der selbständigen Vermietung eines Appartements; Einseitig aufgestellte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03
    Ermittlungen in diese Richtung waren deshalb entbehrlich (vgl. Senat, etwa Beschluss vom 30. März 2003 aaO; Hans. OLG Hamburg MDR 1997, 816, 817; BayObLG WE 1996, 191, 192; OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 651).
  • OLG Hamburg, 06.08.2003 - 2 Wx 131/01

    Bebauung von Gemeinschaftseigentum durch Teileigentümer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03
    Abzustellen ist dabei auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. etwa BGHZ 113, 374, 378 und 37, 147,149; Senat NJW 1992, 2899 sowie Beschlüsse vom 17. September 2001 - 3 W 87/01 -, 20. August 2001 - 3 W 24/01 - und 30. April 2003 - 3 W 57/03; Hans. OLG Hamburg ZMR 2002, 621 und 2003, 868 f, jeweils zitiert nach juris; Meikel, Grundbuchrecht 9. Aufl. § 78 Rdnr. 36).
  • OLG Zweibrücken, 17.09.2001 - 3 W 87/01

    Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung von Teileigentum; Verwirkung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03
    Abzustellen ist dabei auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. etwa BGHZ 113, 374, 378 und 37, 147,149; Senat NJW 1992, 2899 sowie Beschlüsse vom 17. September 2001 - 3 W 87/01 -, 20. August 2001 - 3 W 24/01 - und 30. April 2003 - 3 W 57/03; Hans. OLG Hamburg ZMR 2002, 621 und 2003, 868 f, jeweils zitiert nach juris; Meikel, Grundbuchrecht 9. Aufl. § 78 Rdnr. 36).
  • OLG Zweibrücken, 02.02.2000 - 3 W 12/00

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beseitigung von Fenstergittern

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03
    Aus § 15 Abs. 3 WEG i.V.m. § 10 WEG folgt, dass jeder Wohnungseigentümer einen Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen kann, der dem Gesetz, den Vereinbarungen und Beschlüssen oder, soweit sich eine Regelung hieraus nicht ergibt, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 3 W 273/01 - und OLGR 2000, 383 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 11.08.2005 - 3 W 21/05

    Wohnungseigentum: Nutzung von Teileigentum als Tagesstätte mit Kontakt- und

    § 5 Ziffer 2 der Teilungserklärung vom 18. Juni 1982 bestimmt, dass "zu Gewerbezwecken ausschließlich die Räume im ersten Obergeschoß, im Erdgeschoß sowie die zu dieser Teileigentumseinheit gehörenden Räume im Kellergeschoß dienen." Bei der Auslegung einer solchen Zweckbestimmung, die der Senat als Rechtsbeschwerdegericht ohne Bindung an die Tatsacheninstanz selbst vornehmen kann, ist auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt, abzustellen (vgl. BGHZ 113, 374, 378 und 37, 147, 149; Senat, etwa Beschluss vom 30. Januar 2004 - 3 W 100/03 - m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.04.2004 - 13 AR 2/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,42098
OLG Stuttgart, 02.04.2004 - 13 AR 2/04 (https://dejure.org/2004,42098)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.04.2004 - 13 AR 2/04 (https://dejure.org/2004,42098)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. April 2004 - 13 AR 2/04 (https://dejure.org/2004,42098)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zuständigkeitsbestimmung: Gerichtsstand des Ortes des Bauwerks für eine auf Bauvertrag gestützte Bereicherungsklage; Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Gerichts am Ort eines Bauwerks für eine auf einen Bauvertrag gestützte Bereicherungsklage; Bindungswirkung eines fehlerhaften und nicht auf Willkür beruhenden Verweisungsbeschlusses

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 12.07.1995 - 2 U 2/95

    VOB-Vertrag: Vereinbarter Gerichtsstand; Ansprüche aus ungerechtfertigter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2004 - 13 AR 2/04
    Das OLG Stuttgart (OLG Stuttgart v. 12.7.1995 - 2 U 2/95, BauR 1996, 149; Ingenstau/Korbion, 15. Aufl., VOB, Teil B, § 18 Nr. 1 Rz. 38) lassen es genügen, dass ein Bauvertrag vorliegt und dieser Grundlage oder Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist um § 29 ZPO anzuwenden.

    die Entscheidung des OLG Stuttgart (OLG Stuttgart v. 12.7.1995 - 2 U 2/95, BauR 1996, 149) nicht beachtet hat, macht den Beschluss nicht willkürlich.

  • BayObLG, 05.03.2024 - 101 AR 246/23

    Verweisungsbeschluß, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Gewährung von

    Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Leistungskondiktion gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB - wie etwa bei Rückzahlungsklagen im Zusammenhang mit nicht zustande gekommenen, nichtigen oder wirksam angefochtenen Verträgen - wird überwiegend vertreten, dass der besondere Gerichtsstand nach § 29 Abs. 1 ZPO eröffnet ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 3. Juli 2023, 102 AR 40/23 e, juris Rn. 19 m. w. N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Januar 2017, 13 SV 18/16, juris Rn. 19; OLG Stuttgart, 2. April 2004, 13 AR 2/04, juris Rn. 8; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6. Januar 2005, 5 W 306/04, juris Rn. 8 [i. E. offengelassen]; Eymelt-Niemann in Kern/Diehm, ZPO, 2. Aufl. 2020, § 29 Rn. 11; Roth in Stein/Jonas, ZPO, § 29 Rn. 6, 16; Schultzky in Zöller, ZPO, § 29 Rn. 6a, 25.51; enger Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, § 29 Rn. 7; differenzierend auch Patzina in Münchener Kommentar zur ZPO, § 29 Rn. 6), auch wenn kondiktionsrechtliche Ansprüche im Allgemeinen nicht von § 29 ZPO erfasst sind, da es sich bei ihnen nicht um "Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis" handelt (vgl. BayObLG a. a. O.).
  • OLG Hamm, 10.10.2017 - 32 SA 50/17

    Gerichtsstandbestimmung; Auswahl eines Gerichts ohne allgemeinen Gerichtsstand

    Der gemeinsame Erfüllungsort für die Pflichten der Klägerin und der Beklagten zu 1 aus dem Werkvertrag liegt am Ort des Bauvorhabens; dies gilt auch für die Klage auf Rückzahlung angeblich überzahlter Beträge (OLG Stuttgart, Beschl. v. 02.04.2004 - 13 AR 2/04 - zitiert nach juris).
  • BayObLG, 03.07.2023 - 102 AR 40/23

    Gerichtsstandsbestimmung bei Bereicherungsansprüchen

    Allerdings wird auch vertreten, dass für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Leistungskondiktion gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB - wie etwa bei Rückzahlungsklagen im Zusammenhang mit nicht zustande gekommenen, nichtigen oder wirksam angefochtenen Verträgen - der besondere Gerichtsstand nach § 29 Abs. 1 ZPO eröffnet sei (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Januar 2017, 13 SV 18/16, juris Rn. 19; OLG Stuttgart, 2. April 2004, 13 AR 2/04, juris Rn. 8; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6. Januar 2005, 5 W 306/04, juris Rn. 8 [i. E. offengelassen]; Eymelt-Niemann in Kern/Diehm, ZPO, 2. Aufl. 2020, § 29 Rn. 11; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2014, § 29 Rn. 6, 16; Schultzky in Zöller, ZPO, § 29 Rn. 6a, 25.51; enger Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl. 2023, § 29 Rn. 7: "Durchschlagen der Saldotheorie", wenn der Beklagte für die Nichtigkeit verantwortlich ist; differenzierend auch Patzina in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 29 Rn. 6; Cuypers, ZAP 2012, 69 [72]).
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