Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 289/03 - 61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6336
OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 289/03 - 61 (https://dejure.org/2004,6336)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.03.2004 - 7 U 289/03 - 61 (https://dejure.org/2004,6336)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. März 2004 - 7 U 289/03 - 61 (https://dejure.org/2004,6336)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,6336) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Voraussetzungen eines Notwegerechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf die Duldung des Befahrens eines Grundstücks auf Grund eines Notwegrechts bzw. einer im Grundbuch eingetragenen Grunddienstbarkeit; Fehlen einer Verbindung des Grundstücks des Anspruchstellers zu einem öffentlichen Weg und Notwendigkeit einer solche ...

  • Judicialis

    ZPO § 290; ; ZPO § ... 314; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 2; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; BGB § 242; ; BGB § 604 Abs. 3; ; BGB § 917; ; BGB § 1004; ; BGB § 1020

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausübung eine langjährigen Notwegerechtes nach Treu und Glauben - Berufungsbegründung bei Angriffen auf die Beweiswürdigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzung für die Duldungspflicht gemäß § 917 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nachbargrundstück über 100 Jahre als Zufahrt genutzt Eigentümerin muss auch künftig Fahrzeuge dulden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.11.1979 - V ZR 85/78

    Notweg für Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zu Wohngrundstück?

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 289/03
    Denn nach den vom BGH bzw. der obergerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen lägen die Voraussetzungen, unter denen ein Notwegrecht einzuräumen sei, im Streitfall nicht vor (BGHZ 75, 315 ff; Saarl. OLG, NJW-RR 2002, S. 1385), weil gemäß den beim Ortstermin getroffenen Feststellungen die Entfernung des Grundstücks der Kläger zur Straße "" 41 m (Luftlinie) betrage und ein Abstellen von Kraftfahrzeugen in dieser Straße sowohl rechtlich zulässig als auch tatsächlich möglich sei.

    Ob eine Nutzung des Verbindungsgrundstücks notwendig ist, ist nach strengen Maßstäben zu beurteilen (vgl. BGHZ 75, S. 315 ff; Palandt-Bassenge, BGB, 58. Aufl., § 917, Rdnr. 4 ff, m.z.w.N.).

    Grundsätzlich nicht notwendig ist eine Zufahrt für Kraftfahrzeuge auf ein Wohngrundstück, jedenfalls dann nicht, wenn das Kraftfahrzeug vor dem Grundstück oder in benachbarten Straßen geparkt werden kann (BGHZ 75, 315 ff; Saarl. OLG, NJW-RR 2002, S. 1385).

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 75, 315, 318) sowie der zitierten obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach ein Notweganspruch für das Überfahren fremder Grundstücke mit Kraftfahrzeugen dann nicht zugebilligt werden kann, wenn Kraftfahrzeuge auf der in der Nähe befindlichen Straße, jedenfalls aber in benachbarten Straßen abgestellt werden können.

  • RG, 19.06.1915 - V 51/15

    Ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 289/03
    Eine unzulässige Erweiterung stellt es dar, wenn die Einräumung eines Wegerechts auf die angrenzende Wegstrecke ausgedehnt werden soll, auch wenn andernfalls die Ausübung des bestehenden Rechts wesentlich beeinträchtigt wird (vgl. RGZ 87, S. 211 ff; Soergel-Wolf, BGB, 12. Aufl., § 157, Rdnr. 127; a.A. und entgegen RGZ 87, 211 ff : Palandt-Heinrichs, BGB, 62. Aufl., § 157, Rdnr. 9: die ergänzende Vertragsauslegung darf ein Wegerecht auf ein Grundstück erstrecken, das die Parteien fälschlich als öffentlichen Weg angesehen haben).

    Insoweit ist es auch nicht gerechtfertigt, in Fortführung von RGZ 87, 211 eine ergänzende Vertragsauslegung zuzulassen.

  • OLG Braunschweig, 05.09.1996 - 1 U 22/96

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückübereignung des Fahrzeugs bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 289/03
    Mit dem Begriff des Fahrens wird nach allgemeinem Sprachgebrauch jede Art der Fortbewegung eines Fahrzeugs gekennzeichnet, so dass namentlich Vorwärts- und Rückwärts- und Rangierbewegungen erfasst sind und eine Nutzung der betroffenen Parzelle als eine solche Wegstrecke, um zum Haus zu gelangen, gedacht ist (vgl.BGH, MDR 1991, S. 421 ff; OLG Düsseldorf, OLGR 1997, S. 27 ff; Palandt-Bassenge, aaO, Rdnr. 17, m.w.N.; Soergel-Baur, aaO, Rdnr. 15, m.w.N.; Münchener-Kommentar-Falckenberg, aaO, Rdnr. 54, m.w.N.; Staudinger-Mayer, aaO, m.w.N. ).

    Im Übrigen gibt auch die tatsächliche Handhabung einen Hinweis auf die Auslegung des Wortlauts der eingetragenen Grunddienstbarkeit, und zwar auch dann, wenn die Handhabung erst einige Zeit nach der Bestellung der Grunddienstbarkeit einsetzte (s.o. sowie OLG Düsseldorf, OLGR 1997, S. 27 ff, m.w.N.).

  • OLG Köln, 23.09.1992 - 11 U 213/92
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 289/03
    Eine unentgeltliche Zufahrtsgestattung, wie sie hier vorliegen würde, begründet lediglich ein Leihverhältnis (§§ 598 ff BGB), das mangels entgegenstehender Vereinbarung gem. § 604 Abs. 3 BGB jederzeit gekündigt werden kann, ohne dass es hierfür eines besonderen Grundes bedarf (Brandenburgisches OLG v. 13.6.1996 - 5 U 105/95, MDR 1997, 37 = DtZ 1996, 389 [390]; OLG Köln v. 23.9.1992 - 11 U 213/92, NJW-RR 1992, 1497; OLG Düsseldorf v. 26.10.1988 - 9 U 106/88, MDR 1989, 260 = OLGZ 1989, 118 [120, 121]).
  • OLG Schleswig, 09.07.2002 - 3 U 131/01

    Kein Notwegerecht für die Zufahrt zu einer Garage in einem städtischen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 289/03
    Denn wenn die Voraussetzungen eines Notwegrechts fehlen, können sie nicht durch Abstellen auf eine nur geringfügige Beeinträchtigung des Nachbarn überwunden werden (vgl. Staudinger-Roth, BGB, 13. Bearb., § 917, Rdnr. 27, m.w.N.; OLG Schleswig, MDR 2003, S. 25/26; a.A.: Münchener-Kommentar- Säcker, BGB, 3. Aufl., § 917, Rdnr. 13).
  • BGH, 12.10.1990 - V ZR 149/89

    Auslegung und Ermittlung des Inhalts einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 289/03
    Mit dem Begriff des Fahrens wird nach allgemeinem Sprachgebrauch jede Art der Fortbewegung eines Fahrzeugs gekennzeichnet, so dass namentlich Vorwärts- und Rückwärts- und Rangierbewegungen erfasst sind und eine Nutzung der betroffenen Parzelle als eine solche Wegstrecke, um zum Haus zu gelangen, gedacht ist (vgl.BGH, MDR 1991, S. 421 ff; OLG Düsseldorf, OLGR 1997, S. 27 ff; Palandt-Bassenge, aaO, Rdnr. 17, m.w.N.; Soergel-Baur, aaO, Rdnr. 15, m.w.N.; Münchener-Kommentar-Falckenberg, aaO, Rdnr. 54, m.w.N.; Staudinger-Mayer, aaO, m.w.N. ).
  • BGH, 20.09.1974 - V ZR 44/73
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 289/03
    Zwar kann die Verpflichtung zur Bestellung einer Grunddienstbarkeit grundsätzlich stillschweigend (konkludent) begründet werden (RGZ 65, S. 361 ff; BGH, NJW 1974, S. 2123 ff; BGH, VIZ 1999, S. 489 ff; Staudinger-Mayer, aaO, Rdnr. 17, m.w.N.).Insoweit muss sich der entsprechende Wille des Grundstückseigentümers auf die Einräumung eines Nutzungsrechtes, und zwar in Form eines dinglichen Rechts einer Grunddienstbarkeit, beziehen.
  • BGH, 12.05.1999 - V ZR 183/98

    Konkludent vereinbartes Mitbenutzungsrecht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 289/03
    Zwar kann die Verpflichtung zur Bestellung einer Grunddienstbarkeit grundsätzlich stillschweigend (konkludent) begründet werden (RGZ 65, S. 361 ff; BGH, NJW 1974, S. 2123 ff; BGH, VIZ 1999, S. 489 ff; Staudinger-Mayer, aaO, Rdnr. 17, m.w.N.).Insoweit muss sich der entsprechende Wille des Grundstückseigentümers auf die Einräumung eines Nutzungsrechtes, und zwar in Form eines dinglichen Rechts einer Grunddienstbarkeit, beziehen.
  • RG, 20.03.1907 - V 634/06

    Finden die Vorschriften über den nachbarlichen Überbau in §§ 912 flg. B.G.B. auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 289/03
    Zwar kann die Verpflichtung zur Bestellung einer Grunddienstbarkeit grundsätzlich stillschweigend (konkludent) begründet werden (RGZ 65, S. 361 ff; BGH, NJW 1974, S. 2123 ff; BGH, VIZ 1999, S. 489 ff; Staudinger-Mayer, aaO, Rdnr. 17, m.w.N.).Insoweit muss sich der entsprechende Wille des Grundstückseigentümers auf die Einräumung eines Nutzungsrechtes, und zwar in Form eines dinglichen Rechts einer Grunddienstbarkeit, beziehen.
  • BGH, 20.05.1988 - V ZR 29/87

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Löschungsklage; Grunddienstbarkeit auf Entnahme

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 289/03
    Insoweit ist die Grunddienstbarkeit auch den veränderten technischen und wirtschaftlichen Änderungen (Veränderung der Benutzungsmittel) anzupassen, so dass nicht näher bestimmte altrechtliche Wegerechte auch für Kraftfahrzeuge gelten (vgl. BGH, MDR 1988, S. 1044; BGH, NJW-RR 1995, S. 15; Palandt-Bassenge, BGB, 60. Aufl., § 1018, Rdnr. 8 ff, m.w.N.; Soergel-Baur, BGB, 11.Aufl.,§ 1018, Rdnr. 8 ff, m.w.N.; Staudinger-Mayer, Neubearb. 2002, § 1018, Rdnr. 137 ff, 153 ff/ 161, m.z.w.N. sowie § 1020, Rdrn. 8, m.w.N.; Münchener-Kommentar-Falckenberg, BGB, 3. Aufl., § 1018, Rdnr. 51 ff, m.w.N.).Daraus sowie aus der einschränkungslosen Bewilligung einer "Wegegerechtigkeit" folgt, dass das belastete Grundstück ohne inhaltliche Beschränkung mit Fahrzeugen befahren werden darf.
  • BGH, 30.09.1994 - V ZR 1/94

    Pflicht des Grundstückseigentümers zur Übernahme von Baulasten

  • OLG Düsseldorf, 26.10.1988 - 9 U 106/88
  • OLG Brandenburg, 13.06.1996 - 5 U 109/95
  • OLG Köln, 04.11.1991 - 2 W 160/91

    Bestehen eines Notwegrechts im Falle einer fehlender Verbindung zu einem

  • OLG Saarbrücken, 03.05.2017 - 1 U 81/16

    Notwegerecht: Begründung durch langjährige Nutzung eines fremden Grundstücks;

    Allein aus der bloßen Duldung des Betretens bzw. Befahrens eines Grundstücks folgt auch dann nicht die Begründung eines Wegerechts, wenn sie jahrelang erfolgt (vgl. Brückner, in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2017, § 917 Rn. 60; wohl a.A. OLG Celle, Urteil vom 19. Februar 1999 - 4 U 127/98 - juris, Rn. 7; OLG Saarbrücken, Urteil vom 9. März 2004 - 7 U 289/03 - juris, Rn. 30 und 46).

    (b.) Aufgrund der besonderen Umstände des Falles ist die Berufung hierauf jedoch treuwidrig (vgl. hierzu OLG Celle, Urteil vom 19. Februar 1999 - 4 U 127/98 - juris, Rn. 7; OLG Saarbrücken, Urteil vom 9. März 2004 - 7 U 289/03 - juris, Rn. 30 und 46).

  • OLG Hamburg, 23.01.2020 - 6 U 100/17

    Grunddienstbarkeit - Recht zum Überfahren eines Grundstücks

    Dies wird auch für den Fall der Einräumung einer "Wegegerechtigkeit" angenommen (vgl. OLGR Saarbrücken 2004, 391, zitiert nach juris, Tz. 38).

    Das OLG Saarbrücken hat in einem Fall, in dem ein Grundstück 41 m von der öffentlichen Straße entfernt war, kein Notwegerecht für die Benutzung mit einem Fahrzeug angenommen (Urteil vom 9.3. 2004, 7 U 289/03, juris-Tz. 3, 22, 23).

  • VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 17 K 3718/10

    Mangelnde Einstufbarkeit eines privaten ungewidmeten Weges als eigenständige

    Auch sind bei der Konkretisierung des Notwegs historisch gewachsene lokale Gegebenheiten in dem Sinne zu beachten, dass auf früher vorhandene Wegeverhältnisse Rücksicht zu nehmen ist, vgl. Säcker, in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. 6, 4. Aufl. 2004, § 917, Rn. 29; vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 19. Februar 1999 - 4 U 127/98 - (juris) und OLG Saarbrücken, Urteil vom 9. März 2004 - 7 U 289/03 - (juris), wonach die Nutzung eines Notwegs in einem Umfang, der unter Berücksichtigung der fortgeschrittenen Technisierung der bisherigen jahrzehntelangen Nutzung entspricht, nicht untersagt werden kann.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2005 - L 16 U 73/04
    Diese Akte und die Gerichtsakte (Az. L 16 U 73/04, S 7 U 289/03) sind Gegenstand der Beschlussfassung gewesen.
  • VG Dessau, 04.11.2004 - 2 A 371/02
    Dies gilt insbesondere dann, wenn vor dem Grundstück oder in benachbarten Straßen Parkmöglichkeiten bestehen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 09. März 2004 - 7 U 289/03 -, OLGR Saarbrücken 2004, 391 ff., zitiert nach juris, dort Abs. 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Jena, 01.09.2004 - 4 U 37/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1994
OLG Jena, 01.09.2004 - 4 U 37/04 (https://dejure.org/2004,1994)
OLG Jena, Entscheidung vom 01.09.2004 - 4 U 37/04 (https://dejure.org/2004,1994)
OLG Jena, Entscheidung vom 01. September 2004 - 4 U 37/04 (https://dejure.org/2004,1994)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1994) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Haftung der Gesellschafter nach den Grundsätzen über die Vorbelastungshaftung bei Wiederbelebung des leeren Mantels einer Gesellschaft; Verwendung einer Bareinlage bei Wiederverwendung eines leeren GmbH-Mantels als direkter oder indirekter Mittelrückfluss an den ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Aufrechnung mit Stammeinlageverpflichtung Nach Wirtschaftlicher Neugründung

  • Judicialis

    GmbHG § 7; ; GmbHG § 8; ; GmbHG § 19

  • rechtsportal.de

    Kapitalaufbringung bei Verwendung eines GmbH-Mantels

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederbelebung eines gebrauchten GmbH-Mantels durch Alleingesellschafter: Haftung für die Differenz zwischen dem satzungsmäßigen Stammkapital und dem noch vorhandenen Vermögen der GmbH

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 37 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 8, 8, 11, 19 GmbHG
    Freie Verfügbarkeit von Bareinlagen und Verwendung eines leeren GmbH-Mantels (Dr. Frederik Karsten; Neue Justiz 3/2005, S. 128-129)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 2327
  • NJ 2005, 128
  • BB 2004, 2206
  • DB 2004, 2363
  • NZG 2004, 1114
  • NZG 2004, 1114)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 07.07.2003 - II ZB 4/02

    Anmeldung der Neugründung einer GmbH unter Verwendung eines "alten" Mantels

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2004 - 4 U 37/04
    Die Ausführungen des Landgerichts sind im Ausgangspunkt zutreffend: Der BGH hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 7.7.2003 (BGHZ 155, 318 = NJW 2003, 3198) festgestellt, dass bei der Verwendung eines gebrauchten GmbH-Mantels die Gründungsvorschriften des GmbH-Rechts dann analog anzuwenden sind, wenn der GmbH-Mantel -leer-, d.h. mit keinem Unternehmen ausgestattet ist, wobei es keine Rolle spiele, ob dieser Zustand (schon) von Anfang an bestehe oder (erst) im Laufe der Zeit eingetreten sei.

    Diese Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig, weil der BGH - anders als der Beklagte - nicht auf die Vermögenslosigkeit des GmbH-Mantels abstellt (so aber auch noch OLG Düsseldorf ZIP 2003, 1501 und OLG Stuttgart GmbHR 1999, 610), sondern allein darauf, ob (noch) aktiv ein Unternehmen betrieben wird (vgl. BGHZ 155, 318, 324; Ulrich WM 2004, 915, 920).

    Auch die Bestellung eines neuen Geschäftsführers sowie eine Veräußerung der Geschäftsanteile sind nicht Voraussetzungen für das Vorliegen einer wirtschaftlichen Neugründung (BGHZ 155, 318, 322 = NJW 2003, 3198, 3200).

    Dogmatisch missverständlich ist allerdings die vom Landgericht vorgenommene Rechtsfolgenbestimmung: Nach der neuen Rechtsprechung des BGH muss der Geschäftsführer im Falle der tatsächlichen Wiederverwendung des leeren Mantelsgegenüber dem Registergericht analog §§ 7 111, 8 II GmbHG die Erklärung abgeben, dass die GmbH noch über ein Mindestvermögen in Höhe der satzungsmäßigen Stammkapitalziffer verfügt und dass sich hiervon ein Viertel - zumindest aber 12.500 Euro - zu ihrer freien Verfügung befindet (BGHZ 155, 318, 324 = NJW 2003, 3198, 3200).

    Ob und inwieweit die Gründungsvorschriften bei Verwendung eines gebrauchten GmbH-Mantels zur Anwendung kommen, war indes vor BGHZ 155, 318 sehr umstritten.

    Es erscheint daher aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht gerechtfertigt, im Hinblick auf Sachverhalte, die sich vor der rechtsfortbildenden Entscheidung BGHZ 155, 318 ereignet haben, die neuere Rechtsprechung uneingeschränkt anzuwenden.

    Dagegen hat die herrschende Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung bereits vor BGHZ 155, 318 den Standpunkt eingenommen, dass bei Wiederbelebung eines leeren GmbH-Mantels eine Haftung der Gesellschafter in Höhe der Differenz zwischen dem Stammkapital (zumindest dem Mindest-Stammkapital) und dem Vermögen der GmbH stattfinden müsse (so etwa Lutter/Hommelhoff in GmbHG 15. Aufl. 2000, § 3 Rn 8 m.w.N. zum Streitstand).

  • BGH, 02.12.2002 - II ZR 101/02

    Leistung der Einlageschuld zur freier Verfügung der Geschäftsführung bei Rückfluß

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2004 - 4 U 37/04
    Unstreitig ist heute zwischen den Parteien, dass die Einzahlung am 14.10.1994 nicht zur Erfüllung der Bareinlageschuld geführt hat, da der Betrag umgehend am 19.10.1994 wieder an den Inferenten zurückgezahlt wurde (vgl. dazu nur ausf. Bayer GmbHR 2004, 445 ff m.w.N.).

    Eine nachträgliche Erfüllung der Bareinlageschuld dadurch, dass die verdeckten Sacheinlagen später an einen Dritten weiterveräußert wurden (hierzu Bayer GmbHR 2004, 445, 455), scheidet hier ebenfalls aus.

    Allerdings ist es zutreffend, dass nach BGHZ 153, 107 auch die nachträgliche Verrechnung mit einer vollwertigen Neuforderung ausreicht, um die Bareinlageschuld zum Erlöschen zu bringen (hierzu ausf. Bayer GmbHR 2004, 445, 453 f).

    In diesem Fall soll es nach Auffassung des BGH (entgegen der bislang h.M., vgl. z.B. die vom Kläger zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf ZIP 2000, 840) auch unschädlich sein, wenn ein Insichgeschäft (des Beklagten) vorliegt (so bereits BGH WM 2002, 2245 m. Anm. Bayer WuB II C. § 19 GmbHG 1.03; bestätigt durch BGHZ 153, 107 m. Anm. Bayer/Pielka WuB II C. § 19 GmbHG 2.03).

    Vollwertigkeit ist jedoch nur gegeben, wenn die GmbH im Zeitpunkt der Aufrechnung in der Lage ist, alle fälligen Forderungen ihrer Gläubiger (unter Einschluss der Gegenforderungen) zu erfüllen (BGHZ 125, 141; Lutter/Bayer aaO § 19 Rn 22 ff).Beweispflichtig für diese - hier vom Kläger bestrittene - Tatsache ist der Inferent jedenfalls dann, wenn die Einlageforderung vom Insolvenzverwalter geltend gemacht wird (BGHZ 153, 107 m. Anm. Bayer/Pielka WuB II C. § 19 GmbHG 2.03; vgl. weiter Lutter/Bayer aaO § 19 Rn 29 m.w.N.).

  • BGH, 04.03.1996 - II ZB 8/95

    Reichweite des Umgehungsverbots; Heilung einer verdeckten Sacheinlage

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2004 - 4 U 37/04
    Da in dieser Konstellation die Neukauf- GmbH dem Beklagten zuzurechnen ist, wird aufgrund des engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs zwischen Einlageleistung und Sacherwerb eine verdeckte Sacheinlage vermutet (BGHZ 132, 141, 148; Lutter/Bayer aaO § 5 Rn 43).
  • OLG Dresden, 26.08.1999 - 7 U 646/99

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2004 - 4 U 37/04
    Auch das Vorliegen einer Verwendungsabsprache zwischen Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH (hier sogar personenidentisch) - nämlich die Verwendung der Mittel zum Erwerb der beiden Anlagen - ist grundsätzlich unschädlich (BGH NJW 1992, 2700; OLG Dresden ZIP 1999, 1885; Lutter/Bayer aaO § 7 Rn 17 m.w.N.).
  • BGH, 30.01.1992 - I ZR 113/90

    Pullovermuster - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2004 - 4 U 37/04
    Auch das Vorliegen einer Verwendungsabsprache zwischen Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH (hier sogar personenidentisch) - nämlich die Verwendung der Mittel zum Erwerb der beiden Anlagen - ist grundsätzlich unschädlich (BGH NJW 1992, 2700; OLG Dresden ZIP 1999, 1885; Lutter/Bayer aaO § 7 Rn 17 m.w.N.).
  • BGH, 21.02.1994 - II ZR 60/93

    Verdeckte Sacheinlage durch Tilgung einer Darlehensforderung eines

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2004 - 4 U 37/04
    Vollwertigkeit ist jedoch nur gegeben, wenn die GmbH im Zeitpunkt der Aufrechnung in der Lage ist, alle fälligen Forderungen ihrer Gläubiger (unter Einschluss der Gegenforderungen) zu erfüllen (BGHZ 125, 141; Lutter/Bayer aaO § 19 Rn 22 ff).Beweispflichtig für diese - hier vom Kläger bestrittene - Tatsache ist der Inferent jedenfalls dann, wenn die Einlageforderung vom Insolvenzverwalter geltend gemacht wird (BGHZ 153, 107 m. Anm. Bayer/Pielka WuB II C. § 19 GmbHG 2.03; vgl. weiter Lutter/Bayer aaO § 19 Rn 29 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1997 - II ZR 245/96

    Aufstellung einer Vorbelastungsbilanz

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2004 - 4 U 37/04
    Lediglich ergänzend sei daher angemerkt, dass Gründungskosten an die Gesellschafter erstattet werden können, soweit dies in der Satzung der GmbH gestattet ist (BGH NJW 1998, 233) und jedenfalls die Grenze der Angemessenheit nicht überschritten wird (vgl. hierzu Lutter/Bayer aaO § 3 Rn 54).
  • BGH, 16.09.2002 - II ZR 1/00

    Verrechnung der Einlageschuld mit einem Gewinnausschüttungsanspruch des

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2004 - 4 U 37/04
    In diesem Fall soll es nach Auffassung des BGH (entgegen der bislang h.M., vgl. z.B. die vom Kläger zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf ZIP 2000, 840) auch unschädlich sein, wenn ein Insichgeschäft (des Beklagten) vorliegt (so bereits BGH WM 2002, 2245 m. Anm. Bayer WuB II C. § 19 GmbHG 1.03; bestätigt durch BGHZ 153, 107 m. Anm. Bayer/Pielka WuB II C. § 19 GmbHG 2.03).
  • BGH, 16.03.1992 - II ZB 17/91

    Beschwerdeberechtigung bei Anmeldung der Aktiengesellschaft - Gründung von

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2004 - 4 U 37/04
    Mit dieser Entscheidung hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur Errichtung einer Vorrats-GmbH ergänzt und ausgebaut (zur Vorrats-Gesellschaft: BGHZ 117, 323 [zur AG] sowie BGH GmbHR 2003, 227 [zur GmbH]; weiter Lutter/Bayer in: Lutter/Hommelhoff GmbHG, 16. Aufl. 2004, § 3 Rn 7 ff m.w.N.).
  • BGH, 09.12.2002 - II ZB 12/02

    Wirtschaftliche Neugründung einer GmbH durch Verwendung eines Mantels; Anwendung

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2004 - 4 U 37/04
    Mit dieser Entscheidung hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur Errichtung einer Vorrats-GmbH ergänzt und ausgebaut (zur Vorrats-Gesellschaft: BGHZ 117, 323 [zur AG] sowie BGH GmbHR 2003, 227 [zur GmbH]; weiter Lutter/Bayer in: Lutter/Hommelhoff GmbHG, 16. Aufl. 2004, § 3 Rn 7 ff m.w.N.).
  • BGH, 24.11.2003 - II ZR 171/01

    Verbotene Auszahlung von Gesellschaftsvermögen durch Kreditgewährung an

  • BGH, 17.02.2003 - II ZR 281/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Unterbilanzhaftungsansprüchen

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2003 - 14 U 21/03

    Erwerber eines leeren GmbH-Mantels haftet für die Stammeinlage

  • OLG Stuttgart, 02.12.1998 - 3 U 44/98

    Haftung eines Geschäftsführers bzgl. eines Anspruchs auf gutgeschriebene

  • BayObLG, 24.03.1999 - 3Z BR 295/98

    Verwertung einer Mantel- oder Vorrats-GmbH

  • BGH, 07.07.2003 - II ZR 235/01

    Heilung einer verdeckten Sacheinlage; Pflicht der Mitgesellschafter zur

  • BGH, 06.03.2012 - II ZR 56/10

    Zur Haftung bei unterbliebener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung einer

    (1) Von einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung und des Schrifttums wird allerdings die Ansicht vertreten, dass die Gesellschafter ebenso wie in der Situation der unterbliebenen Ersteintragung der GmbH bei unterbliebener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung einer zeitlich unbegrenzten Verlustdeckungshaftung unterliegen (vgl. OLG Jena, ZIP 2007, 124, 125; OLG Jena, NZG 2004, 1114, 1115; Bachmann, NZG 2011, 441, 443 ff.; Hüffer, NJW 2011, 1772, 1773; Krolop, ZIP 2011, 305, 306; Melchior, EWiR 2010, 249, 250; Wachter, BB 2010, 1242, 1243; Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., § 3 Rn. 13b; Schäfer in Bork/Schäfer, GmbHG, § 3 Rn. 19; Schäfer in Henssler/Strohn, GmbHG, § 3 Rn 17; Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 17. Aufl., § 3 Rn. 14, 19 f.; ders., Festschrift Goette, 2011, S. 15, 22; Limmer in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., § 23 Rn. 45a; Raiser/Veil, Recht der Kapitalgesellschaften, 5. Aufl., § 26 Rn. 36).
  • OLG Jena, 27.09.2006 - 6 W 287/06

    Gründerhaftung bei Mantelverwendung

    Nach heute h.M. finden auch bei einer wirtschaftlichen Neugründung einer GmbH die Gründungsvorschriften des GmbHG analoge Anwendung (BGHZ 153, 158 = ZIP 2003, 251 (m. Bespr. Nolting, S. 651) (Vorratsgründung), dazu EWiR 2003, 327 (T. Keil) ; BGH v. 7.7.2003 - II ZB 4/02, BGHZ 155, 318 = ZIP 2003, 1698 (m. Bespr. Kesseler, S. 1790) (gebrauchter Mantel), dazu EWiR 2003, 967 (T. Keil) ; OLG Jena v. 1.9.2004 - 4 U 37/04, ZIP 2004, 2327 = GmbHR 2004, 1468, dazu EWiR 2005, 179 (Werner) ; Lutter/Bayer , in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 16. Aufl., 2004, § 3 Rz. 9 f; Hueck/Fastrich , in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Aufl., 2006, § 3 Rz. 13).

    Hinzu kommt die Offenlegung der Mantelverwendung, die mit der Versicherung gem. § 7 Abs. 3, § 8 Abs. 2 GmbHG zu verbinden ist, dass das satzungsmäßige Stammkapital im Anmeldezeitpunkt wertmäßig vorhanden ist und dass sich hiervon ein Viertel - zumindest aber 12.500 EUR - zur freien Verfügung der Geschäftsführung befindet (BGHZ 155, 318 = ZIP 2003, 1698 ; OLG Jena ZIP 2004, 2327 = GmbHR 2004, 1468, 1470; Lutter/Bayer , a.a.O., § 3 Rz. 11; Roth , in: Roth/Altmeppen, GmbHG, 5. Aufl., 2005, § 3 Rz. 14).

    Daher ist die Abgabe der Erklärung gem. § 7 Abs. 3, § 8 Abs. 2 GmbHG analog von entscheidender Bedeutung für den Wegfall der uneingeschränkten persönlichen Haftung der Gesellschafter (OLG Jena ZIP 2004, 2327 = GmbHR 2004, 1468, 1470 m.w.N.).

    Damit ist es aus Vertrauensschutzgründen nicht möglich, im Falle der Aktivierung eines gebrauchten GmbH-Mantels, der sich vor der rechtsfortbildenden Entscheidung BGHZ 155, 318 = ZIP 2003, 1698 ereignet hat, die unterlassene Offenbarung der wirtschaftlichen Neugründung zur Grundlage einer fortdauernden (Vorbelastungs-)Haftung zu machen (so bereits OLG Jena ZIP 2004, 2327 = GmbHR 2004, 1468, 1470).

    Auch im Hinblick auf Sachverhalte, die sich vor der BGH-Entscheidung vom 9.12.2002 ereignet haben, stehen einer solchen Haftung, bezogen auf den Stichtag der Aufnahme der (neuen) unternehmerischen Tätigkeit - die insbesondere durch die Anmeldung von erfolgten Satzungsänderungen dokumentiert wird -, somit keine Aspekte des Vertrauensschutzes entgegen (so bereits ausführlich OLG Jena ZIP 2004, 2327 = GmbHR 2004, 1468, 1470 m. umfangreichen w.N.).

  • OLG München, 11.03.2010 - 23 U 2814/09

    GmbH: Haftung bei nicht offengelegter wirtschaftlicher Neugründung

    Dies entspricht der Auffassung des Thüringer Oberlandesgerichts (Urteil vom 27.09.2006, Az.: 6 W 287/06, Tz. 18 und Urteil vom 01.09.2004, Az.: 4 U 37/04, Tz. 14), dass bei späteren Vermögensminderungen der GmbH jederzeit die Vorbelastungshaftung eingreifen kann, wenn zum Zeitpunkt der wirtschaftlichen Neugründung das satzungsmäßige Stammkapital der GmbH zwar uneingeschränkt vorhanden war, jedoch eine Offenlegung unterblieben ist.
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2012 - 16 U 55/11

    Erfüllung der Verpflichtung zur Leistung der Stammeinlage bei Verwendung des

    Jedoch besteht die Rechtsfolge nicht in einem auf §§ 5, 7, 19 GmbHG (ggf. iVm § 16 Abs. 3 analog) zu stützenden Anspruch auf Leistung der ausstehenden Stammeinlage, sondern in einer Anwendung der von der Rechtsprechung ursprünglich für die Vor-GmbH erarbeiteten Grundsätze über die Unterbilanz- bzw. Vorbelastungshaftung (BGH, Urteil vom 06.03.2012 - II ZR 56/10, juris Rn. 19; OLG München, Urt. vom 11.3.2010 - 23 U 2814/09, NZG 2010, 544, 546; OLG Schleswig, Urt. vom 07.09.2006 - 5 U 25/06, ZIP 2007, 822, 823, juris Rn. 17 ff.; ThürOLG, Urt. vom 01.09.2004 - 4 U 37/04, ZIP 2004, 2327, 2328, juris Rn. 13 f.; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 17. Auflage 2009, § 3 Rn. 14; Bachmann: Abschied von der "wirtschaftlichen Neugründung"?, NZG 2011, 441) mit der Maßgabe, dass maßgeblicher Stichtag für die Haftung der Gesellschafter die mit der Versicherung entsprechend § 8 Abs. 2 GmbHG und der Anmeldung etwaiger mit der wirtschaftlichen Neugründung einhergehender Satzungsänderungen zu verbindende Offenlegung gegenüber dem Handelsregister ist (BGH, Urteil vom 06.03.2012 - II ZR 56/10, juris Rn. 19).
  • LAG Niedersachsen, 17.07.2006 - 8 Sa 174/06

    Vorliegen oder Nichtvorliegen eines rechtsgeschäftlichen Übergangs eines

    Die wirtschaftliche Neugründung ist lediglich abzugrenzen von der Sanierung einer "dahindümpelnden" GmbH oder einer Umstrukturierung (Thüringer OLG vom 01.09.2004 - 4 U 37/04; vgl. auch BGH vom 07.07.2003, BGHZ 155, 318, 324).
  • OLG Köln, 20.12.2007 - 18 U 172/06

    Unterbilanzhaftung nach Reaktivierung eines leeren GmbH-Mantels; Vertrauensschutz

    Einen nur begrenzten Vertrauensschutz nimmt dagegen das OLG Jena (NZG 2004, 1114) an.

    Die Rechtsprechung und herrschende Meinung im Schrifttum hätten schon vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7.7.2003 bei Wiederbelebung eines leeren GmbH-Mantels eine Haftung des Gesellschafters in Höhe der Differenz zwischen dem Stammkapital und dem Vermögen der GmbH angenommen, dieser Gläubiger-Mindestschutz sei unverzichtbar (OLG Jena, NZG 2004, 1114, 1115).

  • OLG Stuttgart, 23.10.2012 - 8 W 218/12

    Handelsregistersache: Eintragung einer den Gründungsaufwand betreffenden

    Hiervon zu trennen ist die - sich vorliegend nicht stellende - Frage, ob beim Erwerb einer Vorratsgesellschaft die hierfür notwendigen Gründungskosten nochmals zu Lasten des Kapitals erstattet werden dürfen (verneinend OLG Jena ZIP 2004, 2327; Gerber a.a.O.).
  • KG, 07.12.2009 - 23 U 24/09

    Unterbilanzhaftung des GmbH-Gesellschafters: Unterlassene Offenlegung der

    b) Mehrere Gerichte und weite Teile des Schrifttums wollen aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 9.12.2002 - II ZB 12/02 (BGHZ 153, 158) und 07.07.2003 - II ZB 4/02 (BGHZ 155, 318) herauslesen, dass die Gesellschafter nach Maßgabe der für die Vor-GmbH entwickelten Vorbelastungshaftung auch dann haften, wenn bei der wirtschaftlichen Neugründung das satzungsmäßige Stammkapital uneingeschränkt vorhanden war, jedoch eine Offenbarung unterblieben ist (vgl. OLG Jena, ZIP 2007, 124 Rz. 18; OLG Köln, ZIP 2008, 973; LG Berlin, Urt. vom 26.02.2008 - 92 O 24/07 = EWiR 2008, 401 LS; OLG Jena, GmbHR 2004, 1468 Rz. 13, das sogar eine Außenhaftung bejaht.).
  • LG Potsdam, 21.09.2005 - 1 O 781/04
    Darüber hinaus liegt eine aufgrund des nachträglichen Sacherwerbs verwirklichte verdeckte Sacheinlage vor ( Thüringer OLG, BB 2004, 2206).
  • LG Potsdam, 28.02.2014 - 1 O 471/11
    Zuvor war die Anwendung der Gründungsvorschriften bei Verwendung eines gebrauchten GmbH-Mantels sehr umstritten (Thüringer Oberlandesgericht ZIP 2004, 2327).
  • KG, 29.01.2009 - 23 U 116/08
  • LG Potsdam, 09.11.2005 - 1 O 781/04

    Aktivlegitimation eines Insolvenzverwalters bei der Einforderung der Zahlung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.07.2004 - 11 UF 19/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10519
OLG Hamm, 02.07.2004 - 11 UF 19/04 (https://dejure.org/2004,10519)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.07.2004 - 11 UF 19/04 (https://dejure.org/2004,10519)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Juli 2004 - 11 UF 19/04 (https://dejure.org/2004,10519)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,10519) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erlöschen des titulierten Anspruchs auf Trennungsunterhalt durch Aufrechnung; Verzicht auf den Schutz des Aufrechnungsverbots; Zurücktreten des Aufrechnungsverbots nach Treu und Glauben im laufenden Insolvenzverfahren; Möglichkeit einer Aufrechnung nach den Regeln über ...

  • Judicialis

    ZPO § 767; ; ZPO § 850 b; ; ZPO § 850 b Abs. 2; ; ZPO § 850 c; ; BGB § 242; ; BGB § 387; ; BGB § 394; ; BGB § 823; ; BGB § 826

  • rechtsportal.de

    Zuständiges Gericht für die Entscheidung über die Zulassung einer Aufrechnung nach den Regeln über die Pfändbarkeit von Unterhaltsansprüchen gem. § 850b ZPO - Vollstreckung wegen Unterhaltsrückständen bei anerkannten Gegenforderungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 994
  • FamRZ 2005, 995
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2019 - 3 UF 197/18
    Dagegen spricht, dass der Unterhaltsgläubiger Schutz und Privileg des Aufrechnungsverbots nicht dadurch verlieren kann, dass der Schuldner in Verzug gerät und deshalb größere Rückstände auflaufen (so zutreffend OLG Hamm, Urteil vom 02.07.2004, 11 UF 19/04, zit. nach juris, Rn. 41 unter Hinweis auf BGH, FamRZ 1960, 113 sowie OLG München, Beschluss vom 15.04.2010, 33 WF 399/10, zit. nach juris Rn. 34).
  • AG Flensburg, 22.03.2013 - 92 F 14/13

    Vollstreckungsabwehrklage: Rechtsmissbrauchseinwand gegen Vollstreckung einer

    Das Aufrechnungsverbot erstreckt sich auch auf rückständigen Unterhalt (OLG München, FamRB 2011, 38 Tz. 21), denn der Schutz und das Privileg des Aufrechnungsverbots geht nicht dadurch verloren, dass der Unterhaltsschuldner in Verzug gerät und deshalb größere Rückstände auflaufen (OLG Hamm, FamRZ 2005, 995 Tz. 41).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.07.2004 - 11 WF 183/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10259
OLG Hamm, 23.07.2004 - 11 WF 183/04 (https://dejure.org/2004,10259)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.07.2004 - 11 WF 183/04 (https://dejure.org/2004,10259)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Juli 2004 - 11 WF 183/04 (https://dejure.org/2004,10259)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,10259) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung des Verbleibens eines Kindes in der Familienpflege als eine Familiensache gemäß § 621 Ziffer 3 Zivilprozessordnung (ZPO); Anfechtbarkeit der Entscheidungen über einstweilige Anordnungen; Anfechtbarkeit der Ablehnung einer vorläufigen Herausgabe des Kindes

  • Judicialis

    ZPO § 621 Nr. 3; ; ZPO § 621 Ziffer 3; ; ZPO § 620 c; ; ZPO § 621 g; ; BGB § 1632 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Zur Anfechtbarkeit der einstweiligen Anordnung über Verbleiben eines Kindes bei Pflegeeltern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 814
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.07.2004 - 16 Wx 131/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7513
OLG Köln, 02.07.2004 - 16 Wx 131/04 (https://dejure.org/2004,7513)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.07.2004 - 16 Wx 131/04 (https://dejure.org/2004,7513)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Juli 2004 - 16 Wx 131/04 (https://dejure.org/2004,7513)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,7513) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 65/01

    Asylrecht: Absehen von einer Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2004 - 16 Wx 131/04
    Auch müssen die Umstände, die eine Ausnahme von der grundsätzlichen Anhörungspflicht rechtfertigen, in der landgerichtlichen Entscheidung ausdrücklich und nachvollziehbar dargestellt sein (vgl. Senatsbeschluss vom 02.04.2001 - 16 Wx 65/01 - ).
  • OLG Köln, 11.01.2002 - 16 Wx 283/01

    Rechtliches Gehör in der Beschwerdeinstanz

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2004 - 16 Wx 131/04
    Von ihr kann daher im Erstbeschwerdeverfahren nur abgesehen werden, wenn auch unter Berücksichtung der Amtsermittlungspflicht mit Sicherheit davon ausgegangen kann, dass die Anhörung keine neuen Erkenntnisse bringen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 11.01.2002 - 16 Wx 283/01 - = OLGReport Köln 2002, 365).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht