Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.08.2004 - 22 U 73/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4428
OLG Köln, 10.08.2004 - 22 U 73/04 (https://dejure.org/2004,4428)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.08.2004 - 22 U 73/04 (https://dejure.org/2004,4428)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. August 2004 - 22 U 73/04 (https://dejure.org/2004,4428)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4428) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Unzulässigerklärung einer Arrestpfändung; Einstweiliger Verbleib der Kaufsache beim Verkäufer; Ersetzung der Übergabe durch die Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses; Mit der Zahlung des Kaufpreises konkludent vereinbartes Besitzkonstitut

  • Judicialis

    ZPO § 771; ; ZPO § 928; ; BGB § 688; ; BGB § 690; ; BGB § 868; ; BGB § 929 S. 1; ; BGB § 930

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 929; ZPO § 771
    Pfändung einer vom Schuldner durch Besitzkonstitut übereigneten Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 42 (Leitsatz)

    Verwahrung, Pfändung einer vom Schuldner durch Besitzkonstitut übereigneten Sache

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Eine Übergabe ist nicht unbedingt Voraussetzung für Eigentumserwerb

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 24.05.1977 - 4 U 279/76

    Ausreichen einer bloßen Einigung über den Besitzübergang von in einem

    Auszug aus OLG Köln, 10.08.2004 - 22 U 73/04
    Ein solches Besitzmittlungsverhältnis kann auch stillschweigend und aufschiebend bedingt vereinbart werden (Palandt-Bassenge, BGB, 63. Auflage, § 930 Rdnr. 7 u. 8, § 929 Rd. 27; Oldenburg NJW 1977, 1780).
  • OLG Saarbrücken, 15.03.2006 - 1 U 311/05

    Eigentum: Pflicht zur Duldung des Begehens oder Befahrens durch die Eigentümer

    Selbst wenn man zu Gunsten der Kläger von einer als Leihe (§ 598 BGB) zu qualifizierenden schuldrechtlichen unentgeltlichen Zufahrtsgestattung der Rechtsvorgänger der Beklagten ausginge und außerdem unterstellen würde, dass diese Verpflichtung auf die Beklagte übergegangen ist, wäre das zwischen den Parteien bestehende Leihverhältnis mangels entgegenstehender Vereinbarung gemäß § 604 Abs. 3 BGB in den Grenzen des Rechtsmissbrauchs jederzeit kündbar, ohne dass es hierfür eines besonderen Grundes bedurfte ( vgl. Saarl. Oberlandesgericht , OLGR 2004, 394 mwNw.).
  • OLG Braunschweig, 20.05.2021 - 9 U 8/20

    Schadensersatz statt der Übergabe der vom Verkäufer verwahrten Kaufsache -

    Kommt es nach einem vollzogenen Kauf mit einem konkretisierten Kaufgegenstand zu einer Einigung dahin gehend, dass der Käufer diesen später abholt, kann das Einverständnis des Verkäufers aus objektiver Sicht regelmäßig nur dahin gehend gewertet werden, dass der Verkäufer auch bereit ist, den Kaufgegenstand weiterhin in seiner Obhut zu halten ( OLG Köln, Urt . v. 10.08.2004 - 22 U 73/04, OLGR 2004, 394, 395).
  • FG Köln, 31.03.2008 - 15 K 7085/02

    Änderung der Bemessungsgrundlage

    Dabei kann der erkennende Senat offenlassen, ob schon dadurch Verfügungsmacht verschafft wurde, dass die Klägerin bzw. ihre Rechtsvorgängerin die Anlage ab dem Zeitpunkt der Demontagefreigabeerklärung (konkludent) für die G verwahrte (§ 688 BGB ), insoweit also ein Besitzmittlungsverhältnis im Sinne des § 930 BGB zwischen den Beteiligten abgeschlossen wurde (vgl. dazu Urteil des OLG Köln vom 10. August 2004 22 U 73/04, OLGR Köln 2004, 394).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.04.2003 - 4 U 57/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6636
OLG Hamburg, 02.04.2003 - 4 U 57/01 (https://dejure.org/2003,6636)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.04.2003 - 4 U 57/01 (https://dejure.org/2003,6636)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. April 2003 - 4 U 57/01 (https://dejure.org/2003,6636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,6636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Mietminderung durch eine Formularklausel; Beeinträchtigung der gewerblichen Nutzung von Mieträumen; Nutzungsentschädigung im Sinne von§ 818 Abs. 2 BGB

  • Judicialis

    AGBG a.F. § 9; ; BGB n.F. § 307

  • rechtsportal.de

    AGBG (a.F.) § 9; BGB (n.F.) § 307
    Zur Wirksamkeit einer Mietvertragsklauser, bei der die Miete bei nicht vertretbaren Umständen nicht gesenkt werden darf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht - Minderungsausschluss bei Beeinträchtigung der Nutzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Minderungsrecht teilweise ausschließbar?

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Ausschluss von Mietminderung bei gewerblicher Miete möglich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 432
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.12.1992 - VIII ARZ 5/92

    Formularmäßige Übertragung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.04.2003 - 4 U 57/01
    Jedenfalls fehlt es an einem Summierungseffekt, der einen Sachzusammenhang beider Regelungen in dem Sinne voraussetzt, dass die beiden Klauseln in der konkreten Anwendung nicht nur ausnahmsweise kumulativ zusammenfallen (Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz, 4. Aufl., § 9 Rdn. 132, 133; vgl. auch BGH NJW 1993, 532; NJW 1995, 254).
  • BGH, 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94

    Formularmäßiger Aufrechnungsausschluß bei Vorleistungspflicht im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.04.2003 - 4 U 57/01
    Jedenfalls fehlt es an einem Summierungseffekt, der einen Sachzusammenhang beider Regelungen in dem Sinne voraussetzt, dass die beiden Klauseln in der konkreten Anwendung nicht nur ausnahmsweise kumulativ zusammenfallen (Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz, 4. Aufl., § 9 Rdn. 132, 133; vgl. auch BGH NJW 1993, 532; NJW 1995, 254).
  • BGH, 23.04.2008 - XII ZR 62/06

    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses einer Mietminderung für vom

    Der Einwand, die partielle Verlagerung der Vergütungsgefahr auf den Mieter stelle keine Missachtung des Prinzips der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung dar, denn das BGB kenne vergleichbare Verlagerungen der Vergütungsgefahr auf den Leistungsgläubiger in §§ 446, 447, 644, 645, 326 Abs. 2 BGB (HansOLG Hamburg ZMR 2004, 432, 433, Woitkewitsch ZMR 2004, 401, 402), überzeugt nicht.
  • KG, 12.11.2007 - 8 U 194/06

    Geschäftsraummiete: Minderung des Mietzinses wegen völliger Sperrung eines

    Soweit die Klägerin auf die Entscheidung des OLG Hamburg vom 02. April 2003 - 4 U 57/01 - (ZMR 2004, 432) verweist, wonach eine Mietvertragsklausel über den Ausschluss der Mietminderung für vom Vermieter nicht zu vertretende Umweltfehler wie Bauarbeiten auf einem Nachbargrundstück für wirksam angesehen worden ist, ist dieser Fall mit dem vorliegenden wegen des dargestellten weitreichenden Ausschlusses der Rechte des Mieters nicht vergleichbar.
  • AG Hamburg, 11.11.2004 - 49 C 172/04

    Gewerberaummietvertrag: Ausschluss von Mietminderungsansprüchen wegen Baulärms

    Sie verstößt insbesondere nicht gegen § 307 BGB, denn sie benachteiligt die Beklagte nicht unangemessen (vgl. Hans. OLG Hamburg, GuT 2004, S. 168).

    Da dieses gesetzlich nicht gewollte Auseinanderfallen von Schaden und Anspruch im Ergebnis nicht zu einer Begünstigung des Schädigers führen darf, kann die Beklagte vom Kläger in entsprechender Anwendung des § 285 BGB die Abtretung seines aus § 906 Abs. 2 S. 2 BGB folgenden Ausgleichsanspruchs gegen den Bauherrn verlangen (für eine Drittschadensliquidation in dieser Fallkonstellation Woitkewitsch, ZMR 2004, S. 401; ebenso offenbar Hans. OLG Hamburg, GuT 2004, 168).

  • LG Stuttgart, 22.06.2010 - 24 O 119/10

    Nachbarrecht - Wesentlicher Lärm bei Abbrucharbeiten/Sicherheitsleistung?

    Die Klausel benachteiligt die Beklagte daher nicht unangemessen (vgl. auch Hans. OLG Hamburg, ZMR 2004, 432), zumal die Kardinalpflichten des Vermieters zur Überlassung und Erhaltung der Mietsache in vertragsgemäßem Zustand sowie die Verpflichtung, nicht zu vertretende Beeinträchtigungen zu beseitigen, ebenso unberührt bleiben wie das Recht des Mieters, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen und seine Befreiung von der Mietzahlungspflicht im Falle einer vollständigen Aufhebung der Gebrauchstauglichkeit.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5558
OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03 (https://dejure.org/2004,5558)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.06.2004 - 11 UF 184/03 (https://dejure.org/2004,5558)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 11 UF 184/03 (https://dejure.org/2004,5558)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5558) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Rückständige Unterhaltsansprüche als normale Insolvenzforderungen; Durchsetzbarkeit des Unterhaltsanspruchs nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Unzureichende Erwerbsbemühungen bei bestehender gesteigerter Unterhaltspflicht nach § 1603 II Bürgerliches Gesetzbuch ...

  • zvi-online.de

    BGB § 1603 Abs. 2; ZPO § 240
    Unterbrechung des Unterhaltsprozesses bis einschließlich des Eröffnungsmonats durch Insolvenzverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 240; ; ZPO § ... 301 I; ; ZPO § 850c; ; BGB §§ 1601 ff; ; BGB § 1602; ; BGB § 1603 Abs. 2; ; BGB § 1610 Abs. 1; ; BGB § 1612 Abs. 3; ; InsO § 35; ; InsO § 36; ; InsO § 38; ; InsO § 40; ; InsO § 89 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Auswirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unterhaltsschuldners auf den Unterhaltsprozess

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 279
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01

    Unterhaltsansprüche in der Insolvenz des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03
    Die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen (rückständigen) Unterhaltsansprüche sind normale Insolvenzforderungen, die gemäß §§ 38, 40 InsO vom Insolvenzverfahren erfasst werden und daher - wie alle anderen Forderungen der persönlichen Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben - dem Insolvenzverwalter zur Eintragung in die Tabelle anzumelden sind (Kalthoener/Büttner-Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Auf. Rz. 113b; Wendl/Staudigl-Gutdeutsch, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. § 5 Rz. 122 b ff; OLG Koblenz, OLGReport Koblenz 2002, 386 f; 2001, 219; OLG Frankfurt/M, OLGR 2003, 96; OLG Schleswig, OLGR 2001, 422).

    Es besteht keine Rechtfertigung dafür, einem Unterhaltsgläubiger die (weitere) Durchsetzung seiner laufenden Ansprüche zu verwehren, nur weil sie mit Rückständen verbunden in einem Prozess geltend gemacht worden sind (ebenso OLG Koblenz OLGR 2002, 386, 387).

    Vielmehr muss der laufende Unterhalt auch in solchen Fällen realisierbar sein; die Entscheidung erfolgt insoweit durch (vertikales, d.h. zeitabschnittsweises und damit zulässiges) Teilurteil (OLG Koblenz, OLGR 2002, 386; OLG Schleswig, OLGR 2001, 422; a.A. zur Frage des Umfangs der Unterbrechungswirkung wohl Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., § 240 Rz. 8; Feiber in MünchKomm/ZPO, 2. Aufl., § 240 Rz. 18)).

  • OLG Schleswig, 15.05.2001 - 8 UF 60/00

    Insolvenzeröffnung und Unterhaltsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03
    Die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen (rückständigen) Unterhaltsansprüche sind normale Insolvenzforderungen, die gemäß §§ 38, 40 InsO vom Insolvenzverfahren erfasst werden und daher - wie alle anderen Forderungen der persönlichen Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben - dem Insolvenzverwalter zur Eintragung in die Tabelle anzumelden sind (Kalthoener/Büttner-Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Auf. Rz. 113b; Wendl/Staudigl-Gutdeutsch, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. § 5 Rz. 122 b ff; OLG Koblenz, OLGReport Koblenz 2002, 386 f; 2001, 219; OLG Frankfurt/M, OLGR 2003, 96; OLG Schleswig, OLGR 2001, 422).

    Das auf den künftigen Unterhalt bezogene Verfahren betrifft somit nicht die Insolvenzmasse, weshalb ein zur Zeit der Insolvenzeröffnung bereits anhängiger Rechtsstreit auf Zahlung künftigen Unterhalts nach verbreiteter und vom Senat geteilter Auffassung nicht nach § 240 ZPO unterbrochen wird (ebenso OLG Koblenz aaO. unter Hinweis auf OLG Naumburg, OLGR 1998, 292, OLG Schleswig OLGR 2001, 422).

    Vielmehr muss der laufende Unterhalt auch in solchen Fällen realisierbar sein; die Entscheidung erfolgt insoweit durch (vertikales, d.h. zeitabschnittsweises und damit zulässiges) Teilurteil (OLG Koblenz, OLGR 2002, 386; OLG Schleswig, OLGR 2001, 422; a.A. zur Frage des Umfangs der Unterbrechungswirkung wohl Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., § 240 Rz. 8; Feiber in MünchKomm/ZPO, 2. Aufl., § 240 Rz. 18)).

  • BGH, 27.11.1985 - IVb ZR 79/84

    Darlegungslast des Unterhalt begehrenden, arbeitslosen Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03
    Um im Falle der Arbeitslosigkeit der Darlegungslast für seine fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit zu genügen, muss ein Unterhaltspflichtiger nach herrschender und vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilter Auffassung in nachprüfbarer Weise vortragen, welche Schritte er im einzelnen zu dem Zweck unternommen hat, einen zumutbaren Arbeitsplatz zu finden und sich bietende Erwerbsmöglichkeiten zu nutzen (BGH FamRZ 1996, 345, 346 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1986, 244, 246).

    Die bloße Meldung beim Arbeitsamt als arbeitssuchend reicht hierbei nicht aus (Wendl/Staudigl-Haußleiter, aaO. § 1 Rz. 427; BGH FamRZ 1986, 244, 246; 1085).

  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03
    Um im Falle der Arbeitslosigkeit der Darlegungslast für seine fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit zu genügen, muss ein Unterhaltspflichtiger nach herrschender und vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilter Auffassung in nachprüfbarer Weise vortragen, welche Schritte er im einzelnen zu dem Zweck unternommen hat, einen zumutbaren Arbeitsplatz zu finden und sich bietende Erwerbsmöglichkeiten zu nutzen (BGH FamRZ 1996, 345, 346 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1986, 244, 246).

    Ob ein arbeitsloser Unterhaltspflichtiger einen neuen Arbeitsplatz gefunden hätte, wenn er sich in der gebotenen Weise darum bemüht hätte, hängt neben den Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt auch von den persönlichen Eigenschaften des Bewerbers wie Alter, Ausbildung, Berufserfahrung und Gesundheitszustand (BGH FamRZ 1996, 345, 346; FamRZ 1987, 912, 913) sowie nicht zuletzt auch davon ab, wie er sich in seinen Bewerbungen und bei etwaigen Vorstellungsgesprächen präsentiert.

  • BGH, 25.10.1995 - XII ZR 247/94

    Ermittlung des unterhaltserheblichen Einkommens des zum Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03
    Der Unterhaltsbedarf der Klägerinnen bestimmt sich dagegen im Ausgangspunkt nach § 1610 Abs. 1 BGB und hat sich danach mangels eigener gesicherter Lebensstellung der Klägerinnen an der des Beklagten zu orientieren (BGH FamRZ 1996, 160).
  • BGH, 08.04.1987 - IVb ZR 39/86

    Versagung des Unterhaltsanspruchs wegen Nichtaufnahme einer zumutbaren

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03
    Ob ein arbeitsloser Unterhaltspflichtiger einen neuen Arbeitsplatz gefunden hätte, wenn er sich in der gebotenen Weise darum bemüht hätte, hängt neben den Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt auch von den persönlichen Eigenschaften des Bewerbers wie Alter, Ausbildung, Berufserfahrung und Gesundheitszustand (BGH FamRZ 1996, 345, 346; FamRZ 1987, 912, 913) sowie nicht zuletzt auch davon ab, wie er sich in seinen Bewerbungen und bei etwaigen Vorstellungsgesprächen präsentiert.
  • OLG Jena, 16.10.2003 - 1 UF 101/03

    Kindesunterhalt, Leistungsunfähigkeit, Umschulung, Interessenabwägung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03
    Vielmehr ist der Pflichtige gehalten, daneben Stellenangebote in Zeitungen und Anzeigenblättern sorgfältig zu überprüfen und sich ggfs. auch in Privatinitiative etwa durch Erkundigungen im Bekanntenkreis um eine geeignete Stelle zu bemühen (Wendl/Staudigl-Haußleiter, aaO.; vgl. auch OLG Brandenburg, MDR 2000, 1438 f; OLG Jena, NJW-RR 2004, 76f m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 03.12.1998 - 8 WF 8/98

    Unterbrechung eines anhängigen Rechtsstreits bei Unterhaltsansprüchen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03
    Das auf den künftigen Unterhalt bezogene Verfahren betrifft somit nicht die Insolvenzmasse, weshalb ein zur Zeit der Insolvenzeröffnung bereits anhängiger Rechtsstreit auf Zahlung künftigen Unterhalts nach verbreiteter und vom Senat geteilter Auffassung nicht nach § 240 ZPO unterbrochen wird (ebenso OLG Koblenz aaO. unter Hinweis auf OLG Naumburg, OLGR 1998, 292, OLG Schleswig OLGR 2001, 422).
  • OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 UF 309/99

    Zur gesteigerten Erwerbsverpflichtung nach § 1603 Abs. 2 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03
    Vielmehr ist der Pflichtige gehalten, daneben Stellenangebote in Zeitungen und Anzeigenblättern sorgfältig zu überprüfen und sich ggfs. auch in Privatinitiative etwa durch Erkundigungen im Bekanntenkreis um eine geeignete Stelle zu bemühen (Wendl/Staudigl-Haußleiter, aaO.; vgl. auch OLG Brandenburg, MDR 2000, 1438 f; OLG Jena, NJW-RR 2004, 76f m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2003 - 5 UF 146/02

    Insolvenzverfahren; Unterhaltsprozeß; Bedarf; Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03
    Die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen (rückständigen) Unterhaltsansprüche sind normale Insolvenzforderungen, die gemäß §§ 38, 40 InsO vom Insolvenzverfahren erfasst werden und daher - wie alle anderen Forderungen der persönlichen Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben - dem Insolvenzverwalter zur Eintragung in die Tabelle anzumelden sind (Kalthoener/Büttner-Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Auf. Rz. 113b; Wendl/Staudigl-Gutdeutsch, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. § 5 Rz. 122 b ff; OLG Koblenz, OLGReport Koblenz 2002, 386 f; 2001, 219; OLG Frankfurt/M, OLGR 2003, 96; OLG Schleswig, OLGR 2001, 422).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2007 - 9 WF 268/07

    Kindesunterhalt: Unterhaltsrelevante Leistungsfähigkeit durch Eröffnung des

    Dies folgt aus der Vorschrift des § 40 InsO (vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 2005, 279, 280; Musielak/Stadler, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 240, Rn. 5 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 31.05.2005 - 3 WF 179/05

    Pfändbarkeit der Einkünfte eines selbständig tätigen Zahnarztes

    Soweit es unterhalb dieser Grenze bleibt, ist deshalb wegen der laufenden Ansprüche der Unterhaltsgläubiger der Zugriff außerhalb des Insolvenzverfahrens zulässig, wenn man der herrschenden Auffassung der Instanzgerichte folgt (s. z.B. OLG Hamm, 11 UF 184/03 - OLGR 2004, 394f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.06.2004 - 25 W 34/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7962
OLG Frankfurt, 29.06.2004 - 25 W 34/04 (https://dejure.org/2004,7962)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.06.2004 - 25 W 34/04 (https://dejure.org/2004,7962)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Juni 2004 - 25 W 34/04 (https://dejure.org/2004,7962)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,7962) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 BRAGebO, § 91 ZPO
    Kostenfestsetzungsverfahren: Erhöhungsgebühr des Rechtsanwalts bei Beauftragung durch GbR oder Gesellschafter der GbR

  • Wolters Kluwer

    Erhöhungsgebühr im Falle der Beauftragung eines Rechtsanwalts von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu deren Vertretung ; Vereinbarkeit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch die Gesellschafter einer GbR als Einzelperson mit dem Kostenerstattungsrecht

  • Judicialis

    BRAGO § 6; ; ZPO § 91

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 6; ZPO § 91
    Erhöhungsgebühr nach § 6 BRAGO bei Beauftragung des Rechtsanwalts durch Gesellschaft bürgerlichen Rechts?

  • ibr-online

    Anwaltsgebühren bei Beauftragung durch GbR

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1997 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2004 - 25 W 34/04
    Wird der Rechtsanwalt von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit ihrer Vertretung beauftragt, fällt die Erhöhungsgebühr nach § 6 BRAGO nicht an, da die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) selbst als (teil-)rechtsfähig und partei- sowie prozeßfähig anzusehen und wie eine juristische Person zu behandeln ist (BGH NJW 2002, 1207; KG, Beschl. v. 22.02.02, 11 W 8/02.,Juris KORE 509842002).

    Daher ist jedenfalls nach dem Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18. Februar 2002 (II ZR 331/00, NJW 2002, 1207) über die (Teil-) Rechtsfähigkeit der GbR die Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch die einzelnen Mitglieder einer GbR anstatt durch diese selbst in Angelegenheiten der Gesellschaft nicht mehr geeignet, die Erhöhungsgebühr auszulösen (BGH JurBüro 2004, 145 f.).

  • BGH, 26.02.2003 - VIII ZB 69/02

    Erfallen der Erhöhungsgebühr bei Prozeßvertretung einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2004 - 25 W 34/04
    Daher ist jedenfalls nach dem Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18. Februar 2002 (II ZR 331/00, NJW 2002, 1207) über die (Teil-) Rechtsfähigkeit der GbR die Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch die einzelnen Mitglieder einer GbR anstatt durch diese selbst in Angelegenheiten der Gesellschaft nicht mehr geeignet, die Erhöhungsgebühr auszulösen (BGH JurBüro 2004, 145 f.).
  • KG, 22.02.2002 - 11 W 8/02
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2004 - 25 W 34/04
    Wird der Rechtsanwalt von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit ihrer Vertretung beauftragt, fällt die Erhöhungsgebühr nach § 6 BRAGO nicht an, da die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) selbst als (teil-)rechtsfähig und partei- sowie prozeßfähig anzusehen und wie eine juristische Person zu behandeln ist (BGH NJW 2002, 1207; KG, Beschl. v. 22.02.02, 11 W 8/02.,Juris KORE 509842002).
  • AG Euskirchen, 26.06.2015 - 11 M 1165/15

    Weigerung des Gerichtsvollziehers zur Durchführung der Zwangsvollstreckung i.R.d.

    2004 - 25 W 34/04; AG Euskirchen vom 25.01.2012 - 11 M #####/####).
  • AG Euskirchen, 25.01.2012 - 11 M 3138/11

    Erstattungsfähigkeit des Mehrvertretungszuschlags bei der Geltendmachung eines

    Wenn die Gesellschafter der Gemeinschaftspraxis den Rechtsanwalt jeweils als Einzelperson beauftragten, verstießen sie gegen den das Kostenerstattungsrecht beherrschenden Grundsatz möglichst kostensparenden prozessualen Vorgehens und könnten aus diesem Verstoß keine Rechte herleiten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.6.2004, 25 W 34/04, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 13.05.2004 - 6 VA 12/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9098
OLG Dresden, 13.05.2004 - 6 VA 12/04 (https://dejure.org/2004,9098)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.05.2004 - 6 VA 12/04 (https://dejure.org/2004,9098)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 6 VA 12/04 (https://dejure.org/2004,9098)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9098) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Amtshaftungsansprüche aus dem Geschäftsbereich der Justiz; Prüfung von Amtshaftungsansprüchen aus dem Geschäftsbereich der Justiz als Justizverwaltungsmaßnahme; Rechtsweg bei Amtshaftungsansprüchen; Funktioneller Behördenbegriff

  • Judicialis

    EGGVG § 23; ; EGGVG § 27

  • rechtsportal.de

    EGGVG § 23; EGGVG § 27
    Zur Bedeutung der Prüfung der Berechtigung erhobener Amtshaftungsansprüche durch OLG-Präsidenten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 17.07.1987 - 1 VA 2/87
    Auszug aus OLG Dresden, 13.05.2004 - 6 VA 12/04
    Vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob die betreffende Behörde im Einzelfall im funktionellen Sinne als Justizbehörde tätig geworden ist, mit anderen Worten, ob die jeweils in Rede stehende Amtshandlung in Wahrnehmung einer Aufgabe vorgenommen worden ist, die der jeweiligen Behörde als ihre spezifische Aufgabe auf einem der in § 23 EGGVG genannten Rechtsgebiete zugewiesen ist (Kammergericht, Beschluss vom 17.07.1987, Az.: 1 VA 2/87, NJW-RR 1988, 1531; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 23 Rdn. 1).

    Für die vom Antragsteller hier geltend gemachten Amtshaftungsansprüche ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, nicht aber der nach § 23 EGGVG gegeben (Kammergericht, Beschluss vom 17.07.1987, Az.: 1 VA 2/87, a. a. O.).

  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 10.84

    Kriminalpolizeiliche Handakte II - Sperrerklärung, § 96 StPO, (nicht) § 23 EGGVG

    Auszug aus OLG Dresden, 13.05.2004 - 6 VA 12/04
    Im Rahmen des § 23 EGGVG ist auf den funktionellen Behördenbegriff abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 15.11.1988, Az.: IV a VZ 5/88, BGHZ 105, 395, 399; BVerwG, Urteil vom 29.04.1984, Az.: 1 C 10/84, NJW 1984, 2233; Kammergericht, Beschluss vom 04.03.1980, Az.: 1 VA 2/79, OLGZ 1980, 394, 395).
  • BGH, 15.11.1988 - IVa ARZ (VZ) 5/88

    Überprüfung von Maßnahmen im Rahmen der Dienstaufsicht

    Auszug aus OLG Dresden, 13.05.2004 - 6 VA 12/04
    Im Rahmen des § 23 EGGVG ist auf den funktionellen Behördenbegriff abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 15.11.1988, Az.: IV a VZ 5/88, BGHZ 105, 395, 399; BVerwG, Urteil vom 29.04.1984, Az.: 1 C 10/84, NJW 1984, 2233; Kammergericht, Beschluss vom 04.03.1980, Az.: 1 VA 2/79, OLGZ 1980, 394, 395).
  • KG, 04.03.1980 - 1 VA 2/79
    Auszug aus OLG Dresden, 13.05.2004 - 6 VA 12/04
    Im Rahmen des § 23 EGGVG ist auf den funktionellen Behördenbegriff abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 15.11.1988, Az.: IV a VZ 5/88, BGHZ 105, 395, 399; BVerwG, Urteil vom 29.04.1984, Az.: 1 C 10/84, NJW 1984, 2233; Kammergericht, Beschluss vom 04.03.1980, Az.: 1 VA 2/79, OLGZ 1980, 394, 395).
  • BGH, 16.05.2007 - IV AR (VZ) 5/07

    Vertretung des Landes Hessen in einem Rechtsstreit betreffend die Aufnahme eines

    b) Es entspricht einhelliger Auffassung, dass der Begriff der Justizbehörde im funktionellen Sinne zu verstehen ist, wenn es darum geht, ob die jeweils in Rede stehende Amtshandlung in Wahrnehmung einer Aufgabe vorgenommen worden ist, die der jeweiligen Behörde als ihre spezifische Aufgabe auf einem der in § 23 EGGVG genannten Rechtsgebiete zugewiesen ist (vgl. BGHZ 105, 395, 399; Dresden OLGR 2004, 394; OLG Koblenz ZInsO 2005, 718; SchlHOLG NJW 2005, 1664; OLG Stuttgart ZIP 2006, 342; HansOLG ZInsO 2005, 1170; KG ZIP 2006, 294; OLG München ZVI 2005, 318; OLG Nürnberg ZIP 2007, 80; OLG Hamm Rpfleger 1974, 228; OLG Düsseldorf aaO und ZIP 2006, 2137; Löwe/Rosenberg/Böttcher, StPO 25. Aufl. § 23 EGGVG Rdn. 2; Karlsruher Kommentar zur StPO/Schoreit, 5. Aufl. § 23 EGGVG Rdn. 10 f.; Kissel/Mayer, GVG 4. Aufl. § 23 EGGVG Rdn. 13/14).
  • OLG Brandenburg, 24.07.2013 - 11 VA 12/13

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung: Zulässigkeit eines eine Auskunft über

    Bei der außergerichtlichen Prüfung und internen Entscheidung darüber, ob die Ansprüche aus Amtshaftung für Schäden, die durch Bedienstete seines Geschäftsbereichs verursacht worden sein sollen, anerkannt werden, wird der Antragsgegner nicht hoheitlich als Justizbehörde im funktionellen Sinne, sondern als (rechtsgeschäftlicher) Vertreter des Landes Brandenburg tätig; es geht dabei nicht um eine spezifische Aufgabe der Justizverwaltung, die ihm auf einem der in § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG genannten Rechtsgebiete zugewiesen ist (vgl. dazu OLG Dresden, Beschl. v. 13.05.2004 - 6 VA 12/04, Rdn. 7 f., OLG-Rp 2004, 394).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.01.2004 - 6 W 6/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10480
OLG Köln, 20.01.2004 - 6 W 6/04 (https://dejure.org/2004,10480)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.01.2004 - 6 W 6/04 (https://dejure.org/2004,10480)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - 6 W 6/04 (https://dejure.org/2004,10480)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,10480) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 08.05.2014 - 4 W 81/13

    Gegenstandswert eines isolierten Antrags auf Androhung von Ordnungsmitteln

    Nach einhelliger Auffassung in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung handelt es sich bei der (isolierten) Androhung von Ordnungsmitteln nach § 890 Abs. 2 ZPO bereits um einen Akt der Zwangsvollstreckung, in der Androhung von Ordnungsmitteln durch besonderen Beschluss liegt bereits der Beginn der Zwangsvollstreckung (BGH, NJW 1979, 217; BayObLG, Beschluss vom 15.02.1996 - 2Z BR 17/96 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 11.02.1986 - 14 W 197/85 - ; OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2004 - 6 W 6/04 - ; OLG Köln, Beschluss vom 15.11.1991 - 19 W 49/91 - ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.12.2001 - 6 W 101/01 - ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.08.1989 - 3 W 85/89 - ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht