Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.12.2003 - 4 U 36/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9741
OLG Zweibrücken, 18.12.2003 - 4 U 36/03 (https://dejure.org/2003,9741)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.12.2003 - 4 U 36/03 (https://dejure.org/2003,9741)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 4 U 36/03 (https://dejure.org/2003,9741)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,9741) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen einer Grunddienstbarkeit durch Entfallen eines Wohnvorteils; Wesen einer Grunddienstbarkeit; Grundbucheintrag als maßgebendes Kriterium für den Inhalt einer Grunddienstbarkeit; Auslegung eines Grundbucheintrags

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 894; ; BGB § 1018; ; BGB § 1019

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 894; BGB § 1018; BGB § 1019
    Erlöschen einer Grunddienstbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Löschung einer Grunddienstbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.02.1984 - V ZR 177/82

    Behauptungs- und Beweislast bei Streit über ein Leitungsrecht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.12.2003 - 4 U 36/03
    Eine Grunddienstbarkeit kann erlöschen, wenn infolge Veränderungen eines der betreffenden Grundstücke die Ausübung dauernd ausgeschlossen ist oder wenn der Vorteil für das herrschende Grundstück (§ 1019 BGB) infolge grundlegender Änderung der tatsächlichen Verhältnisse oder der rechtlichen Grundlage objektiv und endgültig weggefallen ist (BGH NJW 1984, 2157).
  • AG Donaueschingen, 05.12.2017 - 2 C 32/17

    Grunddienstbarkeit - Anspruch auf Löschung wenn obsolet?

    Eine Grunddienstbarkeit erlischt, wenn infolge Veränderung eines der betroffenen Grundstücke ihre Ausübung dauernd ausgeschlossen ist oder der Vorteil für das herrschende Grundstück (§ 1019 BGB) infolge grundlegender Änderung der tatsächlichen Verhältnisse oder der rechtlichen Grundlage objektiv und endgültig wegfällt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2008 - V ZR 171/07; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl. 2012, Rn. 1188 m.w.N.; Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2017, Rn. 75; Toussaint in: jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 894 BGB, Rn. 29; OLG Nürnberg, Urt. v. 26.10.2012 - 2 U 50/11: OLG Zweibrücken, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 4 U 36/03).
  • OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 186/05

    Dienstbarkeit: Anspruch des Eigentümers eines dienenden Grundstücks gegen den

    Ein solcher Vorteil kann für das herrschende Grundstück aber schon darin bestehen, dass die Grunddienstbarkeit für seinen Eigentümer Annehmlichkeiten begründet, ästhetische Interessen wahrt und anderes mehr (PfzOLG Zweibrücken OLG-Report Zweibrücken 2004, 399 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 11.09.2003 - 7 W 54/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1357
OLG Rostock, 11.09.2003 - 7 W 54/03 (https://dejure.org/2003,1357)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11.09.2003 - 7 W 54/03 (https://dejure.org/2003,1357)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11. September 2003 - 7 W 54/03 (https://dejure.org/2003,1357)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,1357) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 728 Abs. 2; 892; GBO § 47; InsO § 11 Abs. 2 Nr. 1; 32 Abs. 1 Nr. 1; 84 Abs. 1
    Keine Eintragung eines Insolvenzvermerks in das Grundbuch einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei Insolvenzeröffnungüber das Vermögen eines Gesellschafters

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Eintragung eines Insolvenzvermerks; Eintragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Übergang der Verwaltungsbefugnis und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Insolvenzvermerk im Grundbuch

  • Judicialis

    BGB § 728 Abs. 2; ; BGB ... § 892; ; InsO § 11 Abs. 2 Nr. 1; ; InsO § 32; ; InsO § 32 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 32 Abs. 2 S. 1; ; InsO § 80; ; InsO § 81; ; InsO § 84 Abs. 1; ; GBO §§ 13 ff.; ; GBO § 39; ; GBO § 47; ; GBO § 78; ; KO § 113; ; KO § 209; ; KO § 213; ; KO § 214; ; ZPO § 736; ; KostO § 11 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Eintragung eines Insolvenzvermerks im Grundbuch: Schuldner als Mitgesellschafter der als Eigentümerin eingetragenen GbR

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 260
  • ZIP 2004, 44
  • NZI 2003, 648
  • Rpfleger 2004, 94
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.02.1957 - VII ZR 250/56

    Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung

    Auszug aus OLG Rostock, 11.09.2003 - 7 W 54/03
    Zur Insolvenzmasse gehört das Anteilsrecht des Schuldners als Mitgesellschafter an dem Gesellschaftsvermögen (BGHZ 23, 307, 314; noch zur - vergleichbaren - Rechtslage nach der KO).

    Nur für den Fall, dass der Konkurs über das Vermögen jedes einzelnen Gesellschafters eröffnet wurde, hielt der Bundesgerichtshof die Zugehörigkeit des Gesamthandsvermögens zu allen Konkursmassen für gegeben (vgl. BGHZ 23, 307, 314).

  • LG Hamburg, 24.09.1986 - 71 T 50/86

    Eintragung eines Konkursvermerks in das Grundbuch nach Eröffnung des

    Auszug aus OLG Rostock, 11.09.2003 - 7 W 54/03
    Soweit eine Eintragung im hier begehrten Sinne in der Rechtsprechung teilweise für möglich gehalten wird (LG Hamburg, ZIP 1986, 1590; LG Dessau, ZInsO 2001, 626; LG Neubrandenburg, ZInsO 2001, 425), kann dem nicht gefolgt werden.
  • OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 3/01

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Grundstücksverkauf - Auflassungsvormerkung -

    Auszug aus OLG Rostock, 11.09.2003 - 7 W 54/03
    Vielmehr ist das Grundbuchamt gehalten, nach den §§ 13 ff. GBO die Antragsberechtigung und damit auch die Vertretungsverhältnisse bei gemeinschaftlichen Antragstellern zu prüfen und zu beachten (vgl. OLG Zweibrücken, ZInsO 2001, 672 f).
  • LG Neubrandenburg, 28.03.2001 - 4 T 84/01

    Insolvenzvermerk für Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bei

    Auszug aus OLG Rostock, 11.09.2003 - 7 W 54/03
    Soweit eine Eintragung im hier begehrten Sinne in der Rechtsprechung teilweise für möglich gehalten wird (LG Hamburg, ZIP 1986, 1590; LG Dessau, ZInsO 2001, 626; LG Neubrandenburg, ZInsO 2001, 425), kann dem nicht gefolgt werden.
  • LG Dessau, 20.11.2000 - 7 T 533/00

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Miterben; Verfügung

    Auszug aus OLG Rostock, 11.09.2003 - 7 W 54/03
    Soweit eine Eintragung im hier begehrten Sinne in der Rechtsprechung teilweise für möglich gehalten wird (LG Hamburg, ZIP 1986, 1590; LG Dessau, ZInsO 2001, 626; LG Neubrandenburg, ZInsO 2001, 425), kann dem nicht gefolgt werden.
  • LG Bonn, 04.02.2005 - 18 O 248/04

    Auseinandersetzung der Gesellschaft bei Insolvenz

    Die Auseinandersetzung vollzieht sich damit außerhalb des Insolvenzrechts (vgl.: BGH , Urteil v. 24.09.2001, Az.: II ZR 69-00 = DStR 2002, 288 f m.w.N.; BGH, Urteil vom 09.03.2000, Az.: IX ZR 355/98 = DStR 2000, 887 ff; OLG Rostock, NJW-RR 2004, 260 f.; OLG Zweibrücken, FGPrax 2001, 177, 178; Bamberger/Roth - Timm/Schöne, BGB, § 728 Rn. 14; Palandt/Sprau, 62 Aufl., § 733 Rn. 6; MüKo-BGB/Ulmer, 4. Aufl., § 728 Rn. 38, 40; MüKo- InsO/Stodolkowitz, § 84 Rn. 8; Kübler/Prütting, InsO, § 84 Rn.1, 33 m.w.N.; Berliner Praxlshandbuch lnsO,(Breutigam, Blersch, Goetsch), § 84 Rn.1, 4 f. (Blersch); Jaeger, KO, 9. Aufl., § 16 Rn. 3, 15, 16).
  • OLG München, 02.07.2010 - 34 Wx 62/10

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit eines Insolvenzvermerks für den

    c) Dem kann nicht entgegen gehalten werden, dass Eigentümer nicht der Schuldner - zusammen mit anderen Gesellschaftern -, sondern die GbR ist (so aber OLG Rostock NZI 2003, 648; OLG Dresden NZI 2002, 687; Demharter GBO 27. Aufl. § 38 Rn. 8).
  • OLG Dresden, 05.10.2011 - 17 W 828/11

    Zulässigkeit eines Insolvenzvermerks hinsichtlich eines Gesellschafters einer als

    Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat die Eintragung eines Insolvenzvermerks im Jahre 2002 abgelehnt (ZInsO 2002, 1031 ; ebenso OLG Rostock Rpfleger 2004, 94 ).
  • LG Duisburg, 07.04.2006 - 7 T 63/06

    Insolvenzvermerk bei Gesamthandeigentum

    Vor allem in Teilen der neueren Rechtsprechung wird demgegenüber die Auffassung vertreten, die insolvenzrechtlichen Verfügungsbeschränkungen betreffend einen Schuldner, der an einer grundbesitzenden Gesellschaft des bürgerlichen Rechts beteiligt ist, könnten nach dem Wortlaut des § 32 Abs. 1 Nr. 1 InsoO nicht im Grundbuch vermerkt werden, weil das eingetragene Recht nicht dem Schuldner persönlich, sondern der Gesellschaft zustehe (vgl. OLG Dresden NZI 2002, 687; OLG Rostock NZI 2003, 648 f.; LG Leipzig Rechtspfleger 2000, 111; LG Frankenthal Zeitschrift für InsoO 2001, 1760 f., LG Neurupin Zeitschrift für InsoO 2002, 145).
  • OLG Naumburg, 29.10.2013 - 12 Wx 29/13

    Grundbuchverfahren: Formerfordernisse für die Rücknahme des Eintragungsersuchens

    Eine Vollstreckung in das Gesellschaftsvermögen bleibt dagegen trotz Eröffnung des Gesellschafterinsolvenzverfahrens möglich (z.B. OLG Rostock Rpfleger 2004, 94; Schäfer in Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., Rdn. 37 zu § 728 BGB).
  • KG, 28.12.2010 - 1 W 409/10

    Grundbuchverfahren auf Eigentumsumschreibung: Verfügungsbefugnis der

    Der Umstand, dass der Gesellschafter während des Insolvenzverfahrens über seinen Gesellschaftsanteil nicht mehr verfügen und deshalb Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft nicht mehr selbst ausüben kann, stellt in dessen Person eine Verfügungsbeeinträchtigung dar (zur Frage, ob diese durch Insolvenzvermerk eintragungsfähig ist, vgl. OLG München, Beschluss vom 2. Juli 2010 - 34 Wx 62/10 - bei juris; OLG Rostock, NJW-RR 04, 260; Wilsch in Hügel a.a.O., Insolvenzrecht und Grundbuchverfahren Rdn. 75 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 22.06.2010 - 20 W 231/10

    Eintragung eines Insolvenzvermerks in das Grundbuch bei Insolvenz nur eines

    Die Eintragung des Insolvenzvermerkes wird in diesen Fällen teilweise unter Hinweis darauf abgelehnt, dass es sich um zwei verschiedene Vermögensmassen handelt und es deshalb an der nach § 39 GBO erforderlichen Voreintragung fehle (vgl. OLG Rostock NJW-RR 2004, 260; OLG Dresden NJW-RR 2003, 46; Demharter, a.a.0., § 38 Rn. 8; Bauer-von Oefele, Grundbuchrecht, § 38 Rn. 71).
  • LG Berlin, 24.03.2016 - 20 T 27/16

    Grundbuchsache: Eintragung eines Insolvenzvermerks in der Insolvenz eines

    Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass Eigentümer nicht der Schuldner - zusammen mit anderen Gesellschaftern -, sondern die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist, so dass den von der Grundstücksgesellschaft bürgerlichen Rechts ... & Partner zitierten Entscheidungen OLG Rostock, Beschluss vom 11. September 2003 - 7 W 54/03 -, ZIP 2004, 44, und OLG Dresden, Beschluss vom 17. September 2002 - 3 W 1149/02 -, ZIP 2003, 130, nicht zu folgen ist.
  • LG Kassel, 21.12.2007 - 3 T 668/07

    Eintragung eines Insolvenzvermerks bei Grundstückseigentum des Schuldners im

    So hat etwa das Oberlandesgericht Rostock (Beschluss vom 11.09.2003 - 7 W 54/03) die Eintragung eines solchen Insolvenzvermerks abgelehnt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.03.2004 - 11 Wx 13/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2006
OLG Karlsruhe, 26.03.2004 - 11 Wx 13/04 (https://dejure.org/2004,2006)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.03.2004 - 11 Wx 13/04 (https://dejure.org/2004,2006)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. März 2004 - 11 Wx 13/04 (https://dejure.org/2004,2006)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2006) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1904, 1896, 1901; FGG § 67 Abs. 1
    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über eine lebenserhaltende oder lebensverlängernde Behandlung durch einen Betreuer mit vormundschaftsgerichtlicher Betreuung; Lebenserhaltende und lebensverlängernde Maßnahmen bei irreversiblem tödlichen Verlauf des Leidens eines Betroffenen ohne kurz ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen, Sterbehilfe

  • Judicialis

    BGB § 1896; ; BGB § 1901; ; FGG § 67 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896; BGB § 1901; FGG § 67 Abs. 1
    Vormundschaftsgerichtliche Zustimmung bei Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 1904, 1896, 1901; FGG § 67 Abs. 1
    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Genehmigung eines Ernährungsabbruchs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1882
  • FGPrax 2004, 228
  • FamRZ 2004, 1319
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2004 - 11 Wx 13/04
    a) Zutreffend ist das Landgericht zwar davon ausgegangen, dass der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 17. März 2003 (NJW 2003, 1588-1594) im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung für die Verweigerung der Einwilligung des Betreuers in eine lebensverlängernde oder -erhaltende Behandlung oder Weiterbehandlung eines nicht einwilligungsfähigen Betroffenen eine vormundschaftsgerichtliche Prüfungszuständigkeit eröffnet hat.

    Dass der Bundesgerichtshof das Kriterium des unmittelbar bevorstehenden Todes nicht für maßgeblich erachtet, erhellt die Feststellung, dass das Vormundschaftsgericht der Entscheidung des Betreuers zustimmen müsse, wenn feststehe, dass die Krankheit des Betroffenen einen irreversiblen tödlichen Verlauf genommen habe und die ärztlicherseits angebotene Behandlung dem früher erklärten und fortgeltenden Willen des Betroffenen, hilfsweise dessen (individuell-) mutmaßlichen Willen widerspreche (vgl. BGH NJW 2003, 1588 [1593]).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof diesen Gesichtspunkt bei der Erörterung des vormundschaftsgerichtlichen Verfahrens unerörtert gelassen (vgl. BGH NJW 2003, 1588 [1593]), daraus kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass eine Verfahrenspflegerbestellung nicht erforderlich ist.

  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2004 - 11 Wx 13/04
    Der Bundesgerichtshof hat vielmehr unter Bezugnahme auf das Urteil des ersten Strafsenates vom 13. September 1994 (BGHSt 40, 257 = NJW 1995, 204-207) zwischen Hilfe beim Sterben, kurz: Sterbehilfe, und Hilfe zum Sterben oder Sterbehilfe im weiteren Sinn differenziert.

    Nach den weiteren Ausführungen des Bundesgerichtshofs sind dann jedoch an die Annahme des mutmaßlichen Willens erhöhte Anforderungen zu stellen gegenüber der Sterbehilfe im eigentlichen Sinn (vgl. BGHSt 40, 257 [260]).

    Da auch die Möglichkeit einer Entsprechung im mutmaßlichen, nicht nur im explizit geäußerten Willen für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen genügen kann, hätte es vorliegend für die Beurteilung des Willensmomentes weiterer Sachaufklärung bedurft, bei der frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen der Betroffenen ebenso zu berücksichtigen sind wie ihre religiöse Überzeugung, ihre sonstigen persönlichen Wertvorstellungen, ihre altersbedingte Lebenserwartung oder das Erleiden von Schmerzen (BGHSt 40, 257 = NJW 1995, 204 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 29.10.2001 - 19 Wx 21/01

    Sterbebegleitung - Einwilligung des Betreuers in Abbruch der künstlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2004 - 11 Wx 13/04
    Da es bei der Entscheidung über Abbruch oder Weiterführung lebenserhaltender Maßnahmen um einen massiven Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen geht, der als erheblicher zu bewerten ist als der Eingriff in die persönliche Unversehrtheit des Betroffenen durch eine Sterilisation, ergibt sich bereits aus der Auslegung des § 67 Abs. 1 FGG ihre zwingende Notwendigkeit (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 488 ; Senat, Beschluss vom 27.11.2001 11 Wx 64/01).
  • AG Siegen, 28.09.2007 - 33 XVII B 710

    Patientenverfügung, Betreuer, Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, PEG-Sonde,

    Wie jeder noch handlungsfähige Patient hat auch der zur selbständigen Willensbekundung nicht mehr fähige Kranke das Recht, die Einwilligung in ärztliche Maßnahmen zu verweigern (BVerfGE 52, 131 (174), abweichendes Votum der Richter I3, Niebler und Steinberger; OLG Karlsruhe, FGPrax 2004, 228 (228f.); Höfling, Jus 2000, 111 (115); Hufen, ZRP 2003, 248 (251); Kutzer, FPR 2004, 683 (686); Landau, ZRP 2005, 50 (52)).

    An die Feststellung dieser Werte im Zusammenhang mit der Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen sind erhöhte Anforderungen zu stellen (BGH, FGPrax 2003, 161 (164); OLG Karlsruhe, NJW 2002, 685 (686); FGPrax 2004, 228 (228)).

  • LG Kleve, 31.05.2010 - 4 T 77/10

    Lediglich Erteilung eines Negativattests durch Betreuungsgericht bei Abbruch

    Dass der Bundesgerichtshof das Kriterium des unmittelbar bevorstehenden Todes nicht für maßgeblich erachtet, erhellt die Feststellung, dass das Vormundschaftsgericht der Entscheidung des Betreuers zustimmen müsse, wenn feststehe, dass die Krankheit des Betroffenen einen irreversiblen tödlichen Verlauf genommen habe und die ärztlicherseits angebotene Behandlung dem früher erklärten und fortgeltenden Willen des Betroffenen, hilfsweise dessen (individuell-) mutmaßlichen Willen widerspreche (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2004, 1882 f. m.w.N, dort noch zum "alten Recht"; Palandt/Diederichsen, a.a.O., BGB, § 1901 a Rdnr. 7).
  • LG Waldshut-Tiengen, 20.02.2006 - 1 T 161/05

    Betreuung: Voraussetzungen vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung des Abbruchs

    Nicht erforderlich ist, dass der Tod in kurzer Zeit bevorsteht (OLG Karlsruhe NJW 04, 1882).
  • LG Berlin, 30.01.2007 - 83 T 519/06

    Betreuerentlassung: Eignungsmangel bei beabsichtigter Einstellung

    Dies gilt als Ausdruck des grundgesetzlich geschützten Selbstbestimmungsrechts (Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG) des Betroffenen selbst dann, wenn der Abbruch oder die Nichtfortführung der lebenserhaltenden Maßnahmen unweigerlich den Tod des Betroffenen zur Folge hat (BGH NJW 1995, 204 ff.; 2003, 1588 ff.; 2005, 2385 f.; OLG Karlsruhe NJW 2004, 1882 f.; OLG Frankfurt/M. NJW 2006, 3436; Kammer NJW 2006, 3014 f.; LG Waldshut-Tiengen NJW 2006, 2270 ff.).
  • LG Berlin, 03.03.2006 - 83 T 595/05

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigungsbedürftigkeit der Einwilligung eines

    Der BGH in Zivilsachen hat sich in seiner Grundsatzentscheidung vom 17. März 2003 (NJW 2003, 1588 ff. [BGH 17.03.2003 - XII ZB 2/03 ], ebenso: BGH NJW 2005, 2385 ff. [BGH 08.06.2005 - XII ZR 177/03 ]; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1319 f. [OLG Karlsruhe 26.03.2004 - 11 Wx 13/04 ]) dieser Rechtsauffassung angeschlossen.
  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 27.04.2005 - 10 XVII 89/03

    Betreuung im Bereich Gesundheitsfürsorge: Gerichtliche Genehmigung des Abbruchs

    Dass der Wachkomazustand der Betroffenen nicht in absehbarer Zeit zu ihrem Tode führt, steht einem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen nicht entgegen (Palandt, BGB, Vor § 1896 Rdnr 10; BGH, NJW 1995, 204; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 1882).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4674
OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03 (https://dejure.org/2004,4674)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.06.2004 - 15 W 319/03 (https://dejure.org/2004,4674)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juni 2004 - 15 W 319/03 (https://dejure.org/2004,4674)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4674) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 5, 8 Abs. 2, 16 Abs. 1, 156; BNotO § 19
    Keine Amtspflichtverletzung bei unterbliebener Anforderung eines Kostenvorschusses

  • Judicialis

    KostO § 5; ; KostO § 8 Abs. 2; ; KostO § 156; ; BNotO § 19

  • rechtsportal.de

    Zur Frage der Amtspflichtverletzung eines Notars wegen fehlender Einforderung eines ausreichenden Vorschusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Amtspflichtverletzung wegen des Unterlassens der Einreichung eines ausreichenden Vorschusses bezüglich der Beurkundung eines Vertrages; Sinn und Zweck der Vorschusseinforderung; Gesamtschuldnerische Inanspruchnahme bezüglich der Kosten einer Beurkundung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 64/88

    Verzugsschaden des Notars

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03
    Abgesehen von den in der Vorschrift genannten Ausnahmefällen steht es somit nicht im freien Belieben des Urkundsnotars, ob er von einer Vorschussanforderung absieht, vielmehr ist er hierzu verpflichtet (BGHZ 108, 268 = NJW 1989, 2615).

    Eine abweichende Beurteilung ist auch nicht im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHZ 108, 268 geboten.

  • OLG Düsseldorf, 21.01.1986 - 10 W 179/85
    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03
    Aus dieser Wahlfreiheit folgt, dass dem Gläubiger von einem Gesamtschuldner nicht entgegengehalten werden kann, er sei bei der Rechtsverfolgung gegenüber dem im Innenverhältnis allein haftenden Gesamtschuldner nicht mit dem erforderlichen Nachdruck vorgegangen (OLG Düsseldorf DNotZ 1986 763).

    Das wäre aber unvereinbar damit, dass der Notar nach §§ 5 Abs. 1 S. 1 KostO, 421 S. 1 BGB nach seinem Belieben von jedem Kostenschuldner die Notarkosten ganz oder zum Teil fordern kann, dies grundsätzlich auch dann, wenn der andere, im Innenverhältnis allein haftende Gesamtschuldner zahlungsunfähig geworden ist und der Notar ihn noch beizeiten möglicherweise mit Erfolg in Anspruch hätte nehmen können (vgl. OLG Düsseldorf DNotZ 1986, 763; BayObLG Rpfleger 1992, 223; OLG Frankfurt OLGR 1998, 282; Schl-Holst. OLG OLGR Schleswig 2002, 142; Assenmacher/Mathias KostO, 15. Aufl. S. 1077; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 15. Aufl. § 8 Rd. 36).

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03
    Bei der Auslegung eines Erbvertrags muss bei vertragsmäßigen Verfügungen der erklärte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien ermittelt werden, §§ 133, 157 BGB (BGHZ 106, 359 = NJW 1989, 2885; BayObLGZ 1994, 313, 319 = NJW-RR 1995, 330; 1995, 120, 123 = NJW-RR 1995, 904; FamRZ 1997, 911); für die Auslegung einseitiger Verfügungen gelten dagegen die allgemeinen Grundsätze der Testamentsauslegung (§ 2299 Abs. 2 S. 1 BGB).

    Für diese Schlussfolgerung konnte das Landgericht zunächst den in der Rechtsprechung einhellig anerkannten Erfahrungssatz anführen, dass die Annahme einer vertragsmäßigen Zuwendung besonders nahe liegend ist, wenn in einem notariellen Vertrag einer Person etwas durch Verfügung von Todes wegen zugewendet wird, die an dem Vertrag selbst beteiligt ist (BGHZ 26, 204, 208 = NJW 1958, 498; 106, 359 = NJW 1989, 2885; BayObLG NJW-RR 1990, 200, 201; 2003, 293, 294; MK/BGB-Musielak, 3. Aufl., § 2278, Rdnr.4).

  • BayObLG, 11.11.2002 - 1Z BR 53/01

    Auslegung eines Erbvertrages - gegenseitige Erbeinsetzung mit

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03
    Gegenstand der Vertragsauslegung ist ebenfalls, ob eine Verfügung, die nicht ausdrücklich als vertragsmäßig getroffen bezeichnet ist, als vertragsmäßig gewollt anzusehen ist (BayObLG NJW-RR 2003, 293, 294; Soergel/Wolf, BGB, 13. Aufl., § 2278 Rdnr. 5).

    Für diese Schlussfolgerung konnte das Landgericht zunächst den in der Rechtsprechung einhellig anerkannten Erfahrungssatz anführen, dass die Annahme einer vertragsmäßigen Zuwendung besonders nahe liegend ist, wenn in einem notariellen Vertrag einer Person etwas durch Verfügung von Todes wegen zugewendet wird, die an dem Vertrag selbst beteiligt ist (BGHZ 26, 204, 208 = NJW 1958, 498; 106, 359 = NJW 1989, 2885; BayObLG NJW-RR 1990, 200, 201; 2003, 293, 294; MK/BGB-Musielak, 3. Aufl., § 2278, Rdnr.4).

  • BayObLG, 16.01.1997 - 1Z BR 84/96

    Erbvertragliche Bestimmungen bei Alleinerbschaft des behinderten Sohnes aus

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03
    Bei der Auslegung eines Erbvertrags muss bei vertragsmäßigen Verfügungen der erklärte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien ermittelt werden, §§ 133, 157 BGB (BGHZ 106, 359 = NJW 1989, 2885; BayObLGZ 1994, 313, 319 = NJW-RR 1995, 330; 1995, 120, 123 = NJW-RR 1995, 904; FamRZ 1997, 911); für die Auslegung einseitiger Verfügungen gelten dagegen die allgemeinen Grundsätze der Testamentsauslegung (§ 2299 Abs. 2 S. 1 BGB).
  • BayObLG, 26.10.1994 - 1Z BR 159/93

    Erlöschen des Testamentsvollstreckeramtes

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03
    Bei der Auslegung eines Erbvertrags muss bei vertragsmäßigen Verfügungen der erklärte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien ermittelt werden, §§ 133, 157 BGB (BGHZ 106, 359 = NJW 1989, 2885; BayObLGZ 1994, 313, 319 = NJW-RR 1995, 330; 1995, 120, 123 = NJW-RR 1995, 904; FamRZ 1997, 911); für die Auslegung einseitiger Verfügungen gelten dagegen die allgemeinen Grundsätze der Testamentsauslegung (§ 2299 Abs. 2 S. 1 BGB).
  • BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96

    Anfechtung des Erbvertrages bei Irrtum über Bindungswirkung - Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03
    Davon bleibt die Möglichkeit der Irrtumsanfechtung nach den §§ 2281 Abs. 1, 2078 Abs. 1 BGB unberührt, wenn die Ehegatten sich in einem Irrtum über die Bindungswirkung des Erbvertrages befunden haben sollten (BayObLG FamRZ 1997, 1430); eine solche Anfechtung ist hier nicht erklärt.
  • BayObLG, 28.01.1998 - 1Z BR 162/97

    Abgrenzung eines Erbvertrags von einer testamentarischen Verfügung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03
    Unter diesem Gesichtspunkt unterscheidet sich der vorliegende Fall maßgeblich von denjenigen, auf die sich die von der weiteren Beschwerde herangezogenen Entscheidungen des BayObLG (BayObLGZ 1993, 248 = FamRZ 1993, 1494; 1998, 22 = NJW-RR 1998, 729) beziehen: Dort handelte es sich jeweils um in privatschriftlicher Form vorgenommene Verfügungen der Erblasserin, die im Zusammenhang mit von ihr erwarteten Pflegeleistungen stand und von dem begünstigten Dritten jeweils mitunterschrieben worden war.
  • BayObLG, 30.06.1987 - BReg. 3 Z 90/87

    Mitwirken des Präsidenten des Landgerichts als Richter in

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03
    Denn insoweit handelt es sich nur um eine das Innenverhältnis der Urkundsbeteiligten betreffende Regelung (BayObLG JurBüro 1988, 89).
  • BayObLG, 16.06.1993 - 1Z BR 10/93

    Voraussetzungen der Aufhebung auf Grund eines Verstoßes gegen Art. 103 GG

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03
    Unter diesem Gesichtspunkt unterscheidet sich der vorliegende Fall maßgeblich von denjenigen, auf die sich die von der weiteren Beschwerde herangezogenen Entscheidungen des BayObLG (BayObLGZ 1993, 248 = FamRZ 1993, 1494; 1998, 22 = NJW-RR 1998, 729) beziehen: Dort handelte es sich jeweils um in privatschriftlicher Form vorgenommene Verfügungen der Erblasserin, die im Zusammenhang mit von ihr erwarteten Pflegeleistungen stand und von dem begünstigten Dritten jeweils mitunterschrieben worden war.
  • BGH, 08.01.1958 - IV ZR 219/57

    Bindung durch Erbvertrag

  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

  • BayObLG, 06.02.1992 - BReg. 3 Z 179/91

    Wahlrecht des Notars bei Kostengesamtschuldnern

  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

  • OLG Hamm, 16.03.1993 - 15 W 135/92

    Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments mit Wiederverheiratungsklausel

  • BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94

    Anfechtung einer Erbschaftsannahme

  • OLG Hamm, 04.10.1993 - 8 U 124/93

    Aufhebung einer Stiftung; Wirksamkeit der Bestellung eines Sachwalters; Begriff

  • BayObLG, 30.10.1989 - 1a BReg.Z 19/88

    Vertragsmäßige Verfügung von Todes wegen; Bindungswirkung des Erbvertrags;

  • KG, 21.10.2011 - 9 W 195/10

    Notarkostenbeschwerdeverfahren: Rubrumsberichtigung bei unrichtiger

    Insoweit handelt es sich lediglich um eine das Innenverhältnis der nach §§ 2, 3 KostO zur Kostentragung Verpflichteten betreffende Regelung (OLG Hamm OLGR 2004, 399).

    Ein Kostenvorschuss dient ausschließlich dem Kostensicherungsinteresse des Notars, nicht dem Schutz der Urkundsbeteiligten (OLG Hamm OLGR 2004, 399).

  • OLG Frankfurt, 22.02.2011 - 20 W 88/08

    Notarkosten: Geschäftswert für die notarielle Beurkundung der Aufhebung eines

    Ob sich in diesen Fällen der Geschäftswert lediglich nach dem Gebäudewert richtet (so etwa OLG Celle FGPrax 2005, 84; LG Bonn Rpfleger 2003, 48; wohl auch Oefele/Winkler, Handbuch des Erbbaurechts, 4. Aufl., Rz. 9.41; vgl. auch allgemein Bund Rpfleger 2005, 242 und JurBüro 2005, 268) oder dem nach § 19 KostO zu bemessenden Wert des Bauwerks und (höchstens) 80 % des Grundstückswerts (so etwa Assenmacher/Mathias, KostO, 16. Aufl., Stichwort "Erbbaurecht", Ziffer 8; Korintenberg/Schwarz, KostO, 18. Aufl., § 21 Rz. 36; Filzek, KostO, 4. Aufl., § 21 Rz. 10; Ingenstau/Hustedt, ErbbauRG, 9. Aufl., Anhang II. Rz. 39; Notarkasse, Streifzug durch die Kostenordnung, 7. Aufl., Rz. 497, 492 ff., und MittBayNot 2005, 171), kann für das vorliegende Verfahren offen bleiben.
  • OLG Frankfurt, 24.03.2011 - 20 W 55/08

    Notarkosten: Verstoß gegen Zitiergebot nach § 154 II KostO

    Es ist richtig, dass die Vorschusseinforderung nur dem Kosteninteresse des Notars dient und nicht den oder die Kostenschuldner vor der Inanspruchnahme auf die Kosten durch den Notar schützen soll (vgl. OLG Schleswig OLGR Schleswig 2002, 142; BayObLG Rpfleger 1992, 223; OLG Hamm MittBayNot 2005, 171; Senat OLGR Frankfurt 1998, 282, je zitiert nach juris).
  • LG Mönchengladbach, 12.01.2005 - 5 T 305/04

    Amtspflichten des Notars beim Versand vollstreckbarer Ausfertigungen

    8. Kostenrecht - Keine Verpflichtung des Notars zur Anforderung eines Kostenvorschusses (OLG Hamm, Beschluss vom 9.6. 2004 - 15 W 319/03 - mitgeteilt von Richter am OLG Helmut Engelhardt, Emsdetten) BNotO § 19 KostO §§ 5; 8 Abs. 2; 156 Der Kostenschuldner kann seiner gesamtschuldnerischen Inanspruchnahme auf die Kosten einer Beurkundung nicht mit Erfolg entgegenhalten, der Notar habe es versäumt, von dem anderen Urkundsbeteiligten, der im Innenverhältnis die Tragung der Notarkosten übernommen hat, einen Kostenvorschuss anzufordern.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.06.2004 - 16 Wx 83/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8095
OLG Köln, 07.06.2004 - 16 Wx 83/04 (https://dejure.org/2004,8095)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.06.2004 - 16 Wx 83/04 (https://dejure.org/2004,8095)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Juni 2004 - 16 Wx 83/04 (https://dejure.org/2004,8095)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,8095) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Betreuerbestellung entgegen dem Willen des Betreuten; Bestellung eines Betreuers bei einem leichten hirnorganischen Psychosyndrom; Voraussetzungen der Einschränkung oder Aufhebung des Selbstbestimmungsrechts; Pflicht zur Anhörung des Betroffenen vor ...

  • Bt-Recht

    Mangelnde Fähigkeit, Schulden abzutragen, Erforderlichkeit der Betreuung

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 1

  • RA Kotz

    Betreuerbestellung: Anhörung des Betroffenen und Erkrankung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896 Abs. 1
    Keine Betreuungsbedürftigkeit allein bei Unfähigkeit, regelmäßig Schulden zu tilgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bergisch Gladbach - 4 XVII K 309/99
  • LG Köln - 6 T 89/04
  • OLG Köln, 07.06.2004 - 16 Wx 83/04

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 288 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 44/99

    Notwendigkeit der Betreuerbestellung

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.2004 - 16 Wx 83/04
    Voraussetzung ist, dass der Betroffene nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten eigenverantwortlich zu handeln (vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 908).
  • AG Lübeck, 16.04.2012 - 4 XVII H 13700

    Aufhebung einer Betreuung: Konsequente Ablehnung und "Unbetreubarkeit" des

    Voraussetzung ist insoweit, dass der Betroffene nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflusst von seiner Erkrankung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten unter Abwägung der für und wider die Betreuung sprechenden Gesichtspunkte eigenverantwortlich zu handeln (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 07.06.2004 - 16 Wx 83/04, Tz. 3; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 01.09.2009 - 2 W 100/09, Tz. 22, zitiert jeweils nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 205/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4200
OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 205/03 (https://dejure.org/2004,4200)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.07.2004 - 13 U 205/03 (https://dejure.org/2004,4200)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Juli 2004 - 13 U 205/03 (https://dejure.org/2004,4200)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4200) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 42 (Leitsatz)

    Keine Gesamtnichtigkeit formularmäßiger Lohn-/Gehaltsabtretung trotz unwirksamer Verwertungsregelung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGBG § 6 Abs. 3; BGB § 306 Abs. 3
    Keine Gesamtnichtigkeit formularmäßiger Lohn-/Gehaltsabtretung trotz unwirksamer Verwertungsregelung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2005, 742
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 27.11.1997 - GSZ 1/97

    Großer Senat für Zivilsachen entscheidet über Freigabeklauseln bei

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 205/03
    Dass eine fehlende oder unzureichende Freigaberegelung lediglich dazu führt, dass an deren Stelle ein ermessensunabhängiger Freigabeanspruch des Sicherungsgebers tritt, entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, B. v. 27.11.1997 - GSZ 1 u. 2/97, WM 1998, 227, 230 = NJW 1998, 671 = BGHZ 137, 212; Urt. v. 15.04.1998 - VIII ZR 246/95, NJW-RR 1998, 1123, 1124; Urt. v. 05.05.1998 - XI ZR 234/95, NJW 1998, 2206, 2207).

    In seiner Entscheidung vom 27.11.1997 (GSZ 1 und 2/97, WM 1998, 227, 229 = NJW 1986, 671 = BGHZ 137, 212) hat der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs dargelegt, dass jeder Vertrag über die Bestellung fiduziarischer Sicherheiten - und hierzu zählt auch die vorliegende Gehaltsabtretung - auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien ein Treuhandverhältnis begründet.

    Aus der Natur des Vertrags als Treuhandvertrag sowie aus der Interessenlage der Parteien hat der Große Senat einen ermessensunabhängigen Freigabeanspruch des Sicherungsgebers gegen den Sicherungsnehmer für den Fall abgeleitet, dass der Sicherungsnehmer Sicherheiten bereits vor Vertragsbeendigung endgültig nicht mehr benötigt (BGH, aaO, WM 1998, 227, 229).

    Seit der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen vom 27.11.1997 (GSZ 1 und 2/97, WM 1998, 227) hatte der Bundesgerichtshof keine Gelegenheit mehr, sich mit den hier entscheidungserheblichen Fragen zu befassen.

  • BGH, 22.06.1989 - III ZR 72/88

    Formularmäßige Vereinbarung von Vollmachts- und Lohnabtretungsklauseln

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 205/03
    (aa) Freilich hat der Bundesgerichtshof - was auch das Landgericht nicht verkennt - mit Urteilen vom 07.07.1992 (XI ZR 274/91, NJW 1992, 2626) und vom 14.06.1994 (XI ZR 210/93, WM 1994, 1613 = NJW 1994, 2754) entschieden, dass eine Lohn- und Gehaltsabtretung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann wirksam vereinbart werden kann, wenn darin auch die Voraussetzungen, unter denen der Verwender von der Zession Gebrauch machen darf, hinreichend eindeutig und in einer Weise bestimmt werden, die zu einem vernünftigen, schutzwürdige Belange des Kunden angemessen berücksichtigenden Interessenausgleich führen (s. auch das bereits zuvor in einem Verbandsklageverfahren ergangene Urt. des BGH v. 22.06.1989 - III ZR 72/88, BGHZ 108, 98, 104).

    In der Literatur wird hier zumeist gefordert, dass der Schuldner mit einem nicht nur geringfügigen Teil seiner Verpflichtung im Verzug ist (Kothe, ZIP 1988, 1225, 1237; ders., EWiR 1992, 835, 836; v. Westphalen in: Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke, Stand Juni 2003, Lohn- und Gehaltsabtretungsklauseln Rz. 20, s. auch BGH, Urt. v. 22.06.1989 - III ZR 72/88, BGHZ 108, 98, 106).

    Dabei kann an dieser Stelle offen bleiben, wie die sachlichen Voraussetzungen der Verwertung im einzelnen zu bestimmen sind (s. hierzu BGH, Urt. v. 22.06.1989 - III ZR 72/88, BGHZ 108, 98, 106; Kothe, ZIP 1988, 1225, 1237; ders., EWiR 1992, 835, 836; v. Westphalen in: Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke, Stand Juni 2003, Lohn- und Gehaltsabtretungsklauseln Rz. 20).

  • BGH, 07.07.1992 - XI ZR 274/91

    Unwirksame Abtretungsklausel in Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 205/03
    (aa) Freilich hat der Bundesgerichtshof - was auch das Landgericht nicht verkennt - mit Urteilen vom 07.07.1992 (XI ZR 274/91, NJW 1992, 2626) und vom 14.06.1994 (XI ZR 210/93, WM 1994, 1613 = NJW 1994, 2754) entschieden, dass eine Lohn- und Gehaltsabtretung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann wirksam vereinbart werden kann, wenn darin auch die Voraussetzungen, unter denen der Verwender von der Zession Gebrauch machen darf, hinreichend eindeutig und in einer Weise bestimmt werden, die zu einem vernünftigen, schutzwürdige Belange des Kunden angemessen berücksichtigenden Interessenausgleich führen (s. auch das bereits zuvor in einem Verbandsklageverfahren ergangene Urt. des BGH v. 22.06.1989 - III ZR 72/88, BGHZ 108, 98, 104).

    Dem wird Ziff. 20 (2) der AGB-Banken in der bis 1993 geltenden Fassung nicht gerecht (BGH, Urt. v. 07.07.1992 - XI ZR 274/91, NJW 1992, 2626, 2627).

    Denn in eher noch höherem Maße als der Pfandgeber hat der Schuldner bei einer stillen Zession ein dringendes, schützenswertes Interesse, rechtzeitig vor der Offenlegung und Einziehung benachrichtigt zu werden (so ausdrücklich BGH, Urt. v. 07.07.1992 - XI ZR 274/91, NJW 1992, 2626, 2627).

  • BGH, 12.12.1995 - XI ZR 10/95

    Auswirkungen der Unwirksamkeit der Verwertungsregelung auf eine Globalabtretung

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 205/03
    Eine Feststellungsklage bleibt daher als Zwischenfeststellungsklage gem. § 256 Abs. 2 ZPO zulässig; der erhobene Feststellungsantrag ist daher als Zwischenfeststellungsantrag zu werten (vgl. zum Ganzen BGH, Urt. v. 27.11.1998 - V ZR 180/97, ZIP 1999, 447, s. auch BGH, Urt. v. 12.12.1995 - XI ZR 10/95, NJW 1996, 847).

    Vorliegend macht die Klägerin gegen die Beklagte einen Anspruch aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung (aus § 816 Abs. 2 BGB nach erfolgter Genehmigung der an die nichtberechtigte Beklagte bewirkten Leistung - hierzu vgl. Lieb in: MüKo-BGB, 3. Auflage 1997, § 816 Rz. 63 mit weit. Nachw.) geltend, der grundsätzlich geeignet ist, die zur Auskunftserteilung verpflichtende rechtliche Sonderbeziehung zu begründen (vgl. BGH, Urt. v. 12.12.1995 - XI ZR 10/95, NJW 1996, 847, 848).

    Diese Rechtsauffassung ist in den auch von der Berufung angezogenen Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 17.01.1995 (XI ZR 192/93, NJW 1995, 1085, 1086), 27.06.1995 (XI ZR 8/94, NJW 1995, 2221, 2222), 21.11.1995 (XI ZR 255/94, NJW 1996, 388, 389) und 12.12.1995 (XI ZR 10/95, NJW 1996, 847) - die sämtlich andere Sachgestaltungen betrafen - zustimmend zitiert (s. auch Lindacher in: Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Auflage 2001, § 6 Rz. 57).

  • BGH, 30.05.1995 - XI ZR 78/94

    Formularmäßige Abtretung einer Kapitallebensversicherung; Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 205/03
    Der erste Fall betraf die offene Zession von Lebensversicherungsansprüchen und Ansprüchen gegen die kassenärztliche oder kassenzahnärztliche Vereinigung (BGH, Urt. v. 30.05.1995 - XI ZR 78/94, NJW 1995, 2219, 2220 f.), der zweite Fall die Lohnabtretung an die Finanzverwaltung, die sich - statt der Zession - selbst einen Vollstreckungstitel hätte schaffen können, und der aus diesem Grunde besonders lag (BGH, Urt. v. 27.04.1995 - IX ZR 123/94, WM 1996, 1345, 1346).
  • BGH, 10.05.1994 - XI ZR 65/93

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Globalabtretung

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 205/03
    Hinzu kommt schließlich, dass - wie das Landgericht im Zusammenhang mit der Bewertung der fehlenden Freigabeklausel zurecht ausgeführt hat - die Annahme der Gesamtnichtigkeit in erster Linie weiteren (ungesicherten) Gläubigern des Sicherungsgebers nutzt, deren Schutz die gerichtliche Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen aber gerade nicht bezweckt (BGH, Urt. v. 10.05.1994 - XI ZR 65/93, WM 1994, 1283, 1284).
  • BGH, 27.04.1995 - IX ZR 123/94

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer formularmäßigen Lohnabtretung; Erfordernis

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 205/03
    Der erste Fall betraf die offene Zession von Lebensversicherungsansprüchen und Ansprüchen gegen die kassenärztliche oder kassenzahnärztliche Vereinigung (BGH, Urt. v. 30.05.1995 - XI ZR 78/94, NJW 1995, 2219, 2220 f.), der zweite Fall die Lohnabtretung an die Finanzverwaltung, die sich - statt der Zession - selbst einen Vollstreckungstitel hätte schaffen können, und der aus diesem Grunde besonders lag (BGH, Urt. v. 27.04.1995 - IX ZR 123/94, WM 1996, 1345, 1346).
  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 205/03
    Eine ergänzende Vertragsauslegung bei unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt in Betracht, wenn - wie hier - dispositives Gesetzesrecht nicht existiert und die ersatzlose Streichung der inkriminierten Klausel keine angemessene, den typischen Interessen des AGB-Verwenders und seines Vertragspartners Rechnung tragende Lösung bietet (BGH, Urt. v. 03.11.1999 - VIII ZR 269/98, ZIP 2000, 314, 319 f.; Basedow in: MüKo-BGB, 4. Auflage 2001, § 6 AGBG Rz. 24).
  • BGH, 10.10.1985 - 4 ARs 18/85

    Vollstreckungshilfe der Türkei

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 205/03
    In seiner Entscheidung vom 27.11.1997 (GSZ 1 und 2/97, WM 1998, 227, 229 = NJW 1986, 671 = BGHZ 137, 212) hat der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs dargelegt, dass jeder Vertrag über die Bestellung fiduziarischer Sicherheiten - und hierzu zählt auch die vorliegende Gehaltsabtretung - auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien ein Treuhandverhältnis begründet.
  • BGH, 18.01.1996 - IX ZR 69/95

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 205/03
    Auch die "weite" Sicherungszweckerklärung kann unter AGB-rechtlichen Gesichtspunkten allenfalls zu deren Beschränkung auf den Anlass der Sicherheitenbestellung - das Darlehen vom 27.01.1988 - führen (vgl. für die Grundschuld: BGH, Urt. v. 24.06.1997 - XI ZR 288/96, NJW 1997, 2677; für die Bürgschaft: BGH, Urt. v. 18.01.1996 - IX ZR 69/95, BGHZ 132, 6, 9).
  • BGH, 21.11.1995 - XI ZR 255/94

    Vereinbarung einer Deckungsobergrenze bei einer Globalabtretung; Auswirkungen der

  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 180/97

    Verfügung über ein Grundstück in Volkseigentum; Verbindung des Auskunfts- und

  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95

    Auskunftspflicht des Handelsvertreters über Geschäfte mit Konkurrenzunternehmen;

  • BGH, 14.06.1994 - XI ZR 210/93

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungsabtretung von Lohn- und

  • BGH, 24.06.1997 - XI ZR 288/96

    Des Sicherungszwecks einer Grundschuld auf alle künftigen Forderungen

  • BGH, 27.06.1995 - XI ZR 8/94

    Wirksamkeit von Globalabtretungen und Sicherungsübereignungen nach AGB-Banken

  • BGH, 13.06.1985 - I ZR 35/83

    GEMA-Vermutung II; Geltung der GEMA-Vermutung für die musikalische Vertonung

  • BGH, 17.01.1995 - XI ZR 192/93

    Umdeutung einer mangels qualifizierter Freigabeklausel unwirksamen

  • BGH, 14.07.1987 - IX ZR 57/86

    Auskunftsanspruch des Abtretungsempfänger gegen den Grundschuldgläubiger

  • BGH, 05.05.1998 - XI ZR 234/95

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Globalabtretung ohne angemessene

  • BGH, 15.04.1998 - VIII ZR 246/95

    Rechtsfolgen der Unangemessenheit formularmäßger Bewertungs- und Freigabeklauseln

  • BGH, 26.04.2005 - XI ZR 289/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Sicherungsabtretung von arbeitsvertraglichen

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in WM 2005, 742 veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2014 - 9 U 118/11

    Altrechtliche Grunddienstbarkeit nach Badischem Landrecht: Umfang der

    aa) Die Geltendmachung von Rechten aus einer Grunddienstbarkeit kann gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn in der Zeit nach der Begründung des Rechts erhebliche Veränderungen eingetreten sind, die dazu geführt haben, dass - auf Grund der Veränderung der Verhältnisse - die Beschränkungen durch die Dienstbarkeit für den Belasteten nicht mehr zumutbar erscheinen (vgl. BGH, DNotz 1959, 240; BGH, WM 1970, 193; OLG Zweibrücken, OLGR 2004, 399).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.07.2003 - 11 U 321/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8573
OLG Celle, 10.07.2003 - 11 U 321/02 (https://dejure.org/2003,8573)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.07.2003 - 11 U 321/02 (https://dejure.org/2003,8573)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 11 U 321/02 (https://dejure.org/2003,8573)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,8573) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Materielle Rechtskraft: Erneute Geltendmachung von Mängeln der Kaufsache durch die im Erstprozess unterlegene Partei

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 322 Abs. 1 ZPO; § 296 Abs. 2 ZPO; § 139 Abs. 5 ZPO; § 139 Abs. 4 S. 2 ZPO
    Schadensersatz wegen Nichterfüllung ; Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages; Entgegenstehende Rechtskraft; Kontradiktorisches Gegenteil; Verletzung der Hinweispflicht des Gerichts

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung ; Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages; Entgegenstehende Rechtskraft; Kontradiktorisches Gegenteil; Verletzung der Hinweispflicht des Gerichts

  • Judicialis

    ZPO § 322 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 322 Abs. 1
    Keine Geltendmachung des Gegenteils der im Vorprozess festgestellten Rechtsfolge im Folgeprozess - entgegen stehende Rechtskraft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 179/98

    Erfordernis eines richterlichen Hinweises bei Aufgreifen einer Rechtsfrage durch

    Auszug aus OLG Celle, 10.07.2003 - 11 U 321/02
    Nichts anderes ergibt sich aus der von dem Kläger zitierten Entscheidung des BGH (MDR 2001, S. 1009).
  • BGH, 07.07.1993 - VIII ZR 103/92

    Präklusion von Tatsachen bei Abrechnung eines gekündigten Factoringvertrags

    Auszug aus OLG Celle, 10.07.2003 - 11 U 321/02
    Dabei ist lediglich umstritten, ob es sich um eine Frage der entgegenstehenden Rechtskraft gem. § 322 Abs. 1 ZPO in Form des von der Rechtsprechung anerkannten (BGH, NJW 1993, S. 2684, 2685; NJW 1995, S. 967, 968) kontradiktorischen Gegenteils und damit der Zulässigkeit (Doderer, NJW 1991, S. 878 ff., 881; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, § 154 II.1.) oder um ein Problem der Präklusion, die das Gericht an einer abweichenden Entscheidung hindert, und damit der Begründetheit (Zöller/Vollkommer, 23. Auflage, vor § 322 ZPO, Rn. 25; OLG München, BauR 1996, S. 428 ff.) handelt.
  • OLG München, 30.05.1995 - 28 U 4457/94

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei nur teilweiser Vereinbarung der

    Auszug aus OLG Celle, 10.07.2003 - 11 U 321/02
    Dabei ist lediglich umstritten, ob es sich um eine Frage der entgegenstehenden Rechtskraft gem. § 322 Abs. 1 ZPO in Form des von der Rechtsprechung anerkannten (BGH, NJW 1993, S. 2684, 2685; NJW 1995, S. 967, 968) kontradiktorischen Gegenteils und damit der Zulässigkeit (Doderer, NJW 1991, S. 878 ff., 881; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, § 154 II.1.) oder um ein Problem der Präklusion, die das Gericht an einer abweichenden Entscheidung hindert, und damit der Begründetheit (Zöller/Vollkommer, 23. Auflage, vor § 322 ZPO, Rn. 25; OLG München, BauR 1996, S. 428 ff.) handelt.
  • BGH, 11.11.1994 - V ZR 46/93

    Umfang der Rechtskraft und Präklusion von Tatsachen durch anderweitige

    Auszug aus OLG Celle, 10.07.2003 - 11 U 321/02
    Dabei ist lediglich umstritten, ob es sich um eine Frage der entgegenstehenden Rechtskraft gem. § 322 Abs. 1 ZPO in Form des von der Rechtsprechung anerkannten (BGH, NJW 1993, S. 2684, 2685; NJW 1995, S. 967, 968) kontradiktorischen Gegenteils und damit der Zulässigkeit (Doderer, NJW 1991, S. 878 ff., 881; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, § 154 II.1.) oder um ein Problem der Präklusion, die das Gericht an einer abweichenden Entscheidung hindert, und damit der Begründetheit (Zöller/Vollkommer, 23. Auflage, vor § 322 ZPO, Rn. 25; OLG München, BauR 1996, S. 428 ff.) handelt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.06.2004 - 16 Wx 124/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7278
OLG Köln, 23.06.2004 - 16 Wx 124/04 (https://dejure.org/2004,7278)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.06.2004 - 16 Wx 124/04 (https://dejure.org/2004,7278)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - 16 Wx 124/04 (https://dejure.org/2004,7278)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,7278) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

  • AG Bonn - 36 III 6/04
  • LG Bonn - 4 T 54/04
  • OLG Köln, 23.06.2004 - 16 Wx 124/04

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 130 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.02.1984 - IVb ZB 701/81

    Auswirkungen des Vaterschaftsanerkenntnisses eines Ausländers

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.2004 - 16 Wx 124/04
    Dies ist seit der IPR-Reform (Gesetz zur Neuregelung des IPR vom 25.07.1986, BGBl. I S. 1142) in Art. 10 Abs. 1 EGBGB normiert, entsprach aber auch schon zuvor der herrschenden Meinung (vgl. etwa BGHZ 90, 129 ff. = StAZ 1984, 194).
  • BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 141/86

    Berichtigung von Unterschriften in Personenstandsbüchern

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.2004 - 16 Wx 124/04
    Nach § 47 Abs. 1 PStG kann ein - wie vorliegend - abgeschlossener Eintrag in das Geburtenbuch auf Anordnung des Gerichts grundsätzlich nur dann berichtigt werden, wenn zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass er von Anfang an unrichtig gewesen ist (vgl. BGH StAZ 1988, 10 ff. = NJW 1988, 1469, 1470; BayObLG StAZ 1996, 41; OLG Frankfurt a.M. StAZ 1996, 330, 331).
  • LG Saarbrücken, 17.09.2010 - 5 T 13/10

    Personenstandsrecht: Anspruch auf Berichtigung des Geburtenbuchs wegen

    Nach § 47 Abs. 1 PStG kann ein abgeschlossener Eintrag in das Geburtenbuch auf Anordnung des Gerichts grundsätzlich nur dann berichtigt werden, wenn zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass er von Anfang an unrichtig war (vgl. BGH, NJW 1988, 1469; OLG Köln, Beschluss vom 23.06.2004 - AZ 16 Wx 124/04; AG Bremen, Beschluss vom 14.01.2007 - Az 48 III 160/06; OLG München, Beschluss vom 23.12.2008 - Az 31 Wx 105/08).

    Ist dies nicht der Fall, so ist der Geburtseintrag einer Berichtigung zugänglich (vgl. AG Bremen, Beschluss vom 14.01.2007 - AZ 48 III 160/06; OLG Köln, Beschluss vom 23.06.2004 - Az 16 Wx 124/04).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht