Rechtsprechung
   OLG Dresden, 24.06.2004 - 7 W 554/04   

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https://dejure.org/2004,2704
OLG Dresden, 24.06.2004 - 7 W 554/04 (https://dejure.org/2004,2704)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.06.2004 - 7 W 554/04 (https://dejure.org/2004,2704)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 7 W 554/04 (https://dejure.org/2004,2704)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung der Einlagepflicht eines Kommanditisten durch Überweisung auf ein debitorisches Bankkonto der Gesellschaft; Erfüllung einer Einlagepflicht durch Aufrechnung mit einer Regressforderung; Aufrechnungsverbot bei einer Kommanditeinlageforderung; Aufrechnung mit ...

  • Judicialis

    HGB § 110; ; HGB § 110 Abs. 1; ; HGB § 171; ; HGB § 171 Abs. 1; ; GmbHG § 19 Abs. 2 Satz 2; ; InsO § 94

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllung der Kommanditeinlageverpflichtung durch Überweisung auf ein debitorisch geführtes Bankkonto der Gesellschaft und Aufrechnung mit der entstandenen Regressforderung gem. § 110 HGB - keine entsprechende Anwendung des § 19 Abs. 2 Satz 2 GmbHG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leistung der Kommanditeinlage durch Zahlung auf ein debitorisches Konto einer GmbH & Co. KG: Wirksamkeit der Aufrechnung mit Aufwendungsersatzanspruch gem. § 110 HGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Kommanditisteneinlage und das debitorische Gesellschaftskonto

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kommanditisteneinlage und das debitorische Gesellschaftskonto

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    HGB §§ 110, 171
    Leistung der Kommanditeinlage durch Zahlung auf ein debitorisches Konto einer GmbH & Co KG: Wirksamkeit der Aufrechnung mit Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 110 HGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 2140
  • BB 2004, 2710
  • DB 2004, 1770
  • NZG 2004, 1155
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.07.1985 - II ZR 269/84

    Kommanditistenhaftung bei Verrechnung der Einlageschuld mit nicht mehr

    Auszug aus OLG Dresden, 24.06.2004 - 7 W 554/04
    Grundsätzlich ist allerdings seit dem Urteil des BGH vom 8.7.1985 (II ZR 269/84, BGHZ 95, 188, 195 = NJW 1985, 2947) anerkannt, dass bei einer Aufrechnung des Kommanditisten der Anspruch auf die Pflichteinlage nicht in Höhe des Nennwertes, sondern nur in Höhe des objektiven Wertes der aufgerechneten Gegenforderung erlischt.

    Wie der BGH jedoch an gleicher Stelle ausgeführt hat, gilt von diesem Grundsatz eine Ausnahme für den Fall, dass es sich bei der aufgerechneten Gegenforderung um eine Regressforderung des Kommanditisten wegen der Befriedigung eines Gesellschaftsgläubigers handelt (BGHZ 95, 188, 195 f.; ebenso MünchKommHGB/K. Schmidt, §§ 171, 172 Rn. 60; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, § 171 Rn. 36; Röhricht/Graf von Westphalen/von Gerkan, HGB, 2. Aufl., § 171 Rn. 50; Baumbach/Hopt, HGB, 31. Aufl., § 171 Rn. 7).

    Leistet der Kommanditist, der seine Kommanditeinlage noch nicht erbracht hat, vor der Insolvenz der Gesellschaft an einen Gesellschaftsgläubiger, ist er in Höhe des Nennbetrages der getilgten Forderung gegenüber sämtlichen Gesellschaftsgläubigerin von der Kommanditistenhaftung gemäß § 171 Abs. 1 HGB befreit (vgl. BGH, Urteil vom 03.03.1969 - II ZR 222/67, BGHZ 51, 391; BGHZ 95, 188, 195).

    In dem Fall, den der BGH in BGHZ 95, 188, zu beurteilen hatte, lag eine solche Konstellation vor, ohne dass der BGH insoweit ein Aufrechnungsverbot statuiert hat.

    Er hat vielmehr ausdrücklich festgestellt, dass der im Recht der GmbH geltende Grundsatz, nach dem die Verrechnung der Einlageschuld mit einer nicht vollwertigen Forderung gegen die Gesellschaft im Ganzen unwirksam sei, auf der besonderen Ausprägung des Kapitalaufbringungsgrundsatzes im GmbH-Recht beruhe und auf die Kommanditgesellschaft nicht übertragen werden könne (BGHZ 95, 188, 198).

    Die Kapitalaufbringung bei der GmbH & Co. KG ist dadurch ausreichend abgesichert, dass die diesbezüglichen GmbH- und KG-Regeln für beide Gesellschaften nebeneinander eingehalten werden müssen (vgl. K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, § 56 V 1 a, S. 1653) und dass auch für die Leistung auf die Kommanditeinlage grundsätzlich das Prinzip der objektiven Wertdeckung gilt (BGHZ 95, 188, 195).

  • BGH, 09.12.1971 - II ZR 33/68

    Aufrechnung gegen Hafteinlageanspruch im Konkurs der Kommanditgesellschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 24.06.2004 - 7 W 554/04
    Die Möglichkeit der Aufrechnung besteht gemäß § 94 InsO auch noch in der Insolvenz, sofern - wie hier der Fall - die Aufrechnungsbefugnis bereits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestand (vgl. BGH, Urt. v. 9.12.1971 - II ZR 33/68, BGHZ 58, 72, 75 = NJW 1972, 480; Urt. v. 7.7.1980 - II ZR 233/79, NJW 1981, 232, 233 - beide Entscheidungen noch zur KO; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, § 171 Rn. 111).
  • BGH, 03.03.1969 - II ZR 222/67

    Aufrechnung gegen Anspruch auf Kommanditeinlage

    Auszug aus OLG Dresden, 24.06.2004 - 7 W 554/04
    Leistet der Kommanditist, der seine Kommanditeinlage noch nicht erbracht hat, vor der Insolvenz der Gesellschaft an einen Gesellschaftsgläubiger, ist er in Höhe des Nennbetrages der getilgten Forderung gegenüber sämtlichen Gesellschaftsgläubigerin von der Kommanditistenhaftung gemäß § 171 Abs. 1 HGB befreit (vgl. BGH, Urteil vom 03.03.1969 - II ZR 222/67, BGHZ 51, 391; BGHZ 95, 188, 195).
  • BGH, 17.03.2004 - XII ZB 192/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG Dresden, 24.06.2004 - 7 W 554/04
    c) Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt auch nicht unter dem Gesichtspunkt in Betracht, dass der Rechtssache im vorliegenden Fall grundsätzliche Bedeutung beikäme oder eine Entscheidung zur Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich wäre (vgl. zu diesem Bewilligungsgrund BGH, Beschl. v. 17.3.2004 - XII ZB 192/02, FamRZ 2004, 867).
  • BGH, 07.07.1980 - II ZR 233/79

    Präklusion von Angriffsmitteln und Verteidigungsmitteln wegen Zugang nach einer

    Auszug aus OLG Dresden, 24.06.2004 - 7 W 554/04
    Die Möglichkeit der Aufrechnung besteht gemäß § 94 InsO auch noch in der Insolvenz, sofern - wie hier der Fall - die Aufrechnungsbefugnis bereits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestand (vgl. BGH, Urt. v. 9.12.1971 - II ZR 33/68, BGHZ 58, 72, 75 = NJW 1972, 480; Urt. v. 7.7.1980 - II ZR 233/79, NJW 1981, 232, 233 - beide Entscheidungen noch zur KO; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, § 171 Rn. 111).
  • OLG Oldenburg, 06.05.2010 - 1 U 93/09

    Leistung einer ausstehenden Kommanditanlage durch Zahlung an einen

    Auch dies hätte dann Erfüllungswirkung gehabt (vgl. OLG Dresden NZG 2004, 1155; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 171 HGB Rn. 43, m.w.N.; Röhricht/v.Westphalen/v.Gerkan/Haas, HGB, 3. Aufl., § 171 HGB Rn. 31).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.07.2004 - 6 U 59/04   

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https://dejure.org/2004,3030
OLG Frankfurt, 08.07.2004 - 6 U 59/04 (https://dejure.org/2004,3030)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.07.2004 - 6 U 59/04 (https://dejure.org/2004,3030)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - 6 U 59/04 (https://dejure.org/2004,3030)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 UWG, § 7 Abs 2 Nr 2 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 2 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Unaufgeforderte Telefonwerbung; sachliches Interesse des Anzurufenden an einer Kontaktaufnahme

  • aufrecht.de

    Werbeanrufe beim Anwalt sind wettbewerbswidrig

  • stroemer.de

    Berliner Anwaltsspiegel

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung von Telefonwerbung; Notwendigkeit eines sachlichen Interesses des Anzurufenden an der Kontaktaufnahme per Telefon ; Annahme eines sachlichen Interesses des anzurufenden Werbeadressaten (Rechtsanwalt) an einer telefonischen Kontaktaufnahme; ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Berliner Anwaltsspiegel

    §§ 3, 7 Abs. 2 Nr. 2, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG n.F.

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 7 II 2; ; UWG § 8 I; ; UWG § 8 III Nr. 2

  • BRAK-Mitteilungen

    Werbeanruf in einer Anwaltskanzlei

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbsverstoß bei unaufgeforderter Telefonwerbung für Anzeigenschaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Wettbewerbswidrige Werbeanrufen

  • beck.de (Leitsatz)

    Telefonwerbung für Werbeanzeige

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Wettbewerbswidrige Werbeanrufe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2984
  • NJW 2004, 2985
  • GRUR-RR 2004, 254
  • MMR 2004, 758
  • afp 2004, 482
  • afp 2004, 585
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 87/02

    Telefonwerbung für Zusatzeintrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2004 - 6 U 59/04
    Die Voraussetzung eines sachlichen Interesses des Anzurufenden an einer Kontaktaufnahme gerade per Telefon ist durch BGH "Telefonwerbung für Zusatzeintrag" (WRP 2004, 603) nicht fallen gelassen worden.

    Die zwischen den Parteien allein streitige Frage, ob die Antragsgegnerin aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des anzurufenden Rechtsanwalts vermuten durfte (BGH WRP 1991, 470 ­ Telefonwerbung IV; WRP 2004, 603 ­ Telefonwerbung für Zusatzeintrag) ist entgegen der Ansicht des LG zu verneinen.

  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 133/89

    Telefonwerbung IV - Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2004 - 6 U 59/04
    Die zwischen den Parteien allein streitige Frage, ob die Antragsgegnerin aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des anzurufenden Rechtsanwalts vermuten durfte (BGH WRP 1991, 470 ­ Telefonwerbung IV; WRP 2004, 603 ­ Telefonwerbung für Zusatzeintrag) ist entgegen der Ansicht des LG zu verneinen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2015 - L 6 U 75/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1317 -

    Das Vorliegen einer Polyneuropathie habe das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Im Urteil vom 15. Mai 2008 (L 6 U 59/04) festgestellt.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.07.2004 - 17 U 301/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4459
OLG Karlsruhe, 06.07.2004 - 17 U 301/03 (https://dejure.org/2004,4459)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.07.2004 - 17 U 301/03 (https://dejure.org/2004,4459)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Juli 2004 - 17 U 301/03 (https://dejure.org/2004,4459)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung des Rechtsscheins einer Bevollmächtigung des Geschäftsbesorgers zum Abschluss von Darlehensverträgen und deren Abwicklung ; Übermittlung einer Selbstauskunft sowie von Einkommensnachweisen eines Immobilienerwerbers an ein Kreditinstitut; ...

  • Judicialis

    BGB § 164; ; BGB § 171 Abs. 1; ; BGB § 172 Abs. 1; ; BGB § 497 Abs. 3; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 818; ; BGB § 197 a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zu den Folgen eines vom vollmachtlosen Vertrater abgeschlossenen Darlehnsvertrages in Bezug auf die Übermittlung einer Selbstauskunft und auf die Ansprüche des Darlehnsnehmers gegen die Bank

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unwirksame Vollmacht = unwirksamer Darlehensvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 20.04.2004 - XI ZR 171/03

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht; Ausgleich von ohne Rechtsgrund

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.2004 - 17 U 301/03
    a) Der von den Klägern mit ihr geschlossene notarielle Geschäftsbesorgungsvertrag einschließlich Vollmachtserteilung ist im Hinblick auf die umfassend erteilte Vollmacht wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG gem. § 134 BGB nichtig (BGH, Urteil vom 16.03.2004 - XI ZR 60/03, S.6; Urteil vom 20.04.2004 - XI ZR 171/03, S. 8; NJW 2004, 154, 157 m.w.N.).

    Von einer Wirksamkeit der Darlehensverträge im Hinblick auf § 172 BGB kann nur ausgegangen werden, wenn der Beklagten spätestens bei deren Abschluss eine Ausfertigung der die Geschäftsbesorgerin als Vertreterin des Klägers ausweisenden notariellen Vollmachtsurkunde vorlag (BGH, Urteil vom 20.04.2004 - XI ZR 171/03, S. 10 m.w.N.; WM 2004, 417, 421 m.w.N.).

    Denn eine Duldungsvollmacht ist nur gegeben, wenn der Vertretene es - in der Regel über einen längeren Zeitraum - wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn ohne eine Bevollmächtigung als Vertreter auftritt, und der Vertragspartner dieses bewusste Dulden dahin versteht und nach Treu und Glauben verstehen darf, dass der als Vertreter handelnde bevollmächtigt ist (BGH, Urteil vom 20.04.2004 - XI ZR 171/03, S. 11 m.w.N.; NJOZ 2004, 1498, 1501).

    Die Beklagte hat schon nicht hinreichend einen sachlichen und zeitlichen Bezug zwischen diesen Handlungen der Darlehensnehmer und den abgeschlossenen Darlehensverträgen dargelegt (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.2004 - XI ZR 171/03, S. 12; NJW 2003, 2091, 2093).

    Im Übrigen ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 20.04.2004 - XI ZR 171/03, S. 12, 13; und XI ZR 164/03, S. 12; 13) die Übersendung einer Selbstauskunft sowie von Einkommensnachweisen, die keinen Bezug zu der späteren Geschäftsbesorgerin erkennen lassen und die lediglich der Vorprüfung dienen, ob jemand überhaupt als kreditwürdig erscheint und als Darlehensnehmer in Betracht kommt, regelmäßig nicht geeignet, den Rechtsschein einer Bevollmächtigung der Geschäftsbesorgerin zu begründen.

    Alle Beteiligten gingen von der Wirksamkeit der erteilten Vollmacht und somit auch der Darlehensverträge aus (BGH, Urteil vom 20.04.2004 - XI ZR 171/03, S. 14 m.w.N.).

    Der bereicherungsrechtliche Ausgleich zwischen der Beklagten als Angewiesenen und den Dritten als Zuwendungsempfängern wäre dann nach den Regeln der Nichtleistungskondiktion vorzunehmen, was bedeutet, dass sich die Beklagte unmittelbar an die Zuwendungsempfänger halten müsste (BGH, Urteil vom 20.04.2004 - XI ZR 171/03, S. 16 m.w.N.).

    Der Feststellungsantrag ist - im übrigen unabhängig von der mit der Berufung der Beklagten angegriffenen Höhe des Bereicherungssaldos - zulässig und begründet (BGH, Urteil vom 20.04.2004 - XI ZR 171/03, S. 17; NJW 2004, 153).

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 47/01

    Zur Abwicklung widerrufender Realkreditverträge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.2004 - 17 U 301/03
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den Fällen des Widerrufs des Darlehensvertrags gem. § 1 Abs. 1 HWiG der Nettokreditbetrag von der Bank an den Vertragspartner geleistet und von diesem nach § 3 Abs. 1 HWiG grundsätzlich zurückzugewähren, wenn die Darlehenssumme weisungsgemäß direkt an den Wohnungsverkäufer ausgezahlt worden ist und es sich bei dem Grundstückskaufvertrag und dem Kreditvertrag nicht um ein verbundenes Geschäft handelt (BGH, NJW 2004, 153; NJW 2003, 422, 423).

    Auch dies gilt jedoch nur insoweit, als die Überweisung der Darlehensvaluta an einen Dritten einen Darlehensrückzahlungsanspruch begründet (BGH, NJW 2003, 422, 423).

  • BGH, 03.06.2003 - XI ZR 289/02

    Ausweisung der Finanzierungsvermittlungsprovision in einem im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.2004 - 17 U 301/03
    Vor der sog. Notarentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.09.2000 (NJW 2001, 70) musste ein Beteiligter den Verstoß des Geschäftsbesorgungsvertrages und der Vollmacht gegen das Rechtsberatungsgesetz nicht erkennen (BGH, BKR 2003, 623, 625).

    Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrags im Jahr 1993, vor der sog. Notarentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.09.2000 (NJW 2001, 70), musste die Beklagte die Unwirksamkeit der Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nicht kennen (BGH, BKR 2003, 623, 625; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 494, 497 m.w.N.).

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.2004 - 17 U 301/03
    Vor der sog. Notarentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.09.2000 (NJW 2001, 70) musste ein Beteiligter den Verstoß des Geschäftsbesorgungsvertrages und der Vollmacht gegen das Rechtsberatungsgesetz nicht erkennen (BGH, BKR 2003, 623, 625).

    Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrags im Jahr 1993, vor der sog. Notarentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.09.2000 (NJW 2001, 70), musste die Beklagte die Unwirksamkeit der Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nicht kennen (BGH, BKR 2003, 623, 625; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 494, 497 m.w.N.).

  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 447/02

    Einwendungsdurchgriff bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.2004 - 17 U 301/03
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den Fällen des Widerrufs des Darlehensvertrags gem. § 1 Abs. 1 HWiG der Nettokreditbetrag von der Bank an den Vertragspartner geleistet und von diesem nach § 3 Abs. 1 HWiG grundsätzlich zurückzugewähren, wenn die Darlehenssumme weisungsgemäß direkt an den Wohnungsverkäufer ausgezahlt worden ist und es sich bei dem Grundstückskaufvertrag und dem Kreditvertrag nicht um ein verbundenes Geschäft handelt (BGH, NJW 2004, 153; NJW 2003, 422, 423).

    Der Feststellungsantrag ist - im übrigen unabhängig von der mit der Berufung der Beklagten angegriffenen Höhe des Bereicherungssaldos - zulässig und begründet (BGH, Urteil vom 20.04.2004 - XI ZR 171/03, S. 17; NJW 2004, 153).

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 53/02

    Rechtsschein einer Vollmachtsurkunde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.2004 - 17 U 301/03
    b) Zu Recht hat das Landgericht im Ergebnis eine Wirksamkeit der Darlehensverträge unter dem Gesichtspunkt der Rechtsscheinshaftung gem. §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 1 BGB verneint, denn der Beklagten lag bei deren Abschluss unstreitig weder das Original noch eine notariell beglaubigte Ausfertigung der der Geschäftsbesorgerin erteilten Vollmacht vor (BGH, Urteil vom 16.03.2004, S. 7; WM 2004, 417, 421 m.w.N.).

    Von einer Wirksamkeit der Darlehensverträge im Hinblick auf § 172 BGB kann nur ausgegangen werden, wenn der Beklagten spätestens bei deren Abschluss eine Ausfertigung der die Geschäftsbesorgerin als Vertreterin des Klägers ausweisenden notariellen Vollmachtsurkunde vorlag (BGH, Urteil vom 20.04.2004 - XI ZR 171/03, S. 10 m.w.N.; WM 2004, 417, 421 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 210/02

    Unterlassungsklage bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Wegfall der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.2004 - 17 U 301/03
    Es bedarf dennoch keiner abschließenden Entscheidung, ob deshalb nach den Änderungen der ZPO durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.07.2001 grundsätzlich von der Richtigkeit des dort wiedergegeben Tatsachenvortrags ausgegangen werden muss (so OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 778, 779; 891, 892; Musielak/Ball, ZPO, 3. Aufl., § 529 Rn. 6; Ball, NZM 2002, 409, 411; a. A. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2003, 573, 574; Gaier, NJW 2004, 110).
  • OLG Saarbrücken, 19.02.2003 - 1 U 653/02

    Anspruch auf Restwerklohn

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.2004 - 17 U 301/03
    Es bedarf dennoch keiner abschließenden Entscheidung, ob deshalb nach den Änderungen der ZPO durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.07.2001 grundsätzlich von der Richtigkeit des dort wiedergegeben Tatsachenvortrags ausgegangen werden muss (so OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 778, 779; 891, 892; Musielak/Ball, ZPO, 3. Aufl., § 529 Rn. 6; Ball, NZM 2002, 409, 411; a. A. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2003, 573, 574; Gaier, NJW 2004, 110).
  • BGH, 15.03.1990 - III ZR 248/88

    Sittenwidrigkeit eines Darlehensgeschäfts zur Finanzierung eines Bordellbetriebes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.2004 - 17 U 301/03
    Die Kläger haben allenfalls einen Bereicherungsanspruch erlangt, nicht aber den Darlehensbetrag oder die Befreiung von einer Verbindlichkeit gegenüber den Zahlungsempfängern (BGH, NJW-RR 1990, 750, 751; NJW 1978, 1970, 1972; 1989, 2879, 2881; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2000, 845, 848).
  • BGH, 22.05.1978 - III ZR 153/76

    Im Reisegewerbe vermittelter Darlehensvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.2004 - 17 U 301/03
    Die Kläger haben allenfalls einen Bereicherungsanspruch erlangt, nicht aber den Darlehensbetrag oder die Befreiung von einer Verbindlichkeit gegenüber den Zahlungsempfängern (BGH, NJW-RR 1990, 750, 751; NJW 1978, 1970, 1972; 1989, 2879, 2881; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2000, 845, 848).
  • BGH, 01.06.1989 - III ZR 261/87

    Zurechnung von Kenntnissen des Filialleiters einer Bank; Rechtsfolgen arglistiger

  • OLG Saarbrücken, 11.08.1999 - 1 U 867/98

    Unterschied einer Haftung beim Verkauf einer nicht vorhandenen Sache einerseits

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2003 - 8 U 33/03

    Bankkredit zur Finanzierung einer Kapitalanlage: Schutz des Vertrauens einer Bank

  • BGH, 10.02.1999 - VIII ZR 314/97

    Darlegungs- und Beweislast bei Anwendung der Saldotheorie

  • BGH, 16.03.2004 - XI ZR 60/03

    Rechtswirksamkeit der Kreditgewährung bei einem steuersparenden Bauherren- und

  • BGH, 25.03.2003 - XI ZR 227/02

    Wirksamkeit der Vollmacht bei unerlaubter Rechtsberatung durch einen

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

  • BGH, 02.03.2004 - XI ZR 267/02

    Nichtigkeit eines ohne Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG abgeschlossener

  • BGH, 20.04.2004 - XI ZR 164/03

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht

  • OLG Karlsruhe, 20.01.2004 - 17 U 53/03

    Wirksamkeit eines im Jahre 1995 zur Finanzierung eines Fondsbeitritts durch einen

  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits

  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97

    Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von

  • OLG Karlsruhe, 29.10.2002 - 17 U 140/01

    Widerrufsbelehrung bei einem im Wege eines Haustürgeschäfts geschlossenen

  • OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 17 U 7/05

    Finanzierung der Beteiligung an einem Immobilienfonds durch Darlehensverträge:

    Die Verjährung von Bereicherungsansprüchen aufgrund in regelmäßigen Raten geleisteter Zinszahlungen richtet sich nach § 197 BGB a. F. (OLG Karlsruhe, Urt. v. 6. Juli 2004 - 17 U 301/03, OLGR Karlsruhe 2004, S. 405ff.; zuletzt BGH, ZIP 2004, 2180).
  • OLG Karlsruhe, 21.02.2006 - 17 U 63/05

    Kreditfinanzierte Immobilienanlage: Bereicherungsschuld des Anlegers bei

    Die Verjährung bereicherungsrechtlicher Ansprüche auf Rückgewähr von in regelmäßigen Raten gezahlten Zinsen beurteilt sich nach § 197 BGB a.F. (vgl. bereits Senat, OLGR 2004, 405).
  • OLG Stuttgart, 23.11.2004 - 6 U 76/04

    Kreditfinanzierter Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Widerruflichkeit

    Weil im vorliegenden Fall eine Rückabwicklung nach dem HWiG zu erfolgen hat, kommt es auch nicht darauf an, ob eine fehlerhafte Vollmacht eventuell nach §§ 171, 172 BGB oder den Grundsätzen der Rechtsscheinvollmacht geheilt werden kann (gegen die Auffassung der übrigen BGH-Senate, z.B. BGH NJW 2001, 3774; BGH NJW 2002, 2325; BGH WM 2003, 1064; BGH WM 2003, 1710, nunmehr vom II. Zivilsenat, der in der Entscheidung BGH NJW 2003, 1252 noch auf die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft rekurriert hat, in den Urteilen vom 14.06.2004 in den Verfahren II ZR 393/02, WM 2004, 1529, und II ZR 407/02, WM 2004, 1536, verneint; ähnlich auch OLG Karlsruhe OLGR 2003, 452, 453; nach OLG Karlsruhe OLGR 2004, 405 verjähren allerdings insoweit Bereicherungsansprüche nach § 197 BGB a.F. in vier Jahren, Revision unter dem Aktenzeichen XI ZR 275/04).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 17 U 289/06

    Kreditfinanzierter Beitritt zu einem Immobilienfonds: Rückabwicklung eines

    Die Verjährung bereicherungsrechtlicher Ansprüche auf Rückgewähr von in regelmäßigen Raten gezahlten Zinsen beurteilt sich nach ständiger Rechtsprechung nach § 197 BGB a. F. (vgl. bereits Senat, OLGR 2004, 405).
  • LG Mannheim, 11.01.2005 - 9 O 524/03

    Nichtigkeit der Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz

    Die Kammer hält indessen auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des OLG Karlsruhe v. 20.1.2004 nach Überprüfung an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (vgl. nunmehr auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.07.2004, 17 U 301/03; BGH vom 20.04.2004, XI 171/03 und XI ZR 164/03 ).
  • LG Bonn, 10.07.2015 - 3 O 247/14

    Zahlungsbegehren des Darlehensnehmers gegen die Bank bzgl. des ihm durch die

    Für die Bezifferung des Bereicherungssaldos müsste sich der Kläger nämlich die ausgezahlte Darlehensvaluta anrechnen lassen, da die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von gegenseitigen Verträgen nach den Grundsätzen der Saldotheorie zu erfolgen hat (vgl. BGH, Urteil vom 20.02.2008, Az. VIII ZR 334/06, NJW 2008, 2028; OLG Hamm, Urteil vom 14.09.1981, Az. 2 U 43/81, MDR 1982, 141 zu § 325 BGB a. F.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.07.2004, Az. 17 U 301/03 Rn. 33, juris; a. A. MüKoBGB/ Gaier, 6. Aufl. 2012, § 348 BGB Rn. 4, der aber eine Aufrechnungsmöglichkeit bejaht).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.06.2004 - 16 W 32/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9573
OLG Köln, 28.06.2004 - 16 W 32/03 (https://dejure.org/2004,9573)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.06.2004 - 16 W 32/03 (https://dejure.org/2004,9573)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juni 2004 - 16 W 32/03 (https://dejure.org/2004,9573)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung des Rückzahlungsbegehrens bezüglich eines gewährten Darlehens auf Fuerteventura; Versehen des Urteils mit einer Vollstreckbarerklärung; Umzug des Schuldners nach Marbella ohne von der Vollstreckbarerklärung Kenntnis zu haben

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vollstreckbarerklärung eines im Ausland ergangenen Urteils trotz behaupteter fehlerhafter Zustellung der Berufungsschrift

  • Judicialis

    EuGVVO Art. 27 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    EuGVVO Art. 27 Nr. 2
    Fehlerhafte Zustellung der Berufungsschrift

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2004, 865
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.03.1990 - XII ZB 71/89

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde wegen Abweichung von einer Entscheidung des

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2004 - 16 W 32/03
    Fehler bei der Zustellung späterer Schriftsätze, etwa der Berufungsschrift, sind in diesem Rahmen unerheblich (vgl. BGH NJW 1990, 2201 ff. = FamRZ 1990, 868 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 12.01.2011 - 5 W 132/09

    Vollstreckbarerklärung eines französischen Urteils aus einem Adhäsionsverfahren:

    Sonstige Verstöße gegen das rechtliche Gehör fallen dagegen unter Art. 34 Nr. 1 EuGVVO (vgl. BGH, Beschl. v. 25.06.1986 - 2 WF 85/86, IPRAx 1987, 236 (237); OLG Köln RIW 2004, 865 (866), juris Rdn.8; MünchKomm(ZPO)-Gottwald, aaO., Art. 34 EuGVO, Rdn. 17; Geimer, aaO., Rdn. 2945).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.05.2004 - 5 U 15/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8437
OLG Celle, 06.05.2004 - 5 U 15/04 (https://dejure.org/2004,8437)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.05.2004 - 5 U 15/04 (https://dejure.org/2004,8437)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Mai 2004 - 5 U 15/04 (https://dejure.org/2004,8437)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wirksamkeit einer Forderungsabtretung: Stillschweigende Annahme eines Angebots zur Sicherungsabtretung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 116 Abs. 2 BGB; § 133 BGB; § 147 BGB; § 151 BGB; § 157 BGB; § 372 S. 2 BGB; § 398 BGB; § 516 Abs. 2 BGB; § 829 ZPO; § 13 Abs. 2 HintO
    Klage auf Freigabe vom Drittschuldner hinterlegter Geldbeträge; Sicherungsabtretung von Lohnansprüchen und Gehaltsansprüchen; Entbehrlichkeit einer ausdrücklichen Annahmeerklärung; Maßgeblichkeit der Verkehrssitte; Für Abtretungsempfänger nur vorteilhaftes Geschäft; ...

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Freigabe vom Drittschuldner hinterlegter Geldbeträge; Sicherungsabtretung von Lohnansprüchen und Gehaltsansprüchen; Entbehrlichkeit einer ausdrücklichen Annahmeerklärung; Maßgeblichkeit der Verkehrssitte; Für Abtretungsempfänger nur vorteilhaftes Geschäft; ...

  • Judicialis

    BGB § 151 S. 1; ; BGB § 398

  • rechtsportal.de

    BGB § 151 S. 1; BGB § 398
    Annahme eines Angebots zur Sicherungsabtretung einer Forderung durch eine unterschriebene Abtretungsurkunde

  • ibr-online

    Vertragsrecht - Annahme eines Angebots zur Sicherungsabtretung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.05.1997 - IX ZR 136/96

    Annahme einer Bürgschaftserklärung durch den Gläubiger; Zeitbürgschaft für

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2004 - 5 U 15/04
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist daher etwa für die Annahme eines selbstständigen Garantieversprechens (BGHZ 104, 82, 85), eines Schuldbeitritts (BGH WM 1994, 303, 305 f.), einer Bürgschaft (BGH WM 1997, 1242) oder eines mit einem abstrakten Schuldanerkenntnis verbundenen Angebots zur Abtretung einer Forderung (BGH NJW 2000, 276, 277) eine ausdrückliche oder konkludente Erklärung gegenüber dem Antragenden nicht erforderlich.

    Allerdings bedarf es für das Zustandekommen des Vertrages auch in den Fällen des § 151 Satz 1 BGB der Annahme, d.h. eines als Willensbetätigung zu wertenden, nach außen hervortretenden Verhaltens des Angebotsempfängers, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (BGH NJW 2000, 276, 277 m. w. N., WM 1997, 1242 m. w. N.).

    Dementsprechend hat der BGH ( WM 1997, 1242) entschieden, dass es als Bestätigung des endgültigen Annahmewillens in aller Regel ausreicht, wenn dem anwesenden Gläubiger die Bürgschaftsurkunde übergeben wird und er sie behält.

  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99

    Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2004 - 5 U 15/04
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist daher etwa für die Annahme eines selbstständigen Garantieversprechens (BGHZ 104, 82, 85), eines Schuldbeitritts (BGH WM 1994, 303, 305 f.), einer Bürgschaft (BGH WM 1997, 1242) oder eines mit einem abstrakten Schuldanerkenntnis verbundenen Angebots zur Abtretung einer Forderung (BGH NJW 2000, 276, 277) eine ausdrückliche oder konkludente Erklärung gegenüber dem Antragenden nicht erforderlich.

    Allerdings bedarf es für das Zustandekommen des Vertrages auch in den Fällen des § 151 Satz 1 BGB der Annahme, d.h. eines als Willensbetätigung zu wertenden, nach außen hervortretenden Verhaltens des Angebotsempfängers, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (BGH NJW 2000, 276, 277 m. w. N., WM 1997, 1242 m. w. N.).

    Dabei ist mangels Empfangsbedürftigkeit der Willensbetätigung nicht auf den Empfängerhorizont (§ 157 BGB), sondern darauf abzustellen, ob das Verhalten des Angebotsadressaten vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aufgrund aller äußeren Indizien auf einen "wirklichen Annahmewillen" (§ 133 BGB) schließen lässt (BGH NJW 2000, 276, 277, BGHZ 111, 97, 101).

  • BGH, 28.10.1993 - VII ZR 192/92

    Pauschale Abrechnung von Nebenkosten in einem Architektenvertrag; Annahme des

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2004 - 5 U 15/04
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist daher etwa für die Annahme eines selbstständigen Garantieversprechens (BGHZ 104, 82, 85), eines Schuldbeitritts (BGH WM 1994, 303, 305 f.), einer Bürgschaft (BGH WM 1997, 1242) oder eines mit einem abstrakten Schuldanerkenntnis verbundenen Angebots zur Abtretung einer Forderung (BGH NJW 2000, 276, 277) eine ausdrückliche oder konkludente Erklärung gegenüber dem Antragenden nicht erforderlich.

    In welchen Handlungen eine ausreichende Betätigung des Annahmewillens zu finden ist, kann grundsätzlich nur in Würdigung des konkreten Einzelfalles entschieden werden (BGH WM 1994, 303, 306).

  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 258/89

    Annahme eines Abfindungsangebots durch Einreichung eines Schecks

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2004 - 5 U 15/04
    Dabei ist mangels Empfangsbedürftigkeit der Willensbetätigung nicht auf den Empfängerhorizont (§ 157 BGB), sondern darauf abzustellen, ob das Verhalten des Angebotsadressaten vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aufgrund aller äußeren Indizien auf einen "wirklichen Annahmewillen" (§ 133 BGB) schließen lässt (BGH NJW 2000, 276, 277, BGHZ 111, 97, 101).
  • BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 58/87

    Inhaltskontrolle von Garantiebestimmungen des Herstellers einer verkauften Ware

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2004 - 5 U 15/04
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist daher etwa für die Annahme eines selbstständigen Garantieversprechens (BGHZ 104, 82, 85), eines Schuldbeitritts (BGH WM 1994, 303, 305 f.), einer Bürgschaft (BGH WM 1997, 1242) oder eines mit einem abstrakten Schuldanerkenntnis verbundenen Angebots zur Abtretung einer Forderung (BGH NJW 2000, 276, 277) eine ausdrückliche oder konkludente Erklärung gegenüber dem Antragenden nicht erforderlich.
  • LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 TaBV 196/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit des erstmaligen Bestreitens eines ordnungsgemäßen

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa BGH Urteil vom 12. Okt. 1999 - XI ZR 24/99 - NJW 2000, 276 = Juris; OLG Celle Urteil vom 6. Mai 2004 - 5 U 15/04 - Juris, jeweils m. w. Nachw.) ist bei dem Angebot zur Abtretung einer Forderung wie bei der Annahme eines selbständigen Garantieversprechens, eines Schuldbeitritts oder einer Bürgschaft eine ausdrückliche oder konkludente Erklärung gegenüber dem Antragenden nicht erforderlich.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 10.06.2004 - 3 WF 86/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10415
OLG Naumburg, 10.06.2004 - 3 WF 86/04 (https://dejure.org/2004,10415)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10.06.2004 - 3 WF 86/04 (https://dejure.org/2004,10415)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10. Juni 2004 - 3 WF 86/04 (https://dejure.org/2004,10415)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unterhaltsrechtliche Beurteilung eines Umzugs in eine andere Stadt, in der die Arbeitsstelle nicht liegt; Nebentätigkeiten im Lichte von Art. 12 Grundgesetz (GG)

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 4; ; GKG § 1; ; GKG § 11 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 1361 ff; ZPO § 127 Abs. 4
    Berufung eines Unterhaltspflichtigen auf ein Verbot jeder Nebentätigkeit durch seinen Arbeitgeber

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation, 10.1.2005)

    Unterhaltsverpflichtung eines voll Erwerbstätigen gegenüber minderjährigen Kindern // Nebenerwerb bei gesteigerter Erwerbsobliegenheit

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Unterhalt - Unterhaltspflichtige können sich nicht auf das Nebentätigkeitsverbot des Arbeitgebers berufen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 343/00

    Nebentätigkeitsgenehmigung

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.06.2004 - 3 WF 86/04
    Nebenerwerbstätigkeiten dürfen keinem generellen Verbot unterliegen, denn ein solches Verbot verstößt gegen Art. 12 GG (BAGE 98, 123 m. w. N.).

    Denn ein solches Verbot verstößt gegen Artikel 12 Abs. 1 GG, der nicht nur das Recht, jede Tätigkeit zu ergreifen und zur Grundlage seiner Lebenssituation zu machen, für die er sich geeignet glaubt schützt, sondern auch die Freiheit, eine nebenberufliche Tätigkeit zu ergreifen (vgl. BAGE 98, 123 m. w. N.).

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 17.05.2004 - 8 Wx 3/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12156
OLG Naumburg, 17.05.2004 - 8 Wx 3/04 (https://dejure.org/2004,12156)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.05.2004 - 8 Wx 3/04 (https://dejure.org/2004,12156)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. Mai 2004 - 8 Wx 3/04 (https://dejure.org/2004,12156)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Vergütung eines Berufsbetreuers; Bindungswirkung eines Festsetzungsbeschlusses; Höhe der Vergütung nach Qualifikation des Betreuers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Übergangsrecht

  • Judicialis

    BVormG § 1 Abs. 1; ; BVormG § 1 Abs. 3 S. 3

  • rechtsportal.de

    BVormG § 1 Abs. 1; BVormG § 1 Abs. 3 S. 3
    Verlängerung der befristeten Regelung über die Festlegung eines nach § 1 Abs. 1 BVormG übergangsweise -vom gesetzlichen Stundensatz abweichenden- neu festzusetzenden Vergütung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Übergangsweise auch nach dem 1.1.1999 die alte Vergütung?

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 65 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 30.09.1999 - 15 W 235/99
    Auszug aus OLG Naumburg, 17.05.2004 - 8 Wx 3/04
    Hieraus ergibt sich, dass § 1 Abs. 3 BVormVG eine Übergangsregelung darstellt, mit der verhindert werden soll, dass Berufsbetreuer durch die Anwendung neuen Rechts Einkommensbußen erleiden, ohne dass sie während der 18-monatigen Übergangszeit Gelegenheit hatten, durch eine nach § 2 BVormVG vorgesehene Ausbildung eine Qualifikation zu erreichen, die nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG einen Stundensatz von 31.- EUR rechtfertigt (OLG Naumburg, Beschluss v. 18.06.2001, 8 Wx 6/01, FamRZ 2002, 58 f.; OLG Hamm, FamRZ 2000, 560, 561).
  • OLG Hamm, 30.08.1999 - 15 W 201/99
    Auszug aus OLG Naumburg, 17.05.2004 - 8 Wx 3/04
    Dies soll dadurch geschehen, dass die Höhe der Vergütung sich gerade nicht an der Schwierigkeit der Betreuung zu orientieren hat, sondern vielmehr an der Qualifikation des Betreuers (OLG Dresden, FamRZ 2000, 225-224; OLG Hamm, FamRZ 2000, 684-685).
  • BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 78/00

    Erhöhter Stundensatz für Betreuer

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.05.2004 - 8 Wx 3/04
    Die Übergangsvergütung dient mithin dazu, die Zeit bis zur weiteren Qualifizierung des Betreuers zu überbrücken (BayObLG, FamRZ 2000, 1250).
  • OLG Naumburg, 18.06.2001 - 8 Wx 6/01

    Bemessung der für Berufsbetreuer festzusetzenden Übergangsvergütung

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.05.2004 - 8 Wx 3/04
    Hieraus ergibt sich, dass § 1 Abs. 3 BVormVG eine Übergangsregelung darstellt, mit der verhindert werden soll, dass Berufsbetreuer durch die Anwendung neuen Rechts Einkommensbußen erleiden, ohne dass sie während der 18-monatigen Übergangszeit Gelegenheit hatten, durch eine nach § 2 BVormVG vorgesehene Ausbildung eine Qualifikation zu erreichen, die nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG einen Stundensatz von 31.- EUR rechtfertigt (OLG Naumburg, Beschluss v. 18.06.2001, 8 Wx 6/01, FamRZ 2002, 58 f.; OLG Hamm, FamRZ 2000, 560, 561).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 113/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,37967
OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 113/03 (https://dejure.org/2004,37967)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.02.2004 - 12 U 113/03 (https://dejure.org/2004,37967)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Februar 2004 - 12 U 113/03 (https://dejure.org/2004,37967)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Siebenjähriger biegt falsch ab - Kollision mit Auto - welche Mitverantwortung trägt ein Kind ?

Verfahrensgang

  • LG Trier - 11 O 5/01
  • OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 113/03
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 31/02

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall aufgrund grob verkehrswidrigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 113/03
    Eine völlige Freistellung von der Mithaftung setzt bei Kindern oder Jugendlichen indes voraus, dass der Sorgfaltsverstoß altersspezifisch auch subjektiv nicht ins Gewicht fällt (vgl. BGH Urt. vom 18. November 2003 - VI ZR 31/02 - unter II.3. m.w.N.).
  • KG, 12.07.2010 - 12 U 193/09

    Schmerzensgeldbemessung: Verletzung eines Kleinkindes durch einen Verkehrsunfall

    Das zeige ein Vergleich mit einer Entscheidung des OLG Koblenz (12 U 113/03).

    b) Gemessen hieran, ist es nicht zu beanstanden, dass das Landgericht die angeführte Entscheidung des OLG Koblenz vom 9. Februar 2004 - 12 U 113/03 -, wo ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.200,00 EUR zuerkannt worden ist, als Vergleichsmaßstab herangezogen und in Anlehnung hieran hier ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000,00 EUR als ausreichend erachtet hat.

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