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   OLG Jena, 18.08.2004 - 2 W 355/04   

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https://dejure.org/2004,3377
OLG Jena, 18.08.2004 - 2 W 355/04 (https://dejure.org/2004,3377)
OLG Jena, Entscheidung vom 18.08.2004 - 2 W 355/04 (https://dejure.org/2004,3377)
OLG Jena, Entscheidung vom 18. August 2004 - 2 W 355/04 (https://dejure.org/2004,3377)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    § 91a ZPO; § 13 Abs. 2 UWG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die zulässige Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches; Auslegung des Begriffs des Gewerbetreibenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 13 Abs. 2 (a.F.)
    Prozessführungsbefugnis des Inhabers eines Online-Shops

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Abmahnungsbefugnis auch für Kleinunternehmer?

  • wekwerth.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch ein Kleinunternehmen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an Gewerbeeigenschaft des Betreibers eines Onlineshops

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch ein Kleinunternehmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Abmahnbefugnis für Kleinunternehmer

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2005, 184
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2004 - 2 W 355/04
    Hierzu gehört bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise auch die Glaubhaftmachung einer ausreichenden, bereits in ausreichendem Umfange aufgenommenen, auf Dauer gerichteten geschäftlichen Betätigung, die im Falle des behaupteten Handels mit Hard- und Software auch von einer ausreichenden Gewinnerzielungsabsicht getragen sein muss, damit nicht rechtsmissbräuchliche Interessen in den Vordergrund geraten (vgl. dazu BGH WRP 2001, 148, 150 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 1976, 370, 371 - Lohnsteuerhilfevereine; BGH GRUR 1995, 697, 699 - Funny Paper; OLG Zweibrücken GRUR 1997, 77, 78).

    Wollte man solches annehmen und dadurch die Mitbewerbereigenschaften von beliebig vielen Onlineshopnutzern eröffnen, deren geschäftliche und gewerbliche Tätigkeit gar nicht genau nachvollzogen werden kann, würde der Kreis der klagebefugten Mitbewerber entgegen der gesetzlichen Zielsetzung, missbräuchliches Verhalten im Abmahnwesen zu erschweren (vgl. BGH WRP 2001, 148, 150 - Vielfachabmahner), viel zu groß gezogen.

  • OLG Zweibrücken, 09.02.1996 - 2 W 21/95

    Rechtmäßigkeit von Werbemaßnahmen eines auf Sonderaufbauten für Lkws

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2004 - 2 W 355/04
    Hierzu gehört bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise auch die Glaubhaftmachung einer ausreichenden, bereits in ausreichendem Umfange aufgenommenen, auf Dauer gerichteten geschäftlichen Betätigung, die im Falle des behaupteten Handels mit Hard- und Software auch von einer ausreichenden Gewinnerzielungsabsicht getragen sein muss, damit nicht rechtsmissbräuchliche Interessen in den Vordergrund geraten (vgl. dazu BGH WRP 2001, 148, 150 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 1976, 370, 371 - Lohnsteuerhilfevereine; BGH GRUR 1995, 697, 699 - Funny Paper; OLG Zweibrücken GRUR 1997, 77, 78).
  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93

    FUNNY PAPER - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2004 - 2 W 355/04
    Hierzu gehört bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise auch die Glaubhaftmachung einer ausreichenden, bereits in ausreichendem Umfange aufgenommenen, auf Dauer gerichteten geschäftlichen Betätigung, die im Falle des behaupteten Handels mit Hard- und Software auch von einer ausreichenden Gewinnerzielungsabsicht getragen sein muss, damit nicht rechtsmissbräuchliche Interessen in den Vordergrund geraten (vgl. dazu BGH WRP 2001, 148, 150 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 1976, 370, 371 - Lohnsteuerhilfevereine; BGH GRUR 1995, 697, 699 - Funny Paper; OLG Zweibrücken GRUR 1997, 77, 78).
  • BGH, 23.01.1976 - I ZR 95/75

    Lohnsteuerhilfevereine als Gewerbetreibende i. S. des § 13 Abs. 1 UWG (Gesetz

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2004 - 2 W 355/04
    Hierzu gehört bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise auch die Glaubhaftmachung einer ausreichenden, bereits in ausreichendem Umfange aufgenommenen, auf Dauer gerichteten geschäftlichen Betätigung, die im Falle des behaupteten Handels mit Hard- und Software auch von einer ausreichenden Gewinnerzielungsabsicht getragen sein muss, damit nicht rechtsmissbräuchliche Interessen in den Vordergrund geraten (vgl. dazu BGH WRP 2001, 148, 150 - Vielfachabmahner; BGH GRUR 1976, 370, 371 - Lohnsteuerhilfevereine; BGH GRUR 1995, 697, 699 - Funny Paper; OLG Zweibrücken GRUR 1997, 77, 78).
  • OLG Köln, 04.12.1998 - 6 U 81/98

    Unlautere Werbung für Computerartikel Flachbettscanner "Konzersalve III"

    Auszug aus OLG Jena, 18.08.2004 - 2 W 355/04
    Vielmehr hätte er zur Entkräftung konkreten Vortrag zu seiner gewerblichen Tätigkeit halten müssen, um klarzustellen, dass allein seine gewerbliches Interesse am Handel im Multimediabereich im Vordergrund steht und nicht ein Gewinnerzielungsinteresse durch Abmahntätigkeit, mithin seine Prozessführungsbefugnis gegeben ist (vgl. OLG Köln WRP 1999, 357, 361).
  • OLG Zweibrücken, 02.06.2005 - 4 U 256/04

    E-Commerce: Wettbewerbsrechtliche Klagebefugnis zur Geltendmachung eines

    Hierfür genügt weder die von ihm vorgelegte Gewerbeanmeldung vom 17. Juni 2004 (vgl. BGH GRUR 1995, aaO; Köhler aaO), noch die Eröffnung eines "Internetshops" (vgl. Thüringer OLG Jena Beschluss vom 18. August 2004 - 2 W 355/04 -).
  • OLG Jena, 27.09.2006 - 2 U 1076/05
    Der Senat bleibt insoweit bei seinen im Beschluss vom 18.08.2004, 2 UW 355/04 (MMR 2005, 184) aufgestellten Grundsätzen, die bereits auch Anerkennung durch andere Oberlandesgerichte gefunden haben (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 02.06.2005, Az. 4 U 256/04).
  • LG Marburg, 09.09.2008 - 2 O 252/08

    Glaubhaftmachung der Stellung als Mitbewerber durch die Eröffnung eines

    Die - zwischen den Verfahrensbeteiligten als solches unstreitige - Eröffnung eines "Internetshops" durch die Verfügungsklägerin genügt zur Glaubhaftmachung der Stellung als Mitbewerber nicht (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 02.06.2005 - 4 U 256/04 , veröffentlicht u.a. bei [...]; Thüringer Oberlandesgerichts, Urteil vom 27.09.2006 - 2 U 1076/05 , veröffentlicht u.a. bei [...]; Beschluss vom 18.08.2004, 2 W 355/04 ).
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   OLG Köln, 11.10.2004 - 8 W 24/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6754
OLG Köln, 11.10.2004 - 8 W 24/04 (https://dejure.org/2004,6754)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.10.2004 - 8 W 24/04 (https://dejure.org/2004,6754)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Oktober 2004 - 8 W 24/04 (https://dejure.org/2004,6754)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Auswirkung der einseitigen Erledigungserklärung des Klägers auf den Streitwert; Streitwertbemessung nach den bis zur Erledigungserklärung entstandenen Kosten; Beachtung des Interesses des Beklagten für die Streitwertbemessung; Maßgebender Zeitpunkt für die ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • LG Frankfurt/Main, 22.01.2002 - 9 T 714/01

    Rechtsanwaltsgebühren im Falle der einseitigen Erledigungserklärung des Klägers

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2004 - 8 W 24/04
    Demgegenüber ist ein anderer Teil der instanzgerichtlichen Rechtsprechung der Auffassung, es verbleibe ungeachtet der einseitigen Erledigungserklärung beim unveränderten Hauptsachewert (so in neuerer Zeit insbesondere OLG Schleswig OLGR 2004, 342; LG Duisburg MDR 2004, 962; LG Frankfurt JurBüro 2002, 367), während nach der dritten Meinung - der im Streitfall auch das Landgericht gefolgt ist - ein prozentual verminderter Feststellungswert, der überwiegend mit 50 Prozent des Hauptsachewerts bemessen wird, anzusetzen sein soll (vgl. in diesem Sinne OLG Brandenburg OLGR 2000, 490; ebenso Zöller/Herget aaO § 3 Stichwort "Einseitige Erledigungserklärung").
  • OLG Hamm, 12.06.2001 - 21 W 29/00

    Geltendmachung einer Werklohnforderung durch einen Mahnbescheid;

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2004 - 8 W 24/04
    Dieser Auffassung haben sich vor allem in neuerer Zeit zahlreiche Senate der Oberlandesgerichte angeschlossen (vgl. z. B. OLG Frankfurt OLGR 2001, 12; OLG Naumburg FamRZ 2002, 680; OLG Düsseldorf OLGR 2002, 296; OLG Nürnberg JurBüro 2002, 368; OLG Hamm OLGR 2001, 297, OLGR 2002, 376; OLG München, Beschluss vom 10.12.2001 - 27 W 303/01, juris-Dokument Nr. KORE427392002; KG MDR 2004, 116; ebenso OLG Jena OLG-NL 2002, 18, alle mit weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachw.; ebenso Zöller/Vollkommer, ZPO 24. Aufl. § 91a Rdn. 48).
  • OLG Nürnberg, 15.01.2002 - 4 W 3825/01

    Streitwert bei einseitiger Erledigterklärung

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2004 - 8 W 24/04
    Dieser Auffassung haben sich vor allem in neuerer Zeit zahlreiche Senate der Oberlandesgerichte angeschlossen (vgl. z. B. OLG Frankfurt OLGR 2001, 12; OLG Naumburg FamRZ 2002, 680; OLG Düsseldorf OLGR 2002, 296; OLG Nürnberg JurBüro 2002, 368; OLG Hamm OLGR 2001, 297, OLGR 2002, 376; OLG München, Beschluss vom 10.12.2001 - 27 W 303/01, juris-Dokument Nr. KORE427392002; KG MDR 2004, 116; ebenso OLG Jena OLG-NL 2002, 18, alle mit weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachw.; ebenso Zöller/Vollkommer, ZPO 24. Aufl. § 91a Rdn. 48).
  • KG, 03.07.2003 - 12 W 128/03

    Räumungsklage: Streitwertbemessung nach einseitiger Erledigungserklärung des

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2004 - 8 W 24/04
    Dieser Auffassung haben sich vor allem in neuerer Zeit zahlreiche Senate der Oberlandesgerichte angeschlossen (vgl. z. B. OLG Frankfurt OLGR 2001, 12; OLG Naumburg FamRZ 2002, 680; OLG Düsseldorf OLGR 2002, 296; OLG Nürnberg JurBüro 2002, 368; OLG Hamm OLGR 2001, 297, OLGR 2002, 376; OLG München, Beschluss vom 10.12.2001 - 27 W 303/01, juris-Dokument Nr. KORE427392002; KG MDR 2004, 116; ebenso OLG Jena OLG-NL 2002, 18, alle mit weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachw.; ebenso Zöller/Vollkommer, ZPO 24. Aufl. § 91a Rdn. 48).
  • OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 191/99

    Beschwerdewert nach einseitiger Erledigungserklärung in WEG -Sachen

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2004 - 8 W 24/04
    Auch innerhalb des Oberlandesgerichts Köln ist das Meinungsbild nicht einheitlich: So sind bislang der 6., 12. und 16. Zivilsenat dem Bundesgerichtshof gefolgt (vgl. OLG Köln NJW-RR 2000, 678 m. einzelnen Nachw.) wohingegen der 22. Zivilsenat in einer vom Landgericht in Bezug genommenen Entscheidung (OLGR 1994, 114) den Streitwert mit 50 % des Werts der erledigten Hauptsache bemessen und demgegenüber der 27. Zivilsenat den vollen Hauptsachewert in Ansatz gebracht hat (OLGR 1997, 120).
  • LAG Thüringen, 14.11.2000 - 8 Ta 134/00

    Streitwert: mehrere Kündigungen - unterschiedlicher Lebenssachverhalt

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2004 - 8 W 24/04
    Für das Beschwerdeverfahren nach § 25 Abs. 3 GKG (a. F.) war allgemein anerkannt, dass das Gericht weder nach § 308 ZPO an die gestellten Anträge gebunden war noch das Verschlechterungsverbot eingriff (vgl. zusammenfassend LAG Erfurt MDR 2001, 538).
  • OLG Naumburg, 30.07.2001 - 14 WF 128/01

    Streitwert - einseitige Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2004 - 8 W 24/04
    Dieser Auffassung haben sich vor allem in neuerer Zeit zahlreiche Senate der Oberlandesgerichte angeschlossen (vgl. z. B. OLG Frankfurt OLGR 2001, 12; OLG Naumburg FamRZ 2002, 680; OLG Düsseldorf OLGR 2002, 296; OLG Nürnberg JurBüro 2002, 368; OLG Hamm OLGR 2001, 297, OLGR 2002, 376; OLG München, Beschluss vom 10.12.2001 - 27 W 303/01, juris-Dokument Nr. KORE427392002; KG MDR 2004, 116; ebenso OLG Jena OLG-NL 2002, 18, alle mit weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachw.; ebenso Zöller/Vollkommer, ZPO 24. Aufl. § 91a Rdn. 48).
  • LG Duisburg, 17.03.2004 - 11 T 278/03
    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2004 - 8 W 24/04
    Demgegenüber ist ein anderer Teil der instanzgerichtlichen Rechtsprechung der Auffassung, es verbleibe ungeachtet der einseitigen Erledigungserklärung beim unveränderten Hauptsachewert (so in neuerer Zeit insbesondere OLG Schleswig OLGR 2004, 342; LG Duisburg MDR 2004, 962; LG Frankfurt JurBüro 2002, 367), während nach der dritten Meinung - der im Streitfall auch das Landgericht gefolgt ist - ein prozentual verminderter Feststellungswert, der überwiegend mit 50 Prozent des Hauptsachewerts bemessen wird, anzusetzen sein soll (vgl. in diesem Sinne OLG Brandenburg OLGR 2000, 490; ebenso Zöller/Herget aaO § 3 Stichwort "Einseitige Erledigungserklärung").
  • OLG München, 10.12.2001 - 27 W 303/01
    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2004 - 8 W 24/04
    Dieser Auffassung haben sich vor allem in neuerer Zeit zahlreiche Senate der Oberlandesgerichte angeschlossen (vgl. z. B. OLG Frankfurt OLGR 2001, 12; OLG Naumburg FamRZ 2002, 680; OLG Düsseldorf OLGR 2002, 296; OLG Nürnberg JurBüro 2002, 368; OLG Hamm OLGR 2001, 297, OLGR 2002, 376; OLG München, Beschluss vom 10.12.2001 - 27 W 303/01, juris-Dokument Nr. KORE427392002; KG MDR 2004, 116; ebenso OLG Jena OLG-NL 2002, 18, alle mit weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachw.; ebenso Zöller/Vollkommer, ZPO 24. Aufl. § 91a Rdn. 48).
  • OLG Brandenburg, 10.07.2000 - 4 W 4/00

    Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2004 - 8 W 24/04
    Demgegenüber ist ein anderer Teil der instanzgerichtlichen Rechtsprechung der Auffassung, es verbleibe ungeachtet der einseitigen Erledigungserklärung beim unveränderten Hauptsachewert (so in neuerer Zeit insbesondere OLG Schleswig OLGR 2004, 342; LG Duisburg MDR 2004, 962; LG Frankfurt JurBüro 2002, 367), während nach der dritten Meinung - der im Streitfall auch das Landgericht gefolgt ist - ein prozentual verminderter Feststellungswert, der überwiegend mit 50 Prozent des Hauptsachewerts bemessen wird, anzusetzen sein soll (vgl. in diesem Sinne OLG Brandenburg OLGR 2000, 490; ebenso Zöller/Herget aaO § 3 Stichwort "Einseitige Erledigungserklärung").
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 59/01

    Rechtsfolgen der Erledigung vor Zustellung der Klage; Voraussetzungen des

  • OLG Köln, 31.05.2000 - 6 W 28/00

    Veranlassung zur Klageerhebung

  • OLG Rostock, 07.08.1996 - 2 U 60/95

    Welche Vergütung des Architekten für einen Vorhaben- und Erschließungsplan?

  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 116/04

    Verbreitung illegal beschafften Filmmaterials über ein Forschungsinstut, das

  • OLG Köln, 29.05.1991 - 19 W 11/91

    Bei einseitiger Erledigungserklärung nur Kosteninteresse

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Rechtsprechung
   OLG München, 26.05.2004 - 7 U 2012/03   

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https://dejure.org/2004,9668
OLG München, 26.05.2004 - 7 U 2012/03 (https://dejure.org/2004,9668)
OLG München, Entscheidung vom 26.05.2004 - 7 U 2012/03 (https://dejure.org/2004,9668)
OLG München, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - 7 U 2012/03 (https://dejure.org/2004,9668)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erstreckung einer Gerichtsstandsvereinbarung auf die Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte; Bestand einer Gerichtsstandsvereinbarung bezüglich eines Hauptvertrages; Prüfung der Zuständigkeit eines Gerichts anhand der vertraglichen Vereinbarung eines Gerichtsstands; ...

  • Judicialis

    BGB § 139; ; BGB § ... 242; ; BGB § 367; ; BGB § 425 Abs. 1; ; BGB §§ 535 ff.; ; BGB § 535 Abs. 2; ; BGB § 536 c; ; BGB § 537 Abs. 1; ; BGB § 546 a n.F.; ; BGB § 552 a.F.; ; BGB § 557 Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; BGB §§ 611 ff; ; ZPO § 38 Abs. 1; ; ZPO § 38 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 139; ; ZPO § 287 Abs. 1; ; ZPO § 513; ; ZPO § 513 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 533 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    BGB § 139
    Zur Gerichtsstandsabrede nach den Grundsätzen des § 139 BGB bei Unwirksamkeit der Gerichtsstansvereinbarung hinsichtlich der Bürgschaft mangels Prorogationsfähigkeit des Bürgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gerichtsstand für Hauptvertrag gilt auch für Nebenabrede!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.07.2001 - IX ZR 358/00

    Wirksamkeit einer Bürgschaft zu Gunsten Dritter

    Auszug aus OLG München, 26.05.2004 - 7 U 2012/03
    Es ist nämlich anerkannt, dass nach den Grundsätzen des § 139 BGB die Teilung eines einheitlichen Rechtsgeschäfts und dessen teilweise Aufrechterhaltung insbesondere dann möglich ist, wenn auf der einen Seite mehrere Personen beteiligt sind, der Nichtigkeitsgrund aber nur im Verhältnis zu einzelnen Personen vorliegt und der mutmaßliche Parteiwille darauf gerichtet ist, das Geschäft im Bezug auf die anderen bestehen zu lassen (BGH, Urteil vom 12.07.2001, NJW 2001, 3327, 3328 f. zur Übernahme einer Bürgschaft gegenüber mehreren Gläubigern; Palandt-Heinrichs, 63. Auflage, Rdnr. 11a zu § 139 BGB).

    Im Zweifel ist von den Parteien gewollt, was vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (BGH NJW 1992, 243; NJW 1994, 1537, 1538; NJW 2001, 3327).

  • BGH, 08.10.1991 - XI ZB 6/91

    Ordnungsgemäße Unterschrift

    Auszug aus OLG München, 26.05.2004 - 7 U 2012/03
    Im Zweifel ist von den Parteien gewollt, was vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (BGH NJW 1992, 243; NJW 1994, 1537, 1538; NJW 2001, 3327).
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 152/93

    Erklärung des Beitritts durch Einlegung der Berufung

    Auszug aus OLG München, 26.05.2004 - 7 U 2012/03
    Im Zweifel ist von den Parteien gewollt, was vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (BGH NJW 1992, 243; NJW 1994, 1537, 1538; NJW 2001, 3327).
  • BGH, 14.11.2001 - XII ZR 142/99

    Anzeigepflicht des Mieters bei Unmöglichkeit des Gebrauchs der Mietsache

    Auszug aus OLG München, 26.05.2004 - 7 U 2012/03
    Auch angesichts der Besonderheiten des hier vorliegenden Mietverhältnisses mit Dienstverschaffung entspricht es dem Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB (zur Geltung für Anzeigepflichten des Mieters siehe BGH NJW-RR 2002, 515, 516), eine Obliegenheit des Mieters dahingehend anzunehmen, dass er (Ab-)Rechnungen des Vermieters unverzüglich nachprüft und ggf. seiner Ansicht nach bestehende Unrichtigkeiten anzeigt.
  • BGH, 05.02.1997 - VIII ZR 41/96

    Gefahrtragung bei Abstellen von zu liefernden Waren auf der Straße; Widerspruch

    Auszug aus OLG München, 26.05.2004 - 7 U 2012/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 05.02.1997, NJW 1997, 1578, 1579) kann das bloße Schweigen des Geschäftsgegners auf Rechnungen oder Abrechnungen jedenfalls dann Rechtsfolgen zeitigen, wenn der Rechnungssteller nach Treu und Glauben eine Antwort der anderen Vertragspartei hätte erwarten dürfen.
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG München, 26.05.2004 - 7 U 2012/03
    a) Entgegen dem weit gefassten Wortlaut des § 513 Abs. 2 ZPO n.F. ist die internationale Zuständigkeit auch nach neuem Rechtsstand in jedem Verfahrensabschnitt, also auch im Berufungs- und Revisionsverfahren von Amts wegen zu prüfen (siehe BGH, Urteil vom 28.11.2002, NJW 2003, 426; Zöller-Gummer/Heßler, 24. Aufl., Rdnr. 8 zu § 513 ZPO jeweils mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.07.2004 - 20 W 66/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7848
OLG Frankfurt, 09.07.2004 - 20 W 66/04 (https://dejure.org/2004,7848)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.07.2004 - 20 W 66/04 (https://dejure.org/2004,7848)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Juli 2004 - 20 W 66/04 (https://dejure.org/2004,7848)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 WoEigG, § 91a ZPO
    Wohnungseigentumsverfahren: Kostenentscheidung bei Erledigung des Verfahrens der weiteren Beschwerde

  • Wolters Kluwer

    Erledigung der Hauptsache durch die nach Einlegung einer weiteren Beschwerde erfolgte Aufhebung eines angefochtenen Beschlusses seitens des Landgerichts; Möglichkeit der Auferlegung außergerichtlicher Kosten eines Beteiligten gegenüber der Staatskasse

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentumsverfahren: Kostenentscheidung bei Erledigung des Verfahrens der weiteren Beschwerde)

  • Judicialis

    WEG § 47; ; ZPO § 91 a

  • rechtsportal.de

    WEG § 47; ZPO § 91a
    Zur Auferlegung außergerichtlicher Kosten des Beschwerdeführers auf die Staatskasse bei Aufhebung der angefochtenen Entscheidung durch das Gericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 12/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8556
BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 12/04 (https://dejure.org/2004,8556)
BayObLG, Entscheidung vom 09.07.2004 - 3Z BR 12/04 (https://dejure.org/2004,8556)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juli 2004 - 3Z BR 12/04 (https://dejure.org/2004,8556)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 60 (Leitsatz)

    BGB § 29
    Amtsende des nur für bestimmte Aufgaben bestellten Notvorstand eines Vereins

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beendigung des Amts eines nur für bestimmte Aufgaben bestellten Notvorstands eines Vereins ; Frage einer Erledigung der Hauptsache eines gegen einen Bestellungsbeschluss anhängigen Beschwerdeverfahrens bei Beendigung des Amtes des Notvorstandes; Möglichkeit der Prüfung ...

Verfahrensgang

  • LG München I - 16 T 13512/03
  • BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 12/04
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.11.1985 - II ZB 5/85

    Mehrheit für Änderung des Vereinszwecks; Auslegung der Satzung

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 12/04
    Denn diese Anmeldung musste von mindestens einem zur Vertretung berechtigten Vorstandsmitglied vorgenommen werden (vgl. BGHZ 96, 245; Keidel/Winkler FGG 15. Aufl. § 159 Rn. 18 m.w.N.).
  • BayObLG, 12.12.2001 - 3Z BR 347/00

    Hauptsacheerledigung der weiteren Beschwerde über gerichtliche Bestellung eines

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 12/04
    Die Amtsdauer eines Notvorstandes gemäß § 29 BGB endet mit der Behebung des Mangels der Vertretung, für den er bestellt war (BayObLG NZG 2002, 433; Reichert Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts 8. Aufl. Rn. 1280; Palandt/Heinrichs BGB 63. Aufl. § 29 Rn. 8).
  • BayObLG, 05.03.1992 - BReg. 2 Z 165/91

    Anfechtung einer gerichtlichen Bestellung eines Notverwalters bei anschließender

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 12/04
    Dies hat das Landgericht zutreffend unter Hinweis auf die vergleichbare Rechtslage bei einem Notverwalter im Wohnungseigentumsrecht dargelegt (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 1992, 787).
  • OLG Jena, 23.08.2013 - 9 W 134/13

    Vereinsregister, Amtsdauer eines Notvorstands

    Die Amtsdauer des - wie hier in dem angefochtenen Beschluss - nach § 29 BGB bestellten Notvorstandes endet mit der Erfüllung der Aufgabe, für die er bestellt war (vgl. z.B. BayObLG, Beschluss vom 09.07.2001, in NotBZ 2005, 80; Prütting, Wegen, Weinrich, Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2011, § 29 Rn. 8).
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