Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 28.09.2004 - 5 W 236/04, 5 W 236/04 - 75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9353
OLG Saarbrücken, 28.09.2004 - 5 W 236/04, 5 W 236/04 - 75 (https://dejure.org/2004,9353)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.09.2004 - 5 W 236/04, 5 W 236/04 - 75 (https://dejure.org/2004,9353)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. September 2004 - 5 W 236/04, 5 W 236/04 - 75 (https://dejure.org/2004,9353)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betreuungsverfahren: Voraussetzungen einer zwangsweisen Unterbringung zur Vorbereitung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens; Betreuerbestellung wegen unsinniger Verfahrenshandlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnismäßigkeitsprüfung bezüglich einer über die Anordnung der Vorführung hinausgehende Anordnung der Unterbringung; Voraussetzung für die Bestellung eines Betreuers; Notwendigkeit der Betreuerbestellung durch Stellung einer Vielzahl von unsinnigen oder keinen Erfolg ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung bei unsinnigen Verfahrenshandlungen

  • Judicialis

    FGG § 19; ; FGG § 20; ; FGG § 27; ; FGG § 68 b Abs. 3 Satz 2; ; FGG § 68 b Abs. 4; ; FGG § 69 g Abs. 5 Satz 1; ; BGB § 1896 Abs. 1; ; BGB § 1903 Abs. 1; ; ZPO § 57

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an zwangsweise Unterbringung zur Durchführung einer Untersuchung mit dem Zweck der gutachterlichen Klärung der Betreuungsbedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Antragsflut bei Gericht - Betreuung?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94

    Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.09.2004 - 5 W 236/04
    Dabei muss die Erkrankung einen solchen Grad erreichen, dass die Fähigkeit des Betroffenen zur Wahrnehmung seines Selbstbestimmungsrechts ausgeschlossen oder so erheblich beeinträchtigt ist, dass er für die Aufgabenkreise der einzurichtenden Betreuung zu eigenverantwortlichen Entscheidungen nicht in der Lage ist (OLG Hamm, FamRZ 1995, 433).
  • KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/00

    Betreuungsverfahren - Gutachten nur bei Anhaltspunkten für eine psychische

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.09.2004 - 5 W 236/04
    Ausnahmsweise können sie jedoch gesondert mit der Beschwerde angefochten werden, wenn sie für sich allein betrachtet in so erheblichem Maße in die Rechte eines Beteiligten eingreifen, dass ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (KG Berlin, MDR 2001, 335 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 188/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9131
OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 188/03 (https://dejure.org/2004,9131)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.07.2004 - 3 U 188/03 (https://dejure.org/2004,9131)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. Juli 2004 - 3 U 188/03 (https://dejure.org/2004,9131)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Streitgegenstands; Auswirkungen der entgegenstehenden Rechtskraft bei einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Voraussetzungen des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Bestimmung der Rechtskraft eines Urteils; Ausstrahlung von ...

  • Judicialis

    ZPO § 322

  • rechtsportal.de

    ZPO § 322
    Kein weiterer Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abstrakten Inhalts bei Ablehnung der vorherigen Verfügung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 224/90

    Dauernd billig - Irreführung/Preisgestaltung; Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 188/03
    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH und allgemeiner Meinung im Schrifttum verbietet die materielle Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung eine neue Verhandlung über denselben Streitgegenstand (BGH GRUR 1993, 157, 158 Dauernd Billig m.w.N.).

    Stellt der Kläger dagegen im neuen Prozess denselben prozessualen Anspruch zur Entscheidung, handelt es sich also um den Streitgegenstand des Vorprozesses, ist das Gericht durch die Rechtskraft des früheren Urteils an einer Sachentscheidung gehindert (vgl. zum Ganzen BGH GRUR 1993, 157, 158 - Dauernd Billig m.w.N.).

  • OLG Hamburg, 29.01.2004 - 3 U 109/03

    "24 Stunden Antiemese"

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 188/03
    Nach diesen Grundsätzen richtet sich auch die Präklusion eines erneuten Verfahrens, und zwar auch im Hinblick auf einen Titel im Verfügungsverfahren (Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl. 2002, Kap. 57 Rn. 16 a m.w.N.; vgl. auch Urt. des Senats vom 29.1.2003 - 3 U 109/03-24-Stunden wirksame Antiemese, Seite 9 ff. ).
  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 188/03
    Auch die von der Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung in Bezug genommene Entscheidung BGH - "TCM-Zentrum" (GRUR 2001, 453) stützt die Auffassung der Antragstellerin nicht.
  • KG, 09.11.2017 - 23 U 67/15

    GmbH: Pflicht der Gesellschaft zur Verhinderung der Einreichung einer geänderten

    Denn hier war durch einstweilige Verfügungen rechtskräftig entschieden (zur Rechtskraft im Verfügungsverfahren vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 01.07.2004 - 3 U 188/03 Rn. 72), dass der Nebenintervenient zu 6) Anspruch auf Sicherung seiner Gesellschafterstellung hat.
  • KG, 23.07.2015 - 23 U 18/15

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Mehrheits- und Formerfordernisse bei der

    Der rechtskräftig werdende Inhalt der vorliegenden Entscheidung erschöpft sich in der Feststellung, dass die Verfügungsklägerin keinen Anspruch auf ein vorläufiges Tätigkeitsverbot hat (zur Rechtskraft im Verfügungsverfahren vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 01.07.2004 - 3 U 188/03 Rn. 72).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2018 - W (Kart) 2/18
    Auch der ablehnende Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren ist der - allerdings durch den Vorbehalt erleichterter Abänderbarkeit durch das Gericht analog § 927 ZPO beschränkten - materiellen Rechtskraft fähig (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2004, III ZR 200/04, Rn. 14 bei juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 20. Dezember 2011, 10 U 141/11, Rn. 22 bei juris; OLG Hamburg, Urteil vom 1. Juli 2004, 3 U 188/03, Rn. 72 bei juris; Zöller/Vollkommer, vor § 916 ZPO Rn 13).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.01.2005 - 2Z BR 216/04   

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https://dejure.org/2005,3845
BayObLG, 17.01.2005 - 2Z BR 216/04 (https://dejure.org/2005,3845)
BayObLG, Entscheidung vom 17.01.2005 - 2Z BR 216/04 (https://dejure.org/2005,3845)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Januar 2005 - 2Z BR 216/04 (https://dejure.org/2005,3845)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 665
  • NZM 2005, 439
  • FGPrax 2005, 102
  • Rpfleger 2005, 309
  • BayObLGZ 2004, 385
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 184/01

    Keine Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft - Zurückverweisung bei

    Auszug aus BayObLG, 17.01.2005 - 2Z BR 216/04
    Nach überwiegender Meinung und ständiger Rechtsprechung des Senats (ZMR 2002, 536) besitzt die Wohnungseigentümergemeinschaft keine auch nur beschränkte Rechtsfähigkeit.
  • BGH, 09.02.2004 - II ZR 218/01

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bei gemeinschaftlichen, teilweise

    Auszug aus BayObLG, 17.01.2005 - 2Z BR 216/04
    Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof (NJW-RR 2004, 874), ohne auf das Problem ausdrücklich einzugehen, incident bestätigt.
  • OLG Karlsruhe, 11.11.1997 - 11 Wx 89/97

    Zwangshypothek zu Gunsten Dritter

    Auszug aus BayObLG, 17.01.2005 - 2Z BR 216/04
    b) Neben der Eintragung des Titelgläubigers als Hypothekengläubiger ist jedoch im Grundbuch zu verlautbaren, dass die Leistung nicht an den Titelgläubiger selbst, sondern an einen Dritten zu erbringen ist (OLG Karlsruhe Rpfleger 1998, 158).
  • BGH, 13.09.2001 - V ZB 15/01

    Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten des Verwalters einer

    Auszug aus BayObLG, 17.01.2005 - 2Z BR 216/04
    Als Gläubiger einer Zwangshypothek ist diejenige Person einzutragen, die durch den Vollstreckungstitel als Titelgläubiger ausgewiesen ist (BGH NJW 2001, 3627 ff.).
  • OLG Köln, 21.03.2014 - 11 U 223/12

    Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten des Titelgläubigers

    Ein Titelgläubiger kann nach der vom Landgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. vom 13.09.2001 - V ZB 15/01 - in: BGHZ 148, 392 ff. = NJW 2001, 3627 ff. m.w.N.) und nunmehr herrschender Meinung (vgl. KG, Beschl. vom 06.03.2001 - 1 W 8009/00 - in: KGR 2001, 138-141 = Rpfleger 2001, 340-343 als Vorlagebeschluss zu BGHZ 148, 392 ff.; BayObLG NJW-RR 2005, 665; OLG München ZInsO 2010, 1339, 1340; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 867 Rn. 13; Wolfsteiner, in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2009, Vorbem. zu §§ 1113 ff. Rn. 43 m.w.N.; Musielak/Becker, ZPO, 8. Aufl., § 867 Rn. 6; Schuschke/Walker/Zoll, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl. 2011, § 867 Rn. 10) auch dann als Gläubiger einer Zwangssicherungshypothek im Grundbuch eingetragen werden, wenn er mit dem materiell-rechtlichen Inhaber der titulierten Forderung nicht identisch sein sollte.
  • OLG München, 23.04.2010 - 34 Wx 19/10

    Grundbuchsache: Eintragung des Insolvenzverwalters als Gläubiger einer

    Soweit der Bundesgerichtshof in einer im Beschluss vom 13.9.2001 nicht erwähnten Entscheidung vom 13.7.1960 (DNotZ 1961, 485) für den Nachlassverwalter entschieden hat, dass nicht dieser, sondern der Rechtsinhaber, also der Erbe, eingetragen werden müsse, ist diese Entscheidung ebenso wie die Rechtsprechung des vormals zuständigen BayObLG (vgl. BayObLGZ 1980, 285; anders schon BayObLGZ 2004, 385/386 bei II.2.a) überholt (vgl. Demharter aaO.).
  • OLG Köln, 29.11.2010 - 11 U 132/10

    Voraussetzungen der Eintragung einer Zwangs-Sicherungshypothek

    Ein Titelgläubiger kann nach der vom Landgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. vom 13.09.2001 - V ZB 15/01 - in: BGHZ 148, 392 ff. = NJW 2001, 3627 ff. m.w.N.) und nunmehr herrschender Meinung (vgl. KG, Beschl. vom 06.03.2001 - 1 W 8009/00 - in: KGR 2001, 138-141 = Rpfleger 2001, 340-343 als Vorlagebeschluss zu BGHZ 148, 392 ff.; BayObLG NJW-RR 2005, 665; OLG München ZInsO 2010, 1339, 1340; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 867 Rn. 13; Wolfsteiner, in: Staudinger, BGB, Neubearb.
  • OLG München, 18.08.2011 - 34 Wx 153/11

    Grundbucheintragungsverfahren: Eintragung einer Zwangshypothek bei einer an einen

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluss vom 28.7.2011, 34 Wx 295/11) geschieht dies entsprechend der wohl überwiegenden Meinung in der Form, dass neben dem Titelgläubiger (als Begünstigtem; "zugunsten") auch der Dritte als Zahlungsempfänger im Grundbuch einzutragen ist (BayObLG FGPrax 2005, 102/103; OLG Karlsruhe Rpfleger 1998, 158; Demharter GBO 27. Aufl. Anhang zu § 44 Rn. 70; Waldner in Prütting/Wegen/Weinreich BGB 3. Aufl. § 1115 Rn. 2; Rohe in Bamberger/Roth BGB 2. Aufl. § 1115 Rn. 6; Zöller/Stöber § 887 Rn. 8).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 23.06.2004 - 3 U 253/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13836
OLG Bamberg, 23.06.2004 - 3 U 253/03 (https://dejure.org/2004,13836)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23.06.2004 - 3 U 253/03 (https://dejure.org/2004,13836)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - 3 U 253/03 (https://dejure.org/2004,13836)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Umfang einer Beschlagnahme eines Grundstücks; Erfassung von Mietzinsansprüchen eines Mieters auf Grund eines Untermietverhältnisses

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1; ; ZVG § 152 Abs. 1 2. Halbsatz; ; ZVG § 146 Abs. 1; ; ZVG § 20 Abs. 2; ; BGB § 154 Abs. 2; ; BGB § 315; ; BGB § 316; ; BGB § 1123 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Zur Rechtmäßigkeit der Beschlagnahmung des Mietzinses eines Untermietverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   KG, 11.01.2005 - 7 U 135/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12600
KG, 11.01.2005 - 7 U 135/04 (https://dejure.org/2005,12600)
KG, Entscheidung vom 11.01.2005 - 7 U 135/04 (https://dejure.org/2005,12600)
KG, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - 7 U 135/04 (https://dejure.org/2005,12600)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens; Nichtigkeit der Vereinbarung einer Prämienzahlung aus einem Darlehensvertrag; Anwendung der Grundsätze für die Sittenwidrigkeit von gewerblichen Darlehen auf nicht gewerbsmäßig gewährte Gelegenheitskredite; Krasses Missverhältnis ...

  • Judicialis

    EGBGB Art. 229 § 5 S. 2; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 2; ; BGB § 139; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 767 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 138 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft mit hohem Prämienanteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.02.1987 - IX ZR 136/86

    Anspruchsübergang bei der Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus KG, 11.01.2005 - 7 U 135/04
    Die Nichtigkeit des Darlehensvertrages vom 27. August 2001 führt dazu, dass dem Kläger gegen die nnn GmbH nur der Anspruch auf Rückzahlung der Darlehensvaluta aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 Abs. 1 S. 1 BGB zusteht (vgl. BGH NJW 1987, 2075, 2076).

    Verfolgt der Mitverpflichtete mit der Kreditgewährung eigene wirtschaftliche Interessen, so liegt die Auslegung, daß sich seine Verpflichtung auch auf die dem Kreditgeber bei Nichtigkeit des Darlehensvertrages zustehenden Bereicherungsansprüche erstrecken soll, sehr nahe, weil als die Darlehensvaluta letztlich auch dem Mitverpflichteten selbst zugute kommt (BGH NJW 1987, 2075, 2076).

  • BGH, 01.02.1994 - XI ZR 105/93

    Sittenwidrigkeit eines Gelegenheitsdarlehens

    Auszug aus KG, 11.01.2005 - 7 U 135/04
    Es ist vielmehr sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht im Einzelfall zu prüfen, ob ein krasses Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung besteht, das als verwerflich anzusehen ist (BGH NJW 1994, 1056, 1057).
  • BGH, 08.02.1994 - XI ZR 77/93

    Sittenwidrigkeit eines Gelegenheitsdarlehens

    Auszug aus KG, 11.01.2005 - 7 U 135/04
    Ob das bereits für die Annahme einer Zwangslage im Sinne des § 138 Abs. 2 BGB ausreicht (vgl. dazu BGH NJW 1994, 1275, 1276), muss hier nicht entschieden werden.
  • BGH, 24.02.1994 - IX ZR 93/93

    Wirksamkeit einer von Kindern zu Gunsten der Eltern geleisteten Bürgschaft

    Auszug aus KG, 11.01.2005 - 7 U 135/04
    Die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Nichtigkeit von Bürgschaften wegen krasser Überforderung des Bürgen im familiären Bereich und bei emotionaler Verbundenheit (vgl. BGHZ 125, 206) lassen sich auf den vorliegenden Fall nicht übertragen.
  • BGH, 10.12.2002 - XI ZR 82/02

    Wirksamkeit von Gesellschafterbürgschaften für eine GmbH

    Auszug aus KG, 11.01.2005 - 7 U 135/04
    Eine unter diesen Umständen erteilte Bürgschaft ist grundsätzlich wirksam (BGH NJW 2003, 967, 968).
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