Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.09.2003 - 16 U 25/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4661
OLG Köln, 15.09.2003 - 16 U 25/03 (https://dejure.org/2003,4661)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.09.2003 - 16 U 25/03 (https://dejure.org/2003,4661)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. September 2003 - 16 U 25/03 (https://dejure.org/2003,4661)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises wegen Rücktritt vom Reisevertrag; Anwendbarkeit des Reiserechts bei Buchung eines Ferienhauses; Mangel des Reisevertrages wegen zu wenig Betten

  • Judicialis

    BGB § 651 e

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 651e
    Reiserecht - Kündigung eines Ferienhausmietvertrages wegen unzureichender Zahl der Schlafzimmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nur Ferienhaus gebucht - Reiserecht anwendbar?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Luxus-Ferienvilla war zu klein und schmutzig - Der Kunde des Reiseveranstalters bekommt den Reisepreis zurÂck

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht bei zu wenigen Zimmern eines Ferienhauses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 702
  • NJW-RR 2005, 703
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer

    Auszug aus OLG Köln, 15.09.2003 - 16 U 25/03
    Voraussetzung hierfür ist es weiter, dass Gegenstand des Vertrages nicht lediglich die bloße Erbringung einer Teilleistung aus einem der Bereiche Transport, Aufenthalt und Gestaltung der Urlaubstage ist, sondern auch die erfolgreiche Gestaltung der Reise, wenn auch beschränkt auf das einzelne Ferienhaus (vgl. BGHZ 119, 152 = NJW 1992 334; BGHZ 130, 128 = NJW 1995, 2629).

    Der Kläger hatte sich das Objekt, wenn auch nicht aus einem Prospekt (vgl. hierzu BGHZ 119, 152), so aber doch aus verschiedenen, von der Beklagten unterbreiteten Vorschlägen ausgesucht und sich zur Buchung erst entschlossen, nachdem der Geschäftsführer B. der Beklagten das avisierte Objekt gegen eine zusätzliche Vergütung von 850, 00 US$ besichtigt und als den Vorstellungen des Klägers entsprechend bezeichnet hatte.

  • BGH, 29.06.1995 - VII ZR 201/94

    Anwendung des Reisevertragsrechts auf Charter einer Hochseeyacht

    Auszug aus OLG Köln, 15.09.2003 - 16 U 25/03
    Voraussetzung hierfür ist es weiter, dass Gegenstand des Vertrages nicht lediglich die bloße Erbringung einer Teilleistung aus einem der Bereiche Transport, Aufenthalt und Gestaltung der Urlaubstage ist, sondern auch die erfolgreiche Gestaltung der Reise, wenn auch beschränkt auf das einzelne Ferienhaus (vgl. BGHZ 119, 152 = NJW 1992 334; BGHZ 130, 128 = NJW 1995, 2629).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 02.03.2005 - 2 W 221/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5481
OLG Braunschweig, 02.03.2005 - 2 W 221/04 (https://dejure.org/2005,5481)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02.03.2005 - 2 W 221/04 (https://dejure.org/2005,5481)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02. März 2005 - 2 W 221/04 (https://dejure.org/2005,5481)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestellung von 11 Personen als Betreuer

  • Judicialis

    BGB § 1908 e

  • rechtsportal.de

    Zu den Voraussetzungen eines Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins gegen die Staatskasse

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 63 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 63 (Volltext mit red. LS u. Anm.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 14.04.1994 - 3Z BR 39/94

    Betreuungsverein; Betreuungsbehörde; Betreuer; Auffangtatbestand; Mängel;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.03.2005 - 2 W 221/04
    Grund für diese einschneidende Regelung ist, dass nach dem gesetzlichen Leitbild vorrangig eine natürliche Person zum Betreuer bestellt werden soll, während die Bestellung eines Betreuungsvereins nach § 1900 Abs. 1 BGB nur dann erfolgen darf, wenn der Betroffene durch einen oder mehrere natürliche Personen nicht hinreichend betreut werden kann (BayObLG, Beschluss vom 26.11.1997, - 3 Z BR 422/97, FamRZ 1999, 52 und Beschluss vom 14.04.1994, - 3 Z BR 39/94, FamRZ 1994, 1203).
  • BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 422/97

    Vorrang der Betreuung durch eine natürliche Person

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.03.2005 - 2 W 221/04
    Grund für diese einschneidende Regelung ist, dass nach dem gesetzlichen Leitbild vorrangig eine natürliche Person zum Betreuer bestellt werden soll, während die Bestellung eines Betreuungsvereins nach § 1900 Abs. 1 BGB nur dann erfolgen darf, wenn der Betroffene durch einen oder mehrere natürliche Personen nicht hinreichend betreut werden kann (BayObLG, Beschluss vom 26.11.1997, - 3 Z BR 422/97, FamRZ 1999, 52 und Beschluss vom 14.04.1994, - 3 Z BR 39/94, FamRZ 1994, 1203).
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Rechtsprechung
   OLG München, 06.04.2005 - 33 Wx 32/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7127
OLG München, 06.04.2005 - 33 Wx 32/05 (https://dejure.org/2005,7127)
OLG München, Entscheidung vom 06.04.2005 - 33 Wx 32/05 (https://dejure.org/2005,7127)
OLG München, Entscheidung vom 06. April 2005 - 33 Wx 32/05 (https://dejure.org/2005,7127)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Besorgung eigener Angelegenheiten trotz psychischer Erkrankung, Erforderlichkeit der Betreuung

  • Judicialis

    BGB § 1896

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896
    Keine Betreuung bei rechtlich möglicher Besorgung eigener Angelegenheiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch eines psychisch Kranken auf die Bestellung eines Betreuers; Folgen einer fehlenden Verhinderung der Besorgung eigener Angelegenheiten des Betroffenen, auch durch Beauftragung und Bevollmächtigung Dritter im Falle einer psychischen Erkrankung; Voraussetzungen für ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1055
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 23.01.2001 - 15 W 365/00

    Vorrang einer rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung vor einer Betreuerbestellung

    Auszug aus OLG München, 06.04.2005 - 33 Wx 32/05
    Denn der Grundsatz der Erforderlichkeit der Betreuung dient auch dem öffentlichen Interesse daran, erkennbar unnötige Betreuungen zu vermeiden (OLG Zweibrücken a.a.O.; OLG Köln FamRZ 1996, 249; OLG Hamm FamRZ 2001, 870; Soergel/Zimmermann § 1896 Rn.75).
  • OLG Zweibrücken, 24.03.2004 - 3 W 219/03

    Rechtliche Betreuung: Fehlendes Betreuungsbedürfnis

    Auszug aus OLG München, 06.04.2005 - 33 Wx 32/05
    Nur wenn der Betroffene psychisch außer Stande ist, solche Hilfe von sich aus in Anspruch zu nehmen oder sogar die Notwendigkeit der Inanspruchnahme zu erkennen, kommt die Anordnung einer Betreuung in Betracht (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 151; OLG Zweibrücken BtPrax 2004, 155 m.w.N.).
  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus OLG München, 06.04.2005 - 33 Wx 32/05
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin nachprüfbar, ob der Tatrichter den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 27 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungsgrundsätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618; Senatsentscheidung vom 16.2.2005 - 33 Wx 006/05).
  • OLG München, 16.02.2005 - 33 Wx 6/05

    Umfang der Begründung bei geschlossener Unterbringung von über einem Jahr

    Auszug aus OLG München, 06.04.2005 - 33 Wx 32/05
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin nachprüfbar, ob der Tatrichter den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 27 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungsgrundsätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618; Senatsentscheidung vom 16.2.2005 - 33 Wx 006/05).
  • OLG Köln, 21.06.1995 - 16 Wx 100/95

    Betreuung nur bei Betreuungsbedürfnis

    Auszug aus OLG München, 06.04.2005 - 33 Wx 32/05
    Denn der Grundsatz der Erforderlichkeit der Betreuung dient auch dem öffentlichen Interesse daran, erkennbar unnötige Betreuungen zu vermeiden (OLG Zweibrücken a.a.O.; OLG Köln FamRZ 1996, 249; OLG Hamm FamRZ 2001, 870; Soergel/Zimmermann § 1896 Rn.75).
  • OLG München, 20.12.2006 - 33 Wx 248/06

    Beschwerderecht des Betroffenen gegen Aufhebung der Betreuung bei

    Nur wenn der Betroffene psychisch außer Stande ist, solche Hilfe von sich aus in Anspruch zu nehmen oder die Notwendigkeit der Inanspruchnahme zu erkennen, kommt die Anordnung einer Betreuung in Betracht (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 151; OLG Zweibrücken BtPrax 2004, 155 m.w.N.; Senatsentscheidung BtPrax 2005, 156 und vom 5.10.2005 - 33 Wx 181/05).
  • OLG München, 12.12.2005 - 33 Wx 144/05

    Keine selbständige Anfechtung der Begutachtungsanordnung im Betreuungsverfahren -

    Es hat hierbei zu beachten, dass auch eine vom Betroffenen beantragte Betreuung "erforderlich" sein muss (vgl. Senatsbeschluss vom 6.4.2005 - BtPrax 2005, 156) und zwar in allen in Rede stehenden Aufgabenkreisen.
  • LG Detmold, 08.02.2011 - 3 T 161/10

    Annahme einzusetzenden Vermögens bei einer der Altersversorgung dienenden

    Zu dem einzusetzenden Vermögen zählt nach einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und ständiger Rechtsprechung der Kammer auch eine Kapitallebensversicherung, selbst wenn diese für eine zusätzliche Altersvorsorge bestimmt ist (zu vgl. OLG München, Beschl. v. 8. Juli 2005 - 33 Wx 32/05; LSG NRW, Beschl. v. 28. Juni 2007 - L 20 B 37/07; LSG NRW, Beschl. v. 21. Januar 2008 - L 20 SO 91/06; OLG Hamm, Beschl. v. 5. Oktober 2006 - 10 WF 196/06; OLG Hamm, Beschl. v. 31. März 2009 - 13 WF 52/09; Kammerbeschl. v. 23. Juli 2008 - 3 T 126/08; LG Koblenz, Beschl. v. 21. September 2009 - 2 T 570/09).
  • LG Detmold, 26.01.2011 - 3 T 161/10

    Vergütungsregress gegen den Betroffenen; Kapitallebensversicherung als

    Zu dem einzusetzenden Vermögen zählt nach einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und ständiger Rechtsprechung der Kammer auch eine Kapitallebensversicherung, selbst wenn diese für eine zusätzliche Altersvorsorge bestimmt ist (zu vgl. OLG München, Beschl. v. 8. Juli 2005 - 33 Wx 32/05; LSG NRW, Beschl. v. 28. Juni 2007 - L 20 B 37/07; LSG NRW, Beschl. v. 21. Januar 2008 - L 20 SO 91/06; OLG Hamm, Beschl. v. 5. Oktober 2006 - 10 WF 196/06; OLG Hamm, Beschl. v. 31. März 2009 - 13 WF 52/09; Kammerbeschl. v. 23. Juli 2008 - 3 T 126/08; LG Koblenz, Beschl. v. 21. September 2009 - 2 T 570/09).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.10.2004 - 5 WF 206/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6918
OLG Frankfurt, 05.10.2004 - 5 WF 206/04 (https://dejure.org/2004,6918)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.10.2004 - 5 WF 206/04 (https://dejure.org/2004,6918)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Oktober 2004 - 5 WF 206/04 (https://dejure.org/2004,6918)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    ZPO § 98; ; ZPO § 103

  • rechtsportal.de

    ZPO § 98; ZPO § 103
    Entfallen der Wirkung eines rechtskräftigen Kostenfestsetzungsbeschlusses bei Abschluss eines Vergleichs mit der Kostenfolge aus § 98 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kostentragungspflicht beim Abschluss eines Vergleichs; Wirkung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Abschluss eines Vergleichs

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 06.06.1983 - 20 W 158/83
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2004 - 5 WF 206/04
    Mit deren Wegfall - wie hier durch Abschluss des gerichtlichen Vergleichs - wird der Kostenfestsetzungsbeschluss (ungeachtet seiner Rechtskraft) gegenstandslos; er kann wegen seiner Akzessorietät zur Kostenentscheidung nicht ohne diese weiter existieren (Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, Einf. §§ 103 -107, Rdn. 8, 10; vgl. ferner OLG München, MDR 2001, 414 mit weiteren Nachweisen, OLG Frankfurt am Main, RPfleger 1983, 456).
  • OLG Stuttgart, 30.08.1989 - 8 W 383/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2004 - 5 WF 206/04
    Die von der Klägerin für ihre Auffassung angeführten Zitate betreffen demgegenüber sämtlich Fälle, in denen - anders als hier - Teile der Kostengrundentscheidung bereits rechtskräftig und deswegen (nach § 98 Satz 2 ZPO) zu berücksichtigen waren (vgl. OLG Stuttgart, MDR 1989, 1108, zit. von Thomas/Putzo, ZPO, § 98, Rdn. 10, OLG Frankfurt am Main, RPfleger 1981, 29 f.; Zöller/Vollkommer, ZPO, § 925 Rdn. 8, OLG Köln, NJW 1970, 618 f. nach rechtskräftiger Entscheidung über einen Teilwiderspruch und späterem weiter gehenden Widerspruch, OLG Karlsruhe WRP 1981, 285 f. nach Abschluss des ursprünglichen Anordnungsverfahrens im späteren selbstständigen Aufhebungsverfahren).
  • OLG München, 30.11.2000 - 11 W 3051/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2004 - 5 WF 206/04
    Mit deren Wegfall - wie hier durch Abschluss des gerichtlichen Vergleichs - wird der Kostenfestsetzungsbeschluss (ungeachtet seiner Rechtskraft) gegenstandslos; er kann wegen seiner Akzessorietät zur Kostenentscheidung nicht ohne diese weiter existieren (Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, Einf. §§ 103 -107, Rdn. 8, 10; vgl. ferner OLG München, MDR 2001, 414 mit weiteren Nachweisen, OLG Frankfurt am Main, RPfleger 1983, 456).
  • OLG Köln, 11.08.2008 - 2 Wx 26/08

    Unwirksamer Kostenfestsetzungsbeschluss bei Änderung der Kostengrundentscheidung

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, entspricht es allgemeiner Ansicht und insbesondere der ständigen Rechtsprechung, daß ein Kostenfestsetzungsbeschluß - ohne daß es hierzu eines gesonderten Ausspruchs bedarf - wirkungslos wird, wenn die Kostengrundentscheidung, auf der er beruht, aufgehoben oder auch nur, und sei es selbst nur in geringem Maße, geändert wird (vgl. OLG Köln [17. Zivilsenat], OLG-Report 2006, 588; KG KG-Report 1993, 59; OLG Düsseldorf, JurBüro 1984, 286; OLG Frankfurt, MDR 1983, 941; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 2005, 328; OLG Karlsruhe, OLG-Report 2000, 185; OLG München, JurBüro 1982, 447; OLG München, MDR 2001, 414; LAG Düsseldorf, JurBüro 1987, 1232 [1233]; Giebel in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl. 2008, § 104, Rdn. 134; Mathias in van Eicken, Kostenfestsetzung, 2006, Rdn. B 140; Mümmler, JurBüro 1982, 448; Musielak/Wolst, a.a.O., § 104, Rdn. 40; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl. 2004, § 103, Rdn. 7 und 66; Zöller/Herget, a.a.O., § 104, Rdn. 21, Stichwort "Wegfall des Titels"; vgl. auch BGH VersR 2007, 519).

    Auch wenn es einer solchen Aufhebung nicht bedarf, kann sie im Interesse der Rechtssicherheit, zur Klarstellung zweckmäßig sein (vgl. BGH VersR 2007, 519; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 2005, 328; LAG Düsseldorf, a.a.O.; Giebel in Münchener Kommentar, a.a.O., § 104, Rdn. 134).

  • OLG Köln, 27.10.2009 - 17 W 291/09

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Kostengrundentscheidung; Rechtskraft

    Wird sie - z. B. im Rechtsmittelverfahren - aufgehoben oder abgeändert, wird ein auf ihrer Grundlage erlassener Kostenfestsetzungsbeschluss im Umfang der Aufhebung oder Abänderung ohne weiteres wirkungslos (allg. Meinung, vgl. BGH NJW-RR 2008, 1082; OLG Hamm MDR 1977, 56; JB 1989, 1419; KG Rpfleger 1993, 462; OLG Karlsruhe OLGR 2000, 185; OLG Frankfurt OLGR 2005, 328; OLG Köln [Senat] OLGR 2006, 170; Zöller/Herget aaO Rdn. 21 "Wegfall des Titels").
  • OLG Köln, 10.03.2006 - 17 W 232/04

    Kosten des durch Berufungsentscheidung gegenstandslos gewordenen

    Der erkennende Senat hat die Parteien mit Verfügung vom 29. Dezember 2005 darauf hingewiesen, dass der einstmals zu Gunsten der Beklagten erlassene Kostenfestsetzungsbeschluss ohne weiteres wirkungslos geworden ist, da er infolge seiner Akzessorität zur (weggefallenen) Kostengrundentscheidung nicht mehr existieren kann (KG Rpfleger 1993, 462; OLG Frankfurt OLGR 2005, 328).
  • OLG Köln, 22.09.2005 - 17 W 172/05

    Wirkungsloser Kostenfestsetzungsbeschluss bei Wegfall des zugrunde liegenden

    Hierdurch wurde nach einhelliger Ansicht in Rechtsprechung in Literatur der einstmals erlassene Kostenfestsetzungsbeschluss zu Gunsten der Beklagten ohne weiteres wirkungslos (KG Rpfleger 1993, 462; OLG Düsseldorf JB 1981, 1097; OLG Frankfurt Rpfleger 1983, 456; OLGR 2005, 328; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., Einf § 103-107 Rdnr. 8; Belz MK-ZPO, 2. Aufl., § 104 Rdnr. 129; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 104 Rdnr. 21 "Wegfall des Titels").
  • BGH, 03.11.2011 - IX ZR 76/09

    Zulassung der Revision zur Einheitlichkeitssicherung bei Rüge eines

    Hinsichtlich dieser Leistung bedeutet die Kostenregelung des Vergleichs vom 18. Oktober 2004 entgegen der Auffassung der Beklagten nicht notwendig einen Rechtsgrund, weil der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 29. Oktober 1993 durch die Aufhebung der Kostengrundentscheidung des landgerichtlichen Urteils vom 22. Juli 1993 in den Rechtsmittelverfahren gegenstandslos geworden ist (vgl. OLGR Karlsruhe 2000, 185; OLG München, NJW-RR 2001, 718; OLGR Hamm 2001, 236; OLGR Frankfurt 2005, 328; OLGR Köln 2006, 588; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 103 Rn. 7).
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