Weitere Entscheidung unten: OLG München, 23.03.2005

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 03.09.2004 - 2 W 90/03   

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https://dejure.org/2004,6501
OLG Schleswig, 03.09.2004 - 2 W 90/03 (https://dejure.org/2004,6501)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.09.2004 - 2 W 90/03 (https://dejure.org/2004,6501)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. September 2004 - 2 W 90/03 (https://dejure.org/2004,6501)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarungscharakter einer Teilungserklärung; Vorliegen einer nutzungsbeschränkende Zweckbestimmung; Mehrheitsbeschluss hinsichtlich eines vorübergehend abweichenden Gebrauchs der Räume; Endgültige Aufhebung oder Änderung dieser Zweckbestimmung; Vereinbarung aller ...

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 10 Abs. 2; ; WEG § 15 Abs. 1; ; BGB § 140

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung über die Nutzung von Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 669
  • ZMR 2005, 476
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 4/89

    Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses; GbR als Verwalter; Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.09.2004 - 2 W 90/03
    Da die Berufung auf deren Nichtigkeit jederzeit und gegenüber jedermann ohne rechtskräftige Feststellung zulässig ist, kommt den gerichtlichen Beschlüssen keine gestaltende, sondern nur eine deklaratorische Bedeutung zu (BGHZ 107, 268, 270; BayObLGZ 1986, 444; Staudinger/Bub § 23 Rn. 259 mwNw; Palandt/Bassenge § 23 Rn. 25).

    b) Soweit im Antrag ein Begehren auf Feststellung der Nichtigkeit der Entlastungsbeschlüsse zu sehen ist, so hält der Senat entgegen der Auffassung des Landgerichts einen solchen Antrag für zulässig, weil ungeachtet dessen, dass die Nichtigkeit jederzeit geltend gemacht werden kann, aus Gründen der Rechtssicherheit ein Rechtsschutzbedürfnis an gerichtlicher Feststellung besteht (BGHZ 107, 268, 270; Weitnauer/Lüke § 23 Rn. 24; Staudinger/Bub § 23 Rn. 259 mwNw.).

    Der Feststellungsantrag ist jedoch unbegründet, weil die Beschlüsse nicht gegen zwingende Vorschriften des WEG oder gegen § 134 BGB oder § 138 BGB verstoßen (§ 23 Abs. 4 Satz 2 WEG; vgl. zur Nichtigkeit BGHZ 107, 268, 271).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.09.2004 - 2 W 90/03
    Wird mit Amts- und Landgericht davon ausgegangen, dass die genannten Beschlüsse eine Änderung des vereinbarten Nutzungszwecks der Hausmeisterwohnung auf Dauer regeln, so sind sie - wie schon ausgeführt - wegen fehlender Beschlusszuständigkeit der Wohnungseigentümer nichtig (vgl. BGH NJW 2000, 3500).

    aa) Im Bereich des WEG kommt allenfalls eine unzulässige Überschreitung der Beschlusszuständigkeit in Betracht (vgl. BGH NJW 2000, 3500, 3502).

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.09.2004 - 2 W 90/03
    Bei der Entlastung von Verwalter und Beirat handelt es sich jedoch um eine Maßnahme der Verwaltung, die durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer geregelt werden kann (BGH NJW 2003, 3124; DWE 2003, 143).

    Das mit der Entlastung regelmäßig verbundene negative Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümer erfasst auch nur - nicht aus einer Straftat herrührende - Ersatzansprüche gegen den Verwalter, soweit sie den Wohnungseigentümern bei der Beschlussfassung bekannt oder für sie bei sorgfältiger Prüfung erkennbar waren (BGH NJW 2003, 3124, 3127).

  • BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86

    Eigentümerversammlung; Beschlußfassung; Änderung; Aufteilung;

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.09.2004 - 2 W 90/03
    Ungeachtet des Wortlauts der Aussprüche des Gerichts handelt es sich der Sache nach um die Feststellung der Nichtigkeit dieser Beschlüsse (vgl. BayObLGZ 1986, 444).

    Da die Berufung auf deren Nichtigkeit jederzeit und gegenüber jedermann ohne rechtskräftige Feststellung zulässig ist, kommt den gerichtlichen Beschlüssen keine gestaltende, sondern nur eine deklaratorische Bedeutung zu (BGHZ 107, 268, 270; BayObLGZ 1986, 444; Staudinger/Bub § 23 Rn. 259 mwNw; Palandt/Bassenge § 23 Rn. 25).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.09.2004 - 2 W 90/03
    Der Senat ist als Rechtsbeschwerdegericht zur eigenen Auslegung dieser Wohnungseigentümerbeschlüsse befugt (BGH NJW 1998, 3713; Palandt/Bassenge § 10 Rn. 15).

    Da Beschlüsse der Wohnungseigentümer rechtsgeschäftliche Gesamtakte sind, die sich aus den Abstimmungserklärungen als einzelne Rechtsgeschäfte zusammensetzen (BGHZ 139, 288; Palandt/Bassenge § 10 Rn. 12), muss sich der Vorsatz jedes einzelnen der mehrheitlich abstimmenden Wohnungseigentümer auf die Tatbestandsmerkmale der genannten Strafvorschriften beziehen.

  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.09.2004 - 2 W 90/03
    Zwar findet bei schuldloser Versäumung dieser Frist auf Antrag die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entsprechend § 22 Abs. 2 WEG statt (BGH NJW 1970, 1316).
  • BGH, 29.06.2000 - V ZB 46/99

    Entscheidung über Vermietung durch Mehrheitsbeschluß

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.09.2004 - 2 W 90/03
    Nach Auffassung des Senats steht die seit 1986 bestehende Nutzung der Räume nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB (vgl. zur Anwendung dieses Grundsatzes in diesem Zusammenhang BayObLG DWE 2000, 35; zu den Grundsätzen des ordnungsgemäßen Gebrauchs BGH NJW 2000, 3211; OLG Düsseldorf NZM 2002, 867: Einrichtung eines Hausmeisterbüros nebst Toilette im Gemeinschaftseigentum) einstweilen der Zweckbestimmung gemäß Teil I §§ 1 und 3 TE nicht entgegen und entspricht ordnungsgemäßem Gebrauch.
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2002 - 3 Wx 388/01

    Wirksamkeit von Beschlüssen der Teileigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.09.2004 - 2 W 90/03
    Nach Auffassung des Senats steht die seit 1986 bestehende Nutzung der Räume nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB (vgl. zur Anwendung dieses Grundsatzes in diesem Zusammenhang BayObLG DWE 2000, 35; zu den Grundsätzen des ordnungsgemäßen Gebrauchs BGH NJW 2000, 3211; OLG Düsseldorf NZM 2002, 867: Einrichtung eines Hausmeisterbüros nebst Toilette im Gemeinschaftseigentum) einstweilen der Zweckbestimmung gemäß Teil I §§ 1 und 3 TE nicht entgegen und entspricht ordnungsgemäßem Gebrauch.
  • OLG Frankfurt, 15.06.1981 - 20 W 365/81

    Anspruch gegen den Verwalter auf Einfriedung eines auf gemeinschaftlichem

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.09.2004 - 2 W 90/03
    Die Maßnahme ist auch ohne Ermächtigungsbeschluss der Wohnungseigentümer jedenfalls aus dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag gerechtfertigt (vgl. für die Geschäftsführung eines Wohnungseigentümers Senat, Beschluss vom 14.08.2003, SchlHA 2004, 214; BayObL ZMR 2000, 470; OLG Frankfurt OLGZ 1982, 16).
  • BayObLG, 23.03.2000 - 2Z BR 177/99

    Verkehrssicherungspflichten des Hausverwalters und der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.09.2004 - 2 W 90/03
    Die Maßnahme ist auch ohne Ermächtigungsbeschluss der Wohnungseigentümer jedenfalls aus dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag gerechtfertigt (vgl. für die Geschäftsführung eines Wohnungseigentümers Senat, Beschluss vom 14.08.2003, SchlHA 2004, 214; BayObL ZMR 2000, 470; OLG Frankfurt OLGZ 1982, 16).
  • FG Berlin, 06.12.1995 - II 45/90

    Fehlende Bestandskraft eines Haftungsbescheides steht Erlass eines

  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch

  • BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95

    Umfang eines Anspruchs auf Beseitigung einer Beeinträchtigung durch

  • FG Hamburg, 15.06.1995 - II 36/93

    An die Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Honorare für wissenschaftliche

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 2 L 160/98

    Voraussetzungen einer Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnungssteuerpflichtigkeit für

  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 123/10

    Revision in Zivilverfahren: Zulassung nach Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung der nachträglichen Zulassung der Revision ausgeführt, es erscheine "nicht ausgeschlossen, dass das Landgericht bei seiner Beurteilung von höchstrichterlicher Rechtsprechung (z.B. BayObLG, WuM 1989, 38; OLG Schleswig, Beschluss vom 3. September 2004 - 2 W 90/03 - nicht aber BGH, NZM 2009, 332 und OLG Frankfurt, WE 1996, 73) abgewichen" sei.
  • LG Karlsruhe, 21.07.2009 - 11 S 9/09

    Verwirkung eines Nutzungsunterlassungsanspruchs

    Da die Mehrheit der Wohnungs- und Teileigentümer den "Gewerbeeinheiten" bzw. "Gewerbebetrieben" keine dauerhafte, sondern nur eine vorübergehende Nutzung von im Gemeinschaftseigentum stehenden Außenflächen ermöglicht hat, sind die vorgenannten Beschlüsse auch nicht aus anderen Gründen nichtig (vgl. BayObLG a. a. O. Tz. 6, 9 und 12 ff.; OLG Schleswig, Beschluss vom 03.09.2004 - 2 W 90/03 - juris - Tz. 36).
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Rechtsprechung
   OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6566
OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05 (https://dejure.org/2005,6566)
OLG München, Entscheidung vom 23.03.2005 - 33 Wx 14/05 (https://dejure.org/2005,6566)
OLG München, Entscheidung vom 23. März 2005 - 33 Wx 14/05 (https://dejure.org/2005,6566)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geschäftsunfähiger Betroffener, Bestellung eines Verfahrenspflegers im Beschwerdeverfahren

  • Judicialis

    FGG § 67 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; FGG § 67 Satz 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    FGG § 67 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 Abs. 2
    Bestellung eines Verfahrenspflegers für geschäftsunfähigen Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestellung eines Verfahrenspflegers für einen geschäftsunfähigen Betroffenen im Beschwerdeverfahren; Erweiterung der Betreuung auf alle Angelegenheiten; Selbstständige Beschwerdeeinlegung durch den Betroffenen; Beschränkte Bestellung eines Verfahrenspflegers durch das ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1505 (Ls.)
  • Rpfleger 2005, 429
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 12.03.2003 - 3Z BR 26/03

    Betreuungsrecht: Beschwerde gegen eine Betreuerbestellung - Erforderlichkeit

    Auszug aus OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05
    Doch auch wenn ein Regelfall nach § 67 Abs. 1 Satz 2 FGG oder ein zwingender Grund nach § 67 Abs. 1 Satz 5 FGG nicht vorliegt, ist in Fällen schwerer Krankheit oder Behinderung sowie gravierender Bedeutung des Verfahrensgegenstandes für den Betroffenen ein Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn der Betroffene seine Interessen nicht mehr in ausreichendem Umfang selbst vertreten kann (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1044/1045).

    c) Der Mangel der fehlenden Bestellung eines Verfahrenspflegers ist auch nicht dadurch geheilt worden, dass der Betroffene im Rechtsbeschwerdeverfahren einen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung beauftragt hat (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1044/1045), so dass jetzt eine Verfahrenspflegerbestellung nach § 67 Abs. 1 Satz 6 FGG nicht mehr erforderlich sein kann.

  • BayObLG, 17.03.1999 - 3Z BR 51/99

    Weitere Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts durch einen

    Auszug aus OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05
    Vielmehr endet auch in diesem Fall die Verfahrenspflegschaft entweder mit Abschluss der Instanz oder mit der Aufhebung der Verfahrenspflegschaft vor Beendigung der Instanz (vgl. hierzu BayObLG FamRZ 2000, 302; OLG Naumburg Beschluss vom 14.7.2003 - Az. 8 Wx 9/03 - zitiert nach juris).
  • BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 122/93

    Beschwerdegericht; Beschluß; Vormundschaftsgericht; Aufrechterhalten;

    Auszug aus OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05
    c) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für die Beschwerdeinstanz war geboten, weil die Betreuung auf alle Aufgabenkreise erweitert werden sollte (BayObLG FamRZ 1994, 327; 1997, 388).
  • BayObLG, 14.12.2001 - 3Z BR 358/01

    Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Betreuerbestellung auch bei Bestellung

    Auszug aus OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05
    Zudem wird sein Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs effektiv sichergestellt (vgl. hierzu BayObLG Beschluss vom 14.12.2001 - Az. 3Z BR 358/01- zitiert nach juris; Keidel/Kayser § 67 Rn. 9).
  • BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96

    Zur Frage 'Betreuung für alle Angelegenheiten'

    Auszug aus OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05
    c) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für die Beschwerdeinstanz war geboten, weil die Betreuung auf alle Aufgabenkreise erweitert werden sollte (BayObLG FamRZ 1994, 327; 1997, 388).
  • OLG Naumburg, 14.07.2003 - 8 Wx 9/03

    Beschwerdeverfahren erfordert erneute Bestellung des Verfahrenspflegers

    Auszug aus OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05
    Vielmehr endet auch in diesem Fall die Verfahrenspflegschaft entweder mit Abschluss der Instanz oder mit der Aufhebung der Verfahrenspflegschaft vor Beendigung der Instanz (vgl. hierzu BayObLG FamRZ 2000, 302; OLG Naumburg Beschluss vom 14.7.2003 - Az. 8 Wx 9/03 - zitiert nach juris).
  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05
    Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer aber nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist; das bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLGZ 1994, 209/212).
  • BGH, 25.06.2003 - XII ZB 169/99

    Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Auszug aus OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05
    Der Verfahrenspfleger wird dem Betroffenen zur Seite gestellt, damit dessen objektive Interessen auch dann geltend gemacht werden können, wenn er selbst sie nicht mehr in ausreichendem Maße wahrnehmen kann; der Betroffene soll nicht lediglich Objekt des Betreuungsverfahrens sein (vgl. BGH FamRZ 2003, 1275/1276; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 67 Rn. 10).
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