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   OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05   

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OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05 (https://dejure.org/2005,2470)
OLG München, Entscheidung vom 30.03.2005 - 33 Wx 38/05 (https://dejure.org/2005,2470)
OLG München, Entscheidung vom 30. März 2005 - 33 Wx 38/05 (https://dejure.org/2005,2470)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung, Einsatz von Zwangsmaßnahmen

  • Judicialis

    BGB § 1906

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906
    Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger Behandlung im Rahmen genehmigter Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung einer an einer chronisch-paranoiden Schizophrenie mit stabilem Wahnsystem leidenden Person; Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Fixierung der Extremitäten bei gleichzeitig genehmigter Zwangsmedikation ; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1530
  • MDR 2005, 873
  • FGPrax 2005, 156
  • FamRZ 2005, 1196
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05
    Der Entscheidung des BGH (FamRZ 2001, 149), wonach diese Vorschrift keine Rechtsgrundlage für eine ambulante Zwangsbehandlung biete, ist insoweit keine abweichende Beurteilung zu entnehmen.

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des BGH (Z 145, 297 = FamRZ 2001, 149) zur Unzulässigkeit einer ambulanten Zwangsmedikation entgegen (so aber OLG Jena RuP 2003, 29 m. zust. Anm. Marschner).

  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin nachprüfbar, ob der Tatrichter den Sachverhalt ausreichend ermittelt (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618).

    Mit der weiteren Beschwerde kann also nicht geltend gemacht werden, die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters seien nicht die einzig möglichen, nicht schlechthin zwingend (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618).

  • BayObLG, 29.06.2001 - 3Z BR 150/01

    Absehen von einer erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Beschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; Beschluss vom 25.1.2005 Az. 3Z BR 264/04; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/ Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).

    Dies gilt vor allem dann, wenn die erstinstanzliche Anhörung erhebliche Verfahrensfehler aufweist, da dann nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung bei Beachtung der Verfahrensvorschriften zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. BayObLGZ 1999, 12/13 und FamRZ 2001, 1646).

  • BayObLG, 29.01.2003 - 3Z BR 15/03

    Unterbringungsverfahren - Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Beschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; Beschluss vom 25.1.2005 Az. 3Z BR 264/04; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/ Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).
  • OLG Dresden, 25.10.1999 - 15 W 1620/99

    Anhörungsverfahren bei Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung

    Auszug aus OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Beschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; Beschluss vom 25.1.2005 Az. 3Z BR 264/04; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/ Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05
    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1967, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJWE-FER 2001, 150; OLG München Beschluss vom 16.2.2005 Az. 33 Wx 6/05).
  • BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04

    Persönliche Anhörung durch Beschwerdegericht bei Unterbringung des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Beschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; Beschluss vom 25.1.2005 Az. 3Z BR 264/04; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/ Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).
  • BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01

    Verfahrenspfleger in einer Unterbringungsgenehmigungssache

    Auszug aus OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05
    Denn der Anspruch des Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs bedeutet, dass ihm ein schriftliches Gutachten, das verwertet werden soll, in der Regel rechtzeitig vor der Anhörung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt wird (BayObLGZ 2001, 219/220).
  • BayObLG, 06.05.1993 - 3Z BR 79/93

    Unterbringung; Betreuter; Betreuer; Betreuung; Willensbestimmung; Besserung;

    Auszug aus OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05
    aa) Denn über die Unterbringung hinaus wird dem Betroffenen durch die Fixierung der Extremitäten zur Zwangsmedikation regelmäßig die Freiheit zur körperlichen Bewegungsfreiheit genommen, welche grundgesetzlich geschützt ist (vgl. BayObLGZ 1993, 209 = FamRZ 1994, 721; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1906 Rn. 73; Marschner/Volckart Freiheitsentziehung und Unterbringung 4. Aufl. C § 1906 Rn. 49).
  • OLG Schleswig, 25.01.2002 - 2 W 17/02

    Zwangsbehandlung bei Magersucht

    Auszug aus OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05
    Dies widersprich jedoch den Ausführungen des BGH, der in seiner Entscheidung zum Ausdruck gebracht hat, dass er den Einsatz von Zwangsmitteln zu einer vom Unterbringungszweck umfassten Behandlung nicht für generell ausgeschlossen hält (vgl. hierzu auch OLG Schleswig BtPrax 2002, 126 und BtPrax 2003, 223und Dodegge, Betreuungsrecht G Rn. 29 in Fn. 97).
  • OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01

    Anordnung der Fortdauer der Genehmigung der geschlossenen Unterbringung in einer

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

  • OLG München, 16.02.2005 - 33 Wx 6/05

    Umfang der Begründung bei geschlossener Unterbringung von über einem Jahr

  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99

    Anhörung eines Ausländers vor Anordnung oder Verlängerung der Abschiebungshaft

  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Mit dieser Rechtsansicht weiche es von den Entscheidungen des OLG Schleswig vom 25. Januar 2002 (FamRZ 2002, 984 ff.), des OLG München vom 30. März 2005 (FamRZ 2005, 1196 ff.) und des OLG Düsseldorf - I-25 Wx 73/03 - vom 24. Juli 2003 (veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank bei www.justiz.nrw.de) ab, wonach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB eine vom Unterbringungszweck umfasste Zwangsbehandlung auch gegen den natürlichen Willen eines im Rechtssinne einwilligungsunfähigen Betreuten ermögliche.
  • OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05

    Konkrete Tatsachengrundlage über Art und Umfang sowie Wahrscheinlichkeit

    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1967, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJW-FER 2001, 150; OLG München FamRZ 2005, 1196/1197).

    Zwar schließt allein der Umstand, dass bei der Betroffenen bereits eine Chronifizierung des Krankheitsbildes eingetreten ist, die Notwendigkeit einer Behandlung nicht aus, da auch bei chronischen Krankheitsbildern eine weitere Verschlimmerung eintreten und zu irreversiblen Schäden führen kann (vgl. OLG München FamRZ 2005, 1196/1198).

  • OLG Celle, 21.12.2005 - 17 W 132/05

    Betreuungsrecht als Grundlage für eine Zwangsbehandlung; Erkrankung an einer

    Der Senat hält jedoch die erteilte Genehmigung, den Betroffenen geschlossen unterzubringen und ihn dort gegen seinen Willen zwangsweise zu behandeln, nach den hier allein in Betracht kommenden betreuungsrechtlichen Grundsätzen für rechtlich unzulässig und daher nicht genehmigungsfähig (vgl. auch Entscheidung des Senats 17 W 37/05, BtPrax 2005, 235; anders hingegen OLG München, OLGR 2005, 394; OLG Düsseldorf, 25 Wx 73/03; OLG Schleswig, FamRZ 2002, 984; Roth in Erman, 11.Aufl. Rdnr. 29; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht 3. Aufl., § 1904, Rdnr. 16).
  • OLG Celle, 10.08.2005 - 17 W 37/05

    Vormundschaftliche Genehmigung der Einwilligung einer Betreuerin in die

    Die Gegenposition (OLG Schleswig, FamRZ 2002, 984; OLG Düsseldorf, Az. I -25 Wx 73/03; OLG München, OLGR 2005, 394; Roth in Erman, 11.Aufl. Rdnr. 29; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht 3.Aufl., § 1904, Rdnr.16) geht von einer grundsätzlichen Zulässigkeit der betreuungsrechtlichen Zwangsmedikation aus und sieht dabei die Regelungen des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 bzw. des § 1906 Abs. 4 BGB als ausreichende Rechtsgrundlage an.
  • OLG München, 13.11.2006 - 33 Wx 244/06

    Ausrichtung der Höchstdauer genehmigter Unterbringung an Zeitpunkt der

    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich; es ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, den der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1997, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJWE-FER 2001, 150; OLG München Beschluss vom 30.3.2005 - 33 Wx 38/05).
  • AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08

    Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. § 1906 Abs.

    (Im Ergebnis so auch: OLG München, Beschluss vom 30.03.2005, 33 Wx 38/05, FamRZ 2005, 1196 = FGPrax 2005, 156 = NJW-RR 2005, 1530).
  • OLG Jena, 30.11.2005 - 9 W 627/05

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Zwangsmedikation

    Soweit der BGH in einer Grundsatzentscheidung (Beschl. vom 11.10.2000, Az. XII ZB 69/00 = FamRZ 2001, 149, 151 = BGHZ 145, 297, 300, 301) den gesetzlichen Begriff einer Freiheitsentziehung im Sinne des § 1906 Abs. 1 BGB restriktiv ausgelegt und nicht auf eine lediglich ambulant durchgeführte Zwangsmedikation erstreckt hat, ist diese Regel nicht auf die vorliegende Konstellation einer dauerhaften Unterbringung übertragbar (vgl. OLG München MDR 2005, 873, 874; OLG Schleswig OLGR 2003, 391, 392).
  • AG Lübeck, 15.07.2011 - 4 XVII H 13700
    Eine den (auch) körperlichen Widerstand überwindende Zwangsbehandlung muss im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB aus Sicht des erkennenden Gerichts daher auch möglich und zulässig sein, wenn es darum geht, eine weitere Chronifizierung der Anlasskrankheit, oder wo eine solche schon eingetreten ist, eine Verschlimmerung der Krankheit respektive eine Linderung der Krankheitssymptome im Sinn einer Verbesserung der krankheitsbedingten Leiden und mithin auch der Lebensqualität zu bewirken (ebenso wohl OLG München, Beschluss vom 30.03.2005 - 33 Wx 038/05, zitiert nach Juris; vgl. auch Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 06.01.2005 - 2 W 328/05: Stabilisierung der Anlasskrankheit auf einem im Rahmen der Chronifizierung bestehenden Maß, zitiert nach Juris, dort indes entgegen der Zitierung bei Palandt/Diederichsen, a. a. O., § 1906 Rdn. 21 a. E. nicht zu einer Zwangsbehandlung; ebenso OLG Karlsruhe, a. a. O., Tz. 10).

    Dass eine Chronifizierung bereits eingetreten ist, schließt die Notwendigkeit der Heilbehandlung nicht aus, da sich auch eine chronische Erkrankung verschlimmern und zu weiteren Schäden führen kann (zutreffend OLG München, Beschluss vom 30.03.2005, a. a. O., Tz. 20; Beschluss vom 13.10.2005 - 33 Wx 137/05 , Tz. 24, zitiert nach Juris).

  • OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06

    Verhältnis der Beschwerdebefugnis des Betroffenen zu derjenigen des

    Unabhängig von der materiell-rechtlichen Genehmigungsfähigkeit einer solchen Maßnahme (siehe dazu die nachstehenden Hinweise), kommen als verfahrensrechtliche Grundlage insoweit nur die §§ 70 ff. FGG, als Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Amtsgerichts also nur die sofortige Beschwerde in Betracht (OLG München NJW-RR 2005, 1530 f.).
  • KG, 23.01.2007 - 1 W 430/03

    Unterbringung: Zulässigkeit einer Unterbringung zur medikamentösen Behandlung;

    Das kann auch dann der Fall sein, wenn die Gefahr droht, dass sich eine chronische Krankheit ohne konsequente Behandlung zunehmend weiter chronifiziert (OLG München, FGPrax 2005, 156, 158; Hoffmann, in: Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann/, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1906, Rdn. 108).
  • OLG Brandenburg, 12.05.2009 - 11 Wx 36/09

    Unterbringung eines Betreuten in einer psychiatrischen Klinik: Anforderung an den

  • OLG Brandenburg, 06.07.2007 - 11 Wx 35/07

    Unterbringung: Notwendigkeit konkreter Feststellungen im Zusammenhang mit dem

  • OLG München, 13.11.2006 - 33 Wx 214/06
  • LG Berlin, 21.05.2012 - 83 T 163/12

    Zulässigkeit einer betreuungsrechtlichen Unterbringung zur Zwangsbehandlung

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.12.2004 - I-10 U 77/04   

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https://dejure.org/2004,3159
OLG Düsseldorf, 02.12.2004 - I-10 U 77/04 (https://dejure.org/2004,3159)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.12.2004 - I-10 U 77/04 (https://dejure.org/2004,3159)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Dezember 2004 - I-10 U 77/04 (https://dejure.org/2004,3159)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Mietminderung wegen falscher Quadratmeterangaben im Mietvertrag; Anwendbarkeit der vom Bundesgerichtshof für Mietwohnungen aufgestellten Grundsätze auf Mietverträge über Gewerberaum

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Flächenabweichung und Metminderung bei Geschäftsraummiete

  • Judicialis

    BGB § 536 Abs. 1 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 536 Abs. 1 Satz 1
    Minderung des Mietzinses wegen geringerer Wohnfläche, als im Mietvertrag angegeben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Flächenabweichung als erheblicher Mangel der gewerblichen Mietsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    10 %-Klausel gilt auch für das Gewerberaummietrecht

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 535 § 536
    Rechtsfolgen der Unterschreitung der in einem Gewerberaummietvertrag angegebenen Fläche

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.
    Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Flächenabweichung von mehr als 10% berechtigt Büromieter zur Minderung! (IBR 2005, 1138)

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 378 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 44/03

    Abweichung der anrechenbaren von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2004 - 10 U 77/04
    Entgegen der Auffassung des Klägers sind die vom Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 24.03.2004 (VIII ZR 44/03, 133/03 und 295/03) für den Fall des Vorhandenseins von Minderflächen bei der Vermietung von Wohnungen aufgestellten Grundsätze auch insoweit anwendbar, als es sich um ein Mietverhältnis über Gewerberaum handelt.
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 24 U 56/11

    Rechte des Mieters bei Abweichung von der vertraglich vereinbarten Fläche

    Auch bei der Miete von Gewerberäumen stellt deshalb eine Mietfläche, die mehr als 10 % unter der im Mietvertrag vereinbarten Fläche liegt, grundsätzlich einen zur Minderung berechtigenden Mangel im Sinne des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB der Mietsache dar (BGH, Urt. v. 04.05.2005 - XII ZR 254/01, NJW 2005, 2152; OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.12.2004 - I-10 U 77/04, OLGR 2005, 394; v. 13.01.2005 - I-10 U 86/04, ZMR 2005, 450; KG, Urt. v. 05.02.2009 - 12 U 122/07, MDR 2009, 499).
  • AG Bad Segeberg, 22.12.2011 - 17 C 179/10

    Gewerblicher Mieter hat nur bei der Mitmietung einer Außenfläche Anspruch auf

    Weist eine gemietete Räumlichkeit eine Fläche auf, die mehr als 10% unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, stellt dieser Umstand einen zur Minderung berechtigenden Mangel der Mietsache dar, ohne dass der Mieter darlegen müsste, dass infolge der Flächendifferenz die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist (für Wohnraummietverträge: BGH, Urt. v. 24.03.2004 - VIII ZR 295/03, NJW 2004, 1947, 1948 f.; BGH, Urt. v. 20.07.2005 - VIII ZR 347/04, NJW 2005, 2773, 2774; für Gewerberaummietverträge: BGH, Urt. v. 04.05.2005 - XII ZR 254/01, NJW 2005, 2152, 2153; OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.12.2001 - 17 U 176/00, NJW-RR 2002, 586 ; OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.12.2004 - 10 U 77/04, NZM 2005, 378 ; Schul/Wichert, ZMR 2002, 633, 638).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 05.04.2005 - 8 UF 230/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7220
OLG Schleswig, 05.04.2005 - 8 UF 230/04 (https://dejure.org/2005,7220)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.04.2005 - 8 UF 230/04 (https://dejure.org/2005,7220)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. April 2005 - 8 UF 230/04 (https://dejure.org/2005,7220)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterhalt bei Zusammenleben in nicht ehelicher Gemeinschaft; Verwirkung familienrechtlicher Ansprüche; Voraussetzungen für das Geltendmachen von Betreuungsunterhalt; Beanspruchung von Aufstockungsunterhalt

  • Judicialis

    BGB § 1570; ; BGB § 1573 II; ; BGB § 1579 Nr. 2; ; BGB § 1579 Nr. 4; ; BGB § 1579 Nr. 7

  • rechtsportal.de

    BGB § 1570; BGB § 1573 Abs. 2; BGB § 1579
    Zur Geltendmachung von Aufstockungs- oder Betreuungsunterhalt bei den Folgen des Verwirkungstatbestandes des § 1579 Nr. 7 BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 98/97

    Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch die Unterhaltspflicht eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2005 - 8 UF 230/04
    Die entsprechende Unterhaltsverpflichtung muss sich der Berechtigte nur im Falle einer mangelnden Leistungsfähigkeit des Verpflichteten gemäß § 1581 BGB entgegenhalten lassen (vgl. BGH, FamRZ 1999, 367; Palandt-Brudermüller, BGB, 64. Aufl., § 1578 Rdnr. 53).
  • OLG Stuttgart, 26.05.2004 - 8 WF 50/04

    Prozesskostenhilfe: Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch den Erhalt

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2005 - 8 UF 230/04
    Im vorliegenden Fall hat der Senat schon im Beschluss vom 21. April 2004 (8 WF 50/04) ausgeführt, dass zwischen dem Anspruch der Beklagten auf Zahlung von Betreuungsunterhalt gemäß § 1570 BGB und dem Anspruch auf Zahlung von Aufstockungsunterhalt gemäß § 1573 Abs. 2 BGB zu unterscheiden ist.
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2005 - 8 UF 230/04
    Die Vorschrift ist Ausdruck der gemeinsamen Elternverantwortung und dient dazu, die persönliche Betreuung des Kindes trotz Trennung der Eltern wenigstens durch einen Elternteil zu ermöglichen, um auch Kindern aus geschiedenen Ehen gleichmäßige Entwicklungschancen zu geben (vgl. BVerfG, FamRZ 1981, 745; Palandt-Brudermüller, BGB, 64. Aufl., § 1570 Rdnr. 1).
  • BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95

    Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2005 - 8 UF 230/04
    Vor Ablauf einer gewissen Mindestdauer, die im Einzelfall kaum unter zwei bis drei Jahren liegen dürfte, wird sich in der Regel nicht verlässlich beurteilen lassen, ob die Partner nur "probeweise" zusammenleben oder ob sie auf Dauer in einer verfestigten Gemeinschaft leben (vgl. BGH, FamRZ 1997, 671, 672).
  • OLG Schleswig, 29.06.2004 - 8 UF 213/03

    Trennungsunterhalt: Berücksichtigung der Auslandsverwendungszulage eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2005 - 8 UF 230/04
    Die hohen Auslandsverwendungszuschläge hat der Kläger teilweise für Unterhaltszwecke einzusetzen (vgl. dazu Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, FamRZ 2005, 369).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.03.2005 - 16 Wx 28/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10554
OLG Köln, 14.03.2005 - 16 Wx 28/05 (https://dejure.org/2005,10554)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.03.2005 - 16 Wx 28/05 (https://dejure.org/2005,10554)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. März 2005 - 16 Wx 28/05 (https://dejure.org/2005,10554)
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