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   BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04   

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https://dejure.org/2005,4199
BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04 (https://dejure.org/2005,4199)
BayObLG, Entscheidung vom 11.05.2005 - 3Z BR 260/04 (https://dejure.org/2005,4199)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - 3Z BR 260/04 (https://dejure.org/2005,4199)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1896 Abs. 3
    Erforderlichkeit der Bestellung eines Überwachungsbetreuers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestellung eines Überwachungsbetreuers

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 3
    Erforderlichkeit des Überwachungsbetreuers bei langjähriger unbeanstandeter Tätigkeit des Bevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 1896 Abs. 3
    Bestellung eines Überwachungsbetreuers nur bei konkretem Überwachungsbedarf

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Überwachungsbetreuer muß erforderlich sein!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzung für die Bestellung eines Überwachungsbetreuers; Vollmachtskontrollbetreuung bei einem geschäftsfähigen Betroffenen; Pflicht zur Würdigung eines Sachverständigengutachtens; Einholung weiterer Gutachten ; Vorliegen eines Überwachungsbedürfnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 151
  • FamRZ 2005, 1927 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 31.03.1999 - 3Z BR 33/99

    Bestellung eines Vollmachtsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04
    a) Eine Überwachungsbetreuung setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, den Bevollmächtigten selbst zu überwachen (§ 1896 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1302 f.).

    Das Bestehen solcher Bedenken ist aber nicht zwingende Voraussetzung (BayObLG FamRZ 1999, 1302/1303).

    Ein Überwachungsbedürfnis kann vielmehr auch zu bejahen sein, wenn nach den üblichen Maßstäben aus der Sicht eines vernünftigen Vollmachtgebers unter Berücksichtigung des in den Bevollmächtigten gesetzten Vertrauens eine ständige Kontrolle schon deshalb geboten ist, weil die zu besorgenden Geschäfte von besonderer Schwierigkeit und/oder besonderem Umfang sind (OLG Schleswig aaO; BayObLG FamRZ 1994, 1550; BayObLG FamRZ 1999, 1302/1303).

  • BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04

    Bestellung eines Überwachungsbetreuers bei Verdacht des Vollmachtsmissbrauchs

    Auszug aus BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04
    Die Erforderlichkeit ist insbesondere gegeben, wenn der Betroffene den Bevollmächtigten aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht mehr selbst kontrollieren kann und konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht nicht zum Wohle des Betroffenen verwendet, sei es, weil er dem Umfang und der Schwierigkeit der vorzunehmenden Geschäfte nicht gewachsen ist oder weil er die Vollmacht für eigene Zwecke missbraucht (vgl. Beschluss des Senats vom 9.3.2005 - 3Z BR 271/04).

    Eine Vollmachtskontrollbetreuung darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ein konkretes Bedürfnis für die Überwachung besteht (vgl. Beschluss des Senats vom 9.3.2005 - 3Z BR 271/04; OLG Schleswig FGPrax 2004, 70).

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04
    Die Würdigung von Gutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N).
  • LG München I, 29.01.1998 - 13 T 11339/97
    Auszug aus BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04
    Ein Überwachungsbedürfnis in diesem Sinn ist etwa gegeben, wenn gegen die Redlichkeit oder die Tauglichkeit des Bevollmächtigten Bedenken bestehen, z.B. wegen eines vorangegangenen Verhaltens des Bevollmächtigten (LG München I FamRZ 1998, 923).
  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97

    Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung

    Auszug aus BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04
    Die Erholung eines weiteren Sachverständigengutachtens steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts und kann dann erforderlich sein, wenn das vorliegende Gutachten an gravierenden Mängeln leidet, in unauflösbarem Widerspruch zu anderen gutachtlichen Äußerungen steht, Zweifel an der Sachkunde des Gutachters bestehen oder ein anderer Gutachter über überlegene Diagnosemittel und Fachkenntnisse verfügen würde (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. § 15 FGG Rn. 33; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 15 Rn. 46).
  • BayObLG, 03.06.1994 - 3Z BR 18/94

    Bestellung eines Vollmachtsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04
    Ein Überwachungsbedürfnis kann vielmehr auch zu bejahen sein, wenn nach den üblichen Maßstäben aus der Sicht eines vernünftigen Vollmachtgebers unter Berücksichtigung des in den Bevollmächtigten gesetzten Vertrauens eine ständige Kontrolle schon deshalb geboten ist, weil die zu besorgenden Geschäfte von besonderer Schwierigkeit und/oder besonderem Umfang sind (OLG Schleswig aaO; BayObLG FamRZ 1994, 1550; BayObLG FamRZ 1999, 1302/1303).
  • BayObLG, 30.06.2004 - 3Z BR 103/04

    Voraussetzungen für die Ergänzug oder Korrektur der Frage der Möglichkeit freier

    Auszug aus BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04
    Die Anhörung darf nicht von einem Mitglied der Kammer allein durchgeführt werden, wenn es auf den eigenen Eindruck des Gerichts von der Betroffenen ankommt (§ 69g Abs. 5 Satz 2 FGG; vgl. Senatsentscheidung vom 30.6.2004, 3Z BR 103/04).
  • OLG Schleswig, 13.11.2003 - 2 W 4/03

    Keine Bestellung eines Betreuers bei Einräumung einer

    Auszug aus BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04
    Eine Vollmachtskontrollbetreuung darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ein konkretes Bedürfnis für die Überwachung besteht (vgl. Beschluss des Senats vom 9.3.2005 - 3Z BR 271/04; OLG Schleswig FGPrax 2004, 70).
  • BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02

    Kosten des Rechtsmittels bei teilweisem Obsiegen - Bestellung und Auswahl des

    Auszug aus BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04
    "Nach Lage des Falles" bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Abweichung vom Regelwert angebracht erscheint (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1128).
  • BGH, 21.03.2012 - XII ZB 666/11

    Betreuerbestellung: Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung bei Vorliegen einer

    Mit dieser so genannten Kontrollbetreuung kann im Falle einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu überwachen und ggf. die Vollmacht zu widerrufen (BayObLG FGPrax 2005, 151, 152).

    Notwendig ist der konkrete, d.h. durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (BayObLG FGPrax 2005, 151, 152; NK-BGB/Heitmann § 1896 Rn. 78).

  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 537/10

    Vorsorgevollmacht: Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung

    Mit dieser so genannten Kontrollbetreuung kann im Falle einer wirksamen erteilten Vorsorgevollmacht für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu überwachen und ggf. die Vollmacht zu widerrufen (BayObLG FGPrax 2005, 151, 152).

    Eine Kontrollbetreuung darf jedoch wie jede andere Betreuung (vgl. § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB) nur dann errichtet werden, wenn sie erforderlich ist (BayObLG FGPrax 2005, 151, 152; OLG Schleswig FamRZ 2006, 645; OLG München NJW-RR 2007, 294, 295; Prütting/Wegen/Weinreich/Bauer BGB 4. Aufl. § 1896 Rn. 26; Bamberger/Roth/Müller BGB 2. Aufl. § 1896 Rn. 42; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht § 1896 BGB Rn. 91; Kurze NJW 2007, 2220, 2221).

    Notwendig ist mithin der konkrete, d.h. durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (BayObLG FGPrax 2005, 151, 152; NK-BGB/Heitmann § 1896 Rn. 78).

    Dies kann der Fall sein, wenn nach den üblichen Maßstäben aus der Sicht eines vernünftigen Vollmachtgebers unter Berücksichtigung des in den Bevollmächtigten gesetzten Vertrauens eine ständige Kontrolle schon deshalb geboten ist, weil die zu besorgenden Geschäfte von besonderer Schwierigkeit und/oder besonderem Umfang sind (OLG Schleswig FGPrax 2004, 70; BayObLG FGPrax 2005, 151, 152) oder wenn gegen die Redlichkeit oder die Tauglichkeit des Bevollmächtigten Bedenken bestehen.

  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 20.05.2018 - 4 XVII 364/16

    Wirksamkeit einer General- und Vorsorgevollmacht; Auswahl des Betreuers

    Dies kann bereits dann der Fall sein, wenn nach den üblichen Maßstäben aus der Sicht eines vernünftigen Vertretenen unter Berücksichtigung des in den Vertreter gesetzten Vertrauens eine ständige Kontrolle schon deshalb geboten ist, weil die zu besorgenden Geschäfte von besonderer Schwierigkeit und/oder besonderem Umfang sind (BGH, Beschluss vom 30.03.2011, Az. XII ZB 537/10, FamRZ 2011, 1047; BayObLG, Beschluss vom 11.05.2005, Az. 3Z BR 260/04, FGPrax 2005, 151; OLG Schleswig, Beschluss vom 13.11.2003, Az. 2 W 4/03, FGPrax 2004, 70).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 07.04.2005 - 3 UF 183/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11346
OLG Naumburg, 07.04.2005 - 3 UF 183/04 (https://dejure.org/2005,11346)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.04.2005 - 3 UF 183/04 (https://dejure.org/2005,11346)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. April 2005 - 3 UF 183/04 (https://dejure.org/2005,11346)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Scheitern einer Ehe; Feststellung der Zerrüttung der Ehe bei Offenlassung des Trennungszeitpunkts und Ablehnung der begehrten Scheidung durch einen Ehegatten

  • Judicialis

    BGB § 1565 Abs. 1; ; BGB § 1566 Abs. 1; ; BGB § 1566 Abs. 2; ; ZPO § 613; ; ZPO § 616; ; ZPO § 629b

  • rechtsportal.de

    BGB § 1565 Abs. 1; BGB § 1566
    Annahme des Scheiterns einer Ehe bei endgültiger Abwendung nur eines Ehegatten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 43 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Karlsruhe, 24.01.2008 - 16 UF 223/06

    Nachehelicher Unterhalt: Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts

    Es genügt, wenn aus dem Verhalten und den als glaubhaft angesehenen Bekundungen des die Scheidung beantragenden Ehegatten zu entnehmen ist, dass er unter keinen Umständen bereit ist, zu seinem Partner zurückzufinden und die Ehe fortzusetzen (OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1210; OLG Naumburg FamRZ 2006, 43; Palandt/Brudermüller, BGB, 67. Auflage, 2008, § 1565 Rn. 3).
  • OLG Köln, 13.09.2019 - 10 UF 186/18
    Das Amtsgericht hat insoweit in nicht zu beanstandender Weise darauf abgestellt, dass selbst eine - wie aus Sicht der Beschwerde hier vorliegende - einseitige Zerrüttung auf Seiten eines Ehegatten ausreicht, weil bereits dann eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht zu erwarten ist, wenn sich - wie hier - aus dem Verhalten und den glaubhaften Bekundungen des die Scheidung beantragenden Ehegatten entnehmen lässt, dass er unter keinen Umständen bereit ist, zu dem anderen Ehegatten zurückzufinden und die Ehe fortzusetzen (vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 07.04.2005 - 3 UF 183/04, FamRZ 2006, 43; OLG Zweibrücken, Urt. v. 06.04.2006 - 6 UF 208/05, FamRZ 2006, 1210).
  • OLG Köln, 16.11.2022 - 10 UF 58/22
    Eine - wie hier - einseitige Zerrüttung auf Seiten eines Ehegatten reicht daher aus, wenn aus dem Verhalten und den glaubhaften Bekundungen des die Scheidung beantragenden Ehegatten zu entnehmen ist, dass er unter keinen Umständen bereit ist, zu dem anderen Ehegatten zurückzufinden und die Ehe fortzusetzen, weil bereits dann eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht zu erwarten ist (OLG Naumburg, Urt. v. 07.04.2005 - 3 UF 183/04, FamRZ 2006, 43; OLG Zweibrücken, Urt. v. 06.04.2006 - 6 UF 208/05, FamRZ 2006, 1210).
  • AG Erfurt, 14.09.2012 - 36 F 141/11

    Elterliche Sorge: Gemeinsame Sorge bei Getrenntleben; Zulässigkeit der

    Maßgeblicher Zeitpunkt für diese Beurteilung ist die letzte mündliche Verhandlung in der Tatsacheninstanz (OLG Zweibrücken, Urteil vom 14.01.1997, Az 5 UF 80/96; OLG Naumburg, Beschluss vom 07.04.2005, FamRZ 2006, 43; vgl. auch Münchner Kommentar-Wolf, BGB § 1565, Rdn. 54).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 24.03.2005 - 14 UF 184/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10845
OLG Naumburg, 24.03.2005 - 14 UF 184/04 (https://dejure.org/2005,10845)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.03.2005 - 14 UF 184/04 (https://dejure.org/2005,10845)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. März 2005 - 14 UF 184/04 (https://dejure.org/2005,10845)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verwirkung rückständiger Unterhaltsansprüche; Rechtlich schützenswertes Vertrauen des Unterhaltsschuldners auf die Höhe des zu leistenden Unterhalts bei Zahlungsaufforderungen unterhalb des gesetzlich geschuldeten Mindestunterhalts; Anforderungen an die Erfüllung des für ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 1613; ; BGB § 1613 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1613 Abs. 1 S. 2; ; Regelbetrag-VO § 2; ; Regelbetrag-VO § 2 Nr. 3; ; StGB § 170 Abs. 1; ; StPO § 153 a

  • rechtsportal.de

    Zur Verwirkung von rückständigen Unterhaltsansprüchen bei verspäteter Geltendmachung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1855 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 16.04.1993 - 19 UF 2083/93

    Zum Zeitmoment bei der Verwirkung von Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2005 - 14 UF 184/04
    Hier bestehen bereits gravierende Bedenken gegen die Erfüllung des so genannten Zeitmomentes, da zwischen der ersten Aufforderung zur Auskunft und Zahlung von Kindesunterhalt Mitte August 2002 und der zweiten Zahlungsaufforderung vom 04. Juli 2003 nicht einmal ein Jahr liegt (ablehnend für diesen Fall: Kammergericht, FamRZ 1994, 771).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.02.2005 - 5 U 24/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7371
OLG Hamburg, 17.02.2005 - 5 U 24/04 (https://dejure.org/2005,7371)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.02.2005 - 5 U 24/04 (https://dejure.org/2005,7371)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 5 U 24/04 (https://dejure.org/2005,7371)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verbringung von im außereuropäischen Ausland mit einer Marke versehenen Waren in ein Zolllager in Deutschland zum Zwecke des Weitervertriebs; Markenrechtliche Verwirklichung einer Einfuhr mit nachfolgender Ausfuhr; Beeinträchtigung der Garantiefunktion einer Marke bei ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Markenrechtliche Einfuhr mit nachfolgender Ausfuhr

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 1 Nr. 1; ; MarkenG § 24

  • rechtsportal.de

    Markenrechtsverletzung - "Import" von geschützten, zur Ausfuhr in außereuropäische Länder bestimmten und in Transitlager verbrachten Kfz-Ersatzteilen; Entfernung des Hologramm-Schutzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2005, 709
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 109/58
    Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.2005 - 5 U 24/04
    Dies entspricht gesicherter markenrechtlicher Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., Vor §§ 14-19, Rdn. 65 m.w.N.; BGH GRUR 60, 423, 425 - Kreuzbodenventilsäcke I).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 193/97

    Stüssy; Erschöpfung des Markenrechts aufgrund nationaler Rechtsvorschriften

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.2005 - 5 U 24/04
    Deshalb obliegt der Klägerin entsprechend der "stüssy"-Entscheidung des BGH (BGH GRUR 00, 879 - stüssy) auch nicht die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die streitgegenständlichen Waren nicht erstmals im Bereich der EU/EWR in den Verkehr gebracht worden sind und ihr Markenrecht damit nicht erschöpft ist.
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 1/98

    Kontrollnummernbeseitigung II

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.2005 - 5 U 24/04
    Bei dem Hologramm mit dem "Mercedes-Stern" handelt es sich ohne weiteres um eine Maßnahme zum Schutz eines Vertriebssystems und zur Kontrolle der Vertragstreue der gebundenen Vertragshändler (vgl. BGH GRUR 01, 448, 449 - Entfernung der Herstellungsnummern II).
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