Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 23.02.2005 - 8 U 301/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2715
OLG Oldenburg, 23.02.2005 - 8 U 301/04 (https://dejure.org/2005,2715)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.02.2005 - 8 U 301/04 (https://dejure.org/2005,2715)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 8 U 301/04 (https://dejure.org/2005,2715)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Haftung eines Hersteller von Fahrrädern für fehlerhafte Pedale eines Zulieferers; Grundlagen einer Verurteilung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes; Anforderungen an eine stichprobenartige Prüfung einer Ware für die Grundlagen eines späteren Verschuldens im ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Hersteller von Fahrrädern für fehlerhafte Pedale eines Zulieferers; Grundlagen einer Verurteilung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes; Anforderungen an eine stichprobenartige Prüfung einer Ware für die Grundlagen eines späteren Verschuldens im ...

  • Judicialis

    BGB § 823; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Haftung des Herstellers von Fahrrädern für Zulieferer wegen nicht vorgenommener Materialprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld nach Pedalbruch; Allgemeines Zivilrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Radpedal bricht während der Fahrt - Radhersteller haftet für die Unfallfolgen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schmerzensgeld nach Pedalbruch - Fahrradhersteller haftet für Produktfehler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1338
  • NZV 2006, 38
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 04.11.1987 - 5 U 48/86

    Fehlerhafte Teile des Zulieferers; Hersteller eines medizinischen Geräts ;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.02.2005 - 8 U 301/04
    Zu diesem Zweck bedurfte es einer zumindest stichprobenhaften Materialprüfung (vgl. BGH, NJW 1977, 379 f.; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1988, 611 f.).

    Aus diesem Grunde wird ein den Schaden herbeiführendes pflichtwidriges Verhalten der Beklagten vermutet, von dem sie sich nicht entlastet hat (zu den Anforderungen an den Entlastungsbeweis vgl. im einzelnen OLG Saarbrücken, NJW-RR 1988, 611, 613).

  • BGH, 03.06.1975 - VI ZR 192/73

    Persönlicher Geltungsbereich der Produkthaftung; Haftung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.02.2005 - 8 U 301/04
    Wenn auch sie dabei nicht jede von ihrem Zulieferer bezogene einzelne Pedale auf ihre Ordnungsmäßigkeit überprüfen mußte (BGH, NJW 1975, 1827 f.), so war sie doch verpflichtet, sich von der grundsätzlich einwandfreien Beschaffenheit der Pedalen zu überzeugen.
  • BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 137/75

    Schwimmerschalter

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.02.2005 - 8 U 301/04
    Zu diesem Zweck bedurfte es einer zumindest stichprobenhaften Materialprüfung (vgl. BGH, NJW 1977, 379 f.; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1988, 611 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.04.2005 - 19 W 9/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6868
OLG Frankfurt, 18.04.2005 - 19 W 9/05 (https://dejure.org/2005,6868)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.04.2005 - 19 W 9/05 (https://dejure.org/2005,6868)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. April 2005 - 19 W 9/05 (https://dejure.org/2005,6868)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 2; InsO § 302 Nr. 1; StGB § 266a
    Unterbrechung der Verjährungsfrist für Ansprüche aus unerlaubter Handlung durch einen Haftungsbescheid des Sozialversicherungsträgers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Unerlaubte Handlung: Lauf der Verjährungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Verjährung trotz Haftungsbescheid

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährung trotz Haftungsbescheid

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Widerspruch gegen die Eintragung einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubten Handlung in eine Insolvenztabelle; Verjährung eines Anspruchs auf Ersatz aus einer unerlaubten Handlung ; Unterbrechung des Laufs der Verjährungsfrist für Ansprüche aus unerlaubter ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Dresden, 07.04.2004 - 6 U 2076/03

    Verjährung von Forderungen des Trägers der Sozialversicherung wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2005 - 19 W 9/05
    Schließlich hätte ein Anspruch auf Schadensersatz auch nicht im Wege eines Verwaltungsaktes festgesetzt werden können (OLG Dresden, ZInsO 2004, 622ff mit zustimmender Anmerkung von Kahlert ZInsO 2005, 192ff).

    Eine besondere Anspruchsgrundlage entsteht dadurch nicht (vgl. auch OLG Dresden, ZInsO 2004, 622ff).

  • BGH, 20.03.2003 - III ZR 305/01

    Begriff des Vorenthaltens von Beiträgen zur Sozialversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2005 - 19 W 9/05
    Für die Anwendbarkeit des § 266 a StGB kommt es nicht nur darauf an, dass die Zahlung von Arbeitnehmeranteilen ausgeblieben ist, es tritt vielmehr hinzu, dass dem Handlungspflichtigen die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflicht im Zeitpunkt der Beitragsfälligkeit möglich und zumutbar gewesen ist (BGH ZIP 2003, 921ff).
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2005 - 19 W 9/05
    Ebenso wie eine Klage nur die Verjährung für Ansprüche in der Gestalt und dem Umfang, wie sie in ihr geltend gemacht wurden, unterbricht (BGHZ 104, 6ff), konnte auch der Haftungsbescheid eine unterbrechende Wirkung nur für die Verpflichtung zur Beitragszahlung entfalten, nicht aber für den jetzt geltend gemachten Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung.
  • BGH, 14.11.2000 - VI ZR 149/99

    Schaden durch Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2005 - 19 W 9/05
    Zudem ist der Anspruch auf Ersatz eines Schadens, bei dessen Bemessung es auch darauf ankommt, ob Zahlungen vom Insolvenzverwalter über das Vermögen der GmbH angefochten worden wären (BGH ZIP 2001, 80ff), und nicht auf Erfüllung einer Beitragspflicht gerichtet.
  • BGH, 26.09.2002 - IX ZB 208/02

    Beruhen des titulierten Anspruchs auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2005 - 19 W 9/05
    Der Bundesgerichtshof geht in BGHZ 152, 148f und ZVI 2002, 422f davon aus, dass es dem Gläubiger, der über einen Titel verfügt, in dem nur eine vertragliche Anspruchsgrundlage genannt ist, zuzumuten ist, eine Klage auf Feststellung, dass der titulierte Anspruch auch auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht, zu erheben, um dem Schuldner, der bisher keinen Anlass hatte, sich gegen den Vorwurf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung zu wehren, eine sachgerechte Verteidigung vor dem Prozessgericht zu ermöglichen.
  • BGH, 25.09.2002 - VIII ZR 253/99

    Klagebefugnis rechtsfähiger Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2005 - 19 W 9/05
    § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB IV findet lediglich auf Ansprüche auf Beiträge, nicht aber auf einen Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung Anwendung (BGH ZIP 2003, 34ff).
  • BGH, 12.05.2009 - VI ZR 294/08

    Beginn der Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach §

    Wie die Revision selbst sieht, ist diese Bestimmung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine die Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB a.F. verdrängende Spezialvorschrift (vgl. Senatsurteil vom 9. Januar 2001 - VI ZR 119/00 - VersR 2001, 903; BGH, Beschluss vom 6. April 2006 - IX ZR 240/04 - NZI 2007, 245, 246 mit zust. Anm. Haentjens; vgl. auch OLG Frankfurt a. M., ZInsO 2005, 714, 715) .
  • BGH, 06.04.2006 - IX ZR 240/04

    Verjährung bei Feststellung einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

    Dies gilt auch für § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV, da diese Bestimmung keine die Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB a.F. verdrängende Spezialvorschrift ist (vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 2001 - VI ZR 119/00, WM 2001, 576, 578; OLG Frankfurt am Main ZInsO 2005, 714, 715), zumal das Merkmal des "vorsätzlichen Vorenthaltens" in § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV und in § 266a StGB (i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB) nicht in jeder Hinsicht deckungsgleich ist (BGH, Urt. v. 20. März 2003 - III ZR 305/01, WM 2003, 1876, 1878).
  • BGH, 06.04.2006 - IX ZR 241/04

    Verjährung bei Feststellung einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

    Dies gilt auch für § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV, da diese Bestimmung keine die Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB a.F. verdrängende Spezialvorschrift ist (vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 2001 - VI ZR 119/00, WM 2001, 576, 578; OLG Dresden ZInsO 2004, 622 f, 624; OLG Frankfurt am Main ZInsO 2005, 714, 715), zumal das Merkmal des "vorsätzlichen Vorenthaltens" in § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV und in § 266a StGB (i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB) nicht in jeder Hinsicht deckungsgleich ist (BGH, Urt. v. 20. März 2003 - III ZR 305/01, WM 2003, 1876, 1878).
  • OLG Dresden, 28.02.2022 - 22 U 1010/21

    Fälligkeit und Verjährung von vorsätzlich vorenthaltenen Ansprüchen auf

    Diese Bestimmung war nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine die Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB a.F. verdrängende Spezialvorschrift (vgl. BGH, Urteil vom 09. Januar 2001 - VI ZR 119/00 -, Rn. 14, juris; BGH, Beschluss vom 06. April 2006 - IX ZR 240/04 -, Rn. 3, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. April 2005 - 19 W 9/05 -, Rn. 13, juris).
  • OLG Jena, 01.03.2007 - 5 W 37/07

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen einen geltend gemachten

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  • LG Aschaffenburg, 09.03.2006 - 2 S 221/05

    Zwangsvollstreckung wegen eines Anspruchs aus unerlaubter Handlung; Haftung des

    Der Wortlaut des § 25 Absatz 1 Satz 2 SGB IV erfasst nur "Ansprüche auf... Beiträge", nicht jedoch Anspräche auf Schadensersatz (ebenso OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.04.2005 - 19 W 9/05 -, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.01.2005 - 4 U 175/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2670
OLG Hamm, 27.01.2005 - 4 U 175/04 (https://dejure.org/2005,2670)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.01.2005 - 4 U 175/04 (https://dejure.org/2005,2670)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - 4 U 175/04 (https://dejure.org/2005,2670)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Unbedenklichkeit eines Zusatzes zum Unterlassungsantrag; Aktivlegitimation eines Mitbewerbers; Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung; Wettbewerbsrechtliche Relevanz einer täuschenden Werbeangabe; Begriff der irreführenden Werbung; Irreführung des Verbrauchers durch ...

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § ... 2 Abs. 1 Nr. 1; ; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; UWG § 3; ; UWG § 5; ; UWG § 5 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 8 Abs. 5; ; UWG § 12 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Einstweilige Verfügung gegen den Internetauftritt eines Mitbewerbers - irreführende Werbung mit "Freiminuten"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Werbung der Telekom mit dem Versprechen von 300 Freiminuten war irreführend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    DTAG-Werbung mit 300 Freiminuten wettbewerbswidrig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Telekom-Werbung mit dem Versprechen von 300 Freiminuten war irreführend

  • beck.de (Leitsatz)

    «300 Freiminuten»

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    DTAG-Werbung mit 300 Freiminuten wettbewerbswidrig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 23.2.2005)

    Telekom-Werbung mit 300 Freiminuten war irreführend // Klage von Versatel stattgegeben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2005, 469
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97

    Computerwerbung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2005 - 4 U 175/04
    Der Hinweis muss aber auch klar sein, am Blickfang teilhaben und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten unvollständigen Angaben wahren (vgl. BGH GRUR 2003, 163 -Computerwerbung II; BGH GRUR 2000, 911, 913 -Computerwerbung I).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 94/97

    übertriebenes Anlocken

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2005 - 4 U 175/04
    Ein solcher Zusatz ist hier unbedenklich, weil die Antragstellerin im Rahmen eines weitergehend formulierten Antrags am Beispiel der konkreten Verletzungsform das Charakteristische der Verletzung erläutert und verdeutlicht (BGH WRP 1999, 509, 511 -Kaufpreis je nur 1,DM).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2005 - 4 U 175/04
    Es ist kein vernünftiger Grund ersichtlich, warum eine solche Werbung mit einer eindeutig falschen Angabe gestattet werden sollte (vgl. BGH GRUR 2002, 715, 716 -Scanner-Werbung), zumal ein solches Verhalten auch nur zur Nachahmung reizen würde, wenn es ohne Sanktion bliebe.
  • BGH, 30.10.1997 - I ZR 127/95

    D-Netz-Handtelefon - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2005 - 4 U 175/04
    Nach wie vor kommt es zunächst darauf an, welchen Inhalt die angesprochenen Verkehrskreise dieser Werbeaussage in diesem Zusammenhang entnehmen und ob dieser mit der Wirklichkeit übereinstimmt (BGH GRUR 1998, 949, 950 -D-Netz-Handtelefon).
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 50/00

    Computerwerbung II

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2005 - 4 U 175/04
    Der Hinweis muss aber auch klar sein, am Blickfang teilhaben und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten unvollständigen Angaben wahren (vgl. BGH GRUR 2003, 163 -Computerwerbung II; BGH GRUR 2000, 911, 913 -Computerwerbung I).
  • OLG Hamm, 14.07.2009 - 4 U 86/09

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist dies regelmäßig der Fall, wenn der Antragsteller ab Kenntnis von dem Verstoß mehr als einen Monat bis zur Einreichung des Verfügungsantrags bei Gericht zuwartet (vgl. etwa NJW-RR 1994, 48; OLGR 2005, 644).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2009 - 20 U 77/08

    Irreführung der Werbung eines Mobilfunkanbieters mit einem Startgeschenk von 180

    Wie bereits im Urteil vom 10.4.2007 ausgeführt, steht dieses Verständnis nicht in Widerspruch zu der von der Berufung erneut angeführten Entscheidung des OLG Hamm (MMR 2005, 469).
  • OLG Hamm, 27.01.2011 - 4 U 183/10

    Antrag auf einstweiligen Rechtschutz einer Gewerkschaft gegenüber einem Verlag

    Der Senat hat diese Frage früher auch deshalb verneint, weil an sich nur derjenige zeigen kann, dass es ihm nicht eilig ist, der über die Kenntnisse verfügt, die ihm ein gerichtliches Vorgehen ermöglichen (vgl. Senat, Urteil vom 27. Januar 2005 -4 U 175/04).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 20 U 33/06

    Aussage "1 Jahr kostenlos telefonieren" als irreführende Werbung

    Derartige Verstärkungen führen dazu, dass die Vermutung des § 12 Abs. 2 UWG nicht aufgrund der Kenntnis von der früheren Werbung widerlegt ist (vgl. OLG Hamm MMR 2005, 469; vgl. auch Urteil des Senats vom 20.4.2004 - 20 U 166/03, OLGR Düsseldorf 2004, 452 = GRUR-RR 2005, 87).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 06.04.2005 - 8 WF 19/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12310
OLG Naumburg, 06.04.2005 - 8 WF 19/05 (https://dejure.org/2005,12310)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.04.2005 - 8 WF 19/05 (https://dejure.org/2005,12310)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. April 2005 - 8 WF 19/05 (https://dejure.org/2005,12310)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen die Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalt; Aufhebung der Beiordnung bei Entziehung des Mandats oder Widerruf der Prozessvollmacht durch die Partei; Erforderlichkeit der Darlegung des gestörten Vertrauensverhältnisses zwischen Partei und ...

  • Judicialis

    ZPO § 78 c Abs. 3; ; ZPO § 568 Satz 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 78c Abs. 3; ZPO § 568 Satz 1
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Aufhebung der Beiordnung eines Anwaltes ohne dessen Antrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 35 (Leitsatz)

    § 78c ZPO
    Rechtsmittel gegen Aufhebung der Beiordnung eines Anwalts

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 20.01.2003 - 15 WF 361/02

    Aufhebung der Beiordnung des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.04.2005 - 8 WF 19/05
    Gegen die Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwaltes ohne dessen Antrag und gegen seinen Willen ist in entsprechender Anwendung von § 78 c Absatz 3 ZPO die sofortige Beschwerde zulässig (OLG Brandenburg FamRZ 2004, 213; OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 1339; OLGR Köln 1995, 247; a.A. Münchener Kommentar/ Wax, § 121 ZPO, Rdnr. 20, § 127 Rdnr. 40 ohne Begründung).

    In diesem Fall ist der Anwalt nicht mehr in der Lage, die Partei zu vertreten (OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 213; OLG Köln, OLG-Report 1995, 247; WAX in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Auflage, § 121 Rdnr. 16; Zöller-Philippi, ZPO, 24. Auflage, § 121 Rdnr. 34).

  • OLG Karlsruhe, 26.03.1996 - 2 WF 31/96

    Beschwerdebefugnis - Rechtsanwalt - Beiordnung

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.04.2005 - 8 WF 19/05
    Gegen die Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwaltes ohne dessen Antrag und gegen seinen Willen ist in entsprechender Anwendung von § 78 c Absatz 3 ZPO die sofortige Beschwerde zulässig (OLG Brandenburg FamRZ 2004, 213; OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 1339; OLGR Köln 1995, 247; a.A. Münchener Kommentar/ Wax, § 121 ZPO, Rdnr. 20, § 127 Rdnr. 40 ohne Begründung).
  • BFH, 30.11.2005 - III B 36/05

    PKH - Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Im Zivilprozessrecht wird dem im PKH-Verfahren beigeordneten Rechtsanwalt von der Rechtsprechung zwar in analoger Anwendung des § 78c Abs. 3 der Zivilprozessordnung (ZPO) ein eigenes Beschwerderecht wegen Aufhebung seiner Beiordnung eingeräumt (Beschluss des Oberlandesgerichts --OLG-- des Landes Sachsen-Anhalt vom 6. April 2005 8 WF 19/05, OLG-Report Naumburg 2005, 644, m.w.N.).
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