Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 23.11.2004 - 3 U 2818/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2633
OLG Nürnberg, 23.11.2004 - 3 U 2818/04 (https://dejure.org/2004,2633)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.11.2004 - 3 U 2818/04 (https://dejure.org/2004,2633)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. November 2004 - 3 U 2818/04 (https://dejure.org/2004,2633)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Beweislastverteilung und Haftungsabwägung bei Unfällen zwischen motorisierten und nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Haftung wegen Betriebsgefahr bei grob fahrlässigem Verhalten eines Radfahrers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Enthaftung bei einer Betriebsgefahr; Beweislast für die die Betriebsgefahr des motorisierten Verkehrsteilnehmers erhöhenden Umstände; Beweislast für eine Mitverursachung oder Mitverschulden eines Fußgängers oder Radfahrers

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 9

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7 Abs. 2; StVG § 9
    Neufassung des § 7 Abs. 2 StVG hat keinen Einfluss auf die Schadensverteilung gem. § 9 StVG

  • archive.org PDF (Volltext/Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 2; StVG § 9
    Änderungen und Gleichbleibendes durch die Neufassung des § 7 Abs. 2 StVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    StVG §§ 7 Abs. 2, 9
    Abwägung zwischen Betriebsgefahr eines Kfz und grob fahrlässigem Verhalten eines Radfahrers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 422
  • VersR 2005, 1096
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 23.09.1993 - 8 U 745/93

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.11.2004 - 3 U 2818/04
    Die Nichterweislichkeit dieser Behauptung geht entgegen der Ansicht des Klägervertreters allein zu Lasten des Klägers, denn das Setzen eines (irreführenden) Blinkzeichens wird seit Jahren in der Rechtsprechung dahingehend bewertet, dass dadurch zwar nicht das Vorfahrtsrecht entfällt, sondern zugunsten des anderen Verkehrsteilnehmers ein- abhängig von den konkreten Umständen - erheblicher Vertrauenstatbestand geschaffen werden kann (siehe z.B. Versicherungsrecht 1995, 234).

    Auch der Klägervertreter selbst bezweifelt nicht, dass in solchen Fällen nach der bisherigen Rechtsprechung die Haftung auf Grund der reinen Betriebsgefahr zurücktreten würde (siehe als Beispiel das im Hinweis vom 6.10.2004 genannte Urteil in VersR 1995, 234).

  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.11.2004 - 3 U 2818/04
    Es besteht kein Grund ohne Neufassung des § 9 StVG von dem bisherigen Grundsatz abzuweichen, dass bei der Abwägung nach § 9 StVG nur diejenigen Umstände zu Lasten eines Unfallbeteiligten berücksichtigt werden, die feststehen, d.h. unstreitig oder nach § 286 ZPO bewiesen sind (siehe z.B. BGH in NJW 2000, 3069 ff., 3071).
  • OLG Celle, 03.03.2004 - 14 W 65/03

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Unfallursächliches verkehrswidriges Verhalten;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.11.2004 - 3 U 2818/04
    "Auch unter einem insoweit geänderten § 7 Abs. 2 StVG kommt eine Enthaftung über den Mitverschuldenseinwand der §§ 9 StVG, 254 BGB in Betracht, der im Einzelfall eine Haftung sogar auf Null reduzieren kann" (so im übrigen auch OLG Celle, Beschluss vom 3.3.2004, MDR 2004, 994 f sowie LG Bielefeld, Urteil vom 27.4.2004, NJW 2004, 2245).
  • LG Bielefeld, 27.04.2004 - 20 S 7/04

    Haftungsverteilung bei grobem Verschulden eines Jugendlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.11.2004 - 3 U 2818/04
    "Auch unter einem insoweit geänderten § 7 Abs. 2 StVG kommt eine Enthaftung über den Mitverschuldenseinwand der §§ 9 StVG, 254 BGB in Betracht, der im Einzelfall eine Haftung sogar auf Null reduzieren kann" (so im übrigen auch OLG Celle, Beschluss vom 3.3.2004, MDR 2004, 994 f sowie LG Bielefeld, Urteil vom 27.4.2004, NJW 2004, 2245).
  • OLG Oldenburg, 31.07.2014 - 1 U 19/14

    Fahrradfahrerin haftet für Verkehrsunfall mit einem Pkw

    Bei der hier vorliegenden Konstellation eines Verkehrsunfalls unter Beteiligung eines Pkws und eines Fahrrades geht die Rspr. im Regelfall davon aus, dass bei einer eindeutigen, ins Gewicht fallenden Vorfahrtsverletzung des volljährigen Radfahrers der Verkehrsverstoß des Radfahrers überwiegt, die allgemeine Betriebsgefahr dahinter zurücktritt und im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung von einer 100 %igen Haftung des Radfahrers auszugehen ist (vgl. BGH VersR 1969, 571; VersR 1958, 643; OLG Köln NZV 2008, 100, 101; OLG Nürnberg VersR 2005, 1096, 1097 ; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 13. Auflage., Rn. 365, m.w.N.).
  • AG Brandenburg, 13.01.2017 - 31 C 71/16

    Streifunfall zwischen zu breitem überholenden Pkw mit Lkw in Autobahnbaustelle

    Auch die Neufassung von § 7 Abs. 2 StVG führte somit weder zu einer Änderung der Beweislastverteilung hinsichtlich des Mitverschuldens noch zu einer anderen Bewertung der Betriebsgefahr ( OLG Nürnberg , NZV 2005, Seiten 422 f. ).
  • AG Brandenburg, 09.04.2019 - 31 C 168/18

    Haftung bei einer Fahrt in Gegenrichtung der Einbahnstraße

    Auch die Neufassung von § 7 Abs. 2 StVG führt somit weder zu einer Änderung der Beweislastverteilung hinsichtlich des Mitverschuldens noch zu einer anderen Bewertung der Betriebsgefahr ( OLG Nürnberg , Urteil vom 23.11.2004, Az.: 3 U 2818/04, u.a. in: NZV 2005, Seiten 422 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 13.01.2017, Az.: 31 C 71/16, u.a. in: DAR 2017, Seiten 322 ff. ).
  • AG Ansbach, 13.07.2015 - 1 C 1724/13

    Verkehrsunfall, Schadensersatzansprüche, Pkw, Vorfahrtsverletzung,

    Die Klägerin beruft sich auf die Entscheidung des OLG Nürnberg (Urteil vom 23.11.2004, Az. 3 U 2818/04).

    Zu Recht geht das von der Klägerin angeführte Urteil des OLG Nürnberg vom 23.11.2004, Az. 3 U 2818/04 weiter davon aus, dass "ohne eine Neufassung des § 9 StVG" nicht von dem bisherigen Grundsatz abzuweichen sei, dass bei der Abwägung nach § 9 StVG nur diejenigen Umstände zulasten eines Unfallbeteiligten berücksichtigt werden, die feststehen, d. h. unstreitig oder nach § 286 ZPO bewiesen sind (unter Verweis auf BGH NJW, 2000, 3069 ff).

  • AG Brandenburg, 21.02.2019 - 31 C 211/17

    Unfall - Haftungsquote bei Zusammenstoß eines Hundes mit Fahrzeug auf der Straße

    Auch die Neufassung von § 7 Abs. 2 StVG führt weder zu einer Änderung der Beweislastverteilung hinsichtlich des Mitverschuldens noch zu einer anderen Bewertung der Betriebsgefahr ( OLG Nürnberg , NZV 2005, Seiten 422 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 09.09.2016, Az.: 31 C 372/15 ).
  • AG Brandenburg, 15.10.2019 - 31 C 246/18

    Verkehrsunfall - Wildunfall auf Landstraße - hochgeschleudertes Damwild

    Auch die Neufassung von § 7 Abs. 2 StVG führt weder zu einer Änderung der Beweislastverteilung hinsichtlich des Mitverschuldens noch zu einer anderen Bewertung der Betriebsgefahr ( OLG Nürnberg , NZV 2005, Seiten 422 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 09.09.2016, Az.: 31 C 372/15 ).
  • OLG Nürnberg, 14.07.2005 - 13 U 901/05

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall mit einem Jugendlichen

    Hintergrund der Normierung des Begriffes "höhere Gewalt" in § 7 Abs. 2 StVG war das Bemühen, zu verhindern, daß bei Unfällen mit Kindern, deren Verhalten oft als unabwendbares Ereignis qualifiziert werden mußte, der Kraftfahrer sich von der Betriebsgefahr befreien kann, und so die Änderung des § 828 Abs. 2 BGB gar nicht zum Tragen kommt (OLG Nürnberg OLGR 2005, 84, 85).
  • OLG München, 20.10.2021 - 10 U 6514/20

    Haftungsquote bei Kollision von Motorrad und Fahrrad

    Dem Radfahrer ist vielmehr ein (Mit-)Verschulden nachzuweisen (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 23.11.2004, Az. 3 U 2818/04).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2011 - 1 U 255/10

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem bei Rotlicht die Fahrbahn

    Die reine Betriebsgefahr des motorisierten Verkehrsteilnehmers hat kein höheres Gewicht als vor der Neufassung des § 7 StVG (Senat, Urt. v. 24.05.2011, Az: I - 1 U 240/10 m. Hinweis auf OLG Nürnberg VersR 2005, 1096).
  • LG München I, 22.09.2005 - 19 S 8377/05

    Das Hochschleudern einer Piccoloflasche durch den Reifen eines Linienbusses ist

    Die reine Betriebsgefahr eines PKW-Fahrers tritt beim Nachweis eines unabwendbaren Ereignisses gegenüber einem anderen motorisierten Kraftfahrer zurück (vgl. OLG Nürnberg, NZV 2005, Seite 422).
  • OLG Jena, 15.04.2009 - 7 U 744/08

    Mithaftung eines Hilfe leistenden, an der linken Straßenseite anhaltenden

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.11.2004 - I-15 U 29/04   

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https://dejure.org/2004,3912
OLG Düsseldorf, 24.11.2004 - I-15 U 29/04 (https://dejure.org/2004,3912)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.11.2004 - I-15 U 29/04 (https://dejure.org/2004,3912)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. November 2004 - I-15 U 29/04 (https://dejure.org/2004,3912)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer Verkehrssicherungspflicht eines im Bereich von Versorgungsleitungen tätigen Tiefbauunternehmers hinsichtlich der Beschädigung privater Telekommunikationsleitungen; Pflicht eines Tiefbauunternehmens zur Erkundigung nach Telekommunikationsleitungen beim ...

  • Judicialis

    ZPO § 304; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 4; ; ZPO § 540; ; BGB § 823 Abs. 1; ; TKG § 50; ; TKG § 50 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Erkundigungs- und Sicherungspflichten von Tiefbauunternehmern bezüglich der verlegten Versorgungsleitungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hohe Erkundigungs- und Sicherungspflichten für Tiefbauunternehmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hohe Erkundigungs- und Sicherungspflichten für Tiefbauunternehmen im öffentlichen Raum (IBR 2005, 1147)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 752
  • NJW-RR 2005, 753
  • MDR 2005, 861
  • ZUM 2005, 162
  • BauR 2005, 600 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 31/95

    Sorgfaltspflichten eines Bauunternehmers vor der Durchführung von Baggerarbeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2004 - 15 U 29/04
    Mit der Existenz solcher Leitungen müsse ein Straßenbauunternehmer auch nicht in gleichem Maße rechnen wie mit Strom-, Gas- oder Wasserleitungen der Versorgungsunternehmen oder mit Telefonleitungen (BGH, NJW 1996, 387).

    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 1971, 1313 ff.; VersR 1985, 1147 ff.; NJW 1996, 387, jeweils m. w. Nachw. OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 22; NJW-RR 1998, 675), dass Tiefbauunternehmer bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen einer Stadt mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu rechnen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der unverhältnismäßig großen Gefahren bewusst zu sein haben, die durch eine Beschädigung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonleitungen hervorgerufen werden können.

    Sind nämlich im Bereich innerstädtischer Tiefbauarbeiten die örtlichen Gegebenheiten nicht hinreichend durch Pläne zu klären, müssen ergänzende Erkundungen durch Probebohrungen erfolgen, die unter Verzicht auf den Einsatz schwerer Geräte vorgenommen werden müssen (BGH NJW 1971, 1313, 1314; 1996, 387 f; OLG Köln NJW-RR 1992, 983, 984).

    Die Beklagte übersieht, dass der vorliegende Schaden allein darauf zurückzuführen ist, dass sie überhaupt keine Erkundigungen in Bezug auf Telefonleitungen privater Anbieter eingeholt hatte, obgleich sie mit Telekommunikationslinien privater Netzbetreiber rechnen musste und sie ohne Gewissheit über den Verlauf etwaiger Telekommunikationsleitungen privater Anbieter den Bagger wegen der erkennbaren Gefahr schwerwiegender Leitungsschäden bei ihren Bauarbeiten nicht einsetzen durfte (BGH NJW 1996, 387, 388).

  • BGH, 20.04.1971 - VI ZR 232/69

    Tiefbauunternehmer - Versorgungsleitung - Bauarbeiten - Bagger - Unterirdisch -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2004 - 15 U 29/04
    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 1971, 1313 ff.; VersR 1985, 1147 ff.; NJW 1996, 387, jeweils m. w. Nachw. OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 22; NJW-RR 1998, 675), dass Tiefbauunternehmer bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen einer Stadt mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu rechnen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der unverhältnismäßig großen Gefahren bewusst zu sein haben, die durch eine Beschädigung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonleitungen hervorgerufen werden können.

    Da die Versorgungsleitungen im Regelfall ohne Mitwirkung staatlicher oder kommunaler Baubehörden verlegt und unterhalten werden, besteht die Erkundigungspflicht im allgemeinen gegenüber den zuständigen Versorgungsunternehmen (BGH NJW 1971, 1313 ff).

    Sind nämlich im Bereich innerstädtischer Tiefbauarbeiten die örtlichen Gegebenheiten nicht hinreichend durch Pläne zu klären, müssen ergänzende Erkundungen durch Probebohrungen erfolgen, die unter Verzicht auf den Einsatz schwerer Geräte vorgenommen werden müssen (BGH NJW 1971, 1313, 1314; 1996, 387 f; OLG Köln NJW-RR 1992, 983, 984).

  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 118/84

    Sorgfaltspflicht von Tiefbauunternehmern; Mitverantwortlichkeit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2004 - 15 U 29/04
    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 1971, 1313 ff.; VersR 1985, 1147 ff.; NJW 1996, 387, jeweils m. w. Nachw. OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 22; NJW-RR 1998, 675), dass Tiefbauunternehmer bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen einer Stadt mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu rechnen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der unverhältnismäßig großen Gefahren bewusst zu sein haben, die durch eine Beschädigung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonleitungen hervorgerufen werden können.
  • OLG Karlsruhe, 11.04.1997 - 14 U 6/96

    Ausgestaltung der Leistungspflichten einer Hauratsversicherung; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2004 - 15 U 29/04
    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 1971, 1313 ff.; VersR 1985, 1147 ff.; NJW 1996, 387, jeweils m. w. Nachw. OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 22; NJW-RR 1998, 675), dass Tiefbauunternehmer bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen einer Stadt mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu rechnen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der unverhältnismäßig großen Gefahren bewusst zu sein haben, die durch eine Beschädigung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonleitungen hervorgerufen werden können.
  • OLG Koblenz, 13.09.2001 - 5 U 1377/00

    Sorgfaltsplichten bei der Herstellung eines Baugrubenverbaus; Bohrung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2004 - 15 U 29/04
    Das lehrte bereits die allgemeine Erfahrung (OLG Koblenz, BauR 2002, 1412-1414).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1992 - 22 U 126/92

    Sorgfaltspflichten eines Tiefbauunternehmers zur Vermeidung von Schäden an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2004 - 15 U 29/04
    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 1971, 1313 ff.; VersR 1985, 1147 ff.; NJW 1996, 387, jeweils m. w. Nachw. OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 22; NJW-RR 1998, 675), dass Tiefbauunternehmer bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen einer Stadt mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu rechnen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der unverhältnismäßig großen Gefahren bewusst zu sein haben, die durch eine Beschädigung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonleitungen hervorgerufen werden können.
  • OLG Köln, 20.12.1991 - 19 U 98/91

    Kabelschäden bei Erdarbeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2004 - 15 U 29/04
    Sind nämlich im Bereich innerstädtischer Tiefbauarbeiten die örtlichen Gegebenheiten nicht hinreichend durch Pläne zu klären, müssen ergänzende Erkundungen durch Probebohrungen erfolgen, die unter Verzicht auf den Einsatz schwerer Geräte vorgenommen werden müssen (BGH NJW 1971, 1313, 1314; 1996, 387 f; OLG Köln NJW-RR 1992, 983, 984).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 13.09.2004 - 2 WF 165/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9198
OLG Zweibrücken, 13.09.2004 - 2 WF 165/04 (https://dejure.org/2004,9198)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.09.2004 - 2 WF 165/04 (https://dejure.org/2004,9198)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. September 2004 - 2 WF 165/04 (https://dejure.org/2004,9198)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Anspruch eines volljährigen Kindes gegenüber seinen zum Barunterhalt verpflichteten Eltern auf Prozesskostenvorschuss

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 568 Satz 2; ; BGB § 1603 Abs. 1; ; BGB § 1606 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 1610 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines volljährigen, noch nicht berufstätigen Kindes gegenüber Eltern auf Prozesskostenvorschuss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Unterhaltsprozess - Volljähriges Kind hat Anspruch auf Prozesskostenvorschuss

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Prozesskostenhilfe - Hat ein volljähriges Kind einen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen seine Eltern?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1232 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 306
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.09.2004 - 2 WF 165/04
    Die formell rechtskräftige Abweisung des Prozesskostenhilfegesuchs durch Beschluss des Familiengerichts vom 18. Dezember 2003 i. V. m. der Beschwerdeentscheidung des Senats vom 10. März 2004 (2 WF 42/04) steht der erneuten Geltendmachung von Prozesskostenhilfe nicht entgegen, da Prozesskostenhilfe versagende Beschlüsse auch nach der Neufassung des § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht in materielle Rechtskraft erwachsen (ständige Rechtsprechung des Senats; nunmehr auch BGH FamRZ 2004, 940).
  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.09.2004 - 2 WF 165/04
    Der Anspruch auf Prozesskostenvorschuss ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt Beschluss vom 4. August 2004 - Az. XII ZA 6/04 -) unterhaltsrechtlicher Natur.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.10.2004 - 4 UF 217/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3967
OLG Hamm, 18.10.2004 - 4 UF 217/04 (https://dejure.org/2004,3967)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.10.2004 - 4 UF 217/04 (https://dejure.org/2004,3967)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Oktober 2004 - 4 UF 217/04 (https://dejure.org/2004,3967)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 694
  • FamRZ 2006, 44
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.11.1981 - III ZR 85/80

    Schuldhaftigkeit der Säumnis bei Ablehnung eines Vertagungsantrags

    Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2004 - 4 UF 217/04
    Dieses Verständnis der Vorschrift befindet sich in Übereinstimmung mit der Auslegung des § 694 Abs. 1 ZPO durch die höchstrichterliche Rechtsprechung, in welchem das Gesetz ebenfalls auf den Zeitpunkt der Verfügung einer gerichtlichen Entscheidung (des Vollstreckungsbescheides) als Grenze für die Zulässigkeit des Widerspruchs im Mahnverfahren abstellt; nach Auffassung des BGH (NJW 1982, 888, 889; NJW 1983, 633) ist eine Verfügung entsprechend den allgemeinen Grundsätzen für die Wirksamkeit gerichtlicher Entscheidungen erst dann gegeben, wenn die gerichtliche Entscheidung zur Kenntnis von Personen außerhalb des Gerichts hinausgegeben wird.

    Wenn er sich an diese zeitliche Grenze nicht hält, erscheint es sachgerecht, es zu seinen Lasten wirken zu lassen, wenn die Rechtzeitigkeit seiner Einwendungen nicht mehr aufgeklärt werden kann (so auch zu § 694 ZPO: BGH NJW 1982, 888, 889).

  • BGH, 01.04.2004 - IX ZR 117/03

    Bekanntmachung nicht zu verkündender Entscheidungen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2004 - 4 UF 217/04
    Dieser Intention des Gesetzgebers wird nur eine Auslegung gerecht, die in Übereinstimmung mit anderen Vorschriften der Zivilprozessordnung und den allgemeinen Grundsätzen für das Wirksamwerden gerichtlicher Entscheidungen auf den letzten Akt gerichtlichen Handelns abstellt, der in der Herausgabe des Beschlusses in den äußeren Geschäftsgang besteht (vgl. hierzu auch BGH, FamRZ 2004, 1368).
  • OLG Brandenburg, 12.03.2001 - 9 UF 26/01

    Geltendmachung von Unterhalt für die Vergangenheit im vereinfachten Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2004 - 4 UF 217/04
    Der Senat schließt sich hinsichtlich der Streitfrage, wann ein Festsetzungsbeschluss i.S. § 648 Abs. 3 ZPO verfügt ist, der Auffassung an, wonach eine Verfügung erst dann gegeben ist, wenn der Beschluss aus dem inneren Geschäftsbetrieb herausgelangt ist (so auch OLG Frankfurt, FamRZ 2001, 109; Zöller-Philippi, Rnr. 12 zu § 648 ZPO; Musielak-Borth, ZPO, 4. Auflage, Rnr. 9 zu § 648 ZPO; a.A. - schon mit Unterzeichnung des Beschlusses: OLG Hamm - 5. Senat für Familiensachen - FamRZ 2000, 901; OLG Brandenburg, FamRZ 2001, 1078).
  • BGH, 24.11.1982 - VIII ZR 286/81

    Übergangener Widerspruch gegen Mahnbescheid

    Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2004 - 4 UF 217/04
    Dieses Verständnis der Vorschrift befindet sich in Übereinstimmung mit der Auslegung des § 694 Abs. 1 ZPO durch die höchstrichterliche Rechtsprechung, in welchem das Gesetz ebenfalls auf den Zeitpunkt der Verfügung einer gerichtlichen Entscheidung (des Vollstreckungsbescheides) als Grenze für die Zulässigkeit des Widerspruchs im Mahnverfahren abstellt; nach Auffassung des BGH (NJW 1982, 888, 889; NJW 1983, 633) ist eine Verfügung entsprechend den allgemeinen Grundsätzen für die Wirksamkeit gerichtlicher Entscheidungen erst dann gegeben, wenn die gerichtliche Entscheidung zur Kenntnis von Personen außerhalb des Gerichts hinausgegeben wird.
  • OLG Frankfurt, 04.08.2000 - 5 WF 112/99

    Zum Zeitpunkt der "Verfügung" eines Beschlusses im vereinfachten Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2004 - 4 UF 217/04
    Der Senat schließt sich hinsichtlich der Streitfrage, wann ein Festsetzungsbeschluss i.S. § 648 Abs. 3 ZPO verfügt ist, der Auffassung an, wonach eine Verfügung erst dann gegeben ist, wenn der Beschluss aus dem inneren Geschäftsbetrieb herausgelangt ist (so auch OLG Frankfurt, FamRZ 2001, 109; Zöller-Philippi, Rnr. 12 zu § 648 ZPO; Musielak-Borth, ZPO, 4. Auflage, Rnr. 9 zu § 648 ZPO; a.A. - schon mit Unterzeichnung des Beschlusses: OLG Hamm - 5. Senat für Familiensachen - FamRZ 2000, 901; OLG Brandenburg, FamRZ 2001, 1078).
  • OLG Hamm, 29.09.2006 - 11 UF 198/06

    Unterzeichnung des Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses als Verfügung im Sinne des §

    Zwar wird auch die Meinung vertreten, dass der Beschluss bereits mit seiner Unterzeichnung verfügt ist (OLG Hamm, FamRZ 2000, 901; OLG Brandenburg, FamRZ 2001, S. 1069), richtiger Weise kann eine Verfügung gemäß § 648 Abs. 3 ZPO aber erst angenommen werden, wenn der Beschluss zur Zustellung an die Beteiligten aus dem inneren Geschäftsbetrieb herausgegeben ist (so OLG Frankfurt, FamRZ 2001, S. 109 ff.; OLG Hamm, MDR 2005, S. 694; Zöller.
  • KG, 08.11.2005 - 19 UF 101/05

    Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger: Zeitpunkt der

    Verfügt ist der Beschluss nach Auffassung des Senats nicht bereits mit seiner Unterzeichnung (so aber OLG Brandenburg FamRZ 2001, 1078), sondern erst mit dem Existentwerden durch die erste Hinausgabe aus dem inneren Geschäftsbetrieb (ebenso z.B. OLG Hamm, OLGR 2005, 84; OLG Frankfurt OLGR 2000, 307; Zöller-Philippi, ZPO, 25. Auflage, § 648 Rn 12).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.09.2004 - 20 W 291/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8225
OLG Frankfurt, 24.09.2004 - 20 W 291/04 (https://dejure.org/2004,8225)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.09.2004 - 20 W 291/04 (https://dejure.org/2004,8225)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. September 2004 - 20 W 291/04 (https://dejure.org/2004,8225)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1896 BGB
    Betreuung: Notwendige Feststellungen bei Einrichtung einer Zwangsbetreuung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Einrichtung einer so genannten "Zwangsbetreuung"; Einschätzung einer Leistungseinschränkung im Auffassungsvermögen und Umstellungsvermögen durch einen Sachverständigen; Bestellung eines Betreuers von Amts wegen für einen volljährigen Menschen; ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Feststellung des krankheitsbedingten Ausschlusses der freien Willensbestimmung, freie Willensbestimmung

  • Judicialis

    BGB § 1896

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896
    Anforderungen an Einrichtung einer Zwangsbetreuung - Willensbestimmungsfreiheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2004 - 20 W 291/04
    Dies ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut der Vorschrift jedoch aus der gebotenen verfassungskonformen Auslegung des § 1896 BGB, da der Staat von Verfassungs wegen nicht das Recht hat, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu "bessern" oder zu hindern, sich selbst zu schädigen (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 209; OLG Hamm FG Prax 1995, 56; Senatsbeschluss in OLG-Report Frankfurt am Main 1997, 68; Damrau/ Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1896 BGB Rn. 31 ff; HK-BUR-Bauer § 1896 BGB Rn. 160 ff; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1896 BGB Rn. 182 ff).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.12.2003 - 12 WF 393/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8239
OLG Celle, 19.12.2003 - 12 WF 393/03 (https://dejure.org/2003,8239)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.12.2003 - 12 WF 393/03 (https://dejure.org/2003,8239)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Dezember 2003 - 12 WF 393/03 (https://dejure.org/2003,8239)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ausschluss eines weiteren Antrags auf Prozesskostenhilfe nach abgelehntem Antrag; Notwendigkeit der Zulassung eines neuen Vorbringens, der Vorlage neuer Belege und der Möglichkeit neuer Beweisantritte im Unterhaltsrecht

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines weiteren Antrags auf Prozesskostenhilfe nach abgelehntem Antrag; Notwendigkeit der Zulassung eines neuen Vorbringens, der Vorlage neuer Belege und der Möglichkeit neuer Beweisantritte im Unterhaltsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 127 Abs. 2
    Zulässigkeit eines neuen Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Ablehnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1652
  • Rpfleger 2004, 294
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 04.04.2003 - 2 W 23/03

    Sofortige Beschwerde gegen einen ablehnenden Prozesskostenhilfebeschuss;

    Auszug aus OLG Celle, 19.12.2003 - 12 WF 393/03
    Dem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 4. April 2003 (FamRZ 2003, 1302) schließt sich der Senat nicht an.
  • OLG Frankfurt, 27.04.2007 - 5 WF 68/07

    Prozesskostenhilfe: Rechtsschutzbedürfnis, wenn mit einem

    Zwar erwachsen nach herrschender Meinung auch nach Neufassung des § 127 Abs. 2 ZPO ablehnende Prozesskostenhilfebeschlüsse nicht in materielle Rechtskraft (BGH vom 03.03.2004, IV ZB 43/03 in FamRZ 2004, 940; OLG Bamberg vom 10.07.1996 in FamRZ 97, 756; OLG Celle v. 19.12.2003 in FamRZ 2004, 1652; OLG Hamm v. 20.08.2003 in FamRZ 2004, 647; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Auflage, Rn 6 zu § 117; andere Ansicht: OLG Oldenburg vom 04.04.2003 in FamRZ 2003, 1302), so dass nach Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrages erneut ein entsprechender Antrag gestellt werden kann.
  • OLG Bremen, 30.07.2007 - 2 W 49/07

    Auswirkungen einer formell unanfechtbaren erstinstanzlichen Entscheidung über die

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Schleswig, 05.02.2009 - 14 W 11/09

    Verfahrensrecht - PKH im Beschwerdeverfahren bei verletzter Mitwirkungspflicht?

    Beschlüsse, die Prozesskostenhilfe versagen, können zwar formell unanfechtbar, nicht aber materiell rechtskräftig werden (BGH, Beschluss vom 16.12.2008, Az. VIII ZB 78/06, zitiert nach juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, OLGR Bremen 2007, 792; OLG Düsseldorf, MDR 2004, 410; OLG Celle, FamRZ 2004, 1652, Zöller-Philippi, ZPO, 27. Auflage 2009, § 127 Rnr. 31 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.06.2004 - 14 U 35/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,25485
OLG Hamburg, 11.06.2004 - 14 U 35/04 (https://dejure.org/2004,25485)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.06.2004 - 14 U 35/04 (https://dejure.org/2004,25485)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Juni 2004 - 14 U 35/04 (https://dejure.org/2004,25485)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 331 O 130/03
  • OLG Hamburg, 11.06.2004 - 14 U 35/04
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 30.01.2002 - 14 U 85/01

    Pflichten des Fahrzeugführers beim Aussteigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.2004 - 14 U 35/04
    Der unter die gesteigerte Sorgfaltspflicht des § 14 Abs. 1 StVO fallende Vorgang des "Aussteigens" erstreckt sich bis zum endgültigen Verlassen des Fahrzeugs (vgl. Senat vom 30.01.2002, Gesch.-Nr. 14 U 85/01).
  • KG, 04.01.1973 - 12 U 764/72

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit der

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.2004 - 14 U 35/04
    Das gleiche gilt übrigens für die Entscheidung des Kammergerichts in DAR 73, 156 (so schon Senat a.a.O.).
  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08

    Umfang der erforderlichen Sorgfaltsanforderung gem. § 14 Abs. 1

    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - [...] Rn. 5 ff.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408 f. ; LG Berlin, VersR 2002, 864 f. ).
  • LG Stuttgart, 22.04.2015 - 13 S 172/14

    Verkehrsunfallhaftung: Zurücktreten der Betriebsgefahr eines vorbeifahrenden Pkw

    Gerade bei dem plötzlichen Öffnen der Fahrertür eines parkenden Pkws unter Verstoß gegen § 14 StVO ist nach ganz herrschender Ansicht, welcher die Kammer folgt, von einem solchen schweren Verschulden auszugehen, weil das Fließen des Verkehrs nur dann gewährleistet ist, wenn sich die mit angemessener Geschwindigkeit und regelgerechtem Abstand Vorbeifahrenden darauf verlassen können, dass nicht unerwartet eine Fahrzeugtür in den Fahrbereich hinein geöffnet wird (vgl. beispielhaft LG Saarbrücken Beschluss vom 28.01.2010 - 13 S 228/09; KG Beschluss vom 06.03.2008 - 12 U 59/07; LG Limburg Urteil vom 09.10.2009 - 4 O 341/08; OLG Hamburg Beschluss vom 11.06.2004 - 14 U 35/04; OLG Stuttgart Urteil vom 07.04.2010 - 3 U 216/09).
  • LG Hagen, 20.12.2017 - 3 S 46/17

    Zusammenstoß zwischen einem im fließenden Verkehr befindlichen und einem

    In der Rechtsprechung wird zutreffenderweise bei einem (auch durch Anscheinsbeweis) erwiesenen Verstoß gegen die Vorschrift des § 14 Abs. 1 StVO und nicht erwiesenem Sorgfaltspflichtverstoß auf der Seite des Unfallgegners (hier also des Klägers) in der Regel eine vollständige Haftung des Ein- und Aussteigenden nach § 17 Abs. 1 StVG angenommen, da die Betriebsgefahr des gegnerischen Fahrzeugs hinter dem Verursachungsbeitrag des sorgfaltswidrig Ein- oder Aussteigenden vollständig zurücktrete (LG Stuttgart, Urteil vom 22. April 2015 - 13 S 172/14 m.V.a. LG Saarbrücken Beschluss vom 28.01.2010, Az. 13 S 228/09; KG, Beschluss vom 06.03.2008, Az. 12 U 59/07; LG Limburg, Urteil vom 09.10.2009, Az. 4 O 341/08; OLG Hamburg, Beschluss vom 11.06.2004, Az. 14 U 35/04; OLG Stuttgart Urteil vom 07.04.2010, Az. 3 U 216/09).
  • LG Rottweil, 28.09.2016 - 1 S 27/16

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen;

    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - zu finden in juris; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408; LG Berlin, VersR 2002, 864).
  • LG Saarbrücken, 17.04.2014 - 13 S 24/14

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines

    Das Aussteigen ist danach noch nicht beendet, solange die von ihm ausgehende Gefahr noch nicht vollständig beseitigt ist, etwa weil der Fahrer nach dem Schließen der Tür noch eine weitere Tür öffnet oder die Fahrbahn noch nicht verlassen hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 aaO mwN.; OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2005, 84 f.).
  • LG Berlin, 03.11.2010 - 42 O 324/09

    Zur Haftung beim Zusammenprall eines Lastkraftwagens mit der geöffneten Fahrertür

    Erfasst sind darüber hinaus insbesondere auch Situationen, in denen - wie hier vorliegend - der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 -.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84;OLG Hamm, NZV 2004, 408 f.; LG Berlin, VersR 2002, 864 f.).
  • LG Essen, 24.02.2022 - 3 O 17/20

    Verkehrsunfall

    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - Juris Rn. 5 ff.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408 f.; LG Berlin, VersR 2002, 864 f.).
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