Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.10.2005 - 27 U 167/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8939
OLG Hamm, 27.10.2005 - 27 U 167/03 (https://dejure.org/2005,8939)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.10.2005 - 27 U 167/03 (https://dejure.org/2005,8939)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 27 U 167/03 (https://dejure.org/2005,8939)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtungsansprüche nach dem Anfechtungsgesetz; Rechtsbegriffs des Wohnortes; Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei einer in Spanien wohnhaften Beklagten; Anwendbarkeit der Europäischen Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung ...

  • Judicialis

    ZPO § 13; ; ZPO § 16; ; ZPO § 141; ; ZPO § 172; ; ZPO § 174; ; ZPO § 174 Abs. 1; ; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 280; ; ZRHO § 48

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 16 § 280
    Abgesonderte Verhandlung und Entscheidung zur Zulässigkeit der Klage gem. § 280 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 22.06.1999 - 2 AR 27/99
    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2005 - 27 U 167/03
    Es muss in diesem Fall nicht positiv feststehen, dass die Beklagte überhaupt keinen Wohnsitz hat (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 929; LG Hamburg, Rpfleger 2002, 467, jeweils m.w.N.) Das folgt aus dem Charakter des § 16 ZPO als Auffangtatbestand zu § 13 ZPO.
  • LG Hamburg, 29.01.2002 - 330 T 7/02
    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2005 - 27 U 167/03
    Es muss in diesem Fall nicht positiv feststehen, dass die Beklagte überhaupt keinen Wohnsitz hat (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 929; LG Hamburg, Rpfleger 2002, 467, jeweils m.w.N.) Das folgt aus dem Charakter des § 16 ZPO als Auffangtatbestand zu § 13 ZPO.
  • AG Köln, 19.01.2012 - 74 IN 108/10

    Insolvenzantrag eines Gläubigers: Darlegungs- und Beweislast bei behauptetem

    Ist bei einer natürlichen Person das Gericht nach Durchführung der aufgrund der Amtsermittlungspflichten erforderlichen Nachforschungen zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen zum maßgeblichen Zeitpunkt des Antragseingangs nicht abschließend festzustellen ist, hat nach Ansicht des erkennenden Gerichts - entsprechend der Entscheidung des OLG Hamm vom 27.10.2005 (27 U 167/03, OLGR Hamm 2006, 206), wonach der Beklagte eines Zivilprozesses, der wegen eines ausländischen Wohnsitzes die Zulässigkeit der Klage rügt, für den Wohnsitz im Ausland darlegungs- und beweispflichtig ist - der Schuldner im Insolvenzeröffnungsverfahren die Darlegungs- und letztlich auch die Beweislast für seine Behauptung zu tragen, zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung von einem anderen Mitgliedstaat aus freiberuflich tätig gewesen zu sein bzw. seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat begründet zu haben.
  • OLG Köln, 03.07.2008 - 18 U 191/04

    Bewertung von Software als Sacheinlage im Rahmen der Gründung einer

    Zur Verhinderung eines "prozessualen Untertauchens" ist es - zumindest aus Gründen einer sekundären Darlegungslast - Sache des Beklagten, einen anderen Wohnsitz substantiiert vorzutragen, wenn er sich auf die örtliche bzw. internationale Unzuständigkeit berufen will (OLG Hamm, Urteil vom 27.10.2005 - 27 U 167/03 -, Rdnr. 27 ff.).
  • LG Hamburg, 28.10.2015 - 304 O 65/15

    Insolvenz: Ansprüche des Insolvenzverwalters aus Insolvenzanfechtung bzw. auf

    Wenn sich ein Beklagter darauf beruft, an einem ehemaligen Wohnort bei Klagerhebung nicht mehr gewohnt zu haben, gleichzeitig aber nicht feststellbar ist, wo der Beklagte zu dem Zeitpunkt der Klageerhebung seinen allgemeinen Wohnsitz hatte, gilt die Auffangregelung des § 16 ZPO, ohne dass feststehen müsse, dass der Beklagte zu dem Zeitpunk der Klagerhebung gar keinen festen Wohnsitz hatte (OLG Hamm, Urt. v. 27.10.2005, Az.: 27 U 167/03, BeckRS 2006, 00862).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3905
OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05 (https://dejure.org/2005,3905)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.11.2005 - 2 W 169/05 (https://dejure.org/2005,3905)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. November 2005 - 2 W 169/05 (https://dejure.org/2005,3905)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Einrichtung einer Betreuung für die Aufgabenkreise Vermögenssorge und Gesundheitssorge; Wirksamkeit der einem möglicherweise gewerbsmäßig tätigen Sozialverein erteilten Vollmacht im Hinblick auf das Rechtsberatungsgesetz; Nichtakzeptanz der Vollmacht durch Ämter und ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erforderlichkeit der Betreuung und Bestellung eines Kontrollbetreuers

  • Judicialis

    BGB § 104 Nr. 2; ; BGB § 134; ; BGB § 1896; ; RBerG Art. 1 § 1; ; RBerG Art. 1 § 3 Nr. 8; ; RBerG Art. 1 § 7; ; FGG § 12

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Bestellung eines Betreuers trotz Vorsorgevollmacht - Erforderlichkeit einer Betreuung; Kontrollbetreuung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmacht nicht mehr kontrollierbar - Kontrollbetreuer?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 73
  • FamRZ 2006, 645 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Schleswig, 27.11.2002 - 2 W 197/02

    Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05
    Ein solches Bedürfnis ergibt sich nicht allein daraus, dass der Betroffene nach Erteilung einer Vorsorgevollmacht nicht mehr in der Lage ist, diese zu kontrollieren (Fortführung der Senatsentscheidungen vom 13.11.2003 - 2 W 4/03 [FGPrax 2004, 70] und vom 27.11.2002 - 2 W 197/02 [SchlHA 2003, 171]).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Umfang oder die Schwierigkeit der zu besorgenden Geschäfte oder ein vorangegangenes Verhalten des Bevollmächtigten eine Überwachung angezeigt erscheinen lässt (Senatsbeschlüsse vom 13.11.2003 - 2 W 4/03, FGPrax 2004, 70 und vom 27.11.2002 - 2 W 197/02, SchlHA 2003, 171).

  • OLG Schleswig, 13.11.2003 - 2 W 4/03

    Keine Bestellung eines Betreuers bei Einräumung einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05
    Ein solches Bedürfnis ergibt sich nicht allein daraus, dass der Betroffene nach Erteilung einer Vorsorgevollmacht nicht mehr in der Lage ist, diese zu kontrollieren (Fortführung der Senatsentscheidungen vom 13.11.2003 - 2 W 4/03 [FGPrax 2004, 70] und vom 27.11.2002 - 2 W 197/02 [SchlHA 2003, 171]).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Umfang oder die Schwierigkeit der zu besorgenden Geschäfte oder ein vorangegangenes Verhalten des Bevollmächtigten eine Überwachung angezeigt erscheinen lässt (Senatsbeschlüsse vom 13.11.2003 - 2 W 4/03, FGPrax 2004, 70 und vom 27.11.2002 - 2 W 197/02, SchlHA 2003, 171).

  • OLG Schleswig, 16.01.2003 - 2 W 139/02

    Rechtzeitige Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05
    Ein solches Bedürfnis ergibt sich nicht allein daraus, dass der Betroffene nach Erteilung einer Vorsorgevollmacht nicht mehr in der Lage ist, diese zu kontrollieren (Fortführung der Senatsentscheidungen vom 13.11.2003 - 2 W 4/03 [FGPrax 2004, 70] und vom 27.11.2002 - 2 W 197/02 [SchlHA 2003, 171]).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Umfang oder die Schwierigkeit der zu besorgenden Geschäfte oder ein vorangegangenes Verhalten des Bevollmächtigten eine Überwachung angezeigt erscheinen lässt (Senatsbeschlüsse vom 13.11.2003 - 2 W 4/03, FGPrax 2004, 70 und vom 27.11.2002 - 2 W 197/02, SchlHA 2003, 171).

  • BGH, 05.06.1985 - IVa ZR 55/83

    Rechtsberatung durch den steuerlichen Berater; Nachweis der geschäftsmäßigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05
    Geschäftsmäßigkeit i.S. von Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG liegt bereits dann vor, wenn der Handelnde mit seiner Tätigkeit beabsichtigt, diese - sei es auch nur bei sich bietender Gelegenheit - in gleicher Art zu wiederholen und sie dadurch zu einem wiederkehrenden Bestandteil seiner Beschäftigung zu machen (BGH NJW 2000, 1560, 1561 = MDR 2000, 794; NJW 1986, 1050, 1051; OLG Schleswig (2. StrS) NJW 2004, 868, 869 = SchlHA 2004, 162, 163).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 1 BvR 737/00

    Zur unentgeltlichen Rechtsberatung durch einen berufserfahrenen Juristen

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05
    Der Senat verkennt nicht, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestimmte Fälle der unentgeltlichen Rechtsbesorgung durch verfassungskonforme Auslegung vom Anwendungsbereich des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG auszunehmen sind (BVerfG NJW 2004, 2662 = MDR 2004, 1447 = FamRZ 2004, 1541).
  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05
    Die Nichtigkeit erfasst nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW 2003, 2088 = MDR 2003, 819; WM 2001, 2260, 2261 f.) auch die zur Ausführung des Geschäftsbesorgungsvertrags erteilte Vollmacht.
  • BGH, 17.02.1993 - XII ZB 134/92

    Namensführung deutscher Volkszugehöriger nach deutschem internationalem

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05
    Es sind umfangreiche Ermittlungen erforderlich, die zweckmäßigerweise vom Amtsgericht durchzuführen sind (vgl. BGHZ 121, 305, 318 = NJW 1993, 2241, 2244).
  • BayObLG, 16.02.1993 - 1Z BR 99/92

    Beschwerde adoptionswilliger Großeltern gegen die Anordnung der Herausgabe ihres

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05
    Ob die Zurückverweisung an das Landgericht oder an das Amtsgericht zu erfolgen hat, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Beschwerdesenats (BayObLG NJW 1994, 668, 669 = FamRZ 1993, 1356, 1359).
  • OLG Nürnberg, 07.06.1996 - Ws 473/96

    Strafvollzug - Antrag durch Vertreter

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05
    Dabei ist es weder erforderlich, dass die Tätigkeit hauptberuflich, noch dass sie gegen Entrichtung eines Entgeldes ausgeübt wird (OLG Nürnberg NStZ 1997, 360; OLG Schleswig, ebd.).
  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 428/02

    Unterwerfung eines BGB -Gesellschafters unter die sofortige Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05
    Voraussetzung dafür ist, dass der Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes, nämlich der Schutz des Rechtssuchenden sowie die Erhaltung einer geordneten Rechtspflege (vgl. BGH, Urt. v. 02.12.2003, Az. XI ZR 428/02 - Juris), nicht einschlägig ist.
  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhändervertrages wegen Verstoßes gegen das

  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 50/98

    Vergütung für Rechtsberatung durch einen Steuerberater

  • OLG Schleswig, 09.12.2003 - 2 VollzWs 407/03

    Verstoß der Tätigkeit der "Bundes-Initiative zur Gleichstellung im Strafvollzug"

  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 537/10

    Vorsorgevollmacht: Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung

    Eine Kontrollbetreuung darf jedoch wie jede andere Betreuung (vgl. § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB) nur dann errichtet werden, wenn sie erforderlich ist (BayObLG FGPrax 2005, 151, 152; OLG Schleswig FamRZ 2006, 645; OLG München NJW-RR 2007, 294, 295; Prütting/Wegen/Weinreich/Bauer BGB 4. Aufl. § 1896 Rn. 26; Bamberger/Roth/Müller BGB 2. Aufl. § 1896 Rn. 42; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht § 1896 BGB Rn. 91; Kurze NJW 2007, 2220, 2221).
  • KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05

    Unterbringungsverfahren: Vorsorgevollmacht zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung;

    Es ist im Ergebnis auch nicht zu beanstanden, wenn das Landgericht die Herrn Tnnn erteilte Vollmacht wegen Verstoßes des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1, § 8 RBerG in Verbindung mit § 134 BGB als nichtig angesehen hat (vgl. hierzu OLG Schleswig, FGPrax 2006, 73; OLG Saarbrücken, FamRZ 2003, 1044; Ahrens, BtPrax 2005, 163).
  • AG Lübeck, 14.11.2011 - 4 XVII H 23481

    Wird Vorsorgevollmacht im Rechtsverkehr unberechtigt die Akzeptanz verweigert ist

    Nach einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 02.11.2005 - 2 W 169/05, zitiert nach [...]) können die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten etwa dann nicht "ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden", wenn eine Vorsorgevollmacht im Rechtsverkehr auf Akzeptanzprobleme stößt und letztlich wichtige Angelegenheiten des Betroffenen unerledigt blieben (ebenso Schwab, a.a.O., Rdn. 57).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 29.05.2006 - 6 U 230/00   

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https://dejure.org/2006,5596
OLG Rostock, 29.05.2006 - 6 U 230/00 (https://dejure.org/2006,5596)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29.05.2006 - 6 U 230/00 (https://dejure.org/2006,5596)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29. Mai 2006 - 6 U 230/00 (https://dejure.org/2006,5596)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme eines Verstoßes gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör; Kostenentscheidung bei Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs

  • Judicialis

    ZPO § 91a; ; ZPO § 98; ; ZPO § 321a; ; ZPO § 321a Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 321a Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Ermittlung der Kosten bei einem außergerichtlichen Vergleich ohne Kostenregelung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 58
  • NJ 2006, 416
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Saarbrücken, 29.09.1995 - 4 U 179/95

    Kostenentscheidung bei außergerichtlichem Vergleich

    Auszug aus OLG Rostock, 29.05.2006 - 6 U 230/00
    Zwar kann es dem Parteiwillen entsprechen, § 98 ZPO sinngemäß auch auf außergerichtliche Vergleiche anzuwenden (vgl. Zöller/Herget, a.a.O., § 98 Rn. 5; Musielak/Wolst, ZPO, 4. Aufl., § 98 Rn. 2; BGH, WM 1988, 1462; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1996, 320; OLG Frankfurt, JurBüro 1983, 1878).

    Weitergehend wird sogar die Auffassung vertreten, dass dann, wenn sich Parteien außergerichtlich - mit oder ohne Kostenregelung - verglichen und die Erledigung angezeigt haben, der Rechtsstreit für das Gericht bindend erledigt ist und es in jeden Fall eine Entscheidung nach § 91a ZPO zu treffen hat (so Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 91a Rn. 58, Stichwort: "Vergleich", "außergerichtlicher Vergleich"; OLG Bremen, MDR 1979, 510; OLG Frankfurt, MDR 1984, 674; OLG Schleswig, JurBüro 1993, 746; a.A. OLG Hamm, MDR 1976, 147; AnwBl. 1982, 73; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1996, 320).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus OLG Rostock, 29.05.2006 - 6 U 230/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG die Fachgerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 69, 141 [143]).

    Dabei bietet das Prozessrecht des Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz dagegen, dass die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 69, 141 [143f.]; 79, 51 [62]).

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus OLG Rostock, 29.05.2006 - 6 U 230/00
    Deshalb müssen, damit ein Gerhörsverstoß festzustellen ist, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 [295f.]; 79, 51 [61]).

    Dabei bietet das Prozessrecht des Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz dagegen, dass die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 69, 141 [143f.]; 79, 51 [62]).

  • BGH, 26.06.2003 - III ZB 57/02

    Kostenentscheidung bei Vergleich

    Auszug aus OLG Rostock, 29.05.2006 - 6 U 230/00
    Das wird insbesondere dann der Fall sein, wenn sich die Parteien vergleichen, ohne in dem Vergleich eine Kostenregelung zu treffen, und sodann die Hauptsache für erledigt erklären (vgl. Zöller/Herget, a.a.O., § 98 Rn. 3; BGH, BGH-Report 2003, 1046).
  • OLG Frankfurt, 16.04.1984 - 14 W 205/83
    Auszug aus OLG Rostock, 29.05.2006 - 6 U 230/00
    Weitergehend wird sogar die Auffassung vertreten, dass dann, wenn sich Parteien außergerichtlich - mit oder ohne Kostenregelung - verglichen und die Erledigung angezeigt haben, der Rechtsstreit für das Gericht bindend erledigt ist und es in jeden Fall eine Entscheidung nach § 91a ZPO zu treffen hat (so Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 91a Rn. 58, Stichwort: "Vergleich", "außergerichtlicher Vergleich"; OLG Bremen, MDR 1979, 510; OLG Frankfurt, MDR 1984, 674; OLG Schleswig, JurBüro 1993, 746; a.A. OLG Hamm, MDR 1976, 147; AnwBl. 1982, 73; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1996, 320).
  • OLG München, 04.03.1970 - 1 W 549/70
    Auszug aus OLG Rostock, 29.05.2006 - 6 U 230/00
    Weil es den Parteien freisteht, den Vergleich kostenmäßig dem § 98 ZPO oder dem § 91a ZPO zu unterstellen, muss das Gewollte gegebenenfalls im Wege der Auslegung ermittelt werden (OLG München, NJW 1970, 1329).
  • OLG Celle, 17.03.2003 - 6 W 23/03

    Vergleich über eingeklagte Werklohnforderung ; Vereinbarung der

    Auszug aus OLG Rostock, 29.05.2006 - 6 U 230/00
    Hierbei kann dann nicht das vergleichsweise Nachgeben den Maßstab der Verteilung bilden, sondern der bisherige Sach- und Streitstand, also insbesondere die danach zu beurteilenden Erfolgsaussichten (vgl. OLG München, MDR 1990, 344; OLG Celle, BauR 2003, 1762; Zöller/Herget, a.a.O.).
  • OLG Oldenburg, 11.06.1992 - 5 W 52/92

    Vergleich; Kostenentscheidung; Vergleichsinhalt; Unterlegene Partei; Ausmaß des

    Auszug aus OLG Rostock, 29.05.2006 - 6 U 230/00
    Da diese damit erledigt ist, muss das Gericht sodann über die Kosten nach § 91a ZPO entscheiden (vgl. BGH, MDR 1965, 25; OLG Oldenburg, NJW-RR 1992, 1466; OLG Frankfurt, a.a.O.; Zöller/Herget, a.a.O., § 98 Rn. 3 und Rn. 5; Musielak/Wolst, a.a.O., § 98 Rn. 3; MK-ZPO/Belz, ZPO, 2. Aufl., § 103 Rn. 4).
  • OLG München, 13.11.1989 - 25 W 2948/89

    Kostenentscheidung; Hauptsacheerledigung; Gerichtlicher Hauptsachevergleich;

    Auszug aus OLG Rostock, 29.05.2006 - 6 U 230/00
    Hierbei kann dann nicht das vergleichsweise Nachgeben den Maßstab der Verteilung bilden, sondern der bisherige Sach- und Streitstand, also insbesondere die danach zu beurteilenden Erfolgsaussichten (vgl. OLG München, MDR 1990, 344; OLG Celle, BauR 2003, 1762; Zöller/Herget, a.a.O.).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus OLG Rostock, 29.05.2006 - 6 U 230/00
    Deshalb müssen, damit ein Gerhörsverstoß festzustellen ist, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 [295f.]; 79, 51 [61]).
  • BGH, 06.10.1964 - Ia ZR 74/63

    Rechtsmittel

  • OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 446/04

    Grundbuchberichtigung: Erlöschen einer Reallast bei Erfüllung der Stammforderung

    Das Zurückbehaltungsrecht gegenüber einem Grundbuchberichtigungsanspruch ist auch im Übrigen nach § 242 BGB begrenzt (vgl. OLG Rostock Beschl. vom 29. Mai 2006 - 6 U 230/00).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.08.2005 - 15 AR 33/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12023
OLG Karlsruhe, 26.08.2005 - 15 AR 33/05 (https://dejure.org/2005,12023)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.08.2005 - 15 AR 33/05 (https://dejure.org/2005,12023)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. August 2005 - 15 AR 33/05 (https://dejure.org/2005,12023)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zuständigkeitsbestimmung: Voraussetzungen der sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts bei Verbindung einer Räumungs- mit einer Mietzinszahlungsklage

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Amtsgericht für Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Wohnraummietverhältnissen bei Verbindung einer Räumungsklage mit einer Mietzinszahlungsklage und Nutzung der Mieträume als Maleratelier

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Darlegung der die Zuständigkeit des Gerichts begründenen Tatsachen bei einer Mietsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Heidelberg - 23 C 105/05
  • OLG Karlsruhe, 26.08.2005 - 15 AR 33/05
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 6/96

    Zuständigkeit des Zivilrechtsweges bei Zusammenfallen von zuständigkeits- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.2005 - 15 AR 33/05
    Dann genügt nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGHZ 133, 240, 243; 124, 241; vgl. auch Roth in Stein-Jonas, ZPO-Kommentar, 22. Aufl., § 1 Rn. 24 ff; Vollkommer in Zöller, ZPO-Kommentar, 25. Aufl., § 12 Rn. 15), wenn der Kläger ein zu Wohnzwecken dienendes Mietverhältnis (wenigstens) schlüssig behauptet hat.

    Fallen zuständigkeits- und anspruchsbegründende Tatsachen hingegen nicht zusammen, muss sich die behauptete sachliche Zuständigkeit nicht nur schlüssig aus dem Klagevorbringen ergeben, sondern der Kläger hat die zuständigkeitsbegründenden Umstände auch nachzuweisen (vgl. BGH NJW 1964, 497, 498; BGHZ 133, 240, 243).

  • OLG München, 08.11.1976 - 21 U 3384/76
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.2005 - 15 AR 33/05
    Dass die Zuständigkeit des Amtsgerichts im Falle des § 23 Nr. 2 a GVG (Anspruch aus einem Mietverhältnis über Wohnraum) bereits gegeben ist, wenn der Kläger ein solches Mietverhältnis schlüssig behauptet hat, gilt freilich nur, wenn eine solche doppeltrelevante Zulässigkeitstatsache vorliegt (unklar: OLG München MDR 1977, 497 und MDR 1979, 939; Zöller-Gummer, ZPO-Kommentar, 25. Aufl., § 23 GVG Rn. 8; Kissel, GVG-Kommentar, 3. Aufl., § 23 Rn. 17).
  • OLG Köln, 12.06.2001 - 3 U 172/00

    Ausschließliche sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte für Streitigkeiten über

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.2005 - 15 AR 33/05
    Nach der sogenannten Übergewichtstheorie (OLG Karlsruhe, MDR 1988, 415; OLG Köln ZMR 2001, 963) ist die zuständigkeitsbegründende Vorschrift des § 23 Nr. 2 a GVG bei Mischmietverhältnissen über Wohnräume und gewerbliche Räume nur anwendbar, wenn der Schwerpunkt des Vertrages nicht auf den Geschäftsräumen, sondern den Wohnräumen liegt.
  • OLG München, 13.07.1979 - 21 U 3603/78
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.2005 - 15 AR 33/05
    Dass die Zuständigkeit des Amtsgerichts im Falle des § 23 Nr. 2 a GVG (Anspruch aus einem Mietverhältnis über Wohnraum) bereits gegeben ist, wenn der Kläger ein solches Mietverhältnis schlüssig behauptet hat, gilt freilich nur, wenn eine solche doppeltrelevante Zulässigkeitstatsache vorliegt (unklar: OLG München MDR 1977, 497 und MDR 1979, 939; Zöller-Gummer, ZPO-Kommentar, 25. Aufl., § 23 GVG Rn. 8; Kissel, GVG-Kommentar, 3. Aufl., § 23 Rn. 17).
  • BGH, 09.12.1963 - VII ZR 113/62

    Einfirmenvertreter, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Zuständigkeit des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.2005 - 15 AR 33/05
    Fallen zuständigkeits- und anspruchsbegründende Tatsachen hingegen nicht zusammen, muss sich die behauptete sachliche Zuständigkeit nicht nur schlüssig aus dem Klagevorbringen ergeben, sondern der Kläger hat die zuständigkeitsbegründenden Umstände auch nachzuweisen (vgl. BGH NJW 1964, 497, 498; BGHZ 133, 240, 243).
  • OLG Celle, 04.06.2007 - 11 U 293/06

    Rechtsweg für Ansprüche gegen einen Handelsvertreter

    Insoweit hat bereits die Klägerin zutreffend darauf hingewiesen, dass die vom Beklagten problematisierte Zuständigkeitsfrage keine Auswirkungen auf die rechtliche Beurteilung hat (vgl. GmS-OGB; NJW 1986, 2359 -2360; BGH, NJW-RR 2004, 935 ; BGH, NJW 1996, 3012 -3013; BGH, NJW 1991, 1686 -1688; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2006, 206-207; OLG Dresden, OLGR Dresden 2005, 50-52, Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, SchlHA 2004, 105-106, recherchiert in juris).).
  • LG Düsseldorf, 23.03.2021 - 4b O 78/20

    Provisionsansprüche

    Im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung genügt dann die wenigstens schlüssige Behauptung des Vorliegens eines solchen Anspruchs, was die sachliche Zuständigkeit der Kammer bereits zu begründen vermag (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.08.2005 - 15 AR 33/05).
  • LG Düsseldorf, 18.06.2019 - 4b O 4b O 92/18

    Verbindungsbeschlag für Holzteile

    In einem solchen Fall genügt die (wenigstens) schlüssige Behauptung der Kläger, dass die Provisionspflicht jedenfalls durch die Montage patentgemäßer Türzargenverbinder ausgelöst wird und die Beklagte solche Verbinder im streitgegenständlichen Zeitraum montierte, um die sachliche Zuständigkeit zu begründen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.08.2005 - 15 AR 33/05).
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