Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.09.2005 - 19 U 40/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4230
OLG Hamm, 20.09.2005 - 19 U 40/05 (https://dejure.org/2005,4230)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2005 - 19 U 40/05 (https://dejure.org/2005,4230)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2005 - 19 U 40/05 (https://dejure.org/2005,4230)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4230) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsanspruch aus Werklieferungsvertrag über Garne; Internationale Gerichtsstandsvereinbarung durch allgemeine Geschäftsbedingungen; Zulässigkeit einer Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Gerichten; Schranken des Grundsatzes der Prorogationsfreiheit; Forum prorogatum; ...

  • unalex.eu

    Art. 23 Brüssel I-VO
    Gerichtsstandsvereinbarungen - Materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen - Bestimmtheit der Vereinbarung - Willenseinigung der Parteien - Allgemeines - Verhältnis des Art. 23 Brüssel I-VO zu anderen Regelungen betreffend Gerichtsstandsvereinbarungen - Vorrang vor dem ...

  • Judicialis

    ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 4; ; ZPO § ... 531; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 291; ; BGB § 293; ; BGB § 294; ; BGB §§ 305 ff; ; BGB § 433 Abs. 2; ; BGB § 454; ; BGB § 454 S. 1; ; BGB § 651 Abs. 1; ; BGB § 651 S. 1; ; HGB § 377; ; HGB § 381 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Vereinbarung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 2336
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.1980 - III ZR 151/79

    Ermittlung ausländischen Rechts durch das Gericht

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 19 U 40/05
    Diese Regelung in den Geschäftsbedingungen der Klägerin ist ausschließlich an Art. 23 EuGVVO zu messen, der innerhalb seines Anwendungsbereichs das nationale Recht vollkommen verdrängt, so dass auch eine Inhaltskontrolle der Gerichtsstandsvereinbarung nach §§ 305 ff BGB nicht zulässig ist (Zöller/ Geimer, ZPO, 25. Aufl., Anh I, EuGVVO Art. 23 Rn. 32; BGH NJW 80, 2022).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.1994 - 17 U 129/93

    Kapitalanlagevermittlungsvertrag, Anlagevermittlung, Rechtswahl zu Gunsten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 19 U 40/05
    Bei dieser Ziffer handelt es sich nicht - was die Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat unter Berufung auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1132 ausgeführt hat - um eine überraschende Klausel, da sie nach den Gesamtumständen nicht so ungewöhnlich ist, dass die Beklagte mit ihr nicht hat zu rechnen brauchen.
  • OLG Hamm, 28.06.1994 - 19 U 179/93
    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 19 U 40/05
    Ansonsten hätte sie nicht unterschreiben dürfen (Urteil des Senats vom 28.06.1994 - 19 U 179/93 - EwiR 1994, 1189).
  • OLG Hamm, 06.12.2005 - 19 U 120/05

    Erfüllungsort

    Allerdings hat der Senat in einem Urteil vom 28.06.1994 - 19 U 179/93 - EwiR 1994, 1189 entschieden, dass eine in AGB enthaltene Gerichtsstandsklausel auch dann eine Gerichtsstandsvereinbarung im Sinne des Art. 17 Abs. 1 S. 2 1. Alt. EuGVÜ begründen kann, wenn die Gegenpartei des Verwenders eine Annahmeerklärung unterschreibt, in der auf die rückseitig abgedruckten AGB hingewiesen wird, obwohl diese in einer Sprache abgefasst sind, welche die Gegenpartei nicht versteht (so fortgeführt mit Urteil des Senats vom 20.09.2005 - 19 U 40/05).
  • OLG Köln, 24.04.2013 - 16 U 106/12

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte

    Unterzeichnet er den Vertrag, obwohl er die Sprache nicht versteht, handelt er auf eigenes Risiko (OLG Hamm, OLGR 2006, 23).
  • OLG Köln, 27.04.2007 - 19 U 11/07

    Internationale Zuständigkeit und Erfüllungsort für Jahresrahmenliefervertrag -

    Die Vereinbarung, wonach jede Vertragsseite das Recht hat, sich an das regionale Handelsgericht in Prag zu wenden, ist zwar nach Art. 23 Abs. 1 Satz 1 EuGVVO grundsätzlich zulässig, gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 3 lit. a) EuGVVO auch formwirksam getroffen worden und hinreichend bestimmt (vgl. zu den - geringen - Bestimmtheitsanforderungen: OLG Hamm, Urteil vom 20.9.2005 - 19 U 40/05, in: OLGR 2006, 23 ff.; OLG Celle, Urteil vom 26.11.2003 - 7 U 104/03, in: NJOZ 2004, 2925, 2926 m.w.N.) und wäre selbst in einem Handelsvertretervertrag und demzufolge erst recht in einem Vertragshändlervertrag wirksam (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 14.4.2004 - 13 U 76/03, in: NJW 2004, 3126, 3127/3128).
  • LG Köln, 29.05.2012 - 88 O 57/11

    Schadensersatz wegen Versäumung eines handelsrechtlichen Fixgeschäfts bei

    Ansonsten hätte sie nicht unterschreiben dürfen (OLG Hamm, Urt. v. 20.09.2005, Az. 19 U 40/05).
  • OLG Köln, 12.01.2007 - 19 U 11/07

    Handels- und Gesellschaftsrecht; Verfahrensrecht - Vertragshändlervertrag im

    Die Vereinbarung, wonach jede Vertragsseite das Recht hat, sich an das regionale Handelsgericht in Prag zu wenden, ist zwar nach Art. 23 Abs. 1 Satz 1 EuGVVO grundsätzlich zulässig, gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 3 lit. a) EuGVVO auch formwirksam getroffen worden und hinreichend bestimmt (vgl. zu den - geringen - Bestimmtheitsanforderungen: OLG Hamm, Urteil vom 20.9.2005 - 19 U 40/05, in: OLGR 2006, 23 ff.; OLG Celle, Urteil vom 26.11.2003 - 7 U 104/03, in: NJOZ 2004, 2925, 2926 m.w.N.) und wäre selbst in einem Handelsvertretervertrag und demzufolge erst recht in einem Vertragshändlervertrag wirksam (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 14.4.2004 - 13 U 76/03, in: NJW 2004, 3126, 3127/3128).
  • OLG Hamm, 25.04.2022 - 17 U 4/22

    Wirksamkeit einer unter Drittstaatlern geschlossenen Vereinbarung über die

    Einer AGB-rechtlichen Kontrolle gem. §§ 305 ff BGB bedarf es schließlich nicht mehr, denn eine solche ist im Anwendungsbereich des Art. 25 Brüssel Ia-VO nicht statthaft (vgl. Geimer/Schütze/E. Pfeiffer /M. Pfeiffer, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, 64. EL, VO (EG) 1215/2012 Art. 25 Rn. 104 m.w.N; Schlosser/Hess/Schlosser, EU-Zivilprozessrecht, 5. Auflage, Brüssel Ia-VO Art. 25 Rn. 31 m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 20.09.2005, 19 U 40/05, BeckRS 2005, 11962).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 05.09.2005 - 31 Wx 60/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3186
OLG München, 05.09.2005 - 31 Wx 60/05 (https://dejure.org/2005,3186)
OLG München, Entscheidung vom 05.09.2005 - 31 Wx 60/05 (https://dejure.org/2005,3186)
OLG München, Entscheidung vom 05. September 2005 - 31 Wx 60/05 (https://dejure.org/2005,3186)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3186) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    PartGG § 7 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    PartGG § 7 Abs. 3
    Keine Prokura durch Partnerschaftsgesellschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Bestellung eines Prokuristen in einer Partnerschaftsgesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Partnergesellschaft: Keine Erteilung einer Prokura; Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Erteilung einer Prokura durch eine Partnerschaftsgesellschaft

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kein Prokurist für Partnerschaftsgesellschaft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3730
  • ZIP 2006, 382
  • MDR 2006, 120
  • DB 2005, 2072
  • Rpfleger 2005, 671
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 21.07.2005 - 6 WF 131/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8139
OLG Zweibrücken, 21.07.2005 - 6 WF 131/05 (https://dejure.org/2005,8139)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.07.2005 - 6 WF 131/05 (https://dejure.org/2005,8139)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - 6 WF 131/05 (https://dejure.org/2005,8139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,8139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt eines Minderjährigen im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Anpassungsverfahren

  • Judicialis

    ZPO §§ 645 ff; ; ZPO § 655

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 645 ff § 655
    Beiordnung eines Rechtsanwalts im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 577
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 07.03.2005 - 6 WF 175/04

    Beiordnung eines Anwalts: Ausfüllen eines Vordrucks

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.07.2005 - 6 WF 131/05
    All diese Fragenkreise erfordern fachkundigen Rat und rechtfertigen es auch im vorliegenden Fall der bedürftigen Partei einen Rechtsanwalt beizuordnen (vgl. zu alledem auch Senat, Beschluss vom 7. März 2005 - 6 WF 175/04; OLG Nürnberg OLGReport 2001, 296; OLG Naumburg OLGReport 2002, 186; OLG Braunschweig OLGReport 2002, 32).
  • OLG Braunschweig, 22.10.2001 - 1 WF 176/01

    Familiensache; Kindesunterhaltsverfahren; Minderjährigenunterhalt;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.07.2005 - 6 WF 131/05
    All diese Fragenkreise erfordern fachkundigen Rat und rechtfertigen es auch im vorliegenden Fall der bedürftigen Partei einen Rechtsanwalt beizuordnen (vgl. zu alledem auch Senat, Beschluss vom 7. März 2005 - 6 WF 175/04; OLG Nürnberg OLGReport 2001, 296; OLG Naumburg OLGReport 2002, 186; OLG Braunschweig OLGReport 2002, 32).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 24.02.2005 - 6 W 61/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9803
OLG Rostock, 24.02.2005 - 6 W 61/04 (https://dejure.org/2005,9803)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24.02.2005 - 6 W 61/04 (https://dejure.org/2005,9803)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 6 W 61/04 (https://dejure.org/2005,9803)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,9803) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Recht zur Bestellung eines Nachtragsliquidators für die Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG); Anforderungen an die Wirksamkeit der Umwandlung einer LPG in eine GmbH ; Voraussetzungen des Anspruchs der Beschwerdeführer auf Bestellung ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; LwAnpG § 69 Abs. 3; ; LwAnpG § 42; ; LwAnpG § 29

  • rechtsportal.de

    BGB § 242; LwAnpG § 29 § 42 § 69 Abs. 3
    Zur Frage der Wirksamkeit der Umwandlung einer LPG in eine Vermögens- und Verwaltungs GmbH nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.05.1999 - II ZR 293/98

    Frist für die Klage eines LPG -Mitglieds wegen der Wirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Rostock, 24.02.2005 - 6 W 61/04
    Insofern kann ebenfalls dahinstehen, ob einzelne Beschwerdeführer ihr Beschwerderecht nach § 242 BGB verwirkt haben, nachdem sie gegen Zahlung einer Abfindung auf eine weitere Mitgliedschaft verzichtet haben (vgl. BGH, NZG 1999, 1120).

    Auch genießt die Eintragung der umgewandelten Gesellschaft keinen Bestandsschutz (BGH, NZG 1998, 644 ff.; BGH, NZG 1999, 1120 ff.; BGH, NZG 2000, 211ff.).

    Dies wird angenommen, wenn 1.) es an einem die Umwandlung tragenden Beschluss der Mitgliederversammlung überhaupt fehlt (Verstoß gegen elementare Grundsätze in der Willensbildung), 2.) den Mitgliedern der LPG die Möglichkeit zu einer (an sich kraft Gesetzes eintretenden) Beteiligung am Unternehmen neuer Rechtsform versagt wurde (Verstoß gegen den Grundsatz der Mitgliederkontinuität) oder 3.) die Umwandlung außerhalb der vom Landwirtschaftsanpassungsgesetz eröffneten Formen zur Strukturänderung ehemaliger LPG erfolgte (Verstoß gegen den numerus clausus; BGH, NZG 1999, 1120; vgl. Czub, Gescheiterte Strukturänderungen ehemaliger LPG, VIZ 2003, 105 ff.).

    Ist nur noch ein Treuhandgesellschafter unmittelbar an der künftigen Gesellschaft beteiligt, ist eine Kontinuität im Sinne einer weiterbestehenden, unmittelbaren mitgliedschaftlichen Beteiligung an der umgewandelten Gesellschaft nicht mehr gegeben, selbst wenn aufgrund der Treuhandabrede ein schuldrechtlicher Anspruch auf künftige Übertragung der Gesellschaftsanteile besteht (für KG: BGH, NZG 1999, 1120; a.A. : Hartung, Anm. zu BGH, NZG 1999, 1122 ff.; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 18.08.1998- d.h. vor Erlass der o.g. BGH-Entscheidung, NZG 1999, 219; Karsten Schmidt, ZIP 1998, 181 ff.).

  • BGH, 03.05.1996 - BLw 54/95

    Umwandlung einer LPG in eine Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Rostock, 24.02.2005 - 6 W 61/04
    Zwar ist möglicherweise ein unter der Geltung des LwAnpG 1990 gefaßter Umwandlungsbeschluss grundsätzlich auch dann nach altem Recht zu beurteilen, wenn im Zeitpunkt der Eintragung das neue Recht bereits in Kraft war (BGH, DtZ 1996, 239).

    Den Gesellschaftern war es aber unbenommen, vorausschauend auf die Gesetzesänderung bereits entsprechende Beschlüsse unter der zulässigen Rechtsbedingung des Inkrafttretens der Novelle zu fassen (BGH, DtZ 1996, 239; OLG Rostock, 4. Zivilsenat, 4 W 50/93, VIZ 1994, 630; Czub, a.a.O., S. 110 m.w.N.).

  • OLG Rostock, 14.03.1994 - 4 W 50/93

    Umwandlung einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft in eine

    Auszug aus OLG Rostock, 24.02.2005 - 6 W 61/04
    Dabei kann dahinstehen, dass das Landgericht vor der Beschlussfassung nicht auch die übrigen früheren Mitglieder der LPG angehört hat - die bei Feststellung der Nachtragsliquidation wieder der Mitgliedschaft in einer LPG (jetzt in Liquidation) ausgesetzt wären - , da vorliegend keine Entscheidung getroffen wird, die eine derartige Rechtsposition und Betroffenheit der übrigen früheren LPG-Mitglieder begründet (vgl. OLG Rostock, 4. Zivilsenat, 4 W 50/93, VIZ 1994, 628 ff. m.w.N.).

    Den Gesellschaftern war es aber unbenommen, vorausschauend auf die Gesetzesänderung bereits entsprechende Beschlüsse unter der zulässigen Rechtsbedingung des Inkrafttretens der Novelle zu fassen (BGH, DtZ 1996, 239; OLG Rostock, 4. Zivilsenat, 4 W 50/93, VIZ 1994, 630; Czub, a.a.O., S. 110 m.w.N.).

  • BGH, 26.10.1999 - BLw 20/99

    Abfindungsansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus OLG Rostock, 24.02.2005 - 6 W 61/04
    Auch genießt die Eintragung der umgewandelten Gesellschaft keinen Bestandsschutz (BGH, NZG 1998, 644 ff.; BGH, NZG 1999, 1120 ff.; BGH, NZG 2000, 211ff.).
  • OLG Brandenburg, 18.08.1998 - 6 U 223/97

    Rechtswidrigkeit oder Nichtigkeit eines Umwandlungsbeschlusses; Rechte aus

    Auszug aus OLG Rostock, 24.02.2005 - 6 W 61/04
    Ist nur noch ein Treuhandgesellschafter unmittelbar an der künftigen Gesellschaft beteiligt, ist eine Kontinuität im Sinne einer weiterbestehenden, unmittelbaren mitgliedschaftlichen Beteiligung an der umgewandelten Gesellschaft nicht mehr gegeben, selbst wenn aufgrund der Treuhandabrede ein schuldrechtlicher Anspruch auf künftige Übertragung der Gesellschaftsanteile besteht (für KG: BGH, NZG 1999, 1120; a.A. : Hartung, Anm. zu BGH, NZG 1999, 1122 ff.; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 18.08.1998- d.h. vor Erlass der o.g. BGH-Entscheidung, NZG 1999, 219; Karsten Schmidt, ZIP 1998, 181 ff.).
  • OLG Jena, 24.01.2002 - 6 W 627/01

    LPG-Umwandlung; Kontinuitätsprinzip

    Auszug aus OLG Rostock, 24.02.2005 - 6 W 61/04
    Die Kontinuität der Beteiligung am Unternehmen wird insbesondere dann nicht gewahrt, wenn die Mitgliedschaft an der LPG in eine bloße schuldrechtliche Beteiligung umgewandelt wird ( für Treuhand-Kommanditisten: OLG Jena, VIZ 2002, 304 ff.).
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 18/97

    Zur Abfindung ehemaliger LPG-Mitglieder

    Auszug aus OLG Rostock, 24.02.2005 - 6 W 61/04
    Auch genießt die Eintragung der umgewandelten Gesellschaft keinen Bestandsschutz (BGH, NZG 1998, 644 ff.; BGH, NZG 1999, 1120 ff.; BGH, NZG 2000, 211ff.).
  • OLG Rostock, 13.08.2008 - 1 W 34/08

    LPG-Umwandlung: Bestellung eines Nachtragsliquidators bei Umwandlung in eine GmbH

    Allerdings weist die sofortige weitere Beschwerde zutreffend darauf hin, dass es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Bestellung eines Nachtragsliquidators bedarf, wenn die formwechselnde Umwandlung z.B. mangels Wahrung der Mitgliederkontinuität unwirksam war, so dass die Wirkungen der Umwandlung auch durch die Registereintragung (§ 34 LwAnpG) nicht eintreten und sich die LPG deshalb unerkannt in Liquidation befindet (BGH, a.a.O.; BGHZ 138, 371 = WM 1998, 1643 = AgrarR 1998, 249; vgl. auch OLG Rostock - 6. Zivilsenat -, OLGR 2006, 23 und - 3. Zivilsenat -, OLGR 2007, 146; OLG Jena, OLGR 2002, 208 und VIZ 2002, 304; OLG Dresden, AgrarR 1999, 261; Wenzel, AgrarR 1998, 139 ff. und AgrarR 2000, 349 ff. m.w.N.).

    Zutreffend hat sich das Landgericht daher nicht auf die von den Beschwerdeführern zitierte Rechtsprechung gestützt, sondern die - eine ähnlich gelagerte Konstellation betreffende - Entscheidung des 6. Zivilsenats des OLG Rostock (OLGR 2006, 23) herangezogen: dort wurde kein Verstoß gegen den Grundsatz der Mitgliederkontinuität angenommen, wenn die Gründung einer GmbH als formgewechseltes Unternehmen zwar durch einen Treuhänder erfolgt, der aufgrund entsprechender Verträge von den Mitgliedern der LPG beauftragt und bevollmächtigt worden ist, aus dem Umwandlungsbeschluss aber hervorgeht, dass die LPG-Mitglieder unmittelbar Gesellschafter der GmbH werden und lediglich ihre rechtsgeschäftliche Vertretung durch den Treuhänder erfolgen sollten.

  • OLG Rostock, 13.11.2006 - 3 U 100/06

    Wirksamkeit der formwechselnden Umwandlung einer LPG in eine GmbH bei Mängeln des

    Es ist ausreichend, dass die gewählte Zielform im Zeitpunkt der Eintragung der Umwandlung in das Register vom LwAnpG zugelassen worden war (OLG Rostock, Beschl. v. 24.02.2005 - 6 W 61/04 - OLG Rostock 2006, 320).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 21.06.2005 - 3Z BR 258/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7862
BayObLG, 21.06.2005 - 3Z BR 258/04 (https://dejure.org/2005,7862)
BayObLG, Entscheidung vom 21.06.2005 - 3Z BR 258/04 (https://dejure.org/2005,7862)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - 3Z BR 258/04 (https://dejure.org/2005,7862)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,7862) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 5; BeurkG § 17; KostO § 16
    Leistung von Sacheinlagen bei GmbH-Gründung durch Dritte; Hinweispflicht des Notars auf billigere, gleich sichere Gestaltungsmöglichkeit

  • Judicialis

    GmbHG § 5

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 5
    Sacheinlagen an GmbH durch Dritte - Informationspflichten des Notars zur gebührengünstigen Geschäftsgestaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Leistung einer Sacheinlage an eine GmbH durch Dritte; Pflicht eines Notar zur Informierung der Beteiligten über eine gebührengünstigere Gestaltung des Geschäfts; Auflösung eines Zweckverbandes; Voraussetzungen einer vereinbarten Aufgabenübertragung mit Übergang der ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 229
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 01.10.2004 - 3Z BR 129/04

    Darlegungspflicht bei Einwand unrichtiger Sachbehandlung und Aufrechnung mit

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2005 - 3Z BR 258/04
    Deshalb treffen ihn hinsichtlich solcher Gegenansprüche auch im Verfahren der Notarkostenbeschwerde dem Zivilprozess vergleichbare Darlegungs- und Substantiierungspflichten (vgl. BayObLG, Beschluss vom 1.10.2004, 3Z BR 129/04; OLG Hamm FGPrax 2004, 49/50).
  • OLG Hamm, 29.07.2003 - 15 W 220/03

    Amtsermittlung und Ausforschungsbeweis

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2005 - 3Z BR 258/04
    Deshalb treffen ihn hinsichtlich solcher Gegenansprüche auch im Verfahren der Notarkostenbeschwerde dem Zivilprozess vergleichbare Darlegungs- und Substantiierungspflichten (vgl. BayObLG, Beschluss vom 1.10.2004, 3Z BR 129/04; OLG Hamm FGPrax 2004, 49/50).
  • BayObLG, 23.07.2003 - 3Z BR 42/03

    Rechtliches Gehör für Notarkasse im Verfahren der Notarkostenbeschwerde

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2005 - 3Z BR 258/04
    In einem Beschwerdeverfahren zur Überprüfung der Kostenberechnung eines Notars (§ 156 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 6 Satz 1 KostO) muss der Notarkasse (§ 113 Abs. 1 BNotO) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden (BayObLGZ 2003, 190/191), sofern sich diese noch nicht hat äußern können.
  • BayObLG, 17.03.2004 - 3Z BR 32/04

    Notarkosten; Beschwerde; Anhörung der Notarkasse

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2005 - 3Z BR 258/04
    Dies gilt auch, wenn ein Schwerpunkt des Verfahrens - wie hier - bei der Frage des Bestehens einer Gegenforderung liegt (Senatsbeschluss vom 17.3.2004, 3Z BR 32/04).
  • EuGH, 21.03.2002 - C-264/00

    Gründerzentrum

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2005 - 3Z BR 258/04
    Die Richtlinie 69/335/EWG des Rates v. 17.7.1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital i.d.F. der Richtlinie 85/303/EWG des Rates v. 10.6.1985 in der Auslegung der Entscheidung der 6. Kammer des EuGH vom 21. März 2002 (DNotZ 2002, 389) betrifft nur die Tätigkeit beamteter Notare, deren Gebühren teilweise dem Staat zufließen.
  • OLG Hamm, 07.05.2002 - 15 W 282/01

    Gebühr des Anwaltsnotars für notarielle Beurkundung von

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2005 - 3Z BR 258/04
    Sie ist nicht auf die in Bayern tätigen selbständigen Nurnotare übertragbar (vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 2002, 1431 zu der insoweit identischen Sachlage bei Anwaltsnotaren).
  • BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 186/00

    Getrennte Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2005 - 3Z BR 258/04
    Stehen mehrere Gestaltungsmöglichkeiten zur Wahl, so hat der Notar auf die billigere hinzuweisen, wenn diese eine für den angestrebten Erfolg angemessene und in gleicher Weise sichere und zweckmäßige rechtliche Form darstellt (BayObLGZ 2000, 260/262).
  • BGH, 23.05.2022 - V ZB 9/21

    Notarkostenprüfungsverfahren: Zulässigkeit des Einwands eines

    Um zu verhindern, dass sich der Kostenschuldner durch die Verlagerung der Prüfung des Amtshaftungsanspruchs in das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit den schärferen Darlegungs-, Substantiierungs- und Beweisführungspflichten des Zivilprozesses entzieht und sich der Amtsermittlungspflicht sowie der Möglichkeit des Freibeweises (§ 29 Abs. 1 FamFG) bedient, sollen nach der Gegenauffassung den Kostenschuldner hinsichtlich solcher Gegenansprüche auch in dem Verfahren nach § 127 GNotKG dem Zivilprozess vergleichbare Darlegungs- und Substantiierungspflichten treffen (vgl. BayObLG, FGPrax 2005, 229, 231; LG Düsseldorf, JurBüro 2021, 422).
  • OLG Saarbrücken, 10.07.2019 - 9 W 3/19

    Notarkostensache: Notar als Antragsteller; Hinweispflicht des Notars vor

    Nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, können darüber hinaus jegliche Schadensersatzansprüche wegen einer in Zusammenhang mit dem notariellen Geschäft stehenden Amtspflichtverletzung (§ 19 BNotO) gegenüber dem Gebührenanspruch eingewendet werden (BayObLG, FGPrax 2005, 229, 230; OLG Dresden, NotBZ 2017, 51, 52; KG, ZEV 2015, 640; OLG Karlsruhe, notar 2015, 198; OLG Hamm, FGPrax 2012, 267, 268 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 20 W 46/17, BeckRS 2018, 41886; Korintenberg/Sikora, aaO, § 127 Rn. 36; BeckOK KostR/Schmidt-Räntsch, aaO, § 127 GNotKG Rn. 25; NK-GK/Heinemann, § 127 GNotKG Rn. 64; aA [nur, wenn die Forderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist] LG Kleve, NotBZ 2015, 359, 360; LG Lübeck, NJOZ 2017, 1197, 1198).
  • BGH, 01.10.2020 - V ZB 67/19

    Zur Frage, ob und unter welchen Bedingungen der Notar berechtigt oder

    Ebenso kommt es nicht darauf an, ob ein solcher, mit dem notariellen Geschäft in Zusammenhang stehender Schadensersatzanspruch dem Kostenanspruch des Notars in dem Verfahren nach § 127 GNotKG überhaupt im Wege der Aufrechnung entgegengehalten werden kann, was streitig ist (dafür BayObLG, OLGR 2006, 23, 24; KG, DNotZ 1976, 434, 436; DNotZ 1996, 132, 134; NJOZ 2015, 1781 f.; OLG Hamm, FGPrax 2004, 49, 50; Neie in Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 3. Aufl., § 127 Rn. 19; Korintenberg/Sikora, GNotKG, 21. Aufl., § 127 Rn. 36; Rohs/Wedewer/Rohs, GNotKG [November 2017], § 127 Rn. 13; Heinemann in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 127 GNotKG Rn. 64; BeckOK KostenR/Schmidt-Räntsch [1.6.2019], § 127 GNotKG Rn. 25; dagegen [Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen] LG Halle, NotBZ 2003, 316; LG Kleve, NotBZ 2015, 359; LG Lübeck, NJOZ 2017, 1179; Lappe, NJW 2004, 489, 495) und woran im Hinblick darauf, dass materiell-rechtliche Einwände in Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2014 - V ZB 102/13, NZM 2014, 588 Rn. 14 mwN), Zweifel bestehen.
  • LG Chemnitz, 10.10.2008 - 3 T 214/07

    Kein Absehen von der Gebührenerhebung wegen unrichtiger Sachbehandlung bei

    Macht ein Bf. im Rahmen einer Notarkostenbeschwerde - somit im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Schadensersatzansprüche geltend, so treffen ihn dem Zivilprozess vergleichbare Darlegungs- und Substanziierungspflichten (BayObLG FGPrax 2005, 229 = MittBayNot 2006, 260 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht