Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 91/05 - 25   

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OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 91/05 - 25 (https://dejure.org/2005,1485)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.12.2005 - 8 U 91/05 - 25 (https://dejure.org/2005,1485)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Dezember 2005 - 8 U 91/05 - 25 (https://dejure.org/2005,1485)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    BGB-Gesellschaft: Haftung eines Scheingesellschafters für Altverbindlichkeiten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Scheingesellschafters für Altverbindlichkeiten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Setzen eines Rechtsscheins; Auslegung eines mit einer Sozietät geschlossenen Anwaltsvertrages; Haftung eines neu eintretenden Gesellschafters für Altschulden

  • Judicialis

    HGB § 128; ; HGB § ... 130; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 3; ; BGB § 281 Abs. 2, 2. Fall; ; BGB § 667; ; BGB § 675; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 705; HGB § 130
    Keine persönliche Haftung des Scheingesellschafters einer GbR für schon entstandene Verbindlichkeiten nach § 130 HGB analog. Mit Anmerkung: Helmut Feit und Dr. Jan Giedinghagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung eines Scheingesellschafters für Altverbindlichkeiten der Anwaltssozietät

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftet Scheingesellschafter für Altschulden der BGB-Gesellschaft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2862
  • ZIP 2006, 1952
  • VersR 2007, 361
  • NZG 2006, 619
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 56/02

    Zur Haftung neu eingetretener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 91/05
    Da der Anwaltsvertrag bereits 1993 und damit vor der Mitarbeit der Beklagten zu 4) in der Sozietät geschlossen wurde, käme ihre Haftung für hieraus folgende Verbindlichkeiten nur dann in Betracht, wenn sie bei Setzen des Rechtsscheins in den bestehenden Vertrag mit dem Kläger eingetreten wäre (1.) oder wenn sie als (Schein-) Gesellschafterin entsprechend der neuen Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 07.04.2003, II ZR 56/02, NJW 2003, 1803 ff. = BGHZ 154, 370 ff.) analog § 130 HGB für Altverbindlichkeiten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts persönlich haften würde (2.).

    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 07.04.2003 (BGHZ 154, 370, 375 = NJW 2003, 1803 ff.) die akzessorische Gesellschafterhaftung (vgl. dazu BGH NJW 2001, 1056, 1061 = BGHZ 146, 341 ff.).

    Der BGH (BGHZ 154, 370, 373ff.) begründet die analoge Anwendung des § 130 HGB auf Personengesellschaften damit, dass eine solch umfassende Haftung des Neugesellschafters auch für vor seinem Eintritt begründete Verbindlichkeiten sowohl dem Wesen der Personengesellschaft als auch - damit innerlich zusammenhängend - einer im Verkehrsschutzinteresse zu Ende gedachten Akzessorietät entspreche, weil die Gesellschaft kein eigenes, zu Gunsten ihrer Gläubiger gebundenes garantiertes Haftungskapital besitze.

  • BGH, 05.11.1993 - V ZR 1/93

    Umfang des einer Anwaltssozietät erteilten Mandats

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 91/05
    Zwar kann die Auslegung des mit einer Sozietät geschlossenen Anwaltsvertrages nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrsauffassung und die Interessenlage der Parteien ergeben, dass bei einer personellen Erweiterung der Sozietät auch deren neuen Mitglieder vom Zeitpunkt ihres Eintritts an mitbeauftragt sein sollen (vgl. dazu im Einzelnen BGH NJW 1994, 257, 258).

    Danach haftet der neu eingetretene Gesellschafter analog § 130 HGB auch für Altschulden, ohne dass es solcher (methodisch unaufrichtigen) Konstruktionen wie etwa einer stillschweigenden Einbeziehung in den Vertrag oder eines konkludenten Vertragsbeitritts, zu denen sich die Rechtsprechung unter der Geltung der Doppelverpflichtungslehre genötigt gesehen habe (etwa BGHZ 124, 47 ff. = NJW 1994, 257 f.), noch bedürfe.

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 91/05
    Dass sie jedoch dem Kläger gegenüber (vgl. dazu BGH NJW 2001, 1056, 1061 unter C.; OLG Köln NJW-RR 2004, 279 unter I.1.; BGH NJW-RR 1988, 1299, 1300) bereits zu einem früheren Zeitpunkt einen solchen Rechtsschein gesetzt hat - unstreitig stand sie bereits ab Ende 1998 auf dem Briefkopf der Anwaltsgemeinschaft - hat der Kläger trotz Hinweises und ausdrücklicher Nachfrage des Senats in der mündlichen Verhandlung schon nicht dargelegt.

    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 07.04.2003 (BGHZ 154, 370, 375 = NJW 2003, 1803 ff.) die akzessorische Gesellschafterhaftung (vgl. dazu BGH NJW 2001, 1056, 1061 = BGHZ 146, 341 ff.).

  • BGH, 10.03.1988 - III ZR 195/86

    Abbuchung von Anwaltskosten von einem Treuhandkonto - Abredewidrige Umbuchung vom

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 91/05
    Dass sie jedoch dem Kläger gegenüber (vgl. dazu BGH NJW 2001, 1056, 1061 unter C.; OLG Köln NJW-RR 2004, 279 unter I.1.; BGH NJW-RR 1988, 1299, 1300) bereits zu einem früheren Zeitpunkt einen solchen Rechtsschein gesetzt hat - unstreitig stand sie bereits ab Ende 1998 auf dem Briefkopf der Anwaltsgemeinschaft - hat der Kläger trotz Hinweises und ausdrücklicher Nachfrage des Senats in der mündlichen Verhandlung schon nicht dargelegt.
  • BGH, 12.10.2000 - WpSt (R) 1/00

    Scheinsozietät eines Wirtschaftsprüfers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 91/05
    Damit hat sie nämlich nach Außen den Anschein erweckt, Mitglied der Anwaltsgemeinschaft zu sein, denn nach der Gestaltung des Briefkopfs, der mit "S. und K., Anwaltsgemeinschaft" überschrieben ist und neben weiteren Rechtsanwälten auch die Beklagte als Rechtsanwältin aufführt, ohne dass auf ein von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts abweichendes Angestelltenverhältnis hingewiesen worden wäre, entstand für einen Außenstehenden der Eindruck, dass es sich bei allen im Briefkopf aufgeführten Rechtsanwälten um Mitglieder der Sozietät handelt (BGH NJW 2001, 165, 166; NJW 1986, 1490, 1491; NJW 1978, 996 unter II. 1.; NJW 1971, 1801, 1802; Jungk in Borgmann/Jungk/Grams, Anwaltshaftung, 4. Aufl. 2005, Kap. VII Rn. 11).
  • OLG Köln, 17.12.2002 - 22 U 168/02

    Mithaftung eines Rechtsanwalts als Mitglied einer Scheinsozietät

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 91/05
    Dass sie jedoch dem Kläger gegenüber (vgl. dazu BGH NJW 2001, 1056, 1061 unter C.; OLG Köln NJW-RR 2004, 279 unter I.1.; BGH NJW-RR 1988, 1299, 1300) bereits zu einem früheren Zeitpunkt einen solchen Rechtsschein gesetzt hat - unstreitig stand sie bereits ab Ende 1998 auf dem Briefkopf der Anwaltsgemeinschaft - hat der Kläger trotz Hinweises und ausdrücklicher Nachfrage des Senats in der mündlichen Verhandlung schon nicht dargelegt.
  • BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69

    Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 91/05
    Damit hat sie nämlich nach Außen den Anschein erweckt, Mitglied der Anwaltsgemeinschaft zu sein, denn nach der Gestaltung des Briefkopfs, der mit "S. und K., Anwaltsgemeinschaft" überschrieben ist und neben weiteren Rechtsanwälten auch die Beklagte als Rechtsanwältin aufführt, ohne dass auf ein von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts abweichendes Angestelltenverhältnis hingewiesen worden wäre, entstand für einen Außenstehenden der Eindruck, dass es sich bei allen im Briefkopf aufgeführten Rechtsanwälten um Mitglieder der Sozietät handelt (BGH NJW 2001, 165, 166; NJW 1986, 1490, 1491; NJW 1978, 996 unter II. 1.; NJW 1971, 1801, 1802; Jungk in Borgmann/Jungk/Grams, Anwaltshaftung, 4. Aufl. 2005, Kap. VII Rn. 11).
  • BGH, 24.01.1978 - VI ZR 264/76

    Haftung eines Scheinsozius

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 91/05
    Damit hat sie nämlich nach Außen den Anschein erweckt, Mitglied der Anwaltsgemeinschaft zu sein, denn nach der Gestaltung des Briefkopfs, der mit "S. und K., Anwaltsgemeinschaft" überschrieben ist und neben weiteren Rechtsanwälten auch die Beklagte als Rechtsanwältin aufführt, ohne dass auf ein von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts abweichendes Angestelltenverhältnis hingewiesen worden wäre, entstand für einen Außenstehenden der Eindruck, dass es sich bei allen im Briefkopf aufgeführten Rechtsanwälten um Mitglieder der Sozietät handelt (BGH NJW 2001, 165, 166; NJW 1986, 1490, 1491; NJW 1978, 996 unter II. 1.; NJW 1971, 1801, 1802; Jungk in Borgmann/Jungk/Grams, Anwaltshaftung, 4. Aufl. 2005, Kap. VII Rn. 11).
  • BGH, 14.11.1985 - III ZR 80/84

    Schuldumschaffung durch Hinterlegung von Geld zur späteren Weitergabe an einen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 91/05
    Damit hat sie nämlich nach Außen den Anschein erweckt, Mitglied der Anwaltsgemeinschaft zu sein, denn nach der Gestaltung des Briefkopfs, der mit "S. und K., Anwaltsgemeinschaft" überschrieben ist und neben weiteren Rechtsanwälten auch die Beklagte als Rechtsanwältin aufführt, ohne dass auf ein von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts abweichendes Angestelltenverhältnis hingewiesen worden wäre, entstand für einen Außenstehenden der Eindruck, dass es sich bei allen im Briefkopf aufgeführten Rechtsanwälten um Mitglieder der Sozietät handelt (BGH NJW 2001, 165, 166; NJW 1986, 1490, 1491; NJW 1978, 996 unter II. 1.; NJW 1971, 1801, 1802; Jungk in Borgmann/Jungk/Grams, Anwaltshaftung, 4. Aufl. 2005, Kap. VII Rn. 11).
  • OLG München, 31.10.2007 - 15 U 2571/07

    Haftung des Scheinsozius für Altverbindlichkeiten der Sozietät

    Eine analoge Anwendung des § 130 HGB auf in die Sozietät eintretenden Scheinsozien verneint der Senat mit den zutreffenden Argumenten des OLG Saarbrücken und dessen Urteil vom 22.12.2005, NJW 2006, 2862, 2864.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.11.2005 - 3 W 142/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3252
OLG Celle, 17.11.2005 - 3 W 142/05 (https://dejure.org/2005,3252)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.11.2005 - 3 W 142/05 (https://dejure.org/2005,3252)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. November 2005 - 3 W 142/05 (https://dejure.org/2005,3252)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gebührenrecht: Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung der zweiten Instanz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 68 Abs. 1 GKG; § 72 Nr. 1 2 Hs. GKG
    Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwertes für den Berufungsrechtszug; Bestehen eines Einverständnisses mit der beabsichtigten Streitwertfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwertes für den Berufungsrechtszug; Bestehen eines Einverständnisses mit der beabsichtigten Streitwertfestsetzung

  • Judicialis

    GKG § 68

  • rechtsportal.de

    GKG § 68
    Beschwerde gegen vom LG als Berufungsgericht festgesetzten Streitwert und Zuständigkeit für Beschwerdeentscheidung; Beschwer bei zuvor erklärtem Einverständnis mit beabsichtigter Streitwertfestsetzung

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen Berufungsstreitwert-Fetstsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 18.11.1999 - 12 W 56/99

    Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2005 - 3 W 142/05
    Gründe, warum das Verfahren der Streitwertfestsetzung anders beurteilt werden sollte, sind nicht ersichtlich (vgl. OLG Celle ebenda; OLG Köln, OLGR 2000, 119 [120]).
  • OLG Celle, 13.05.2005 - 16 W 46/05

    Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde nach zuvoriger Zustimmung in einer

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2005 - 3 W 142/05
    Eine Beschwer ist auch bei zuvor erklärtem Einverständnis mit der beabsichtigten Streitwertfestsetzung zu bejahen (im Anschluss an OLG Celle, 16 W 46/05, NdsRpfl 2005, 324).
  • OLG Hamburg, 03.12.1976 - 5 W 71/76
    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2005 - 3 W 142/05
    Zwar wird teilweise vertreten, nicht beschwert sei, wer sich zuvor mit der Festsetzung eines bestimmten Streitwertes einverstanden erklärt habe (vgl. HansOLG Hamburg, MDR 1977, 407; Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl., 2005, GKG, § 68 Rdn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2008 - 24 W 17/08

    Zur Bestimmung des Gegenstandswertes eines Prozessvergleichs - Kein

    In den Einverständniserklärungen der Parteien ist nämlich nur eine unverbindliche Anregung an das Gericht zu sehen, den Streitwert dem übereinstimmenden Antrag entsprechend festzusetzen (OLG München, JurBüro 2001, 141; OLG Celle OLGR 2006, 270; NdsRpfl.
  • BGH, 24.10.2017 - X ARZ 326/17

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses an das Gericht eines anderen

    Zwar wird teilweise vertreten, dass ein Rechtsmittelverzicht für der Beschwerde unterliegende Entscheidungen gegenüber dem Gericht vor deren Erlass nach allgemeinen Grundsätzen des Rechtsmittelrechts nicht möglich sei (vgl. für die Streitbeschwerde, OLG Celle, Beschluss vom 17. November 2005 - 3 W 142/05, juris Rn. 10; OLG Köln, Beschluss vom 18. November 1999 - 12 W 56/99, juris Rn. 20; MünchKomm.ZPO/Lipp, 5. Aufl., § 567 Rn. 35).
  • OLG Koblenz, 30.11.2012 - 2 W 636/12

    Streitwert einer Räumungsklage; gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung

    Entscheidet das Landgericht als Berufungsgericht, so ist eine Streitwertbeschwerde zum Oberlandesgericht als nächsthöheres Gericht statthaft(in Anknüpfung an Senatsbeschluss vom 18.04.2012 - 2 W 183/12 - und OLG Koblenz, Beschluss vom 12.02.2008 - 5 W 70/08 - MDR 2008, 405 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.2006 - I-24 W 45/06, 24 W 45/06 - vom 04.09.2006, MDR 2007, 605 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.01.2012 - 13 W 38/11 - ZMR 2012, 457 ff. ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.11.2008 - 4 W 88/08; OLG München, Beschluss vom 14.05.2009 - 32 W 1336/09 - OLGR München 2009, 533; OLG Celle, Beschluss vom 20.12.2006 - 2 W 501/06 - OLGR Celle 2007, 198, OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2005 - 3 W 142/05 - OLGR Celle 2006, 270, [...] Rn. 12; a.A. OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2005 - 3 W 142/05 - OLGR 2006, 191).

    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, eine solche Beschwerde sei nicht zulässig, weil das nächsthöhere Gericht im Sinne des § 66 Abs. 3 Satz 2 GKG das im Instanzenzug zur Entscheidung in der Hauptsache berufene Gericht sei, § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG aber ein Rechtsmittel zum BGH ausschließe (OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2005 - 3 W 142/05 - OLGR 2006, 191), wird diese Auffassung vom Senat nicht geteilt.

    8-15; OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2005 - 3 W 142/05 - OLGR Celle 2006, 270, [...] Rn. 12).

  • BGH, 10.07.2007 - VIII ZB 27/07

    Begriff des nächsthöheren Gerichts

    Letzteres entspricht mit Rücksicht auf die ansonsten unverständliche Formulierung des § 66 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 GKG und im Anschluss an die Gesetzesmaterialien, wonach "unabhängig vom Instanzenzug der Hauptsache als Beschwerdegericht grundsätzlich das allgemein dem erkennenden Gericht übergeordnete Gericht anzusehen" ist (BT-Drs. 14/1571 S. 157; BR-Drs. 830/03 S. 186) und die Streitwertbeschwerde - anders als nach § 25 Abs. 3 Satz 2 GKG aF - auch dann zulässig sein soll, wenn das Rechtsmittelgericht die Entscheidung erlassen hat (BT-Drs. 14/1571 S. 158; BR-Drs. 830/03 S. 187), der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (OLG Celle, 3. Zivilsenat, OLGR 2006, 270; OLG Celle, 2. Zivilsenat, OLGR 2007, 198; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 858; OLG Rostock OLGR 2006, 1004; KG KGR 2007, 162; OLG Dresden, Beschluss vom 18. Juli 2006 - 10 W 816/06, juris; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 12. Aufl., Rdnr. 4958 ff.; N. Schneider, AGS 2006, 613; Deichfuß, MDR 2006, 1264; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, Stand: Dezember 2006, § 66 Rdnr. 89; Meyer, Gerichtskostengesetz, 8. Aufl., § 68 Rdnr. 1; anderer Ansicht OLG Celle, 11. Zivilsenat, OLGR 2006, 191, mit ablehnender Anmerkung Onderka, AGS 2006, 246, 247; Madert in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, RVG, 17. Aufl., § 32 RVG Rdnr. 80).
  • KG, 28.09.2009 - 22 W 47/09

    Streitwert einer Klage auf Duldung von Modernisierungs-, Instandsetzungs- und

    Das Kammergericht ist für die Entscheidung über die Beschwerde, die sich gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Berufungsgericht richtet, als "nächst höheres" Gericht im Sinne von § 68 Abs. 1 Satz 4 GKG in Verbindung mit § 66 Abs. 3 Satz 2 GKG auch zuständig, obwohl das Kammergericht als Oberlandesgericht im Instanzenzug in der Hauptsache nicht zur Entscheidung befugt wäre (vgl. Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 12. Aufl., Rdn. 4955 m. w. N.; OLG Koblenz - Beschluss vom 16. April 2009 - 5 W 220/09 sowie die Anmerkungen Mummenhoff hierzu in jurisPR-MietR 16/2009 Anm. 6; OLG Koblenz Beschluss vom 12. Februar 2008 - 5 W 70/08 - MDR 2008, 405; OLG Celle, Beschluss vom 17. November 2005 - 3 W 142/05 - OLGR Celle 2006, 270 ff; OLG Düsseldorf Beschluss vom 04. September 2006 -24 W 48/06 - OLGR Düsseldorf 2007, 127).
  • OLG Koblenz, 09.04.2014 - 3 W 181/14

    Streitwertbeschwerde: Rechtsmittelzuständigkeit für die Beschwerde gegen den

    In Verfahren, deren Instanzenzug in der Hauptsache beim Landgericht endet, ist in Nebenpunkten, wie der Streitwertfestsetzung, ein Rechtsmittel zum Oberlandesgericht eröffnet (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschlüsse vom 12. März 2013, 3 W 132/13, MDR 2013, 742 = OLGR Mitte 28/2013 Anm. 2; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Juni 2013, 3 W 310/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. April 2012, 2 W 183/12; OLG Koblenz, Beschluss vom 30. November 2012, 2 W 636/12, MDR 2013, 299 = NJW-Spezial 2013, 124; OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Februar 2008, 5 W 70/08, OLGR Koblenz 2008, 443; OLG Celle, Beschluss vom 17. November 2005, 3 W 142/05, OLGR Celle 2006, 270 ff. und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. August 2006, 15 W 36/06, OLGR Karlsruhe 2007, 686 f.).

    7 Ob in Verfahren, deren Instanzenzug in der Hauptsache beim Landgericht endet, in Nebenpunkten, wie der Streitwertfestsetzung ein Rechtsmittel zum Oberlandesgericht eröffnet ist, ist in der Rechtsprechung und Schrifttum kontrovers diskutiert worden (vgl. hierzu: OLG Koblenz, Beschlüsse vom 12.03.2013 - 3 W 132/13 - MDR 2013, 742 = OLGR Mitte 28/2013 Anm. 2; vom 13.06.2013 - 3 W 310/13; vom 18.04.2012 - 2 W 183/12; vom 30.11.2012 - 2 W 636/12 - MDR 2013, 299 = NJW-Spezial 2013, 124; vom 12.02.2008 - 5 W 70/08 - OLGR 2008, 443; OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2005 - 3 W 142/05 - OLGR Celle 2006, 270 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.08.2006 - 15 W 36/06 - OLGR Karlsruhe 2007, 686 f.; Schneider/Herget, Streitwert Kommentar, 13. Auflage 2011, Rn. 228).

  • OLG Karlsruhe, 17.08.2006 - 15 W 36/06

    Streitwertbeschluss: Beschränkung der Anfechtbarkeit von Streitwertbeschlüssen

    Die Regelung in § 567 Abs. 1 ZPO sieht zwar eine sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Landgerichts im Berufungsverfahren nicht vor; diese Regelung gilt allerdings nur für den Bereich der Zivilprozessordnung und ist auf die Streitwertbeschwerde gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG weder direkt noch analog anwendbar (vgl. OLG Celle, OLGR 2006, 270, 271 f).

    Bei einer Streitwertfestsetzung durch das Landgericht im Berufungsverfahren ist das Oberlandesgericht das "nächst höhere Gericht" im Sinne von § 66 Abs. 3 S. 2 GKG (i.V.m. § 68 Abs. 1 S. 5 GKG) und nicht etwa der Bundesgerichtshof (vgl. OLG Celle, OLGR 2006, 270, 272).

  • OLG Rostock, 14.08.2006 - 3 W 78/06

    Streitwertfestsetzung beim Entzug einer Mietsache

    Er hat so auch für die Streitwertfestsetzung durch das Rechtsmittelgericht den Weg der Beschwerde eröffnet (Meyer, Gerichtskostengesetz, 7.Aufl., § 68 Rn. 1; OLG Celle Beschl. vom 17.11.2005 - Az. 3 W 142/05 - OLGR 2006, 270).
  • OLG Düsseldorf, 04.09.2006 - 24 W 45/06

    Zuständiges Gericht für Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung

    Die Richtigkeit dieser Sichtweise bestätigt sich im Rückschluss aus § 66 Abs. 3 S. 2 GKG: Bei Übereinstimmung des Begriffs "nächsthöheres Gericht" mit dem im Instanzenzug übergeordneten Gericht wäre diese Norm überflüssig (ebenso: OLG Celle, 3. Zivilsenat, OLGR Celle 2006, 270 ff.; Thüringer OLG, JurBüro 2005, 479 f.; Meyer, GKG 7. Aufl., § 66 Rn. 42 und § 68 Rn. 1; a.A.: OLG Celle, 11. Zivilsenat, OLGR Celle 2006, 191 f.; Madert in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, RVG, 17. Aufl., zu § 32 RVG dort Rn. 80 - auf § 567 Abs. 3 ZPO a.F. verweisend).
  • OLG Köln, 24.06.2019 - 2 W 17/19

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung

    Gegen den Beschluss, durch den das Landgericht als Beschwerdegericht den Gebührenstreitwert des Beschwerdeverfahrens festsetzt, ist die Erstbeschwerde nach § 68 Abs. 1 GKG gegeben, über die das Oberlandesgericht als das nächst höhere Gericht im Sinne der §§ 66 Abs. 3 Satz 2, 68 Abs. 1 Satz 5 GKG zu entscheiden hat (vgl. BGH NJW-RR 2008, 151 zur Streitwertfestsetzung des Landgerichts im Berufungsverfahren; Senat, 2 W 57/07 (nicht veröffentlicht); OLG Celle, OLGR 2006, 270 [272]; OLG Celle, OLGR 2007, 198 [199]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.08.2006 - 15 W 36/06 - zitiert nach juris; OLG Schleswig MDR 2009, 1355; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, 2015, § 66, Rdn. 89).
  • OLG Brandenburg, 26.11.2018 - 1 W 14/18

    Einstweilige Verfügung: Streitwertbemessung im Bereich der

  • OLG Hamm, 11.02.2016 - 6 W 45/15

    Streitwert; sofortige Beschwerde

  • OLG Celle, 20.12.2006 - 2 W 501/06

    Zuständiges Gericht bei einer Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung des

  • OLG Frankfurt, 21.05.2013 - 17 W 15/13

    Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde nach "Einigung" über den Streitwert in

  • OLG Koblenz, 12.02.2008 - 5 W 70/08

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die zweitinstanzliche Streitwertfestsetzung des

  • OLG Düsseldorf, 04.09.2006 - 24 W 48/06

    Zuständiges Gericht für Entscheidung über Rechtsmittel gegen Wertfestsetzung

  • OLG Köln, 09.09.2009 - 17 W 200/09

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts durch das

  • OLG Zweibrücken, 11.11.2008 - 4 W 88/08

    Streitwert: (Un-)Zulässigkeit einer Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss des

  • OLG Celle, 21.12.2006 - 4 W 233/06

    Rechtschutzbedürfnis für eine Beschwerde des Schuldners bei Geltendmachung einer

  • OLG Brandenburg, 30.03.2020 - 1 W 11/20
  • LG Saarbrücken, 04.03.2009 - 5 T 40/09

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses: Streitwertfestsetzung

  • OLG Koblenz, 12.03.2013 - 3 W 132/13

    Rechtsmittel im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes: Weitere Beschwerde

  • OLG Frankfurt, 22.03.2013 - 19 W 22/13

    Ausschluss der Streitwertbeschwerde durch konkludenten Rechtsmittelverzicht

  • OLG München, 15.07.2009 - 20 W 1804/09

    Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung: Wertbestimmung eines Antrags auf

  • OLG Koblenz, 29.01.2007 - 14 W 37/07

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung über den Kostenansatz für

  • KG, 01.08.2006 - 8 W 48/06

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung des Rechtsmittelgerichts

  • OLG Dresden, 18.07.2006 - 10 W 816/06

    Vergleichswert beim Zustimmungsprozess

  • KG, 09.01.2006 - 22 W 60/05

    Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung

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Rechtsprechung
   KG, 21.10.2005 - 7 W 46/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6032
KG, 21.10.2005 - 7 W 46/05 (https://dejure.org/2005,6032)
KG, Entscheidung vom 21.10.2005 - 7 W 46/05 (https://dejure.org/2005,6032)
KG, Entscheidung vom 21. Oktober 2005 - 7 W 46/05 (https://dejure.org/2005,6032)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Prozessuale Duldungspflicht eines nicht am Prozess beteiligten Dritten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Duldungspflicht für Besichtigung durch Sachverständige; Zeugnisverweigerungsrecht; selbständiges Beweisverfahren; Streitverkündung

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bauherr streitet mit Bauunternehmer - Sachverständiger darf Gebäude auch nach dem Verkauf besichtigen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Müssen Dritte Sachverständigenbesichtigungen dulden? (IBR 2006, 63)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 241
  • NZBau 2006, 717
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 10.04.2013 - 9 W 94/12

    Selbständiges Beweisverfahren: Anwendbarkeit der Vorschriften über die

    Aus der Rechtsprechung wird stets eine Entscheidung des Kammergerichts (NJW-RR 2006, 241) zitiert, welche - ohne Begründung - davon ausgeht, dass § 144 ZPO im selbständigen Beweisverfahren anwendbar sei.
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2013 - 6 W 56/13

    Selbständigen Beweisverfahren: Anordnung zur Urkundenvorlage oder eines nicht

    Auch eine entsprechende Anwendbarkeit des § 144 ZPO oder auch des § 142 ZPO im selbständigen Beweisverfahren kommt entgegen häufig vertretener Auffassung (KG, NJW-RR 2006, 241; Herget in Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 492 Rn. 1; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 71. Aufl., § 142 Rn. 3; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 492 Rn. 11) nicht in Betracht.
  • OLG Frankfurt, 18.08.2015 - 10 U 78/13

    Angemessenheit von Stundenaufwand für Naturwerksteinarbeiten

    Es kommt aber hinzu, dass die Eigentümerin des Universitätsgebäudes an der Beweiserhebung, die für die Abrechnung zwischen den Parteien lediglich in einem eher untergeordneten Umfang relevant ist, selbst keinerlei Interesse hat (insofern liegt die Sache anders als der Fall des Kammergerichts NJW-RR 2006, 241 [KG Berlin 21.10.2005 - 7 W 46/05] ).
  • LG Frankenthal, 03.11.2005 - 7 O 40/05
    Für den hier in Frage stehenden Anspruch aus $ 812 BGB gilt jedoch nichts anderes, weil es sich auch bei & 3 HausTWG um einen bereicherungsrechtlichen Anspruch handelt (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.06.2005 - 7 W 46/05).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 2 W 30/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8155
OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 2 W 30/05 (https://dejure.org/2005,8155)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.05.2005 - 2 W 30/05 (https://dejure.org/2005,8155)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Mai 2005 - 2 W 30/05 (https://dejure.org/2005,8155)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Wie hoch ist der Streitwert der Auflassungsklage? (IBR 2005, 458)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 11.10.1995 - 23 W 14/95

    Welchen Streitwert hat Auflassungsklage?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 2 W 30/05
    Der Senat schließt sich deshalb der Ansicht des OLG Celle, Entscheidung vom 21. August 2002, Az. 4 W 162/02, abgedruckt in Niedersächsische Rechtspfleger 2003, Seite 42 so auch Herget bei Zöller, ZPO, 24. Aufl. 2004 unter § 3 unter Auflassung, so auch OLG Frankfurt in NJW-RR 96, Seite 636 an.
  • OLG Celle, 21.08.2002 - 4 W 162/02

    Immobilienrecht; Grundstückskaufverträge; Streitwert bei Klage auf Auflassung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 2 W 30/05
    Der Senat schließt sich deshalb der Ansicht des OLG Celle, Entscheidung vom 21. August 2002, Az. 4 W 162/02, abgedruckt in Niedersächsische Rechtspfleger 2003, Seite 42 so auch Herget bei Zöller, ZPO, 24. Aufl. 2004 unter § 3 unter Auflassung, so auch OLG Frankfurt in NJW-RR 96, Seite 636 an.
  • LG Darmstadt, 17.09.2018 - 11 O 18/18

    § 48 GKG, § 3 ZPO, § 6 ZPO

    In der Rechtsprechung besteht Uneinigkeit darüber, ob der Gebührenstreitwert bei einer Auflassungsklage analog § 6 Satz 1 ZPO nach dem Verkehrswert des Grundstücks (u.a.: OLG Köln MDR 2005, 298 [OLG Köln 20.09.2004 - 19 U 214/02] ; OLGR Hamm 2005, 16; OLG Hamm MDR 2002, 1458 [OLG Hamm 16.07.2002 - 21 W 1/02] ; OLG Roststock, Beschluss vom 22.12.2011, 3 W 205/11, juris) oder aber bei Verweigerung der Auflassung wegen einer geringfügigen Gegenforderung gemäß § 3 ZPO nach deren Höhe (u.a.: OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.1.2004, 12 W 14/04, juris; Beschluss vom 23.9.2009, 8 W 392/09, juris) bzw. nach einem Bruchteil des Verkehrswertes des Grundstücks (OLG Celle, Beschluss vom 21.8.2002, 4 W 162/02, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.5.2005, 2 W 30/05, juris) zu bemessen ist.

    Allerdings ist zu berücksichtigen, dass sich das Interesse der Kläger an der Eintragung als Eigentümer im Grundbuch nicht auf die Zahlung bzw. Nichtzahlung der Schlussrate in Höhe von 3, 5 % des Kaufpreises beschränkt, sondern einen darüber hinausgehenden, wesentlich höheren Stellenwert hat (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.5.2005, 2 W 30/05, juris).

  • OLG Düsseldorf, 30.05.2014 - 22 U 139/13

    Verlangen nach Zustimmung zur Grundbucheintragung: Gegenstandswert?

    Ist bei einem Verlangen nach Zustimmung zur Grundbucheintragung zwischen den Parteien bei an sich unstreitiger Verpflichtung zur Auflassung lediglich noch die Freigabe (bzw. Berechtigung) der letzten Kaufpreisrate(n) im Streit, ist der Gegenstandswert unter Berücksichtigung der Höhe der streitigen Restkaufpreisforderung(en) zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 06.12.2001, VII ZR 420/00, NJW 2002, 684; OLG Hamm, Beschluss vom 30.01.-, 12 W 37/12, BeckRS -, 05750; OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.12.2010, 2 W 2145/10, MDR 2011, 514; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.07.2005, 1 W 33/05, OLGR 2006, 32; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.05.2005, 2 W 30/05, IBR 2005, 458; KG Berlin, Beschluss vom 23.02.2002, 12 W 202/02, NJW-RR 2003, 787; OLG Schleswig, Beschluss vom 09.03.1998, 4 W 8/98, OLGR 1998, 156).
  • OLG Nürnberg, 05.05.2022 - 13 W 1050/22

    Streitwertfestsetzung, Klage und Widerklage, Streitwertbemessung,

    b) Demgegenüber wird in zahlreichen vor allem neueren oberlandesgerichtlichen Entscheidungen für die Streitwertbemessung jedenfalls in Fällen, in denen im Vergleich zum Verkehrswert des Grundstücks nur eine verhältnismäßig geringe Restforderung streitig ist, von welcher die Zustimmung zur Auflassung abhängig gemacht wird, die wirtschaftliche Bedeutung des Begehrens dahingehend berücksichtigt, dass nach § 48 Abs. 1 GKG i. V. m. § 3 ZPO (nur) der Wert der streitigen Gegenforderungen maßgeblich ist (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 30.01.2013 - 12 W 37/12, BauR 2013, 995; OLG München, Endurteil vom 13.11.2007 - 13 U 3419/07, BauR 2008, 1011; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2003 - 5 W 2/03, BauR 2003, 1760 = AGS 2004, 28 = IBR 2004, 176 (dort allerdings Feststellungswiderklage); OLG Frankfurt, Urteil vom 20.05.2005 - 2 W 30/05 = IBR 2005, 458; OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.12.2010 - 2 W 2145/10, MDR 2011, 514 = NJW-RR 2011, 1007, und Beschluss vom 28.01.2021, 2 W 4002/20; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.09.2009 - 8 W 392/09, MDR 2009, 1353 = BeckRS 2009, 27265; KG, Beschluss vom 23.08.2002 - 12 W 202/02, NJW-RR 2003, 787; OLG Schleswig, 09.03.1998, 4 W 8/98, OLGR Schleswig 1998, 156; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.10.1995 - 23W 14/95, NJW-RR 1996, 636; OLG Düsseldorf, 16.03.1993 - 22 W 1/93 OLGR Düsseldorf 1993, 348; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.07.2017 - 6 W 56/17, AGS 2018, 410; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.01.2019 - 3 W 5/19, AGS 2020, 30).
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Rechtsprechung
   OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 157/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6414
OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 157/05 (https://dejure.org/2005,6414)
OLG München, Entscheidung vom 12.12.2005 - 34 Wx 157/05 (https://dejure.org/2005,6414)
OLG München, Entscheidung vom 12. Dezember 2005 - 34 Wx 157/05 (https://dejure.org/2005,6414)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EMRK Art. 5 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 2 S. 2; GG Art. 104; FreihEntzG § 2 Abs. 1; AsylVfG § 18 a; AufenthG § 15 Abs. 4 S. 1; AufenthG § 62
    Flughafenverfahren, Freiheitsentziehung, Richtervorbehalt, Einreise, Zurückweisungshaft, Heilung

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 104 Abs. 1; ; GG Art. 104 Abs. 2; ; FreihEntzG § 2 Abs. 1; ; AufenthG § 15 Abs. 4; ; AufenthG § 62; ; AsylVfG § 18a

  • rechtsportal.de

    Erzwungener Aufenthalt des nicht einreiseberechtigten Ausländers im Transitbereich außerhalb des Flughafenverfahrens - Freiheitsentziehung bei verzögerter Zurückweisung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erzwungener Aufenthalt eines nicht einreiseberechtigten Ausländers im Transitbereich eines Flughafens als Freiheitsentziehung; Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für jede Freiheitsentziehung im nationalen Recht; Voraussetzungen einer Freiheitsentziehung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 728
  • FGPrax 2006, 44
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 157/05
    Es hat aber in seinem Urteil vom 14.5.1996 zum so genannten Flughafenverfahren bei Asylbewerbern (BVerfGE 94, 166) festgestellt, dass die Begrenzung des Aufenthalts von Asylsuchenden während des Verfahrens nach § 18a AsylVfG auf die für ihre Unterbringung vorgesehenen Räumlichkeiten im Transitbereich eines Flughafens keine Freiheitsentziehung oder Freiheitsbeschränkung im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 104 Abs. 1 und 2 GG darstellt.

    Soweit ein Asylbewerber möglicherweise nicht in seinen Heimatstaat zurückkehren könne, sei die hieraus folgende Einschränkung der Bewegungsfreiheit nicht Folge einer der deutschen Staatsgewalt zurechenbaren Maßnahme (BVerfGE 94, 166/198 f.).

    Rechtliche und tatsächliche Hindernisse für das freie Überschreiten der Staatsgrenzen berühren deshalb nicht den Gewährleistungsinhalt der durch Art. 2 Abs. 2 GG geschützten körperlichen Bewegungsfreiheit (BVerfGE 94, 166) Die Verweigerung der Einreise stellt deshalb grundsätzlich keine Freiheitsentziehung dar.

    Das Flughafenverfahren gemäß § 18a AsylVfG, das nach der erwähnten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Freiheitsentziehung oder Freiheitsbeschränkung darstellt (BVerfGE 94, 166, a.A. Rittstieg Anm. zum Urteil des EGMR vom 25.6.1996 InfAuslR 1997, 53), ist für den Betroffenen abgeschlossen.

    d) Die Bejahung einer Freiheitsentziehung im Falle einer zwangsweisen Unterbringung im Transitbereich steht nicht im Gegensatz zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum so genannten Flughafenverfahren (BVerfGE 94, 166).

  • VG Freiburg, 19.06.1996 - A 2 K 10233/96

    Rechtmäßigkeit einer Zuweisung in die Staatliche Sammelunterkunft für

    Auszug aus OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 157/05
    c) Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (Beschüsse vom 5.11.1996, InfAuslR 1997, 47 und vom 26.2.1997, InfAuslR 1997, 226) vertritt die Meinung, die Unterbringung eines Asylbewerbers im Transitbereich eines Flughafens sei mit Ablauf des Tages nach Eintritt der Bestandskraft des im Flughafenverfahren ergangenen Ablehnungsbescheides eine Freiheitsentziehung, die rechtswidrig sei, wenn sie nicht auf einer richterlichen Anordnung beruhe.

    Beide Fälle sind im Hinblick auf eine mögliche Freiheitsentziehung unterschiedlich zu beurteilen (so auch OLG Frankfurt a.M. InfAuslR 1997, 226).

    Eine gesetzliche Bestimmung, dass diese nur in einer Justizvollzugsanstalt oder in besonderen Haftzellen vollzogen werden darf, ist jedenfalls nicht erkennbar (vgl. OLG Frankfurt a.M. InfAuslR 1997, 226/228).

  • OLG Schleswig, 07.01.2004 - 2 W 112/03

    Abschiebehaft - zulässige Dauer von Sicherungshaft vor geplanter Zurückschiebung

    Auszug aus OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 157/05
    Das Rechtsmittel ist zwar an sich statthaft (§ 14 FGG, § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO; Bassenge/Herbst/Roth FGG 10. Aufl. § 14 Rn. 8), hier jedoch unzulässig, weil sie das Landgericht nicht zugelassen hat (OLG München Beschluss vom 1.6.2005 - 34 Wx 57/05; BayObLG FGPrax 2002, 182; OLG Frankfurt a.M. FGPrax 2003, 175; OLG Schleswig NVwZ-RR 2005, 858).
  • BayObLG, 14.05.2002 - 1Z BR 59/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 157/05
    Das Rechtsmittel ist zwar an sich statthaft (§ 14 FGG, § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO; Bassenge/Herbst/Roth FGG 10. Aufl. § 14 Rn. 8), hier jedoch unzulässig, weil sie das Landgericht nicht zugelassen hat (OLG München Beschluss vom 1.6.2005 - 34 Wx 57/05; BayObLG FGPrax 2002, 182; OLG Frankfurt a.M. FGPrax 2003, 175; OLG Schleswig NVwZ-RR 2005, 858).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03

    Unzulässige weitere Beschwerde: Unanfechtbare Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 157/05
    Das Rechtsmittel ist zwar an sich statthaft (§ 14 FGG, § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO; Bassenge/Herbst/Roth FGG 10. Aufl. § 14 Rn. 8), hier jedoch unzulässig, weil sie das Landgericht nicht zugelassen hat (OLG München Beschluss vom 1.6.2005 - 34 Wx 57/05; BayObLG FGPrax 2002, 182; OLG Frankfurt a.M. FGPrax 2003, 175; OLG Schleswig NVwZ-RR 2005, 858).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 157/05
    Allein der behauptete schwerwiegende Eingriff in die Freiheit der Person gibt dem Betroffenen ein schützenswertes Interesse an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit und indiziert gleichermaßen ein Rehabilitationsinteresse (OLG Zweibrücken Beschluss vom 12.1.2005, 3 W 275/04; VerfGH Berlin JR 2005, 233; grds. BVerfGE 104, 220).
  • OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04

    Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellung der Rechtswidrigkeit einer beendeten

    Auszug aus OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 157/05
    Allein der behauptete schwerwiegende Eingriff in die Freiheit der Person gibt dem Betroffenen ein schützenswertes Interesse an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit und indiziert gleichermaßen ein Rehabilitationsinteresse (OLG Zweibrücken Beschluss vom 12.1.2005, 3 W 275/04; VerfGH Berlin JR 2005, 233; grds. BVerfGE 104, 220).
  • VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 55/04

    Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses trotz Erledigung des ursprünglichen

    Auszug aus OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 157/05
    Allein der behauptete schwerwiegende Eingriff in die Freiheit der Person gibt dem Betroffenen ein schützenswertes Interesse an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit und indiziert gleichermaßen ein Rehabilitationsinteresse (OLG Zweibrücken Beschluss vom 12.1.2005, 3 W 275/04; VerfGH Berlin JR 2005, 233; grds. BVerfGE 104, 220).
  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 274/10

    Ausländerrecht: Richterliche Anordnung des Transitaufenthalts eines Asylsuchenden

    Ob der nach der Verweigerung der Einreise angeordnete Aufenthalt des Ausländers im Transitbereich eines Flughafens oder in einer Unterkunft auf dem Flughafen (sog. Transitaufenthalt) ebenfalls eine Freiheitsentziehung nach Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG ist (so OLG Frankfurt, InfAuslR 1997, 47, 48; 1997, 226, 227; OLG München, InfAuslR 2006, 139, 142) oder lediglich eine - keinen Eingriff in das Freiheitsgrundrecht (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 5 Abs. 1 EMRK) darstellende - Einreisebeschränkung herbeiführt (so Funke-Kaiser, GK-AufenthG, Stand Juni 2010, § 15 Rn. 126; Lehnguth/Maaßen, DöV 1997, 316, 322) ist streitig, kann für die Beurteilung der Statthaftigkeit eines Feststellungsantrags nach § 62 Abs. 1 FamFG jedoch dahinstehen.
  • BVerfG, 23.10.2014 - 2 BvR 2566/10

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters

    Mit ihrer sofortigen weiteren Beschwerde verfolgte die Beschwerdeführerin ihr Begehren weiter und verwies insbesondere auf die Beschlüsse des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 12. Dezember 2005 - 34 Wx 157/05 -, InfAuslR 2006, S. 139 f.) und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Beschluss vom 5. November 1996 - 20 W 352/96 - und vom 26. Februar 1997 - 20 W 428/96 -, InfAuslR 1997, S. 47 f., 226 ff.), wonach es sich jedenfalls nach Abschluss des Asylverfahrens bei der Unterbringung im Transitbereich um eine Freiheitsentziehung handele, wenn dem Betroffenen das Verlassen des Bundesgebiets tatsächlich oder rechtlich unmöglich sei.

    Denn das Oberlandesgericht München vertrat nach ausführlicher Erörterung des Meinungsstands in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung, dass eine Freiheitsentziehung vorliege, wenn ein abgelehnter Asylbewerber, dessen Zurückweisung nicht ohne Verzögerung vollzogen werden kann, gegen seinen Willen im Transitbereich des Flughafens untergebracht werde (Beschluss vom 12. Dezember 2005 - 34 Wx 157/05 -, InfAuslR 2006, S. 139, 141).

  • BGH, 16.03.2017 - V ZB 170/16

    Ausländerrecht: Vorliegen einer Freiheitsentziehungssache bei Aufenthalt des

    Ob die Anordnung des Aufenthalts des Betroffenen in dem Transitbereich des Flughafens ab dem Zeitpunkt als Freiheitsentziehung anzusehen ist, in dem der Asylantrag des Betroffenen im Rahmen des Flughafenverfahrens bestandskräftig abgelehnt worden ist und seine Zurückweisung nicht ohne Verzögerung vollzogen werden kann (so OLG Frankfurt, InfAuslR 2016, 192, 193 mwN; OLG München, NVwZ-RR 2006, 728, 729 f.; offen gelassen in BVerfG, Asylmagazin 2015, 53, 54 mwN; vgl. zum Streitstand Funke-Kaiser, in GK-AufenthG, Bd. 2, § 15 Rn. 123 ff. sowie Budde in Keidel, FamFG, 19. Aufl., § 415 Rn. 5), hat der Senat bislang nicht entschieden (vgl. Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, zur Veröffentlichung bestimmt), und bedarf auch hier keiner Entscheidung, weil die Entlassung des Betroffenen aus dem Transitbereich noch vor Abschluss des Flughafenverfahrens und Entscheidung über seinen Asylantrag erfolgte.
  • OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06

    Unzuständigkeit des Amtsgerichts für Entscheidung über Fortdauer der

    (2) Der für Abschiebungshaftsachen in Bayern (§ 199 FGG, Art. 11a BayAGGVG) seit 1.1.2005 zuständige 34. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat es infolge dieser Rechtsprechung für notwendig gehalten, Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von zwischenzeitlich erledigter Abschiebungshaft auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich als zulässig zu behandeln, auch wenn sich der Verfahrensgegenstand gegenüber den Tatsacheninstanzen verändert (z.B. Beschluss vom 17.5.2006, 34 Wx 25/06 = AuAS 2006, 160; Beschluss vom 19.7.2006, 34 Wx 74/06, bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang; Beschluss vom 12.12.2005, 34 Wx 157/05 = FGPrax 2006, 44; Beschluss vom 30.9.2005, 34 Wx 78/05 = OLG-Report 2006, 25).
  • OLG Frankfurt, 28.09.2010 - 20 W 480/08

    Unterbringung eines abgelehnten Asylbewerbers im Transitbereich eines Flughafens

    Soweit die Betroffene sich für die Notwendigkeit der richterlichen Anordnung auf die frühere Rechtsprechung des Senats sowie auf die Entscheidung des OLG München vom 02.12.2005 (FGPrax 2006, 44 ff [OLG München 12.12.2005 - 34 Wx 157/05] ) bezieht, sind diese Entscheidungen nicht mehr einschlägig, da es sich hierbei jeweils um Entscheidungen handelt, die vor der Regelung des § 15 Abs. 6 AufenthG ergangen sind.
  • OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 71/06

    Verfahrensgegenstand des Fortsetzungsfeststellungsantrags bei Beendigung der Haft

    Der Senat sieht es infolge dieser Rechtsprechung für notwendig an, Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von zwischenzeitlich erledigter Abschiebungshaft auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich als zulässig zu behandeln, auch wenn sich der Verfahrensgegenstand gegenüber den Tatsacheninstanzen verändert (z.B. Beschluss vom 17.5.2006, 34 Wx 25/06 = AuAS 2006, 160; Beschluss vom 12.12.2005, 34 Wx 157/05 = FGPrax 2006, 44).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2010 - 20 W 103/07

    Ausländerrecht: Festhalten im Transitbereich eines Flughafens als

    Bei dem Gebäude handelt es sich um Hafträume, da sich die Verwaltungsbehörde dieser Räumlichkeit bedient, um Betroffene nicht nur vorübergehend einzuschließen oder festzuhalten (vgl. OLG Frankfurt InfAuslR 1997, 226 ff; OLG München FGPrax 2006, 44 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 23.06.2004 - 6 U 72/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8878
OLG Rostock, 23.06.2004 - 6 U 72/03 (https://dejure.org/2004,8878)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23.06.2004 - 6 U 72/03 (https://dejure.org/2004,8878)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - 6 U 72/03 (https://dejure.org/2004,8878)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter steuerlicher Beratungsleistungen; Umfang der Aufklärungspflicht bei einer steuerlichen Beratung; Verjährung eines Schadensersatzanspruchs; Anwendbare Normen bei der Feststellung einer Verjährung der Schadensersatzpflicht bei ...

  • Judicialis

    BRAO § 51 b; ; BRAO § 51 b 2. Alt.; ; StBerGebV § 28; ; StBerG §... 3; ; StBerG § 68; ; BGB § 627; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; BGB § 852; ; WPO § 51 a; ; BRAGO § 51

  • rechtsportal.de

    BRAO § 51b 2. Alt.; BGB § 627; BRAGO § 51
    Zur Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Anwalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.01.1994 - IX ZR 195/93

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Rechtsanwalt wegen unrichtiger

    Auszug aus OLG Rostock, 23.06.2004 - 6 U 72/03
    Diese Vorschriften sind sach- und personenbezogen, d.h. sie regeln nur die Verjährung von bestimmten Ansprüchen gegen im einzelnen genannte Berufsangehörige (BGH, NJW 1981, 401 ff.; vgl. auch BGH; NJW 1994, 1405 ff.).

    Dies ist regelmäßig dann zu bejahen, wenn der Beauftragte während der Dauer seiner Mandatierung Anlass hat, die von ihm vorgenommene Beratung zu überprüfen und sich ihm hierbei Zweifel an der Richtigkeit aufdrängen müssen mit der Folge, dass er sich wegen Verletzung dieser Pflicht erneut schadensersatzpflichtig macht (st. Rechtsprechung, vgl. BGH, NJW 1994, 1405 m.w.N.).

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95

    Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages;

    Auszug aus OLG Rostock, 23.06.2004 - 6 U 72/03
    Dazu hat er dem Auftraggeber den den Umständen nach sichersten und ungefährlichsten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant eine sachgerechte Entscheidung treffen kann (st. Rechtsprechung, vgl. BGH, NJW 1996, 2648).
  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus OLG Rostock, 23.06.2004 - 6 U 72/03
    Zweck der Regelung des § 51 b BRAO ist es, den Rechtsanwalt vor einer langen Bedrohung durch Schadensersatzansprüche infolge anwaltlicher Pflichtverletzungen zu schützen, jedenfalls wenn sich ein berufstypisches Risiko verwirklicht hat (s.o.; BGH, NJW 1985, 2250).
  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

    Auszug aus OLG Rostock, 23.06.2004 - 6 U 72/03
    Anders ist dies jedoch, wenn die vertragliche Haftung gesetzliche Besonderheiten aufweist, die nach ihrem Zweck eine erschöpfende Regelung darstellt und sich daher auch auf die deliktischen Ansprüche auswirkt (BGH, NJW 1987, 2008).
  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 237/79

    Verjährung von Schadensersatzanspruch gegen steuerberatenden Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus OLG Rostock, 23.06.2004 - 6 U 72/03
    Diese Vorschriften sind sach- und personenbezogen, d.h. sie regeln nur die Verjährung von bestimmten Ansprüchen gegen im einzelnen genannte Berufsangehörige (BGH, NJW 1981, 401 ff.; vgl. auch BGH; NJW 1994, 1405 ff.).
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