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   KG, 05.09.2005 - 12 U 95/05   

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https://dejure.org/2005,4439
KG, 05.09.2005 - 12 U 95/05 (https://dejure.org/2005,4439)
KG, Entscheidung vom 05.09.2005 - 12 U 95/05 (https://dejure.org/2005,4439)
KG, Entscheidung vom 05. September 2005 - 12 U 95/05 (https://dejure.org/2005,4439)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heilung eines Zustellungsmangels durch tatsächlichen Zugang; Heilung durch Zustellung einer Kopie; Konkurrenzschutz bei Vermietung von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz im Einkaufszentrum

  • Judicialis

    ZPO § 189; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 920 Abs. 2; ; ZPO § 936

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 189 § 920 Abs. 2 § 936; BGB § 535
    Anforderungen an Heilung eines Zustellungsmangels gemäß § 189 ZPO - vertragsimmanenter Konkurrenzschutz bei Vermietung von Gewerberäumen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konkurrenzschutz bei Mietverhältnissen ohne explizite Vereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Konkurrenzschutz im Einkaufszentrum ist vertragsimmanent

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch in einem Einkaufszentrum besteht vertragsimmanenter Konkurrenzschutz! (IMR 2006, 1022)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 244/00

    Ersatzzustellung in einer Wohngemeinschaft

    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 12 U 95/05
    "Voraussetzung des § 189 ZPO n.F. ist, dass das Zustellungsobjekt mit einem Zustellungswillen in den Rechtsverkehr gelangt und (schließlich) dem Empfänger tatsächlich zugeht (BGH v. 21.3.2001 - VIII ZR 244/00, MDR 2001, 889 = BGHReport 2001, 756 = NJW 2001, 1946 [1947]).

    Eine Heilung durch den tatsächlichen Zugang des Schriftstücks setzt voraus, dass das Schriftstück so in den Machtbereich des Adressaten gelangt, dass er es behalten kann und Gelegenheit zur Kenntnisnahme von dessen Inhalt hat (BGH, NJW 2001, 1946 [1947]).

  • BGH, 10.02.1988 - VIII ZR 33/87

    Konkurrenzschutz vor weiteren Restaurantbetrieben im gleichen Mietshaus

    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 12 U 95/05
    Eine weitere als die vertraglich vorausgesetzte Konkurrenz braucht der Mieter nicht zu dulden (KG KGReport 2005, 173; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III. B Rz. 1243; BGH v. 10.2.1988 - VIII ZR 33/87, WM 1988, 876).
  • OLG Dresden, 23.09.1997 - 2 U 2217/97
    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 12 U 95/05
    c) Es kann vorliegend offen bleiben, ob und in welchem Umfang in einem Einkaufszentrum niedergelassene Gewerbetreibende weniger gegen erlaubten Wettbewerb zu schützen sind als es in herkömmlichen Geschäftsstraßen der Fall ist (zu weitgehend und zu wenig differenzierend: OLG Dresden, MDR 1998, 211) .
  • BGH, 23.02.1978 - II ZR 37/77

    Nichtigkeitsklage gegen Genossenschaftsbeschlüsse

    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 12 U 95/05
    Auch wenn die bloße Unterrichtung über den Inhalt nicht genügt (BGH NJW 1978, 1325; v. 13.4.1992 - II ZR 105/91, AG 1992, 265 = MDR 1992, 803 = NJW 1992, 2099 [2100]), so kommt § 189 ZPO in Betracht, wenn das Zustellungsobjekt zwar fehlerhaft an die Partei statt an ihren Prozessbevollmächtigten geht, die Partei aber eine Kopie an den Prozessbevollmächtigten weiterleitet (OLG Braunschweig v. 7.9.1995 - 2 U 42/95, NJW-RR 1996, 380; Baumbach/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 187 Rz. 9 - Prozessbevollmächtigter).".
  • KG, 21.10.2004 - 8 U 51/04

    Gewerberaummiete: Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz trotz vorhandener

    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 12 U 95/05
    Eine weitere als die vertraglich vorausgesetzte Konkurrenz braucht der Mieter nicht zu dulden (KG KGReport 2005, 173; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III. B Rz. 1243; BGH v. 10.2.1988 - VIII ZR 33/87, WM 1988, 876).
  • KG, 17.01.2005 - 8 U 212/04

    Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz bei Gewerberaummiete: Voraussetzungen und

    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 12 U 95/05
    a) Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eines Konkurrenzschutzes gehört es nach ganz herrschender Meinung bei der Vermietung von Räumen zum Betrieb eines Geschäftes oder Gewerbes zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs, dass der Vermieter im selben Haus oder auf seinem angrenzenden Grundstück keinen Konkurrenzbetrieb (eines anderen Mieters) zulässt oder gar selbst eröffnet (Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., II. B, 1240; BGH, Urt. v. 24.1.1979 - VIII ZR 56/78, MDR 1979, 665 = WuM 1979, 144 = NJW 1979, 1404; KG, Urteil vom 17. Januar 2005 - 8 U 212/04 -, GUT 2005, 54).
  • OLG Braunschweig, 07.09.1995 - 2 U 42/92
    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 12 U 95/05
    Auch wenn die bloße Unterrichtung über den Inhalt nicht genügt (BGH NJW 1978, 1325; v. 13.4.1992 - II ZR 105/91, AG 1992, 265 = MDR 1992, 803 = NJW 1992, 2099 [2100]), so kommt § 189 ZPO in Betracht, wenn das Zustellungsobjekt zwar fehlerhaft an die Partei statt an ihren Prozessbevollmächtigten geht, die Partei aber eine Kopie an den Prozessbevollmächtigten weiterleitet (OLG Braunschweig v. 7.9.1995 - 2 U 42/95, NJW-RR 1996, 380; Baumbach/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 187 Rz. 9 - Prozessbevollmächtigter).".
  • BGH, 24.01.1979 - VIII ZR 56/78

    Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages - Voraussetzungen für das

    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 12 U 95/05
    a) Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eines Konkurrenzschutzes gehört es nach ganz herrschender Meinung bei der Vermietung von Räumen zum Betrieb eines Geschäftes oder Gewerbes zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs, dass der Vermieter im selben Haus oder auf seinem angrenzenden Grundstück keinen Konkurrenzbetrieb (eines anderen Mieters) zulässt oder gar selbst eröffnet (Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., II. B, 1240; BGH, Urt. v. 24.1.1979 - VIII ZR 56/78, MDR 1979, 665 = WuM 1979, 144 = NJW 1979, 1404; KG, Urteil vom 17. Januar 2005 - 8 U 212/04 -, GUT 2005, 54).
  • BayObLG, 13.02.1995 - 1Z RR 148/94
    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 12 U 95/05
    Der gegenteiligen Auffassung (Stein-Jonas-Roth, ZPO, 22. Auflage, § 189 Rdnr. 7; BayObLGZ 1995, 61 (72)) vermag der Senat sich nicht anzuschließen.
  • BGH, 13.04.1992 - II ZR 105/91

    Zurückverweisung bei fehlender Prozeßvoraussetzung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 12 U 95/05
    Auch wenn die bloße Unterrichtung über den Inhalt nicht genügt (BGH NJW 1978, 1325; v. 13.4.1992 - II ZR 105/91, AG 1992, 265 = MDR 1992, 803 = NJW 1992, 2099 [2100]), so kommt § 189 ZPO in Betracht, wenn das Zustellungsobjekt zwar fehlerhaft an die Partei statt an ihren Prozessbevollmächtigten geht, die Partei aber eine Kopie an den Prozessbevollmächtigten weiterleitet (OLG Braunschweig v. 7.9.1995 - 2 U 42/95, NJW-RR 1996, 380; Baumbach/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 187 Rz. 9 - Prozessbevollmächtigter).".
  • KG, 21.12.2004 - 5 U 160/04

    Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren: Rechtsmissbräuchliche

  • BGH, 07.12.1977 - VIII ZR 101/76

    Konkurrenzschutz für Facharzt als Mieter

  • LSG Bayern, 12.03.1997 - L 2 U 42/95
  • OLG Karlsruhe, 24.05.2004 - 19 U 36/04

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung: Heilung eines Zustellungsmangels durch

  • BGH, 26.02.2020 - XII ZR 51/19

    Benachteiligung des Mieters eines Gewerberaummietvertrages durch vereinbarte

    (b) Entgegen einer teilweise vertretenen Auffassung (OLG Dresden MDR 1998, 211; Blank in Blank/Börstinghaus Miete § 535 Rn. 312; PWW/Elzer BGB 14. Aufl. § 535 Rn. 202; Jendrek NZM 2000, 526, 529; aA KG Grundeigentum 2005, 1426; MAH MietR/Lehr § 55 Rn. 66; Bittner MDR 2008, 1201, 1202; vgl. auch OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 396) besteht vertragsimmanenter Konkurrenzschutz grundsätzlich auch in einem Einkaufszentrum.
  • OLG Frankfurt, 30.12.2013 - 21 U 23/11

    Gerichtsstand bei Schadenersatzklage des Anleger gegen ausländische

    Denn bereits der insoweit unstreitige Zugang wenigstens einer Kopie des versandten Dokuments (in elektronischer Form) ist ausreichend, sofern - wie hier - an der Übereinstimmung mit der Klageschrift selbst keine Zweifel bestehen (so auch BVerwG, NVwZ 1999, 178, zit. nach Juris Rn 29; BFH, NVwZ-RR 2001, 77, zit. nach Juris Rn 26 jeweils für § 9 VwZG; KG, Urteil vom 31. Januar 2011 - 5 W 274/10, Juris Rn 7; KG, Urteil vom 5. September 2005 - 12 U 95/05, Juris Rn 12; OLG Braunschweig, NJW-RR 1996, 380; Rohe in Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Auf., § 189 Rn 14 f.; Zimmermann, ZPO, 9. Aufl., § 189 Rn 2; ähnlich BGH, NJW 1965, 104 für die unbeglaubigte Abschrift).

    Für die Heilung kommt es darauf an, dass das Schriftstück so in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist, dass er es behalten kann und umfassend Gelegenheit zur Kenntnisnahme von dessen Inhalt hat (vgl. BGH, MDR 2001, 889 - zit. nach Juris Rn 20; BVerwG, NVwZ 1999, 178, zit. nach Juris Rn 29; BFH, NVwZ-RR 2001, 77, zit. nach Juris Rn 26 jeweils für § 9 VwZG; KG, Urteil vom 31. Januar 2011 - 5 W 274/10, Juris Rn 7; KG, Urteil vom 5. September 2005 - 12 U 95/05, Juris Rn 12; OLG Braunschweig, NJW-RR 1996, 380; Musielak/Wolst, ZPO, 10. Aufl., § 189 Rn 2; ThP/Hüßtege, ZPO, 21. Aufl., § 189 Rn 6).

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2007 - 10 U 86/07

    Anforderungen an fristlose Kündigung eines gewerblichen Mietverhältnisses -

    Nur soweit die hierdurch bewirkte Entziehung des vertragsmäßigen Gebrauchs des Ladenlokals unerheblich ist, begründet sie kein Kündigungsrecht (BGH, Urt. v. 22.10.1975, WuM 1976, 95; OLG Düsseldorf, Urt. v. 7.3.2006, ZMR 2006, 518; KG, Urt. v. 8.9.2005, GE 2005, 1426).
  • OLG München, 14.09.2017 - 6 U 1864/17

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Zustellung

    Teilweise wird dies auch für die Weiterleitung einer Fotokopie des Schriftstücks bejaht und der Zugang beispielsweise eines Telefaxes oder die Übermittlung des Dokuments per E-Mail für ausreichend erachtet (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 07.09.1995 - 2 U 42/95, WRP 1995, 952; KG Beschluss vom 31.01.2011 - 5 W 274/10, WRP 2011, 612, BeckRS 2011, 05647; KG Beschluss vom 12.09.2005- 12 U 95/05, Juris, Rn. 10 ff.; KG Beschluss vom 21.12.2004 - 5 U 160/04, Juris Rn. 9; zustimmend MüKo/Häublein, ZPO, 5. Aufl. 2016, § 189 Rn. 9; Bernecke/Schüttpeiz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Aufl. 2015, Rn. 599; Cepl/Voß/Matthes, Prozesskommentar zum gewerblichen Rechtsschutz, § 189 Rn. 8; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. Aufl., Kap. G Rn. 179; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Aufl., § 189 Rn. 9, Stichwort "Prozessbevollmächtigter" betreffend die Übermittlung einer Kopie, a.A. Rn. 6, Stichwort "Fax" betreffend die Übermittlung per Telefax).
  • OLG Hamburg, 22.12.2017 - 3 W 38/17

    Heilung eines Zustellungsmangels: Zustellung einer Beschlussverfügung an die

    Teils wird eine solche Möglichkeit bejaht (so OLG Braunschweig, WRP 1995, 952; KG, Beschl. v. 05.09.2005, 12 U 95/05, KGR 2006, 5; Beschl. v. 31.01.2011, WRP 2011, 612; OLG Frankfurt, BeckRS 2017, 102284, Rn. 15 f.; MüKo/Häublein, ZPO, 5. Auflage, 2016, § 189 Rn. 9; Cepl/Voß/Matthes, Prozesskommentar zum gewerblichen Rechtsschutz, 2. Auflage, 2018, § 189 Rn. 8; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. Auflage, 2016, Kap. G, Rn. 179; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 76. Auflage, 2018, § 189 Rn. 9, Stichwort "Prozessbevollmächtigter" betreffend die Übermittlung einer Kopie, a. A. Rn. 6, Stichwort "Fax" betreffend die Übermittlung per Telefax).
  • KG, 06.05.2010 - 12 U 150/09

    Gewerberaummiete: Auslegung einer die Vermietung an einen

    Aus der Verpflichtung des Vermieters, dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu gewähren, hat die Rechtsprechung bei der Vermietung von Geschäftsräumen auch ohne Bestehen einer vertraglichen Regelung die Pflicht des Vermieters abgeleitet, den Mieter auf demselben oder auf seinem angrenzenden Grundstück vor Konkurrenz zu schützen (vgl. BGH, NJW 1979, 1404, 1405; ZMR 1968, 248, 249; Senat, Beschluss vom 5. September 2005 - 12 U 95/05, juris, Tz. 17; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1990, 1234, 1235).

    Offen bleiben kann die von dem Kläger aufgeworfene Frage, ob ein vertragsimmanenter Konkurrenzschutz innerhalb eines Einkaufszentrums - wie hier - überhaupt angenommen werden kann (dagegen: OLG Dresden, MDR 1998, 211, 212; Hübner/Griesbach/Fürst in Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, 2. Auflage, Kap. 14, Rn. 135; dafür: Senat, Beschluss vom 5. September 2005 - 12 U 95/05, juris, Tz. 19, Kraemer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III, Rn. 1244).

    Es ist unumstritten, dass der Grundsatz des vertragsimmanenten Konkurrenzschutzes eine Eingrenzung in der Weise erfährt, dass der Vermieter nicht gehalten ist, dem Mieter jeden fühlbaren oder unliebsamen Wettbewerb fernzuhalten, vielmehr nach den Umständen des einzelnen Falles abzuwägen ist, inwieweit nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Belange der Parteien die Fernhaltung von Konkurrenz geboten ist (BGH, NJW 1979, 1404, 1405; Senat, Beschluss vom 5. September 2005 - 12 U 95/05, juris, Tz. 20; Kraemer in Bub/Treier, aaO, III, Rn. 1240).

  • LG Potsdam, 27.02.2015 - 13 S 46/14

    Wohnraummiete: Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen als Mietmangel;

    Hiervon ist zum Beispiel zu sprechen, wenn die Behörde eine planwidrige Nutzung des Grundstücks hinnimmt (BGH NJW 2009, 3421; OLG Düsseldorf ZMR 2011, 867; OLG Düsseldorf GuT 2007, 217; OLG Nürnberg NZM 1999, 419; KG GuT 2007, 214; KG GE 2005, 1426; LG Bamberg ZMR 2004, 581; Staudinger/Emmerich, BGB, 14. Aufl. (2014) § 536 Rn. 25).
  • KG, 31.01.2011 - 5 W 274/10

    Heilung eines Zustellungsmangels bei der Vollziehung einer lauterkeitsrechtlichen

    Dem Zugang einer solchen Kopie (oder Telefaxkopie) ist die elektronische Übermittlung des Dokuments per E-Mail (im Gegensatz zur bloßen Mitteilung) gleichzustellen (Fortführung KG [5. ZS] Magazindienst 2005, 278; KG [12. ZS] KGR 2006, 5).
  • KG, 18.05.2007 - 12 U 99/07

    Mietrecht: Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz bei Neuvermietung eines

    Auch der vom Kläger in seinem Schriftsatz vom 19. April 2007 genannten "vertragsimmanenten Konkurrenzschutz" verhilft dem Rechtmittel nicht zum Erfolg, obwohl es bei Vermietung von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum - auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eines Konkurrenzschutzes - zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs gehört, dass der Vermieter in unmittelbarer Nachbarschaft keinen Konkurrenzbetrieb zulässt oder selbst eröffnet (vgl. Senat, Beschluss vom 5. September 2005 - 12 U 95/05 -, KGReport Berlin 2006, 5).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 24 U 186/10

    Rechte des Mieters bei geringer Feuchtigkeit oder nicht erheblicher Vorenthaltung

    Eine unerhebliche Minderung oder Vorenthaltung schließt das Kündigungsrecht des Mieters aus (BGH NZM 2006, 929 (930, Tz. 20) = NJW 2007, 147; KG GE 2005, 1426 (1427); Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearbeitung 2011, § 543 Rn. 25 m.w.N.; Schmitt-Futterer/Blank, a.a.O., § 543 Rn. 41 m.w.N.; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 543 Rn. 19 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - I-24 U 194/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3350
OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - I-24 U 194/04 (https://dejure.org/2005,3350)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.05.2005 - I-24 U 194/04 (https://dejure.org/2005,3350)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - I-24 U 194/04 (https://dejure.org/2005,3350)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • grundeigentum-verlag.de

    Vermietender Eigentümer als Unternehmer; Umsatzsteuer; Mietvertrag als Dauerrechnung

  • Judicialis

    BGB § 535; ; UstG § 2 Abs. 1; ; UstG § 4 Nr. 12 a; ; UstG § 9 Abs. 1; ; UstG § 14 Abs. 1 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Verzicht auf Steuerfreiheit von Umsätzen aus Vermietung und Verpachtung; keine schlüssige Auflösung eines Mietvertrages bei Abnahme der Mieträume durch Vertreter des Mieters

  • ibr-online

    Mehrwertsteueroptimierung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 262
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.04.1991 - XII ZR 15/90

    Einigung über die Verlängerung eines Mietvertrages; Abbedingung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 194/04
    Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses wiederum setzt zumindest eine Einigung der Parteien darüber voraus, dass die Schriftformklausel des Mietvertrages abgeändert werden soll (BGH, NJW-RR 1991, 1289).

    Ein Aufhebungswille lag somit nicht vor, dieser ist aber zur Abbedingung der Schriftformvereinbarung als Bestandteil eines Vertrages eine Voraussetzung (BGH, NJW-RR 1991, 1289; BFH, NJW 1997, 1327; Palandt/Heinrichs, aaO, § 125 Rn. 14).

  • BFH, 11.02.1993 - V R 57/88

    Umsatzsteuerrechtliche Unterschiede zwischen echtem und unechtem Factoring

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 194/04
    Die Worte "gewerblich oder beruflich" in § 2 Abs. 1 UStG haben einen gänzlich anderen Inhalt als im Einkommen- oder Gewerbesteuergesetz (vgl. BFH, BStBl 54 S. 238; Plückebaum/Malitzky, UStG Bd. II, 144. Lieferung, Januar 1998, § 2 Abs. 1 Rn. 172 ff.) Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit muss umsatzsteuerrechtlich nicht im Rahmen eines Gewerbebetriebs ausgeführt werden (BFH, BStBl 54, 328; BFH/NV 1994, 506).
  • BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04

    Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 194/04
    Die Abrechnungen der Kläger entsprechen den Anforderungen, welche der Bundesgerichtshof bei der Abrechnung von Gebäuden mit mehreren (Wohn-)Einheiten als Mindestangaben fordert: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (BGH NZM 2005, 13 f.; NJW-RR 2003, 442; NJW 1982, 573).
  • BFH, 24.07.1996 - I R 115/95

    Aufhebung einer zwischen Kapitalgesellschaft und beherrschendem Gesellschafter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 194/04
    Ein Aufhebungswille lag somit nicht vor, dieser ist aber zur Abbedingung der Schriftformvereinbarung als Bestandteil eines Vertrages eine Voraussetzung (BGH, NJW-RR 1991, 1289; BFH, NJW 1997, 1327; Palandt/Heinrichs, aaO, § 125 Rn. 14).
  • BGH, 27.11.2002 - VIII ZR 108/02

    Anforderungen an den Inhalt einer Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 194/04
    Die Abrechnungen der Kläger entsprechen den Anforderungen, welche der Bundesgerichtshof bei der Abrechnung von Gebäuden mit mehreren (Wohn-)Einheiten als Mindestangaben fordert: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (BGH NZM 2005, 13 f.; NJW-RR 2003, 442; NJW 1982, 573).
  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 194/04
    Die Abrechnungen der Kläger entsprechen den Anforderungen, welche der Bundesgerichtshof bei der Abrechnung von Gebäuden mit mehreren (Wohn-)Einheiten als Mindestangaben fordert: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (BGH NZM 2005, 13 f.; NJW-RR 2003, 442; NJW 1982, 573).
  • OLG Köln, 17.07.2017 - 22 U 60/16

    Rechtsstellung des vorsteuerabzugsberechtigten Gewerberaummieters

    Dementsprechend reicht in der Regel der Mietvertrag selbst als "Dauerrechnung" zur Vorlage bei den Finanzbehörden aus, wenn darin die erforderlichen Mindestangaben enthalten sind (vgl. Senat, Urteil vom 10.01.2017 - 22 U 065/15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09. März 2006 - I-10 U 130/05, 10 U 130/05 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. Mai 2005 - I-24 U 194/04, 24 U 194/04 -, juris; vgl. zur Dauerrechnung auch Stadie in: Rau/ Dürrwächter, Kommentar zum UStG, Loseblatt Stand 2016, § 15 Rdn. 796 f.).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2010 - 24 U 72/09

    Abgrenzung von Vermögensverwaltung und unternehmerischer Tätigkeit bei der

    Die steuerrechtliche Behandlung von Einkünften des Testamentsvollstreckers hat auf dessen zivilrechtliche Qualifizierung als Unternehmer oder Verbraucher (vgl. BGH NJW 2009, 3780; ferner Senat NZM 2006, 262 zur steuerrechtlichen Wertung) keinen Einfluss.
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2006 - 10 U 130/05

    Zum Erfolg einer Kautionsklage bei schlüssigem Vortrag des Bestehens einer

    Einer gesonderten Rechnungsstellung bedarf es insoweit nicht, weil bereits der Untermietvertrag, in dem Nettomiete und Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen sind, als Dauerrechnung zur Vorlage bei den Finanzbehörden ausreichend ist (OLG Düsseldorf, GE 2005, 989 = OLGR 2006, 5).
  • AG Essen, 30.12.2009 - 196 C 314/09

    Vorbehaltlose Abnahme der Werkleistung des Kleinunternehmers

    Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 UStG ist auch als Rechnung ein Vertrag anzusehen (vergleiche OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.05, Aktenzeichen 24 U 194/04).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 02.06.2005 - 7 U 124/01   

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https://dejure.org/2005,8593
OLG Schleswig, 02.06.2005 - 7 U 124/01 (https://dejure.org/2005,8593)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.06.2005 - 7 U 124/01 (https://dejure.org/2005,8593)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - 7 U 124/01 (https://dejure.org/2005,8593)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Hälftige Anspruchskürzung bei unfallunabhängiger und auf Prädisposition beruhender Fehlverarbeitung eines harmlosen Unfallschadens; Bindungswirkung und Rechtskraftwirkung eines Feststellungsausspruches bezüglich Ersatz zukünftiger materieller Schäden; Schadensersatz bei ...

  • Judicialis

    BGB § 252; ; BGB § 760; ; BGB § 843; ; PfiVG § 7; ; StVG a.F. § 3

  • rechtsportal.de

    BGB § 252 § 760 § 843; PflVG § 7; StVG (a.F.) § 3
    Fehlverarbeitung eines Unfallgeschehens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Auf Prädisposition beruhende Fehlverarbeitung eines relativ harmlosen Unfallgeschehens

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 22.05.1963 - 7 U 19/97
    Auszug aus OLG Schleswig, 02.06.2005 - 7 U 124/01
    Durch Urteile vom 25. Juni 1998 (7 U 19/97) und 11. Januar 2001 (7 U 85/00) wurde über materielle und auch immaterielle Ansprüche der Klägerin entschieden; das letztgenannte Urteil (7 U 85/00) befasste sich mit der Berufung der Klägerin gegen ein in dem vorliegenden Rechtsstreit ergangenes Teilurteil des Landgerichts Flensburg vom 11. April 2000.

    Im Senatsurteil vom 25. Juni 1998 (7 U 19/97) ist im Hinblick auf diesen Feststellungsausspruch unter anderem ausgeführt: "... Die Folge des richtigen Verständnisses des Feststellungsantrags im Vorprozess ist nicht nur, dass den Beklagten die Einrede der Verjährung verwehrt ist (Unterbrechung der Verjährung), sondern ihnen auch der Einwand psychogener unfallunabhängiger Unfallursachen abgeschnitten ist; denn letzterer stützt sich auf Tatsachen, die schon zur Zeit des Vorprozesses vorlagen und infolge der Rechtskraftwirkung des Senatsurteils vom 03. November 1994 nicht mehr geltend gemacht werden können; wenn ein Feststellungsurteil keine Einschränkungen enthält, sind dem Beklagten alle Einwendungen abgeschnitten, die sich auf Tatsachen stützen, die zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung vorgelegen haben (vgl. BGH NJW 1989, 105).

    Der Senat hatte bereits im Urteil vom 25. Juni 1998 (7 U 19/97) grundsätzliche Ausführungen zur Ersatzfähigkeit und zur Höhe des Haushaltsführungsschadens gemacht.

  • BGH, 14.06.1988 - VI ZR 279/87

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.06.2005 - 7 U 124/01
    Im Senatsurteil vom 25. Juni 1998 (7 U 19/97) ist im Hinblick auf diesen Feststellungsausspruch unter anderem ausgeführt: "... Die Folge des richtigen Verständnisses des Feststellungsantrags im Vorprozess ist nicht nur, dass den Beklagten die Einrede der Verjährung verwehrt ist (Unterbrechung der Verjährung), sondern ihnen auch der Einwand psychogener unfallunabhängiger Unfallursachen abgeschnitten ist; denn letzterer stützt sich auf Tatsachen, die schon zur Zeit des Vorprozesses vorlagen und infolge der Rechtskraftwirkung des Senatsurteils vom 03. November 1994 nicht mehr geltend gemacht werden können; wenn ein Feststellungsurteil keine Einschränkungen enthält, sind dem Beklagten alle Einwendungen abgeschnitten, die sich auf Tatsachen stützen, die zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung vorgelegen haben (vgl. BGH NJW 1989, 105).

    Davon sind nicht nur vorgetragene Tatsachen erfasst, sondern auch solche Einwendungen und den diesen zugrundeliegende Tatsachen, die damals - also im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung - bereits bestanden haben, aber nicht vorgetragen worden sind (BGH NJW 1989, S. 105 f. [105]).

  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.06.2005 - 7 U 124/01
    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht - im Sinne der Behauptungen der Beklagten - fest, dass jedenfalls ab Mai 2001 bei der Klägerin eine unfallunabhängige, auf Prädisposition beruhende (endgültige) Fehlverarbeitung des Unfallgeschehens eingetreten ist, die im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1998, S. 810 [813]) einen prozentualen Abschlag auf die zu erbringenden Schadensersatzleistungen von 50 % rechtfertigt.
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.06.2005 - 7 U 124/01
    Grundsätzlich haftet der Schädiger - hier also die Beklagten - auch für seelisch bedingte Folgeschäden (BGH NJW 1996, S. 2425 ff; BGH NJW 2000, S. 862 ff), es sei denn, die Primärverletzung, die der Geschädigte bei dem Unfall erlitten hat, wäre eine schlichte Bagatelle; entfallen würde die Haftung weiterhin dann, wenn es sich bei den psychogenen Folgen um eine reine Renten- bzw. Begehrensneurose handelte.
  • BGH, 16.11.1999 - VI ZR 257/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.06.2005 - 7 U 124/01
    Grundsätzlich haftet der Schädiger - hier also die Beklagten - auch für seelisch bedingte Folgeschäden (BGH NJW 1996, S. 2425 ff; BGH NJW 2000, S. 862 ff), es sei denn, die Primärverletzung, die der Geschädigte bei dem Unfall erlitten hat, wäre eine schlichte Bagatelle; entfallen würde die Haftung weiterhin dann, wenn es sich bei den psychogenen Folgen um eine reine Renten- bzw. Begehrensneurose handelte.
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZR 127/11

    Schadenersatzanspruch bei Unfallverletzungen: Zurechnungszusammenhang zwischen

    Zwar nimmt das OLG Schleswig (Urteile vom 2. Juni 2005 - 7 U 124/01, OLGR 2006, 5, 7 und vom 6. Juli 2006 - 7 U 148/01, NJW-RR 2007, 171, 172 f.) bei einer auf einer Prädisposition beruhenden endgültigen Fehlverarbeitung eines Unfallgeschehens eine anteilige Anspruchskürzung vor (vgl. dazu auch G. Müller, aaO S. 134).
  • OLG Schleswig, 06.07.2006 - 7 U 148/01

    HWS-Verletzung beim Kfz-Unfall: Keine Harmlosigkeitsgrenze beim HWS-Syndrom und

    Zwar mag - wie vom Sachverständigen E ausgeführt - nach den Vorgaben der Diagnosemanuale eine Anpassungsstörung maximal ein Jahr andauern; eine derartige zeitliche Beschränkung mag im medizinischen Sinne angezeigt sein, tatsächlich dauern die durch den Unfall ausgelösten, wenn auch durch eine entsprechende Prädisposition des Klägers begünstigten, Unfallfolgen an, sind - wie etwa die Verrentung - auch unfallbedingt eingetreten, so dass eine zeitliche Beschränkung anhand schematischer Vorgaben medizinischer Diagnosemanuale nicht in Betracht kommt, vielmehr ein prozentualer Abschlag im Sinne der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. auch Senat, Urteil vom 02.06.2005, 7 U 124/01/ SchlAnz 2006, 163 f.) zu machen ist.
  • OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07

    Umfang des Schadensersatzes wegen HWS-Schleudertrauma bei gesundheitlicher

    Diese Rechtsprechung ist in der Kasuistik der Obergerichte auf Zustimmung gestoßen: So hat das OLG Schleswig bei einer auf einer Prädisposition beruhenden Fehlverarbeitung eines harmlosen Unfallgeschehens eine Haftungsbeschränkung auf 50% vorgenommen (OLGR Schleswig 2006, 5; 821; zustimmend ebenso: Palandt/Heinrichs, aaO., vor § 249 Rdnr. 70; MünchKomm(BGB)/Oetker, aaO., § 249 Rdnr. 133; Erman/Ebert, aaO., vor § 249 ff. Rdnr. 49; im Ergebnis ebenso Staudinger/Schiemann, BGB, 13. Aufl., der in Fällen der unangemessenen Schadensverarbeitung ein Mitverschulden des Geschädigten erwägt; aA Bamberger/Roth/Schubert, aaO., § 249 Rdnr. 59: eine Minderung der Ersatzpflicht komme nur dann in Betracht, wenn der Geschädigte die psychischen Folgen durch einen Willensakt oder die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahen überwinden könne).
  • OLG Koblenz, 30.07.2012 - 12 U 1089/10

    Schadenersatzanspruch aufgrund eines Verkehrsunfalls: Erwerbs- bzw.

    Derartige Neurosen werden dadurch bestimmt, dass der Geschädigte den Unfall in dem neurotischen Streben nach Versorgung und Sicherheit lediglich zum Anlass nimmt, den Schwierigkeiten und Belastungen des Erwerbslebens auszuweichen (BGH NJW 2004, 1945, 1946; OLG Schleswig OLGR 2006, 5, 7).

    Die hiermit verbundenen Prognoseschwierigkeiten würden deshalb einen prozentualen Abschlag von den ohne derartige Risiken zu erwartenden Erwerbseinnahmen rechtfertigen (OLG Saarbrücken OLGR 2009, 897; OLG Schleswig OLGR 2006, 5; Palandt/Heinrichs, BGB, 71. Auflage, vor § 249, Rdnr. 57).

  • OLG Schleswig, 10.01.2019 - 7 U 74/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit Schädigung eines Fahrradfahrers:

    Eine zeitliche oder quotale Beschränkung des Schadenumfangs ist möglich, wenn sich aus der psychischen Natur des Geschädigten mit einer für § 287 ZPO ausreichenden Wahrscheinlichkeit ernsthaft unfallunabhängige Risiken für die gesundheitliche Entwicklung ergeben (BGH Urteil vom 11.11.197, VI ZR 376/96, NJW 1998, 810 - 813 = BGHZ 137, 142-153 OLG Schleswig, Urteil vom 2.6.2005, 7 U 124/01, SchlHA 2006, 163 - 164 = OLGR Schleswig 2006, 5-8; OLG Köln, DAR 2006, 325; Halm/Staab, Posttraumatische Belastungsstörungen nach einem Unfall, DAR 2009, 677 ff., 679 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 12.04.2011 - 4 U 282/10

    Verkehrsunfallprozess: Darlegungs- und Beweislast für unfallursächliche

    Diese Rechtsprechung ist in der Kasuistik der Obergerichte auf Zustimmung gestoßen: So hat das OLG Schleswig bei einer auf einer Prädisposition beruhenden Fehlverarbeitung eines harmlosen Unfallgeschehens eine Haftungsbeschränkung auf 50% vorgenommen (OLGR Schleswig 2006, 5; 821; differenzierend MünchKomm(BGB)/Oetker, aaO., § 249 Rdnr. 134, der die Schadensanfälligkeit des Verletzten bei der Höhe der Entschädigung für Nichtvermögensschäden berücksichtigen will, im Übrigen jedoch die Schadensgeneigtheit im Rahmen des Mitverschuldens gewichtet; Erman/Ebert, aaO., vor § 249 ff. Rdnr. 49 tritt für eine Kürzung des Verdienstausfallschadens ein, da bei einem Geschädigten mit spezifischen Schadensanlagen von geringeren Einkünften auszugehen sei als bei einem Geschädigten, dem diese Anlagen fehlen; vgl. auch Schiemann, in Staudinger, aaO, § 249 Rdnr. 42, der in Fällen der unangemessenen Schadensverarbeitung ein Mitverschulden des Geschädigten erwägt; aA Bamberger/Roth/Schubert, aaO., § 249 Rdnr. 59: eine Minderung der Ersatzpflicht komme nur dann in Betracht, wenn der Geschädigte die psychischen Folgen durch einen Willensakt oder die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen überwinden könne).
  • OLG Celle, 15.04.2009 - 14 U 39/05

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Feststellung des Verdienstausfallschadens

    Der Senat hält dabei einen prozentualen Abschlag auf die zu erbringenden Schadensersatzleistungen von 50 % für gerechtfertigt (vgl. dazu für ähnliche Fallgestaltungen OLG Schleswig, OLGR 2006, 5 und OLGR 2006, 821).
  • OLG Schleswig, 08.06.2006 - 7 U 148/01

    HWS-Syndrom

    Zwar mag - wie vom Sachverständigen E ausgeführt - nach den Vorgaben der Diagnosemanuale eine Anpassungsstörung maximal ein Jahr andauern; eine derartige zeitliche Beschränkung mag im medizinischen Sinne angezeigt sein, tatsächlich dauern die durch den Unfall ausgelösten, wenn auch durch eine entsprechende Prädisposition des Klägers begünstigten, Unfallfolgen an, sind - wie etwa die Verrentung - auch unfallbedingt eingetreten, so dass eine zeitliche Beschränkung anhand schematischer Vorgaben medizinischer Diagnosemanuale nicht in Betracht kommt, vielmehr ein prozentualer Abschlag im Sinne der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. auch Senat, Urteil vom 02.06.2005, 7 U 124/01/ SchlAnz 2006, 163 f.) zu machen ist.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.06.2005 - 16 Wx 93/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9063
OLG Köln, 22.06.2005 - 16 Wx 93/05 (https://dejure.org/2005,9063)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.06.2005 - 16 Wx 93/05 (https://dejure.org/2005,9063)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - 16 Wx 93/05 (https://dejure.org/2005,9063)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    WEG § 10; ; WEG § 16 II; ; WEG § 43 I Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    WEG § 10 § 16 Abs. 2 § 43 Abs. 1 Nr. 1
    Antrag auf Zustimmung zur Änderung des Kostenverteilungsschlüssels auch ohne vorherige Befassung der Eigentümerversammlung bei eindeutiger Ablehnung durch Miteigentümer - Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bei Abweichung der anteiligen Nutzfläche vom ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2005 - 16 Wx 93/05
    Ob diese von den Antragstellern vorgetragene Abweichung der anteiligen Nutzfläche von dem damit verbundenen Miteigentumsanteil zu einer Kostenmehrbelastung führt, die als grob unbillig im Sinne von § 242 BGB anzusehen ist (vgl. hierzu BGH ZMR 2004, 834ff. = NZM 2004, 870ff) kann dahinstehen.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 02.06.2004 - 6 U 85/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9650
OLG Rostock, 02.06.2004 - 6 U 85/01 (https://dejure.org/2004,9650)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02.06.2004 - 6 U 85/01 (https://dejure.org/2004,9650)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02. Juni 2004 - 6 U 85/01 (https://dejure.org/2004,9650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    GenG § 7a Abs. 2
    Schadensersatz bei Nichterfüllung einer Nachzeichnungspflicht von Genossenschaftlern

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Inanspruchnahme von Einrichtungen oder anderen Leistungen der Genossenschaft durch die Genossen; Zulässigkeit der Vereinbarung einer Nachzeichnungspflicht

  • Judicialis

    BGB § 280 a.F.; ; BGB § 325 a.F.; ; BGB § 433 Abs. 2; ; GenG § 7 a Abs. 2; ; GenG § 67 b; ; GenG § 73; ; ZPO § 287; ; ZPO § 539 a.F.; ; ZPO § 894

  • rechtsportal.de

    Zum Schadensersatzanspruch einer Molkereigenossenschaft gegen ein ausgeschiedenes Mitglied wegen Verstosses gegen die satzungsmäßige Pflicht zur Nachzeichnung von Genossenschaftsanteilen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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