Weitere Entscheidungen unten: KG, 17.03.2006 | OLG Frankfurt, 21.07.2005

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4367
OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05 (https://dejure.org/2006,4367)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.01.2006 - 14 Wx 28/05 (https://dejure.org/2006,4367)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 14 Wx 28/05 (https://dejure.org/2006,4367)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gemeinschaftliches Testament: Schlusserbeneinsetzung der Kinder durch eine Pflichtteilsstrafklausel bei gegenseitiger Erbeinsetzung der Ehegatten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Testaments im Hinblick des Einsetzens der Kinder als Schlusserben durch die Eltern; Zweck der Pflichtteilsstrafklausel; Regelung der Schlusserbfolge nach dem Überlebenden; Anordnung der Enterbung für den Fall der Geltendmachung des Pflichtteils

  • Judicialis

    BGB § 2269

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2269
    Testamentsauslegung - Gemeinschaftliches Testament - Schlußerbeneinsetzung - Pflichtteilsstrafklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kinder aus erster Ehe streiten mit Witwe ums Erbe - Ist aus einer Pflichtteilsstrafklausel eine Einsetzung der Kinder als Schlusserben abzuleiten?

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testament - Pflichtteilsstrafklausel ist nicht automatisch eine Schlusserbeneinsetzung

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berliner Testament - Pflichtteilsstrafklausel und Schlusserbenstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1303
  • Rpfleger 2006, 472
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 30.04.1993 - 2 Wx 58/92

    Enterbung des Schlußerben - §§ 2269, 2270 Abs. 2, 2271 Abs. 2 BGB, doppelte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05
    Allerdings wäre eine Schlußerbeneinsetzung der Kinder nach § 2270 Abs. 2 BGB im Zweifel wechselbezüglich (OLG Köln, FamRZ 1993, 1371; OLG Oldenburg, FamRZ 1999, 1537).

    Die Kinder werden hier nicht als "Erben" bezeichnet (vgl. zu einer solchen Klausel OLG Köln, FamRZ 1993, 1371).

  • OLG Oldenburg, 17.11.1998 - 5 U 120/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05
    Allerdings wäre eine Schlußerbeneinsetzung der Kinder nach § 2270 Abs. 2 BGB im Zweifel wechselbezüglich (OLG Köln, FamRZ 1993, 1371; OLG Oldenburg, FamRZ 1999, 1537).
  • OLG Celle, 11.02.2003 - 6 W 9/03

    Auslegung einer Sanktionsklausel in gemeinschaftlichem Testament; Verlangen des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05
    Dies entspricht der herrschenden Meinung (vgl. OLG Hamm, DNotZ 1951, 41; Staudinger/Kanzleiter, BGB, 13. Bearb. § 2269 Rdn. 24; ebenfalls für nicht zwingend oder nicht ausreichend halten die Klausel: OLG Saarbrücken, NJW-RR 1992, 841 jedenfalls bei einem Erbvertrag; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 844; OLG Bremen, ZEV 1994, 365; OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Celle, MDR 2003, 813; Erman/Schmidt, BGB 11. Aufl. § 2269 Rdn. 7; Lange/Kuchinke, Erbrecht 5. Aufl. § 24 IV 1 c; das Bayerische Oberste Landesgericht - BayObLG 59, 199 und 60, 216 - läßt zwar offen, ob eine Pflichtteilsstrafklausel im Zweifel nicht als Erbeinsetzung auszulegen ist, entnimmt einen entsprechenden Willen der testierenden Eheleute jedoch nicht der Klausel, sondern fordert eine Würdigung aller in Betracht kommenden außertestamentarischen Umstände; nicht eindeutig: Musielak, in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. § 2269 Rdn. 14: Klausel "spricht für" Schlußerbeneinsetzung; Jauernig/Stürner, BGB 10. Aufl. § 2269 Rdn. 3: Auslegung als Schlußerbeneinsetzung "liegt nahe"; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB § 2269 Rdn. 22: "unter besonderen Umständen"; für ausreichend halten die Klausel: Johannsen in BGB-RGRK 12. Aufl. § 2269 Rdn; 5; Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl. § 2269 Rdn. 14; wohl auch OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 246).
  • OLG Saarbrücken, 10.03.1992 - 7 U 164/91

    Maßstäbe für die Auslegung von Erbverträgen; Aufklärungspflicht eines Notars;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05
    Dies entspricht der herrschenden Meinung (vgl. OLG Hamm, DNotZ 1951, 41; Staudinger/Kanzleiter, BGB, 13. Bearb. § 2269 Rdn. 24; ebenfalls für nicht zwingend oder nicht ausreichend halten die Klausel: OLG Saarbrücken, NJW-RR 1992, 841 jedenfalls bei einem Erbvertrag; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 844; OLG Bremen, ZEV 1994, 365; OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Celle, MDR 2003, 813; Erman/Schmidt, BGB 11. Aufl. § 2269 Rdn. 7; Lange/Kuchinke, Erbrecht 5. Aufl. § 24 IV 1 c; das Bayerische Oberste Landesgericht - BayObLG 59, 199 und 60, 216 - läßt zwar offen, ob eine Pflichtteilsstrafklausel im Zweifel nicht als Erbeinsetzung auszulegen ist, entnimmt einen entsprechenden Willen der testierenden Eheleute jedoch nicht der Klausel, sondern fordert eine Würdigung aller in Betracht kommenden außertestamentarischen Umstände; nicht eindeutig: Musielak, in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. § 2269 Rdn. 14: Klausel "spricht für" Schlußerbeneinsetzung; Jauernig/Stürner, BGB 10. Aufl. § 2269 Rdn. 3: Auslegung als Schlußerbeneinsetzung "liegt nahe"; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB § 2269 Rdn. 22: "unter besonderen Umständen"; für ausreichend halten die Klausel: Johannsen in BGB-RGRK 12. Aufl. § 2269 Rdn; 5; Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl. § 2269 Rdn. 14; wohl auch OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 246).
  • OLG Saarbrücken, 06.01.1994 - 5 W 119/93

    Auslegung eines Erbvertrages durch das Tatsachengericht und Bindung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05
    Dies entspricht der herrschenden Meinung (vgl. OLG Hamm, DNotZ 1951, 41; Staudinger/Kanzleiter, BGB, 13. Bearb. § 2269 Rdn. 24; ebenfalls für nicht zwingend oder nicht ausreichend halten die Klausel: OLG Saarbrücken, NJW-RR 1992, 841 jedenfalls bei einem Erbvertrag; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 844; OLG Bremen, ZEV 1994, 365; OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Celle, MDR 2003, 813; Erman/Schmidt, BGB 11. Aufl. § 2269 Rdn. 7; Lange/Kuchinke, Erbrecht 5. Aufl. § 24 IV 1 c; das Bayerische Oberste Landesgericht - BayObLG 59, 199 und 60, 216 - läßt zwar offen, ob eine Pflichtteilsstrafklausel im Zweifel nicht als Erbeinsetzung auszulegen ist, entnimmt einen entsprechenden Willen der testierenden Eheleute jedoch nicht der Klausel, sondern fordert eine Würdigung aller in Betracht kommenden außertestamentarischen Umstände; nicht eindeutig: Musielak, in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. § 2269 Rdn. 14: Klausel "spricht für" Schlußerbeneinsetzung; Jauernig/Stürner, BGB 10. Aufl. § 2269 Rdn. 3: Auslegung als Schlußerbeneinsetzung "liegt nahe"; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB § 2269 Rdn. 22: "unter besonderen Umständen"; für ausreichend halten die Klausel: Johannsen in BGB-RGRK 12. Aufl. § 2269 Rdn; 5; Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl. § 2269 Rdn. 14; wohl auch OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 246).
  • OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 20 W 432/00

    Schlusserbenbestimmung - notarielles Testament - Auslegung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05
    Dies entspricht der herrschenden Meinung (vgl. OLG Hamm, DNotZ 1951, 41; Staudinger/Kanzleiter, BGB, 13. Bearb. § 2269 Rdn. 24; ebenfalls für nicht zwingend oder nicht ausreichend halten die Klausel: OLG Saarbrücken, NJW-RR 1992, 841 jedenfalls bei einem Erbvertrag; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 844; OLG Bremen, ZEV 1994, 365; OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Celle, MDR 2003, 813; Erman/Schmidt, BGB 11. Aufl. § 2269 Rdn. 7; Lange/Kuchinke, Erbrecht 5. Aufl. § 24 IV 1 c; das Bayerische Oberste Landesgericht - BayObLG 59, 199 und 60, 216 - läßt zwar offen, ob eine Pflichtteilsstrafklausel im Zweifel nicht als Erbeinsetzung auszulegen ist, entnimmt einen entsprechenden Willen der testierenden Eheleute jedoch nicht der Klausel, sondern fordert eine Würdigung aller in Betracht kommenden außertestamentarischen Umstände; nicht eindeutig: Musielak, in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. § 2269 Rdn. 14: Klausel "spricht für" Schlußerbeneinsetzung; Jauernig/Stürner, BGB 10. Aufl. § 2269 Rdn. 3: Auslegung als Schlußerbeneinsetzung "liegt nahe"; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB § 2269 Rdn. 22: "unter besonderen Umständen"; für ausreichend halten die Klausel: Johannsen in BGB-RGRK 12. Aufl. § 2269 Rdn; 5; Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl. § 2269 Rdn. 14; wohl auch OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 246).
  • OLG Karlsruhe, 31.01.1995 - 11 Wx 63/93

    Aufnahme der sogenannten Pflichtteilsstrafklausel in das gemeinschaftliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05
    In der Rechtsprechung und Literatur ist auch anerkannt, daß die Einsetzung als Schlußerben in Betracht kommen kann, wenn Abkömmlinge, ohne ausdrücklich als Schlußerben eingesetzt zu sein, für den Fall, daß sie beim Tod des Erstverstorbenen ihren Pflichtteil verlangen, auch am Nachlaß des Überlebenden auf den Pflichtteil gesetzt werden (OLG Karlsruhe, BWNotZ 1995, 168).
  • OLG Hamm, 23.06.1994 - 15 W 265/93

    Rechtsfolgen einer Wiederverheiratungsklausel im gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05
    Dies entspricht der herrschenden Meinung (vgl. OLG Hamm, DNotZ 1951, 41; Staudinger/Kanzleiter, BGB, 13. Bearb. § 2269 Rdn. 24; ebenfalls für nicht zwingend oder nicht ausreichend halten die Klausel: OLG Saarbrücken, NJW-RR 1992, 841 jedenfalls bei einem Erbvertrag; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 844; OLG Bremen, ZEV 1994, 365; OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Celle, MDR 2003, 813; Erman/Schmidt, BGB 11. Aufl. § 2269 Rdn. 7; Lange/Kuchinke, Erbrecht 5. Aufl. § 24 IV 1 c; das Bayerische Oberste Landesgericht - BayObLG 59, 199 und 60, 216 - läßt zwar offen, ob eine Pflichtteilsstrafklausel im Zweifel nicht als Erbeinsetzung auszulegen ist, entnimmt einen entsprechenden Willen der testierenden Eheleute jedoch nicht der Klausel, sondern fordert eine Würdigung aller in Betracht kommenden außertestamentarischen Umstände; nicht eindeutig: Musielak, in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. § 2269 Rdn. 14: Klausel "spricht für" Schlußerbeneinsetzung; Jauernig/Stürner, BGB 10. Aufl. § 2269 Rdn. 3: Auslegung als Schlußerbeneinsetzung "liegt nahe"; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB § 2269 Rdn. 22: "unter besonderen Umständen"; für ausreichend halten die Klausel: Johannsen in BGB-RGRK 12. Aufl. § 2269 Rdn; 5; Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl. § 2269 Rdn. 14; wohl auch OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 246).
  • OLG Hamm, 27.01.2021 - 10 W 71/20

    Gemeinschaftliches Ehegattentestament, Testamentsauslegung,

    In ihr kommt regelmäßig, wenn auch nicht zwingend allein, so doch mit entsprechenden anderen Hinweisen die Andeutung einer inzidenten Einsetzung der Kinder als Erben des überlebenden Ehegatten zum Ausdruck (MüKoBGB/Musielak, 8. Aufl. 2020, BGB § 2269 Rn. 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Januar 2006 - 14 Wx 28/05 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2014 - 3 Wx 64/13

    Zur Auslegung eines Erbvertrages mit Pflichtteilsstrafklausel aber ohne

    Andererseits ist der Pflichtteilsklausel allein nicht zwingend eine stillschweigende Schlusserbeneinsetzung zu entnehmen (OLG Hamm NJW-RR 2004, 1520; OLG Karlsruhe ZEV 2006, 409); kann nicht festgestellt werden, dass Eheleute die sich gegenseitig als Erben eingesetzt und im Hinblick auf ihre Kinder eine Pflichtteilsstrafklausel in den Erbvertrag aufgenommen haben, die Kinder als Schlusserben einsetzen wollten, so darf ein solcher Wille nicht unterstellt werden (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O. für das Ehegattentestament).
  • OLG Hamm, 19.10.2010 - 10 U 79/10

    Neuregelung der gemeinschaftlichen ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses

    Von einer (konkludenten) Schlusserbeneinsetzung kann daher nur ausgegangen werden, wenn über die Pflichtteilsstrafklausel hinausgehend konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass tatsächlich eine Schlusserbeneinsetzung der Kinder erfolgen sollte ( OLG Karlsruhe ZEV 2006, 409 juris-Rn 34/41; Staudinger-Kanzleiter, BGB, 2006, § 2269 Rn 24 ).
  • OLG Hamm, 03.03.2009 - 10 U 95/08

    Auslegung einer letztwilligen Verfügung

    Eine solche Auslegung ist aber nicht zwingend geboten, insbesondere gibt es keinen allgemeinen Erfahrungssatz für eine solche Wertung ( vgl. OLG Hamm NJW-RR 2004, 1521; OLG Karlsruhe FamRZ 2006, 1303).
  • OLG Hamm, 29.03.2022 - 10 W 91/20

    Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel; Auslösung einer

    Dass die Eheleute etwas anderes wollten als sie niedergeschrieben haben, darf nicht unterstellt werden, wenn es keinen Anhaltspunkt für einen solchen anderen Willen gibt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Januar 2006 - 14 Wx 28/05 -, juris).
  • OLG Köln, 30.08.2019 - 2 Wx 252/19

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags; Auslegung eines

    Einer generellen Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel als Erbeinsetzung wird allerdings entgegengehalten, dass der Erblasser nach § 1938 BGB einen Verwandten von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen kann, ohne einen Erben einzusetzen, weshalb zusätzliche Anhaltspunkte gefordert werden (OLG Karlsruhe ZEV 2006, 409; Staudinger/Kanzleiter, BGB, Neubearb. 2019, § 2269 Rn. 24).
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Rechtsprechung
   KG, 17.03.2006 - 7 U 221/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5181
KG, 17.03.2006 - 7 U 221/05 (https://dejure.org/2006,5181)
KG, Entscheidung vom 17.03.2006 - 7 U 221/05 (https://dejure.org/2006,5181)
KG, Entscheidung vom 17. März 2006 - 7 U 221/05 (https://dejure.org/2006,5181)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Geltung werkvertraglicher Bestimmungen für die Lieferung und Montage einer Einbauküche; Ersatzfähigkeit von Maßnahmen der Selbsthilfe; Mangel der Einbauküche durch fehlende Schubladeneinsätze; Erfordernis der Fristsetzung zur Nacherfüllung

  • Judicialis

    BGB § 634

  • rechtsportal.de

    Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bei Lieferung und Montage einer Einbauküche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Montage angepasster Einbauküche: nur Werkvertragsrecht anwendbar!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Montage angepasster Einbauküche: Nur Werkvertragsrecht anwendbar! (IBR 2006, 391)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 76
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.02.1990 - VII ZR 175/89

    Einbau einer Einbauküche in die vom Eigentümer selbst genutzte Wohnung

    Auszug aus KG, 17.03.2006 - 7 U 221/05
    Es geht nicht nur um die Lieferung und den Aufbau einer Küche, sondern als Schwerpunkt gerade um die genaue Einpassung der Küche in ein Gesamtwerk, nämlich in das Gebäude des Klägers, für das die Küche eine wesentliche Bedeutung hat (BGH NJW-RR 1990, 787; Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl., § 634 a Rdnr. 15).
  • BGH, 17.10.1986 - V ZR 169/85

    Rechtsmittel gegen ein fälschlich anstatt eines Beschlusses erlassenes Urteil

    Auszug aus KG, 17.03.2006 - 7 U 221/05
    Der Partei steht in diesem Fall dasjenige Rechtsmittel zu, dass nach der Art der Entscheidung statthaft ist (BGHZ 98, 362, 364).
  • OLG Karlsruhe, 03.05.2012 - 9 U 74/11

    Gesamte Vergütung vor Ausführung zu zahlen: Klausel unwirksam!

    Nach Sinn und Zweck des Vertrages ist vielmehr - ähnlich wie bei der Errichtung eines Bauwerks - davon auszugehen, dass der Schwerpunkt des Vertrages auf der Erbringung einer Werkleistung liegt, nämlich der Erstellung einer fertigen Einbauküche in den Räumen des Bestellers (vgl. zur rechtlichen Qualifizierung von Verträgen, die Lieferung und Montage einer Einbauküche zum Gegenstand haben, KG, MDR 2007, 76; OLG Frankfurt, OLGR 2008, 957).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 6 U 48/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5936
OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 6 U 48/05 (https://dejure.org/2005,5936)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.07.2005 - 6 U 48/05 (https://dejure.org/2005,5936)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - 6 U 48/05 (https://dejure.org/2005,5936)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 HeilMWerbG, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 5 UWG, § 184 GVG
    Irreführende Schlankheitswerbung: Ermittlung von Nahrungsmittelunverträglichkeiten durch einen Bluttest

  • Judicialis

    HWG § 3; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5

  • rechtsportal.de

    HWG § 3; UWG § 3 § 4 Nr. 11 § 5
    Irreführende Werbung mit der diagnostischen Nützlichkeit eines medizinisch umstrittenen Bluttestes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Irreführende gesundheitsbezogene Werbung; Nachweis von Nahrungsmittelunverträglichkeiten

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit umstrittenen Heilmitteln

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 394
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 20.02.2003 - 6 U 18/02

    Darlegungs- und Beweislast in einem Zivilprozess um die tatsächlichen Wirkungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 6 U 48/05
    Trägt aber der Kläger das Fehlen einer wissenschaftlichen Grundlage einer gesundheitsbezogenen Werbesaussage substantiiert vor, so ist es die Aufgabe des Beklagten, die wissenschaftliche Absicherung seiner Werbeangabe zu beweisen (vgl. BGH, GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II; Urteil des Senats, GRUR-RR 2003, 295 - Roter Ginseng; Baumbach/Hefermehl - Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 23. Auflage, § 5 UWG Rdnr. 3.26 und § 12 Rdnr. 2.95; Doepner, HWG, 2. Auflage, § 3 Rdnr. 71; Gröning, Heilmittelwerberecht, § 3 HWG, Rdnr. 17).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 265/01

    Lebertrankapseln

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 6 U 48/05
    Die Feststellung einer (mittelbaren) Gesundheitsgefährdung ist erforderlich, wenn sich die Wettbewerbswidrigkeit aus der Erfüllung eines im HWG normierten Gefährdungstatbestandes ergeben soll (vgl. BGH, WRP 2004, 1163 f. - Lebertrankapseln - zu § 11 Abs. 1 Nr. 10 HWG).
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 6 U 48/05
    Trägt aber der Kläger das Fehlen einer wissenschaftlichen Grundlage einer gesundheitsbezogenen Werbesaussage substantiiert vor, so ist es die Aufgabe des Beklagten, die wissenschaftliche Absicherung seiner Werbeangabe zu beweisen (vgl. BGH, GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II; Urteil des Senats, GRUR-RR 2003, 295 - Roter Ginseng; Baumbach/Hefermehl - Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 23. Auflage, § 5 UWG Rdnr. 3.26 und § 12 Rdnr. 2.95; Doepner, HWG, 2. Auflage, § 3 Rdnr. 71; Gröning, Heilmittelwerberecht, § 3 HWG, Rdnr. 17).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2013 - 22 U 211/12

    Anforderungen an das Sicherheitsverlangen nach § 648a BGB

    § 184 GVG gilt indes nicht für Beweismittel, so dass fremdsprachige Urkunden vom Gericht unmittelbar (d.h. ohne Anordnung einer Übersetzung) übersetzt und verwertet werden dürfen, wenn alle erkennenden Richter die Sprache verstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 16.01.2007, VIII ZR 82/06, MDR 2007, 791; BGH, Beschluss vom 02.03.1988, IVb ZB 10/88, NJW 1989, 1433; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.07.2005, 6 U 48/05, OLGR 2006, 514; Zöller-Lückemann, a.a.O., § 184 GVG, Rn 1; Zöller-Greger, § 142, Rn 17 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 11.10.2017 - 6 U 59/16

    Krankheitsbezogene Lebensmittelwerbung - Wettbewerbswidrige krankheitsbezogene

    Auch die Beurteilung der englischsprachigen Studien als unbeachtlich sei rechtsfehlerhaft (unter Verweis auf LG Berlin, v. 02.03.2016, 101 O 59/15; OLG Nürnberg, WRP 2014, 239 - Grüner Tee-Extrakt; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 394, juris-Rn. 11).
  • OLG Hamburg, 21.06.2012 - 3 U 97/11

    Fitness für die grauen Zellen, Ginkgo Kapseln, Fitness für die grauen Zellen -

    Wer mit einer an das Gesundheitsbewusstsein der von ihm angesprochenen Verkehrskreise appellierenden Aussage werbend hervortritt, die - wie vorliegend - den Eindruck einer wissenschaftlich gesicherten Erkenntnis vermittelt, übermittelt die Gewähr für deren Richtigkeit und muss daher nach ständiger Rechtsprechung die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbeangabe auch beweisen (BGH, Urteil vom 7.3.1991, I ZR 127/89, GRUR 1991, 848 - Rheumalind II; Senat, Urteil vom 16.12.2010, 3 U 161/09, GRUR-RR 2011, 376 - Thromboseprophylaxe der Extraklasse; Urteil des Senats vom 18.9.2003, 3 U 70/02, GRUR-RR 2004, 88 - Chitosan; Urteil des Senats vom 26.8.2010, 3 U 158/09, PharmR 2011, 24 - "Die Salzform spielt keine Rolle"; KG Berlin, Beschluss vom 11.8.2011, 5 U 115/09, MD 2011, 714 - VitalfeldTherapie; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.07.2005, 6 U 48/05, GRUR-RR 2005, 394 - Bluttest).
  • OLG Celle, 31.07.2008 - 13 U 69/08

    Grundsätzliche Gerwährung einer widerleglichen tatsächlichen Vermutung der

    Wird aber mit einer fachlich umstrittenen Wirksamkeitsangabe geworben, ohne dass der Werbende klarstellt, dass seine Überzeugung von der Wirksamkeit seines Produkts nicht unumstritten ist, braucht der Kläger nur die fachliche Umstrittenheit der Wirksamkeitsbehauptung darzulegen und zu beweisen (OLG Frankfurt a. M., GRUR-RR 2005, 394 m. w. Nachw.. Doepner, HWG 2. Aufl. § 3 Rdn. 34. Gröning a. a. O.).
  • LG Karlsruhe, 09.11.2017 - 15 O 95/16

    Heilmittelwerbung: Anforderungen an eine wissenschaftliche Absicherung bei der

    durch einzelne Ärzte, Institute oder Wissenschaftler genügt nicht (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 394, 395).

    Eine irreführende gesundheitsbezogene Werbung ist hingegen auch dann unzulässig, wenn sie im Einzelfall nicht mit einer Gesundheitsgefährdung verbunden ist (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 394, 396; Nomos-BR/Zimmermann, 2012, HWG § 3 Rn. 2).

  • OLG Karlsruhe, 23.11.2011 - 6 U 93/11

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbeaussage über die hautverjüngende Wirkung

    Ein Kläger kann sich dabei auch auf Erkenntnisse aus Lehrbüchern (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2005, 394, 395) oder - wie hier - auf eine allgemeine Aussage eines Gerichtssachverständigen beziehen.
  • LG Frankfurt/Main, 08.11.2018 - 3 O 122/18
    Die Feststellung einer konkreten, zumindest mittelbaren Gesundheitsgefährdung ist nicht erforderlich (OLG Frankfurt GRUR-RR 2005, 394, 396; Spickhoff/Fritzsche, Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, § 3 HWG Rn. 1).

    Da die Wirksamkeit ebenso wie die Nichtwirksamkeit praktisch niemals im Sinne einer zu 100% gesicherten Absolutheit nachweisbar sein werden, muss es für die Annahme einer irreführenden Wirksamkeitsangabe ausreichen, wenn mit wissenschaftlich nicht hinreichend gesicherten Angaben über deren Wirkung geworben wird (OLG Frankfurt GRUR-RR 2005, 394; Zimmermann, a.a.O., § 3 Rn. 4).

  • OLG Hamm, 18.11.2010 - 4 U 148/10

    Irreführung durch Werbung für ein nichtinvasives Ultraschallverfahren zum Abbau

    Erfahrungsberichte aus der Praxis genügen im Regelfall nicht den Anforderungen einer wissenschaftlichen Studie (OLG Frankfurt GRUR-RR 2005, 394, 395 -Bluttest, Harte/Henning/Weidert, UWG, 2. Auflage, § 5 Rdn. 170).
  • KG, 23.07.2013 - 27 U 72/11

    Selbständiges Beweisverfahren: Unterschiedliche Mängel verjähren unterschiedlich

    Ein Gericht kann grundsätzlich auch fremdsprachige Beweisurkunden verwerten (OLGR Frankfurt 2006, 514-516, Rdn. 11,,juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2013 - 22 U 37/13

    Internationale Zuständigkeit eines englischen Insolvenzgerichts bei Verlegung des

    § 184 GVG gilt indes nicht für Beweismittel, so dass fremdsprachige Urkunden vom Gericht unmittelbar (d.h. ohne Anordnung einer Übersetzung) übersetzt und verwertet werden dürfen, wenn alle erkennenden Richter die Sprache verstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 16.01.2007, VIII ZR 82/06, MDR 2007, 791; BGH, Beschluss vom 02.03.1988, IVb ZB 10/88, NJW 1989, 1433; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.07.2005, 6 U 48/05, OLGR 2006, 514; Zöller-Lückemann, a.a.O., § 184 GVG, Rn 1; Zöller-Greger, a.a.O., § 142, Rn 17 mwN).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2008 - 6 U 52/07

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Irreführende Behauptung der

  • LG Berlin, 10.04.2018 - 102 O 140/17

    Wettbewerbsverstoß durch im Internet getätigter Werbeaussagen zu

  • LG Düsseldorf, 13.08.2014 - 12 O 164/14

    Irreführende Diätwerbung

  • LG Berlin, 22.03.2011 - 15 O 488/10

    Irreführende Werbung für eine Soft-Laser-Therapie zur Raucherentwöhnung

  • LG Berlin, 12.10.2016 - 102 O 73/16

    Medizinprodukt zur Gewichtsreduktion - Irreführende Werbung: Medizinprodukt für

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