Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 08.03.2006

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.04.2006 - I-15 U 180/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,585
OLG Düsseldorf, 26.04.2006 - I-15 U 180/05 (https://dejure.org/2006,585)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.04.2006 - I-15 U 180/05 (https://dejure.org/2006,585)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. April 2006 - I-15 U 180/05 (https://dejure.org/2006,585)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • JurPC

    BGB §§ 823, 1004; StGB § 185; TDG §§ 8, 11; MDStV §§ 6, 9
    Äußerungen in einem Internet-Forum

  • aufrecht.de

    Zur Haftung des Forenbetreibers bei Kenntnis des Verfassers eines rechtswidrigen Beitrages

  • stroemer.de

    Meinungsforum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung der Behauptung und Verbreitung nicht erweislich wahrer und beleidigender Tatsachen gegenüber Dritten in einem Internetforum; Inanspruchnahme des Betreibers eines Internetforums auf Sperrung bzw. Entfernung rechtwidriger Inhalte ; Inanspruchnahme des ...

  • foren-und-recht.de
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 823, 1004 BGB

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BGB § 1004 I analog; ; BGB § 823 I; ; BGB § 823 II; ; StGB § 185; ; TDG § 8 II 3; ; TDG § 11 Nr. 2; ; MDStV § 6 II 3; ; MDStV § 9 Nr. 2; ; StPO § 100 g; ; StPO § 100 h

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Internetforum - Unterlassungsansprüche von unwahren Tatsachenbehauptungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung für eine Schmähkritik - Unterlassungsanspruch gegen einen Forenbetreiber - Voraussetzungen für ein Meinungsforum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    Zur Haftung des Betreibers eines zu einem bestimmten Thema eingerichteten Internet-Meinungsforums für rechtswidrige Äußerungen Dritter. Grundsätzlich kein Unterlassungsanspruch gegen Betreiber, sondern vorrangige Haftung des Äußernden. Zum Auskunftsanspruch des ...

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Unterlassungsanspruch gegenüber Forenbetreiber - Haftung für fremden Forumsinhalt

  • heise.de (Pressebericht, 05.05.2006)

    Forenbetreiber haftet nur für anonyme Postings mit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Nachrangige Haftung von Forums-Betreibern bei Schmäsritik

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Internet-Foren als "besonders gefährliche Einrichtung"

  • beck.de (Leitsatz)

    Unterlassungshaftung des Betreibers eines Meinungsforums

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nachrangige Haftung von Forums-Betreibern bei Schmähkritik

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betreiber von Internetforen haften nicht für jeden rechtswidrigen Beitrag - Forenbetreiber haftet nur bei anonymen Beiträgen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 553
  • afp 2006, 267
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2006 - 15 U 180/05
    Sofern eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen, in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder des Meinens geprägt ist, wird sie als Werturteil und Meinungsäußerung in vollem Umfang vom Grundrecht des Art. 5 I GG geschützt (std. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 29.01.2002, VI ZR 20/01, NJW 2002, 1192 ff).
  • OLG München, 17.05.2002 - 21 U 5569/01

    Anwendbare Fassung des TDG bei Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2006 - 15 U 180/05
    Das OLG München diskutiert insoweit die Möglichkeit, dass ein deutlich angebrachter Disclaimer eine ausreichende Distanzierung darstellen könne, mit der Folge, dass die Grundsätze angewendet werden könnten, die für die "alten" Medien als Markt der Meinungen entwickelt worden seien (OLG München, AfP 2002, 522, 523 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2006 - 15 U 180/05
    Eine gemäß § 823 I BGB i.V.m. § 1004 I BGB analog, § 823 II BGB i.V.m. § 185 StGB zu unterlassende rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung stellen Meinungsäußerungen nur dann dar, wenn die Belange des Betroffenen durch ihren ehrverletzenden Gehalt in einem mit der Ausübung grundgesetzlich garantierter Meinungsfreiheit nicht mehr zu rechtfertigenden Maß tangiert sind (BVerfG NJW 1999, 1322, 1324; Palandt-Thomas, BGB, 65. Auflage 2006, § 823 Rz. 189 b).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2006 - 15 U 180/05
    Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen (BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; BGH Urt. v. 10.11.1994, I ZR 216/92, www.jurisweb.de S. 6 = NJW-RR 1995, 301 ff; BGH NJW 2000, 1036, 1038; BGH NJW 2005, 279, 283; Prinz/Peters, Medienrecht, Rz. 91; Burkhardt in: Wenzel, , a.a.O. Kap. 5 Rz. 97 f).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2006 - 15 U 180/05
    Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen (BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; BGH Urt. v. 10.11.1994, I ZR 216/92, www.jurisweb.de S. 6 = NJW-RR 1995, 301 ff; BGH NJW 2000, 1036, 1038; BGH NJW 2005, 279, 283; Prinz/Peters, Medienrecht, Rz. 91; Burkhardt in: Wenzel, , a.a.O. Kap. 5 Rz. 97 f).
  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2006 - 15 U 180/05
    Dies verweist auf die Grundsatzentscheidung des BGH, nach der dort, wo das Fernsehen als Veranlasser oder Verbreiter einer Äußerung zurücktritt und - etwa im Rahmen einer gar "live" ausgestrahlten Fernsehdiskussion - gewissermaßen nur als "Markt" der verschiedenen Ansichten und Richtungen in Erscheinung trete, es dem Wesen des Mediums und seiner Funktion widerspräche, es neben oder gar anstelle des eigentlichen Urhebers der Äußerung in Anspruch nehmen zu können (BGH, Urt. v. 06.04.1976, VI ZR 246/74, www.jurisweb.de Rz. 18 = BGHZ 66, 182 ff "Panorama").
  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 1917/04

    Verletzung des Grundrechts aus GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafrechtliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2006 - 15 U 180/05
    Ist danach eine Rechtsgutverletzung durch die Äußerung festzustellen, bedarf es regelmäßig einer Abwägung der durch die Äußerung beiderseits betroffene Interessen, nämlich einerseits der Meinungsfreiheit des sich Äußernden und andererseits des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des durch die Äußerung Betroffenen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.08.2005, 1 BvR 1917/04, NJW 2005, 3274 f).
  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92

    Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2006 - 15 U 180/05
    Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen (BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; BGH Urt. v. 10.11.1994, I ZR 216/92, www.jurisweb.de S. 6 = NJW-RR 1995, 301 ff; BGH NJW 2000, 1036, 1038; BGH NJW 2005, 279, 283; Prinz/Peters, Medienrecht, Rz. 91; Burkhardt in: Wenzel, , a.a.O. Kap. 5 Rz. 97 f).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2006 - 15 U 180/05
    Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen (BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; BGH Urt. v. 10.11.1994, I ZR 216/92, www.jurisweb.de S. 6 = NJW-RR 1995, 301 ff; BGH NJW 2000, 1036, 1038; BGH NJW 2005, 279, 283; Prinz/Peters, Medienrecht, Rz. 91; Burkhardt in: Wenzel, , a.a.O. Kap. 5 Rz. 97 f).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2006 - 15 U 180/05
    In der öffentlichen Auseinandersetzung muss auch Kritik hingenommen werden, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird, weil andernfalls die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses droht (BVerfG NJW 1991, 95, 96 = BVerfG Beschl. v. 26.06.1990, 1 BvR 1165/89, www.jurisweb.de).
  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in AfP 2006, 267 veröffentlicht ist, beurteilt den Beitrag des Autors "Katzenfreund" als Meinungsäußerung, die den Kläger in seiner Ehre verletze.
  • OLG Koblenz, 12.07.2007 - 2 U 862/06

    Zur Meinungsäußerung in Internetforen

    Der Betreiber eines Forums ist zwar nach nicht verpflichtet, den Kommunikationsvorgang zu überwachen, erhält er aber Kenntnis, so muss er die Sperrung oder Löschung des Vorgangs veranlassen (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 27.03.2007 - VI ZR 101/06 - OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 581).

    Der Betreiber eines Forums ist zwar nach nicht verpflichtet, den Kommunikationsvorgang zu überwachen, erhält er aber Kenntnis, so muss er die Sperrung oder Löschung des Vorgangs veranlassen (BGH Urteil vom 27.03.2007 - VI ZR 101/06 - OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 581).

  • OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 180/07

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers - bundesligaforen.de

    Auch das OLG Düsseldorf wendet § 11 Nr. 2 bzw. § 9 Nr. 2 MDStV, jetzt also § 10 TMG, auf Internetforen an ( MMR 06, 553, 555 ).
  • BVerfG, 03.01.2007 - 1 BvR 1936/05

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines

    Nach diesen Grundsätzen kann auch die Verantwortlichkeit des Betreibers für den Inhalt meinungsbildender Internetforen zu beurteilen sein (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2006, S. 553 [555]).
  • OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2119/06

    Zur Haftung des Betreibers einer Online-Handelsplattform für

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14.09.2005 - I-15 U 180/05 = CR 2006, 482, 484, auf das sich die Beklagte in diesem Zusammenhang bezogen hat (Schriftsatz vom 24.07.2006, S. 35), steht der Unterlassungsverurteilung im Streitfall nicht entgegen.
  • AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07

    Weitergabe von Daten zu IP-Adresse rechtswidrig

    Denn in vielen Fällen haben mehrere Personen, nicht nur der Inhaber der IP-Adresse, Zugriff auf einen Computer und könnten diesen genutzt haben (so zutreffend OLG Düsseldorf, Urt.v. 26.4.2006, MMR 2006, S. 553, 556).

    Auch dann, wenn dem Verletzten, wie hier, ein Unterlassungsanspruch zusteht, kann er vom Gegner die Erstattung der für eine Abmahnung aufgewendeten Anwaltskosten beanspruchen (so ausdrücklich OLG Düsseldorf, Urt.v. 26.4.2006, 15 U 180/05, zitiert nach juris, insoweit in MMR 2006, S. 553 nicht abgedruckt; ebenso AG Schwäbisch Gmünd, Urt.v. 22.11.1995, NJWE-WettbR 1996, S. 136, 137 bei unberechtigter Abmahnung aus angeblichem Urheberrecht).

  • OLG Hamburg, 02.07.2008 - 5 U 73/07

    Verantwortlichkeit von Rapidshare für Rechtsverletzungen Dritter

    Eine derartige Verpflichtung des Betreibers eines Meinungsforums hat etwa das OLG Düsseldorf unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten selbst im Bereich der Bekämpfung von Kinderpornographie ausdrücklich abgelehnt (OLG Düsseldorf MMR 06, 553, 555).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.05.2007 - 4 Sa 1/07

    Handelsvertreter - fristlose Kündigung - Internet-Forum - Ehrverletzung -

    Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 26.04.2006 (15 U 180/05 - zitiert nach Juris) entschieden, ein Unterlassungsanspruch bestehe jedenfalls dann, wenn dem Betroffenen die Identität des Verfassers eines Beitrags nicht bekannt sei.
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2008 - 4 U 86/07

    Verwertbarkeit der Auskunft eines Internet-Providers über die Zuordnung

    Einen solchen richterlichen Beschluss zur Erhebung der entsprechenden Daten - Zuordnung von IP-Nummern und Personen - hat es vorliegend nicht gegeben (vgl. zur Anwendung von § 100 g StPO bei Auskünften über die Zuordnung dynamischer IP-Nummern OLG Düsseldorf OLGR 2006, 581, 583; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 49. Auflage 2006, § 100 g StPO Rdn. 4; anders LG Hechingen, NJW-RR 2006, 1196 und - für die Rechtslage ab 01.01.2008 - wohl auch Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 51. Aufl. 2008, § 100 g StPO Rn. 5).
  • AG Düsseldorf, 22.05.2007 - 57 C 13831/06

    Zur Haftung des Providers für fremde Urheberrechtsverletzungen

    Können die Mitglieder (Partner) des Beklagten nur durch einen passwortgeschützten Bereich Inhalte auf der Internetplattform des Beklagten präsentieren, dann besteht die Verpflichtung zur Speicherung der Identitätsmerkmale bis 8 Wochen nach dem Entfernen der streitigen Eintrags (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2006, 553, 555).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 08.03.2006 - 2 W 158/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11542
OLG Schleswig, 08.03.2006 - 2 W 158/05 (https://dejure.org/2006,11542)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.03.2006 - 2 W 158/05 (https://dejure.org/2006,11542)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. März 2006 - 2 W 158/05 (https://dejure.org/2006,11542)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vorbereitung und Errichtung der Teilungserklärung als Aufgabe der Wohnungseigentümergesellschaft; Unterscheidung zwischend den Verpflichtungen der Bauherren und der Wohnungseigentümer; Gesellschaftszweck der herkömmlichen Bauherrengemeinschaft

  • Judicialis

    WEG § 16; ; BGB § 705

  • rechtsportal.de

    WEG § 16
    Zur Frage der Zurechnung von Aufwendungen für eine Wohnungseigentumsanlage zur Bauherrengemeinschaft oder der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zw. Bauherren- und Wohnungseigentümergemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 806
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 20.08.1998 - 2 Wx 79/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 08.03.2006 - 2 W 158/05
    Insbesondere trifft die Haftung für die Tragung der anteiligen Kosten nach dem Ausscheiden der früheren Wohnungseigentümer M. den Beteiligten zu 2., weil die Forderung erst mit den Wohnungseigentümerbeschlüssen vom 21.11.2003 - also nach der Erwerb durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung am 23.10.2003 - festgestellt und fällig geworden ist (BGHZ 104, 197, 202; HansOLG Hamburg MDR 1998, 1404; Weitnauer/Gottschalg a.a.O. § 16 Rn. 50 ff.).
  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.03.2006 - 2 W 158/05
    Insbesondere trifft die Haftung für die Tragung der anteiligen Kosten nach dem Ausscheiden der früheren Wohnungseigentümer M. den Beteiligten zu 2., weil die Forderung erst mit den Wohnungseigentümerbeschlüssen vom 21.11.2003 - also nach der Erwerb durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung am 23.10.2003 - festgestellt und fällig geworden ist (BGHZ 104, 197, 202; HansOLG Hamburg MDR 1998, 1404; Weitnauer/Gottschalg a.a.O. § 16 Rn. 50 ff.).
  • AG Bremen-Blumenthal, 08.03.2013 - 44 C 2032/12

    Ladungsfrist versäumt: Verwalter trägt die Kosten!

    Für die hier vertretene Auffassung spricht zudem, dass im Fall der Neuerrichtung einer WEG-Anlage der Zweck einer Bruchteilsgemeinschaft in Form einer Bauherrengemeinschaft bereits mit dem Vorliegen der hier geforderten Voraussetzungen erlischt (vgl. OLG Schleswig, ZMR 2006, 806).
  • AG Bremen, 08.03.2013 - 44 C 2032/12

    Missachtung der Ladungsfristen in der Teilungserklärung berechtigt zur Anfechtung

    Für die hier vertretene Auffassung spricht zudem, dass im Fall der Neuerrichtung einer WEG-Anlage der Zweck einer Bruchteilsgemeinschaft in Form einer Bauherrengemeinschaft bereits mit dem Vorliegen der hier geforderten Voraussetzungen erlischt (vgl. OLG Schleswig, ZMR 2006, 806).
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