Weitere Entscheidungen unten: OLG Schleswig, 26.04.2006 | KG, 28.03.2006

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.01.2006 - 20 W 195/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5951
OLG Frankfurt, 23.01.2006 - 20 W 195/03 (https://dejure.org/2006,5951)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.01.2006 - 20 W 195/03 (https://dejure.org/2006,5951)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Januar 2006 - 20 W 195/03 (https://dejure.org/2006,5951)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 7 Abs 3 WoEigG, § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 WoEigG, § 8 WoEigG
    Wohnungseigentümergemeinschaft: Begründung eines Sondernutzungsrechts bei Widerspruch zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan; Ausbau einer Dachfläche zur Dachterrasse auf Grund eines Sondernutzungsrechts

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 15 Abs. 1 (SNR)
    Auslegung bei Widerspruch zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan (Sondernutzungsrecht für Dachterrasse bzw. Loggia)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; WEG § 7 Abs. 3; ; WEG § 8; ; WEG § 10; ; WEG § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG : Bestimmtheitsgrundsatz - Widerspruch zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan - Sondernutzungsrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sondernutzungsrecht an Dachfläche: Umbau zur Dachterrasse?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit des Ausbaus einer Dachfläche zu einer Dachterrasse auf Grund der Einräumung eines Sondernutzungsrechts durch die Eigentümergemeinschaft; Grundbuch als Maßstab für Gegenstand und Inhalt von Wohnungseigentum; Auslegung des Inhalts einer Teilungserklärung nach ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2006 - 20 W 195/03
    Lassen sich der Text der Eintragungsbewilligung und die Angaben im Aufteilungsplan auch nicht durch eine Auslegung entsprechend §§ 133, 157 BGB in Einklang bringen und verbleibt somit ein nicht ausräumbarer Widerspruch, so ist ein Sondernutzungsrecht nicht entstanden (BGH NJW 1995, 2851, 2853 für das Sondereigentum; BayObLG DWE 2001, 71; OLG Düsseldorf WuM 2001, 617; OLG Hamm Rpfleger 2003, 574; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 15 Rdnr. 19; Palandt/Bassenge: WEG, 65. Aufl., § 5, Rdnr. 1 ; Weitnauer: WEG, 9. Aufl., § 15, Rdnr. 33; Staudinger/Rapp: WEG (2005), § 7, Rdnr. 19).
  • OLG Frankfurt, 07.03.2003 - 20 W 431/00

    Kostenverteilungsregelung in der Teilungserklärung: Auslegung des Begriffs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2006 - 20 W 195/03
    Umstände außerhalb der Erklärung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 10 Rdnr. 53; Palandt/Bassenge: BGB, 65. Aufl., § 10 WEG, Rdnr. 8; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl. § 10, Rdnr. 15, jeweils mit weiteren Hinweisen; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 07.03.2003 - 20 W 431/2000 -).
  • OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03

    Zur wirksamen Entstehung von Sondereigentum bei Widerspruch zwischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2006 - 20 W 195/03
    Lassen sich der Text der Eintragungsbewilligung und die Angaben im Aufteilungsplan auch nicht durch eine Auslegung entsprechend §§ 133, 157 BGB in Einklang bringen und verbleibt somit ein nicht ausräumbarer Widerspruch, so ist ein Sondernutzungsrecht nicht entstanden (BGH NJW 1995, 2851, 2853 für das Sondereigentum; BayObLG DWE 2001, 71; OLG Düsseldorf WuM 2001, 617; OLG Hamm Rpfleger 2003, 574; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 15 Rdnr. 19; Palandt/Bassenge: WEG, 65. Aufl., § 5, Rdnr. 1 ; Weitnauer: WEG, 9. Aufl., § 15, Rdnr. 33; Staudinger/Rapp: WEG (2005), § 7, Rdnr. 19).
  • OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99

    Rechtsfolgen fehlgeschlagener Begründung eines Sondernutzungsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2006 - 20 W 195/03
    Eine nachträgliche Annahme einer bestimmten Grenzziehung wäre willkürlich, weil sie im Aufteilungsplan keine hinreichende Grundlage hat (OLG Hamm Rpfleger 2000, 385; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 15 Rdnr. 19).
  • LG Köln, 10.03.2011 - 29 S 187/10

    Vorliegen einer unzumutbaren Beeinträchtigung von Wohnungseigentümern durch den

    Vor diesem Hintergrund verkennt die Kammer entgegen der Ansicht des Klägers ebenfalls nicht, dass entsprechend der durch diesen zitierten Entscheidungen des KG Berlin vom 14.09.1982 - 1 W 4779/81, OLG Frankfurt vom 06.04.2010 - 20 W 78/08 sowie vom 23.01.2006 - 20 W 195/03, dass mit der Einräumung eines Sondernutzungsrechtes an einer unbebauten Fläche der Charakter dieser Fläche als Gemeinschaftseigentum nicht geändert wird und mit der Einräumung eines Sondernutzungsrechtes nicht ohne weiteres auch die Zustimmung zur Bebauung verbunden ist (mit Verweis auf Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Auflage, § 22 Rn 141).
  • LG Köln, 10.03.2011 - 29 S 188/10
    Vor diesem Hintergrund verkennt die Kammer entgegen der Ansicht des Klägers ebenfalls nicht, dass entsprechend der durch diesen zitierten Entscheidungen des KG Berlin vom 14.09.1982 - 1 W 4779/81, OLG Frankfurt vom 06.04.2010 - 20 W 78/08 sowie vom 23.01.2006 - 20 W 195/03, dass mit der Einräumung eines Sondernutzungsrechtes an einer unbebauten Fläche der Charakter dieser Fläche als Gemeinschaftseigentum nicht geändert wird und mit der Einräumung eines Sondernutzungsrechtes nicht ohne weiteres auch die Zustimmung zur Bebauung verbunden ist (mit Verweis auf Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Auflage, § 22 Rn 141).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 26.04.2006 - 2 W 234/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4276
OLG Schleswig, 26.04.2006 - 2 W 234/05 (https://dejure.org/2006,4276)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.04.2006 - 2 W 234/05 (https://dejure.org/2006,4276)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. April 2006 - 2 W 234/05 (https://dejure.org/2006,4276)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 16 Abs. 2, 10; BGB § 313
    Kein Anspruch der Teileigentümer von Tiefgaragenstellplätzen auf Änderung der Gemein-schaftsordnung zur Freistellung von einer Beteiligung an den Kosten des Fahrstuhls, nur weil die Stellplatzeinheit ...

  • Wolters Kluwer

    Müllbeseitigungskosten als Kosten des gemeinschaftlichen Verbrauchs; Auslegung einer Teilungserklärung; Pflicht zur Zustimmung zu einer Änderung der Gemeinschaftsordnung; Verteilung von Aufzugskosten zwischen den Wohnungseigentümern und Teileigentümern

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gemeinschaftsordnung in WEG-Anlage - Änderung des Verteilungsschlüssels

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de

    WEG § 16 Abs. 2; BGB § 242
    WEG : Verpflichtung zur Zustimmung der Änderung einer Gemeinschaftsordnung - hier: Verteilungsschlüssel

  • ibr-online

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Müllabfuhr und Aufzug: Teileigentümer muss mitzahlen, auch ohne Mitbenutzung! (IMR 2006, 124)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 889
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.04.2006 - 2 W 234/05
    Deshalb liegen auch die Ausführungen der Beteiligten zu 1. über die Anwendbarkeit der Grundsätze der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.09.2003 - V ZB 21/03 - (NJW 2003, 3476) neben der Sache.

    Dies kommt in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben nach § 242 BGB verstoßend erscheinen lassen (BGH NJW 2003, 3476, 3477; BayObLG NZM 2002, 389; Senat, Beschluss vom 17.07.1996, NJWE-MietR 1997, 32, 33; Weitnauer/Lüke a.a.O. § 10 Rn. 52 m.w.Nw.).

  • OLG Schleswig, 17.07.1996 - 2 W 104/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 26.04.2006 - 2 W 234/05
    Dies kommt in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben nach § 242 BGB verstoßend erscheinen lassen (BGH NJW 2003, 3476, 3477; BayObLG NZM 2002, 389; Senat, Beschluss vom 17.07.1996, NJWE-MietR 1997, 32, 33; Weitnauer/Lüke a.a.O. § 10 Rn. 52 m.w.Nw.).
  • BayObLG, 23.08.2001 - 2Z BR 114/01

    Freistellung einzelner Räume von verbrauchsabhängigen Kosten

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.04.2006 - 2 W 234/05
    Dies kommt in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben nach § 242 BGB verstoßend erscheinen lassen (BGH NJW 2003, 3476, 3477; BayObLG NZM 2002, 389; Senat, Beschluss vom 17.07.1996, NJWE-MietR 1997, 32, 33; Weitnauer/Lüke a.a.O. § 10 Rn. 52 m.w.Nw.).
  • OLG Frankfurt, 13.04.2000 - 20 W 485/98

    Mündliche Verhandlung in Wohneigentumssachen; Abänderung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.04.2006 - 2 W 234/05
    Das gilt auch dann, wenn die Teilungserklärung - wie vorliegend mit § 14 Nr. 5 - eine sogenannte Öffungsklausel enthält (OLG Frankfurt NZM 2001, 140).
  • KG, 19.10.1998 - 24 W 3418/98
    Auszug aus OLG Schleswig, 26.04.2006 - 2 W 234/05
    Die Anspruchsvoraussetzungen sind allerdings eng auszulegen, weil die Kostenregelungen von besonderer Bedeutung für die Wirtschaftlichkeit des einzelnen Wohnungseigentums sind und jeder Wohnungseigentümer, der in eine Gemeinschaft eintritt, sich auf ihren Fortbestand verlassen darf (KG NZM 1999, 257).
  • BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83

    Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.04.2006 - 2 W 234/05
    Ein allgemeiner Grundsatz, wonach ein Wohnungs/Teileigentümer Kosten für solche Einrichtungen nicht zu tragen hat, die ihm persönlich keinen Nutzen bringen, besteht nicht (BGHZ 92, 18, 23 - Fahrstuhl in Mehrhausanlage; vgl. auch OLG Düsseldorf DWE 1986, 28 - Fahrstuhl und Erdgeschossbewohner; Weitnauer/Gottschalg a.a.O. § 16 Rn. 19; Palandt/Bassenge, WEG, 65 Aufl., § 16 Rn. 2).
  • BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.04.2006 - 2 W 234/05
    Entgegen der Auffassung der Beteiligen zu 1. spricht überdies manches dafür, dass die Kosten der gesamten Müllabfuhr auch nach § 16 Abs. 2 WEG zu den Kosten des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums gerechnet werden (vgl. BayObLGZ 1972, 150; Weitnauer/Gottschalg a.a.O.).
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Rechtsprechung
   KG, 28.03.2006 - 1 W 71/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5037
KG, 28.03.2006 - 1 W 71/06 (https://dejure.org/2006,5037)
KG, Entscheidung vom 28.03.2006 - 1 W 71/06 (https://dejure.org/2006,5037)
KG, Entscheidung vom 28. März 2006 - 1 W 71/06 (https://dejure.org/2006,5037)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Versagung der Akteneinsicht; Beschränkung der Akteneinsicht im Betreuungsverfahren; Rechtsmittel der Beschwerde gegen Verfügungen des Gerichts erster Instanz; Versagung der Akteneinsicht als Verfügung des Gerichts erster Instanz; Persönliche Einsicht ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einsicht in Akten und in Gutachten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 159
  • FamRZ 2006, 1228 (Ls.)
  • Rpfleger 2006, 467
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 04.10.2005 - 1 W 162/05

    Scheidungsverfahren: Fehlende Beschwerdebefugnis eines Ehegatten für Beschwerde

    Auszug aus KG, 28.03.2006 - 1 W 71/06
    Es ist in der jüngeren Rechtsprechung und in der Literatur anerkannt, dass gegen die Versagung der Akteneinsicht durch das Beschwerdegericht in entsprechender Anwendung von § 19 Abs. 1 FGG die Erstbeschwerde gegeben ist (Senat, FGPrax 2006, 18; BayObLG, FamRZ 2001, 1246; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1361; Keidel/Kahl, FGG, 15. Aufl., § 19, Rdnr. 25; Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 19 Rdnr. 18).

    Dieser Auffassung hat sich der Senat unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung angeschlossen (Senat, FGPrax 2006, 18; anders noch Senat, Rpfleger 1960, 375 m. kritischer Anm. von Keidel, Rpfleger 1960, 358 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 25 Wx 64/95
    Auszug aus KG, 28.03.2006 - 1 W 71/06
    Es ist in der jüngeren Rechtsprechung und in der Literatur anerkannt, dass gegen die Versagung der Akteneinsicht durch das Beschwerdegericht in entsprechender Anwendung von § 19 Abs. 1 FGG die Erstbeschwerde gegeben ist (Senat, FGPrax 2006, 18; BayObLG, FamRZ 2001, 1246; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1361; Keidel/Kahl, FGG, 15. Aufl., § 19, Rdnr. 25; Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 19 Rdnr. 18).

    Nach dieser Vorschrift kann in einem Betreuungsverfahren die Bekanntmachung von ärztlichen Gutachten ebenso wie die persönliche Anhörung des Betroffenen (§ 68 Abs. 2 FGG) dann unterbleiben, wenn nach ärztlichem Gutachten hiervon erhebliche Nachteile für die Gesundheit des Betroffenen zu besorgen sind (OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1361; BayObLG, FamRZ 1994, 1059 und Rpfleger 1979, 422; Bienwald, Betreuungsrecht, 4. Aufl., FGG § 68b Rdnr. 90).

  • BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 293/93

    Rechtliches Gehör; Beschwerdegericht; Vortrag; Eingehen; Sachverständiger;

    Auszug aus KG, 28.03.2006 - 1 W 71/06
    Nach dieser Vorschrift kann in einem Betreuungsverfahren die Bekanntmachung von ärztlichen Gutachten ebenso wie die persönliche Anhörung des Betroffenen (§ 68 Abs. 2 FGG) dann unterbleiben, wenn nach ärztlichem Gutachten hiervon erhebliche Nachteile für die Gesundheit des Betroffenen zu besorgen sind (OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1361; BayObLG, FamRZ 1994, 1059 und Rpfleger 1979, 422; Bienwald, Betreuungsrecht, 4. Aufl., FGG § 68b Rdnr. 90).
  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus KG, 28.03.2006 - 1 W 71/06
    In diesem Fall ist das rechtliche Gehör des Betroffenen durch die Bestellung eines Verfahrenspflegers gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 FGG sicherzustellen (BayObLG, FamRZ 1993, 1489).
  • BayObLG, 15.02.2000 - 3Z BR 403/99
    Auszug aus KG, 28.03.2006 - 1 W 71/06
    Es ist in der jüngeren Rechtsprechung und in der Literatur anerkannt, dass gegen die Versagung der Akteneinsicht durch das Beschwerdegericht in entsprechender Anwendung von § 19 Abs. 1 FGG die Erstbeschwerde gegeben ist (Senat, FGPrax 2006, 18; BayObLG, FamRZ 2001, 1246; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1361; Keidel/Kahl, FGG, 15. Aufl., § 19, Rdnr. 25; Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 19 Rdnr. 18).
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