Rechtsprechung
   OLG Jena, 30.11.2005 - 6 U 906/04   

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https://dejure.org/2005,1287
OLG Jena, 30.11.2005 - 6 U 906/04 (https://dejure.org/2005,1287)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.11.2005 - 6 U 906/04 (https://dejure.org/2005,1287)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. November 2005 - 6 U 906/04 (https://dejure.org/2005,1287)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    EG Art. 87; GmbHG § 30; GmbHG § 31; GmbHG § 32a Abs. 3; InsO §§ 129 ff
    Beihilfeverbot; Kapitalersatzrecht; Kleingesellschafterprivileg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtung des deutschen Kapitalerhaltungsrechts und Insolvenzrechts im Rahmen der Rückforderung europarechtswidrig gewährter Beihilfen; Auslegung einer empfangsbedürftigen Willenserklärung; Rechtswidrigkeit einer Beihilfe wegen fehlender Notifizierung; Voraussetzungen ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Europäische Beihilfen in der Insolvenz

  • Judicialis

    EG Art. 87; ; GmbHG § 30; ; GmbHG § 31; ; GmbHG § 32a Abs. 3; ; InsO §§ 129 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung europarechtswidrig gewährter Beihilfen - Beihilfeverbot; Kapitalersatzrecht; Kleingesellschafterprivileg

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen unter Verstoß gegen europäisches Beihilfenverbot ? Beihilfenrückforderung im Insolvenzfall durch Anmeldung der Rückforderung zur Insolvenztabelle ? Keine Anwendung des Kleingesellschafterprivilegs bei Verstrickung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1043 (Ls.)
  • ZIP 2005, 2218
  • WM 2006, 222
  • DB 2006, 95
  • NZG 2006, 393
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2005 - 6 U 906/04
    Soweit daher nationales Recht einer Rückforderung europarechtswidrig geleisteter Beihilfen tatsächlich entgegenstehen würde, ist es nicht anzuwenden (EuGH Urt. v. 21.03.1990 - Rs C-142/87 Slg. 1990, I-959, 1018ff.; EuGH Urt. v. 02.02.1989 - Rs 94/87 (Kommission/Deutschland), EuZW 1990, 387; Cremer in Calliess/Ruffert, EG 2. Auflage, Art. 88 Rn. 22).

    Im Falle der Insolvenz des Beihilfeempfängers komme der Staat seiner Rückforderungspflicht dadurch nach, dass er seine Forderung zur Tabelle anmeldet und seine sonstigen Gläubigerrechte in der Insolvenz geltend macht (EuGH Urt. v. 21.03.1990 - Rs C-142/87 Slg. 1990, I-959, 1018f).

    Der EuGH geht dabei offensichtlich nicht davon aus, dass die Forderung auf Rückzahlung der Beihilfe als bevorrechtigte Forderung zu behandeln ist (EuGH Urt. v. 21.03.1990 - Rs C-142/87 Slg. 1990, I-959, 1018f).

    Indem das begünstigte Unternehmen vom Markt verschwindet, wird der Wettbewerbsvorteil beseitigt und damit dem Rückforderungszweck genüge getan (EuGH, Urt. v. 15.1.1986 - Rs 52/84, Slg. 1986, 89, Rz. 14 - Kommission/Belgien, EuGH, Urt. v. 21.3.1990- Rs C-142/87, Slg. 1990, I-959, Rz. 60 - 62 - Belgien/Kommission, "Tubemeuse").

  • LG Erfurt, 07.09.2004 - 1 HKO 260/02

    Voraussetzungen der Erstattung der Zahlung einer Insolvenzschuldnerin an die

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2005 - 6 U 906/04
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des LG Erfurt vom 7.9.2004 - 1 HKO 260/02 wie folgt abgeändert:.

    die Beklagte unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Erfurt vom 07.09.2004 (Az.:1 HKO 260/02) zu verurteilen, an den Kläger zur Masse 18.821.876,13 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins aus 12.424.392,71 EUR seit dem 29.02.2000, aus 1.562.707,39 EUR seit dem 14.08.2000 aus 654.094,39 EUR seit dem 13.09.2000 sowie aus 4.180.681,64 EUR seit dem Rechtshängigkeit zu zahlen.

    unter Zurückweisung der Berufung das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 07.09.2004 (Az.:1 HKO 260/02) insoweit abzuändern, als die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger EUR 2.216.801,78 nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 16. Juli 2001 zu zahlen.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-277/00

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2005 - 6 U 906/04
    Die Rückforderung muss den Vorteil beseitigen, den der Beihilfeempfänger gegenüber seinen Konkurrenten durch die Beihilfe erlangt hat (EuGH Urt. v. 04.04.1995 - Rs C-350/93 Slg. 1995, I-699; EuGH Urt. v. 29.04.2004 - Rs C-277/00 (System Microelectronic Innovation GmbH), ZIP 2004, 1013, 1018).

    Der EuGH hat vielmehr ausdrücklich anerkannt, dass die Wiederherstellung der früheren Lage und die Beseitigung der aus den rechtswidrig gezahlten Beihilfen resultierenden Wettbewerbsverzerrung auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens durch die Anmeldung der Rückforderung zur Tabelle erfolgen könne (EuGH Urt. v. 29.04.2004 - Rs C277/00 (SMI) ZIP 2004, 1013, 1019).

  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 66/03

    Rückforderung von Finanzierungshilfen eines Aktionärs; Anwendbarkeit der

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2005 - 6 U 906/04
    Unterhalb dieser Schwelle könnte eine unternehmerische Beteiligung nur dann gegeben sein, wenn der Aktienbesitz dem Gesellschafter in Verbindung mit weiteren Umständen Einfluss auf die Unternehmensleitung sichert und er ein entsprechendes unternehmerisches Interesse erkennen lässt (BGHZ 90, 381, 391; BGH ZIP 2005, 1316).

    Dafür soll aber nicht genügen, dass der Gesellschafter Aufsichtsratvorsitzender oder Vorstandsvorsitzender war (BGH ZIP 2005, 1316).

  • EuGH, 15.01.1986 - 52/84

    Kommission / Belgien

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2005 - 6 U 906/04
    cc) Auch das Recht der Kapitalerhaltung bzw. hier des Kapitalersatzes dürfen eine Rückforderung im Ergebnis nicht unmöglich machen (so auch Generalanwalt Lenz in seinem Schlussvortrag in der Sache Kommission/Belgien: EuGH Urt. v. 15.01.1986 - Rs 52/84 Slg. 1986, 89, 99).

    Indem das begünstigte Unternehmen vom Markt verschwindet, wird der Wettbewerbsvorteil beseitigt und damit dem Rückforderungszweck genüge getan (EuGH, Urt. v. 15.1.1986 - Rs 52/84, Slg. 1986, 89, Rz. 14 - Kommission/Belgien, EuGH, Urt. v. 21.3.1990- Rs C-142/87, Slg. 1990, I-959, Rz. 60 - 62 - Belgien/Kommission, "Tubemeuse").

  • BGH, 23.02.2004 - II ZR 207/01

    Anforderungen an eine positive Fortbestehensprognose

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2005 - 6 U 906/04
    Eine anhaltende rechnerische (bilanzielle) Überschuldung ist jedoch bei objektiver wirtschaftlicher Betrachtung ein wesentlicher Indikator nicht nur für eine (rechtliche) Überschuldung, sondern erst recht für das vorgelagerte Stadium der Kreditunwürdigkeit (BGH Urteil v. 23.02.2004 - II ZR 207/01, ZIP 2004, 1049, 1052).

    Deshalb ist anzunehmen, dass der Gesellschafter die wirtschaftlichen Umstände, welche die Umqualifizierung seiner Forderungen in funktionales Eigenkapital begründen, erkannt hat oder jedenfalls hätte kennen können (BGH Urteil v. 23.02.2004 - II ZR 207/01, ZIP 2004, 1049, 1052f).

  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 213/77

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen in der GmbH & Co. KG

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2005 - 6 U 906/04
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes können Darlehen und ähnliche Leistungen, die ein Gesellschafter der sonst nicht mehr lebensfähigen GmbH anstelle von Eigenkapital zuführt oder belässt, wie gebundenes Stammkapital nach den Vorschriften der §§ 30, 31 GmbH zu behandeln sein (BGHZ 76, 326 = NJW 1980, 1524, 1524).

    Insolvenzreife (also Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) ist hierfür keine notwendige Bedingung (grundlegend BGHZ 76, 326, 330 = NJW 1980, 1524, 1525; Lutter/Hommelhoff GmbHG 16. Aufl. § 32a/b, Rn. 19 m.w.N.).

  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 53/03

    Unwirksamkeit der Gewährung einer Beihilfe; Verzinsung des

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2005 - 6 U 906/04
    Art. 88 Abs. 3 S. 3 EG ist ein Verbotsgesetz i.S.v. § 134 BGB (BGH ZIP 2004, 498, 499).

    Daher war die Gewährung der Beihilfe gemäß § 134 BGB i.V.m. Art. 88 Abs. 3 S. 3 EG nichtig (BGH ZIP 2004, 498, 499).

  • EuGH, 04.04.1995 - C-350/93

    Kommission / Italien

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2005 - 6 U 906/04
    Die Rückforderung muss den Vorteil beseitigen, den der Beihilfeempfänger gegenüber seinen Konkurrenten durch die Beihilfe erlangt hat (EuGH Urt. v. 04.04.1995 - Rs C-350/93 Slg. 1995, I-699; EuGH Urt. v. 29.04.2004 - Rs C-277/00 (System Microelectronic Innovation GmbH), ZIP 2004, 1013, 1018).
  • BGH, 11.07.2005 - II ZR 285/03

    Zeitliche Geltung der Begrenzung der Eigenkapitalersatzregeln; Maßgeblicher

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2005 - 6 U 906/04
    Er hat sich nämlich in seiner Entscheidung vom 27.11.2000 dahingehend geäußert, dass die Neuregelung aufgrund ihres gesetzesändernden Charakters nicht rückwirkend, sondern nur auf solche Tatbestände des Kapitalersatzrechts anzuwenden sei, die nach dem Inkrafttreten der Regelung am 24.04.1998 verwirklicht wurden (BGH ZIP 2001, 115 m. Anm. v. Gerkan EWiR 2001, 379); diese Auffassung wurde in der Entscheidung vom 11.7.2005 nochmals ausdrücklich bestätigt (BGH ZIP 2005, 1638).
  • EuG, 19.10.2005 - T-318/00

    Freistaat Thüringen / Kommission - Staatliche Beihilfen - Missbräuchliche

  • BGH, 27.11.2000 - II ZR 179/99

    Eigenkapitalersetzende Wirkung bei Verbundenheit eines Gesellschafters mit dem

  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 171/83

    Begriff des beherrschenden Einflusses; Behandlung kapitalersetzender

  • BGH, 12.07.1999 - II ZR 87/98

    Begriff der Krise; Darlegungs- und Beweislast der Gesellschaft in einem

  • BGH, 13.07.1992 - II ZR 269/91

    Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH

  • EuGH, 02.02.1989 - 94/87

    Kommission / Deutschland

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 322/98

    Schriftform des Beitritts zu einem Kreditvertrag

  • BGH, 29.03.1973 - II ZR 25/70

    Haftung für überhöhte Entnahmen in der GmbH & Co. KG

  • BGH, 27.09.1976 - II ZR 162/75

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen bei GmbH & Co. KG

  • BGH, 29.03.1990 - IX ZR 134/89

    Übertragung des Eigentums an Bargeld

  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87

    Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen

  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

  • BGH, 02.04.2001 - II ZR 261/99

    Ermittlung der Überschuldung

  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 191/99

    Eigenkapitalersetzende Gebrauchsüberlassung; Nachweis der Überschuldung

  • EuGH, 11.12.1973 - 120/73

    Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

  • EuG, 28.09.2004 - T-310/00

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DAS VERBOT DES

  • BGH, 05.07.2007 - IX ZR 221/05

    Behandlung eigenkapitalersetzender Darlehen in der Insolvenz der Gesellschaft bei

    (5) Entschiede man anders (vgl. OLG Jena WM 2006, 222), wäre es für den Mitgliedstaat ein Leichtes, seine Verpflichtung zur Rückforderung rechtswidrig gewährter Beihilfen zu umgehen, indem er sich zum Gesellschafter macht.
  • BGH, 05.07.2007 - IX ZR 256/06

    Anfechtbarkeit der Rückzahlung einer Beihilfe in der Insolvenz des Empfängers

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in WM 2006, 222 (mit Anm. Cranshaw DZWiR 2006, 185 und Breitling/Grüter EWiR 2006, 435) veröffentlicht ist, hat ausgeführt: .
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.07.2006 - 11 U 254/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2398
OLG Celle, 13.07.2006 - 11 U 254/05 (https://dejure.org/2006,2398)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.07.2006 - 11 U 254/05 (https://dejure.org/2006,2398)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - 11 U 254/05 (https://dejure.org/2006,2398)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • autokaufrecht.info

    Zeitspanne zwischen Produktion und Erstzulassung als Mangel eines Gebrauchtwagens

  • openjur.de

    Sachmangel beim Gebrauchtwagenkauf: Wesentliches Auseinanderfallen von Herstellungsdatum und Erstzulassung eines Vorführwagens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Starke Divergenz zwischen Produktionsdatum und Erstzulassung als Sachmangel bei einem Gebrauchtwagenkauf

  • verkehrslexikon.de

    Wesentliches Auseinanderfallen von Herstellungsdatum und Erstzulassung eines Vorführwagens

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Starke Divergenz zwischen Produktionsdatum und Erstzulassung als Sachmangel bei einem Gebrauchtwagenkauf

  • verkehrsrechtsforum.de

    Bei einem Gebrauchtwagenkauf kann das wesentliche Auseinanderfallen von Produktionsdatum und Erstzulassung einen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB begründen.

  • autokaufrecht-frankfurt.de

    Gebrauchtwagenkauf: Wesentliches Auseinanderfallen von Herstellungsdatum und Erstzulassung

  • Judicialis

    BGB § 434 Abs. 1 Satz 1

  • RA Kotz

    Herstellungs- und Erstzulassungsdatum beim Gebrauchtwagenkauf: Sachmangel bei Auseinanderfallen?

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    BGB § 434 Abs. 1 Satz 1
    Herstellungsdatum als Sachmangel beim Gebrauchtwagenkauf

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wesentliches Auseinanderfallen von Herstellungsdatum und Erstzulassung eines Vorführwagens

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sachmangel im Gebrauchtwagenkauf: Herstellungsdatum fast zwei Jahre vor Erstzulassung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Autokauf: Erhebliche Zeitspanne zwischen Produktionsdatum und Erstzulassung ist ein Sachmangel - Zeitraum von fast 2 Jahren berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Produktion und Erstzulassung - Wie alt darf ein Gebrauchter sein?

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 26.05.2004 - 1 U 10/04

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Beschaffenheitsvereinbarung bei Aufnahme des

    Auszug aus OLG Celle, 13.07.2006 - 11 U 254/05
    Bei einem Gebrauchtwagenkauf kann das wesentliche Auseinanderfallen von Produktionsdatum und Erstzulassung einen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB begründen (Anschluss an OLGR Celle 1998, 160 und OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456).

    Der Käufer eines Gebrauchtfahrzeuges könne deshalb ebenfalls grundsätzlich davon ausgehen, dass das Produktionsdatum des Fahrzeugs einigermaßen zeitnah zur Erstzulassung liege (OLGR Celle 1998, 160 und OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456).

  • OLG Celle, 26.02.1998 - 7 U 58/97
    Auszug aus OLG Celle, 13.07.2006 - 11 U 254/05
    Bei einem Gebrauchtwagenkauf kann das wesentliche Auseinanderfallen von Produktionsdatum und Erstzulassung einen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB begründen (Anschluss an OLGR Celle 1998, 160 und OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456).

    Der Käufer eines Gebrauchtfahrzeuges könne deshalb ebenfalls grundsätzlich davon ausgehen, dass das Produktionsdatum des Fahrzeugs einigermaßen zeitnah zur Erstzulassung liege (OLGR Celle 1998, 160 und OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456).

  • BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 227/02

    Zur Frage, wann ein Kraftfahrzeug noch fabrikneu ist

    Auszug aus OLG Celle, 13.07.2006 - 11 U 254/05
    Im Regelfalls sei deshalb davon auszugehen, dass eine Lagerzeit von mehr als zwölf Monaten die Fabrikneuheit eines Kraftfahrzeugs im Rechtssinne beseitige (NJW 2004, 160; vgl. auch OLGR Köln, 2005, 9).
  • BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 191/15

    Kein Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines

    (a) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird teilweise die Auffassung vertreten, die vom Senat zum Kauf eines Neuwagens angestellten Erwägungen seien grundsätzlich auch auf einen Gebrauchtwagenkauf zu übertragen, sei es bezüglich einer Beschaffenheitsvereinbarung (OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456, 2457; OLG Nürnberg, NJW 2005, 2019, 2020), sei es bei der Bestimmung der üblichen Beschaffenheit (OLG Celle, OLGR 2006, 670, 671; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 398, 399).

    Wie die der zitierten Senatsrechtsprechung und den von der Revision in Bezug genommenen obergerichtlichen Entscheidungen zugrunde liegenden Sachverhalte (OLG Schleswig, aaO, S. 712; OLG Düsseldorf, aaO, S. 398; KG Berlin, aaO Rn. 5 ff; OLG Celle, OLGR 2006, 670 f.; OLG Karlsruhe, aaO S. 2456; OLG Braunschweig, NJW-RR 2005, 1508) belegen, sind Personenkraftfahrzeuge mit längerer Standzeit vor Erstzulassung auf dem Gebrauchtwagenmarkt ein durchaus verbreitetes Phänomen.

  • BGH, 15.09.2010 - VIII ZR 61/09

    Zum Begriff "Vorführwagen" beim Autokauf

    Denn aus den von der Revision angeführten Entscheidungen (OLG Celle, OLGR 1998, 160, und OLGR 2006, 670; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456; OLG Nürnberg, NJW 2005, 2019; vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 398) ist für den vorliegenden Fall schon deshalb nichts herzuleiten, weil sie sich nicht mit den Besonderheiten eines Vorführwagens befassen, zu denen unter anderem der Umstand zählt, dass Vorführwagen häufig nicht für den Straßenverkehr zugelassen werden.
  • OLG Braunschweig, 23.07.2015 - 9 U 2/15

    Lange Standzeit zwischen Herstellung und Erstzulassung als Sachmangel eines

    Die zu einer mangelbegründenden Standzeit bei Gebrauchtfahrzeugen ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen lassen sich aufgrund der jeweils zugrunde liegenden Sachverhalte nicht verallgemeinern ( Gewährleistungsanspruch bejaht : OLG Düsseldorf, Urteil v. 16.06.2008 - 1 U 231/07: Herstellung 31 Monate vor Erstzulassung, 10 km Laufleistung und 2 Monate seit Erstzulassung bei Verkauf an Kläger, Sachmangel bejaht; OLG Celle, Urteil v. 13.07.2006 - 11 U 254/05: Herstellung 23 Monate vor Erstzulassung, 10 km Laufleistung und 9 Monate seit Erstzulassung bei Verkauf an Kläger als "Vorführwagen", Sachmangel bejaht; OLG Karlsruhe, Urteil v. 26.05.2004 - 1 U 10/04: Herstellung 5 ½ Jahre vor Erstzulassung, dort indes arglistiges Verschwiegen; OLG Oldenburg, Urteil v. 28.10.2005 - 6 U 155/05: Herstellung 2 ½ Jahre vor Erstzulassung, wobei im konkreten Fall eine arglistige Täuschung bejaht und die Mangelhaftigkeit nicht explizit angesprochen worden ist; OLG Nürnberg, Urt. v. 21.03.2005 - 8 U 2366/04: Herstellung 13 Monate vor Erstzulassung, 600 km Laufleistung und 11 Monate seit Erstzulassung bei Verkauf, dort aber unzutreffendes Modelljahr als Beschaffenheit vereinbart; Gewährleistungsanspruch und Sachmangel verneint : OLG Schleswig, Urteil v. 25.11.2008 - 3 U 39/07: Herstellung 14 Monate vor Erstzulassung, Erstveräußerung als "Lagerfahrzeugmodell"; OLG Braunschweig, Urteil v. 07.07.2005 - 2 U 128/04: Herstellung 27 Monate vor Erstzulassung, Verkauf als "Lagerfahrzeug"; KG Berlin, Beschluss v. 13.01.2011 - 8 U 97/10: Herstellung 14 ½ Monate vor Erstzulassung, Laufleistung 35.240 km bei Kauf durch dortigen Kläger).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 231/07

    Zeitspanne zwischen Herstellung und Erstzulassung als Mangel eines

    Nach Ansicht des OLG Karlsruhe (NJW 2004, 2456) liegt in der Aufnahme des Datums der Erstzulassung in den Vertragstext die konkludente Vereinbarung, dass das Datum der Herstellung "jedenfalls nicht mehrere Jahre davon abweicht" (ebenso OLG Nürnberg NJW 2005, 2019; OLG Celle SVR 2006, 463; LG Bautzen, DAR 2006, 281; siehe auch OLG Oldenburg MDR 2006, 630).
  • OLG Schleswig, 25.11.2008 - 3 U 39/07

    Standzeit vor Erstzulassung als Mangel beim Gebrauchtwagenkauf

    Diesem Weg ist auch das OLG Celle in seinem Urteil vom 13. Juli 2006 (OLGR Celle 2006, 670 f) gefolgt.
  • OLG Celle, 11.06.2008 - 7 U 226/07

    Mangelhaftigkeit eines Neufahrzeugs bei 18-monatigem Zeitablauf zwischen dem

    Aber auch allgemein beim Kauf eines Gebrauchtwagens kann der Käufer bei Fehlen ausdrücklicher Altersangaben berechtigterweise erwarten, dass das Baujahr nicht wesentlich von dem Datum der Erstzulassung abweicht (OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456. OLG Celle, OLGR 2006, 670).
  • LG Dortmund, 11.03.2008 - 3 O 452/07

    Alter eines Hauses als Kriterium für die Beschaffenheit des Verkaufsobjekts im

    Insoweit gilt dem Grunde nach auch für gebrauchte Immobilien angesichts des Alterungsprozesses nichts anderes was auch in ständiger Rechtsprechung zu Kraftfahrzeugen entschieden ist (vgl. OLG Celle, Urteil vom 13.07.2006 11 U 254/05; OLG Karlsruhe NJW 2004, 2456; OLG Nürnberg NJW 2005 2019 ff.
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2010 - 22 U 168/09

    Keine Mangelhaftigkeit eines Wohnmobils wegen zu langer Standzeit

    v. 13.07.2006 - 11 U 254/05, SVR 2006, 463: verneinend hinsichtlich einer Abweichung von 1 Jahr und 11 Monaten).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2010 - 22 U 168/09
    Die von der Rechtsprechung bisher entschiedenen Fälle behandeln dabei allerdings Pkws, bei denen die Zeitspanne von 12 Monaten erheblich überschritten wurde (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 398: 31 Monate; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456: 5 Jahre und 6 Monate; OLG Celle, SVR 2006, 463 verneinend hinsichtlich einer Abweichung von 1 Jahr und 11 Monaten).
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Rechtsprechung
   OLG München, 15.03.2006 - 7 U 1504/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13186
OLG München, 15.03.2006 - 7 U 1504/06 (https://dejure.org/2006,13186)
OLG München, Entscheidung vom 15.03.2006 - 7 U 1504/06 (https://dejure.org/2006,13186)
OLG München, Entscheidung vom 15. März 2006 - 7 U 1504/06 (https://dejure.org/2006,13186)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz eines Transportschadens bei einem Handelsgeschäft; Umfang der Haftung eines Versenders bei Abbedingung einer ihm obliegenden Verpackungspflicht ; Voraussetzungen für einen Haftungsausschluss; Berücksichtigung eines Mitverschuldensanteils bei der ...

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Frachtführers bei Übernahme der Verpackungspflicht

  • Judicialis

    HGB § 425 Abs. 1; ; HGB § 425 Abs. 2; ; HGB § 427 Abs. 1 Nr. 7; ; HGB § 429; ; HGB § 430; ; ZPO § 286; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de

    Vereinbarung der Verpflichtung des Frachtführers zur Verpackung von Transportgut; Mitverschulden des Absenders

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus OLG München, 15.03.2006 - 7 U 1504/06
    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass Ursächlichkeit bzw. Mitursächlichkeit, anders als das Erstgericht meint, nicht naturwissenschaftliche Belegbarkeit und Gewissheit voraussetzen, sondern anhand juristischer Maßstäbe festzustellen ist (vgl. BGH NJW-RR 2005, 897).
  • BGH, 16.02.2012 - I ZR 150/10

    Haftung des Fixkostenspediteurs: Verletzung einer speditionellen Nebenpflicht;

    Von diesem Grundsatz kann allerdings durch Parteivereinbarung abgewichen werden (OLG München, TranspR 2006, 355, 357; MünchKomm.HGB/Czerwenka aaO § 411 Rn. 5; Reuschle in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn aaO § 411 Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2015 - 18 U 185/14

    Haftung des Frachtführers für die Beschädigung einer transportierten Maschine

    Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass zwischen der Versicherungsnehmerin der Klägerin und der Beklagten keine von § 411 Abs. 1 Satz 1 HGB abweichende Vereinbarung der Verpackungspflicht getroffen worden ist (anders insoweit der Fall des OLG München, Urt. v. 15.03.2006 - 7 U 1504/06, Juris).

    Dies gilt auch mit Blick auf die zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Urt. v. 15.03.2006 - 7 U 1504/06, Juris).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.03.2006 - I-24 U 132/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5716
OLG Düsseldorf, 21.03.2006 - I-24 U 132/05 (https://dejure.org/2006,5716)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.03.2006 - I-24 U 132/05 (https://dejure.org/2006,5716)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. März 2006 - I-24 U 132/05 (https://dejure.org/2006,5716)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Zahlung von Mietzinsen; Bedingungen für die Wirksamkeit einer durch einen Mieter ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung; Notwendigkeit eines wiederholten Abhilfeverlangens

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1; ; BGB § ... 278; ; BGB § 543 Abs. 1; ; BGB § 543 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1; ; BGB § 543 Abs. 3; ; BGB § 543 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 543 Abs. 3 Satz 2 Ziff. 1; ; BGB § 543 Abs. 3 Satz 2 Ziff. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung gemäß § 543 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Außerordentliche Kündigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gefährdung der Energie- und Wasserversorgung - Arzt kann fristlos kündigen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Gewerbemietvertrag: Sperrung der Energieversorgung rechtfertigt fristlose Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Außerordentliche Kündigung des Mieters wegen Gefährdung der Energie- und Wasserversorgung? (IMR 2007, 10)

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.10.2005 - 2 Sch 1/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10367
OLG Koblenz, 06.10.2005 - 2 Sch 1/05 (https://dejure.org/2005,10367)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.10.2005 - 2 Sch 1/05 (https://dejure.org/2005,10367)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - 2 Sch 1/05 (https://dejure.org/2005,10367)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Vollstreckbarkeitserklärung eines Schiedsspruchs; Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften durch das Schiedsgericht

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 308 ZPO, § 1060 Abs. 1 ZPO, § 1059 Abs. 2 Nr. 1 lit. d ZPO
    Aufhebungs-/Anerkennungs-/Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Schiedsspruch, inländisch; - AufhebungAufhebungsgründe Versagungsgründe: - ultra petita; - nicht ordnungsgemäßes Verfahren

  • Judicialis

    ZPO § 1059 Abs. 2 Nr. 1 d; ; ZPO § 1060 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 1059 Abs. 2 Nr. 1 d; ZPO § 1060 Abs. 1
    Vollstreckbarkeitserklärung des Schiedsspruchs nach § 1060 Abs. 1 ZPO - Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften

  • ibr-online

    Keine Vollstr. bei Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften wegen Nichtberücksichtigung von Anträgen (IBR 2006, 652)

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