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   OLG Jena, 11.10.2005 - 8 U 849/04   

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OLG Jena, 11.10.2005 - 8 U 849/04 (https://dejure.org/2005,5665)
OLG Jena, Entscheidung vom 11.10.2005 - 8 U 849/04 (https://dejure.org/2005,5665)
OLG Jena, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - 8 U 849/04 (https://dejure.org/2005,5665)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechnung mit einer Werklohnforderung wegen der Lieferung mangelhaften Materials durch einen dritten Unternehmer; Bestehen eines Schadensersatzanspruchs durch Mehrkosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen bedingt durch mangelhafte Arbeiten; Begründung eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werklohn-Anspruchsgrundlage bei Verzögerung durch Vorunternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verzögerung durch Vorunternehmer: Anspruch des Folgeunternehmers gegen Auftraggeber aus § 2 Nr. 5 VOB/B? (IBR 2005, 658)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch aus § 642 BGB: Auf den Verzugszeitraum beschränkt? (IBR 2006, 14)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 510
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

    Auszug aus OLG Jena, 11.10.2005 - 8 U 849/04
    Das in § 256 Abs. 1 ZPO für die allgemeine Feststellungsklage vorausgesetzte rechtliche Interesse an der alsbaldigen Feststellung wird insoweit durch die Vorgreiflichkeit des festzustellenden Rechtsverhältnisses ersetzt (vgl. z. B. BGHZ 69, S. 37 ff.).

    Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang insbesondere die prozessökonomische Zielsetzung der Zwischenfestellungsklage (vgl. BGH NJW 1977, S. 1637; WM 1979, S, 706 f.; MünchKomm-Lüke, Rn, 76 zu § 256 ZPO),.

    Aus den genannten prozessökonomischen Erwägungen heraus jedoch hat insbesondere der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, der der Senat folgt, eine Zwischenfeststellungsklage stets dann zugelassen, wenn mit der Hauptklage mehrere Ansprüche aus demselben Rechtsverhältnis verfolgt werden, selbst wenn sie in ihrer Gesamtheit alle denkbaren Ansprüche erschöpfen (auch z.B. bei Klage und Widerklage), da insoweit die Möglichkeit von Teilurteilen besteht und die Zwischenfeststellung grundlegende Bedeutung für das Schlussurteil haben kann (BGHZ 69, S. 37 ff.; WM 1979, S. 706 f.; vgl. auch Zöller, Rn. 26 zu § 256 ZPO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Rn. 114 zu § 256 ZPO).

  • BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98

    Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke

    Auszug aus OLG Jena, 11.10.2005 - 8 U 849/04
    Auch wenn Bauzeitenpläne als verbindliche Vertragsfristen i.S.v. § 5 Nr. 1 VOB/B zu qualifizieren sind, reicht selbst dies nicht aus, um eine Einstandspflicht der Beklagten für die Klägerin als Erfüllungsgehilfin gemäß §§ 276, 278 BGB zu begründen (vgl. BGH BauR 2000, S. 722).

    In der Entscheidung aus dem Jahr 1999 (BauR 2000, S. 722 ff.) hat der Bundesgerichtshof zwar - wie bereits ausgeführt - seine Auffassung hinsichtlich der Haftung des Auftraggebers gegenüber den Nachunternehmern aus § 642 BGB geändert, jedoch zu der Frage, ob § 2 Nr. 5 VOB/B einschlägig ist, (auch anderweitig) nicht Stellung genommen.

  • OLG Köln, 14.08.2003 - 12 U 114/02

    Änderung der Preisermittlungsgrundlagen durch Aufforderung des Bauherrn zur

    Auszug aus OLG Jena, 11.10.2005 - 8 U 849/04
    Im Weiteren geht der Senat mit der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon aus, dass Ansprüche der Nachunternehmer gegenüber dem Auftraggeber grundsätzlich aber aus § 642 BGB folgen können (BGH BauR 2000, S. 752 ff.; ebenso KG IBR 2002, S. 355 ff.; OLG Köln NJW-RR 2004, S. 818 ff.).

    Nach Ansicht des Senates sind auch sämtliche Überstundenzuschläge wegen erforderlicher Mehrarbeit sowie darüber hinausgehend alle weiteren Beschleunigungskosten nicht unter § 642 BGB subsumierbar, da diese Norm dem Werkunternehmer nach dem o. G. nur die während des Annahmeverzuges entstehenden Nachteile ersetzen will (vgl. auch BGH NJW 2003, S. 1601 ff.; OLG Köln, NJW-RR 2004, S. 818 ff, und Palandt-Sprau Rn. 5 zu § 642 BGB).

  • OLG Nürnberg, 30.12.1992 - 4 U 1396/92

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers im Verhältnis zum

    Auszug aus OLG Jena, 11.10.2005 - 8 U 849/04
    OLG Frankfurt, OLGR 1996, S. 212 f.; OLG Nürnberg, BauR 1994, S. 517 ff.).

    Andererseits werden im Falle mangelhafter Vorunternehmerleistungen Ansprüche aus § 6 Nr. 6 VOB/B nicht zugesprochen (vgl. diesbezügl. die Nichtannahme der Revision gegen das Urteil des OLG Nürnberg, BauR 1994, S. 517 ff.; BGH Beschluss v. 11.11.1993, Az.: VII ZR 55/93), Eine unterschiedliche Behandlung beider Fälle ist nach Auffassung des Senats nicht gerechtfertigt.

  • KG, 07.01.2002 - 10 U 9059/00

    Darlegungslast des AG bei Behinderung durch AN

    Auszug aus OLG Jena, 11.10.2005 - 8 U 849/04
    Das Landgericht hat zunächst zutreffend darauf hingewiesen, dass bei Schadensersatzansprüchen wegen behinderter Bauausführung grundsätzlich eine Vergleichskostenberechnung dahingehend erfolgen muss, dass der Ursprungskalkulation die neue, im Einzelnen nachvollziehbare nunmehrige Preiskalkulation gegenüber gestellt werden muss (vgl. insoweit auch BGH NJW 1986, S. 1784 ff.; OLG Saarbrücken IBR 2001, S. 680; KG Berlin IBR 2002, S. 355; OLG Hamm IBR 2004, S. 237).

    Im Weiteren geht der Senat mit der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon aus, dass Ansprüche der Nachunternehmer gegenüber dem Auftraggeber grundsätzlich aber aus § 642 BGB folgen können (BGH BauR 2000, S. 752 ff.; ebenso KG IBR 2002, S. 355 ff.; OLG Köln NJW-RR 2004, S. 818 ff.).

  • BGH, 11.11.1993 - VII ZR 55/93

    Behinderung des Nachunternehmers durch mangelhafte Vorunternehmerleistung?

    Auszug aus OLG Jena, 11.10.2005 - 8 U 849/04
    Andererseits werden im Falle mangelhafter Vorunternehmerleistungen Ansprüche aus § 6 Nr. 6 VOB/B nicht zugesprochen (vgl. diesbezügl. die Nichtannahme der Revision gegen das Urteil des OLG Nürnberg, BauR 1994, S. 517 ff.; BGH Beschluss v. 11.11.1993, Az.: VII ZR 55/93), Eine unterschiedliche Behandlung beider Fälle ist nach Auffassung des Senats nicht gerechtfertigt.
  • OLG Stuttgart, 02.11.1999 - 10 U 103/99

    Haftungsbeschränkung nach SGB VII

    Auszug aus OLG Jena, 11.10.2005 - 8 U 849/04
    Im Weiteren geht der Senat mit der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon aus, dass Ansprüche der Nachunternehmer gegenüber dem Auftraggeber grundsätzlich aber aus § 642 BGB folgen können (BGH BauR 2000, S. 752 ff.; ebenso KG IBR 2002, S. 355 ff.; OLG Köln NJW-RR 2004, S. 818 ff.).
  • BGH, 21.03.1968 - VII ZR 84/67

    Verjährung von Ersatzansprüchen für Mehraufwand

    Auszug aus OLG Jena, 11.10.2005 - 8 U 849/04
    Sie kann ausdrücklich erfolgen, aber auch stillschweigend durch schlüssiges Verhalten (vgl. BGH NJW 1968, S. 1234; BauR 1985, S. 561 ff.).
  • BGH, 16.12.1993 - VII ZR 229/92

    Schadensersatz für den Folgeunternehmer bei verspäteter Vorunternehmerleistung?

    Auszug aus OLG Jena, 11.10.2005 - 8 U 849/04
    Schließlich führt die Wertungsgleichheit zwischen § 6 Nr. 6 VOB/B und § 2 Nr. 5 VOB/B hinsichtlich der Zurechenbarkeit von fehlerhaften Vorunternehmerleistungen auch zu Widersprüchen; Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen von § 6 Nr. 6 VOB/B einerseits die Verzögerung von Vorunternehmerleistungen und darauf beruhende Änderungsanordnungen als erstattungsfähige Mehrvergütungsansprüche eingeordnet (vgl. diesbezügl. die Nichtannahme der Revision gegen das Urteil des OLG Celle, BauR 1994, S. 629 ff.; BGH Beschluss v. 16.12.1993, Az.: VII ZR 229/92).
  • LG Köln, 01.06.1999 - 5 O 397/98

    Verschiebung des Baubeginns

    Auszug aus OLG Jena, 11.10.2005 - 8 U 849/04
    Mangels Verantwortlichkeit des Auftraggebers scheide daher auch dessen Einstandspflicht nach § 2 Nr. 5 VOB/B für Ansprüche der Nachunternehmer aus (vgl. weiterhin LG Köln, BauR 2000, S. 1076 ff.; Beck'scher Kommentar zur VOB, Teil B, Rn. 58 zu § 2 Nr. 5 VOB/B).
  • OLG Celle, 15.10.1992 - 22 U 191/91

    Schadensersatzanspruch des Nachfolgeunternehmers gegen Auftraggeber bei

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 440/01

    Anforderungen an die Behinderungsanzeige des Auftragnehmers; Voraussetzungen des

  • BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95

    Anforderungen an Arglist

  • BGH, 13.12.2002 - V ZR 359/01

    Anforderungen an die Darlegung schlüssigen Klagevorbringens

  • OLG Frankfurt, 23.05.1996 - 1 U 20/95

    Schadensersatz des Trockenbauunternehmers wegen Verzugs des Rohbauunternehmers?

  • BGH, 27.11.1969 - X ZR 22/67

    Handstrickapparat

  • BGH, 07.07.1993 - VIII ZR 103/92

    Präklusion von Tatsachen bei Abrechnung eines gekündigten Factoringvertrags

  • BGH, 13.01.2000 - VII ZR 38/99

    BGH ändert Rechtsprechung zur Haftung des Auftraggebers für Vorunternehmer

  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 17 U 56/00

    Wie wird der Verzögerungsschaden des Bauunternehmers abgerechnet?

  • OLG Naumburg, 11.04.2001 - 2 U 100/99

    Überschreitung des Architektenhonorars wegen Kostenüberschreitung

  • BGH, 26.10.2017 - VII ZR 16/17

    Bauvertrag: Entschädigungsanspruch des Unternehmers bei Unterlassen einer dem

    Nach einer anderen, ebenfalls vielfach vertretenen Auffassung kann der Unternehmer nach § 642 BGB für gestiegene Lohn- oder Materialkosten keine Entschädigung beanspruchen (vgl. OLG Jena, NZBau 2006, 510, 513, juris Rn. 59 ff.; OLG Köln, NJW-RR 2004, 818, 819, juris Rn. 14; BeckOK BGB/Voit, Stand: 1. Februar 2017, § 642 Rn. 14; Ingenstau/Korbion/Döring, VOB Teile A und B, 20. Aufl., § 6 Abs. 6 VOB/B Rn. 63; Beck'scher VOB/B-Kommentar/Berger, 3. Aufl., § 6 Abs. 6 Rn. 123; Vygen/Joussen in Vygen/Joussen/Lang/Rasch, Bauverzögerung und Leistungsänderung, 7. Aufl., Rn. 851; Sonntag, NZBau 2017, 525, 526 f.; Althaus, NZBau 2015, 67, 71; Hartwig, BauR 2014, 1055, 1062; Sienz, BauR 2014, 390, 400; Leupertz, BauR 2014, 381, 389; Glöckner, BauR 2014, 368, 376; Roskosny/Bolz, BauR 2006, 1804, 1814 f.; Boldt, BauR 2006, 185, 195 f.).

    Dies bedeutet, dass die angemessene Entschädigung nach § 642 BGB für die Wartezeiten des Unternehmers gezahlt werden und eine Kompensation für die Bereithaltung von Personal, Geräte und Kapital darstellen soll (vgl. Staudinger/Peters/Jacoby, 2014, BGB, § 642 Rn. 25; MünchKommBGB/Busche, 6. Aufl., § 642 Rn. 5, 16; Vygen/Joussen in Vygen/Joussen/Lang/Rasch, Bauverzögerung und Leistungsänderung, 7. Aufl., Rn. 851; Krebs/Thiemann, ZfBR 2016, 325, 328 f.; OLG Jena, NZBau 2006, 510, 513, juris Rn. 59; OLG Köln, NJW-RR 2004, 818, 819, juris Rn. 14).

  • OLG Celle, 22.07.2009 - 14 U 166/08

    Voraussetzungen des Mehrvergütungsanspruchs wegen Bauzeitverzögerung;

    Mangels einer aktuellen Entscheidung des BGH ist auch nicht feststellbar, ob er angesichts der deutlichen und anhaltenden Kritik an seiner Rechtsprechung (vgl. nur Keldungs in Ingenstau/Korbion/, VOB, 16. Aufl., § 2 Nr. 5 VOB/B, Rdnr. 26 f. m. w. N. sowie Kniffka a. a. O.) und zwischenzeitlich ergangener obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Jena, Urteil vom 11. Oktober 2005 - 8 U 849/04, NZBau 2006, 510, insb. juris-Rdnr. 69 f.) an seiner früheren Rechtsprechung festhalten will (das OLG Jena hat - a. a. O., juris-Rdnr. 77 - die Revision zugelassen, der Bundesgerichtshof hat sich jedoch in seinem folgenden Urteil vom 28. September 2006 - VII ZR 247/05, BGHZ 169, 153 = NJW 2007, 82 - mit der hier entscheidenden Rechtsfrage, die Anlass der Revisionszulassung war, nicht auseinander gesetzt).
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Rechtsprechung
   OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8772
OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05 (https://dejure.org/2005,8772)
OLG München, Entscheidung vom 01.08.2005 - 33 Wx 86/05 (https://dejure.org/2005,8772)
OLG München, Entscheidung vom 01. August 2005 - 33 Wx 86/05 (https://dejure.org/2005,8772)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung wegen Selbstgefährdung, Erforderlichkeitsgrundsatz

  • Judicialis

    FGG § 20; ; FGG § 20 Abs. 1; ; FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 4; ; FGG § 70g Abs. 3 Satz 1; ; FGG § 70m Abs. 1; ; BGB § 1906 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906
    Verhältnismäßigkeit der Unterbringung verwirrter Heimbewohner bei Selbstgefährdung durch Weglaufen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung wegen Selbstgefährdung; Relevanz der Personalsituation der Einrichtung im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung; Prüfung einer für den Betroffenen milderen Form der Unterbringung mir mehr ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 63 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 22.06.1993 - 15 W 145/93

    Freiheitsentziehung; Bettgitter; Bauchgurte am Rollstuhl; Betreuung;

    Auszug aus OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05
    Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung wegen Selbstgefährdung (hier: Weglaufen eines dementen Heimbewohners) hat das Gericht die Personalsituation der Einrichtung grundsätzlich hinzunehmen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1994, 992; OLG Hamm BtPrax 1993, 172).

    Ein erheblicher Gesichtspunkt ist, wie sich die Unterbringung konkret für den Betroffenen auswirkt, in welchem Ausmaß sie von ihm als Einschränkung der ihm verbliebenen Lebensqualität empfunden wird (vgl. OLG Hamm BtPrax 1993, 172/174).

    Hierbei ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass das Gericht die Personalsituation der Einrichtung hinzunehmen hat (vgl. z.B. OLG Frankfurt FamRZ 1994, 992; OLG Hamm BtPrax 1993, 172; LG Berlin FamRZ 1991, 365/369; BtKomm/Dodegge Rn. G 64; MünchKommBGB/Schwab 3. Aufl. § 1906 Rn 31 m. w. N.).

    Einen erheblichen Gesichtspunkt stellt nicht zuletzt die Frage dar, wie sich die Unterbringung konkret für die Betroffene auswirkt und in welchem Ausmaß sie diese als Einschränkung der ihr verbliebenen Lebensqualität empfindet (vgl. OLG Hamm BtPrax 1993, 172/174).

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05
    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1967, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJWE-FER 2001, 150).

    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Beschwerdegericht nur dahin nachprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 29.04.1993 - 20 W 156/93

    Unterbringungsähnliche Maßnahmen; Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung;

    Auszug aus OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05
    Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung wegen Selbstgefährdung (hier: Weglaufen eines dementen Heimbewohners) hat das Gericht die Personalsituation der Einrichtung grundsätzlich hinzunehmen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1994, 992; OLG Hamm BtPrax 1993, 172).

    Hierbei ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass das Gericht die Personalsituation der Einrichtung hinzunehmen hat (vgl. z.B. OLG Frankfurt FamRZ 1994, 992; OLG Hamm BtPrax 1993, 172; LG Berlin FamRZ 1991, 365/369; BtKomm/Dodegge Rn. G 64; MünchKommBGB/Schwab 3. Aufl. § 1906 Rn 31 m. w. N.).

  • LG Berlin, 27.09.1990 - 83 T 265/90
    Auszug aus OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05
    Hierbei ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass das Gericht die Personalsituation der Einrichtung hinzunehmen hat (vgl. z.B. OLG Frankfurt FamRZ 1994, 992; OLG Hamm BtPrax 1993, 172; LG Berlin FamRZ 1991, 365/369; BtKomm/Dodegge Rn. G 64; MünchKommBGB/Schwab 3. Aufl. § 1906 Rn 31 m. w. N.).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05
    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1967, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJWE-FER 2001, 150).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfG NJW 1998, 1774/1775; BayObLG FamRZ 2002, 908).
  • BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01

    Voraussetzungen zivilrechtlicher Unterbringung

    Auszug aus OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfG NJW 1998, 1774/1775; BayObLG FamRZ 2002, 908).
  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05
    Mit der weiteren Beschwerde kann also nicht geltend gemacht werden, die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters seien nicht die einzig möglichen, nicht schlechthin zwingend (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618 m.w.N.).
  • BayObLG, 05.05.1998 - 3Z BR 103/98

    Beachtung der Verhältnismäßigkeit bezüglich des Grundrechts der persönlichen

    Auszug aus OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05
    Für die Gefahrenprognose maßgeblich sind insbesondere die Persönlichkeit des Betroffenen, sein früheres Verhalten, seine aktuelle Befindlichkeit und seine zu erwartenden Lebensumstände (BayObLGZ 1998, 116/118 m.w.N.).
  • BGH, 07.01.2015 - XII ZB 395/14

    Unterbringung eines Betreuten: Genehmigungserfordernis für eine

    Finanzielle Erwägungen, wie sie insbesondere dem für eine Einrichtung geltenden Personalschlüssel zugrunde liegen, können einer Maßnahme nicht den Charakter einer Freiheitsentziehung im Sinn des § 1906 BGB nehmen (zur Berücksichtigung dieser Umstände im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung vgl. etwa OLG München OLGR 2006, 73, 75).
  • AG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 49 XVII HOF 3023/11

    Betreuung: Prüfung milderer Mittel bei Genehmigung der Einwilligung des Betreuers

    12 Bei der erforderlichen Gesamtabwägung ist darüber hinaus zu betrachten, wie sich die freiheitsentziehende Maßnahme konkret auf die betroffene Person auswirkt, in solchem Ausmaß sie von ihr als Einschränkung einer ihr verbliebenen Lebensqualität empfunden wird und in welchem Umfang sie für die Betroffene gleichwohl zur Abwendung einer Selbstgefährdung hinnehmbar ist (OLG Frankfurt, BtPrax 1993, 138; OLG Hamm BtPrax 1993, 172; OLGR München 2006, 73).

    Während das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hierzu festgestellt hat, dass bei der Prüfung der Erforderlichkeit der freiheitsentziehenden Maßnahme die Realität der Personalausstattung des Pflegeheims sowie die vom Pflegeheim nicht getragenen Kosten für alternative Maßnahmen grundsätzlich hinzunehmen seien (OLG Frankfurt, BtPrax 1993, 138, 139; in die gleiche Richtung: OLG Hamm BtPrax 1993, 172, 174; OLGR München 2006, 73) wird im Übrigen davon ausgegangen, dass wirtschaftliche Erwägungen bei der Suche nach milderen Mitteln grundsätzlich keine Rolle spielen dürfen (BayObLG BtPrax 1994, 211, 212; OLG Schleswig R&P 1991, 36; LG Berlin R&P 1990, 178).

  • OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08

    Geschlossene Unterbringung bei Alkoholismus

    Des weiteren ist die Erforderlichkeit der Unterbringung der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfG NJW 1998, 1774, 1775; OLG München FamRZ 2006, 63; BayObLG FamRZ 2002, 908).
  • OLG München, 02.12.2005 - 33 Wx 152/05

    Bestellung nur eines Pflegers im Unterbringungsverfahren

    Hierzu wird auf den auch der Verfahrenspflegerin bekannten Senatsbeschluss vom 1.8.2005 - 33 Wx 86/05 Bezug genommen, welcher dieselbe Unterbringungseinrichtung betrifft.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.08.2005 - 5 U 48/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6131
OLG Köln, 01.08.2005 - 5 U 48/05 (https://dejure.org/2005,6131)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.08.2005 - 5 U 48/05 (https://dejure.org/2005,6131)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. August 2005 - 5 U 48/05 (https://dejure.org/2005,6131)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    MBKK 94 § 1 Abs. 2; ; MBKK 94 § 4 Abs. 6

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 94 § 1; MBKK 94 § 4
    Keine Kostenerstattung einer ECT-Galvanotherapie bei Prostatakarzinom

  • rechtsportal.de

    MBKK 94 § 1 Abs. 2 § 4 Abs. 6
    Versicherungsrecht - Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für alternativmedizinische Behandlungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Alternativmedizinisches Therapieexperiment? - Krankenversicherung muss ECT-Galvanotherapie für krebskranken Patienten nicht erstatten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Private Krankenversicherung - Muss der Versicherer die Kosten für eine alternative Krebsbehandlung erstatten?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 397
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.10.2002 - IV ZR 60/01

    BGH billigt Allgemeine Versicherungsbedingungen in der privaten

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2005 - 5 U 48/05
    Die als Konsequenz aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nunmehr in § 4 Abs. 6 AVB verwendete Klausel ist hingegen wirksam (BGHZ 152, 262 ff; OLG Köln, VersR 2001, 851 ff.).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2005 - 5 U 48/05
    Soweit in der Rechtsprechung bislang meist auf § 1 Abs. 2 MB/KK 94 zurückgegriffen worden ist, beruhte dies darauf, dass der Bundesgerichtshof die früher verwendete sog. Wissenschaftlichkeitsklausel (§ 5 Abs. 1 Buchst. f MB/KK 76) für unwirksam erklärt hatte (BGHZ 123, 83 ff.).
  • OLG Köln, 26.03.2001 - 5 U 140/00

    Prüfung von Klauseln in Versicherungsbedingungen auf Wirksamkeit nach dem AGBG;

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2005 - 5 U 48/05
    Die als Konsequenz aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nunmehr in § 4 Abs. 6 AVB verwendete Klausel ist hingegen wirksam (BGHZ 152, 262 ff; OLG Köln, VersR 2001, 851 ff.).
  • OLG Köln, 07.10.2009 - 20 U 55/09

    Galvano-Therapie zur Behandlung von Prostatakrebs als Methode im Sinne der

    Das kann vor allem bei neu auftretenden oder unheilbaren Erkrankungen der Fall sein (BGHZ 152, 262; OLG Köln VersR 2001, 851; OLG Köln VersR 2006, 397).

    Stehen anerkannte schulmedizinische Methoden zur Verfügung, ist es nicht zu beanstanden, dass der Versicherer seine Leistungspflicht darauf begrenzt und es ablehnt, sich an den Kosten für Therapieexperimente zu beteiligen, solange deren Erfolg nicht hinreichend belegt ist (OLG Köln VersR 2006, 397).

  • OLG Köln, 24.07.2009 - 20 U 55/09

    Wirksamkeit der sog. "Schulmedizinklausel" in der privaten Krankenversicherung

    Voraussetzung dafür ist, dass sie über eine gewisse Dauer ("sich bewährt") eingesetzt worden ist und Erfolge vorweisen kann ("Erfolg versprechend"), die denjenigen Erfolgen, die mit überwiegend anerkannten schulmedizinischen Methoden erzielt wurden, gleichstehen ("ebenso", vgl. BGHZ 152, 262; OLG Köln VersR 2001, 851; OLG Köln VersR 2006, 397).

    Vielmehr ist nach den Versicherungsbedingungen maßgebend, dass zur Heilbehandlung keine anerkannten Methoden zur Verfügung stehen (so auch OLG Köln VersR 2006, 397).

  • OLG Köln, 10.01.2014 - 20 U 71/12

    Eintrittspflicht der privaten Krankheitskostenversicherung für die Behandlung

    Die Regelung in § 6 Abs. 6 der AVB-G ist - unter Zugrundelegung des Verständnisses eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers - dahin zu verstehen, dass dann für schulmedizinisch nicht überwiegend anerkannte Methoden oder Arzneimittel geleistet wird, wenn sie über eine gewisse Dauer ("sich bewährt") eingesetzt worden sind und Erfolge vorweisen können ("Erfolg versprechend"), die denjenigen Erfolgen, die mit überwiegend anerkannten schulmedizinischen Methoden oder Arzneimitteln erzielt wurden, gleichstehen (OLG Köln, 5. Zivilsenat, NJOZ 2006, 184).
  • OLG Köln, 26.02.2010 - 20 U 159/09

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für eine Orthokin-Therapie in der privaten

    Diese Regelung ist - unter Zugrundelegung des Verständnisses eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers - dahin auszulegen, dass nach der (hier alleine in Betracht kommenden) 1. Alternative dann für schulmedizinisch nicht überwiegend anerkannte Methoden oder Arzneimittel geleistet wird, wenn sie über eine gewisse Dauer ("sich bewährt") eingesetzt worden sind und Erfolge vorweisen können ("erfolgversprechend"), die denjenigen Erfolgen, die mit überwiegend anerkannten schulmedizinischen Methoden oder Arzneimitteln erzielt wurden, gleichstehen ("ebenso"; vgl. BGH, aaO; OLG Köln, aaO und VersR 2006, 397).
  • LG Köln, 21.12.2016 - 23 O 139/16

    Keine Erstattungspflicht für Kosten einer Behandlung mittels irreversibler

    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln ist diese Regelung unter Zugrundelegung des Verständnisses eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers dahin zu verstehen, dass dann für schulmedizinisch nicht überwiegend anerkannte Methoden oder Arzneimittel geleistet wird, wenn sie über eine gewisse Dauer eingesetzt worden sind und Erfolge vorweisen können, die denjenigen Erfolgen, die mit überwiegend anerkannten schulmedizinischen Methoden oder Arzneimitteln erzielt wurden, gleichstehen (vgl. OLG Köln r + s 2010, 71; NJOZ 2006, 184).
  • LG Köln, 21.03.2012 - 23 O 250/10

    Kostenerstattung für eine sog. dendritische Zelltherapie

    Beurteilungsgrundlage bietet auch insofern die Schulmedizin (vgl. BGH MDR 93, 841, VersR 96, 1224; OLG Köln VersR 2006, 397).
  • OLG Köln, 19.04.2013 - 20 U 159/10

    Eintrittspflicht der privaten Krankheitskostenversicherung für die Behandlung

    Die Regelung in § 6 Abs. 6 der AVB-G ist - unter Zugrundelegung des Verständnisses eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers - dahin zu verstehen, dass dann für schulmedizinisch nicht überwiegend anerkannte Methoden oder Arzneimittel geleistet wird, wenn sie über eine gewisse Dauer ("sich bewährt") eingesetzt worden sind und Erfolge vorweisen können ("Erfolg versprechend"), die denjenigen Erfolgen, die mit überwiegend anerkannten schulmedizinischen Methoden oder Arzneimitteln erzielt wurden, gleichstehen (OLG Köln, 5. Zivilsenat, NJOZ 2006, 184).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2011 - 1 A 2861/09

    Voraussetzungen für eine Beihilfefähigkeit von Therapie-Leistungen; Ermittlung

    vgl. zur ähnlichen Situation in der privaten Krankenversicherung OLG Köln, Beschluss vom 1. August 2005 - 5 U 48/05 -, VersR 2006, 397 = juris Rn. 2.
  • LG Landshut, 16.12.2021 - 82 O 3792/20

    Erkrankung, Streitwert, Versicherungsnehmer, Heilbehandlung, Verfahren,

    Ein in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährtes Verfahren setzt voraus, dass es über eine gewisse Dauer eingesetzt wurde und Erfolge vorweisen kann, die denjenigen Erfolgen, die mit überwiegend anerkannten schulmedizinischen Methoden oder Arzneimitteln erzielt wurden, gleichstehen (vgl. OLG Köln, Versicherungsrecht 10, 621; Versicherungsrecht 06, 397).
  • OLG Karlsruhe, 22.03.2010 - 9 U 108/09
    Die Beurteilung der Frage, ob eine unheilbare Erkrankung vorliegt (vgl. BGHZ 123, 83, 89; OLG Köln VersR 2006, 397) unterliegt angesichts des medizinischen Fortschritts ständiger Veränderung.
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Rechtsprechung
   OLG München, 19.10.2005 - 33 Wx 130/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12959
OLG München, 19.10.2005 - 33 Wx 130/05 (https://dejure.org/2005,12959)
OLG München, Entscheidung vom 19.10.2005 - 33 Wx 130/05 (https://dejure.org/2005,12959)
OLG München, Entscheidung vom 19. Oktober 2005 - 33 Wx 130/05 (https://dejure.org/2005,12959)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Erledigung der Hauptsache im Unterbringungsverfahren, Rechtschutzbedürfnis

  • Judicialis

    BGB § 1906; ; FGG § 27; ; FGG § 70g

  • rechtsportal.de

    BGB § 1906; FGG § 27 § 70g
    Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren bei Ablehnung des auf neue Tatsachen gestützten Unterbringungsantrags durch Vormundschaftsgericht - kein Rechtsschutzbedürfnis für sofortige weitere Beschwerde gegen frühere landgerichtliche Entscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an eine Erledigung der Hauptsache im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Ablehnung eines Antrages auf Genehmigung der Unterbringung nach § 1906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 506 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 19.10.2005 - 33 Wx 130/05
    Ein Rechtsschutzinteresse für eine derartige Feststellung wäre nach den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NJW 1998, 2432 f.; NJW 2002, 2456) ohnehin wohl nicht gegeben, nachdem im Hinblick auf die Ablehnung der Unterbringungsgenehmigung ein tief greifender Grundrechtseingriff gerade nicht vorliegen kann.
  • BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81

    Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für ein Kind in Abänderung eines

    Auszug aus OLG München, 19.10.2005 - 33 Wx 130/05
    Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Hauptsache erledigt, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass eine Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. BGH NJW 1982, 2505/2506; BayObLGZ 1990, 130/131; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. Einl. FGG Rn. 120 f.; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 85).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG München, 19.10.2005 - 33 Wx 130/05
    Ein Rechtsschutzinteresse für eine derartige Feststellung wäre nach den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NJW 1998, 2432 f.; NJW 2002, 2456) ohnehin wohl nicht gegeben, nachdem im Hinblick auf die Ablehnung der Unterbringungsgenehmigung ein tief greifender Grundrechtseingriff gerade nicht vorliegen kann.
  • BayObLG, 17.05.1990 - BReg. 3 Z 22/90
    Auszug aus OLG München, 19.10.2005 - 33 Wx 130/05
    Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Hauptsache erledigt, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass eine Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. BGH NJW 1982, 2505/2506; BayObLGZ 1990, 130/131; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. Einl. FGG Rn. 120 f.; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 85).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 17.11.2005 - 15 WF 319/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12476
OLG Schleswig, 17.11.2005 - 15 WF 319/05 (https://dejure.org/2005,12476)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.11.2005 - 15 WF 319/05 (https://dejure.org/2005,12476)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. November 2005 - 15 WF 319/05 (https://dejure.org/2005,12476)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rechtsanwaltsgebühren bei Trennung des Sorgerechts vom Scheidungsverfahren; Geltendmachung von Gebühren aus dem Verfahren vor der Trennung; Gebühren aus zwei Verfahren nach Trennung unter Anrechnung der vor Trennung entstandenen Gebühren; Definition ...

  • Judicialis

    BRAGO § 31; ; RVG § 15; ; RVG § 16; ; RVG § 61; ; ZPO § 623; ; ZPO § 628

  • rechtsportal.de

    Anwaltsgebühren in Familiensachen nach Abtrennung von Folgesachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 23.09.1999 - 10 WF 27/99

    Anwaltsgebühren und Streitwert bei Prozesstrennung

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.11.2005 - 15 WF 319/05
    (Nach außen ist dies bereits durch das neu vergebene Aktenzeichen für das isolierte Sorgerechtsverfahren dokumentiert worden.) Bei dieser Fallgestaltung kann der Rechtsanwalt wählen, ob er die Gebühren aus dem Verfahren vor der Trennung oder aus den zwei Verfahren nach der Trennung verlangt, allerdings unter Anrechnung der vor der Trennung bereits entstandenen Gebühren (OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 136 f.; OLG Karlsruhe JurBüro 1999, 383 f.; OLG Schleswig Beschluss vom 23.12.2004, Az. 15 WF 347/04; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert BRAGO, 15. Aufl., § 31 BRAGO Rz. 52; Keske in Gerhard/von Heintschel-Heineck/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 5. Aufl., Kapitel 17, Rn. 262 ff.).
  • OLG Hamm, 06.02.2008 - 5 WF 15/08

    Selbständiger Gegenstandswert bei selbständiger Familiensache nach

    Für die Abrechnung zum isolierten Sorgerechtsverfahren ergibt sich gemäß § 30 II KostO ein Gegenstandswert von 3.000,00 EUR (OLG Schleswig FUR 2006, 141).
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