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   OLG Saarbrücken, 14.03.2006 - 4 U 326/03 - 5/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4846
OLG Saarbrücken, 14.03.2006 - 4 U 326/03 - 5/05 (https://dejure.org/2006,4846)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.03.2006 - 4 U 326/03 - 5/05 (https://dejure.org/2006,4846)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. März 2006 - 4 U 326/03 - 5/05 (https://dejure.org/2006,4846)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Körperverletzung durch Verkehrsunfall: Haftung für für seelisch bedingte Folgeschäden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Haftung des Verursachers einer Körperverletzung für alle daraus resultierenden organischen und psychischen Folgen; Eine organische Ursache als Voraussetzung für die Haftung für psychische Körperverletzungsfolgen ; ...

  • Judicialis

    BGB § 252; ; BGB § ... 286 I a.F.; ; BGB § 288 I a.F.; ; BGB § 291 a.F.; ; BGB § 823 I; ; BGB § 842; ; BGB § 847 a.F.; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2; ; StVG § 7 I; ; StVG § 17 I; ; StVG § 18 I a.F.; ; ZPO § 287; ; ZPO § 287 I

  • ra.de
  • authora.de

    HWS-Schleudertrauma nach psychogener Fehlverarbeitung eines Verkehrsunfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsumfang bei Körperverletzung; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Psychische Unfallfolgen und Fehlverarbeitung traumatischer Erlebnisse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfall - Haftung für psychische Folgen

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.2006 - 4 U 326/03
    Es ist auch nicht erforderlich, dass die aus der Verletzungshandlung resultierenden (haftungsausfüllenden) Folgeschäden für den Schädiger vorhersehbar waren (so ausdrücklich der Bundesgerichtshof in seiner Grundsatzentscheidung vom 30.04.1996 = BGHZ 132, 341 ff. = VersR 1996, 990 ff.; ebenso BGH vom 25.02.1997 = VersR 1997, 752 f.; BGH vom 16.03.2004, VersR 2004, 874 f.).

    Hierzu hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass der Unfall schon dann als Ursache im haftungsrechtlichen Sinne anzusehen ist, wenn er nur der "Auslöser für die psychischen Fehlreaktionen" war (so ausdrücklich BGH vom 30.04.1996 = BGHZ 132, 341 ff. = VersR 1996, 990 ff.).

    Wer einen körperlich geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, wie wenn der Betroffene gesund gewesen wäre (so ausdrücklich BGH vom 30.04.1996 = BGHZ 132, 341 ff. = VersR 1996, 990 ff.; BGHZ 20, 137, 139; BGHZ 107, 359, 363).

    Hieraus ergibt sich, dass der Schädiger auch dann für seelisch bedingte Folgeschäden haftet, wenn diese auf einer psychischen Prädisposition oder einer neurotischen Fehlverarbeitung beruhen (so ausdrücklich BGH vom 30.04.1996, a.a.O.; ebenso BGH vom 25.02.1997 = VersR 1997, 752 f.; BGH vom 11.11.1997 = BGHZ 137, 142 ff. = VersR 1998, 201 ff.; BGH vom 16.03.2004 = VersR 2004, 874 f.).

    Die nach alledem gegebene Zurechenbarkeit entfällt auch nicht wegen Geringfügigkeit des schädigenden Ereignisses, zu dem die psychische Reaktion des Verletzten in einem so groben Missverhältnis stünde, dass sie nicht mehr verständlich wäre (vgl. BGH vom 30.04.1996 = VersR 1996, 990 ff.; BGH vom 16.03.2004 = VersR 2004, 874 ff.; BGH vom 25.02.1997 = VersR 1997, 752; BGH vom 11.11.1997 = VersR 1998, 201 ff.).

    Es sind dies die Fälle, in denen der Geschädigte den Unfall lediglich zum Anlass nimmt, in dem neurotischen Streben nach Versorgung und Sicherheit den Schwierigkeiten des Erwerbslebens auszuweichen (so BGH vom 30.04.1996 = VersR 1996, 990 ff.; BGH vom 16.03.2004 = VersR 2004, 874 ff.; BGH vom 25.02.1997 = VersR 1997, 752; BGH vom 11.11.1997 = VersR 1998, 201 ff.).

    Die Versagung von Schadensersatz bei derartigen Neurosen beruht auf der Erwägung, dass bei ihnen zwar ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang mit dem vorangegangenen Unfallereignis besteht, die psychische Störung jedoch ihr Gepräge durch die bewusste oder unbewusste Begehrensvorstellung nach einer Lebenssicherung oder die Ausnutzung einer vermeintlichen Rechtsposition erhält und derart im Vordergrund steht, dass der erforderliche Zurechnungszusammenhang mit dem Unfallereignis nicht mehr bejaht werden kann (so BGH vom 30.04.1996 = VersR 1996, 990 ff.).

    Der Senat nimmt insoweit auf die folgenden Entscheidungen Bezug, denen jeweils vergleichbare Fälle zugrunde lagen: Landgericht München vom 06.11.1997 (19 O 12838/97); OLG Schleswig, Urteil vom 21.12.1994 (9 U 86/90) bestätigt durch BGH, Urteil vom 30.04.1996, VersR 1996, 990, (Geschädigter hat bei Verkehrsunfall leichte HWS-Verletzung erlitten und infolge einer neurotischen Fehlverarbeitung eine zunehmende Schmerzreaktion erlitten: 50.000,- DM Schmerzensgeld).

  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.2006 - 4 U 326/03
    Es ist auch nicht erforderlich, dass die aus der Verletzungshandlung resultierenden (haftungsausfüllenden) Folgeschäden für den Schädiger vorhersehbar waren (so ausdrücklich der Bundesgerichtshof in seiner Grundsatzentscheidung vom 30.04.1996 = BGHZ 132, 341 ff. = VersR 1996, 990 ff.; ebenso BGH vom 25.02.1997 = VersR 1997, 752 f.; BGH vom 16.03.2004, VersR 2004, 874 f.).

    Hieraus ergibt sich, dass der Schädiger auch dann für seelisch bedingte Folgeschäden haftet, wenn diese auf einer psychischen Prädisposition oder einer neurotischen Fehlverarbeitung beruhen (so ausdrücklich BGH vom 30.04.1996, a.a.O.; ebenso BGH vom 25.02.1997 = VersR 1997, 752 f.; BGH vom 11.11.1997 = BGHZ 137, 142 ff. = VersR 1998, 201 ff.; BGH vom 16.03.2004 = VersR 2004, 874 f.).

    Die nach alledem gegebene Zurechenbarkeit entfällt auch nicht wegen Geringfügigkeit des schädigenden Ereignisses, zu dem die psychische Reaktion des Verletzten in einem so groben Missverhältnis stünde, dass sie nicht mehr verständlich wäre (vgl. BGH vom 30.04.1996 = VersR 1996, 990 ff.; BGH vom 16.03.2004 = VersR 2004, 874 ff.; BGH vom 25.02.1997 = VersR 1997, 752; BGH vom 11.11.1997 = VersR 1998, 201 ff.).

    Es handelt sich um Verletzungen, die von ganz geringer Intensität sind und üblicherweise den Verletzten nicht nachhaltig beeindrucken, weil er schon aufgrund des Zusammenlebens mit anderen Menschen daran gewöhnt ist, vergleichbaren Störungen seiner Befindlichkeit ausgesetzt zu sein (so BGH vom 16.03.2004 = VersR 2004, 874 ff.; BGH vom 11.11.1997 = VersR 1998, 201 ff.).

    Vielmehr ist eine derartige Beeinträchtigung regelmäßig mit einem besonderen Schadensereignis verbunden (so ausdrücklich BGH vom 16.03.2004 = VersR 2004, 874 ff. zu dem Fall eines HWS-Schleudertraumas).

    Es sind dies die Fälle, in denen der Geschädigte den Unfall lediglich zum Anlass nimmt, in dem neurotischen Streben nach Versorgung und Sicherheit den Schwierigkeiten des Erwerbslebens auszuweichen (so BGH vom 30.04.1996 = VersR 1996, 990 ff.; BGH vom 16.03.2004 = VersR 2004, 874 ff.; BGH vom 25.02.1997 = VersR 1997, 752; BGH vom 11.11.1997 = VersR 1998, 201 ff.).

  • BGH, 25.02.1997 - VI ZR 101/96

    Beweiswürdigung bei angenommener Begehrensneurose

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.2006 - 4 U 326/03
    Es ist auch nicht erforderlich, dass die aus der Verletzungshandlung resultierenden (haftungsausfüllenden) Folgeschäden für den Schädiger vorhersehbar waren (so ausdrücklich der Bundesgerichtshof in seiner Grundsatzentscheidung vom 30.04.1996 = BGHZ 132, 341 ff. = VersR 1996, 990 ff.; ebenso BGH vom 25.02.1997 = VersR 1997, 752 f.; BGH vom 16.03.2004, VersR 2004, 874 f.).

    Insoweit gilt, dass die Zurechnung von Schäden grundsätzlich nicht daran scheitert, dass sie auf einer besonderen konstitutiven Schwäche des Geschädigten beruhen (so ausdrücklich der BGH a.a.O.; ebenso BGH vom 25.02.1997 = VersR 1997, 752 f.).

    Hieraus ergibt sich, dass der Schädiger auch dann für seelisch bedingte Folgeschäden haftet, wenn diese auf einer psychischen Prädisposition oder einer neurotischen Fehlverarbeitung beruhen (so ausdrücklich BGH vom 30.04.1996, a.a.O.; ebenso BGH vom 25.02.1997 = VersR 1997, 752 f.; BGH vom 11.11.1997 = BGHZ 137, 142 ff. = VersR 1998, 201 ff.; BGH vom 16.03.2004 = VersR 2004, 874 f.).

    Die nach alledem gegebene Zurechenbarkeit entfällt auch nicht wegen Geringfügigkeit des schädigenden Ereignisses, zu dem die psychische Reaktion des Verletzten in einem so groben Missverhältnis stünde, dass sie nicht mehr verständlich wäre (vgl. BGH vom 30.04.1996 = VersR 1996, 990 ff.; BGH vom 16.03.2004 = VersR 2004, 874 ff.; BGH vom 25.02.1997 = VersR 1997, 752; BGH vom 11.11.1997 = VersR 1998, 201 ff.).

    Es sind dies die Fälle, in denen der Geschädigte den Unfall lediglich zum Anlass nimmt, in dem neurotischen Streben nach Versorgung und Sicherheit den Schwierigkeiten des Erwerbslebens auszuweichen (so BGH vom 30.04.1996 = VersR 1996, 990 ff.; BGH vom 16.03.2004 = VersR 2004, 874 ff.; BGH vom 25.02.1997 = VersR 1997, 752; BGH vom 11.11.1997 = VersR 1998, 201 ff.).

    Es bedarf hierzu der Feststellungen eines ärztlichen Gutachters (so BGH vom 25.02.1997 = VersR 1997, 752).

  • OLG Saarbrücken, 28.06.2005 - 4 U 236/04

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Beweismaß der Unfallursächlichkeit eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.2006 - 4 U 326/03
    Hierbei zählen das Entstehen von Dauerschäden, psychischen Beeinträchtigungen und seelisch bedingten Folgeschäden zu den maßgeblichen Faktoren (so Saarländisches Oberlandsgericht, Urteil vom 28.06.2005, OLGR Saarbrücken 2005, 740 ff.; Hacks/Ring/Böhm, aaO., S. 10 f; Geigel-Pardey, aaO., Kap. 7, Rdnr. 37 ff).

    Darüber hinaus sind die speziellen Auswirkungen des Schadensereignisses auf die konkrete Lebenssituation des Betroffenen zu berücksichtigen (vgl. Saarländisches Oberlandsgericht, Urteil vom 28.06.2005, OLGR Saarbrücken 2005, 740 ff.; Slizyk, aaO., S. 7; Geigel-Pardey, aaO., Kap. 7, Rdnr. 37 ff).

    Wegen der Genugtuungsfunktion sind ferner das Maß des Verschuldens des Schädigers, die Höhe eines Mitverschuldens des Verletzten sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Seiten heranzuziehen (vgl. Saarländisches Oberlandsgericht, Urteil vom 28.06.2005, OLGR Saarbrücken 2005, 740 ff.; Hacks/Ring/Böhm, aaO., S. 11 u. 12 f; Slizyk, aaO., S. 14 - 28).

    Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (vgl. Saarländisches Oberlandsgericht, Urteil vom 28.06.2005, OLGR Saarbrücken 2005, 740 ff.; Slizyk, aaO., S. 7; Geigel-Pardey, aaO., Kap. 7, Rdnr. 54).

  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.2006 - 4 U 326/03
    Hieraus ergibt sich, dass der Schädiger auch dann für seelisch bedingte Folgeschäden haftet, wenn diese auf einer psychischen Prädisposition oder einer neurotischen Fehlverarbeitung beruhen (so ausdrücklich BGH vom 30.04.1996, a.a.O.; ebenso BGH vom 25.02.1997 = VersR 1997, 752 f.; BGH vom 11.11.1997 = BGHZ 137, 142 ff. = VersR 1998, 201 ff.; BGH vom 16.03.2004 = VersR 2004, 874 f.).

    Die nach alledem gegebene Zurechenbarkeit entfällt auch nicht wegen Geringfügigkeit des schädigenden Ereignisses, zu dem die psychische Reaktion des Verletzten in einem so groben Missverhältnis stünde, dass sie nicht mehr verständlich wäre (vgl. BGH vom 30.04.1996 = VersR 1996, 990 ff.; BGH vom 16.03.2004 = VersR 2004, 874 ff.; BGH vom 25.02.1997 = VersR 1997, 752; BGH vom 11.11.1997 = VersR 1998, 201 ff.).

    Es handelt sich um Verletzungen, die von ganz geringer Intensität sind und üblicherweise den Verletzten nicht nachhaltig beeindrucken, weil er schon aufgrund des Zusammenlebens mit anderen Menschen daran gewöhnt ist, vergleichbaren Störungen seiner Befindlichkeit ausgesetzt zu sein (so BGH vom 16.03.2004 = VersR 2004, 874 ff.; BGH vom 11.11.1997 = VersR 1998, 201 ff.).

    Es sind dies die Fälle, in denen der Geschädigte den Unfall lediglich zum Anlass nimmt, in dem neurotischen Streben nach Versorgung und Sicherheit den Schwierigkeiten des Erwerbslebens auszuweichen (so BGH vom 30.04.1996 = VersR 1996, 990 ff.; BGH vom 16.03.2004 = VersR 2004, 874 ff.; BGH vom 25.02.1997 = VersR 1997, 752; BGH vom 11.11.1997 = VersR 1998, 201 ff.).

  • OLG Frankfurt, 21.02.1991 - 12 U 42/90

    Schmerzensgeld; Monatliche Schmerzensgeldrente; Schüler; Kniebandschädigung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.2006 - 4 U 326/03
    Der Zweck des Schmerzensgeldes soll es dem Geschädigten ermöglichen, sich zum Ausgleich der verlorenen Lebensfreude und der durch den Unfall verhinderten Entfaltungsmöglichkeiten andere Annehmlichkeiten und Erleichterungen zu verschaffen (so OLG Frankfurt, VersR 1992, 621).
  • KG, 02.09.2002 - 12 U 1969/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.2006 - 4 U 326/03
    Das Gericht hat bei der Bemessung des Schmerzensgeldes deshalb alle für die Festsetzung maßgeblichen Umstände ebenso zu berücksichtigen wie die Rechtsprechung zur Bewertung vergleichbarer Fallgestaltungen (KG, VersR 2003, 606, 609; OLG Frankfurt, VersR 1990, 1287).
  • OLG Frankfurt, 21.03.1990 - 7 U 126/88

    Schmerzensgeldkapital; Monatliche Schmerzensgeldrente; Querschnittslähmung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.2006 - 4 U 326/03
    Das Gericht hat bei der Bemessung des Schmerzensgeldes deshalb alle für die Festsetzung maßgeblichen Umstände ebenso zu berücksichtigen wie die Rechtsprechung zur Bewertung vergleichbarer Fallgestaltungen (KG, VersR 2003, 606, 609; OLG Frankfurt, VersR 1990, 1287).
  • OLG Düsseldorf, 22.05.1995 - 1 U 28/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.2006 - 4 U 326/03
    Für die Bemessung der Schmerzensgeldhöhe sind Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen und Leiden die wesentlichen Kriterien (so OLG Düsseldorf, VersR 1997, 65; BGHZ 18, 149, 154; Slizyk, aaO., S. 7).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.2006 - 4 U 326/03
    Für die Bemessung der Schmerzensgeldhöhe sind Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen und Leiden die wesentlichen Kriterien (so OLG Düsseldorf, VersR 1997, 65; BGHZ 18, 149, 154; Slizyk, aaO., S. 7).
  • BGH, 06.06.1989 - VI ZR 241/88

    Schlaganfall nach Verkehrsunfall - § 823 Abs. 1 BGB, Adäquanz,

  • BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54

    Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen

  • OLG Saarbrücken, 18.10.2011 - 4 U 400/10

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Glatteisunfall eines potentiellen Kunden auf

    Zu berücksichtigen ist, dass es absolut identische Fälle nicht gibt, sondern in jedem Einzelfall andere Faktoren gelten (vgl. Senat, Urt. v. 14.03.2006 - 4 U 326/03, juris Rdn. 77 m. w. N.).
  • OLG Celle, 06.10.2010 - 14 U 55/10

    Haushaltsführungsschaden nach Verkehrsunfall - Berechnung

    7 Wochen mit verbleibenden Bewegungseinschränkungen und Beschwerden an Arm, Knie und Wirbelsäule; OLG Schleswig, OLGR 2009, 205: 30.000 EUR bei schwerer PTBS und Primärverletzungen in Form eines Schädelhirntraumas 1. Grades, eines stumpfen Bauchtraumas, einer Sternumprellung, Beckenprellungen und einer Radiusfraktur; OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 761 - juris-Rdnr. 78 ff.: 25.000 EUR bei etwa gleicher Schwere der Primärverletzungen, aber zusätzlich verbliebenem ständigen Tinnitus; OLG Celle, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 5 U 196/02 -, Hacks/Ring/Böhm, a. a. O., Nr. 2440: 31.022,58 EUR für eine von Suizidgedanken geprägte und langzeittherapierte PTBS und Primärverletzungen in Form eines Kapselrisses eines Wirbelgelenks mit Rissen der Flügelbänder bei HWS-Distorsion mit anschließender operativer Versteifung der HWS und daraus folgender dauerhafter 50 %iger körperlicher Schwerbehinderung) oder erheblich stärkere Auswirkungen der psychischen Erkrankung (vgl. Senatsurteil vom 6. Januar 2010 - 14 U 115/09: 22.000 EUR bei schwerer depressiver Erkrankung mit nahezu vollständigem Rückzug aus dem sozialen Leben).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2011 - 10 U 106/10

    Schadensersatz bei Unfallverletzungen: Zurechnungszusammenhang zwischen

    Das OLG Saarbrücken hat für ein HWS-Schleudertrauma aufgrund eines Verkehrsunfalls mit einer psychogenen Fehlverarbeitung und in der Folge ein chronifiziertes Schmerzsyndrom, ein neurasthenisches Syndrom mit Ermüdbarkeit, Reizbarkeit und Schwäche, eine stark eingeschränkte Beweglichkeit im Kopf-Hals-Bereich durch schmerzhafte muskuläre Verspannung und weitere Beeinträchtigungen, die dem dortigen Beklagten alle zurechenbar waren, auch wenn sie auf einer besonderen konstitutiven Schwäche des Geschädigten beruhten, ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 25.000,-- EUR zugesprochen (vgl. OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 761, juris RN 80).
  • OLG Dresden, 10.01.2017 - 4 U 693/16

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

    Unter Berücksichtigung seines bisherigen Vorbringens dürfte das begehrte Schmerzensgeld von 15.000,00 EUR jedenfalls überhöht sein (vgl. auch OLG Hamm, NZV 2002, 37; OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 761; OLG Celle, OLGR 2007, 936).
  • LG Detmold, 26.11.2014 - 12 O 244/12

    Kollision, Eisenbahn, defekte Schranke

    Das Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken (Urteil vom 14. März 2006 - 4 U 326/03 - 5/05, 4 U 326/03) erkannte ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,00 EUR für angemessen, wobei der Kläger als Unfallfolgen unter anderem ein HWS- Schleudertrauma, einen Gehörschaden mit ständigem Tinnitus, ein chronifiziertes Schmerzsyndrom, eine stark eingeschränkte Beweglichkeit des Kopfes, Schmerzen in Armen, Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, mittelgradig gehemmt-depressives Symptom mit Rückzugstendenz und Interessenverlust erlitten hatte.
  • OLG Celle, 15.04.2009 - 14 U 39/05

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Feststellung des Verdienstausfallschadens

    Es hielte sich sogar dann noch im Rahmen der in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Beträge, wenn man die erforderliche Anspruchskürzung wegen der psychischen Prädisposition der Klägerin außer Betracht ließe (vgl. dazu etwa OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 761 - juris-Rdnr. 78 ff.: 25.000 EUR; OLG Schleswig, OLGR 2009, 205: 30.000 EUR bei schwereren Primärverletzungen [zusätzlich Schädelhirntrauma 1. Grades, stumpfes Bauchtrauma, Sternumprellung, Beckenprellungen und Radiusfraktur] und schwererer Auswirkung der PTBS [Unfähigkeit, alleine die Wohnung zu verlassen noch - mindestens - drei Jahre nach dem Unfall]; LG Kassel, Urteil vom 15. Februar 2005 - 8 O 2358/02 -, Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeldtabelle, 27. Aufl., Nr. 1394: lediglich 7.000 EUR für PTBS nach Prellungen im Bereich der linken Oberschenkelregion und des rechten Kniegelenkes sowie Schädelprellung mit Kopfschwartenhämatom und Hautabschürfungen sowie weiteren multiplen Prellungen, verbliebener geringgradiger Instabilität des rechten Kniegelenks und mehreren stationären Aufenthalten sowie fortdauernder ambulanter psychologischer Behandlung; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 599: 12.500 EUR für Stauchungsbruch des ersten Lendenwirbelkörpers mit einmonatigen Krankenhausaufenthalt und anschließender PTBS mit phobischen Vermeidungshaltungen, nächtlichen Albträumen, ausgeprägten Schlafstörungen und in das Tagesgeschehen eindringenden Panikattacken, die auch sechs Jahre nach dem Vorfall noch andauerten; OLG Brandenburg, Urteil vom 30. August 2007 - 12 U 55/07 -, Hacks/Ring/Böhm, a. a. O., Nr. 2113: 20.000 EUR für mehrfache Wirbelfrakturen, Oberschenkelfraktur, stumpfes Bauchtrauma mit Milzkapseleinriss, sublingualer Bissverletzung, Armbruch, Krankenhausaufenthalten von rd.
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - 1 U 82/08

    Höhe des Schmerzensgeldes bei HWS-Schleudertrama aufgrund Verkehrsunfall mit

    Beispielhaft sei insoweit auf die Entscheidungen des OLG Saarbrücken vom 14. März 2006, 4 U 326/03 - 5/05; des BGH vom 30. April 1996, VI ZR 55/95; des OLG Karlsruhe vom 20. Mai 2005, 14 U 101/03; des OLG Schleswig vom 14. November 2003, 9 U 138/00 und des LG Siegen vom 29. September 1999, 5 O 92/04 (zitiert aus Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeldbeträge 2009, 27. Auflage, lfd. Nrn. 2317, 2325, 2442, 2552 und 2578) verwiesen.
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2021 - 1 U 62/20

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Berechnung des Verdienstausfallschadens

    Die Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 14.03.2006 - 4 U 326/03 (Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge 2020, Nr. 3171), welches ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,00 Euro für angemessen hielt, betrifft zwar einen im Grundsatz vergleichbaren Fall einer psychogenen Fehlverarbeitung eines Verkehrsunfalls nach erlittenem HWS-Schleudertrauma, jedoch waren die Folgen dort deutlich schwerwiegender und umfassten neben ständigen Kopf- und Nackenschmerzen und Schwindelgefühlen ausstrahlende Schmerzen in beiden Armen, Gefühlsstörungen an den Handkanten, Verminderung der Hörfähigkeit beidseits, chronischen Tinnitus, Sprachstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten, Schluckstörungen, Niedergeschlagenheit, Müdigkeit, Erschöpfung, Herzbeklemmungen, Lichtempfindlichkeit, Brechreiz und ein chronifiziertes Schmerzsyndrom Stadium III. Auch war der dortige Geschädigte unfallbedingt dauerhaft erwerbsunfähig.
  • OLG Dresden, 20.04.2020 - 4 U 137/20

    Zögerliches Regulierungsverhalten eines Versicherers nach Geltendmachung eines

    Es genügt, wenn die Beeinträchtigungen psychisch vermittelt sind (vgl. BGH, NJW 1996, 2425; Saarländisches OLG, OLG-Report Saarbrücken 2006, 761; KG Berlin, Urteil vom 04.06.2007 - 12 U 173/12).
  • OLG Hamm, 29.03.2017 - 13 U 78/11

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Kausalität eines mehr als 30 Jahre

    Es genügt, wenn die Beeinträchtigungen psychisch vermittelt sind (vgl. BGH, NJW 1996, 2425; Saarländisches OLG, OLG-Report Saarbrücken 2006, 761; KG Berlin, Urteil vom 04.06.2007 - 12 U 173/12).
  • KG, 04.06.2007 - 12 U 173/02

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Nachweis der Unfallursächlichkeit von

  • OLG Saarbrücken, 01.03.2018 - 4 U 143/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Unfallursächlichkeit der Bildung eines

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.06.2006 - 7 Wx 3/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2406
OLG Brandenburg, 28.06.2006 - 7 Wx 3/06 (https://dejure.org/2006,2406)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.06.2006 - 7 Wx 3/06 (https://dejure.org/2006,2406)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - 7 Wx 3/06 (https://dejure.org/2006,2406)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 35; AktG § 78 Abs. 3 Nr. 1; GenG § 25 Abs. 1 Nr. 1
    Alleinvertretung bedeutet dasselbe wie Einzelvertretung für Geschäftsführer einer GmbH (Vorlagebeschluss an BGH)

  • Wolters Kluwer

    Eintragung einer Einzelvertretungsbefugnis des Geschäftsführers in das Handelsregister; Verständnis der Bezeichnung "Alleinvertretung" im Falle der Bestellung mehrerer Geschäftsführer im Sinne einer Einzelvertretungsbefugnis; Anwendung des Aktienrechts bei Gesetzeslücken ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 181; ; FGG § 28 Abs. 2; ; AktG § 78 Abs. 3 Satz 1; ; AktG § 78 Abs. 3; ; GenG § 25 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Auslegung der Bezeichnung "Alleinvertretung"

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eintrag der Vertretungsbefugnisse der Geschäftsführer im Handelsregister: ?Befugnis, die Gesellschaft allein zu vertreten? bedeutet nicht, dass ein Geschäftsführer unter Ausschluss der anderen allein zur Vertretung der Gesellschaft befugt ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 35
  • ZIP 2006, 1635
  • DB 2006, 1551
  • Rpfleger 2006, 658
  • NZG 2006, 832
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 30.09.1993 - 5 W 1/93

    Rechtsfolgen der Erledigung der Hauptsache im FGG -Verfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2006 - 7 Wx 3/06
    Er sieht sich jedoch hieran durch die Entscheidungen des OLG Zweibrücken vom 12.10.1992 (DB 1992, 2337) und des OLG Naumburg vom 30.09.1993 (DB 1993, 2277) gehindert, von denen er in diesem Fall abweichen würde.
  • OLG Frankfurt, 07.10.1993 - 20 W 175/93

    Gesellschaftsrecht; Eintragung der Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2006 - 7 Wx 3/06
    Das OLG Frankfurt/Main hat - bereits - im Beschluss vom 07.10.1993 (DB 1993, 2174), allerdings nur im Rahmen eines obiter dictum unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 78 Abs. 3 Satz 1 AktG und des 25 Abs. 2 Satz 1 GenG sich dazu geäußert, dass es dem OLG Zweibrücken zur Unzulässigkeit der Begriffe "Alleinvertretung" und "alleiniger Vertretung" bei Eintragungen in das Handelsregister nicht folge.
  • OLG Zweibrücken, 12.10.1992 - 3 W 134/92
    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2006 - 7 Wx 3/06
    Er sieht sich jedoch hieran durch die Entscheidungen des OLG Zweibrücken vom 12.10.1992 (DB 1992, 2337) und des OLG Naumburg vom 30.09.1993 (DB 1993, 2277) gehindert, von denen er in diesem Fall abweichen würde.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.06.2006 - 16 Wx 95/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18836
OLG Köln, 17.06.2006 - 16 Wx 95/06 (https://dejure.org/2006,18836)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.06.2006 - 16 Wx 95/06 (https://dejure.org/2006,18836)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Juni 2006 - 16 Wx 95/06 (https://dejure.org/2006,18836)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geschlossene Unterbringung zur Heilbehandlung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1906; FGG § 70h § 69f
    Geschlossene Unterbringung des Betreuten zur Heilbehandlung - einstweilige Anordnung nur aufgrund eines zeitnahen ärztlichen Zeugnisses - keine Eilbedürftigkeit der Betreuerbestellung bei fehlendem Vollzug der Anordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 232
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 27.08.2012 - 3 UF 41/12

    Elterliche Sorge: Fortsetzungsfeststellungsantrag gegen die Anordnung

    Ein berechtigtes Interesse an einer zusätzlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit ist dann nicht gegeben (BayObLG, FGPrax 2004, 307, 308; OLG Frankfurt, FGPrax 2005, 88, 89; Jennissen, FGPrax 2009, 93, 98; Keidel/Budde, a.a.O., § 62 Rn. 12; Hahne/Munzig/Gutjahr, a.a.O., § 62 Rn. 16; vgl. auch BGH, NJOZ 2008, 1890, 1897 Tz. 28; a.A. OLG Köln, FGPrax 2006, 232).
  • LG Lübeck, 28.01.2022 - 7 T 27/22

    Voraussetzungen der einstweiligen Anordnung einer Unterbringung des Betroffenen

    Das ärztliche Zeugnis darf sich nicht in einer Beschreibung des Zustandes des Betroffenen erschöpfen, sondern muss die Notwendigkeit der Unterbringung begründen und die maßgeblichen Anknüpfungstatsachen darlegen (OLG Frankfurt FamRZ 2005, 303; OLG Köln FGPrax 2006, 232; Giers in: Keidel, 20. Aufl. (2020), § 331 FamFG, Rn. 8).
  • AG Kiel, 19.10.2012 - 2 XIV 30440

    Antrag auf Anordnung der Unterbringung: Erforderlichkeit einer Prognose über die

    Denn die Unterbringungsdauer ist Bestandteil der materiellen Voraussetzungen einer Unterbringung, für die ein ärztliches Zeugnis erforderlich ist (vgl. zum notwendigen Inhalt eines ärztlichen Zeugnisses auch: OLG Frankfurt FGPrax 2005, 23; OLG Köln FGPrax 2006, 232).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 27.02.2006 - 8 WF 25/06   

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https://dejure.org/2006,13068
OLG Naumburg, 27.02.2006 - 8 WF 25/06 (https://dejure.org/2006,13068)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.02.2006 - 8 WF 25/06 (https://dejure.org/2006,13068)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. Februar 2006 - 8 WF 25/06 (https://dejure.org/2006,13068)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Berücksichtigung bereits erbrachter Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) in der Ersttitulierung im Sinne des § 653 Zivilprozessordnung (ZPO); Einordnung der Korrekturklage im Sinne des § 654 ZPO als einer Abänderungsklage; Nachholende ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    ZPO § 653; ; ZPO § 654

  • rechtsportal.de

    ZPO § 653; ZPO § 654
    Ersttitulierung nach § 653 ZPO - Berücksichtigung von UVG -Leistungen - Korrekturklage nach § 654 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1395
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Nürnberg, 05.08.2014 - 10 UF 416/14

    Geltendmachung von Kindesunterhalt bei Feststellung der Vaterschaft: Einwand

    Im Hinblick auf den Normzweck sind daher Einwendungen im Verfahren des § 237 FamFG nicht zuzulassen, sondern der Vater ist insoweit auf das Korrekturverfahren nach § 240 FamFG zu verweisen (vergleiche BGH FamRZ 2003, 1095; OLG Köln FamRZ 2003, 1018; OLG Naumburg FamRZ 2006, 1395, jeweils noch ergangen zur Vorschrift des § 653 ZPO; Johannsen/Maier, Familienrecht, 5. Aufl., § 237 FamFG, Rn.7).
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