Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 13.09.2005

Rechtsprechung
   OLG München, 22.09.2005 - 33 Wx 160/05, 33 Wx 159/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8690
OLG München, 22.09.2005 - 33 Wx 160/05, 33 Wx 159/05 (https://dejure.org/2005,8690)
OLG München, Entscheidung vom 22.09.2005 - 33 Wx 160/05, 33 Wx 159/05 (https://dejure.org/2005,8690)
OLG München, Entscheidung vom 22. September 2005 - 33 Wx 160/05, 33 Wx 159/05 (https://dejure.org/2005,8690)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Betreuers auf Grund eines organischen Psychosyndroms; Verpflichtung des Gerichtes zur Vorlage des Gutachtens zur Betreuungsbedürftigkeit an den Betroffenen; Ausnahme von der Vorlagepflicht bei mangelnder Mitwirkungsbereitschaft des Betroffenen; ...

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Betreuers auf Grund eines organischen Psychosyndroms; Verpflichtung des Gerichtes zur Vorlage des Gutachtens zur Betreuungsbedürftigkeit an den Betroffenen; Ausnahme von der Vorlagepflicht bei mangelnder Mitwirkungsbereitschaft des Betroffenen; ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflicht zur Mitteilung von Sachverständigengutachten an den Betroffenen, Freie Willensbestimmung

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; FGG § 12; ; FGG § 68b; ; BGB § 1896 Abs. 1a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitteilung des Gutachtens zur Betreuungsbedürftigkeit gegenüber Betroffenem - konkrete Tatsachengrundlage bei Beeinträchtigung der Willensbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 440
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus OLG München, 22.09.2005 - 33 Wx 159/05
    In einem solchen Fall ist es aber unerlässlich, dem Betroffenen einen Pfleger für das Verfahren zu bestellen (vgl. BayObLGZ 1989, 462/464; BayObLG FamRZ 1993, 1489/1490).

    In diesem Fall kann die rechtzeitige, vollständige Übergabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger jedenfalls dann genügen, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 1489/190 und 989/990).

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus OLG München, 22.09.2005 - 33 Wx 159/05
    Das Gutachten ist dem Betroffenen zur Gewährung rechtlichen Gehörs grundsätzlich vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung zu übergeben (vgl. BVerfGE 62, 392/396; BayObLGZ 1986, 174/178 und 524/527).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG München, 22.09.2005 - 33 Wx 159/05
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen, also darauf, ob er bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder bestehende Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt wurden (vgl. BayObLGZ 1993, 18/19 m.w.N.; BayObLG BtPrax 2004, 239; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 43 f.).
  • BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 98/04

    Aufgabenkreis der Betreuung: Elterliche Sorge - Prüfungsumfang von

    Auszug aus OLG München, 22.09.2005 - 33 Wx 159/05
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen, also darauf, ob er bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder bestehende Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt wurden (vgl. BayObLGZ 1993, 18/19 m.w.N.; BayObLG BtPrax 2004, 239; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 43 f.).
  • BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86

    Voraussetzungen der vorläufige Unterbringung

    Auszug aus OLG München, 22.09.2005 - 33 Wx 159/05
    Das Gutachten ist dem Betroffenen zur Gewährung rechtlichen Gehörs grundsätzlich vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung zu übergeben (vgl. BVerfGE 62, 392/396; BayObLGZ 1986, 174/178 und 524/527).
  • BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 3 Z 163/89

    Bestellung; Verfahrenspfleger; Pflegschaftsverfahren; Wahrnehmung; Rechtliches

    Auszug aus OLG München, 22.09.2005 - 33 Wx 159/05
    In einem solchen Fall ist es aber unerlässlich, dem Betroffenen einen Pfleger für das Verfahren zu bestellen (vgl. BayObLGZ 1989, 462/464; BayObLG FamRZ 1993, 1489/1490).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 13.09.2005 - 8 U 28/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7209
OLG Jena, 13.09.2005 - 8 U 28/05 (https://dejure.org/2005,7209)
OLG Jena, Entscheidung vom 13.09.2005 - 8 U 28/05 (https://dejure.org/2005,7209)
OLG Jena, Entscheidung vom 13. September 2005 - 8 U 28/05 (https://dejure.org/2005,7209)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    StVO § 3 Abs. 1 S. 4 § 4 Abs. 1 S. 1
    Haftungsverteilung bei einem Unfall auf der Autobahn durch Kollision mit einem LKW-Reifen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 748
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • KG, 10.12.1987 - 12 U 1912/87

    Vorwurf des zu schnellen Fahrens auf der Autobahn; Begrenzung des Ersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Jena, 13.09.2005 - 8 U 28/05
    KG v 10.12.1987 - 12 U 1912/87 = VersR 1989, 56 = VRS 74, 251 = DAR 1988, 270 = NZV 1988, 23 = VM 1988, 49.

    In einer solchen Situation braucht der Hintermann auch nicht gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO derart auf Sicht zu fahren, dass er vor solchen Hindernissen noch rechtzeitig anhalten kann, die sich vor dem Vordermann befinden (BGH aaO.; KG DAR 1988, 270 f.; NZV 1988, 23 f.; Greger, NZV 1992, 408 ).

  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85

    Pflichten des Kraftfahrers auf einer Autobahn; Abstand zu einem vorausfahrenden

    Auszug aus OLG Jena, 13.09.2005 - 8 U 28/05
    Der nachfolgende Fahrer (Hintermann) muss auch nicht einer Ausweichbewegung des Vordermanns folgen (BGH NJW 1987, 1075 ff., 1076).
  • LG Bielefeld, 24.09.1990 - 22 O 180/90

    Reifenverlust

    Auszug aus OLG Jena, 13.09.2005 - 8 U 28/05
    LG Bielefeld v. 24.9.1990 - 22 0 180/90 = NZV 1991, 235.
  • OLG Nürnberg, 22.12.2006 - 5 U 1921/06

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen einem auf einer

    Der streitgegenständliche Anhänger zählt ebenso wenig wie ein unbeleuchteter, mit einem Tarnanstrich versehener Panzer (BGH DAR 1987, 325), ein Lkw-Reifen (OLG Jena OLGR 2006, 96), Papierrollen (OLG Koblenz NZV 2006, 198) oder dunkel gekleidete Fußgänger (OLG Nürnberg OLGR 2003, 230) zu diesen Ausnahmefällen; er ist hierfür schon viel zu groß.

    Die vom Senat und im wesentlichen auch vom Erstgericht für richtig befundene Haftungsquote entspricht der seit langem bestehenden Praxis (OLG Stuttgart MDR 1958, 490; BGH MDR 1961, 473; MDR 1988, 41; OLG Koblenz DAR 2003, 377 und NZ.V 2006, 198; OLG Jena OLGR 2006, 96).

  • LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 35/13

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall auf der Autobahn

    b) Eine auf der Überholspur einer Autobahn liegende Karkasse eines Lkw-Reifens stellt insbesondere bei Nacht bereits mit Blick auf die Schwierigkeiten der optischen Wahrnehmung des Hindernisses eine ganz erhebliche Gefahrenquelle für den typischerweise schnellen Autobahnverkehr dar (vgl. Thüring. OLG, DAR 2007, 29; OLG Koblenz, VRS 68, 32, 34; OLG Frankfurt, NZV 1991, 270).
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