Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.01.2006 - 27 U 101/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3334
OLG Hamm, 19.01.2006 - 27 U 101/05 (https://dejure.org/2006,3334)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.01.2006 - 27 U 101/05 (https://dejure.org/2006,3334)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 27 U 101/05 (https://dejure.org/2006,3334)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Arglist, Täuschung, Anfechtung, Kauf, Geschäftsanteil, Gesellschaftsanteil, Anteilskauf

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 123 BGB, 16 GmbHG
    Arglist, Täuschung, Anfechtung, Kauf, Geschäftsanteil, Gesellschaftsanteil, Anteilskauf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamer Ausschluss des Anfechtungsrechts in einem Kaufvertrag über Geschäftsanteile an einer GmbH bei arglistiger Täuschung ; Auswirkungen auf die Stellung als Gesellschafter einer GmbH bei fehlerhaftem Anteilserwerb ; Unterscheidung zwischen einem auf Ausgleich des ...

  • Judicialis

    BGB § 123; ; GmbHG § 16

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertraglicher Ausschluss des Anfechtungsrechtes wegen Arglist im Zusammenhang mit Übernahme von Gesellschaftsanteilen wirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Ausschluss des Anfechtungsrechts in Kaufvertrag über GmbH-Anteile

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 980
  • NJW-RR 2010, 1728 (Ls.)
  • ZIP 2006, 1734
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 15.11.2005 - 4 U 489/04-138   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5299
OLG Saarbrücken, 15.11.2005 - 4 U 489/04-138 (https://dejure.org/2005,5299)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.11.2005 - 4 U 489/04-138 (https://dejure.org/2005,5299)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. November 2005 - 4 U 489/04-138 (https://dejure.org/2005,5299)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Notarhaftung: Schadensersatz wegen Verletzung der Aufklärungs- und Neutralitätspflicht im Zusammenhang mit der Übertragung von Gesellschaftsanteilen

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 19; BeurkG § 17
    Keine Amtshaftung des Notars trotz unterlassener Belehrung bei anderweitiger Belehrung (hier durch Rechtsanwalt eines Beteiligten)

  • Wolters Kluwer

    Haftung eines Notars wegen einer Verletzung der Aufklärungspflicht und Neutralitätspflicht; Schadensersatzanspruch gegen einen Notar wegen Verletzung der Belehrungspflicht; Aufklärungspflicht des Notars bei Kenntnis und Wissen des Betroffenen; Kausalität und ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.1980 - VI ZR 263/78

    Ersatz eines materiellen Schadens auf Grund einer Operation - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.11.2005 - 4 U 489/04
    Denn hier ist die unterlassenen Belehrung eben gerade nicht ursächlich für den Schaden, sondern dieser wäre in gleicher Weise auch ohne die Pflichtverletzung eingetreten (so etwa BGH vom 22.01.1980 = NJW 1980, 1333 ff. = VersR 1980, 428 ff. zu der vergleichbaren Problematik der ärztlichen Aufklärungspflicht).
  • BGH, 09.07.1992 - IX ZR 209/91

    Beurkundungszwang für Treuhandverträge bei Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.11.2005 - 4 U 489/04
    Dabei kann die Frage der Beweislastverteilung offen und dahin gestellt bleiben, ob die Kläger beweisen müssen, dass sie im Falle eine Aufklärung durch den Beklagten den Vertrag nicht abgeschlossen hätten, oder ob der Beklagte beweisen muss, dass die Kläger die streitgegenständliche Vereinbarung trotz ordnungsgemäßer Warnung vor den Risiken getroffen hätten (zu den hierzu anzuwendenden Beweislastregeln siehe BGH vom 09.07.1992 = WM 1992, 1662 ff. = NJW 1992, 3237 ff.).
  • BGH, 24.10.1995 - VI ZR 13/95

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.11.2005 - 4 U 489/04
    Die Aufklärungspflichtverletzung ist dann nicht kausal geworden (so BGH vom 24.10.1995 = NJW 1996, 788 f. = VersR 1996, 211 f. zu der vergleichbaren Problematik der Haftung des Arztes wegen einer Aufklärungspflichtverletzung).
  • BGH, 27.10.1994 - IX ZR 12/94

    Belehrungspflicht des Urkundsnotars hinsichtlich der Erbringung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.11.2005 - 4 U 489/04
    Kennt der Betreffende die Gefahren, muss der Notar ihn nicht darüber aufklären (so BGH vom 27.10.1994 = NJW 1995, 330, 331 f.).
  • OLG Köln, 12.07.2021 - 7 U 139/20

    Notarhaftung; Spekulationssteuer

    Soweit der Beklagte sich in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des OLG Saarbrücken, Urt. v. 15.11.2005 - 4 U 489/04, BeckRS 2006, 903, beck-online beruft, verkennt er, dass in dem dortigen Fall die Kläger unabhängig vom beurkundenden Notar rechtzeitig durch einen Dritten, einem von ihnen mit der Prüfung des Vertragsentwurfs beauftragten Rechtsanwalt, "ausführlich, korrekt und umfassend über alle rechtlich relevanten Aspekte des Vertrages aufgeklärt" (so OLG Saarbrücken Urt. v. 15.11.2005 - 4 U 489/04, BeckRS 2006, 903 Rn. 34, beck-online) worden waren und der von ihnen eingeschaltete Rechtsanwalt den dortigen Klägern auch die bestehenden Möglichkeiten der Abhilfe für die von ihm gesehenen Risiken rechtzeitig ausführlich mitgeteilt hatte.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 16.09.2005 - 8 WF 187/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7776
OLG Naumburg, 16.09.2005 - 8 WF 187/05 (https://dejure.org/2005,7776)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.09.2005 - 8 WF 187/05 (https://dejure.org/2005,7776)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. September 2005 - 8 WF 187/05 (https://dejure.org/2005,7776)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Erfolgaussichten der Rechtsverteidigung des als Vater in Anspruch genommenen Beklagten in einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren; Darlegung ernsthafter Zweifel an seiner Vaterschaft ; Rechtsverteidigung gegen die Klage auf Feststellung seiner Vaterschaft; ...

  • Judicialis

    ZPO § 114

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114
    Das Vaterschaftsfeststellungsverfahren hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn der Vater ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft darlegen kann

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 945
  • FamRZ 2006, 960
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 07.10.2003 - 11 UF 2342/03

    Prozesskostenhilfe im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2005 - 8 WF 187/05
    Nach zutreffender Auffassung hat auch in dem von dem Amtsermittlungsgrundsatz beherrschten Vaterschaftsfeststellungsverfahren die Rechtsverteidigung des als Vater in Anspruch genommenen Beklagten nur dann hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne des § 114 ZPO, wenn er ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft darlegt (OLG Köln FamRZ 2003, 1018; OLG Nürnberg MDR 2004, 96 m. w. Nachw).

    Im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens ist eine antizipierte Beweisaufnahme in eng begrenzten Umfang zulässig (vgl. OLG Nürnberg MDR 2004, 96 m. w. Nachw.).

  • OLG Köln, 20.01.2003 - 14 WF 195/02

    PKH für Vaterschaftsfeststellungsklagen

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2005 - 8 WF 187/05
    Nach zutreffender Auffassung hat auch in dem von dem Amtsermittlungsgrundsatz beherrschten Vaterschaftsfeststellungsverfahren die Rechtsverteidigung des als Vater in Anspruch genommenen Beklagten nur dann hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne des § 114 ZPO, wenn er ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft darlegt (OLG Köln FamRZ 2003, 1018; OLG Nürnberg MDR 2004, 96 m. w. Nachw).
  • OLG Hamm, 18.05.2007 - 9 WF 40/07

    Zur Frage, wann eine Rechtsverteidigung "mutwillig" im Sinne von § 114 Satz 1 ZPO

    Insofern unterscheidet sich die Anfechtungsklage gemäß § 640 Abs. 2 Nr. 2 ZPO von der Feststellungsklage gemäß § 640 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, für die die Frage der hinreichenden Erfolgsaussicht umstritten ist (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2006, 960).
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Rechtsprechung
   OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4434
OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06 (https://dejure.org/2006,4434)
OLG München, Entscheidung vom 22.02.2006 - 33 Wx 20/06 (https://dejure.org/2006,4434)
OLG München, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - 33 Wx 20/06 (https://dejure.org/2006,4434)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entlassung eines von mehreren Berufsbetreuern, Gesetzesänderung, BtÄndG

  • Judicialis

    BGB § 1899 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 1908b Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 14

  • rechtsportal.de

    Wichtiger Grund zur Entlassung eines von mehreren Betreuern bei Gesetzesänderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit und Rechtsgrundlage und Voraussetzungen der Entlassung eines von mehreren vor dem 1.7.2005 bestellten, berufsmäßig tätigen Betreuern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 117
  • FamRZ 2006, 890 (Ls.)
  • Rpfleger 2006, 397
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06
    Sie liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet (BVerfGE 101, 239, 263).

    Diese sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber als Folge der Regelung hingenommene unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszweckes nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfGE 30, 392, 402 f.; 95, 64, 86; 101, 239, 263; BGH aaO).

  • OLG München, 07.11.2005 - 33 Wx 164/05

    Ersetzung der für verschiedene Aufgabenkreise bestellten ehrenamtlichen und

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06
    Waren mehrere berufsmäßig tätige Betreuer bereits vor dem 1.7.2005 bestellt, so stellt gleichwohl die durch § 1899 Abs. 1 Satz 3 BGB eingeführte Gesetzesänderung einen wichtigen Grund zur Entlassung eines dieser Betreuer dar (Fortführung der Senatsrechtsprechung vom 7.11.2005, BtPrax 2006, 34).

    Das folgt nicht zuletzt aus dem Rechtsgedanken von § 1897 Abs. 1, § 1899 Abs. 1 BGB (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MDR 2002, 886 = Rpfleger 2002, 445; Senatsbeschluss vom 7.11.2005, BtPrax 2006, 34).

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06
    Denn eine unechte Rückwirkung ist verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig (BVerfGE 95, 64/86; 30, 392/402 f.; BGH FamRZ 2005, 612 ff.).

    Diese sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber als Folge der Regelung hingenommene unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszweckes nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfGE 30, 392, 402 f.; 95, 64, 86; 101, 239, 263; BGH aaO).

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06
    Denn eine unechte Rückwirkung ist verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig (BVerfGE 95, 64/86; 30, 392/402 f.; BGH FamRZ 2005, 612 ff.).

    Diese sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber als Folge der Regelung hingenommene unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszweckes nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfGE 30, 392, 402 f.; 95, 64, 86; 101, 239, 263; BGH aaO).

  • BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 200/03

    Austauschentlassung des Betreuers auf Wunsch des Betreuten - Betreuungssache,

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06
    a) Zu Recht nimmt das Landgericht an, bei Bestellung mehrerer Betreuer für unterschiedliche Aufgabenkreise ein wichtiger Grund für die Entlassung einer dieser Betreuer schon dann gegeben ist, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen des § 1899 Abs. 1 BGB für die Bestellung mehrerer Betreuer von Anfang an nicht vorgelegen haben oder später weggefallen sind (BayObLG Beschl. v. 22.10.2003 - 3Z BR 200/03, zitiert nach Juris).
  • OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 199/01

    Entlassung eines von mehreren Betreuern

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06
    Das folgt nicht zuletzt aus dem Rechtsgedanken von § 1897 Abs. 1, § 1899 Abs. 1 BGB (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MDR 2002, 886 = Rpfleger 2002, 445; Senatsbeschluss vom 7.11.2005, BtPrax 2006, 34).
  • BayObLG, 20.04.2000 - 3Z BR 60/00

    Voraussetzungen der Entlassung eines Betreuers

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06
    Da ein wichtiger Grund i. S. des § 1908b BGB nicht in der Person oder dem Verhalten des Betreuers liegen muss (Palandt/Diederichsen BGB 65. Aufl. § 1908b Rn. 4 ff.; vgl. auch BayObLG FamRZ 2000, 1457) und der Betreuer auch entlassen werden kann, wenn der Betreute eine gleich geeignete Person vorschlägt (§ 1908b Abs. 3 BGB), ist dem Interesse des Betreuers, die Betreuung fortzusetzen, ohnehin nur ein sehr geringer Stellenwert einzuräumen, der gegenüber den Veränderungsgründen des Gesetzgebers nicht überwiegen kann.
  • BGH, 26.01.2005 - XII ZR 70/03

    Anfechtung der Vaterschaft bei heterologer Insemination

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06
    Denn eine unechte Rückwirkung ist verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig (BVerfGE 95, 64/86; 30, 392/402 f.; BGH FamRZ 2005, 612 ff.).
  • OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06

    Entlassung eines Betreuers bei gemeinschaftlicher Mitbetreuung - Umfang der

    Hat das Vormundschaftsgericht mehrere Betreuer bestellt, ist ein wichtiger Grund für die Entlassung eines Betreuers schon dann gegeben, wenn sich später herausstellt, dass die Voraussetzungen des § 1899 Abs. 1 BGB für die Bestellung mehrerer Betreuer von Anfang an nicht vorgelegen haben oder später weggefallen sind (BayObLG Beschluss vom 22.10.2003 - 3Z BR 200/03, zit. nach Juris; OLG Schleswig Rpfleger 2002, 445 f.; Senat BtPrax 2006, 109 = Rpfleger 2006, 397; Knittel BtG § 1908b Rn. 22).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 12.08.2005 - 8 UF 137/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18271
OLG Naumburg, 12.08.2005 - 8 UF 137/05 (https://dejure.org/2005,18271)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.08.2005 - 8 UF 137/05 (https://dejure.org/2005,18271)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. August 2005 - 8 UF 137/05 (https://dejure.org/2005,18271)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Versterben des Ausgleichsberechtigten vor Bestandskraft der Entscheidung zum Versorgungsausgleich

  • Judicialis

    VAHRG § 4; ; VAHRG § 9

  • rechtsportal.de

    VAHRG § 4 § 9
    Berücksichtigung des Versterbens des Ausgleichsberechtigten vor Bestandskraft der Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Rechtsmittelverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 12.11.2013 - 3 UF 74/13

    Versorgungsausgleich: Auswirkungen der Gesetzesänderung zum sog. Rentnerprivileg

    Auch hieran fehlt es aber, so dass der Senat die in Rechtsprechung und Lehre in diesem Zusammenhang umstrittene Rechtsfrage fallbezogen unentschieden lässt, ob §§ 33 f VersAusglG eine in Rechtskraft erwachsene Entscheidung über den Versorgungsausgleich verlangen oder die Aussetzung auch bereits (wie hier) im Verfahren des Scheidungsverbunds erfolgen kann (vgl. OLG Naumburg OLGR 2006, 434; OLG Celle FamRZ 2013, 1313; Nomos-Komm. zum BGB/ Götsche, 2. A., § 33 VersAusglG Rz. 6; OLG Zweibrücken FamRZ 2012, 722; Gutdeutsch FamRZ 2010, 1140).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 10.08.2005 - 2 UF 257/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,25613
OLG Jena, 10.08.2005 - 2 UF 257/05 (https://dejure.org/2005,25613)
OLG Jena, Entscheidung vom 10.08.2005 - 2 UF 257/05 (https://dejure.org/2005,25613)
OLG Jena, Entscheidung vom 10. August 2005 - 2 UF 257/05 (https://dejure.org/2005,25613)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen Nichtdurchführung eines zugesprochenen Umgangsrechts; Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge auf einen nichtehelichen Vater ; Zulässigkeit vorläufiger Anordnungen in Vormundschaftssachen und selbstständigen Familiensachen; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 280
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 14.04.2014 - 10 UF 19/14

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen einer vorläufigen Anordnung betreffend das

    Eine solche vorläufige Maßnahme kommt nur dann in Betracht, wenn sie zum Wohle der Kinder unumgänglich und die Sache derart eilbedürftig ist, dass sie bereits im Wege der vorläufigen Anordnung getroffen werden muss (vgl. OLG Jena FamRZ 2006, 280).

    Dies kommt regelmäßig bei unmittelbaren Gefahren für das körperliche oder seelische Wohl der Kinder wie z. B. Verwahrlosung, Missbrauch, Kindesmisshandlung in Betracht, denen durch sofortige Maßnahmen begegnet werden muss, (Kammergericht, FamRZ 2010, 1749 Rn. 5; OLG Jena FamRZ 2006, 280).

  • KG, 18.06.2010 - 19 UF 22/10

    Elterliche Sorge: Sorgerechtsentzug im Eilverfahren bei Problemen mit der

    Eine solche vorläufige Maßnahme kommt nur in Betracht, wenn sie zum Wohle der Kinder unumgänglich und die Sache derart eilbedürftig ist, dass sie bereits im Wege der vorläufigen Anordnung getroffen werden muss (vgl. z.B. OLG Jena FamRZ 2006, 280).
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