Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.12.2006 - 13 U 118/06   

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https://dejure.org/2006,2216
OLG Celle, 21.12.2006 - 13 U 118/06 (https://dejure.org/2006,2216)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.12.2006 - 13 U 118/06 (https://dejure.org/2006,2216)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 13 U 118/06 (https://dejure.org/2006,2216)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß eines Augenarztes in Niedersachsen: Vermittlung eines Brillenliefervertrages mit einem Optikunternehmen nach Durchführung einer Brillenanpassung aus einem vorhanden Bestand an Musterbrillenfassungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 2 MBO; § 3 UWG; § 4 Nr. 11 UWG; § 5 UWG
    Zulässigkeit des Verweises eines Patienten durch einen Augenarzt an ein Augenoptik-Unternehmen; Vorliegen einer unzulässigen Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit; Ausübung wesentlicher Tätigkeiten des Augenoptikerhandwerks ohne entsprechenden Eintrag in der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Verweises eines Patienten durch einen Augenarzt an ein Augenoptik-Unternehmen; Vorliegen einer unzulässigen Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit; Ausübung wesentlicher Tätigkeiten des Augenoptikerhandwerks ohne entsprechenden Eintrag in der ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; NdsBOÄ § 3 Abs. 2; ; NdsBOÄ § 34 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 4 Nr. 11; NdsBOÄ § 34 Abs. 5
    Kein Verstoß eines Augenarztes gegen das Verbot unlauteren Wettbewerbs, wenn er einer ausgewählten Gruppe von Patienten Brillenmodelle eines bestimmten Optikers anbietet

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorhandener Bestand an Musterbrillenfassungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF (Kurzinformation und -anmerkung)

    Augenarzt darf Brillenverkauf vermitteln

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF (Kurzinformation und -anmerkung)

    Augenarzt darf Brillenverkauf vermitteln

  • vertragsarztrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Augenarzt darf Brillenverkauf vermitteln

  • aerzteblatt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Brillenabgabe beim Augenarzt: Kontroverse über ein überraschendes Urteil

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 109
  • GRUR-RR 2009, 408
  • GRUR-RR 2009, 408 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 59/98

    Verkürzter Versorgungsweg

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2006 - 13 U 118/06
    Bei dem Messen des Pupillenabstandes und des Hornhaut-Scheitel-Abstandes, der Brillenglasberatung und der Korrektur des Brillensitzes handelt es sich um Leistungen, die auch zum beruflichen Bereich eines Augenarztes gehören (zur Zulässigkeit der Vornahme einzelner zum Handwerk eines Hörgeräteakustikers gehörenden Leistungen durch einen HNOArzt: BGH, Urteil vom 29. Juni 2000 - I ZR 59/98 "Verkürzter Versorgungsweg").

    Sachliche Gründe können die Qualität der Versorgung, die Vermeidung von Wegen bei gehbehinderten Patienten oder schlechte Erfahrungen mit anderen Anbietern sein (BGH, Urteil vom 28. September 2000 - I ZR 141/98 "Augenarztanschreiben"; Urteil vom 29. Juni 2000 - I ZR 59/98 - "Verkürzter Versorgungsweg").

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 275/99

    Hörgeräteversorgung; Wettbewerbswidrigkeit der Beratung eines HNO-Arztes im

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2006 - 13 U 118/06
    Ein sachlicher Grund kann auch in einem fachlich oder wirtschaftlich besseren Angebot des nicht ortsansässigen Anbieters oder bereits in Vorteilen liegen, die sich aus einer größeren Bequemlichkeit eines bestimmten Versorgungsweges ergeben (BGH, Urteil vom 15. November 2001 I ZR 275/99 "Hörgeräteversorgung").

    Aus eigenen Erkenntnissen trägt der insoweit darlegungs und beweispflichtige (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2001 - I ZR 275/99 - "Hörgeräteversorgung") - Kläger nichts dazu vor, dass der Beklagte die Brillenlieferungen ohne sachlichen Grund i. S. der §§ 34 Abs. 5 MBO, 34 Abs. 5 NdsBOÄ vermittelt hat.

  • OLG Oldenburg, 21.09.1995 - 1 U 54/95

    Neurefraktionierung

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2006 - 13 U 118/06
    Die Beklagte kann dagegen nicht mit Erfolg einwenden, dass ein Optiker, der eine neue Sehschärfenbestimmung anbiete, in der Regel seinerseits wettbewerbswidrig handele, weil ein Optiker hierzu nach dem in GRUR 1995, 819 veröffentlichen Urteil des OLG Oldenburg nur dann berechtigt sei, wenn der Kunde von sich aus eine erneute Sehschärfenbestimmung wünsche oder wenn die vorgelegte augenärztliche Verordnung offensichtlich aus sich heraus fehlerhaft sei.
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 317/02

    Berufsrechtliche Zulässigkeit der Abgabe von Diabetes-Teststreifen durch einen

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2006 - 13 U 118/06
    Das Verbot dient der Trennung merkantiler Gesichtspunkte vom Heilauftrag des Arztes (BGH, Urteil vom 2. Juni 2005 - I ZR 317/02 - "Diabetesteststreifen").
  • BGH, 28.09.2000 - I ZR 141/98

    Augenarztanschreiben - Verletzung Berufs-/Standesrecht; Vorsprung durch

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2006 - 13 U 118/06
    Sachliche Gründe können die Qualität der Versorgung, die Vermeidung von Wegen bei gehbehinderten Patienten oder schlechte Erfahrungen mit anderen Anbietern sein (BGH, Urteil vom 28. September 2000 - I ZR 141/98 "Augenarztanschreiben"; Urteil vom 29. Juni 2000 - I ZR 59/98 - "Verkürzter Versorgungsweg").
  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 13/07

    Brillenversorgung

    Das Berufungsgericht hat die Klage - soweit in der Revisionsinstanz von Bedeutung - abgewiesen (OLG Celle WRP 2007, 198 = GRUR-RR 2007, 109).
  • OLG Celle, 29.05.2008 - 13 U 202/07

    Vorliegen eines hinreichenden Grundes als Voraussetzung einer Verweisung an einen

    Ein solcher Grund ist nicht nur dann anzunehmen, wenn der Verweisung unmittelbar auf dem Gebiet der Medizin liegende Vorteile zu Grunde liegen (OLG Celle, Senatsurteil v. 21. Dez. 2006 - 13 U 118/06, GRUR-RR 2007, 109, 110).

    Hierunter fällt auch der Vorteil, der sich aus einer größeren Bequemlichkeit eines bestimmten Versorgungsweges ergibt (BGH, Urt. v. 29. Juni 2000, a. a. O.. OLG Celle, Senatsurteil v. 21. Dez. 2006 - 13 U 118/06, GRUR-RR 2007, 109, 110).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2011 - 6t A 1816/09

    Rechtsmittel gegen einen "Freispruch" nach § 92 Abs. 2a) HeilBerG NRW bei Fehlen

    vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2000 - I ZR 141/98 -, NJW-RR 2001, 407 = juris Rn. 26; OLG Celle, Urteil vom 21. Dezember 2006 - 13 U 118/06 -, MedR 2007, 435 = juris Rn. 16; Landesberufsgericht für Heilberufe bei dem OVG NRW, Urteil vom 18. Februar 2009 - 6t A 1456/05.T -, MedR 2009, 632 = juris Rn. 54.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - 6t A 1456/05

    Arztpraxis und Gewerbe

    etwa BGH, Urteile vom 29.6.2000 - I ZR 59/98 -, NJW 2000, 2745 ff. und vom 15.11.2001 - I ZR 275/99 -, MedR 2002, 256 ff. (jew. zur Versorgung eines HNO-Patienten im sogenannten verkürzten Versorgungsweg mit einem Hörgerät); OLG Stuttgart, Urteil vom 28.6.996 - 2 U 146/95 -, MedR 1997, 425 (Abgabe von Kontaktlinsen durch Augenärzte); OLG Celle, Urteil vom 21.12.2006 - 13 U 118/06 -, MedR 2007, 435, und OLG Naumburg, Urteil vom 23.11.2007 - 10 U 47/07 -, MedR 2008, 215 (jeweils zur Abgabe von Brillen durch Augenärzte); OLG Düsseldorf, Urteil vom 8.3.2005 - I-20 U 96/04 -, MedR 2005, 528 (zur Abgabe von Air-Cast-Schienen und Gehstützen durch einen Orthopäden zur Sofortbehandlung).
  • OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 113/07

    Anspruch auf Unterlassung einer Plakatwerbung, der Auslegung von Werbeflyern und

    Es wird dabei keineswegs verkannt, dass für eine Verweisung an einen bestimmten Anbieter nicht allein auf dem Gebiet der Medizin liegende Vorteile, sondern etwa auch die Qualität der Versorgung, die Vermeidung von Wegen bei gehbehinderten Patienten sowie schlechte Erfahrungen mit betreffenden anderen Anbietern sprechen können (vgl. BGH WRP 2001, 151 - Augenarztschreiben; GRUR 2000, 1080 - Verkürzter Versorgungsweg; OLG Celle WRP 2007, 198).
  • LG Stuttgart, 28.12.2007 - 38 O 105/06

    Sehhilfen vom Augenarzt

    Das Gericht folgt dabei im Ergebnis auch der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 21.12.2006 (Az. 13 U 118/06), die - bei einem anderen Fall eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes des Augenarztes und nicht des Fernoptikunternehmens - für die Zusammenarbeit des Augenarztes mit einem (anderen) Fernoptikunternehmen den verkürzten Versorgungsweg nicht ausgeschlossen hat und einen Verstoß gegen die Berufsordnungen der Ärzte nicht als nachgewiesen ansah.
  • LG Düsseldorf, 22.02.2012 - 12 O 9/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Nichtherausgabe von nach einer Refraktionsbestimmung

    Gleiches gilt für den Sachverhalt der benannten Entscheidung des OLG Celle (13 U 118/06).
  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - 6t A 1456/05
      vgl. etwa BGH, Urteile vom 29. Juni 2000 - I ZR 59/98 -, NJW 2000, 2745 ff. und vom 15. November 2001 - I ZR 275/99 -, MedR 2002, 256 ff. (jew. zur Versorgung eines HNO-Patienten im sogenannten verkürzten Versorgungsweg mit einem Hörgerät); OLG Stuttgart, Urteil vom 28. Juni 1996 - 2 U 146/95 -, MedR 1997, 425 (Abgabe von Kontaktlinsen durch Augenärzte); OLG Celle, Urteil vom 21. Dezember 2006 - 13 U 118/06 -, MedR 2007, 435, und OLG Naumburg, Urteil vom 23. November 2007 - 10 U 47/07 -, MedR 2008, 215 (jeweils zur Abgabe von Brillen durch Augenärzte); OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. März 2005 - I-20 U 96/04 -, MedR 2005, 528 (zur Abgabe von Air-Cast-Schienen und Gehstützen durch einen Orthopäden zur Sofortbehandlung).
  • LG Dortmund, 22.02.2007 - 16 O 209/06

    Verweisung von Patienten an einen Optiker durch einen Augenarzt ohne

    Der zur Entscheidung stehende Sachverhalt hebt sich wegen der hier eingesetzten Werbeträger auch deutlich von dem durch das OLG Celle ( WRP 2007, 198 ff. ) zu beurteilenden Fall ab, als dort nur zur Sicherung einer bestmöglichen und gesicherten Versorgung ( bestimmte Sehstörungen oder vergleichbare Schwierigkeiten ) oder wegen eines verkürzten Versorgungsweges ( Alter / Gehbehinderung ) eine Verweisung von bestimmten Patienten an einen Augenoptiker erfolgt ist.
  • LG München I, 07.11.2007 - 1 HKO 13718/07

    Voraussetzungen der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Verweisung von

    Schließlich streite auch die Rechtsansicht des OLG Celle, in dessen Urteil vom 21.12.2006 (Az. 13 U 118/06) , das sogar das Vorhalten von Musterbrillenfassungen einer Optik GbR in einer Augenarztpraxis für zulässig erachtet hatte, für die Sache des Beklagten.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 6 W 185/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10738
OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 6 W 185/06 (https://dejure.org/2006,10738)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.09.2006 - 6 W 185/06 (https://dejure.org/2006,10738)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. September 2006 - 6 W 185/06 (https://dejure.org/2006,10738)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Patentanwalts bei Tätigkeiten, die nicht in den typischen Tätigkeitsbereich eines solchen fallen; Anspruch auf Erstattung von Kosten eines Patentanwalts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 30.05.2006 - 6 W 31/06

    Patentanwaltskosten; consulente in marchi; ausländischer Patentanwalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 6 W 185/06
    Dem steht bereits entgegen, dass die Antragsgegnerin ihren Patentanwalt nach eigener Darstellung gerade nicht zur Führung des Verkehrs mit dem Prozessbevollmächtigten beauftragt hat, sondern zu dessen Unterstützung im Zusammenhang mit den im Verfahren auftretenden technischen Fragen (vgl. Senat Beschl. v. 30.5.2006 - 6 W 31/06, S. 9).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2005 - 6 W 26/05

    Erstattbarkeit der Kosten eines Patentanwalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 6 W 185/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. JurBüro 97, 599 sowie zuletzt Beschl. v. 15.4.2005 - 6 W 26/05 - m.w.N.) können in Wettbewerbssachen - insbesondere bei der Geltendmachung ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes - Patentanwaltskosten ausnahmsweise als erstattungsfähig angesehen werden, soweit im Prozess Tätigkeiten erforderlich werden, die in das typische Arbeitsfeld eines Patentanwalts gehören.
  • OLG Frankfurt, 12.11.2009 - 6 U 130/09

    Abwendbarkeit des § 140 III MarkenG auf die Erstattung vorgerichtlicher

    Insoweit können die gleichen Grundsätze gelten wie bei der Frage, unter welchen Voraussetzungen Patentanwaltskosten in Wettbewerbssachen im Rahmen von § 91 I ZPO erstattungsfähig sind (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 20.9.2006 - 6 W 185/06; OLGR 2007, 147).
  • OLG Frankfurt, 11.06.2019 - 6 W 119/15

    Kostenfestsetzung: Erstattung von Patentanwaltskosten in Wettbewerbssachen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Juristisches Büro 1997, 599; Beschluss vom 20.09.2006 - 6 W 185/06 , Beschluss vom 04.11.2008 - 6 W 68/08 , Beschluss vom 12.10.2010 - 6 W 132/10 ) kann in Wettbewerbssachen - insbesondere bei der Geltendmachung ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes - die Einschaltung eines Patentanwalts ausnahmsweise notwendig erscheinen, wenn Tätigkeiten erforderlich wurden, die in das typische Arbeitsfeld eines Patentanwalts gehören.
  • OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 6 W 132/10

    Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten in Wettbewerbssachen

    3 Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. JurBüro 1997, 599; Beschl. v. 20.09.2006 - 6 W 185/06 - und v. 04.11.2008 - 6 W 68/08) kann in Wettbewerbssachen - insbesondere bei der Geltendmachung ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes - die Einschaltung eines Patentanwalts ausnahmsweise notwendig erscheinen, wenn Tätigkeiten erforderlich werden, die in das typische Arbeitsfeld eines Patentanwalts gehören.
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2010 - 2 W 14/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts

    a) Dabei kann dahinstehen, ob der französische Patentanwalt der Beklagten hier als Verkehrsanwalt zur Führung des Verkehrs mit dem Prozessbevollmächtigten oder aber zu dessen Unterstützung im Zusammenhang mit den im Verletzungsprozess auftretenden technischen Fragen beauftragt worden ist (vgl. hierzu OLG Frankfurt, OLGR 2007, 147).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 10.10.2006 - 4 W 96/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13674
OLG Zweibrücken, 10.10.2006 - 4 W 96/06 (https://dejure.org/2006,13674)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.10.2006 - 4 W 96/06 (https://dejure.org/2006,13674)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - 4 W 96/06 (https://dejure.org/2006,13674)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Ermittlung der Rechtsanwaltsgebühren im zivilgerichtlichen Verfahren; Voraussetzungen für den Anspruch eines Rechtsanwalts auf eine Einigungsgebühr; Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde

  • Judicialis

    RVG VV Nr. 1003

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 1003; RVG § 13
    Eintritt der Sperre des § 13 RVG Nr. 1003 VV bei Einigung auch über ein anderweitiges gerichtliches Verfahren im Vergleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Münster, 26.03.2010 - 23 O 5/10

    Verletzung der Hinweispflicht zu den Nebenleistungen nach § 6 Abs. 2 WoVermG

    Schon der einmalige Verstoß gegen diese Verbraucherschutzbestimmung von erheblichem Gewicht übersteigt hier die Bagatellgrenze (vgl. OLG I, 4 W 96/06, Beschluss vom 2 .08.2006 zur nicht ausreichenden Angabe, wer als Makler auftritt; OLG C1 a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 13.12.2006 - 3 AR 2517/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9529
OLG Nürnberg, 13.12.2006 - 3 AR 2517/06 (https://dejure.org/2006,9529)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13.12.2006 - 3 AR 2517/06 (https://dejure.org/2006,9529)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 3 AR 2517/06 (https://dejure.org/2006,9529)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtsstandbestimmung trotz Vorliegen eines besonderen Gerichtsstandes oder der Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstandes; Bestimmung des Vorliegens einer zusätzlichen oder ausschließlichen Gerichtsstandvereinbarung

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO - vertragliche Gerichtsstandvereinbarung; Vorliegen eines gemeinsamen besonderen Gerichtsstands

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht -Gerichtsstandsvereinbarung kann Streitgenossenschaft verhindern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Gerichtsstandsbestimmung bei Gerichtsstandsvereinbarung! (IBR 2007, 1033)

Papierfundstellen

  • NZBau 2007, 792
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.10.1986 - I ARZ 487/86

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei mehreren beklagten Streitgenossen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.12.2006 - 3 AR 2517/06
    Nach der Rechtsprechung steht jedoch ausnahmsweise die mit einem Streitgenossen geschlossene Gerichtsstandsvereinbarung einer Bestimmung nicht entgegen, wenn ein gemeinschaftlicher Gerichtsstand mit den übrigen Streitgenossen nie bestanden hat, das dem Verhältnis zu einem Streitgenossen prorogierte Gericht auch für die übrigen Streitgenossen gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO "bestimmt" werden kann und die Prozessführung im prorogierten Gerichtsstand auch für diese zumutbar ist (BGH NJW 1987, 439; BayObLG NJW-RR 2000, 1592).
  • BayObLG, 30.06.2004 - 1Z AR 75/04

    Ablehnung der Zuständigkeitsbestimmung bei Vereinbarung eines ausschließlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.12.2006 - 3 AR 2517/06
    Die Antragstellerin trägt die Kosten des Bestimmungsverfahrens (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO; vgl. BGH NJW-RR 1987, 757; BayObLG, Beschluss vom 30.6.2004, Az.: 1 ZAR 75/04 - zitiert nach Juris).
  • BayObLG, 24.03.1999 - 1Z AR 15/99

    Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung für einen Dritten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.12.2006 - 3 AR 2517/06
    Nach der Rechtsprechung steht jedoch ausnahmsweise die mit einem Streitgenossen geschlossene Gerichtsstandsvereinbarung einer Bestimmung nicht entgegen, wenn ein gemeinschaftlicher Gerichtsstand mit den übrigen Streitgenossen nie bestanden hat, das dem Verhältnis zu einem Streitgenossen prorogierte Gericht auch für die übrigen Streitgenossen gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO "bestimmt" werden kann und die Prozessführung im prorogierten Gerichtsstand auch für diese zumutbar ist (BGH NJW 1987, 439; BayObLG NJW-RR 2000, 1592).
  • BGH, 05.12.1985 - I ARZ 737/85

    Erfüllungsort bei einem Bauwerkvertrag

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.12.2006 - 3 AR 2517/06
    Es besteht der gemeinsame Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) am Ort des Bauwerkes (BGH NJW 1986, 935 m.w.N.).
  • BGH, 05.02.1987 - I ARZ 703/86

    Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.12.2006 - 3 AR 2517/06
    Die Antragstellerin trägt die Kosten des Bestimmungsverfahrens (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO; vgl. BGH NJW-RR 1987, 757; BayObLG, Beschluss vom 30.6.2004, Az.: 1 ZAR 75/04 - zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 21.08.2014 - 11 SV 75/14

    Bestimmung des im Verhältnis zu einer Partei prorogierten Gerichtsstandes als

    Ist dies der Fall, so kann dieses Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Nr. 3 ZPO als zuständig bestimmt werden, auch wenn in seinem Bezirk keiner der zu verklagenden Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (BGH, Beschluss vom 16.8.1995 - X ARZ 699/95; BGH, Beschluss vom 19. März 1987 - I ARZ 903/86; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 09. März 1999 - 1Z AR 5/99; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 3 AR 2517/06 -, juris).
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