Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.07.2006 - 6 U 53/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3831
OLG Celle, 06.07.2006 - 6 U 53/06 (https://dejure.org/2006,3831)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.07.2006 - 6 U 53/06 (https://dejure.org/2006,3831)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - 6 U 53/06 (https://dejure.org/2006,3831)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,3831) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Nachlasssache: Auskunftspflicht des Erben über den Nachlass gegenüber dem pflichtteilsergänzungsberechtigten Nichtmehr-Erben

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 BGB; § 1953 BGB; § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB
    Auskunftsansprüche des von Hause aus enterbten pflichtteilsberechtigten Nichterben; Unterscheidung zwischen pflichtteilsberechtigtem Nichterben und pflichtteilsberechtigtem Miterben

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsansprüche des von Hause aus enterbten pflichtteilsberechtigten Nichterben; Unterscheidung zwischen pflichtteilsberechtigtem Nichterben und pflichtteilsberechtigtem Miterben

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BGB § 2314 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1953; ; BGB § 242

  • RA Kotz

    Auskunftspflicht des Erben gegenüber Pflichtteilsberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2314 Abs. 1 Satz 1; BGB § 1953; BGB § 242
    Auskunftsanspruch aus § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Ausschlagung - Auskunftsansprüche des Nicht-mehr-Erben

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Pflichtteil - Wer ist auskunftsberechtigt i.S. von § 2314 BGB?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1877
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.06.1973 - IV ZR 50/72

    Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gegen den Beschenkten

    Auszug aus OLG Celle, 06.07.2006 - 6 U 53/06
    Sie steht auch hier trotz der Ausschlagung nicht anders da als ein zur Ergänzung des Pflichtteils berechtigter Miterbe, welchem der Anspruch nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nur zusteht, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Schenkung vorliegen, der Beschenkte die Auskunft unschwer geben kann und der Pflichtteilsergänzungsberechtigte sich die erforderliche Kenntnis nicht auf andere ihm zumutbare Weise zu verschaffen vermag (vgl. grundlegend BGHZ 61, 180, 184; Palandt-Edenhofer, BGB, 65. Aufl., § 2314 Rn. 4).
  • OLG Schleswig, 02.09.2014 - 3 U 3/14

    Pflichtteilsrecht: Wirkungen der Erbausschlagung "aus allen Berufungsgründen" im

    Die Entscheidungen des OLG Celle vom 6. Juli 2006 (6 U 53/06) und des OLG Hamm vom 17. Februar 2011 (15 W 167/10), auf die sich die Beklagte beruft, lassen sich auf den hier zu entscheidenden Fall nicht übertragen (dazu unter aa).

    Das OLG Celle vertritt in seinem Urteil vom 6. Juli 2006 (6 U 53/06) die Auffassung, dass § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB insofern restriktiv auszulegen sei, als "er Auskunftsrechte nur einräumt dem von Hause aus enterbten pflichtteilberechtigten Nichterben, nicht aber dem Miterben, der durch Ausschlagung die Stellung eines pflichtteilsergänzungsbedürftigen Nicht-mehr-Erben wählt" (bei juris, Rn. 4).

    Es ist allerdings nicht ersichtlich, dass die Entscheidung, die im Übrigen in der Literatur ein kritisches Echo gefunden hat (Damrau, ZEV 2006, 557 f.; Damrau zustimmend: Palandt/Edenhofer, BGB, 68. Aufl. 2009, § 2314, Rn. 3; Palandt/Weidlich, BGB, 73. Aufl. 2014, § 2314, Rn. 3; kritisch zum Urteil des OLG Celle auch: Uta Heidenreich, Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche des Pflichtteilsberechtigten, Diss.

  • LSG Bayern, 30.07.2015 - L 8 SO 146/15

    1. Prüfung der Negativevidenz bei vermeintlich höchstrichterlich geklärter

    Sein Verzicht als Leistungsempfänger ist weitreichender und umfasst auch den Pflichtteil (OLG Celle vom 6.7.2006, 6 U 53/06).
  • OLG Naumburg, 17.04.2014 - 1 U 124/13

    Pflichtteilsrecht: Auskunftsanspruch des Nichtmehr-Erben nach Ausschlagung der

    Voraussetzung für einen Anspruch aus § 2314 BGB ist, dass der Anspruchsteller zu den Pflichtteilsberechtigten im Sinne von § 2303 BGB gehört, wozu auch der nach § 2306 BGB belastete Erbe zählt, wenn er das Erbe ausschlägt (entgegen OLG Celle, 6. Juli 2006, 6 U 53/06, FamRZ 2006, 1877).(Rn.13).

    Der Beklagte ist der Klage entgegengetreten und vertritt unter Hinweis auf das Urteil des OLG Celle (vom 6.7.2006 - 6 U 53/06 - [z.B. FamRZ 2006, 1877]; hier: zitiert nach juris) die Ansicht, dass den Klägern kein Anspruch aus § 2314 BGB zustehe.

  • OLG Stuttgart, 13.01.2022 - 19 U 28/21

    Rechtsstellung des belasteten Erben nach Ausschlagung der Erbschaft gemäß § 2306

    Der gegenteiligen Ansicht, die - soweit erkennbar - nur das OLG Celle (Urteil vom 06. Juli 2006 - 6 U 53/06, ZEV 2006, 557) vertrat, ist nicht zu folgen.

    Die Feststellung im Urteil des OLG Celle (ZEV 2006, 557), dass die Ausschlagung des Erbes nicht dazu dienen dürfe, die Stellung des Nicht-mehr-Erben im Auskunftsverfahren gegenüber dem Erben zu verbessern und ihm Rechte einzuräumen, die ihm in der Stellung als (Mit-)Erbe nicht zustünden, verkennt, dass dem Erben nach dem Gesetz die Wahl zusteht, in welche Rolle (Erbe oder Pflichtteilsberechtigter) er eintreten will.

    Auch wird die Unterscheidung im Gesetz zwischen dem pflichtteilsberechtigten Nichterben und dem pflichtteilsberechtigten Miterben nicht dadurch unterlaufen, dass der nur unter eingeschränkten Voraussetzungen mit Auskunftsansprüchen ausgestattete Miterbe die Erbschaft ausschlägt, um sich einen von weiteren Voraussetzungen unabhängigen Auskunftsanspruch gegen den (Mit-)Erben zu verschaffen (so aber OLG Celle ZEV 2006, 557), denn der Erbe wird die Erbschaft nicht mit dem Ziel ausschlagen, einen Auskunftsanspruch zu erlangen.

    Die Revision war zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die Divergenz zur Entscheidung des OLG Celle (Urteil vom 06. Juli 2006 - 6 U 53/06, ZEV 2006, 557) zuzulassen (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO).

  • LG Frankfurt/Main, 23.06.2015 - 6 O 14/15
    In Abgrenzung zur Entscheidung des OLG Frankfurt vom 22.04.2010, Aktenzeichen 6 U 53/06, wird vorliegend auch keine Irreführung durch zusätzliche Angaben oder Darstellungen erzeugt.
  • LG Flensburg, 22.12.2010 - 3 O 215/08

    Umfang von Unterlassungsansprüchen wegen Verletzung eines Erbbaurechtsvertrags im

    Die Akte in dem Verfahren des Landgerichts Flensburg Az.: 3 O 527/04 (Oberlandesgericht Schleswig Az.: 6 U 53/06) zwischen dem Streithelfer und der Klägerin ist beigezogen und zum Gegenstand der Verhandlung gemacht worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 17 U 19/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1686
OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 17 U 19/06 (https://dejure.org/2006,1686)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.11.2006 - 17 U 19/06 (https://dejure.org/2006,1686)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. November 2006 - 17 U 19/06 (https://dejure.org/2006,1686)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,1686) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Girovertrag: Schadensersatzansprüche des Inhabers einer Generalvollmacht gegen die Bank des Vollmachtgebers wegen Nichtausführung eines Überweisungsauftrages

  • Wolters Kluwer

    Entstehen eines unmittelbaren Vertragsverhältnisses zwischen dem Empfänger und der überweisenden Bank im Rahmen der Durchführung des Überweisungsverkehrs; Bestehen der Girokonten des Überweisenden und des Überweisungsempfängers bei verschiedenen Banken; Qualifizierung ...

  • Judicialis

    BGB § 164; ; BGB § 676a

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 164; BGB § 676 a
    Keine vertraglichen Pflichten der überweisenden Bank gegenüber dem Überweisungsempfänger mit Girokonto bei einer anderen Bank

  • RA Kotz

    Überweisungsauftrag: Schadensersatz wegen Nichtausführung

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    "Wettlauf mit dem Erben": Formlose Schenkung und Heilung (§ 518 Abs. 2 BGB); Prüfungsbefugnisse einer Bank bei Ausführung einer Überweisung; Schutzwirkung eines Überweisungsvertrags

  • rechtsportal.de

    BGB § 164 § 676a
    Bei Unklarheiten einer Vollmacht haftet die Bank nicht im Falle einer Nichtausübung des Überweisungsauftrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch des Überweisungsempfängers bei Nichtausführung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 164, 676a
    Zur Frage, ob beim Überweisungsverkehr zwischen verschiedenen Banken ein Vertragsverhältnis zwischen dem Empfänger und der Überweisungsbank oder ein Vertragsverhältnis zwischen dem Überweisenden und seiner Bank oder ein Vertragsverhältnis zwischen den einzelnen am ...

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Nichtausführung eines Überweisungsauftrages - Bank haftet nicht bei berechtigten Zweifeln an der Wirksamkeit einer Vollmacht

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zweifelhafte Vollmacht des Überweisenden berechtigt Bank zur Verweigerung der Ausführung des Überweisungsauftrages

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Bankvollmacht: Kreditinsitut kann Überweisung verweigern

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nichtausführung eines Überweisungsauftrages

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bank muss bei Zweifeln an Wirksamkeit einer Vollmacht Überweisung nicht ausführen - Kein Vertrag zugunsten des Überweisungsempfängers

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsverhältnisse beim Überweisungsverkehr; Missbrauch der Vertretungsmacht

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    "Wettlauf mit dem Erben": Formlose Schenkung und Heilung (§ 518 Abs. 2 BGB); Prüfungsbefugnisse einer Bank bei Ausführung einer Überweisung; Schutzwirkung eines Überweisungsvertrags

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 955
  • WM 2007, 300
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.06.2004 - XI ZR 220/03

    Pflicht einer Bank zur Ausführung einer Überweisung zu Gunsten der Eltern des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 17 U 19/06
    Zwar darf die Beklagte nach dem Prinzip der formalen Auftragsstrenge die den Überweisungen zu Grunde liegenden Valutaverhältnisse, d.h. die Rechtsverhältnisse im Verhältnis Überweisender zum Überweisungsempfänger, nicht beachten und damit auch nicht als Grundlage für die Nichtausführung einer angetragenen Überweisung heranziehen (BGH NJW 2004, 2517, 2119).

    Die Beklagte hat aber im Streitfall nicht den Bestand des Valutaverhältnisses überprüft, sondern lediglich die Wirksamkeit der Vertretungsmacht, und zwar nicht nur im Hinblick auf die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung, sondern auch im Hinblick auf einen möglichen und zunächst nicht auszuschließenden Missbrauch der Vertretungsmacht durch die Gesamtvertreter (vgl. BGH NJW 2004, 2517, 2518).

  • LG Heidelberg, 20.12.2005 - 2 O 225/05

    Bankrecht: Schadenersatzanspruch des Inhabers einer Generalvollmacht gegen die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 17 U 19/06
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg 20. Dezember 2005 - 2 O 225/05 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 29.09.1986 - II ZR 283/85

    Warn- und Schutzpflichten der am Überweisungsverkehr beteiligten Banken bei einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 17 U 19/06
    Beim Überweisungsverkehr entsteht, wenn der Überweisende und der Überweisungsempfänger ihre Girokonten bei verschiedenen Banken unterhalten, also eine Hausüberweisung nicht vorliegt, weder ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Empfänger und der Überweisungsbank noch sind die Rechtsverhältnisse des Überweisenden mit seiner Bank oder zwischen den einzelnen am Überweisungsvorgang beteiligten Banken als Verträge zu Gunsten des Überweisungsempfängers zu qualifizieren (ständige Rechtsprechung BGHZ 69, 82, 85; BGH NJW 1987, 317, 318; NJW 1998, 1640).
  • BGH, 28.02.1977 - II ZR 52/75

    Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und Lastschriftverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 17 U 19/06
    Beim Überweisungsverkehr entsteht, wenn der Überweisende und der Überweisungsempfänger ihre Girokonten bei verschiedenen Banken unterhalten, also eine Hausüberweisung nicht vorliegt, weder ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Empfänger und der Überweisungsbank noch sind die Rechtsverhältnisse des Überweisenden mit seiner Bank oder zwischen den einzelnen am Überweisungsvorgang beteiligten Banken als Verträge zu Gunsten des Überweisungsempfängers zu qualifizieren (ständige Rechtsprechung BGHZ 69, 82, 85; BGH NJW 1987, 317, 318; NJW 1998, 1640).
  • BGH, 27.01.1998 - XI ZR 145/97

    Bestätigung des Eingangs eines Überweisungsauftrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 17 U 19/06
    Beim Überweisungsverkehr entsteht, wenn der Überweisende und der Überweisungsempfänger ihre Girokonten bei verschiedenen Banken unterhalten, also eine Hausüberweisung nicht vorliegt, weder ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Empfänger und der Überweisungsbank noch sind die Rechtsverhältnisse des Überweisenden mit seiner Bank oder zwischen den einzelnen am Überweisungsvorgang beteiligten Banken als Verträge zu Gunsten des Überweisungsempfängers zu qualifizieren (ständige Rechtsprechung BGHZ 69, 82, 85; BGH NJW 1987, 317, 318; NJW 1998, 1640).
  • AG Wiesloch, 20.06.2008 - 4 C 57/08

    Bank muss Phishing-Opfern Geld erstatten

    So wurde etwa der Grundsatz der Formenstrenge des Überweisungsauftages entwickelt (vgl. Assies, Handbuch des Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht, 1. Auflage, 6. Kapitel, Rn. 14 - dort jedoch auch zu den Grenzen bei sich aufdrängendem Missbrauch unter Hinweis auf OLG Karlsruhe, WM 2007, 300).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.07.2006 - 23 U 225/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4979
OLG Frankfurt, 05.07.2006 - 23 U 225/05 (https://dejure.org/2006,4979)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.07.2006 - 23 U 225/05 (https://dejure.org/2006,4979)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Juli 2006 - 23 U 225/05 (https://dejure.org/2006,4979)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4979) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 182 BGB, § 184 BGB, § 242 BGB, Art 1 § 1 RBerG
    Finanzierter Immobilienfondsbeitritt: Genehmigung eines wegen vollmachtlosen Handelns des Treuhänders unwirksamen Darlehensvertrages zur Finanzierung einer Immobilie durch den Darlehensnehmer bei Unkenntnis von der schwebenden Unwirksamkeit

  • Deutsches Notarinstitut

    RBerG § 1; BGB §§ 182, 488
    Genehmigung eines Darlehensvertrages, der wegen Verstoß der zugrunde liegenden Vollmacht gegen das Rechtsberatungsgesetz unwirksam war

  • Judicialis

    BGB § 182; ; BGB § 184; ; BGB § 242; ; RBerG § 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 182 § 184 § 242; RBerG § 1
    Zur Genehmigung eines zunächst unwirksamen, zur Finanzierung einer Immobilie eingegangene Darlehensvertrages durch die Darlehensnehmer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Genehmigung eines zunächst unwirksamen Darlehenvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtigkeit eines Darlehensvertrages infolge fehlender Vollmacht der Treuhänderin ; Genehmigung eines schwebend unwirksamen Darlehensvertrages ; Voraussetzungen für die Unzulässigkeit einer Rechtsausübung in Form eines venire contra factum proprium; Unwirksamkeit der ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 79/04

    Rückabwicklung eines durch einen wegen unerlaubter Rechtsberatung aufgrund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2006 - 23 U 225/05
    Damit ist eine ausdrückliche Genehmigung bzw. Zustimmung auch im Sinne der aktuellen Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 27.9.2005 - Az. XI ZR 79/04 -, BKR 2005, 501 unter Hinweis auf BGHZ 47, 341 (352)) gegeben, da die Vereinbarung vom 21.8.1990 für die Beteiligten erkennbar die Wirksamkeit des Darlehensvertrag vom 27.12.1989 bezweckte.

    Die Annahme der Treuwidrigkeit steht auch nicht im Widerspruch zum vorgenannten Urteil des BGH vom 27.9.2005 ( - Az. XI ZR 79/04 - BKR 2005, 501).

  • BGH, 29.04.2003 - XI ZR 201/02

    Unwirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages wegen Verstoßes gegen das RBerG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2006 - 23 U 225/05
    Dies ist zu bejahen, denn nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH bedarf derjenige, der ausschließlich oder hauptsächlich die Abwicklung des Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells oder eines Immobilienfonds für den Käufer besorgt, der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG, weshalb ein ohne diese Erlaubnis abgeschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag nichtig ist (BGH, Entscheidung vom 21.6.2005, Az. XI ZR 88/04 = WM 2005, 1520 mwN; 29.4.2003, Az. XI ZR 201/02 = WM 2004, 21).

    Diesen Weg hat letztlich auch der BGH in seinem Urteil vom 29.4.2003 (Az.: XI ZR 201/02, WM 2004, 21 ff.) beschritten.

  • BGH, 21.06.2005 - XI ZR 88/04

    Zurechnung von Rechtshandlungen eines Gschäftsbesorgers; Anwendbarkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2006 - 23 U 225/05
    Dies ist zu bejahen, denn nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH bedarf derjenige, der ausschließlich oder hauptsächlich die Abwicklung des Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells oder eines Immobilienfonds für den Käufer besorgt, der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG, weshalb ein ohne diese Erlaubnis abgeschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag nichtig ist (BGH, Entscheidung vom 21.6.2005, Az. XI ZR 88/04 = WM 2005, 1520 mwN; 29.4.2003, Az. XI ZR 201/02 = WM 2004, 21).

    Nach der einschlägigen, neueren Rechtsprechung des BGH kommt das Vorliegen einer Duldungsvollmacht nicht in Betracht mangels Geschehenlassen über einen längeren Zeitraum und insbesondere deshalb, weil die Kläger die Nichtigkeit der Vollmacht nicht kannten oder kennen mussten (vgl. nur BGH - Az. XI ZR 88/04 - mit Urteil vom 21.6.2005, WM 2005, 1520).

  • OLG Frankfurt, 13.08.2003 - 9 U 112/02

    Finanzierter Immobilienkauf: Genehmigung eines wegen unerlaubter Rechtsberatung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2006 - 23 U 225/05
    In ähnlicher Weise hat der 9. Senat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit Urteil vom 13.8.2003 (Az.: 9 U 112/02 = BKR 2003, 831) das Vorliegen einer Genehmigung eines wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz möglicherweise unwirksamen Darlehensvertrages sowohl im Falle der Prolongation des ursprünglichen als auch bei Abschluss eines neuen Darlehensvertrages anstelle des alten Vertrages bejaht.
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2006 - 23 U 225/05
    Schließlich bestehen auf der Grundlage der von den Klägerin angeführten Rechtsprechung des 2. Zivilsenats des BGH (Urteile vom 14.6.2004, etwa Az. II ZR 393/02 = BGHZ 159, 294) erhebliche Bedenken gegen die schlüssige Darlegung des geltend gemachten Zahlungsanspruchs durch die Klägerin.
  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2006 - 23 U 225/05
    Außerdem muss der Anleger sich vereinnahmte Gewinnanteile oder sonstige Leistungen des Fonds im Wege der Vorteilsausgleichs anrechnen lassen, ebenso Steuervorteile, denen keine Nachzahlungsansprüche des Finanzamts gegenüberstehen (BGH a.a.O.; BGHZ 74, 103, 113; 79, 337).
  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2006 - 23 U 225/05
    Außerdem muss der Anleger sich vereinnahmte Gewinnanteile oder sonstige Leistungen des Fonds im Wege der Vorteilsausgleichs anrechnen lassen, ebenso Steuervorteile, denen keine Nachzahlungsansprüche des Finanzamts gegenüberstehen (BGH a.a.O.; BGHZ 74, 103, 113; 79, 337).
  • OLG Hamm, 30.11.2005 - 11 U 140/02

    Mängelhaftung und Vorwurf der arglistigen Täuschung beim Kauf eines Hengstes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2006 - 23 U 225/05
    So ist denn auch das OLG Hamburg in seinem Urteil vom 25.4.2003 (Az. 11 U 140/02, Bl. 80-107 d.A.) zum selben Ergebnis der Wirksamkeit des Darlehensvertrags gelangt, indem es in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt eine Genehmigung des ursprünglichen, möglicherweise nichtigen Darlehensvertrages durch einen vom Darlehensnehmer später persönlich unterzeichneten Vertrag angenommen hat, bei dem einvernehmlich der Saldo des Vorgängervertrages festgelegt und im Hinblick auf den Ablauf der Zinsbindungsfrist neue Konditionen vereinbart worden sind.
  • BGH, 21.09.1967 - II ZR 150/65

    Abgabe eines Pensionsversprechens durch einen Prokuristen - Vertretung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2006 - 23 U 225/05
    Darüber hinaus hatte der BGH bereits mit Urteil vom 21.9.1967 (Az. II ZR 150/65, WM 1967, 1164) festgestellt, dass es bei einer ausdrücklichen Billigung des Vertrages durch denjenigen, von dessen Genehmigung die Wirksamkeit des Vertrages abhängt, nicht darauf ankommt, ob er sich hierbei tatsächlich vorgestellt hat, das Rechtsgeschäft bedürfe zur Gültigkeit seiner Genehmigung.
  • BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86

    Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2006 - 23 U 225/05
    Dass der Rechtsvorgängerin der Beklagten spätestens im Zeitpunkt des Zustandekommens des Darlehensvertrags am 27.12.1989 eine Ausfertigung der Vollmacht oder das Original vorgelegen hat mit der Folge der Anwendbarkeit der Rechtsscheinregelung des § 172 Abs. 1 BGB gemäß der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 102, 60 (63); WM 2005, 72 (75); WM 2005, 127 (131)), hat die Beklagte zwar behauptet, aber trotz des erheblichen Bestreitens der Kläger (Bl. 97 d.A.) lediglich durch die Vorlage der Zeichnerliste mit einem entsprechenden Vermerk ihrer Mitarbeiterin Frau B unter Beweis gestellt (Bl. 91 d.A.).
  • BGH, 09.11.2004 - XI ZR 315/03

    Vertretungsbefugnis eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • BGH, 17.04.1967 - II ZR 157/64

    Anforderung an die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Vertrages

  • OLG Frankfurt, 02.03.2005 - 23 U 83/04

    Unwirksamer Darlehensvertrag: Wirksamwerden durch Bestätigung in Form der

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

  • OLG Frankfurt, 13.04.2005 - 23 U 143/04

    Finanzierter Eigentumswohnungskauf im Bauträgermodell: Wirksamkeit des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - I-3 VA 5/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6453
OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - I-3 VA 5/06 (https://dejure.org/2006,6453)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.10.2006 - I-3 VA 5/06 (https://dejure.org/2006,6453)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Oktober 2006 - I-3 VA 5/06 (https://dejure.org/2006,6453)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6453) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung der beruflichen Betätigungsmöglichkeiten durch die Nichtaufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste potentieller Insolvenzverwalter; Eröffnung des Rechtsweges für die Überprüfung von Entscheidungen im Vorauswahlverfahren; Entschließung über die ...

  • Judicialis

    EGGVG §§ 23 ff.; ; EGGVG § 23 Abs. 2; ; EGGVG § 24; ; EGGVG § 28 Abs. 2 Satz 2; ; EGGVG § 29 Abs. 2; ; EGGVG § 30 Abs. 2; ; RPflG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 56 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    EGGVG §§ 23; InsO § 56 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1
    Auswahl des Insolvenzverwalters nach § 56 Abs. 1 InsO nach pflichtgemäßm Ermessen des Gerichtes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 3 VA 5/06
    Nicht einmal die letztliche Auswahlentscheidung durch die dem Richter gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 RPflG vorbehaltene Bestellung des Insolvenzverwalters geschieht in Ausübung rechtsprechender Gewalt, weil der Insolvenzrichter hier keinen Rechtsstreit entscheidet, sondern selbst ein Rechtsverhältnis gestaltet (BVerfG NJW 2006, 2613).

    Die Vorauswahl von potentiellen Insolvenzverwaltern ist funktional Ausübung vollziehender Gewalt, die nicht - alleine - der Exekutive, sondern den Insolvenzgerichten in voller richterlicher Unabhängigkeit übertragen worden ist (vgl. BVerfG NJW 2006, 2613; BVerfG NJW 2003, 1924).

    Es kann dem Richter einen Rahmen geben, der ihm trotz der Eilbedürftigkeit der Bestellungsentscheidung eine hinreichend sichere Tatsachengrundlage für eine sachgerechte Auswahlentscheidung im konkreten Insolvenzverfahren vermittelt (BVerfG NJW 2006, 2613 unter Hinweis auf BVerfG NJW 2004, 2725).

    Es ist Aufgabe der Fachgerichte, Kriterien für die Feststellung der Eignung eines Bewerbers sowie für eine sachgerechte Ausübung des Auswahlermessens zu entwickeln (vgl. BVerfG NJW 2006, 2613).

    Eine Liste ist daher so zu führen, dass in sie jeder Bewerber aufgenommen wird, der die grundsätzlich zu stellenden Anforderungen an eine generelle, vom einzelnen Insolvenzverfahren gelöste Eignung für das Amt des Insolvenzverwalters erfüllt (vgl. BVerfG NJW 2006, 2613, mN).

  • BVerfG, 03.08.2004 - 1 BvR 135/00

    Zum Rechtsschutz bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 3 VA 5/06
    Die vorstehend beschriebene Vorauswahl ist weder Rechtsprechung im materiellen Sinne, noch unterfällt sie dem funktionellen Rechtsprechungsbegriff, da der Richter zwar in richterlicher Unabhängigkeit tätig wird, aber nicht in seiner Funktion als Instanz der unbeteiligten Streitbeilegung (BVerfG NJW 2004, 2725).

    Dieses ist so bedeutsam, weil der Richter, wenn er die Auswahl des Insolvenzverwalters für ein konkretes Insolvenzverfahren trifft, wegen der Eilbedürftigkeit der Bestellungsentscheidung in konkreten Insolvenzverfahren eines - rechtlich einwandfreien - Rahmens bedarf (BVerfG NJW 2004, 2725), der ihm eine hinreichend sichere Tatsachengrundlage für eine sachgerechte Auswahlentscheidung vermittelt.

    Dabei gebietet die Komplementärfunktion des Verfahrensrechtes schon im Vorfeld eine der Bedeutung des Rechts aus Art. 12 Abs. 1 GG angemessene Verfahrensgestaltung (BVerfG NJW 2004, 2725).

    Es kann dem Richter einen Rahmen geben, der ihm trotz der Eilbedürftigkeit der Bestellungsentscheidung eine hinreichend sichere Tatsachengrundlage für eine sachgerechte Auswahlentscheidung im konkreten Insolvenzverfahren vermittelt (BVerfG NJW 2006, 2613 unter Hinweis auf BVerfG NJW 2004, 2725).

    Zu beachten ist jedoch, dass das Modell einer "geschlossenen Liste", nach dem die Zahl der aufgenommenen Bewerber begrenzt ist und nur bei Ausscheiden einer bereits geführten Person ein neuer Bewerber in den Kreis möglicher Insolvenzverwalter aufgenommen wird, der Chancengleichheit der Bewerber nicht hinreichend Rechnung trägt (vgl. BVerfG NJW 2004, 2725).

  • KG, 11.01.2006 - 16 VA 5/05

    Insolvenzverwalterauswahl: Fehlerhafte Ermessensausübung des Insolvenzgerichts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 3 VA 5/06
    Für die Überprüfung von Entscheidungen im Vorauswahlverfahren potentieller Insolvenzverwalter ist der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (KG ZIP 2006, 294; OLG München ZIP 2005, 670; OLG Schleswig NJW 2005, 1664; OLG Koblenz ZIP 2005, 1283; allgemein zu den Voraussetzungen eines Verfahrens nach §§ 23 ff. EGGVG: Senat OLGR 2006, 227, mN).

    Wenn die Justizverwaltung die Vorauswahl und die Festlegung der dafür maßgebenden Kriterien den Insolvenzrichtern überlässt, so entlässt diese Delegation die Justizverwaltung nicht aus ihrer Verantwortung, ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln, also eine sachgerechte und verfassungsrechtlichen Maßstäben genügende Vorauswahl, sicherzustellen (vgl. KG ZIP 2006, 294).

  • OLG München, 07.12.2004 - 9 VA 4/04

    Berücksichtigungsfähigkeit eines Rechtsanwalts als Konkursverwalter bzw.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 3 VA 5/06
    Für die Überprüfung von Entscheidungen im Vorauswahlverfahren potentieller Insolvenzverwalter ist der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (KG ZIP 2006, 294; OLG München ZIP 2005, 670; OLG Schleswig NJW 2005, 1664; OLG Koblenz ZIP 2005, 1283; allgemein zu den Voraussetzungen eines Verfahrens nach §§ 23 ff. EGGVG: Senat OLGR 2006, 227, mN).
  • OLG Koblenz, 12.05.2005 - 12 VA 1/04

    Auswahl und Ernennung eines Insolvenzverwalters als Justizverwaltungsakt;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 3 VA 5/06
    Für die Überprüfung von Entscheidungen im Vorauswahlverfahren potentieller Insolvenzverwalter ist der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (KG ZIP 2006, 294; OLG München ZIP 2005, 670; OLG Schleswig NJW 2005, 1664; OLG Koblenz ZIP 2005, 1283; allgemein zu den Voraussetzungen eines Verfahrens nach §§ 23 ff. EGGVG: Senat OLGR 2006, 227, mN).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.1996 - 3 VA 4/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 3 VA 5/06
    Soweit der Senat (NJW-RR 1996, 1273) entschieden hat, Anträge auf Berücksichtigung im Vorauswahlverfahren seien unzulässig und gegenstandslos, wenn es ein förmliches Vorauswahlverfahren nicht gibt und die zuständigen Richter ihre Entscheidungen an bestimmten Erfahrungen ausrichten, weil dies den in die richterliche Entscheidung einfließenden Beurteilungs- und Auswahlhilfen keine eigenständige Verwaltungsaktsqualität verleihe, hält er daran nicht fest.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 3 VA 5/06
    Die Vorauswahl von potentiellen Insolvenzverwaltern ist funktional Ausübung vollziehender Gewalt, die nicht - alleine - der Exekutive, sondern den Insolvenzgerichten in voller richterlicher Unabhängigkeit übertragen worden ist (vgl. BVerfG NJW 2006, 2613; BVerfG NJW 2003, 1924).
  • OLG Schleswig, 28.02.2005 - 12 VA 3/04

    Aufnahme in die beim Amtsgericht geführte Liste der Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 3 VA 5/06
    Für die Überprüfung von Entscheidungen im Vorauswahlverfahren potentieller Insolvenzverwalter ist der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (KG ZIP 2006, 294; OLG München ZIP 2005, 670; OLG Schleswig NJW 2005, 1664; OLG Koblenz ZIP 2005, 1283; allgemein zu den Voraussetzungen eines Verfahrens nach §§ 23 ff. EGGVG: Senat OLGR 2006, 227, mN).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 3 VA 5/06
    Die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Bewerber um die Bestellung zum Insolvenzverwalter in einem konkreten Insolvenzverfahren fordert eine der Sicherung des chancengleichen Zugangs angemessene Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfG NJW 1987, 887).
  • OLG Köln, 03.01.2001 - 7 VA 1/00

    Akteneinsichtsrecht in Dienstaufsichtsvorgänge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 3 VA 5/06
    Denn nach § 29 Abs. 2 EGGVG sind für das Verfahren vor dem Zivilsenat die Vorschriften über die freiwillige Gerichtsbarkeit über das Beschwerdeverfahren anzuwenden; im FG-Verfahren aber sind Behörden - wie hier der Direktor des Amtsgerichtes - beteiligtenfähig (vgl. OLG Köln OLGR 2001 197).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 20 VA 11/05

    Bestellung als Insolvenzverwalter: Verfahren auf gerichtliche Entscheidung bei

    Dass sich der Antrag gegen die Justizbehörde bzw. den Rechtsträger - hier: das Land Hessen - zu richten hat, entspricht für das Vorauswahlverfahren betreffende Anträge auf gerichtliche Entscheidung verbreiteter obergerichtlicher Auffassung (vgl. etwa KG ZIP 2006, 294; OLG Düsseldorf NZI 2007, 48 = ZIP 2006, 2137, mit zust. Anmerkung von Holzer in ZIP 2006, 2208; vgl. auch OLG Düsseldorf OLGR 2007, 21).

    Das beanstandete Vorauswahlverfahren als Justizverwaltungshandeln sei damit aber der Justizbehörde zuzurechnen (KG ZIP 2006, 294; OLG Düsseldorf NZI 2007, 48 = ZIP 2006, 2137, mit zust. Anmerkung von Holzer in ZIP 2006, 2208; vgl. auch OLG Düsseldorf OLGR 2007, 21).

    Entscheidend für die Bestimmung der Justizbehörde im Sinne von §§ 23 ff EGGVG ist nämlich, welcher Behörde die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgabe zugewiesen ist (OLG Düsseldorf OLGR 2007, 21 m. w. N. bzw. Kissel/Mayer, a.a.O., § 29 EGGVG Rz. 16; Wieland ZIP 2007, 462, 465).

    Sie ist so zu gestalten, dass in sie jeder Bewerber aufgenommen wird, der die grundsätzlich zu stellenden Anforderungen an eine generelle, von der Typizität des einzelnen Insolvenzverfahrens gelöste Eignung für das Amt des Insolvenzverwalters erfüllt (vgl. OLG Köln NZI 2007, 105 unter Hinweis auf BVerfG NJW 2004, 2725; ZIP 2006, 1541; vgl. auch OLG Düsseldorf NZI 2007, 48 = ZIP 2006, 2137 und OLGR 2007, 21; OLG Nürnberg ZIP 2007, 80).

  • OLG Düsseldorf, 15.08.2008 - 3 VA 4/07

    Zur Zuständigkeit für Anträge auf Aufnahme in die Vorauswahlliste als

    Materiell richtiger Antragsgegner und demnach entscheidungszuständig für den Antrag auf Aufnahme in die Vorauswahlliste als Insolvenzverwalter in Nordrhein-Westfalen sind der oder die Insolvenzrichter (Anschluss an OLG Hamm NJW-RR 2008, 722; ZIP 2008, 1189 unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Beschlüsse vom 27. Oktober 2006 3 Va 5/06 und 9/06, NJW-RR 2007, 630).

    Nach den Entscheidungen des Senats vom 27. Oktober 2006 - 3 Va 5/06 und 3 Va 9/06 - sei der Präsident des Amtsgerichts verpflichtet, sachgerechte Kriterien für ein Auswahlverfahren zu bestimmen und danach eine Vorauswahlliste für mögliche Insolvenzverwalter anzulegen.

    Der Senat gibt seine bisherige Rechtsprechung (Beschlüsse vom 27. Oktober 2006 3 Va 5/06 und 9/06, NJW-RR 2007, 630; ebenso KG NZI 2008, 187; ZIP 2008, 284), wonach der Behördenleiter (hier: Amtsgerichtspräsident) als Antragsgegner verpflichtet sei, gegebenenfalls mit Hilfe der Insolvenzrichter, sachgerechte Kriterien für ein Vorauswahlverfahren zu bestimmen, danach eine Vorauswahlliste für mögliche Insolvenzverwalter anzulegen und aufgrund der entwickelten Kriterien den Antragsteller zu bescheiden, auf.

    Als Entscheidungsträger sind die Insolvenzrichter des Amtsgerichts Düsseldorf verpflichtet, sachgerechte Kriterien für ein Vorauswahlverfahren zu bestimmen, danach eine Vorauswahlliste für mögliche Insolvenzverwalter anzulegen und ggf. aufgrund der entwickelten Kriterien den Antragsteller, dessen Begehren dies als Minus umfasst, zu bescheiden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.10.2006 - 3 Va 5/06 und 3 Va 9/06, die allerdings noch von einer Entscheidungszuständigkeit des Behördenleiters ausgehen).

  • OLG Hamburg, 08.10.2008 - 2 VA 4/07

    Insolvenzverwalterauswahl: Auswahlkriterien für eine Vorauswahlliste und

    Richtiger Antragsgegner ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH a.a.O.; anders zuvor OLG Köln, Beschl. v. 27.9. 06, 7 VA 9/05, zit. nach juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.10.06, 3 VA 5/06, zit. nach juris) der Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, da Behörden, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, lediglich dann parteifähig sind, wenn ihnen die Fähigkeit zugesprochen ist, sich an einem Verfahren zu beteiligen (BGH v. 16.5. 07, a.a.O.); dies setzt eine entsprechende gesetzliche Regelung voraus, durch die die fehlende Parteifähigkeit ersetzt wird (BGH v. 19.12.07, a.a.O.).

    Nach den ausdrücklichen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts findet im Rahmen des chancengleichen Zugangs aller Bewerber gerade keine Bestenauslese statt und muss nicht wie bei der Bewerbung um ein öffentliches Amt durch das Verfahren gewährleistet sein, dass tatsächlich unter allen potentiellen Bewerbern derjenige gefunden wird, der am ehesten den gesetzlichen Anforderungen entspricht (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.10.06, 3 VA 5/06).

  • OLG Frankfurt, 12.06.2008 - 20 VA 11/07

    Berufsbetreuung: Anspruch eines Berufsbetreuers auf Berücksichtigung bei der

    Im Anschluss daran entspricht es nunmehr weitgehend einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung, dass der richtige Rechtsbehelf gegen ablehnende Entscheidungen im Rahmen der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist (vgl. dazu BGH ZIP 2007, 1379; OLG Düsseldorf ZIP 2006, 2137 und OLGR 2007, 21; OLG Nürnberg ZIP 2007, 80; OLG Köln NZI 2007, 105; KG ZIP 2006, 294; OLG München ZIP 2005, 670; OLG Schleswig NJW 2005, 1664, und ZIP 2007, 831; OLG Koblenz ZIP 2005, 1283; OLG Hamburg ZIP 2005, 2165; OLG Hamm ZIP 2007, 1722; OLG Dresden ZIP 2007, 2182; OLG Bamberg ZIP 2008, 82, je m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 21.09.2009 - 2 VA 4/09

    Auswahl des Insolvenzverwalters: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die

    Eine Liste ist so zu führen, dass in sie jeder Bewerber aufgenommen wird, der die grundsätzlich zu stellenden Anforderungen an eine generelle, von der Typizität des einzelnen Insolvenzverfahrens gelöste Eignung für das Amt des Insolvenzverwalters erfüllt (BVerfG v. 19.7. 06, a.a.O.; BGH v. 19.12.07, a.a.O.; OLG Köln, B.v. 27.9. 06, 7 Va 9/05; OLG Düsseldorf , Beschl. v. 27.10.06, 3 Va 5/06; OLG Schleswig, Beschl. v. 28.11.06, 12 VA 3/06, zit. nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 04.08.2006 - 5 W 47/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7833
KG, 04.08.2006 - 5 W 47/06 (https://dejure.org/2006,7833)
KG, Entscheidung vom 04.08.2006 - 5 W 47/06 (https://dejure.org/2006,7833)
KG, Entscheidung vom 04. August 2006 - 5 W 47/06 (https://dejure.org/2006,7833)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,7833) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • markenmagazin:recht

    § 93 ZPO; § 55 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
    Abmahnobliegenheit bei einer markenrechtlichen Löschungsklage wegen Verfalls

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    "Sofort" im Sinne des § 93 ZPO; Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Löschungsklage wegen Nichtbenutzung nach § 55 Abs. 2 Nr. 1 Markengesetz (MarkenG), insbesondere die vorprozessuale Abmahnung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 255
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.06.1980 - I ZR 96/78

    Erstattung vorprozessualer Kosten - Eingetragenes Warenzeichen - Androhung von

    Auszug aus KG, 04.08.2006 - 5 W 47/06
    Dass dem Kläger im Fall einer vorprozessualen Verwarnung des Beklagten wegen Verfalls kein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch zusteht (weil es an einem rechtswidrigen Störungszustand fehlt, vgl. BGH, GRUR 1980, 1074, 1075 - Aufwendungsersatz; Ingerl/Rohnke, a.a.O.), nötigt nicht zu einem Absehen von der Obliegenheit der vorprozessualen Abmahnung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht