Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07   

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https://dejure.org/2007,471
OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07 (https://dejure.org/2007,471)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.05.2007 - 6 W 61/07 (https://dejure.org/2007,471)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 6 W 61/07 (https://dejure.org/2007,471)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Widerrufsbelehrung im Scrollkasten - Wird eine Widerrufsbelehrung in einem Scrollkasten mit nur geringer Größe dargestellt, in dem nur ein kleiner Teil des Belehrungstextes sichtbar ist, kann dies die Verständlichkeit der Belehrung in einer dem Gesetz nicht mehr ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Zusammenfassung und Volltext)

    §§ 3, 4, 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 312 c Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV
    Abmahnung wegen AGB in zu kleiner Scroll-Box!

  • Justiz Hessen

    § 305 BGB, § 307 BGB, § 308 BGB, § 312c BGB, § 475 BGB
    Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln als Wettbewerbsverstoß; Anforderungen an die Klarheit und Verständlichkeit einer Widerrufsbelehrung im Scrollkasten einer Internetseite

  • Telemedicus

    Unwirksame AGB sind abmahnfähig

  • Telemedicus

    Unwirksame AGB sind abmahnfähig

  • webshoprecht.de

    Zur wettbewerbsrechtlich unzulässigen Darstellung der AGB und der Widerrufsbelehrung in einem kleinen Scrollfeld und zur Übervorteilung durch unwirksame AGB-Klauseln

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unwirksame AGB-Klauseln und solche in zu kleinen Scroll-Boxen sind wettbewerbswidrig

  • JurPC

    Unwirksame AGB als Wettbewerbshandlung

  • aufrecht.de

    Zur Wettbewerbswidrigkeit einer Widerrufsbelehrung in zu kleinem Scrollfenster

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    AGB-Klausel unwirksam - Wettbewerbswidrigkeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EBay-Auktion - Widerrufsbelehrung in Scrollkasten und AGBs wettbewerbswidrig

  • kanzlei.biz

    Unwirksame AGB-Klauseln sind wettbewerbswidrig

  • info-it-recht.de

    Unwirksame AGB-Klauseln sind wettbewerbswidrig

  • Judicialis

    BGB § 305; ; BGB § 307; ; BGB § 308; ; BGB § 312 c; ; BGB § 475; ; UWG § 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4

  • sewoma.de

    Belehrungen für Verbraucher in engen sog. "Scrollboxen" auf der Handelsplattform eBay sind wettbewerbswidrig

  • haerting.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln als Wettbewerbshandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Darstellung der AGB und der Widerrufsbelehrung in einem kleinen Scrollfeld ist unzulässig

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln - Wettbewerbshandlung

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Achtung Abmahngefahr: Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung in Scrollkasten geringer Größe unzulässig

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce: Die Widerrufsbelehrung Platzierung und Inhalt

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    §§ 3, 4 UWG
    Die Verwendung unzulässiger AGB-Bestimmungen kann grundsätzlich von Wettbewerbern gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG beanstandet werden

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    §§ 3, 4 UWG
    Die Verwendung unzulässiger AGB-Bestimmungen kann grundsätzlich von Wettbewerbern gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG beanstandet werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Planmäßige Übervorteilung von Kunden durch die Verwendung von unwirksamen AGB-Klauseln; Verwendung einer unzureichenden Widerrufsbelehrung; Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln als Wettbewerbshandlung; Voraussetzungen für die Annahme einer Wettbewerbsabsicht bei einem ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wettbewerbsverstoß wegen unzulässiger AGB

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Widerrufsbelehrung in Scrollfenster erlaubt?

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung in Scrollkasten geringer Größe unzulässig

  • boesel-kollegen.de (Kurzinformation)

    AGB und Widerrufsbelehrung in der von eBay zur Verfügung gestellten Scrollkästen unzulässig

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Online-Handel: Vorsicht vor unwirksamen AGB-Klauseln

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    AGB und Widerrufsbelehrung in Scrollbox unzulässig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung in Scrollkasten unter Umständen wettbewerbswidrig

  • beck.de (Leitsatz)

    Widerrufsbelehrung und AGB in kleiner Scrollbox

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Scrollbox für AGB - ausreichende Größe

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung in Scrollkasten geringer Größe unzulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • internetrecht-infos.de (Kurzanmerkung)

    Scrollfenster für die Widerrufsbelehrung bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf nicht zu klein sein

  • internetrecht-infos.de (Kurzanmerkung)

    Scrollfenster für die Widerrufsbelehrung bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf nicht zu klein sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 603
  • MIR 2007, Dok. 232
  • K&R 2007, 417
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06

    Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07
    Eine solche Absicht ist bei einem laufenden Verstoß gegen Belehrungspflichten über das Widerrufsrecht regelmäßig zu bejahen (vgl. hierzu bereits Senat GRUR-RR 07, 56).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2006 - 6 W 205/06

    eBay; Internet; Klausel; AGB; Transparenzgebot

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07
    Eine andere Beurteilung kann nur ausnahmsweise dann geboten sein, wenn auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalles der Rechtsverstoß zu keiner konkreten Beeinträchtigung oder Gefährdung des Verbrauchers führt (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 27.11.2006 - 6 W 205/06), solche Umstände sind hier nicht gegeben.
  • BGH, 10.12.1986 - I ZR 136/84

    Ausschank unter Eichstrich II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 87, 180 - Ausschank unter Eichstrich II; GRUR 02, 1093 - Kontostandsauskunft; GRUR 2000, 731 - Sicherungsschein) ist auch ein Verhalten des Unternehmers im Rahmen der bloßen Vertragsabwicklung dann ausnahmsweise von einer Wettbewerbsabsicht getragen, wenn es darauf abzielt, planmäßig den Kunden zu übervorteilen.
  • OLG Oldenburg, 18.10.2007 - 6 W 28/07

    Anforderungen an Jahresabrechnung des Verwalters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07
    Der Tatsache, dass der klagende Mitbewerber in Fällen der vorliegenden Art nur in geringfügigem Ausmaß in seinen eigenen geschäftlichen Interessen berührt wird, kann und muss im Rahmen der Streitwertbemessung Rechnung getragen werden (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 5.3.2007 - 6 W 28/07 - m.w.N.).
  • KG, 04.02.2005 - 5 W 13/05

    Wettbewerbsverstoß: Unwirksame AGB-Klausel über Mängelanzeigefrist im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07
    Aus dem dargestellten Wettbewerbsbezug des beanstandeten Verhaltens folgt weiter, dass die in Rede stehenden zivilrechtlichen Vorschriften als Marktverhaltensregelungen i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG einzustufen sind (ebenso Kammergericht MMR 05, 466 sowie - differenzierend - Beschluss vom 3.4.2007 - 5 W 73/07; a.A.: OLG Hamburg, Beschluss vom 13.11.2006 - 5 W 162/06).
  • OLG Hamburg, 13.11.2006 - 5 W 162/06

    Wettbewerbsrecht: Verbraucherschützende Normen als Marktverhaltensregelungen und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07
    Aus dem dargestellten Wettbewerbsbezug des beanstandeten Verhaltens folgt weiter, dass die in Rede stehenden zivilrechtlichen Vorschriften als Marktverhaltensregelungen i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG einzustufen sind (ebenso Kammergericht MMR 05, 466 sowie - differenzierend - Beschluss vom 3.4.2007 - 5 W 73/07; a.A.: OLG Hamburg, Beschluss vom 13.11.2006 - 5 W 162/06).
  • KG, 03.04.2007 - 5 W 73/07

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Bestimmtheit einer Klausel zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07
    Aus dem dargestellten Wettbewerbsbezug des beanstandeten Verhaltens folgt weiter, dass die in Rede stehenden zivilrechtlichen Vorschriften als Marktverhaltensregelungen i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG einzustufen sind (ebenso Kammergericht MMR 05, 466 sowie - differenzierend - Beschluss vom 3.4.2007 - 5 W 73/07; a.A.: OLG Hamburg, Beschluss vom 13.11.2006 - 5 W 162/06).
  • OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 116/05

    "Der Online-Branchenführer"; Bestimmtheit von Klageanträgen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07
    Nichts anderes gilt für die Verwendung unwirksamer oder nicht wirksam vereinbarter AGB-Klauseln (vgl. Senat, Urteil vom 1.12.2005 - 6 U 116/05); in diesem Fall ergibt sich die Planmäßigkeit des Vorgehens schon daraus, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen stets für eine Vielzahl von Geschäften verwendet werden.
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 171/97

    Sicherungsschein - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 87, 180 - Ausschank unter Eichstrich II; GRUR 02, 1093 - Kontostandsauskunft; GRUR 2000, 731 - Sicherungsschein) ist auch ein Verhalten des Unternehmers im Rahmen der bloßen Vertragsabwicklung dann ausnahmsweise von einer Wettbewerbsabsicht getragen, wenn es darauf abzielt, planmäßig den Kunden zu übervorteilen.
  • BGH, 27.06.2002 - I ZR 86/00

    Kontostandsauskunft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 87, 180 - Ausschank unter Eichstrich II; GRUR 02, 1093 - Kontostandsauskunft; GRUR 2000, 731 - Sicherungsschein) ist auch ein Verhalten des Unternehmers im Rahmen der bloßen Vertragsabwicklung dann ausnahmsweise von einer Wettbewerbsabsicht getragen, wenn es darauf abzielt, planmäßig den Kunden zu übervorteilen.
  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

  • OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 6 U 187/07

    Unterlassungsanspruch gegen Abofallen-Betreiber

    Nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. OLGR 2007, 585 f.) war es schon vor dem 12.12.2007, dem Datum ab dem die Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) anzuwenden ist, wettbewerbsrechtlich unzulässig, durch eine Berufung auf unzulässige AGB-Klauseln die Früchte wettbewerbswidrigen Verhaltens zu vereinnahmen.
  • OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 6 U 186/07

    Internet: Verstoß gegen die Preisangabeverordnung im Internetauftritt durch

    Nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. OLGR 2007, 585 f.) war es schon vor dem 12.12.2007, dem Datum ab dem die Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) anzuwenden ist, wettbewerbsrechtlich unzulässig, durch eine Berufung auf unzulässige AGB-Klauseln die Früchte wettbewerbswidrigen Verhaltens zu vereinnahmen.
  • OLG Frankfurt, 06.03.2008 - 6 U 85/07

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Verletzung von

    Denn auch aus solchen Verstößen zieht der Unternehmer möglicherweise dann einen geschäftlichen Vorteil, wenn der Verbraucher nach Abschluss eines Vertrages wegen der unzureichenden Belehrung in Unkenntnis der Rechtslage von der Ausübung des ihm gesetzlich zustehenden Widerrufsrechts Gebrauch macht oder von der Ausübung sonstiger in Wahrheit bestehender, in den AGB-Klauseln jedoch ausgeschlossener Rechte abgehalten wird (Senat, Beschl. v. 09.05.2007 - 6 W 61/07 - OLGR 2007, 585, 586).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2008 - 6 W 54/08

    AGB-Verstöße sind wettbewerbswidrig

    Der Senat hält insoweit an seiner, den Parteien bekannten, Entscheidung vom 09.05.2007 - 6 W 61/07 (OLGR 2007, 585 f.) fest.
  • LG Frankfurt/Main, 05.09.2007 - 8 O 35/07

    Preisklarheit bei Internetvertragsfalle.

    Die Verwendung unwirksamer Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt zugleich ein unlauteres Handeln im Sinne von §§ 3, 4 Nr. 11 UWG dar, wenn gegen Vorschriften der §§ 305 ff. BGB oder gesetzliche verbraucherschützende Informationspflichten (zum Beispiel nach der BGB-InfoV) verstoßen wird (Köhler, in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm § 4 UWG, R. 11.156; Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 09.05.2007 Az. 6 W 61/07 und vom 03.07.2007 Az. 6 W 87/07).
  • KG, 23.07.2009 - 23 W 55/08

    Unterlassungsklageverfahren in Wettbewerbssachen: Berechtigtes Interesse des

    Ihr Zweck ist nicht nur der Schutz der Vertragpartner vor Benachteiligung durch einseitige Ausnutzung der Vertragsgestaltungsfreiheit, sondern auch die Abwendung von Nachteilen, die dem Wirtschaftsverkehr durch den nicht funktionierenden  Konditionenwettbewerb im Wirtschaftsverkehr drohen (Köhler, a.a.O., Rdnr. 11.156 e; OLG Frankfurt CR 2008, 124 f).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.09.2006 - 17 U 31/06   

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https://dejure.org/2006,3494
OLG Hamm, 04.09.2006 - 17 U 31/06 (https://dejure.org/2006,3494)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.09.2006 - 17 U 31/06 (https://dejure.org/2006,3494)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. September 2006 - 17 U 31/06 (https://dejure.org/2006,3494)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Generalübernahmevertrag, Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Generalübernahmevertrag, Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der Kenntnis einer Notwendigkeit der Überbauung einer Gebäudedurchfahrt vor der Bauausführung; Anspruch auf Schadensersatz wegen der Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Durchfahrtshöhe; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vertrages mit ...

  • Judicialis

    HOAI §§ 10 bis 27; ; UmwG § 123; ; EGBGB Art. 229 § 5 S. 1; ; EGBGB Art. 229 § 5 S. 2; ; BGB § 157; ; BGB § 328; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; ZPO § 539 Abs. 2 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 328
    Keine Schutzwirkung zugunsten Dritter bei Verträgen, die ein Generalübernehmer mit Subunternehmen und Architekten abschließt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baumängel: Kein Durchgriff des Auftraggebers auf Nachunternehmer!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Vertrag zwischen Generalübernehmer und Nachunternehmer ist kein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Mängel und Nachunternehmer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Der Bauherr kann einen Nachunternehmer wegen Mängeln nicht in Anspruch nehmen! (IBR 2007, 23)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 736
  • NZBau 2007, 653 (Ls.)
  • BauR 2007, 158 (Ls.)
  • BauR 2007, 561
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.07.1996 - X ZR 104/94

    Annahme eines Vertrages mit Schutzpflichten zugunsten Dritter bei gleichzeitigem

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2006 - 17 U 31/06
    Sie ist im Allgemeinen dann zu verneinen, wenn dem Dritten eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben, wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (vgl. zum Ganzen: BGH NJW 1996, 2927 ff.; BGH NJW 2004, 3035 ff.; Münchener Kommentar-Gottwald, Band 2, 4. Aufl. 2001, § 328 BGB, Rdn. 97 ff.; Staudinger-Jagmann, Buch 2, 2004, § 328 BGB, Rdn. 83 ff. und Palandt-Heinrichs, 64. Aufl., § 328 BGB, Rdn. 16 ff.).

    Eine Schutzbedürftigkeit des Dritten wird im Allgemeinen verneint, wenn dem Dritten eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben, wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (vgl. BGH NJW 1996, 2927 ff.; BGH NJW 1994, 2231 f.; OLG Köln NJW-RR 2003, S. 100 f.; Münchener Kommentar a.a.O., Rdn. 118; Staudinger a.a.O., Rdn. 106 und Palandt a.a.O., Rdn. 18).

  • OLG Köln, 21.06.2002 - 19 U 166/01

    Baurecht; Sachverständiger: Haftung des Subgutachters für die Erstellung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2006 - 17 U 31/06
    Eine Schutzbedürftigkeit des Dritten wird im Allgemeinen verneint, wenn dem Dritten eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben, wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (vgl. BGH NJW 1996, 2927 ff.; BGH NJW 1994, 2231 f.; OLG Köln NJW-RR 2003, S. 100 f.; Münchener Kommentar a.a.O., Rdn. 118; Staudinger a.a.O., Rdn. 106 und Palandt a.a.O., Rdn. 18).
  • BGH, 28.04.1994 - VII ZR 73/93

    Einbeziehung von Familienangehörigen des Auftraggebers in den Schutzbereich eines

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2006 - 17 U 31/06
    Eine Schutzbedürftigkeit des Dritten wird im Allgemeinen verneint, wenn dem Dritten eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben, wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (vgl. BGH NJW 1996, 2927 ff.; BGH NJW 1994, 2231 f.; OLG Köln NJW-RR 2003, S. 100 f.; Münchener Kommentar a.a.O., Rdn. 118; Staudinger a.a.O., Rdn. 106 und Palandt a.a.O., Rdn. 18).
  • KG, 18.12.2007 - 5 U 119/04

    Arzneimittelwerbung: Pharmakologische Wirkung von als Nahrungsergänzungsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2006 - 17 U 31/06
    Die gegen dieses Urteil von beiden Seiten eingelegten Berufungen wurden durch Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 24.02.2005 (Az.: 5 U 119/04) zurückgewiesen (vgl. Anlage K 7 zur Klageschrift).
  • BGH, 20.04.2004 - X ZR 250/02

    Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks;

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2006 - 17 U 31/06
    Sie ist im Allgemeinen dann zu verneinen, wenn dem Dritten eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben, wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (vgl. zum Ganzen: BGH NJW 1996, 2927 ff.; BGH NJW 2004, 3035 ff.; Münchener Kommentar-Gottwald, Band 2, 4. Aufl. 2001, § 328 BGB, Rdn. 97 ff.; Staudinger-Jagmann, Buch 2, 2004, § 328 BGB, Rdn. 83 ff. und Palandt-Heinrichs, 64. Aufl., § 328 BGB, Rdn. 16 ff.).
  • OLG Hamm, 15.03.2018 - 21 U 22/17

    Haftung eines Architekten wegen fehlerhafter Ermittlung der Kosten eines Bauwerks

    Ein Subunternehmerverhältnis bestand nicht, so dass dem Kläger selbst, soweit allein die C GmbH & Co. KG Vertragspartei wäre, keine gleichwertigen vertraglichen Ansprüche zustünden, die seine Schutzbedürftigkeit und damit das Interesse an der Einbeziehung in den Schutzbereich entfallen lassen könnten (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2007, 736, 738).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2013 - 23 U 203/12

    Architektenhonorar für Bauleistungsdienste

    Damit fehlt es bereits an der Voraussetzung der Schutzbedürftigkeit des Dritten, so dass es auf die i.d.R. ebenfalls zu verneinende Frage der Gläubigernähe nicht mehr ankommt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2007, 736 f.; OLG Hamm NJW-RR 2007, 307 f.; BGH NJW 1981, 1779; Voit, Beck'scher Online-Kommentar BGB Hrsg.: Bamberger/Roth, Stand: 01.02.2013, Edition: 28 § 631 Rn. 69 und 96).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.05.2007 - 14 U 202/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20938
OLG Celle, 30.05.2007 - 14 U 202/06 (https://dejure.org/2007,20938)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.05.2007 - 14 U 202/06 (https://dejure.org/2007,20938)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 14 U 202/06 (https://dejure.org/2007,20938)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • Wolters Kluwer
  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall zwischen PKW mit einem Fahrrad beim Rückwärtsfahren aus einer Parkbucht

  • rechtsportal.de

    Sozialversicherungsrecht: Haftungsbeschränkung nach § 105 SGB VII; Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen rückwärts ausparkendem PKW und Radfahrer; Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 14.12.2006 - 14 U 73/06

    Anforderungen an die ausreichende Substanz bei der Darlegung eines

    Auszug aus OLG Celle, 30.05.2007 - 14 U 202/06
    Hierzu hätte die Klägerin jedoch im Einzelnen darlegen müssen, welche Tätigkeiten, die sie vor dem Unfall im Haus verrichtete, unfallbedingt nicht oder nicht mehr vollständig ausgeübt werden können (vgl. nur Senat , Urteil vom 14. Dezember 2006 - 14 U 73/06 , OLGR 2007, 41).
  • OLG Celle, 04.07.2005 - 14 W 18/05

    Abgrenzung zwischen einem "normalen" Weg und einem in die Haftungsbeschränkung

    Auszug aus OLG Celle, 30.05.2007 - 14 U 202/06
    - 14 W 18/05,Schaden-Praxis 2005, 337 = OLGR 2005, 604).
  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 6/15

    Verkehrsunfallhaftung: Unanwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den

    b) Nach der Rechtsprechung zu § 9 Abs. 5 StVO spricht der Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrenden, wenn es in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Rückwärtsfahren zu einem Zusammenstoß kommt (vgl. etwa OLGR Celle 2007, 585; OLG Dresden, Schaden-Praxis 2010, 174; OLG München, Urteil vom 27. Mai 2010 - 10 U 4431/09, juris Rn. 17 f.; LG Saarbrücken, DAR 2013, 520, 521; Burmann in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 9 StVO Rn. 69; König, aaO, § 9 StVO Rn. 55).
  • LG Saarbrücken, 19.10.2012 - 13 S 122/12

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen

    aa) Zu § 9 Abs. 5 StVO entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass der Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrer spricht, wenn es in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Rückwärtsfahren zu einem Zusammenstoß kommt (statt vieler: OLG München, Urteil vom 27. Mai 2010 - 10 U 4431/09, zit. nach juris; OLG Dresden, Schaden-Praxis 2010, 174; KG, VRS 108, 190; OLG Celle, OLGR Celle 2007, 585 f.; OLG Köln, DAR 2006, 27; Burmann/Heß/Jahnke/Janker aaO § 9 Rdn. 69; Hentschel/König/Dauer aaO § 9 Rdn. 55).
  • LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 61/13

    Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis beim

    aa) Zu § 9 Abs. 5 StVO entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass der Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrer spricht, wenn es in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Rückwärtsfahren zu einem Zusammenstoß kommt (statt vieler: OLG München, Urteil vom 27. Mai 2010 - 10 U 4431/09, zit. nach juris; OLG Dresden, Schaden-Praxis 2010, 174; KG, VRS 108, 190; OLG Celle, OLG-Report 2007, 585; OLG Köln, DAR 2006, 27; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl., § 9 StVO Rn. 69; Hentschel aaO § 9 StVO Rn. 55).
  • OLG München, 23.03.2018 - 10 U 2647/17

    Unfall, Fahrzeug, Kollision, Geschwindigkeit, Ersatzfahrzeug, Gutachten,

    Nach der Rechtsprechung zu § 9 V StVO spricht der Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrenden, wenn es in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Rückwärtsfahren zu einem Zusammenstoß kommt (vgl. etwa OLGR Celle 2007, 585; OLG Dresden, Schaden-Praxis 2010, 174; OLG München, Urteil vom 27. Mai 2010 - 10 U 4431/09, juris Rn. 17 f.).
  • KG, 15.01.2015 - 22 U 68/11

    Verkehrsunfallhaftung: Feststellung einer Halswirbelsäulen-Distorsion durch

    Die Klägerin hätte zunächst ihren vor dem Unfall im Haushalt tatsächlich geleisteten Aufwand konkret unter Beweisantritt darzulegen gehabt ( vgl. Schulz-Borck/Pardey, Der Haushaltsführungsschaden, 7. Aufl., S. 52 zu 3.1.; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 11. Aufl., Rn. 186; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 11 StVG Rn. 15; Jahnke in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 23. Aufl., § 842 BGB Rn. 113; OLG Celle mit Urteil vom 30. Mai 2007 - 14 U 202/06 - OLGR Celle 2007, 585 [zu II.3.]; KG mit Urteil vom 5. Juni 2008 - 12 U 188/04 - NJOZ 2008, 4695, 4696 [zu C.I.1.]; KG mit Urteil vom 04. Mai 2006 12 U 42/05 - KGR Berlin 2006, 749 [zu II.3.a)] ).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 04.12.2006 - 4 UF 29/06   

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https://dejure.org/2006,12805
OLG Naumburg, 04.12.2006 - 4 UF 29/06 (https://dejure.org/2006,12805)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.12.2006 - 4 UF 29/06 (https://dejure.org/2006,12805)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2006 - 4 UF 29/06 (https://dejure.org/2006,12805)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verdacht der Unvollständigkeit einer erteilten Auskunft über den Bestand des Endvermögens aufgrund einer verzögerten Auskunftserteilung durch einen Ehepartner; Voraussetzungen an einen Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

  • Judicialis

    BGB § 259 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 259 Abs. 2
    Zu den Voraussetzungen der Pflicht des Auskunftspflichtigen zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach § 259 Abs. 2 BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1813
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 24.01.1997 - 6 U 91/96

    Hängender Panther, Eidesstattliche Versicherung

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.12.2006 - 4 UF 29/06
    Zwar kann eine schleppende Auskunftserteilung zu dem Verdacht der Unvollständigkeit der erteilten Auskunft führen (vgl. OLG Köln NJW-RR 1998, 126, Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 261 Rn. 30).
  • OLG Naumburg, 12.10.2010 - 1 U 73/10

    Pflichtteil: Ordnungsgemäße Erfüllung der Auskunftspflicht des Erben über den

    Der Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung entsteht jedoch erst, wenn die Auskunft in formaler Hinsicht (äußerlich) vollständig erteilt worden ist (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2007, 1813 - 1814 zitiert nach juris; Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 2005, 3 U 91/04 zitiert nach juris; OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777 - 778 zitiert nach juris; Bittner in Staudinger, BGB, Bearbeitung März 2009, § 260 BGB Rdn. 36 m.w.N).

    In solchen Fällen hat der Berechtigte noch keinen Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, er muss vielmehr zunächst den Anspruch auf vollständige Erfüllung bzw. Ergänzung des Auskunftsanspruchs - im Wege der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO - durchsetzen (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 1998, 179 zitiert nach juris; OLG Naumburg FamRZ 2007, 1813 - 1814 zitiert nach juris; Hanseatisches OLG Hamburg NJW-RR 2002, 1292; Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 2005, 3 U 91/04 zitiert nach juris; OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777 - 778 zitiert nach juris; Bittner in Staudinger, BGB, Bearbeitung März 2009, § 260 BGB Rdn. 36 m.w.N.; Krüger in Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., § 259 BGB Rdn. 24, 25).

    Der Berechtigte kann dann allenfalls Ergänzung der Auskunftserteilung im Wege der Zwangsvollstreckung beanspruchen (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 1998, 179 zitiert nach juris; OLG Naumburg FamRZ 2007, 1813 - 1814 zitiert nach juris; Hanseatisches OLG Hamburg NJW-RR 2002, 1292; Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 2005, 3 U 91/04 zitiert nach juris; OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777 - 778 zitiert nach juris; Bittner in Staudinger, BGB, Bearbeitung März 2009, § 260 BGB Rdn. 36 m.w.N.; Krüger in Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., § 259 BGB Rdn. 24, 25).

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 12.12.2006 - 3 WF 222/06   

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https://dejure.org/2006,14697
OLG Naumburg, 12.12.2006 - 3 WF 222/06 (https://dejure.org/2006,14697)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.12.2006 - 3 WF 222/06 (https://dejure.org/2006,14697)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 3 WF 222/06 (https://dejure.org/2006,14697)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung ersparter Wohnkosten im Wege der Herabsetzung des Selbstbehaltes bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlich zu berücksichtigenden Einkommens

  • Judicialis

    ZPO § 114 Satz 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 Satz 1; BGB § 1603
    Herabsetzung des notwendigen Selbstbehaltes des Unterhaltspflichtigen wegen ersparter Wohnkosten?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sparsame Lebensweise - Herabsetzung des Selbstbehaltes?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1476 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.08.2006 - XII ZR 26/04

    Titulierung von Unterhaltsansprüchen; Bemessung des notwendigen Selbstbehalts bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.12.2006 - 3 WF 222/06
    Unter Beachtung der Entscheidung des BGH vom 23.8.2006 - FamRZ 2006, 1664 - kommt eine Herabsetzung des Selbstbehaltes nicht in Betracht, wenn der Unterhaltsschuldner besonders sparsam lebt um auf diese Weise Geldbeträge für andere Bedürfnisse zu verwenden.

    Der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat hierzu in seiner zuletzt getroffenen Entscheidung vom 23.08.2006 (FamRZ 2006, 1664-1666) ausgeführt: "Das Berufungsgericht hat es hier letztlich offen gelassen, ob der Selbstbehalt des Beklagten mit Rücksicht auf die geringe Höhe der ihm entstehenden Wohnkosten herabzusetzen ist (für eine Herabsetzung allerdings in FamRZ 1999, 1522 f.).

  • BGH, 25.06.2003 - XII ZR 63/00

    Familienrecht - Elternunterhalt

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.12.2006 - 3 WF 222/06
    Ihm ist es deshalb nicht verwehrt, seine Bedürfnisse anders als in den Unterhaltstabellen vorgesehen zu gewichten und sich z. B. mit einer preiswerteren Wohnung zu begnügen, um zusätzliche Mittel für andere Zwecke, etwa für Bekleidung, Urlaubsreisen oder kulturelle Interessen, einsetzen zu können (Senatsurteil vom 25. Juni 2003 - XII ZR 63/00 - FamRZ 2004, 186, 189 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 06.11.2006 - 3 UF 90/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11055
OLG Naumburg, 06.11.2006 - 3 UF 90/06 (https://dejure.org/2006,11055)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.11.2006 - 3 UF 90/06 (https://dejure.org/2006,11055)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. November 2006 - 3 UF 90/06 (https://dejure.org/2006,11055)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Versorgungsausgleichs seitens des Gerichts; Eintritt des Leistungsfalls wegen des Bezugs von Erwerbsunfähigkeitsrenten beider Parteien; Bestimmung der anrechenbaren Ehezeit

  • Judicialis

    ZPO § 621 e; ; BGB § 1587/I

  • rechtsportal.de

    ZPO § 621e; BGB § 1587 Abs. 1; BGB § 1587 Abs. 2
    Aussetzung des Versorgungsausgleichs bei Rentenbezug des Berechtigten?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 918
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