Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.03.2006 - 5 U 148/04   

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https://dejure.org/2006,2423
OLG Köln, 01.03.2006 - 5 U 148/04 (https://dejure.org/2006,2423)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.03.2006 - 5 U 148/04 (https://dejure.org/2006,2423)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. März 2006 - 5 U 148/04 (https://dejure.org/2006,2423)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Beweislastumkehr bei Verstoß eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung oder Sicherung medizinisch zweifelsfrei gebotener Befunde; Verkennung einer Entzündung durch den Zahnarzt nach einer Wurzelbehandlung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zahnarztbehandlung - unterlassene Röntgenuntersuchung - Schadensersatz

  • Judicialis

    ZPO § 313a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; BGB § 291 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Zahnarzthaftung - Beweislastumkehr bei unterlassener Röntgenkotrolle nach Wurzelbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Bei längeren Schmerzen Abklärung der Ursache durch neue Röntgenkontrolle erforderlich

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Schmerzen nach Wurzelbehandlung falsch interpretiert; Arzthaftungsrecht, Medizinrecht

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Unvorsichtiger Zahnarzt

  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld für Zahnschmerzen - Zahnarzt muss auch für mögliche künftige Schäden aufkommen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zahnschmerzen einer Patientin falsch interpretiert...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schmerzensgeld: Zahnarzt interpretierte Schmerzzustände der Patientin nach Wurzelbehandlung falsch - Gericht geht von Beweislastumkehr aus

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 29.5.2007)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einer Zahnarztbehandlung // Schmerzen wurden nach dem Eingriff nicht hinreichend behandelt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2006 - 5 U 148/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei einem (für sich genommen nicht als grob fehlerhaft zu bewertenden) Verstoß des Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung oder Sicherung medizinisch zweifelsfrei gebotener Befunde eine Beweislastumkehr gerechtfertigt, wenn die unterlassene Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen so deutlichen und gravierenden Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste (BGHZ 132, 47, 52 ff.; BGH, VersR 1999, 231, 232 und VersR 1999, 1282, 1283; NJW 2004, 1871, 1872).
  • LG Köln, 17.08.2004 - 3 O 559/02
    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2006 - 5 U 148/04
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17. August 2004 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 3 O 559/02 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2006 - 5 U 148/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei einem (für sich genommen nicht als grob fehlerhaft zu bewertenden) Verstoß des Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung oder Sicherung medizinisch zweifelsfrei gebotener Befunde eine Beweislastumkehr gerechtfertigt, wenn die unterlassene Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen so deutlichen und gravierenden Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste (BGHZ 132, 47, 52 ff.; BGH, VersR 1999, 231, 232 und VersR 1999, 1282, 1283; NJW 2004, 1871, 1872).
  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02

    Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2006 - 5 U 148/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei einem (für sich genommen nicht als grob fehlerhaft zu bewertenden) Verstoß des Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung oder Sicherung medizinisch zweifelsfrei gebotener Befunde eine Beweislastumkehr gerechtfertigt, wenn die unterlassene Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen so deutlichen und gravierenden Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste (BGHZ 132, 47, 52 ff.; BGH, VersR 1999, 231, 232 und VersR 1999, 1282, 1283; NJW 2004, 1871, 1872).
  • BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97

    Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2006 - 5 U 148/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei einem (für sich genommen nicht als grob fehlerhaft zu bewertenden) Verstoß des Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung oder Sicherung medizinisch zweifelsfrei gebotener Befunde eine Beweislastumkehr gerechtfertigt, wenn die unterlassene Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen so deutlichen und gravierenden Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste (BGHZ 132, 47, 52 ff.; BGH, VersR 1999, 231, 232 und VersR 1999, 1282, 1283; NJW 2004, 1871, 1872).
  • OLG Köln, 12.01.2005 - 5 U 96/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Zahnarzt,

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2006 - 5 U 148/04
    Prozesszinsen auf den eingeklagten Betrag von 5.500,- EUR stehen der Klägerin gemäß § 291 Satz 1 BGB erst ab dem Zeitpunkt, zu dem sie die Rechnung des Nachbehandlers Dr. S. in den Rechtsstreit eingeführt hat, zu, denn erst dies hat die Fälligkeit des auf den Ersatz der Kosten der Nachbehandlung gerichteten Anspruchs begründet; einen Vorschussanspruch hatte die Klägerin nicht (vgl. OLG Köln, OLGR 2005, 159).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.03.2007 - 3 U 168/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7884
OLG Celle, 21.03.2007 - 3 U 168/06 (https://dejure.org/2007,7884)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.03.2007 - 3 U 168/06 (https://dejure.org/2007,7884)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. März 2007 - 3 U 168/06 (https://dejure.org/2007,7884)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vertrag über vorzeitigen Erbausgleich: Anfechtung durch ein nichteheliches Kind zur Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen; Feststellung der Abstammung als Voraussetzung der Anfechtung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Schadensersatz bei Verletzung der einem Anwalt aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag obliegenden Pflichten; Anfechtung eines Vertrages über einen vorzeitigen Erbausgleich durch ein nichteheliches Kind; Anfechtung des notariellen Vertrages über den vorzeitigen ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz bei Verletzung der einem Anwalt aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag obliegenden Pflichten; Anfechtung eines Vertrages über einen vorzeitigen Erbausgleich durch ein nichteheliches Kind; Anfechtung des notariellen Vertrages über den vorzeitigen ...

  • Judicialis

    BGB § 1934 aF

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1 § 675 § 1600d § 1934d (a.F.)
    Anforderungen an Anfechtung eines Vertrages über vorzeitigen Erbausgleich durch nichteheliches Kind - Anwaltshaftung bei unterbliebener Anfechtung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.02.2006 - 15 W 72/05   

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https://dejure.org/2006,18419
OLG Karlsruhe, 07.02.2006 - 15 W 72/05 (https://dejure.org/2006,18419)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.02.2006 - 15 W 72/05 (https://dejure.org/2006,18419)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Februar 2006 - 15 W 72/05 (https://dejure.org/2006,18419)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Gebühren des Rechtsanwalts gegen den Kläger durch den Beklagten im zivilgerichtlichen Verfahren; Berücksichtigung einer Klageerweiterung bei der Bestimmung des Gegenstandswertes; Rechtshängigkeit einer Klageerweiterung trotz formloser Übersendung des ...

  • Judicialis

    BGB § 247; ; ZPO § 261 Abs. 2; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 297; ; GKG § 15 a.F.; ; GKG § 40; ; GKG § 63 Abs. 3 Satz 1; ; RVG § 32 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Auswirkung einer - unzulässigen - Klageerweiterung nach Schluss der mündlichen Verhandlung auf den Streitwert

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2000 - 9 W 69/00

    Streitwert bei Klageerweiterung nach Schluß der mündlichen Verhandlung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2006 - 15 W 72/05
    Es besteht daher Einigkeit, dass eine Klageerweiterung nach Schluss der mündlichen Verhandlung unzulässig ist (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2000, 1457, 1458; Zöller/Greger, a.a.O.).

    Dies ist für die Frage des Streitwerts in einem derartigen Fall entscheidend (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2000, 1457; Zöller/Greger, a.a.O., § 296 a ZPO Rn. 2 a; Baumbach/Hartmann, a.a.O.; Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl. 2005, § 40 GKG Rn. 5).

  • BGH, 09.07.1997 - IV ZB 11/97

    Rechtshängigkeit einer nach Schluß der mündlichen Verhandlung erfolgten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2006 - 15 W 72/05
    (Dies entspricht der herrschenden Meinung; vgl. insbesondere BGH, NJW-RR 1997, 1486; Zöller/Greger, a.a.O., § 296 a ZPO Rn. 2 a; Baumbach/Hartmann, ZPO, 64. Aufl. 2006, § 296 a ZPO Rn. 5; Fischer, NJW 1994, 1315, 1316).
  • OLG Hamm, 22.11.2017 - 31 U 285/15

    Zug-um-Zug; hinreichende Bestimmtheit; Aufrechnungserklärung

    In der Rechtsprechung und Literatur besteht insoweit Einigkeit, dass sich aus den §§ 256 Abs. 2, 261 Abs. 2, 297 ZPO ergibt, dass Sachanträge, wenn sie Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung sein sollen, spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung gestellt werden müssen (BGH, Urteil vom 02.06.1966 -  VII ZR 41/64; Beschluss vom 19.03.2009 - IX ZB 152/08; Beschluss vom 09.07.1997 - IV ZB 11/97; OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.2013 - 21 U 3/12, Beschluss vom 01.09.2000 - 9 W 69/00; OLG Schleswig, Beschluss vom 04.02.2013 - 16 W 11/13; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.06.2009 - 16 U 204/08; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.02.2006 - 15 W 72/05; OLG München, Urteil vom 04.02.1981 - 7 U 3098/80; Stein-Jonas-Leipold, 22. Auflage 2013, § 296a Rn. 26; Musielak-Voit-Huber, ZPO, 14. Auflage 2017, § 296a Rn. 3; Zöller-Greger, ZPO, 31. Auflage 2016, § 296a Rn. 2; BeckOK-Bacher, ZPO, 26. Edition, Stand: 15.09.2017, § 296a Rn. 11; Fischer, NJW 1994, 1315 [1316]).

    Aus dem Umkehrschluss und unter Beachtung des Verhandlungs- und Mündlichkeitsgrundsatzes folgt, dass auch über unzulässige Anträge nur entschieden werden kann, wenn diese in der mündlichen Verhandlung gestellt worden sind (so auch: BGH, Beschluss vom 19.03.2009 - IX ZB 152/08; Beschluss vom 09.07.1997 - IV ZB 11/97; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.09.2000 - 9 W 69/00; OLG Schleswig, Beschluss vom 04.02.2013 - 16 W 11/13; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.06.2009 - 16 U 204/08; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.02.2006 - 15 W 72/05; OLG Thüringen, Urteil vom 20.04.1994 - 4 U 452/93; OLG Hamburg, Urteil vom 03.06.1994 - 11 U 62/93; OLG München, Urteil vom 04.02.1981 - 7 U 3098/80; Stein-Jonas-Leipold, 22. Auflage 2013, § 296a Rn. 26; BeckOK-Bacher, ZPO, 26. Edition, Stand: 15.09.2017, § 296a Rn. 11; Zöller-Greger, ZPO, 31. Auflage 2016, § 296a Rn. 2; Fischer, NJW 1994, 1315 [1316]).

  • AG Bad Segeberg, 05.03.2015 - 17a C 87/14

    Zahlungsklage für die Vergütung einer esoterische Dienstleistung:

    Dass es den Parteien nachgelassen hat, zum Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung zu nehmen, ändert nichts am Schluss der mündlichen Verhandlung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 07.02.2006 - 15 W 72/05, OLGR 2007, 592, 593, juris Rn. 15).
  • AG Bad Segeberg, 13.11.2014 - 17a C 185/13

    Rechtsanwaltskosten im Rahmen einer Unfallschadensregulierung: Zustandekommen

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist unerheblich, dass die Beklagte sich bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in dem Termin am 22.05.2014 (s. hierzu OLG Karlsruhe, Beschl. v. 07.02.2006 - 15 W 72/05, OLGR 2007, 592, 593, juris Rn. 15) nicht ausdrücklich auf den vorgenannten Schadensersatzanspruch berufen hat.
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 24 W 87/08

    Erhöhung des Streitwerts durch eine noch nicht zugestellte Klageerhöhung

    Eine Klageerweiterung, die anhängig, aber mangels Zustellung nicht rechtshängig geworden ist, erhöht den Streitwert jedenfalls dann, wenn sie vor Schluss der mündliche Verhandlung bei Gericht eingereicht worden ist (Abgrenzung zu OLG Karlsruhe AGS 2007, 579).

    Die Formulierung "..., die den Rechtszug einleitet" ist bei einer Klageerweiterung dahin zu verstehen, dass grundsätzlich die schriftsätzliche Ankündigung eine Streitwerterhöhung bewirkt und nicht erst die spätere Antragstellung in einer mündlichen Verhandlung (vgl. OLG Karlsruhe AGS 2007, 579 ff.; Hartmann, Kostengesetze, 37. Auflage, § 40 GKG Rn. 2, 4).

    Ob aber mit dem OLG Karlsruhe (AGS 2007, 579 ff.) in einem solchen Fall davon auszugehen ist, dass der Antrag keine Anhängigkeit herbeigeführt habe, weil zwischen den Parteien kein Prozessrechtsverhältnis mehr begründet und damit kein "Rechtszug" eingeleitet werden konnte, ist durchaus zweifelhaft.

  • LG Oldenburg, 12.07.2011 - 16 S 72/11

    Zur Anwaltsempfehlung durch einen Reparaturbetrieb und zur Anwaltsvollmacht

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist unerheblich, dass die Beklagte sich bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in dem Termin am 22.05.2014 (s. hierzu OLG Karlsruhe, Beschl. v. 07.02.2006 - 15 W 72/05, OLGR 2007, 592, 593, juris Rn. 15) nicht ausdrücklich auf den vorgenannten Schadensersatzanspruch berufen hat.
  • LG Kempten, 18.01.2019 - 13 O 1293/17

    Besitz- und Nutzungsrecht betreffend ein Schützenhaus

    In der Rechtsprechung und Literatur besteht insoweit Einigkeit, dass sich aus den §§ 256 Abs. 2, 261 Abs. 2, 297 ZPO ergibt, dass Sachanträge, wenn sie Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung sein sollen, spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung gestellt werden müssen (BGH, Urteil vom 02.06.1966 - VII ZR 41/64; Beschluss vom 19.03.2009 - IX ZB 152/08; Beschluss vom 09.07.1997 - IV ZB 11/97; OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.2013 - 21 U 3/12, Beschluss vom 01.09.2000 - 9 W 69/00; OLG Schleswig, Beschluss vom 04.02.2013 - 16 W 11/13; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.06.2009 - 16 U 204/08; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.02.2006 - 15 W 72/05; OLG München, Urteil vom 04.02.1981 - 7 U 3098/80; Stein-Jonas-Leipold, 22. Auflage 2013, § 296a Rn. 26; Musielak-Voit-Huber, ZPO, 14. Auflage 2017, § 296a Rn. 3; Zöller-Greger, ZPO, 31. Auflage 2016, § 296a Rn. 2; BeckOK-Bacher, ZPO, 26. Edition, Stand: 15.09.2017, § 296a Rn. 11; Fischer, NJW 1994, 1315 [1316]).

    (so auch: BGH, Beschluss vom 19.03.2009 - IX ZB 152/08; Beschluss vom 09.07.1997 - IV ZB 11/97; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.09.2000 - 9 W 69/00; OLG Schleswig, Beschluss vom 04.02.2013 - 16 W 11/13; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.06.2009 - 16 U 204/08; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.02.2006 - 15 W 72/05; OLG Thüringen, Urteil vom 20.04.1994 - 4 U 452/93; OLG Hamburg, Urteil vom 03.06.1994 - 11 U 62/93; OLG München, Urteil vom 04.02.1981 - 7 U 3098/80; SteinJonas-Leipold, 22. Auflage 2013, § 296a Rn. 26; BeckOK-Bacher, ZPO, 26. Edition, Stand: 15.09.2017, § 296a Rn. 11; Zöller-Greger, ZPO, 31. Auflage 2016, § 296a Rn. 2; Fischer, NJW 1994, 1315 [1316]).

  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 16 U 204/08

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt

    Neue Anträge nach der letzten mündlichen Verhandlung sind prozessual wirkungslos (so auch: OLG Karlsruhe - 7.2.06 - 15 W 72/05 = OLGR Karlsruhe 2007, 592).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 28.12.2006 - 10 W 78/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11067
OLG Naumburg, 28.12.2006 - 10 W 78/06 (https://dejure.org/2006,11067)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.12.2006 - 10 W 78/06 (https://dejure.org/2006,11067)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. Dezember 2006 - 10 W 78/06 (https://dejure.org/2006,11067)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erstellung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsgebots im Hinblick auf die Anstifung eines Kunden zu einem vertragswidrigen Verhalten gegenüber einer KfZ-Versicherung; Werbung mit einem Erlass der Selbstbeteiligung zu Lasten des Versicherung; Verstoß gegen ein ...

  • Judicialis

    ZPO § 767 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 769; ; ZPO § 793 Abs. 1; ; ZPO § 890; ; UWG § 3; ; UWG § 5 Abs. 1; ; AKB § 13 Abs. 9

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 § 5 Abs. 1; AKB § 13 Abs. 9
    Wettbewerbswidrige Werbung einer Werkstatt mit dem Erlass der Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Autoglas-Reparatur

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 01.03.2005 - 4 U 174/04

    Wettbewerbswidrige Werbung mit Preisnachlässen

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.12.2006 - 10 W 78/06
    Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts Naumburg ist das den versicherten Verbrauchern durch die verbotene Werbung angesonnene Verhalten, nämlich die Selbstbeteiligung durch eine unzutreffende Abrechnung der Reparaturkosten gegenüber der Versicherung einzusparen, zu deren Ausführung sich die Schuldnerin in ihrer Werbung erboten hat, unlauter im Sinne des § 3 UWG (vgl. ebenso OLG Frankfurt WRP 2006, 1397 - 1399 zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 01. März 2005, 4 U 174/04 zitiert nach juris; OLG Celle WRP 2006, 129 - 130 zitiert nach juris; LG Bonn GRUR-RR 2006, 207 zitiert nach juris).

    Wenn in der Rechnung der dem Versicherungsnehmer gewährte Nachlass auf den Selbstbehalt jedoch nicht besonders ausgewiesen wird, zahlt der Versicherer auf eine überteuerte Rechnung, (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 01. März 2005, 4 U 174/04 zitiert nach juris).

  • OLG Celle, 15.09.2005 - 13 U 113/05

    Anspruch auf die Unterlassung wettbewerbswidriger Werbung einer Autowerkstatt;

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.12.2006 - 10 W 78/06
    Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts Naumburg ist das den versicherten Verbrauchern durch die verbotene Werbung angesonnene Verhalten, nämlich die Selbstbeteiligung durch eine unzutreffende Abrechnung der Reparaturkosten gegenüber der Versicherung einzusparen, zu deren Ausführung sich die Schuldnerin in ihrer Werbung erboten hat, unlauter im Sinne des § 3 UWG (vgl. ebenso OLG Frankfurt WRP 2006, 1397 - 1399 zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 01. März 2005, 4 U 174/04 zitiert nach juris; OLG Celle WRP 2006, 129 - 130 zitiert nach juris; LG Bonn GRUR-RR 2006, 207 zitiert nach juris).
  • BGH, 18.12.1997 - I ZR 79/95

    Verschulden bei Verbreitung einer auf Tonträger aufgenommenen Darbietung in der

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.12.2006 - 10 W 78/06
    Fahrlässig handelt dabei auch derjenige, der sich erkennbar im Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt und deshalb eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung in Betracht ziehen muss (vgl. BGH NJW 1998, 2144, 2145; OLG Stuttgart WRP 1999, 1072, 1073; Ahrens in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, Kapitel 68, Rdn. 8).
  • OLG Nürnberg, 01.10.2003 - 3 W 2509/03

    Reichweite eines Unterlassungstitels im Ordnungsgeldverfahren bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.12.2006 - 10 W 78/06
    Im Kernbereich des Unterlassungsgebotes befindet sich der Schuldner selbst dann noch, wenn die neue Handlung zwar nicht gleichwertig, also nahezu identisch ist, aber dieselben sachlichen Elemente des untersagten wettbewerbsrechtlichen Verhaltens aufweist, die allein oder in ihrem Zusammenwirken die Wettbewerbswidrigkeit konkret ausmachen (vgl. BGH GRUR 1993, 157, 158; OLG Nürnberg GRUR-RR 2004, 61, 62; Ahrens in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kapitel 65, Rdn. 9).
  • LG Bonn, 22.12.2005 - 14 O 146/05

    Tankgutschein, Zugabe, Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung, Anstiftung zur

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.12.2006 - 10 W 78/06
    Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts Naumburg ist das den versicherten Verbrauchern durch die verbotene Werbung angesonnene Verhalten, nämlich die Selbstbeteiligung durch eine unzutreffende Abrechnung der Reparaturkosten gegenüber der Versicherung einzusparen, zu deren Ausführung sich die Schuldnerin in ihrer Werbung erboten hat, unlauter im Sinne des § 3 UWG (vgl. ebenso OLG Frankfurt WRP 2006, 1397 - 1399 zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 01. März 2005, 4 U 174/04 zitiert nach juris; OLG Celle WRP 2006, 129 - 130 zitiert nach juris; LG Bonn GRUR-RR 2006, 207 zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2006 - 6 U 7/06

    Unlauterer Wettbewerb: Teilweise Übernahme des Selbstbehalts durch die Werkstatt

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.12.2006 - 10 W 78/06
    Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts Naumburg ist das den versicherten Verbrauchern durch die verbotene Werbung angesonnene Verhalten, nämlich die Selbstbeteiligung durch eine unzutreffende Abrechnung der Reparaturkosten gegenüber der Versicherung einzusparen, zu deren Ausführung sich die Schuldnerin in ihrer Werbung erboten hat, unlauter im Sinne des § 3 UWG (vgl. ebenso OLG Frankfurt WRP 2006, 1397 - 1399 zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 01. März 2005, 4 U 174/04 zitiert nach juris; OLG Celle WRP 2006, 129 - 130 zitiert nach juris; LG Bonn GRUR-RR 2006, 207 zitiert nach juris).
  • KG, 03.05.1988 - 5 W 1370/88
    Auszug aus OLG Naumburg, 28.12.2006 - 10 W 78/06
    Kern der Verletzungshandlung ist dabei alles, was in seiner das Wesen der beanstandeten Rechtsverletzung ausmachenden Bedeutung dem gleicht, was sich bereits zugetragen hat (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 03. Mai 1988, 5 W 1370/88 zitiert nach juris; OLG Schleswig OLGR Schleswig 2003, 279-281 m.w.N. zitiert nach juris); Ehricke in Münchener Kommentar, Wettbewerbsrecht, Bearbeitung 2006, Vor § 12 UWG Rdn.154; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 12 UWG Rdn. 6.4; Ahrens in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kapitel 65, Rdn. 8; Stöber in Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 890 ZPO Rdn. 3 a).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 224/90

    Dauernd billig - Irreführung/Preisgestaltung; Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.12.2006 - 10 W 78/06
    Im Kernbereich des Unterlassungsgebotes befindet sich der Schuldner selbst dann noch, wenn die neue Handlung zwar nicht gleichwertig, also nahezu identisch ist, aber dieselben sachlichen Elemente des untersagten wettbewerbsrechtlichen Verhaltens aufweist, die allein oder in ihrem Zusammenwirken die Wettbewerbswidrigkeit konkret ausmachen (vgl. BGH GRUR 1993, 157, 158; OLG Nürnberg GRUR-RR 2004, 61, 62; Ahrens in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kapitel 65, Rdn. 9).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 32/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde zurückweisenden

    Nachdem der Bundesgerichtshof das aus dem Strafrecht stammende Rechtsinstitut des Fortsetzungszusammenhangs für den Bereich des Strafrechts (BGHSt 40, 138; 40, 195, 197; 41, 385, 393 ff.; 43, 149, 152; 43, 312, 315) aufgegeben und der Senat den Rechtsbegriff der Fortsetzungstat im Recht der Vertragsstrafe für unanwendbar erklärt hat (BGHZ 146, 318, 324 - Trainingsvertrag), besteht keine Veranlassung, an diesem Institut für die Zwangsvollstreckung festzuhalten (Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 12 Rdn. 6.4; Fezer/Büscher, UWG, § 12 Rdn. 313; Harte/Henning/Brüning, UWG, Vor § 12 Rdn. 322 f.; MünchKomm.UWG/Ehricke, Vor § 12 Rdn. 156; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 57 Rdn. 35; Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 3. Aufl., Rdn. 906, 946; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 890 Rdn. 41; MünchKomm.ZPO/Gruber, 3. Aufl., § 890 Rdn. 13; Mankowski, WRP 1996, 1144, 1148; OLG Nürnberg NJW-RR 1999, 723, 724; OLG Naumburg WRP 2007, 566, 569 f.; a.A. Schuschke/Walker/Sturhahn, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 4. Aufl., § 890 Rdn. 28; Zöller/Stöber aaO § 890 Rdn. 20; Musielak/Lackmann aaO § 890 Rdn. 13; vermittelnd Ahrens/Ahrens, Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 66 Rdn. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.03.2007 - 4 SmA 16/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7512
OLG Koblenz, 15.03.2007 - 4 SmA 16/07 (https://dejure.org/2007,7512)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.03.2007 - 4 SmA 16/07 (https://dejure.org/2007,7512)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. März 2007 - 4 SmA 16/07 (https://dejure.org/2007,7512)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines Rechtshilfegesuchs; Ungenügende Konkretisierung des Beweisthemas; Willkürliche Übertragung der Beweisaufnahme; Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweiserhebung

  • Judicialis

    GVG § 158 Abs. 1; ; ZPO § 281; ; ZPO § 375

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung eines Rechtshilfeersuchens bei "Undurchführbarkeit" des Beweisbeschlusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kommissarische Zeugenvernehmung im Bauprozess?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 934
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 20.12.1974 - 4 SmA 7/74
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.03.2007 - 4 SmA 16/07
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass um die Bindungswirkung des § 158 Abs. 1 GVG hervorzurufen, ein Rechtshilfeersuchen vorliegen muss, welches auch tatsächlich ausführbar ist (OLG Koblenz NJW 1975, 1036; OLG Köln OLGZ 66, 40; OLG Düsseldorf OLGZ 68, 57; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 637).

    Es mag fraglich erscheinen, ob ein Rechtshilfeersuchen wegen ungenügender Konkretisierung des Beweisthemas als verboten anzusehen ist oder ob der Rechtshilferichter ein solches Ersuchen wegen "Undurchführbarkeit" des Beweisbeschlusses ablehnen kann (OLG Koblenz NJW 1975, 1036).

    Es ist einzuräumen, dass eine übermäßige Einengung und Konkretisierung der Beweisfragen geeignet ist, die Beweiserhebung zu sehr auf Einzelfragen zu beschränken und so den Vorgang in seinem Ablauf und Zusammenhang zu verdunkeln (so schon der Senat im Beschluss vom 20.12.1974 - 4 SmA 7/74 = NJW 1975, 1036 für die Frage nach der Ursache und dem Hergang eines örtlich und zeitlich bestimmten Verkehrsunfallereignisses).

  • OLG Düsseldorf, 09.08.1967 - 19 W 7/67
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.03.2007 - 4 SmA 16/07
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass um die Bindungswirkung des § 158 Abs. 1 GVG hervorzurufen, ein Rechtshilfeersuchen vorliegen muss, welches auch tatsächlich ausführbar ist (OLG Koblenz NJW 1975, 1036; OLG Köln OLGZ 66, 40; OLG Düsseldorf OLGZ 68, 57; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 637).
  • OLG Schleswig, 22.03.1995 - 2 W 14/95

    Rechtshilfeersuchen; Ablehnung; Gericht ; Verbotene Handlung; Unrichtige

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.03.2007 - 4 SmA 16/07
    Wie bei der Frage zur Bindungswirkung des § 281 ZPO muss auch für ein Rechtshilfeersuchen gelten, dass keine Bindungswirkung nach § 158 Abs. 1 GVG herbeigeführt wird, wenn das Rechtshilfeersuchen willkürlich oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (OLG Köln FamRZ 2004, 818; OLG Schleswig FamRZ 1995, 1596 = MDR 1995, 607).
  • OLG Köln, 02.05.2003 - 16 Wx 107/03

    Anhörung des Betreuten durch einen ersuchten Richter

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.03.2007 - 4 SmA 16/07
    Wie bei der Frage zur Bindungswirkung des § 281 ZPO muss auch für ein Rechtshilfeersuchen gelten, dass keine Bindungswirkung nach § 158 Abs. 1 GVG herbeigeführt wird, wenn das Rechtshilfeersuchen willkürlich oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (OLG Köln FamRZ 2004, 818; OLG Schleswig FamRZ 1995, 1596 = MDR 1995, 607).
  • OLG Frankfurt, 01.11.1994 - 20 W 510/94
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.03.2007 - 4 SmA 16/07
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass um die Bindungswirkung des § 158 Abs. 1 GVG hervorzurufen, ein Rechtshilfeersuchen vorliegen muss, welches auch tatsächlich ausführbar ist (OLG Koblenz NJW 1975, 1036; OLG Köln OLGZ 66, 40; OLG Düsseldorf OLGZ 68, 57; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 637).
  • OLG Koblenz, 05.05.2008 - 4 SmA 14/08

    Rechtshilfe: Bindungswirkung bei einem willkürlichen oder rechtsmissbräuchlichen

    Wie bei der Frage zur Bindungswirkung des § 281 ZPO muss auch für ein Rechtshilfeersuchen gelten, dass keine Bindungswirkung nach § 158 Abs. 1 GVG herbeigeführt wird, wenn das Rechtshilfeersuchen willkürlich oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (OLG Köln FamRZ 2004, 818; OLG Stuttgart BWNotZ 2007, 39; OLG Schleswig FamRZ 1995, 1596 = MDR 1995, 607; OLG Jena MDR 2000, 1095 = OLGR 2000, 256; OLG Frankfurt FamRZ 1984, 1030; Senat v. 15.03.2007 - 4 SmA 16/07 = OLGR 2007, 592 = BauR 2007, 934; MünchKomm-ZPO/GVG, Zimmermann, § 158 GVG Rn. 9; B/L/A/H, ZPO.

    Eine willkürliche Übertragung der Beweisaufnahme auf das ersuchende Gericht liegt jedenfalls dann vor, wenn sich der ersuchende Richter in seinem Gesuch oder auf die Gegenvorstellung des ersuchten Richters nicht zumindest mit den tragenden Voraussetzungen und den Ausschlussgründen für eine Beauftragung eines ersuchten Richters auseinandersetzt, es sei denn die Zulässigkeit des Rechtshilfegesuches liegt auf der Hand (OLG Koblenz v. 15.03.2007 - 4 SmA 16/07 = OLGR 2007, 592 = BauR 2007, 934).

  • OLG Brandenburg, 01.12.2008 - 13 W 58/08

    Rechtshilfe: Ablehnung durch das ersuchte Gericht wegen Erforderlichkeit einer

    Hiernach darf es das Ersuchen um Vernehmung eines Zeugen oder einer Partei ohne hinreichende Angabe des Beweisthemas ablehnen (OLG Koblenz Baurecht 2007, 934).
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