Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 07.02.2007 - 1 U 248/06   

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https://dejure.org/2007,4137
OLG Koblenz, 07.02.2007 - 1 U 248/06 (https://dejure.org/2007,4137)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.02.2007 - 1 U 248/06 (https://dejure.org/2007,4137)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - 1 U 248/06 (https://dejure.org/2007,4137)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung aufgrund einer verzögerten Bearbeitung mehrerer Bauvoranfragen; Abschlägige Bescheidung einer Bauvoranfrage zur Errichtung einer Windanlage nach einer zwischenzeitlichen Änderung des Flächennutzungsplans; Versagung des ...

  • Judicialis

    BGB § 839 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 3
    Bescheidung einer Bauvoranfrage zur Errichtung einer Windkraftanlage innerhalb von 16 Monaten keine angemessene, zügige Bearbeitung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauvoranfrage zögerlich bearbeitet: Schadensersatz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lw.com PDF, S. 8 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen verzögert bearbeiteter Bauvoranfrage

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche gegen die Behörde wegen zu langsamer Bearbeitung der Baugenehmigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauvoranfrage zögerlich bearbeitet: Schadensersatz? (IBR 2007, 585)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2007 - 1 U 248/06
    Anhaltspunkte, dass die geänderte Flächennutzungsplanung der Verbandsgemeinde schon so weit konkretisiert gewesen wäre, dass sie ausnahmsweise bereits als in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung schon die Qualität eines öffentlichen Belangs erreicht hätte (vgl. hierzu BVerwG NVwZ 2005, 578) bestehen nicht (abgesehen davon wäre der auf das positive Interesse gerichtete Ersatzanspruch der Klägerin von vornherein unbegründet).

    Dann kann es auch nicht als pflichtwidrig angesehen werden, wenn der Beklagte zu 1) in den zeitlichen Grenzen, in denen auch eine Verteidigung gegen die titulierte Verpflichtung möglich war, eine Erfüllung der Verpflichtung im Hinblick auf die bereits beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans ablehnte (vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit konkreter, abgeschlossener Planungen im Bereich der Raumordnung als entgegen stehender öffentlicher Belang BVerwG NVwZ 2005, 578).

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 10.01

    Vollstreckungsabwehrklage; rechtsvernichtende Einwendung; Bauvorbescheid;

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2007 - 1 U 248/06
    Der Beklagte zu 1) durfte sich gegen die Vollstreckung einer Verpflichtung zur Erteilung eines Vorbescheids mit einer auf einen zwischenzeitlich geänderten Flächennutzungsplan gestützten Vollstreckungsgegenklage wehren (vgl. BVerwG NVwZ 2003, 214, 215).
  • BGH, 31.01.1991 - III ZR 184/89

    Voraussetzungen der Amtshaftung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2007 - 1 U 248/06
    Neben einer Dienstaufsichtsbeschwerde wäre ein taugliches Rechtsmittel in erster Linie die Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO gewesen (vgl. zur Untätigkeitsklage als geeignetes Rechtsmittel BGH NVwZ 1992, 298, 299).
  • BGH, 13.10.1994 - III ZR 24/94

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines auf einer unwirksamen Satzung beruhenden

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2007 - 1 U 248/06
    Maßgeblich für die Beurteilung, ob die Entscheidung einer Behörde rechtmäßig ist, ist die Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung im Amtshaftungsprozess (vgl. BGH NJW 1995, 394, 395).
  • OLG Dresden, 27.04.2018 - 1 U 1701/16

    Berufungsverhandlung im Streit um das Bauprojekt "Marina Garden" in Dresden

    Welche Frist angemessen, welche Beschleunigung geboten ist, bestimmt sich nicht allein nach dem Interesse des Antragstellers oder des durch die erbetene Entscheidung betroffenen Einzelnen, sondern auch danach, dass im Einzelfall eine sachgerechte Entscheidung ausreichend vorbereitet und ermöglicht wird (OLG Koblenz, Urt. v. 07.02.2007, Az.: 1 U 248/06, juris, m.w.N.).
  • BGH, 19.03.2008 - III ZR 49/07

    Amtshaftung bei Zurückweisung eines Bauvorbescheidsantrags aufgrund eines formell

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 4. Februar 2007 - 1 U 248/06 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Koblenz, 16.06.2016 - 1 U 111/16

    Verzögerte Baugenehmigungserteilung - Amtspflichtverletzung

    In einem Rechtsstaat hat jede Behörde die Amtspflicht gegenüber dem Antragsteller, die an sie gestellten Anträge mit der gebotenen Beschleunigung innerhalb einer angemessenen Frist zu behandeln und die Anträge, sobald eine ordnungsgemäße Prüfung abgeschlossen ist, in angemessener Frist zu bescheiden (OLG Koblenz, Urteil vom 7.2.2007 - 1 U 248/06 - Rn. 23, juris).
  • OLG Naumburg, 13.03.2014 - 2 U 26/13

    Zivilgerichtlicher Amtshaftungsprozess: Bindungswirkung eines vorangegangenen

    Welche Gesamtbearbeitungszeit jedoch angemessen und welche Beschleunigung ggf. geboten ist, bestimmt sich unter Abwägung aller betroffenen Interessen, d.h. nicht nur nach dem Interesse des jeweiligen Antragstellers, hier der Klägerin, sondern auch danach, dass im Einzelfall eine sachgerechte Entscheidung ausreichend vorbereitet und ermöglicht wird (vgl. OLG Koblenz, Urteil v. 07.02.2007, 1 U 248/06, zitiert nach juris; insoweit keine abweichende Beurteilung durch die nachgehende Entscheidung des BGH).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 16.02.2007 - 4 U 151/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8125
OLG Schleswig, 16.02.2007 - 4 U 151/06 (https://dejure.org/2007,8125)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.02.2007 - 4 U 151/06 (https://dejure.org/2007,8125)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. Februar 2007 - 4 U 151/06 (https://dejure.org/2007,8125)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Orientierung der Beweislastverteilung an den Verantwortungsbereichen von Schuldner und Gläubiger; Darlegungspflicht eines Werkunternehmers hinsichtlich der Duchführung ordnungsgemäßer Arbeit; Missbilligenswertes Verhalten vor dem Prozess als Voraussetzung einer ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Werkvertragsrecht - Unternehmer darf Mängel nicht eigenmächtig beseitigen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Heizungsbauer pfuschte - Wasserschaden nach Installationsarbeiten: Handwerker trägt die Beweislast

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wasserschaden nach Heizungsreparatur: Wer hat Beweislast? (IBR 2007, 608)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1618
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.11.2004 - IV R 63/02

    Restauratorentätigkeit als wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit i.S.

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.02.2007 - 4 U 151/06
    Die Organisationsform eines Outsourcings hat der Schuldner hinzunehmen (BGH NJW 2005, 1454).
  • BGH, 11.04.2000 - X ZR 19/98

    Haftung des Unternehmers für unrichtige Erklärung hinsichtlich Reparaturfähigkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.02.2007 - 4 U 151/06
    Wenn der Gläubiger dartut, dass die Schadensursache allein aus dem Verantwortungsbereich des Schuldners herrühren kann, kann ausnahmsweise von dem Schaden auf eine Pflichtverletzung geschlossen werden (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB, 66. Aufl. § 280 Rn. 237 mit Hinweis auf BGH ZIP 2000, 1110).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6102
OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06 (https://dejure.org/2007,6102)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.01.2007 - 15 W 309/06 (https://dejure.org/2007,6102)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 15 W 309/06 (https://dejure.org/2007,6102)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Rückzahlung von Betreuervergütung und Aufwendungsersatz; Übersteigen der Freibetragsgrenze; Zahlungen aus der Staatskasse als Vorleistung; Verwirkung des Vergütungsanspruchs bzw. Aufwendungsersatzanspruchs bei Untreue des Betreuers zum Nachteil des ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs beim Anspruchsübergang nach

  • Judicialis

    BGB § 404; ; BGB § 412; ; BGB § 1836e; ; FGG § 56 g Abs. 1 S. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 404; BGB § 412; BGB § 1836e Abs. 1
    Verwirkung des Vergütungsanspruches bei Untreue des Betreuers - Einwendungsdurchgriff bei auf Staatskasse übergegangenem Anspruch

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1081
  • FamRZ 2007, 1185
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.06.1979 - IV ZR 102/77

    Versagung des Anspruchs auf eine Testamentsvollstreckervergütung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06
    Der Rechtsmissbrauchseinwand greift insbesondere durch, wenn der Berechtigte seine Pflichten in grober Weise verletzt oder sich bewusst über die Interessen der Person, für die er tätig sein sollte, hinweggesetzt hat und dieser dadurch einen schweren, ihre Existenz bedrohenden Schaden zugefügt hat, so dass sich die in der Vergangenheit entfaltete Tätigkeit des Berechtigten nachträglich als wertlos oder zumindest erheblich entwertet herausstellt, wobei auch eine Teilverwirkung in Betracht kommen kann (vgl. BGH, NJW 2000, 1197, 1198 und 1981, 1211, 1212; WM 1979, 1116; BAG, NJW 1984, 141, 142).

    Von Bedeutung ist hierbei auch die Höhe des entstandenen Schadens sowie, ob und inwieweit dieser ersetzt worden ist (vgl. BGH, WM 1979, 1116; BAG a. a. O.).

  • BayObLG, 17.11.1999 - 3Z BR 248/99

    Zeitpunkt der Feststellung der Mittellosigkeit des Betreuten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06
    Ob die, ersichtlich auf das von dem Beteiligten zu 2) mit Schriftsatz vom 13.2.2006 übersandte Vermögensverzeichnis zum gleichen Stichtag gestützte Feststellung des Landgerichts, die Betroffene verfüge über ein Vermögen von mehr als 14.000,-- Euro, verfahrensfehlerfrei getroffen ist, ist zweifelhaft, da für die Beurteilung der Mittellosigkeit auf den Zeitpunkt der Festsetzungsentscheidung bzw. der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz abzustellen ist (vgl. BayObLG, FamRZ 2000, 558) und der Vermögensstand nach Mitteilung des Amtsgerichts vom 27.10.2006 zum Stichtag 31.7.2006 nur noch 8.416,42 Euro betrug.
  • BayObLG, 24.03.1988 - BReg. 3 Z 188/87
    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06
    Insoweit ist anerkannt, dass bei Untreue des Betreuers zum Nachteil des Betreuten der Vergütungsanspruch wegen eines schweren Verstoßes gegen die bestehende Treuepflicht verwirkt sein kann (vgl. BayObLG, NJW 1988, 1919 m. w. N.).
  • BGH, 22.09.1970 - VI ZR 28/69

    Rechtsfolgen der Adoption eines Unfallwaisen im Hinblick auf den

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06
    Die Betroffene kann sich daher gemäß §§ 412, 404 BGB auf den Verwirkungseinwand gegenüber der Beteiligten zu 3) auch berufen, soweit die darauf beruhenden Untreuehandlungen erst nach dem Zeitpunkt des Anspruchsübergangs begangen worden sind, da die Untreuehandlungen, ohne in ausschließlicher Beziehung zum Wechsel des Gläubigers zu stehen, nach Wesen und Inhalt des Schuldverhältnisses allein die geschädigte Betroffene zum Einwand berechtigen (vgl. BGHZ 54, 269, 271).
  • BGH, 25.01.1995 - XII ZR 240/93

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06
    Die Prüfung der Verwirkung von Ansprüchen setzt stets eine umfassende Abwägung aller maßgeblichen und den Fall prägenden Umstände voraus (vgl. BGH, NJW 1995, 1215, 1216; OLG Hamm, FamRZ 1995, 958).
  • BGH, 13.12.1999 - II ZR 152/98

    Widerruf einer Versorgungszusage

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06
    Der Rechtsmissbrauchseinwand greift insbesondere durch, wenn der Berechtigte seine Pflichten in grober Weise verletzt oder sich bewusst über die Interessen der Person, für die er tätig sein sollte, hinweggesetzt hat und dieser dadurch einen schweren, ihre Existenz bedrohenden Schaden zugefügt hat, so dass sich die in der Vergangenheit entfaltete Tätigkeit des Berechtigten nachträglich als wertlos oder zumindest erheblich entwertet herausstellt, wobei auch eine Teilverwirkung in Betracht kommen kann (vgl. BGH, NJW 2000, 1197, 1198 und 1981, 1211, 1212; WM 1979, 1116; BAG, NJW 1984, 141, 142).
  • OLG Hamm, 12.01.1995 - 1 UF 355/94

    Persönlichkeitsstörung; Sexueller Mißbrauch; Bezichtigung; Unterhalt; Verwirkung;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06
    Die Prüfung der Verwirkung von Ansprüchen setzt stets eine umfassende Abwägung aller maßgeblichen und den Fall prägenden Umstände voraus (vgl. BGH, NJW 1995, 1215, 1216; OLG Hamm, FamRZ 1995, 958).
  • BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 463/80

    Versorgungsanwartschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06
    Der Rechtsmissbrauchseinwand greift insbesondere durch, wenn der Berechtigte seine Pflichten in grober Weise verletzt oder sich bewusst über die Interessen der Person, für die er tätig sein sollte, hinweggesetzt hat und dieser dadurch einen schweren, ihre Existenz bedrohenden Schaden zugefügt hat, so dass sich die in der Vergangenheit entfaltete Tätigkeit des Berechtigten nachträglich als wertlos oder zumindest erheblich entwertet herausstellt, wobei auch eine Teilverwirkung in Betracht kommen kann (vgl. BGH, NJW 2000, 1197, 1198 und 1981, 1211, 1212; WM 1979, 1116; BAG, NJW 1984, 141, 142).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 20 W 316/16

    Zu den Voraussetzungen einer Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines

    Die obergerichtliche Rechtsprechung ist dabei zum einen davon ausgegangen, dass ein Verwirkungseinwand im Vergütungsfestsetzungsverfahren jedenfalls dann beachtlich ist, wenn die Tatsachen für die Beurteilung der strafrechtlichen Vorwürfe von Unterschlagung oder Untreue feststehen oder jedenfalls unschwer die entsprechende strafrechtliche Wertung vollzogen werden kann (vgl. u.a. BayObLG, Beschluss vom 11.07.1991, BReg 3 Z 79/91 und OLG Hamm, Beschluss vom 25.01.2007, Az. 15 W 309/06, zitiert jeweils nach juris).
  • AG Essen, 03.08.2018 - 20 C 114/18

    Verwirkung

    Als Schuldnerschutzvorschrift ist § 404 BGB weit auszulegen und gilt auch für die Einrede der Verwirkung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25.01.2007 - 15 W 309/06).
  • LG Coburg, 05.03.2009 - 41 T 6/09

    Nachlasspflegschaft: Verwirkung des Vergütungsanspruchs des Nachlasspflegers

    28 Es kann demnach dahingestellt bleiben, ob die von dem Beteiligten zu 2) begangene Untreue/Betrug auch zu einer Verwirkung des Aufwendungsersatzanspruches geführt hat (so OLG Hamm, FamRZ 2007, 1185) oder ob der Aufwendungsersatzanspruch wegen Verfristung erloschen ist, § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB.
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Rechtsprechung
   OLG München, 09.02.2007 - W (KAPMU) 1/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4228
OLG München, 09.02.2007 - W (KAPMU) 1/06 (https://dejure.org/2007,4228)
OLG München, Entscheidung vom 09.02.2007 - W (KAPMU) 1/06 (https://dejure.org/2007,4228)
OLG München, Entscheidung vom 09. Februar 2007 - W (KAPMU) 1/06 (https://dejure.org/2007,4228)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • nomos.de PDF, S. 39

    [BE] http://www.vur.nomos.de/fileadmin/vur/doc/2007/VuR_07_07.pdf#page=31
    Sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung eines Musterfeststellungsantrags

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde bei Zurückweisung eines Musterfeststellungsantrags; Kriterien für die Annahme des erforderlichen Quorums bei Kapitalanlagenhaftungsfällen; Zweckmäßigkeit der Verfahrenstrennung in Kapitalanlageverfahren

  • Judicialis

    KapMuG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; KapMuG § 4 Abs. 4

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    KapMuG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 4 Abs. 4
    Anzahl der Anträge beim Musterfeststellungsantrag nach 4 Abs. 4 KapMuG entscheidend und nicht Anzahl der Kläger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KapMuG § 4 Abs. 1, 4
    Durchführung eines Musterverfahrens nach KapMuG erst bei Mindestzahl von 10 Verfahren - nicht: Klägern ("Infomatec")

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 649
  • WM 2007, 687
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Stuttgart, 03.07.2006 - 21 O 408/05

    Musterverfahren in kapitalmarktrechtlicher Streitigkeit: Mustervorlage mit dem

    Auszug aus OLG München, 09.02.2007 - W (KAPMU) 1/06
    Zwar wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 4 KapMuG auch dann erfüllt sind, wenn in einem Rechtsstreit mindesten 10 Kläger als Streitgenossen auftreten (Reuschle, Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG, Einführung Texte Materialien, 2006, Seite 33; Gundermann/Härle a.a.O. Seite 458; LG Stuttgart ZIP 2006, 1731/1732).
  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 287/02

    Umfang der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder eine Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG München, 09.02.2007 - W (KAPMU) 1/06
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass gerade bei Kapitalanlageverfahren die Durchführung von Massenverfahren aufgrund subjektiver Klagehäufung zumeist wenig zweckmäßig ist, da es sich bei den Anlageentscheidungen um individuell geprägte Willensentschlüsse handelt (BGH NJW 2005, 2450/2453).
  • OLG Köln, 01.04.1970 - 2 W 39/70
    Auszug aus OLG München, 09.02.2007 - W (KAPMU) 1/06
    Zwar kann unter Umständen das Beschwerderecht außerhalb des Erkenntnisverfahrens ausgeschlossen sein, z. B. bei einem Vorlagebeschluss zur Normenkontrolle nach Art. 100 GG (OLG Köln MDR 1970, 852; Gummer/Zöller a.a.O., § 567 Rn. 36).
  • BGH, 21.04.2008 - II ZB 6/07

    Einleitung eines Musterverfahrens nach dem KapMuG

    Die dagegen von den Klägern zu 3, 9, 12 und 13 eingelegte sofortige Beschwerde ist ohne Erfolg geblieben (OLG München, ZIP 2007, 649).
  • KG, 03.03.2009 - 4 Sch 2/06

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Oberlandesgerichts

    Denn die Abtrennung von Klagen ist für das Erreichen der Mindestanzahl zulässig (vgl. OLG München, ZIP 2007, 649, 652).
  • OLG Celle, 04.04.2017 - 13 W 9/17

    Anspruch eines Klägers im Musterverfahren auf Löschung der im Klageregister

    a) Beim Verfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG) handelt es sich um eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit im Sinne von § 3 EGZPO und § 13 GVG , da der für den Gegenstand der Musterklageanträge maßgebliche Sachverhalt dem privaten Recht zuzuordnen ist, der vor den ordentlichen Gerichten zu verhandeln ist (OLG München, Beschluss vom 9. Februar 2007 - W (KapMu) 1/06, juris Rn. 14 zu § 4 Abs. 4 KapMuG in der Fassung vom 16. August 2005).
  • OLG München, 28.02.2011 - W (KAP) 2/10

    Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten: Sofortige Beschwerde

    Das dortige Verfahren betraf eine Entscheidung des Landgerichts, weitere in einem Verfahren gestellte Anträge nicht in das Register einzutragen, weil die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KapMuG (Gesamtzahl von 10 Verfahren) nicht erfüllt seien (siehe hierzu die Beschwerdeentscheidung OLG München v. 09.02.2007 - W (KAPMU) 1/06, juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 23.02.2007 - 8 U 48/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12544
OLG Rostock, 23.02.2007 - 8 U 48/06 (https://dejure.org/2007,12544)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23.02.2007 - 8 U 48/06 (https://dejure.org/2007,12544)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23. Februar 2007 - 8 U 48/06 (https://dejure.org/2007,12544)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,12544) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Zweifeln über die Zuordnung einer Verkehrsfläche als Straße oder anderer Straßenteil

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftungsverteilung bei Zweifeln über die Zuordnung einer Verkehrsfläche als Straße oder anderer Straßenteil

  • Wolters Kluwer

    Einschränkungen der Stellung des Vorfahrtsberechtigten bei unklarem Ausbau oder unklarer Gestaltung der Verkehrsfläche; Zuordnung einer Verkehrsfläche als Grundstücksausfahrt oder als Einmündung; Vorfahrt an Kreuzungen und Einmündungen

  • Judicialis

    StVO § 8 Abs. 1; ; StVO § 10

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StVO § 8 Abs. 1 § 10
    Mitverschulden eines Vorfahrtsberechtigten bei Kollision an unübersichtlicher Stelle bei Anlass zu Zweifeln an der Qualifikation eines Straßenteils als vorfahrtspflichtig

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abbiegen von vorfahrtsberechtigter Straße - Mithaftung bei Unfall?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.10.1986 - VI ZR 139/85

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung an einer über abgeflachte Bordsteine

    Auszug aus OLG Rostock, 23.02.2007 - 8 U 48/06
    Die Zuordnung einer Verkehrsfläche als anderer Straßenteil im Sinne des § 10 StVO oder als Straße im Sinne des § 8 Abs. 1 StVO definiert sich nicht nach deren objektiven Verkehrsbedeutung, sondern nach dem Gesamtbild der äußerlich erkennbaren Merkmale (vgl. BGH, Urteil v. 14.10.1986, Az.: VI ZR 139/85, VersR 1987, 306 - 307).

    Die zutreffende Ansicht der Kammer, dass sich die Zuordnung einer Verkehrsfläche als Grundstücksausfahrt im Sinne des § 10 StVO oder als Einmündung einer Straße im Sinne des § 8 Abs. 1 StVO entscheidend nach dem Gesamtbild der äußerlich erkennbaren Merkmale bestimmt, entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung und der überwiegenden Literaturmeinung (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.1985, Az.: III ZR 53/84, VersR 1985, 835 - 837; Urteil vom 14.10.1986, Az.: VI ZR 139/85, VersR 1987, 306 - 307; Urteil vom 23.06.1987, Az.: VI ZR 296/86, VersR 1988, 79 - 80; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage, § 10 StVO, Rz. 6; Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 10. Auflage, § 10 StVO, Rz. 4).

    Anders würde die Verkehrsregelung in nicht erträglicher Weise relativiert und die Verkehrsordnung überhaupt in Frage gestellt werden (BGH, Urteil vom 25.04.1985, a.a.O.; Urteil vom 14.10.1986, a.a.O.).

  • BGH, 25.04.1985 - III ZR 53/84

    Amtspflicht der Straßenverkehrsbehörden zur Aufstellung von Verkehrsschildern an

    Auszug aus OLG Rostock, 23.02.2007 - 8 U 48/06
    Die zutreffende Ansicht der Kammer, dass sich die Zuordnung einer Verkehrsfläche als Grundstücksausfahrt im Sinne des § 10 StVO oder als Einmündung einer Straße im Sinne des § 8 Abs. 1 StVO entscheidend nach dem Gesamtbild der äußerlich erkennbaren Merkmale bestimmt, entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung und der überwiegenden Literaturmeinung (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.1985, Az.: III ZR 53/84, VersR 1985, 835 - 837; Urteil vom 14.10.1986, Az.: VI ZR 139/85, VersR 1987, 306 - 307; Urteil vom 23.06.1987, Az.: VI ZR 296/86, VersR 1988, 79 - 80; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage, § 10 StVO, Rz. 6; Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 10. Auflage, § 10 StVO, Rz. 4).

    Anders würde die Verkehrsregelung in nicht erträglicher Weise relativiert und die Verkehrsordnung überhaupt in Frage gestellt werden (BGH, Urteil vom 25.04.1985, a.a.O.; Urteil vom 14.10.1986, a.a.O.).

  • BGH, 02.04.1957 - VI ZR 44/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Rostock, 23.02.2007 - 8 U 48/06
    In so einem Fall hat sich auch der Vorfahrtsberechtigte so vorsichtig in den Verkehr hineinzutasten, wie sonst ein Wartepflichtiger (vgl. BGH, Urteil vom 2.4.1957, Az.: VI ZR 44/56, BB 1957, 453-454 - für eine Grundstücksausfahrt; Kammergericht Berlin, Urteil vom 16.07.1998, Az.: 12 U 3782/97, VM 1999, VM 1999, Nr. 19 - für einen Wald- und Feldweg; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.04.1987, Az.: 2 Ss 117/87 - 76/87, II VRS 73, 299-301 - für einen Nebenweg; OLG Köln, Urteil vom 30.04.1986, Az.: 13 U 251/85, DAR 1986, 21-22 - für eine Grundstücksausfahrt; OLG Köln, Urteil vom 18.01.1993, Az.: 27 U 94/92, VRS 85, 15-16 - für eine Grundstücksausfahrt; LG Mainz, Urteil vom 16.10.1979, Az.: 3 S 148/79, VersR 1980, 436-437 - für eine Grundstücksausfahrt).

    Dies rechtfertigt nach Überzeugung des Senats eine Haftungsquote von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Klägers (vgl. in ähnlich gelagerten Fällen: BGH, Urteil vom 2.4.1957, a.a.O. - 33 %; Kammergericht Berlin, Urteil vom 16.07.1998, a.a.O. - 33 %; OLG Köln, Urteil vom 18.01.1993, a.a.O. - 33 %; OLG Köln, Urteil vom 30.04.1986, a.a.O. - 25 %; LG Mainz, Urteil vom 16.10.1979, a.a.O. - 30 %.).

  • OLG Köln, 30.04.1986 - 13 U 251/85

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts aus einer Zufahrtstraße

    Auszug aus OLG Rostock, 23.02.2007 - 8 U 48/06
    In so einem Fall hat sich auch der Vorfahrtsberechtigte so vorsichtig in den Verkehr hineinzutasten, wie sonst ein Wartepflichtiger (vgl. BGH, Urteil vom 2.4.1957, Az.: VI ZR 44/56, BB 1957, 453-454 - für eine Grundstücksausfahrt; Kammergericht Berlin, Urteil vom 16.07.1998, Az.: 12 U 3782/97, VM 1999, VM 1999, Nr. 19 - für einen Wald- und Feldweg; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.04.1987, Az.: 2 Ss 117/87 - 76/87, II VRS 73, 299-301 - für einen Nebenweg; OLG Köln, Urteil vom 30.04.1986, Az.: 13 U 251/85, DAR 1986, 21-22 - für eine Grundstücksausfahrt; OLG Köln, Urteil vom 18.01.1993, Az.: 27 U 94/92, VRS 85, 15-16 - für eine Grundstücksausfahrt; LG Mainz, Urteil vom 16.10.1979, Az.: 3 S 148/79, VersR 1980, 436-437 - für eine Grundstücksausfahrt).

    Dies rechtfertigt nach Überzeugung des Senats eine Haftungsquote von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Klägers (vgl. in ähnlich gelagerten Fällen: BGH, Urteil vom 2.4.1957, a.a.O. - 33 %; Kammergericht Berlin, Urteil vom 16.07.1998, a.a.O. - 33 %; OLG Köln, Urteil vom 18.01.1993, a.a.O. - 33 %; OLG Köln, Urteil vom 30.04.1986, a.a.O. - 25 %; LG Mainz, Urteil vom 16.10.1979, a.a.O. - 30 %.).

  • OLG Köln, 18.01.1993 - 27 U 94/92

    Haftungsverteilung bei Kollision an einer Grundstücksausfahrt

    Auszug aus OLG Rostock, 23.02.2007 - 8 U 48/06
    In so einem Fall hat sich auch der Vorfahrtsberechtigte so vorsichtig in den Verkehr hineinzutasten, wie sonst ein Wartepflichtiger (vgl. BGH, Urteil vom 2.4.1957, Az.: VI ZR 44/56, BB 1957, 453-454 - für eine Grundstücksausfahrt; Kammergericht Berlin, Urteil vom 16.07.1998, Az.: 12 U 3782/97, VM 1999, VM 1999, Nr. 19 - für einen Wald- und Feldweg; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.04.1987, Az.: 2 Ss 117/87 - 76/87, II VRS 73, 299-301 - für einen Nebenweg; OLG Köln, Urteil vom 30.04.1986, Az.: 13 U 251/85, DAR 1986, 21-22 - für eine Grundstücksausfahrt; OLG Köln, Urteil vom 18.01.1993, Az.: 27 U 94/92, VRS 85, 15-16 - für eine Grundstücksausfahrt; LG Mainz, Urteil vom 16.10.1979, Az.: 3 S 148/79, VersR 1980, 436-437 - für eine Grundstücksausfahrt).

    Dies rechtfertigt nach Überzeugung des Senats eine Haftungsquote von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Klägers (vgl. in ähnlich gelagerten Fällen: BGH, Urteil vom 2.4.1957, a.a.O. - 33 %; Kammergericht Berlin, Urteil vom 16.07.1998, a.a.O. - 33 %; OLG Köln, Urteil vom 18.01.1993, a.a.O. - 33 %; OLG Köln, Urteil vom 30.04.1986, a.a.O. - 25 %; LG Mainz, Urteil vom 16.10.1979, a.a.O. - 30 %.).

  • LG Mainz, 16.10.1979 - 3 S 148/79
    Auszug aus OLG Rostock, 23.02.2007 - 8 U 48/06
    In so einem Fall hat sich auch der Vorfahrtsberechtigte so vorsichtig in den Verkehr hineinzutasten, wie sonst ein Wartepflichtiger (vgl. BGH, Urteil vom 2.4.1957, Az.: VI ZR 44/56, BB 1957, 453-454 - für eine Grundstücksausfahrt; Kammergericht Berlin, Urteil vom 16.07.1998, Az.: 12 U 3782/97, VM 1999, VM 1999, Nr. 19 - für einen Wald- und Feldweg; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.04.1987, Az.: 2 Ss 117/87 - 76/87, II VRS 73, 299-301 - für einen Nebenweg; OLG Köln, Urteil vom 30.04.1986, Az.: 13 U 251/85, DAR 1986, 21-22 - für eine Grundstücksausfahrt; OLG Köln, Urteil vom 18.01.1993, Az.: 27 U 94/92, VRS 85, 15-16 - für eine Grundstücksausfahrt; LG Mainz, Urteil vom 16.10.1979, Az.: 3 S 148/79, VersR 1980, 436-437 - für eine Grundstücksausfahrt).

    Dies rechtfertigt nach Überzeugung des Senats eine Haftungsquote von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Klägers (vgl. in ähnlich gelagerten Fällen: BGH, Urteil vom 2.4.1957, a.a.O. - 33 %; Kammergericht Berlin, Urteil vom 16.07.1998, a.a.O. - 33 %; OLG Köln, Urteil vom 18.01.1993, a.a.O. - 33 %; OLG Köln, Urteil vom 30.04.1986, a.a.O. - 25 %; LG Mainz, Urteil vom 16.10.1979, a.a.O. - 30 %.).

  • KG, 16.07.1998 - 12 U 3782/97
    Auszug aus OLG Rostock, 23.02.2007 - 8 U 48/06
    In so einem Fall hat sich auch der Vorfahrtsberechtigte so vorsichtig in den Verkehr hineinzutasten, wie sonst ein Wartepflichtiger (vgl. BGH, Urteil vom 2.4.1957, Az.: VI ZR 44/56, BB 1957, 453-454 - für eine Grundstücksausfahrt; Kammergericht Berlin, Urteil vom 16.07.1998, Az.: 12 U 3782/97, VM 1999, VM 1999, Nr. 19 - für einen Wald- und Feldweg; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.04.1987, Az.: 2 Ss 117/87 - 76/87, II VRS 73, 299-301 - für einen Nebenweg; OLG Köln, Urteil vom 30.04.1986, Az.: 13 U 251/85, DAR 1986, 21-22 - für eine Grundstücksausfahrt; OLG Köln, Urteil vom 18.01.1993, Az.: 27 U 94/92, VRS 85, 15-16 - für eine Grundstücksausfahrt; LG Mainz, Urteil vom 16.10.1979, Az.: 3 S 148/79, VersR 1980, 436-437 - für eine Grundstücksausfahrt).

    Dies rechtfertigt nach Überzeugung des Senats eine Haftungsquote von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Klägers (vgl. in ähnlich gelagerten Fällen: BGH, Urteil vom 2.4.1957, a.a.O. - 33 %; Kammergericht Berlin, Urteil vom 16.07.1998, a.a.O. - 33 %; OLG Köln, Urteil vom 18.01.1993, a.a.O. - 33 %; OLG Köln, Urteil vom 30.04.1986, a.a.O. - 25 %; LG Mainz, Urteil vom 16.10.1979, a.a.O. - 30 %.).

  • OLG Frankfurt, 16.02.1990 - 2 U 190/89

    Zum Begriff des "Feld- und Waldwegs"

    Auszug aus OLG Rostock, 23.02.2007 - 8 U 48/06
    Dem steht auch das von der Berufung zitierte Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 16.02.1990 (Az.: 2 U 190/89, VersR 1992, 331 - 332) nicht entgegen.
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 296/86

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Abgrenzung von Einmündung einer Straße

    Auszug aus OLG Rostock, 23.02.2007 - 8 U 48/06
    Die zutreffende Ansicht der Kammer, dass sich die Zuordnung einer Verkehrsfläche als Grundstücksausfahrt im Sinne des § 10 StVO oder als Einmündung einer Straße im Sinne des § 8 Abs. 1 StVO entscheidend nach dem Gesamtbild der äußerlich erkennbaren Merkmale bestimmt, entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung und der überwiegenden Literaturmeinung (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.1985, Az.: III ZR 53/84, VersR 1985, 835 - 837; Urteil vom 14.10.1986, Az.: VI ZR 139/85, VersR 1987, 306 - 307; Urteil vom 23.06.1987, Az.: VI ZR 296/86, VersR 1988, 79 - 80; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage, § 10 StVO, Rz. 6; Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 10. Auflage, § 10 StVO, Rz. 4).
  • OLG Düsseldorf, 15.04.1987 - 2 Ss OWi 117/87
    Auszug aus OLG Rostock, 23.02.2007 - 8 U 48/06
    In so einem Fall hat sich auch der Vorfahrtsberechtigte so vorsichtig in den Verkehr hineinzutasten, wie sonst ein Wartepflichtiger (vgl. BGH, Urteil vom 2.4.1957, Az.: VI ZR 44/56, BB 1957, 453-454 - für eine Grundstücksausfahrt; Kammergericht Berlin, Urteil vom 16.07.1998, Az.: 12 U 3782/97, VM 1999, VM 1999, Nr. 19 - für einen Wald- und Feldweg; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.04.1987, Az.: 2 Ss 117/87 - 76/87, II VRS 73, 299-301 - für einen Nebenweg; OLG Köln, Urteil vom 30.04.1986, Az.: 13 U 251/85, DAR 1986, 21-22 - für eine Grundstücksausfahrt; OLG Köln, Urteil vom 18.01.1993, Az.: 27 U 94/92, VRS 85, 15-16 - für eine Grundstücksausfahrt; LG Mainz, Urteil vom 16.10.1979, Az.: 3 S 148/79, VersR 1980, 436-437 - für eine Grundstücksausfahrt).
  • OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 9 U 18/14

    Haftung bei Kfz-Unfall: Nichtige Anordnung durch ein Verkehrszeichen; Einfahren

    Entscheidend für die Abgrenzung zwischen einer "normalen Straße" und einem "anderen Straßenteil" im Sinne von § 10 StVO ist der Gesamteindruck, wie er sich auf Grund der äußeren, für jeden erkennbaren Merkmale darstellt (vgl. Burmann a.a.O.; OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Rostock, VRS 112, 335).
  • LG Hamburg, 12.12.2012 - 301 O 10/09

    Wohnungskaufvertrag: Schaden im Zusammenhang mit erhöhten Baukosten aufgrund

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil vom 6.3.2006 wies das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg mit Urteil vom 25.5.2007 zurück (AZ: 8 U 48/06).

    Dem hat sich das Hanseatische Oberlandesgericht in Gestalt seines Berufungsurteiles vom 25.7.2007 angeschlossen (8 U 48/06).

  • AG Halle/Westfalen, 25.09.2008 - 2 C 1115/07

    Unfallreparatur - Reparatur in eigener Werkstatt: Voller Schadenersatz

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist ein Betrag von 20, 00 EUR angemessen (LG Bielefeld, Beschluss vom 16.10.2007 zu 21 S 214/07; Urteil vom 06.06.2007 zu 21 S 68/07; vom 28.03.2007 zu 21 S 26/07; vom 21.02.2007 zu 21 S 267/06; OLG Hamm, Urteil vom 20.10.2005 zu 27 U 37/05; OLG Rostock, Urteil vom 23.02.2007 zu 8 U 48/06).
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