Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 26.04.2007

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.03.2007 - 6 U 115/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4381
OLG Frankfurt, 06.03.2007 - 6 U 115/06 (https://dejure.org/2007,4381)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.03.2007 - 6 U 115/06 (https://dejure.org/2007,4381)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. März 2007 - 6 U 115/06 (https://dejure.org/2007,4381)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Zur Eigenschaft des Teledienstanbieters im Rahmen des Internetauftritts einer Firmengruppe

  • Justiz Hessen

    § 3 S 1 Nr 1 TDG, § 6 TDG, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG
    Wettbewerbsverstoß im Internet durch Verstoß gegen die Impressumspflicht: Eigenschaft als Telediensteanbieter bei gemeinsamer Website einer aus Elektronikfachmärkten bestehenden Firmengruppe

  • aufrecht.de

    Impressumspflicht bei gemeinschaftlichem Internetportal

  • Judicialis

    TDG § 3; ; TDG § 6; ; UWG § 3 i; ; UWG § 4 Nr. 11

  • linksandlaw.info

    Impressum bei einem Portal mehrerer selbständiger Gesellschaften - Begriff Diensteanbieter i.S.d TMG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TDG § 3 § 6; UWG § 3
    Zur Eigenschaft als Teledienstanbieter bei Werbung auf der Internetpräsenz einer Firmengruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der erforderlichen Pflichtangaben bei einer Bewerbung von Waren im Internet; Verpflichtung zur Benennung des vollständigen Firmennamens inklusive Rechtsformzusatzes sowie Handelsregisternummer und Umsatzsteuernummer; Ausweisung einer leicht erkennbaren und ...

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Impressumspflicht bei gemeinschaftlichem Internetportal

  • beck.de (Leitsatz)

    Firmengruppe als Telediensteanbieter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Impressumspflicht bei gemeinschaftlichem Internetportal

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 379
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Wiesbaden, 27.07.2006 - 13 O 43/06

    Impressumspflichten bei einem gemeinschaftlichen Internetportal

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2007 - 6 U 115/06
    Das Vorgehen der Klägerin, die wegen eines gleichartigen Verstoßes eine ... GmbH in O1 in Anspruch genommen hat, sei auch nicht rechtsmissbräuchlich, da die Klägerin vorliegend im Wege der Hauptsacheklage, im Parallelverfahren (LG Wiesbaden - 13 O 43/06; OLG Frankfurt a.M. - 6 U 114/06) aber im Wege der einstweiligen Verfügung vorgehe.
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2007 - 6 U 115/06
    Dabei kann die Frage, ob die Geltendmachung der Klageansprüche unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs bereits unzulässig ist (§ 8 Abs. 4 UWG), offen bleiben (vgl. BGH, WRP 1999, 421, 422); denn die Klage ist jedenfalls unbegründet.
  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2007 - 6 U 115/06
    Zwar handelt es sich bei den genannten Vorschriften um Marktverhaltensregelungen gemäß § 4 Nr. 11 UWG, die insbesondere im Interesse der Verbraucher bestehen (vgl. BGH, WRP 2006, 1507, 1509 - Anbieterkennzeichnung im Internet).
  • OLG Hamburg, 19.12.2002 - 6 U 222/01

    Anwendung deutschen Rechts bei einem multimodalen Transport; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2007 - 6 U 115/06
    Denn auch eine bloße Werbung für Waren oder Dienstleistungen auf Webseiten im Internet ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit und sonstige Interaktionsmöglichkeiten ist als Teledienst anzusehen (vgl. Spindler/ Schmitz/ Geis, TDG, § 2 Rdnr 7 f. und Rdnr 47; Kaestner/ Tews, WRP 2002, 1011 f.; Stickelbrock, GRUR 2004, 111, 112; a.A. aber OLG Hamm, OLGR 2003, 344, 346; Wüstenberg, WRP 2002, 782 f.).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2013 - 20 U 145/12

    Pflichten des Betreibers eines Internetportals hinsichtlich der Einhaltung der

    Dabei ist auch eine bloße Werbung für Waren ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit und sonstige Interaktionsmöglichkeit auf einer Internetplattform als Telemedium anzusehen (Senat, MMR 2008, 682, 683 m. Verw. a. OLG Frankfurt, MMR 2007, 379; Kaestner/Tews, WRP 2002, 1011 f.; Stickelbrock, GRUR 2004, 111, 112).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - 20 U 17/07

    Diensteanbieter nach § 2 Nr. 1 TMG bei Internetpräsentation gewerblicher

    Dabei ist auch eine bloße Werbung für Waren ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit und sonstige Interaktionsmöglichkeiten als Telemediendienst anzusehen (OLG Frankfurt/M., Urteil vom 6. März 2007, MMR 2007, 379; Kaestner/Tews, WRP 2002, 1011 f.; Stickelbrock, GRUR 2004, 111, 112).

    Anderes mag ausnahmsweise dann gelten, wenn eine Einzeldarstellung von Filialgeschäften derart in einen einheitlich gestalteten Gesamtauftritt einer Firmengruppe/eines Konzerns eingepasst ist, dass die einzelnen Unternehmen keine kommunikationsbezogene Eigenständigkeit besitzen (so das Urteil des OLG Frankfurt/M. vom 6. März 2007, MMR 2007, 379ff.).

  • LG Freiburg, 04.11.2013 - 12 O 83/13

    Angebot auf Facebook, Einmaliges Glück - Wettbewerbsverstoß: Verantwortlichkeit

    Zu den hiervon erfassten Telemedien (vergleiche § 1 Abs. 1 TMG) gehören die hier beworbenen elektronisch beworbenen Angebote (vergleiche OLG Hamburg OLGR 2008, 912; OLG Frankfurt OLGR 2007, 457).
  • AG Brandenburg, 31.01.2018 - 31 C 212/17

    Keine Berechtigung zur Übertragung eines Facebook-Accounts

    Dies ist aber - entgegen der Ansicht der Verfügungsklägerin - noch nicht ausreichend, um hieraus auch die Inhaberschaft ihrer Firma zu entnehmen, da hierfür das Impressum bei Facebook (nach § 5 TMG) und nicht das "Impressum" auf dem Hyperlink der Domain der Verfügungsklägerin entscheidend ist ( LG Aschaffenburg , Urteil vom 19.08.2011, Az.: 2 HK O 54/11, u.a. in: MMR 2012, Seiten 38 f.; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 06.03.2007, Az.: 6 U 115/06, u.a. in: MMR 2007, Seite 379; OLG Düsseldorf , Urteil vom 18.12.2007, Az.: I-20 U 17/07, u.a. in: MMR 2008, Seiten 682 f.; KG Berlin , Beschluss vom 11.05.2007, Az.: 5 W 116/07, u.a. in: MMR 2007, Seite 791; Schüßler , jurisPR-ITR 23/2011 Anm. 4 ).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2019 - 2 U 44/18

    Unterlassung und Zahlung von Vertragsstrafe

    Dabei ist auch eine bloße Werbung für Waren ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit und sonstige Interaktionsmöglichkeit auf einer Internetplattform als Telemedium anzusehen (OLG Düsseldorf [20. ZS], GRUR-RR 2013, 433, 435; MMR 2008, 682, 683 = BeckRS 2008, 6713 m. w. N.; OLG Frankfurt a. M., MMR 2007, 379).
  • VG Berlin, 14.03.2018 - 6 K 676.17

    Auskunftspflicht von Diensteanbietern zu Berliner Ferienwohnungen

    Dieses Verständnis des Diensteanbieters ist, anders als der Beklagte meint, in der telemedienrechtlichen Rechtsprechung und Literatur anerkannt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 6. März 2007 - 6 U 115/06 -, juris Rn. 23 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juni 2013 - 20 U 145/12 -, juris Rn. 28; LG Wiesbaden, Urteil vom 18. Oktober 2013 - 1 O 159/13 -, juris Rn. 25 f.; LG Heidelberg, Urteil vom 30. Dezember 2015 - 12 O 21/15 -, MMR 2016, 409 [410]; Engels/Jürgens/Kleinschmidt, K&R 2008, 65 [66]; Lorenz, VuR 2014, 83 [86]; Ricke, in: Spindler/Schuster [Hrsg.], Recht der elektronischen Medien, 3. Aufl. 2015, § 2 Rn. 3, 8; Schmücker, in: Paschke/Berlit/Meyer [Hrsg.], Hamburger Kommentar, Gesamtes Medienrecht, 3. Aufl. 2016, S. 1398 Rn. 5 f.; vgl. ferner für den Anbieterbegriff des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags VG Kassel, Urteil vom 8. Juni 2017 - 1 K 573/13.KS -, juris Rn. 50 ff.).

    Die Kammer verkennt nicht, dass unter einer Domain durchaus auch mehrere Telemedien von unterschiedlichen Diensteanbietern bereitgehalten werden können (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 6. März 2007 - 6 U 115/06 -, juris Rn. 25 ff.).

  • LG Wiesbaden, 18.10.2013 - 1 O 159/13

    Domaininhaber ist nicht zwingend Diensteanbieter

    26 Als Diensteanbieter wird regelmäßig der Homepage-Inhaber anzusehen sein (OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 6.3.2007 - 6 U 115/06, MMR 2007, 379; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.12.2007 - I-20 U 17/07, MMR 2008, 682, 683; Jehle , Vertrauen und Recht im Internet, 2010, S. 142 Fn. 857: "Inhaber der Webseite").
  • OLG Köln, 23.09.2014 - 6 U 115/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Waren unter Angabe einer unrichtigen UVP;

    Der Umstand, dass auf der Verkaufsplattform des Betreibers b ein Warenangebot der Antragsgegnerin beworben wird, genügt ersichtlich nicht, um diese auch als Teledienstanbieter ansehen zu können, denn der Produktanbieter ist jedenfalls dann nicht zugleich Anbieter des Teledienstes, wenn mithilfe des Teledienstes für den Produktanbieter geworben wird (vgl. OLG Frankfurt, MMR 2007, 379 f, zitiert nach juris Tz. 27).
  • OLG Frankfurt, 25.03.2021 - 6 U 212/19

    Werbung eines Unternehmens mit "jahrelanger Erfahrung"

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist auch eine bloße Werbung für Waren auf Webseiten im Internet ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit und sonstige Interaktionsmöglichkeiten als Teledienst anzusehen ( OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 6.3.2007 - 6 U 115/06 ).
  • VG Berlin, 20.07.2017 - 6 L 162.17

    Ferienwohnungen: Vermietungsportal muss keine Auskunft geben

    Unter einer Domain können durchaus auch mehrere Telemedien von unterschiedlichen Diensteanbietern bereitgehalten werden (vgl. auch zum Folgenden: OLG Frankfurt, Urteil vom 6. März 2007 - 6 U 115/06 -, juris Rn. 25 ff.).
  • OLG Celle, 02.08.2012 - 13 U 72/12

    Diensteanbieter i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 TMG

  • OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 6 U 209/19
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 26.04.2007 - Not 6/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6089
OLG Schleswig, 26.04.2007 - Not 6/06 (https://dejure.org/2007,6089)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.04.2007 - Not 6/06 (https://dejure.org/2007,6089)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. April 2007 - Not 6/06 (https://dejure.org/2007,6089)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von nachträglichen Umständen zur Entkräftung des Vermögensverfalls eines Notars im gerichtlichen Verfahren über die von der Justizbehörde verfügte Amtsenthebung; Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls bei Erfüllung von im Insolvenzplan ...

  • Judicialis

    BNotO § 50; ; BNotO § 111

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls im Amtsenthebungsverfahren nach § 50 Abs. 1 Nr. 6 BNotO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1167
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 912/04

    Verletzung des Grundrechts auf Berufsfreiheit (GG Art 12 Abs 1) durch

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.04.2007 - Not 6/06
    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Amtsenthebung, die aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgesprochen wird, einer bestmöglichen Gläubigerbefriedigung entgegensteht, weil in der Regel nur bei Fortführung der Praxis ein Insolvenzplan erstellt und durchgeführt werden kann und dies letztlich auch den finanziellen Interessen der Rechtsuchenden dient (BVerfG NJW 2005, 3057 f.), wie gerade auch der vorliegende Fall zeigt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung jedoch aufgehoben (NJW 2005, 3057 f.) und ausgeführt, diese Begrenzung der für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Amtsenthebung eines Notars heranzuziehenden Umstände auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung könne im Licht der Berufswahlfreiheit des Notars verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen.

    Eine solche Berücksichtigung von Änderungen nach der Amtsenthebungsentscheidung der zuständigen Behörde im gerichtlichen Verfahren steht auch nicht im Widerspruch zu dem vom Gesetzgeber in § 50 Abs. 3 S. 3 BNotO vorgesehenen Vorschaltverfahren, dessen Verfassungsgemäßheit auch vom Bundesverfassungsgericht nicht in Frage gestellt worden ist (BVerfG NJW 2005, 3057 f.).

  • BVerfG, 28.04.2004 - 1 BvR 912/04

    Vorläufige Aussetzung der Vollziehung der Amtsenthebung eines Notars

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.04.2007 - Not 6/06
    Das Amtsenthebungsverfahren, das Gegenstand der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht in dem Verfahren 1 BvR 912/04 gewesen sei, sei maßgeblich von der Erwartung der Gläubiger über die Entwicklung und den Ausgang des Insolvenzverfahrens geprägt worden.

    In seinem Beschluss vom 31.08.2005 im Verfahren 1 BvR 912/04 habe das Bundesverfassungsgericht nur Bedenken gegen die Gleichstellung eines versäumten mit einem erfolglos durchgeführten Vorschaltverfahren geäußert.

  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 23/03

    Vermögensverfall eines Notars; Maßgeblicher Zeitpunkt bei gerichtlicher

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.04.2007 - Not 6/06
    Dennoch habe das Oberlandesgericht diese erst nach der abschließenden Verwaltungsentscheidung eingetretene Entwicklung nicht berücksichtigen dürfen, weil es hier um einen gestaltenden Verwaltungsakt gehe und es materielle Gründe der Rechtssicherheit gebieten würden, die Überprüfung der Rechtmäßigkeit auf den Anfechtungsantrag hin von späteren Veränderungen der Sachlage unabhängig zu halten (NJW 2004, 2018 f. m. w. N.).
  • BGH, 03.11.2003 - NotZ 15/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung eines Amtsenthebungsgrundes; Begriff

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.04.2007 - Not 6/06
    Maßgeblich wäre danach allein die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - also der Amtsenthebungsentscheidung -, die den im anschließenden Verfahren nach § 111 BNotO zu berücksichtigenden Streitstoff festlegt (BGH NJW-RR 2004, 710) Spätere Veränderungen müssten unberücksichtigt bleiben.
  • OLG Dresden, 09.11.2007 - DSNot 14/07

    Vorläufige Amtsenthebung eines Notars nach Anordnung des Insolvenzverfahrens

    Insoweit kann die Frage offen bleiben, welche Folgerungen aus dem Beschluss des BVerfG v. 31.08.2005 (NJW 2005, 3057 [BVerfG 31.08.2005 - 1 BvR 912/04]) für die bisherige Rechtsprechung des BGH zu ziehen sind, dass bei der gerichtlichen Überprüfung einer nach Abschluss des Vorschaltverfahrens ausgesprochenen Amtsenthebung nur Umstände berücksichtigt werden dürfen, die bis zur Verfügung der Amtsenthebung eingetreten sind (dazu vgl. OLGR Schleswig 2007, 457).
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