Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 6 U 24/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2588
OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 6 U 24/05 (https://dejure.org/2005,2588)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.05.2005 - 6 U 24/05 (https://dejure.org/2005,2588)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 6 U 24/05 (https://dejure.org/2005,2588)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 UWG, § 4 Nr 2 UWG
    Wettbewerbsrechtliche Kontrolle einer an Kinder gerichteten Werbeaktion: Verneinung der Ausnutzung geschäftlicher Unerfahrenheit von Kindern bei "Milchtaler"-Sammelaktion beim Süßigkeitenkauf zur Erlangung kostenloser Kinokarten bzw. Film-Fanartikel

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 4 Nr. 2
    Zur Zulässigkeit einer gezielt an Minderjährige gerichtete und deren Unerfahrenheit ausnutzende Werbung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bonusprogramm für Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsatz der geschäftlichen Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen; Ausnutzen geschäftlicher Unerfahrenheit von Kindern; Einschätzung des Wertes einer aus der Gewährung einer bestimmten Anzahl von Sammelpunkten bestehenden Zugabe; Unzulässige werbliche ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Eine Werbeaktion für Kinder ist nicht automatisch wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    "Milchtaler"-Sammelaktion keine wettbewerbswidrige Ausnutzung

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Werbeaktionen für Kinder

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    "Milchtaler-Sammelaktion" von Ferrero zulässig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    5 Euro-Gutschein beim Kauf von 25 Schokoriegel ist zulässig

  • beck.de (Kurzinformation)

    Werbeaktionen für Kinder

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Milchtaler"-Sammelaktion keine wettbewerbswidrige Ausnutzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine wettbewerbswidrige Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit von Kindern durch "Milchtaler-Sammelaktion"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1363
  • GRUR 2005, 782
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.04.2006 - I ZR 125/03

    Werbung für Klingeltöne

    Die konkrete Handlung muss vielmehr geeignet sein, die Unerfahrenheit auszunutzen (vgl. BGH, Urt. v. 22.9.2005 - I ZR 28/03, GRUR 2006, 161 Tz. 21 = WRP 2006, 69 - Zeitschrift mit Sonnenbrille; OLG Frankfurt GRUR 2005, 782, 783 f. = WRP 2005, 1305; Köhler aaO § 4 UWG Rdn. 2.16; Fezer/Scherer, UWG, § 4-2 Rdn. 114).

    Zu den geschäftlich Unerfahrenen rechneten auch ohne eine ausdrückliche gesetzliche Regelung insbesondere Kinder und Jugendliche (vgl. OLG Frankfurt GRUR 2005, 782, 787; OLG Hamm MMR 2005, 112, 113; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 UWG Rdn. 197 ff.; Piper in: Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 1 Rdn. 370).

  • OLG Frankfurt, 04.08.2005 - 6 U 224/04

    Wettbewerbsverstoß: Gezielt an Kinder und Jugendliche gerichtete Werbeaktion

    Dies setzt zunächst voraus, dass sich die Werbung - zumindest auch - gezielt an Kinder und Jugendliche wendet (Baumbach/Hefermehl-Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Auflage, § 4 Rz. 2.16; Urteil des Senats vom 12.05.2005, Az. 6 U 24/05, S. 4 = MD 2005, 760 ff.), was nach dem Empfängerhorizont zu beurteilen und im vorliegenden Fall bereits sehr zweifelhaft ist.

    Die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern kann aber auch dann ausgenutzt werden, wenn das Angebot nicht hinreichend transparent ist, den Sammeltrieb der Käufer ausnutzt oder zu einem Kauf über Bedarf führt (Harte/Henning-Stuckel § 4 Nr. 2 Rn. 11; Urteil des Senats vom 12.05.2005, Az. 6 U 24/05, Seite 8 = MD 2005, 760 ff.).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4540
OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06 (https://dejure.org/2006,4540)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.11.2006 - 6 U 24/06 (https://dejure.org/2006,4540)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. November 2006 - 6 U 24/06 (https://dejure.org/2006,4540)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 PAngV, § 1 Abs 4 PAngV, § 3 UWG, § 4 UWG
    Irreführende Werbung: Koppelung eines DSL-Phone-Angebots mit einer blickfangartig beworbenen Internet-Flatrate

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Werbung für ein "Sparpaket Surf+Phone" im Internet und in einem Werbeprospekt; Kombinationsangebot einer blickfangmäßig beworbenen Internet-Flatrate mit einem nicht am Blickfang teilnehmenden Angebot zum DSL-Telefonieren mit ...

  • Judicialis

    PAngV § 1 Abs. 1; ; PAngV § 1 Abs. 6; ; UWG § 3; ; UWG § 4

  • rechtsportal.de

    PAngV § 1 Abs. 1 § 1 Abs. 6; UWG § 3 § 4
    Irreführende Werbung bei Kombinationsangebot einer blickfangmäßig beworbenen Internet-Flatrate mit einem nicht am Blickfang teilnehmenden Angebot zum DSL-Telefonieren mit eigener Flatrate

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Irreführung des Verbrauchers bei Werbung für eine Flatrate

  • beck.de (Leitsatz)

    Überraschende Koppelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 165
  • MMR 2007, 252
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06
    Notwendig ist insoweit ein leicht erkennbarer, deutlich lesbarer, klarer und unmissverständlicher Hinweis, der am Blickfang teilhat und dadurch den herausgestellten Angaben eindeutig zugeordnet ist, (vgl. BGH, WRP 1999, 90, 93 - Handy für 0, 00 DM; WRP 2003, 379, 380 - Preis ohne Monitor; WRP 2006, 84, 87, Rdnr. 21 - Aktivierungskosten II).

    Zu berücksichtigen ist, dass es um ein Kopplungsangebot geht, das hinsichtlich der Preisangaben einer besonderen Missbrauchskontrolle unterliegt (vgl. BGH, WRP 2006, 84, 87, Rdnr. 20 - Aktivierungskosten II; Hefermehl/ Köhler/ Bornkamm, a.a.O., § 5 UWG, Rdnr. 2.98).

    Zudem liegen hier die Kosten für die Internet-Flatrate und den Grundbetrag des Telefontarifs auf derselben Ebene; es würde wirtschaftlich keinen Unterschied machen, wenn der eine Betrag höher und der andere niedriger wäre (vgl. hierzu BGH, WRP 2006, 84, 87, Rdnr. 21 - Aktivierungskosten II).

    Der Hinweis, nicht nur der Störer, müsste am Blickfang teilhaben (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH, WRP 2006, 84, 87, Rdnr. 22 - Aktivierungskosten II).

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06
    Notwendig ist insoweit ein leicht erkennbarer, deutlich lesbarer, klarer und unmissverständlicher Hinweis, der am Blickfang teilhat und dadurch den herausgestellten Angaben eindeutig zugeordnet ist, (vgl. BGH, WRP 1999, 90, 93 - Handy für 0, 00 DM; WRP 2003, 379, 380 - Preis ohne Monitor; WRP 2006, 84, 87, Rdnr. 21 - Aktivierungskosten II).

    In diesen Fällen der Handy-Werbung weiß der Verbraucher, dass er ein Handy nicht (fast) umsonst zur freien Verfügung erhält, sondern stets gekoppelt mit einem Netzkartenvertrag, über den das Handy letztlich bei wirtschaftlicher Betrachtung finanziert wird (vgl. BGH, WRP 1999, 90, 92 - Handy für 0, 00 DM).

  • OLG Frankfurt, 19.10.2006 - 6 U 98/06

    Telefonwerbung: Wettbewerbswidrigkeit der Aussage "kostenlos telefonieren"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06
    Gewinnt der Webeadressat schon aufgrund des Blickfangs einen bestimmten unzutreffenden Eindruck vom Inhalt des Angebots, dann kann die Irreführung nicht ohne weiteres durch einen - insofern dann berichtigenden und nicht nur erläuternden - Sternchenhinweis behoben werden, wenn der Adressat in diesem Hinweis nur übliche oder unbedeutende Zusatzinformationen erwartet und dessen Lektüre deshalb für entbehrlich halten mag (vgl. Urteile des Senats vom 11.04.2002 - 6 U 31/01 - [OLGR 2002, 227 f.] und vom 19.10.2006 - 6 U 98/06 - sowie Beschluss des Senats vom 01.04.2004 - 6 W 53/04).
  • OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 6 U 31/01

    Irreführende Werbung: Sternchenhinweis zur Berichtigung einer Werbeaussage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06
    Gewinnt der Webeadressat schon aufgrund des Blickfangs einen bestimmten unzutreffenden Eindruck vom Inhalt des Angebots, dann kann die Irreführung nicht ohne weiteres durch einen - insofern dann berichtigenden und nicht nur erläuternden - Sternchenhinweis behoben werden, wenn der Adressat in diesem Hinweis nur übliche oder unbedeutende Zusatzinformationen erwartet und dessen Lektüre deshalb für entbehrlich halten mag (vgl. Urteile des Senats vom 11.04.2002 - 6 U 31/01 - [OLGR 2002, 227 f.] und vom 19.10.2006 - 6 U 98/06 - sowie Beschluss des Senats vom 01.04.2004 - 6 W 53/04).
  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02

    Internet-Versandhandel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06
    Zwar kann eine über einen Link erreichbare Information als Hinweis bzw. zur Vervollständigung der notwendigen Angaben genügen (vgl. BGH, WRP 2005, 886 - Internet-Versandhandel; WRP 2006, 1507 - Anbieterkennzeichnung im Internet).
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00

    Preis ohne Monitor

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06
    Notwendig ist insoweit ein leicht erkennbarer, deutlich lesbarer, klarer und unmissverständlicher Hinweis, der am Blickfang teilhat und dadurch den herausgestellten Angaben eindeutig zugeordnet ist, (vgl. BGH, WRP 1999, 90, 93 - Handy für 0, 00 DM; WRP 2003, 379, 380 - Preis ohne Monitor; WRP 2006, 84, 87, Rdnr. 21 - Aktivierungskosten II).
  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06
    Zwar kann eine über einen Link erreichbare Information als Hinweis bzw. zur Vervollständigung der notwendigen Angaben genügen (vgl. BGH, WRP 2005, 886 - Internet-Versandhandel; WRP 2006, 1507 - Anbieterkennzeichnung im Internet).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 71/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbeaussage "Zwei Hörgeräte zum Preis von 1"

    Entscheidend ist, ob die Adressaten den aufklärenden Hinweis sofort zur Kenntnis nehmen können (vgl. OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2007, 165, 166 - Sparpaket Surf + Phone), was vorliegend aufgrund der räumlich abgesetzten Darstellung des Sternchenhinweises der Fall ist.

    Erhöhte Anforderungen an die Deutlichkeit des Sternchenhinweises ergeben sich vorliegend weder daraus, dass der Verbraucher die beanstandete Werbung nur flüchtig zur Kenntnis nehmen wird (dazu Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 5 Rn. 2.98), noch daraus, dass der Hinweis einen Inhalt hat, der für den Adressaten überraschend kommt, noch daraus, dass es sich um ein Angebot handeln würde, das per se - wie etwa Kopplungsangebote - einer erhöhten Missbrauchskontrolle unterliegen würde (zu letzterem vgl. BGH, GRUR 2006, 164 - Aktivierungskosten II; zur Berücksichtigung sämtlicher vorgenannter Faktoren vgl. OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2007, 165, 167 - Sparpaket Surf + Phone).

  • LG Ingolstadt, 03.06.2022 - 1 HKO 2646/21

    Irreführende Werbung trotz Sternchenhinweis

    Gewinnt der Webeadressat schon aufgrund des Blickfangs einen bestimmten unzutreffenden Eindruck vom Inhalt des Angebots, dann kann die Irreführung nicht ohne weiteres durch einen - insofern dann berichtigenden und nicht nur erläuternden - Sternchenhinweis behoben werden, wenn der Adressat in diesem Hinweis nur übliche oder unbedeutende Zusatzinformationen erwartet und dessen Lektüre deshalb für entbehrlich halten mag (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. November 2006 - 6 U 24/06 -, Rn. 19, juris).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2007 - 2 U 135/06

    Irreführende Werbung: Werbung mit einem Angebot für Telefonie ohne Grundgebühr

    In solchen Fällen muss ein besonders deutlicher Hinweis gegeben werden, der derart am Blickfang teilhaben muss, dass der Werbeadressat ihn sofort zur Kenntnis nimmt, ohne sich nach Erfassung der Blickfangaussage erst in einem eigenständigen Wahrnehmungsschritt der Aufklärungsfrage zuwenden zu müssen (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 30. November 2006 - 6 U 24/06, bei Juris Rz. 19 m.w.N.).
  • LG Koblenz, 19.08.2008 - 4 HKO 182/07

    Eine Gratisleistung mit sich automatisch anschließender kostenpflichtiger

    Gewinnt der Werbeadressat schon aufgrund des Blickfangs einen bestimmten unzutreffenden Eindruck vom Inhalt des Angebots, dann kann die Irreführung nicht ohne weiteres durch einen - insofern dann berichtigenden und nicht nur erläuternden - Sternchenhinweis behoben werden, wenn der Adressat in diesem Hinweis nur übliche oder unbedeutende Zusatzinformationen erwartet und dessen Lektüre deshalb für entbehrlich halten mag (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2007, 830 f. = GRUR-RR 2007, 165 f.; OLGR 2002, 227 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.05.2007 - 10 U 1422/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13743
OLG Koblenz, 24.05.2007 - 10 U 1422/06 (https://dejure.org/2007,13743)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.05.2007 - 10 U 1422/06 (https://dejure.org/2007,13743)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 10 U 1422/06 (https://dejure.org/2007,13743)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an den Nachweis eines vom Lieferort abweichenden Erfüllungsorts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.03.2006 - IX ZR 15/05

    Begriff des Erfüllungsorts bei einem Vertrag mit einem ausländischen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.05.2007 - 10 U 1422/06
    Aus dem vom Kläger herangezogenen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2.3.2006 - IX ZR 15/05 - ergibt sich zu Gunsten des Klägers nichts anderes.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 22.06.2007 - 4 UF 8/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17176
OLG Bremen, 22.06.2007 - 4 UF 8/07 (https://dejure.org/2007,17176)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22.06.2007 - 4 UF 8/07 (https://dejure.org/2007,17176)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22. Juni 2007 - 4 UF 8/07 (https://dejure.org/2007,17176)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der teilweisen Stattgabe einer Klage oder einer Widerklage durch Teilurteil im Falle eines beiderseitigen Verlangens auf Abänderung eines Unterhaltstitels; Ausschluss eines Wertungswiderspruches zwischen einem Teilurteil und einem Schlussurteil als ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 44
  • FamRZ 2007, 2089
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 20.03.2013 - 10 UF 33/13

    Zulässigkeit einer vertikalen Teilentscheidung im Unterhaltsverfahren; Bestimmung

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Unterhalt wird deswegen die Zulässigkeit von Teilentscheidungen für einzelne Zeitabschnitte (vertikale Teilentscheidungen) für "in der Regel ausgeschlossen" gehalten (vgl. OLG Karlsruhe - Urteil vom 21. September 2007 - 5 UF 3/07 - FamRZ 2008, 1209 ff. = OLGR Karlsruhe 2008, 640 ff. = juris [Tz. 22 a.E.]), jedenfalls aber verneint, wenn es für beide durch die Teilentscheidung getrennte Zeiträume auf dieselbe Vorfrage ankommt, namentlich etwa das zu ermittelnde Einkommen eines Selbständigen (vgl. OLG Bremen - Urteil vom 22. Juni 2007 - 4 UF 8/07 - FamRZ 2007, 2089 f. = MDR 2008, 44 f. = OLGR Bremen 2007, 830 f. = juris) bzw. das dem Unterhaltspflichtigen wegen Verletzung seiner Erwerbsobliegenheit zuzurechnende Einkommen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 22. Oktober 2005 - 6 UF 55/05 - OLGR Saarbrücken 20086, 195 f. = juris).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 1 UF 93/19

    Abänderungsanträge auf Verpflichtung zur Zahlung nachehelichen Unterhalts und von

    Dies ist nicht gewährleistet, wenn es für sämtliche verfahrensgegenständliche Unterhaltszeiträume auf die Beantwortung derselben Vorfragen ankommt (OLG Celle, FamRZ 2013, 1752, 1753; OLG Bremen, FamRZ 2007, 2089; Wendl/Dose/Schmitz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 10. Auflage, § 10 Rn. 249, 548).
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