Rechtsprechung
   OLG München, 22.07.2008 - 31 Wx 88/07   

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https://dejure.org/2008,4109
OLG München, 22.07.2008 - 31 Wx 88/07 (https://dejure.org/2008,4109)
OLG München, Entscheidung vom 22.07.2008 - 31 Wx 88/07 (https://dejure.org/2008,4109)
OLG München, Entscheidung vom 22. Juli 2008 - 31 Wx 88/07 (https://dejure.org/2008,4109)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Handelsregister: Widerspruch gegen die Amtslöschung einer Gesellschaft bei Verbleiben eines Alleininhabers einer OHG nach dem Ausscheiden der Mitgesellschafter

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 19

    §§ 105 Abs. 2, 24 Abs. 1 HGB

  • Judicialis

    BGB § 184; ; BGB § 185; ; FGG § 142 Abs. 1; ; HGB § 24 Abs. 1; ; HGB § 105 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Übertragung der Firma einer Besitzgesellschaft durch verbleibenden Alleingesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Übertragung der Firma einer im Handelsregister eingetragenen Besitzgesellschaft durch den nach Ausscheiden aller Mitgesellschafter verbleibenden Alleininhaber auf eine neu gegründete Gesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 810
  • DNotZ 2009, 73
  • WM 2008, 1878
  • Rpfleger 2008, 643
  • NZG 2008, 780
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 19.06.2001 - 3Z BR 48/01

    Zulässigkeit der Amtslöschung einer Eintragung im Handelsregister

    Auszug aus OLG München, 22.07.2008 - 31 Wx 88/07
    Das Gesellschaftsvermögen ist im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Beteiligten zu 2 als einzigen verbleibenden Gesellschafter übergegangen (vgl. BGHZ 113, 132/133; BayObLG NJW-RR 2002, 246; BayObLG NJW-RR 2000, 1700; OLG Schleswig ZIP 2006, 615 zur GbR; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Lorz § 131 Rn. 10; MünchKommHGB/K.Schmidt § 105 Rn. 24; Ensthaler HGB 7. Aufl. § 131 Rn. 18; Baumbach/Hopt HGB 33. Aufl. Einl. vor § 105 Rn. 22).

    Die Löschung ist unter pflichtgemäßer Abwägung aller Umstände grundsätzlich dann angebracht, wenn das Fortbestehen der unzulässigen Eintragung dem öffentlichen Interesse an der Richtigkeit und Vollständigkeit des Handelsregisters oder dem Interesse der Beteiligten widerspräche oder die unzulässige Eintragung die Schädigung berechtigter Dritter zur Folge hätte (BayObLG Rpfleger 2001, 599).

  • BayObLG, 10.03.2000 - 3Z BR 385/99

    Fortführung der Firma einer aufgelösten Kommanditgesellschaft durch den

    Auszug aus OLG München, 22.07.2008 - 31 Wx 88/07
    Das Gesellschaftsvermögen ist im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Beteiligten zu 2 als einzigen verbleibenden Gesellschafter übergegangen (vgl. BGHZ 113, 132/133; BayObLG NJW-RR 2002, 246; BayObLG NJW-RR 2000, 1700; OLG Schleswig ZIP 2006, 615 zur GbR; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Lorz § 131 Rn. 10; MünchKommHGB/K.Schmidt § 105 Rn. 24; Ensthaler HGB 7. Aufl. § 131 Rn. 18; Baumbach/Hopt HGB 33. Aufl. Einl. vor § 105 Rn. 22).

    Damit wird Kleingewerbetreibenden der Erwerb der Kaufmannsstellung ermöglicht, nicht aber Einzelpersonen, die nur eigenes Vermögen verwalten (a. A. BayObLG NJW-RR 2000, 1700/1701; ablehnend Frey EWiR 2000, 677/678).

  • OLG Köln, 04.02.2004 - 2 Wx 36/03

    Keine Beschwerde gegen Eintragung im Handelsregister oder Ablehnung der Änderung

    Auszug aus OLG München, 22.07.2008 - 31 Wx 88/07
    Ziel des Handelsregisters ist es, die einzutragenden Tatsachen zuverlässig, vollständig und lückenlos wiederzugegeben (vgl. OLG Köln FGPrax 2004, 88/91; OLG Hamm NJW-RR 1993, 807/809).
  • OLG Hamm, 07.01.1993 - 15 W 103/92

    Eintragung eines ausgeschiedenen Kommanditisten im Handelsregister

    Auszug aus OLG München, 22.07.2008 - 31 Wx 88/07
    Ziel des Handelsregisters ist es, die einzutragenden Tatsachen zuverlässig, vollständig und lückenlos wiederzugegeben (vgl. OLG Köln FGPrax 2004, 88/91; OLG Hamm NJW-RR 1993, 807/809).
  • BGH, 13.07.2006 - VII ZR 51/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines abgeschwächten und eines uneingeschränkten

    Auszug aus OLG München, 22.07.2008 - 31 Wx 88/07
    Die bloße Verpachtung der Grundstücke und Markenrechte an die Betriebsgesellschaft, die zunächst von der OHG und nach deren Beendigung unverändert vom Beteiligten zu 2 allein vorgenommen wurde, stellt aber kein Handelsgeschäft darf (vgl. BGH NJW 2006, 3486/3487; OLG Hamm NJW 1994, 392/393).
  • BGH, 29.06.1981 - II ZR 142/80

    Öffentlicher Glaube des Handelsregisters in bezug auf die Erbringung von

    Auszug aus OLG München, 22.07.2008 - 31 Wx 88/07
    Die Übertragung von Anteilen an einer OHG oder KG ist zulässig, wenn sie im Gesellschaftsvertrag zugelassen ist oder alle Gesellschafter zustimmen (BGHZ 81, 82; MünchKommHGB/K.Schmidt § 105 Rn. 213).
  • BGH, 11.02.1980 - II ZR 41/79

    Unterlassung von Geschäftsführungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG München, 22.07.2008 - 31 Wx 88/07
    (1) Der Eintritt eines Gesellschafters in eine OHG bzw. KG erfolgt durch einen Aufnahmevertrag zwischen dem Eintretenden und allen Gesellschaftern; der Aufnahmevertrag ist eine Änderung des bestehenden Gesellschaftsvertrags (vgl. BGHZ 76, 160/164; BGH NJW 1998, 1225/1226; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Wertenbruch HGB 2. Aufl. § 105 Rn. 153).
  • BayObLG, 11.05.1995 - 3Z BR 58/95

    Löschung eines Vereinsregistereintrags; Beglaubigung entgegen § 3 Abs. 1 Nr. 5

    Auszug aus OLG München, 22.07.2008 - 31 Wx 88/07
    Es geht nicht an, dass durch Löschung einer - nach Behebung des Mangels - ordnungsgemäßen Eintragung nicht ein wahrer, sondern ein fehlerhafter Registerzustand geschaffen wird (BayObLGZ 1956, 303/312; BayObLG Rpfleger 1995, 465 zum Vereinsregister; Keidel/Winkler FGG 15. Aufl. § 142 Rn. 11).
  • BGH, 09.01.1989 - II ZR 142/88

    Rechtsfolgen des Ausscheidens eines von zwei Gesellschaftern

    Auszug aus OLG München, 22.07.2008 - 31 Wx 88/07
    Wenn aus einer zweigliedrigen Handelsgesellschaft einer der beiden Gesellschafter ohne Liquidation ausscheidet, richtet sich Fortführung der Firma nach § 24 HGB (BGH NJW 1989, 1798/1799).
  • OLG Schleswig, 02.12.2005 - 2 W 141/05

    GbR: Folgen des Zusammenfallens mehrerer GbR-Gesellschaftsanteile in der Hand

    Auszug aus OLG München, 22.07.2008 - 31 Wx 88/07
    Das Gesellschaftsvermögen ist im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Beteiligten zu 2 als einzigen verbleibenden Gesellschafter übergegangen (vgl. BGHZ 113, 132/133; BayObLG NJW-RR 2002, 246; BayObLG NJW-RR 2000, 1700; OLG Schleswig ZIP 2006, 615 zur GbR; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Lorz § 131 Rn. 10; MünchKommHGB/K.Schmidt § 105 Rn. 24; Ensthaler HGB 7. Aufl. § 131 Rn. 18; Baumbach/Hopt HGB 33. Aufl. Einl. vor § 105 Rn. 22).
  • OLG Hamm, 21.06.1993 - 15 W 75/93

    Firmenfähigkeit einer Besitzgesellschaft nach Betriebsaufspaltung

  • BGH, 10.12.1990 - II ZR 256/89

    Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten bei Rechtsnachfolge des alleinigen

  • BGH, 03.11.1997 - II ZR 353/96

    Einer PGH )

  • OLG München, 28.07.2015 - 34 Wx 106/15

    Keine wirksame Erbanteilsübertragung mit GbR-Anteilen nach erfolgter

    Sie verleihen der bis dahin schwebend unwirksamen (BGH NJW 1954, 1155; Palandt/Sprau BGB 74. Aufl. § 719 Rn. 6; Keller MittBayNot 2007, 96/98) Anteilsübertragung Rechtswirkung rückwirkend auf den Zeitpunkt der Anteilsabtretung (MüKo/Schäfer BGB 6. Aufl. § 719 Rn. 38; OLG München - 31. Zivilsenat - Rpfleger 2008, 643).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.03.2007 - 3 U 202/06   

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https://dejure.org/2007,7914
OLG Hamburg, 22.03.2007 - 3 U 202/06 (https://dejure.org/2007,7914)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.03.2007 - 3 U 202/06 (https://dejure.org/2007,7914)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. März 2007 - 3 U 202/06 (https://dejure.org/2007,7914)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 93 ZPO; §§ 5, 4 UWG; § 3 HWG

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Negativer Komparativ "Nichts hilft schneller" nur Spitzengruppenwerbung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens; Unzulässige Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel; Anordnung einer einstweiligen Verfügung

  • Judicialis

    HWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 9; ; UWG § 5; ; ZPO § 93

  • rechtsportal.de

    HWG § 3; UWG § 4 Nr. 9; UWG § 5; ZPO § 93
    Zur Frage, ab wann eine Werbeaussage vom Durchschnittsverbraucher als Alleinstellungsbehauptung verstanden wird

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02

    Epson-Tinte

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.03.2007 - 3 U 202/06
    Bei der Ermittlung des Verkehrsverständnisses ist auf den situationsadäquat durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen (BGH GRUR 2005, 438 - Epson-Tinte).
  • BGH, 29.04.1970 - I ZR 123/68

    Melitta-Kaffee

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.03.2007 - 3 U 202/06
    Die BGH-Rechtsprechung hat das schon damals großzügiger gesehen (BGH GRUR 1970, 425 - Melitta-Kaffee; dort bezüglich der Aussage: "Es gibt keinen besseren Kaffee für Ihren Melitta-Filter, weil er melitta-fein gemahlen ist").
  • OLG Hamburg, 10.04.2008 - 3 U 182/07

    Grenzen der Zulässigkeit der Werbung mit Bilddarstellungen von Krankheiten in der

    5.) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Senatsentscheidung vom 22. März 2007 (3 U 202/06, MagazinDienst 2008, 63) betreffend die Werbung "Nichts hilft schneller" für das Lippenherpesmittel FENISTIL.
  • OLG München, 21.10.2010 - 29 U 2921/10

    Senderwerbung mit dem Umfang der Übertragung von Fußballspielen durch die

    (1) Bei Verwendung des negativen Komparativs nimmt der Werbende nach wörtlichem Sprachverständnis keine Alleinstellung, sondern nur eine Spitzengruppenstellung in Anspruch, ohne das Vorhandensein gleichwertiger Konkurrenzprodukte in Abrede zu stellen; der Verkehr kann eine solche Aussage gleichwohl als Alleinstellung auffassen (vgl. BGH GRUR 1975, 141 [142] -Unschlagbar ; OLG Hamburg, Urt. v. 22. März 2007 -3 U 202/06, juris, dort Tz. 31; OLG Frankfurt GRUR 1981, 603 [604] -Bausparkasse ; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm , UWG, 28. Aufl. 2010, § 5 UWG Rz. 2.138 und 2.143 f.; Sosnitza in: Piper/Ohly/Sosnitza , UWG, 5. Auflage 2010, § 5 UWG Rz. 272 und 636; jeweils m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.04.2008 - 5 U 116/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8001
OLG Köln, 21.04.2008 - 5 U 116/07 (https://dejure.org/2008,8001)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.04.2008 - 5 U 116/07 (https://dejure.org/2008,8001)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. April 2008 - 5 U 116/07 (https://dejure.org/2008,8001)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Krankenhausbetreibers auf Erstattung von Kosten für die stationäre Behandlung eines verstorbenen Ehegatten bei vereinbarter Abrechnung nach DRG-Fallpauschalen; Schadensersatzanspruch wegen einer Aufklärungspflichtverletzung im Zusammenhang mit der Art der ...

  • Judicialis

    ZPO § 313a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § ... 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; AVB § 9; ; KHEntG § 8 Abs. 8; ; BGB § 242; ; BGB § 288 Abs. 1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 280; BGB § 611
    Keine Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten bei mehreren gleichwertigen Verhaltensalternativen

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1 § 611 § 823 Abs. 1
    Arztrecht - Beweislast für Aufklärung über Abrechnung stationärer Behandlungskosten - keine Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens oder Beweislastumkehr bei mehrere gleichwertigen Verhaltensalternativen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 405
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.1983 - II ZR 72/83

    Beweislast für den Abschluss von Geschäften mit Warenterminoptionen - Umfang der

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2008 - 5 U 116/07
    Geht man, wie in den vom Beklagten in den Schriftsätzen vom 02.04.2008 und 14.04.2008 zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 94, 256, 363; BGH MDR 1984, 557, NJW 1994, 512, 513f.; NJW 1996, 2503), im Falle einer Aufklärungspflichtverletzung nicht nur von einer Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, sondern grundsätzlich von einer Umkehr der Beweislast aus, ist das Ergebnis im Streitfall kein anderes.
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2008 - 5 U 116/07
    Die Vermutung gilt nicht, sofern - wie hier - mehrere gleichwertige Verhaltensalternativen in Frage kommen (vgl. BGHZ 123, 311, 313 ff.; BGH NJW 2005, 1113, 1114).
  • BGH, 23.11.2004 - XI ZR 137/03

    Hinweis- und Beratungspflichten einer Bank im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2008 - 5 U 116/07
    Die Vermutung gilt nicht, sofern - wie hier - mehrere gleichwertige Verhaltensalternativen in Frage kommen (vgl. BGHZ 123, 311, 313 ff.; BGH NJW 2005, 1113, 1114).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2008 - 5 U 116/07
    Geht man, wie in den vom Beklagten in den Schriftsätzen vom 02.04.2008 und 14.04.2008 zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 94, 256, 363; BGH MDR 1984, 557, NJW 1994, 512, 513f.; NJW 1996, 2503), im Falle einer Aufklärungspflichtverletzung nicht nur von einer Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, sondern grundsätzlich von einer Umkehr der Beweislast aus, ist das Ergebnis im Streitfall kein anderes.
  • BGH, 18.06.1996 - VI ZR 121/95

    Darlegungs- und Beweislast bei arglistiger Täuschung im Rahmen von

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2008 - 5 U 116/07
    Geht man, wie in den vom Beklagten in den Schriftsätzen vom 02.04.2008 und 14.04.2008 zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 94, 256, 363; BGH MDR 1984, 557, NJW 1994, 512, 513f.; NJW 1996, 2503), im Falle einer Aufklärungspflichtverletzung nicht nur von einer Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, sondern grundsätzlich von einer Umkehr der Beweislast aus, ist das Ergebnis im Streitfall kein anderes.
  • BGH, 28.01.2020 - VI ZR 92/19

    Informationspflichtverletzung eines Arztes: Mitteilung der voraussichtlichen

    Hierfür kann er abhängig von seinen persönlichen Vorstellungen und Prioritäten unterschiedliche Gründe haben (vgl. hierzu die Ausführungen unter cc) (2) sowie OLG Köln VersR 2009, 405; Geigel/Wellner, Haftpflichtprozess, 28. Aufl., Kapitel 14, Rn. 215).
  • OLG Stuttgart, 08.01.2013 - 1 U 87/12

    Behandlungsvertrag: Hinweispflicht des Krankenhauses bei vorhandener Privatklinik

    Das nimmt der Bundesgerichtshof bei wirtschaftlicher Beratung im allgemeinen an: Bei feststehender Aufklärungspflichtverletzung komme es im Rahmen der Kausalität zu einer echten Beweislastumkehr (BGH NJW 2012, 2427 Tz. 28, 33; ebenso im Falle der Verletzung Pflicht zur wirtschaftlichen Aufklärung der Behandlungsseite OLG Hamm NJW 2002, 307, 308; a.A. OLGR Köln 2008, 753).
  • LG Berlin, 07.02.2019 - 6 S 9/17

    Pflicht zur Aufklärung über ärztliche Behandlungskosten

    Dagegen hat das OLG Köln (Urt. v. 21.04.2008, 5 U 116/07, BeckRS 2008, 18582) entschieden, dass die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden nach allgemeinen Grundsätzen vom Patienten zu beweisen sei und die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens jedenfalls dann nicht eingreife, sofern mehrere gleichwertige Verhaltensalternativen infrage kämen.
  • LG Köln, 24.01.2024 - 6 S 168/23
    Eine Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, die bei der Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten grundsätzlich in Betracht kommt, greift nicht, sofern mehrere gleichwertige Verhaltensalternativen in Frage kommen (vgl. OLG Köln, U. v. 21.4.2008 - 5 U 116/07, BeckRS 2008, 18582 Rn. 9).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.11.2007 - 15 U 25/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7889
OLG Frankfurt, 01.11.2007 - 15 U 25/07 (https://dejure.org/2007,7889)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.11.2007 - 15 U 25/07 (https://dejure.org/2007,7889)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. November 2007 - 15 U 25/07 (https://dejure.org/2007,7889)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 Abs 2 EEG
    Stromeinspeisung: Voraussetzungen einer erhöhten Vergütung nach EEG bei einer Fotovoltaikanlage; ausschließliches Angebrachtsein an einem Gebäude bei Ableitung des Gewichts des Moduls über einen Mast mit eigenem Fundament

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    EEG 2004 § 11; EEG 2004 § 11 Abs 2
    Wann sind PV-Anlagen

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Vergütung nach dem Gesetz zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EEG) für eine Einspeisung von Strom in das Netz eines öffentlichen Stromversorgers; Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs auf Leistung einer erhöhten Vergütung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 07.01.2010 - 15 U 66/07
    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2007 - 15 U 25/07
    Denn auch insoweit dürfte zu verlangen sein, dass es sich nicht um eine physikalisch wirkungslose und konstruktiv völlig überflüssige Befestigung handelt (vgl. Hinweisbeschluss des Senats im Parallelverfahren 15 U 66/07).
  • BGH, 29.10.2008 - VIII ZR 313/07

    Einspeisevergütung für Strom aus "ausschließlich an oder auf einem Gebäude

    b) Die geforderte ausschließliche Anbringung der Anlage an oder auf einem Gebäude wird in der Instanzrechtsprechung und der Kommentarliteratur dahin definiert, dass sämtliche wesentlichen Bestandteile der Anlage vollständig auf oder an dem Gebäude befestigt sein müssen, so dass das Gewicht der Anlage allein von dem Gebäude - nicht notwendig jedoch von dem Gebäudedach - getragen wird (OLG Frankfurt am Main, ZNER 2007, 415, 416 [14. Zivilsenat]; OLGR 2008, 753, 754 [15. Zivilsenat]; LG Kassel, RdE 2007, 136, 137; ZUR 2008, 309, 310; AG Fritzlar, ZNER 2005, 333, mit zustimmender Anmerkung Hock/Held; Altrock/Oschmann/Theobald, EEG, 2. Aufl., § 11 Rdnr. 37; Müller in: Danner/Theobald, Energierecht (Stand 2008), § 11 EEG Rdnr. 34).
  • OLG Frankfurt, 07.01.2010 - 15 U 66/07

    Vergütungen nach § 11 EEG 2004 für eingespeisten Solarstorm

    Die ausschließliche Anbringung im Sinne des § 11 Abs. 2 S. 1 EEG 2004 setzt nämlich voraus, dass sämtliche wesentlichen Bestandteile der Anlage vollständig auf oder an dem Gebäude befestigt sein müssen, so dass das Gewicht der Anlage allein von dem Gebäude - nicht jedoch von dem Gebäudedach - getragen wird (BGH, Urteil vom 29.10.2008 - VIII ZR 313/07; OLG Frankfurt, Urteile vom 1.11.2007 - 15 U 25/07 und 5.6.2007 - 14 U 4/07).

    (Urteil vom 29.10.2008 - VIII ZR 313/07; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 1.11.2007 - 15 U 25/07).

  • OLG Frankfurt, 14.01.2021 - 15 U 34/07

    Erhöhte Vergütung gem. § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Abs. 5 EEG 2004 für mit

    Von einer ausschließlichen Anbringung kann vielmehr nur dann die Rede sein, wenn die Photovoltaikanlage ohne Verbindung und Befestigung am Gebäude so nicht bestehen kann, was durch die Hilfsüberlegung zu klären ist, ob bei Wegfall des Gebäudes die Anlage für sich bestehen bleiben kann oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2008 - VIII ZR 313/07 -, juris, Rn. 13 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 1. November 2007- 15 U 25/07 -, juris, Rn. 26 ; OLG Brandenburg, Urteil vom 11. Januar 2011 - 6 U 93/09 -, juris, Rn.31).
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Rechtsprechung
   KG, 22.05.2008 - 2 AR 26/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13404
KG, 22.05.2008 - 2 AR 26/08 (https://dejure.org/2008,13404)
KG, Entscheidung vom 22.05.2008 - 2 AR 26/08 (https://dejure.org/2008,13404)
KG, Entscheidung vom 22. Mai 2008 - 2 AR 26/08 (https://dejure.org/2008,13404)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Familiengerichts aus der Aufrechnung des Beklagten mit einem Anspruch aus dem Katalog des § 23a Zivilprozessordnung (ZPO); Eintritt des Verlusts der örtlichen Zuständigkeit des Landgerichtes durch willkürliche Verweisung an ein Amtsgericht; ...

  • Judicialis

    BGB § 1408; ; BGB § 1363 ff.; ; GVG § 23a Nr. 5; ; ZPO § 23a

  • rechtsportal.de

    Vermögensauseinandersetzung über einen einzelnen Vermögensgegenstand als güterrechtliche Streitigkeit; Aufrechnung mit einem Gegenstand der zum Katalog des § 23a ZPO gehört

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 2039
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Auszug aus KG, 22.05.2008 - 2 AR 26/08
    Jedoch ist anerkannt, dass die Bindungswirkung ausnahmsweise dann entfällt, wenn die Verweisung auf Willkür beruht (vgl. nur BGH, NJW 2003, 3201 [3201]; Greger in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 281 Rdnr. 17 m.w.N.).

    Ist nach diesen Regeln Willkür anzunehmen, gilt sie u.a. dann als geheilt, wenn die Verweisung im Einvernehmen beider Parteien erfolgte (BGH, NJW 2003, 3201 [3202]).

    Voraussetzung für die Zulässigkeit der Vorlage nach § 36 Abs. 3 ZPO ist nämlich, dass die Rechtsfrage, in der das vorlegende Oberlandesgericht von der Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichtes abweichen will, aus Sicht des vorlegenden Gerichts entscheidungserheblich ist (BGH, NJW 2003, 3201 [3201]).

  • KG, 17.09.2007 - 2 AR 37/07

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts: Erfüllungsort eines

    Auszug aus KG, 22.05.2008 - 2 AR 26/08
    Die Grenze zwischen der fehlerhaften, gleichwohl aber bindenden, und der willkürlichen Entscheidung ist allerdings u.a. dann überschritten, wenn das verweisende Gericht eine Zuständigkeitsnorm in den Gründen des Verweisungsbeschlusses nicht erörtert und diese Norm eindeutig seine Zuständigkeit begründet (ständige Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 17. September 2007, 2 AR 37/07, Beschluss vom 5. Januar 2006, 2 AR 62/05; ähnlich: KG, 28. Zivilsenat, KGR 2000, 68 [69] "Weicht das [Gericht] ... von der Gesetzeslage bzw. der ganz einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum ab, ... muss es dies wenigstens ... begründet haben"; Greger in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 281 Rdnr. 17 "Bindungswirkung kann ... fehlen, wenn [der] Beschluss ... nicht erkennen lässt, dass sich das Gericht mit einer einhellig gegenteiligen Rechtsansicht auseinander gesetzt hat").

    Erforderlich ist vielmehr zusätzlich, dass die Zuständigkeitsfrage nicht erstmals von dem verweisenden Gericht aufgeworfen wurde und daher die Annahme fernliegt, dass die Haltung der Parteien durch das Gericht veranlasst wurde (Senatsbeschluss vom 17. September 2007, 2 AR 37/07; ebenso für die Heilung von Willkür wegen Abweichens von einer eindeutigen gesetzlichen Regelung: BGH, NJW 2002, 3634 [3636]; OLG Schleswig, NJW-RR 2001, 646 [646]).

  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 70/87

    Aufrechnung gegen Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung eines hinterlegten

    Auszug aus KG, 22.05.2008 - 2 AR 26/08
    Dies ist in Rechtsprechung und Schrifttum seit langem anerkannt (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 173 [174]; BayObLG, NJW-RR 1986, 6 [7]; OLG Stuttgart, FamRZ 1979, 717 [718]; Bernreuther in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl. 2007, § 621 Rdnr. 10).
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus KG, 22.05.2008 - 2 AR 26/08
    Erforderlich ist vielmehr zusätzlich, dass die Zuständigkeitsfrage nicht erstmals von dem verweisenden Gericht aufgeworfen wurde und daher die Annahme fernliegt, dass die Haltung der Parteien durch das Gericht veranlasst wurde (Senatsbeschluss vom 17. September 2007, 2 AR 37/07; ebenso für die Heilung von Willkür wegen Abweichens von einer eindeutigen gesetzlichen Regelung: BGH, NJW 2002, 3634 [3636]; OLG Schleswig, NJW-RR 2001, 646 [646]).
  • OLG Schleswig, 27.09.2000 - 2 W 148/00

    Mahnverfahren - Gerichtsstandswahl - Änderung nach Erlaß des Mahnbescheids -

    Auszug aus KG, 22.05.2008 - 2 AR 26/08
    Erforderlich ist vielmehr zusätzlich, dass die Zuständigkeitsfrage nicht erstmals von dem verweisenden Gericht aufgeworfen wurde und daher die Annahme fernliegt, dass die Haltung der Parteien durch das Gericht veranlasst wurde (Senatsbeschluss vom 17. September 2007, 2 AR 37/07; ebenso für die Heilung von Willkür wegen Abweichens von einer eindeutigen gesetzlichen Regelung: BGH, NJW 2002, 3634 [3636]; OLG Schleswig, NJW-RR 2001, 646 [646]).
  • BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 47/78

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht;

    Auszug aus KG, 22.05.2008 - 2 AR 26/08
    Ebensowenig stellt eine Vermögensauseinandersetzung, die - wie vorliegend - in Bezug auf einen einzelnen Vermögensgegenstand erfolgt und auf einer Vereinbarung beruht, welche den Güterstand der Parteien nicht gemäß § 1408 BGB verändert, eine "güterrechtliche Streitigkeit" im Sinne von § 23a Nr. 5 GVG, §§ 1363 ff. BGB dar (BGH, NJW 1978, 1923; Philippi in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 621 Rdnr. 62).
  • BayObLG, 14.06.1985 - Allg. Reg. 58/85

    Familiensache; Ausgleichsanspruch; Ehegatten; Bankkredit; Hausratsverteilung;

    Auszug aus KG, 22.05.2008 - 2 AR 26/08
    Dies ist in Rechtsprechung und Schrifttum seit langem anerkannt (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 173 [174]; BayObLG, NJW-RR 1986, 6 [7]; OLG Stuttgart, FamRZ 1979, 717 [718]; Bernreuther in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl. 2007, § 621 Rdnr. 10).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 15 AR 1/04

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung der Verweisung auf Grund

    Auszug aus KG, 22.05.2008 - 2 AR 26/08
    Der Senat hatte die Sache nicht nach § 36 Abs. 3 ZPO dem BGH zur Entscheidung vorzulegen, obwohl das OLG Karlsruhe - leicht abweichend von der o.g. Ansicht des Senats - meint, es sei unerheblich, ob das verweisende Gericht die maßgeblich Zuständigkeitsnorm in Betracht gezogen habe, weil für die Frage der Bindungswirkung allein entscheidend sei, ob die Verweisung im Ergebnis vertretbar erscheine (OLGR 2005, 139 [140]).
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