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Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.11.2008 - 4 W 149/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6994
OLG Celle, 24.11.2008 - 4 W 149/08 (https://dejure.org/2008,6994)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.11.2008 - 4 W 149/08 (https://dejure.org/2008,6994)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. November 2008 - 4 W 149/08 (https://dejure.org/2008,6994)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    ZPO § 733

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 733
    Voraussetzungen der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 827
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 25.02.1987 - 20 W 27/87

    Schutzvorschrift für Schuldner; Mehrfache Zwangsvollstreckung; Derselbe Titel

    Auszug aus OLG Celle, 24.11.2008 - 4 W 149/08
    Der Senat ist mit einem Teil der Rechtsprechung (OLGR München 2005, 347. OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 512) und der Kommentarliteratur (MüKoZPO/Wolfsteiner, 3. Aufl., § 733 Rn. 12 ff.. Zöller-Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 733 Rn 9) der Auffassung, dass eine solche Abwägung über die in § 733 ZPO vorgeschriebene Anhörung des Schuldners hinaus erforderlich ist.

    Denn Zweck der Vorschrift ist es, bei gleichzeitiger Wahrung der berechtigten Belange des Gläubigers den Schuldner vor mehrfacher Zwangsvollstreckung aus demselben Titel zu bewahren (OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 512 m. w. N.), wie sich unter Berücksichtigung von § 757 ZPO zeigt (Musielak-Lackmann, ZPO, 5. Aufl., § 733 Rn 1).

  • OLG Saarbrücken, 15.05.2007 - 5 W 74/07

    Überwiegendes Gläubigerinteresse an der Erteilung einer zweiten vollstreckbaren

    Auszug aus OLG Celle, 24.11.2008 - 4 W 149/08
    a) Nach Auffassung des Senats setzt die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung nach § 733 ZPO voraus, dass der Gläubiger ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht und bei der gebotenen Abwägung überwiegende Interessen des Schuldners nicht entgegen stehen (vgl. OLGR Saarbrücken 2007, 837, 838).

    b) Ein überwiegendes Schuldnerinteresse ist gegeben, wenn konkrete Tatsachen die Gefahr einer Doppelvollstreckung nahe legen (OLGR Saarbrücken 2007, 837, 838).

  • OLG Hamm, 22.10.1990 - 10 WF 424/90
    Auszug aus OLG Celle, 24.11.2008 - 4 W 149/08
    Die insbesondere vom OLG Stuttgart (NJW-RR 1990, 126) und OLG Hamm (JurBüro 1992, 269) vertretene gegenteilige Auffassung, vor der Erteilung einer weitere Ausfertigung bedürfe es nur der Anhörung des Schuldners, vermag aus den o.g. Gründen nicht zu überzeugen.
  • OLG München, 24.01.2005 - 11 W 2060/04

    Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung des

    Auszug aus OLG Celle, 24.11.2008 - 4 W 149/08
    Der Senat ist mit einem Teil der Rechtsprechung (OLGR München 2005, 347. OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 512) und der Kommentarliteratur (MüKoZPO/Wolfsteiner, 3. Aufl., § 733 Rn. 12 ff.. Zöller-Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 733 Rn 9) der Auffassung, dass eine solche Abwägung über die in § 733 ZPO vorgeschriebene Anhörung des Schuldners hinaus erforderlich ist.
  • OLG Stuttgart, 19.10.1989 - 8 WF 79/89

    Frage, ob zur Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung die erste

    Auszug aus OLG Celle, 24.11.2008 - 4 W 149/08
    Die insbesondere vom OLG Stuttgart (NJW-RR 1990, 126) und OLG Hamm (JurBüro 1992, 269) vertretene gegenteilige Auffassung, vor der Erteilung einer weitere Ausfertigung bedürfe es nur der Anhörung des Schuldners, vermag aus den o.g. Gründen nicht zu überzeugen.
  • OLG Koblenz, 07.06.2013 - 3 W 295/13

    Zwangsvollstreckung: Voraussetzungen für die Erteilung einer zweiten

    Eine weitere vollstreckbare Ausfertigung ist nur in Ausnahmefällen zu erteilen (in Anknüpfung an OLG Celle, Beschluss vom 24. November 2008, 4 W 149/08, MDR 2009, 827; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 7. Dezember 1987, 3 W 145/87, JurBüro 1989, 869).

    Demgegenüber dürfen die berechtigten überwiegenden Interessen des Schuldners nicht verletzt bzw. gefährdet werden Eine weitere vollstreckbare Ausfertigung ist nur in Ausnahmefällen zu erteilen (OLG Celle, Beschluss vom 24.11.2008 - 4 W 149/08 - MDR 2009, 827 f.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.12.1987 - 3 W 145/87 - JurBüro 1989, 869 f.; Zöller / Stöber, aaO, Rn. 9 m.w.N. ).

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2012 - 7 W 56/12

    Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung eines Vergleichs nach

    Aus dem Gesamtzusammenhang der gesetzlichen Regelung und dem Normzweck des § 733 ZPO folgt, dass, wenn nicht die erteilte Ausfertigung zurückgegeben wird, eine weitere vollstreckbare Ausfertigung nur erteilt werden soll, wenn der Gläubiger hierfür ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht und wenn nicht überwiegende Interessen des Schuldners entgegenstehen (OLG Celle MDR 2009, 827; OLG Saarbrücken OLGR 2007, 837, 838; OLG Hamm FamRZ 1998, 640; OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 512; MüKoZPO-Wolfsteiner, 3. Aufl., § 733 Rdnr. 12).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,426
OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08 (https://dejure.org/2009,426)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.02.2009 - 6 W 182/08 (https://dejure.org/2009,426)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - 6 W 182/08 (https://dejure.org/2009,426)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    § 101 Abs. 1 und 2 UrhG; RiLi 2004/48/EG-Erwägungsgrund 14
    Ist auch bei älteren Musikstücken noch eine Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß (§ 101 Abs. 9 UrhG) möglich?

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Lange Verwertungsphase bei Filesharing von klassischer Musik

  • webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)

    Auch 4 Jahre nach Veröffentlichung eines Albums besteht Internet-Auskunftsanspruch

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auch 4 Jahre nach Album-Veröffentlichung Internet-Auskunftsanspruch möglich

  • wb-law.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Aktuelle Entwicklungen zum Thema Filesharing (Christian Solmecke; K&R 2009, 772)

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Angebot eines Musikalbums erreicht gewerbliches Ausmaß nach § 101 Abs. 1 UrhG

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auch 4 Jahre nach Album-Veröffentlichung Internet-Auskunftsanspruch möglich

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Wann liegen bei einer Musiktauschbörse ein Geschäftlicher Verkehr und/oder ein gewerbliches Ausmaß vor?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 299 (Ls.)
  • MMR 2009, 334
  • MIR 2009, Dok. 061
  • ZUM 2009, 425
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08

    Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08
    a) Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Landgerichts, dass der Auskunftsanspruch aus § 101 Abs. 2 UrhG eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraussetzt (vgl. Senat, Beschluss vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08, GRUR-RR 2009, 9, 11); dies dürfte inzwischen gefestigter Rechtsprechung entsprechen (vgl. OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; LG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 15; LG Darmstadt, GRUR-RR 2009, 13, 14; vgl. auch LG Oldenburg, MMR 2008, 832, das insoweit allerdings von einer Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr spricht).

    Wie der Senat bereits ausgeführt hat (Beschluss vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08, aaO. S. 11), begibt sich derjenige, der ein Musikalbum in eine Tauschbörse zum Herunterladen durch die Öffentlichkeit einstellt, gezielt der Möglichkeit, die weitere Verbreitung dieser Datei zu kontrollieren.

    Da eine Beteiligung des unbekannten Verletzers jedoch nicht möglich ist (anders Jüngel/Geißler, aaO., unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08, aaO.), hat der deutsche Gesetzgeber, um die Richtlinie effizient umzusetzen, in zulässiger Weise objektive Voraussetzungen aufgestellt, bei deren Vorliegen in der Regel zugleich ein gewerbliches Ausmaß nach dem Verständnis der Richtlinie zu bejahen sein wird.

    Wie der Senat im Beschluss vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08, aaO, S. 10, ausgeführt hat, verlangt das Gesetz lediglich eine offensichtliche Rechtsverletzung; dagegen bezieht sich das Erfordernis der Offensichtlichkeit nicht darauf, dass diese Rechtsverletzung von dem Anschlussinhaber selbst begangen worden ist.

  • OLG Zweibrücken, 27.10.2008 - 3 W 184/08

    Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen einen Internetprovider auf

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08
    a) Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Landgerichts, dass der Auskunftsanspruch aus § 101 Abs. 2 UrhG eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraussetzt (vgl. Senat, Beschluss vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08, GRUR-RR 2009, 9, 11); dies dürfte inzwischen gefestigter Rechtsprechung entsprechen (vgl. OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; LG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 15; LG Darmstadt, GRUR-RR 2009, 13, 14; vgl. auch LG Oldenburg, MMR 2008, 832, das insoweit allerdings von einer Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr spricht).

    Soweit das OLG Zweibrücken bereits drei Monate nach Veröffentlichung nur unter besonderen Umständen eine zur Begründung des gewerblichen Ausmaßes hinreichend schwere Rechtsverletzung annehmen will (GRUR-RR 2009, 12, 13), folgt dem der Senat nicht.

  • LG Darmstadt, 09.10.2008 - 9 Qs 490/08

    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Anspruch geschädigter

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08
    a) Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Landgerichts, dass der Auskunftsanspruch aus § 101 Abs. 2 UrhG eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraussetzt (vgl. Senat, Beschluss vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08, GRUR-RR 2009, 9, 11); dies dürfte inzwischen gefestigter Rechtsprechung entsprechen (vgl. OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; LG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 15; LG Darmstadt, GRUR-RR 2009, 13, 14; vgl. auch LG Oldenburg, MMR 2008, 832, das insoweit allerdings von einer Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr spricht).
  • LG Frankfurt/Main, 18.09.2008 - 6 O 534/08

    Gewerbliche Urheberrechtsverletzung bei einem Musik-Album

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08
    a) Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Landgerichts, dass der Auskunftsanspruch aus § 101 Abs. 2 UrhG eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraussetzt (vgl. Senat, Beschluss vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08, GRUR-RR 2009, 9, 11); dies dürfte inzwischen gefestigter Rechtsprechung entsprechen (vgl. OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; LG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 15; LG Darmstadt, GRUR-RR 2009, 13, 14; vgl. auch LG Oldenburg, MMR 2008, 832, das insoweit allerdings von einer Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr spricht).
  • LG Frankenthal, 15.09.2008 - 6 O 325/08

    Urheberrechtsverletzung im Internet durch Tauschbörse: Auskunftsanspruch des

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08
    Dagegen verbietet es sich von vornherein bei der Auslegung des "gewerblichen Ausmaßes" auf die im Regierungsentwurf verwandte Formulierung "im geschäftlichen Verkehr" und die Erläuterungen dieses Begriffs in den Gesetzesmaterialien abzustellen (so aber LG Frankenthal, MMR 2008, 830, 831).
  • LG Oldenburg, 15.09.2008 - 5 O 2421/08

    Gewerbliche Urheberrechtsverletzungen bei Tauschbörsen

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08
    a) Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Landgerichts, dass der Auskunftsanspruch aus § 101 Abs. 2 UrhG eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraussetzt (vgl. Senat, Beschluss vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08, GRUR-RR 2009, 9, 11); dies dürfte inzwischen gefestigter Rechtsprechung entsprechen (vgl. OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; LG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 15; LG Darmstadt, GRUR-RR 2009, 13, 14; vgl. auch LG Oldenburg, MMR 2008, 832, das insoweit allerdings von einer Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr spricht).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2009 - 11 W 21/09

    Zur Reichweite von § 101 Abs. 9 UrhG

    b) Der Auskunftsanspruch aus § 101 Abs. 2 UrhG setzt eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraus (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss v. 09.02.2009, 6 W 182/08, zitiert nach Juris Rn. 9 m.w.N.).

    Dieser klar geäußerte Wille des Gesetzgebers ist im Gesetzeswortlaut hinreichend zum Ausdruck gekommen und daher, weil sich auch aus systematischen Erwägungen nichts anderes ergibt, für die Auslegung der Vorschrift maßgeblich (ebenso OLG Köln, Beschluss v. 09.02.2009, 6 W 182/08, zitiert nach Juris Rn. 10 m.w.N.).

    Es reicht danach aus, dass die Rechtsverletzung ein Ausmaß aufweist, wie dies üblicherweise mit einer auf einem gewerblichen Handeln beruhenden Rechtsverletzung verbunden ist (OLG Köln, Beschluss v. 09.02.2009, 6 W 182/08, zitiert nach Juris Rn. 11).

    Wer ein aktuell auf dem Markt befindliches, umfangreiches urheberrechtlich geschütztes Werk anbietet, dem ist dabei nach der Lebenserfahrung auch bekannt, dass er hierzu nicht berechtigt ist, so dass er nicht in gutem Glauben handelt (ebenso OLG Köln, Beschluss v. 09.02.2009, 6 W 182/08, zitiert nach Juris Rn. 14).

    Wer sich an einer Tauschbörse mit dem Angebot eines urheberrechtlich geschützten Werks beteiligt, wird zudem nach der Lebenserfahrung regelmäßig zugleich in der Absicht handeln, selbst kostenlos widerrechtlich angebotene Werke herunterzuladen und dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen (ebenso OLG Köln, Beschluss v. 09.02.2009, 6 W 182/08, zitiert nach Juris Rn. 13).

  • OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem

    Ob eine Rechtsverletzung gewerbliches Ausmaß hat (vgl. zu diesem der Richtlinie 2004/48/EG, Erwägungsgrund 14, entlehnten Merkmal BT-Drucks. 16/5048 S. 65; BT-Drucks. 16/8783 S. 50; BT-Plenarprot. 16/155 S. 16318 C, 16320 A, 16321 B; Senat, GRUR-RR 2009, 9 - Ganz anders; MMR 2009, 334 - Die schöne Müllerin; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]), ist nach der Rechtsprechung des Senats unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles festzustellen.

    Dabei ist den besonderen Vermarktungsbedingungen des jeweiligen Werkes Rechnung zu tragen, so dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß im Einzelfall auch noch vorliegen kann, wenn seit der Veröffentlichung des Werks bereits längere Zeit vergangen ist (Senat, MMR 2009, 334 [335] - Die schöne Müllerin), etwa wenn das Werk in Neuauflage erschienen (Senatsbeschluss vom 04.06.2009 - 6 W 48/09, bei juris) oder in den TOP 50 der Verkaufscharts platziert ist (Senatsbeschlüsse vom 08.01.2010 - 6 W 153/09 - und vom 13.04.2010 - 6 W 28/10).

  • OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09

    Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG

    Dementsprechend wird vielfach - der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages (BT-Drucksache 16/8783, S. 50) folgend - eine für ein gewerbliches Ausmaß hinreichende Schwere der Rechtsverletzung angenommen, wenn eine besonders umfangreiche Datei, etwa ein vollständiger Kinofilm oder ein Musikalbum oder ein Hörbuch, vor oder unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht wird (so - mit Abweichungen im Detail - OLG Köln a.a.O. sowie MMR 2009, 334; OLG Frankfurt a.a.O.; LG Frankfurt GRUR-RR 2009, 15; LG Hamburg a.a.O.).

    Entscheidend, aber auch ausreichend ist es, dass die Rechtsverletzung ein Ausmaß aufweist, wie dies üblicherweise mit einer auf einem gewerblichen Handeln beruhenden Rechtsverletzung verbunden ist (OLG Köln MMR 2009, 334).

    Er muss daher nicht zwingend mit dem im sonstigen nationalen Recht verwendeten Begriff "gewerblich" übereinstimmen, sondern umschreibt eine besondere, einer gewerblichen Nutzung gleichkommende Intensität der Rechtsverletzung (vgl. auch OLG Köln MMR 2009, 334).

  • OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11

    Kostenentscheidung bei Inanspruchnahme des nicht auf eine Abmahnung reagierenden

    Eine solche Rechtsverletzung kann (und wird in der überwiegenden Zahl der Fälle von Angeboten in sog. Tauschbörsen) durch eine privat handelnde Person erfolgen, die wie (aber nicht als) ein gewerblicher Anbieter auftritt, indem sie der Öffentlichkeit ein fremdes Werk anbietet (vgl. Beschluss des Senats vom 9.2.2009 - 6 W 182/08).
  • OLG Köln, 02.11.2011 - 6 W 237/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

    Gerade in der weiteren Vervielfältigung liegt aber der Sinn und Zweck sog. Tauschbörsen im Internet (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11]; MMR 2009, 334).

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, müssen dafür aber mehrere Merkmale zusammen kommen (vgl. Senat, MMR 2009, 334 [335] - Die schöne Müllerin):.

    Soweit der Senat (MMR 2009, 334 [335] - "Die schöne Müllerin") bei erfolgreichen Einspielungen klassischer Musik mit einem bekannten Sänger eine längere Verwertungsphase für möglich gehalten und in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen hat, dass die Interpretation eines längst gemeinfrei gewordenen, damit aber auch gewissermaßen zeitlosen Werks der Annahme einer relevanten Vermarktung unter Einbeziehung aller Umstände nicht entgegenstehe, liegt eine vergleichbare Fallgestaltung hier nicht vor.

  • LG Köln, 29.09.2011 - 213 O 337/11

    Kriterien für das öffentliche Zugänglichmachen von geschützten Werken in

    Denn innerhalb dieser besonders marktrelevanten Phase wird das Interesse des Rechteinhabers an der ungestörten kommerziellen Verwertung der ihm zustehenden Rechte durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen offensichtlich massiv geschädigt (vgl. insoweit auch OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08: "relevante Verkaufs- bzw. Verwertungsphase").

    Denn der im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch enthaltene und eine solche Lesart nahelegende engere Begriff des Handelns "im geschäftlichen Verkehr" (vgl. BT-Drs. 16/5048, S. 49, 44) wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens bewusst fallengelassen (vgl. insoweit die Stellungnahme der CDU/CSU-Fraktion zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestags, BT-Drs. 16/8783, S. 44; OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08).

    Zu berücksichtigen ist bei der Gesamtwürdigung auch, ob das Interesse an dem streitgegenständlichen Werk aufgrund der Eigenart der Vermarktung des Produkts bzw. der jeweiligen Unterhaltungsbranche nur vorübergehender Natur ist (OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08 zur "Zeitlosigkeit" klassischer Musik).

    Des Weiteren sind der Umfang (vgl. BT-Drs. 16/8783, S. 50: besonders umfangreiche Datei wie bspw. ein vollständiger Kinofilm) sowie auch der Umstand, dass das Werk nach wie vor zu einem üblichen Verkaufspreis und nicht zu einem Auslaufpreis auf dem Markt angeboten wird, von Bedeutung (OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08).

  • LG Köln, 30.04.2009 - 9 OH 388/09

    Gewerbliches Ausmaß bei Urheberrechtverletzungen

    Denn innerhalb dieser besonders marktrelevanten Phase wird das Interesse des Rechteinhabers an der ungestörten kommerziellen Verwertung der ihm zustehenden Rechte durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen offensichtlich massiv geschädigt (vgl. insoweit auch OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08: "relevante Verkaufs- bzw. Verwertungsphase").

    Denn der im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch enthaltene und eine solche Lesart nahelegende engere Begriff des Handelns "im geschäftlichen Verkehr" (vgl. BT-Drs. 16/5048, S. 49, 44) wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens bewusst fallengelassen (vgl. insoweit die Stellungnahme der CDU/CSU-Fraktion zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestags, BT-Drs. 16/8783, S. 57; OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08).

    Zu berücksichtigen ist bei der Gesamtwürdigung auch, ob das Interesse an dem streitgegenständlichen Werk aufgrund der Eigenart der Vermarktung des Produkts bzw. der jeweiligen Unterhaltungsbranche nur vorübergehender Natur ist (OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08 zur "Zeitlosigkeit" klassischer Musik).

    Diesbezüglich ist auch der Umstand, dass das Werk nach wie vor zu einem üblichen Verkaufspreis und nicht zu einem Auslaufpreis auf dem Markt angeboten wird, von Bedeutung (OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08).

  • LG Köln, 06.12.2011 - 237 O 233/11

    Ausreichen eines öffentlichen Zugänglichmachens eines urheberrechtlich

    Denn innerhalb dieser besonders marktrelevanten Phase wird das Interesse des Rechteinhabers an der ungestörten kommerziellen Verwertung der ihm zustehenden Rechte durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen offensichtlich massiv geschädigt (vgl. insoweit auch OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08: "relevante Verkaufs- bzw. Verwertungsphase").

    Denn der im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch enthaltene und eine solche Lesart nahelegende engere Begriff des Handelns "im geschäftlichen Verkehr" (vgl. BT-Drs. 16/5048, S. 49, 44) wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens bewusst fallengelassen (vgl. insoweit die Stellungnahme der CDU/CSU-Fraktion zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestags, BT-Drs. 16/8783, S. 44; OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08).

    Zu berücksichtigen ist bei der Gesamtwürdigung auch, ob das Interesse an dem streitgegenständlichen Werk aufgrund der Eigenart der Vermarktung des Produkts bzw. der jeweiligen Unterhaltungsbranche nur vorübergehender Natur ist (OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08 zur "Zeitlosigkeit" klassischer Musik).

    Des Weiteren sind der Umfang (vgl. BT-Drs. 16/8783, S. 50: besonders umfangreiche Datei wie bspw. ein vollständiger Kinofilm) sowie auch der Umstand, dass das Werk nach wie vor zu einem üblichen Verkaufspreis und nicht zu einem Auslaufpreis auf dem Markt angeboten wird, von Bedeutung (OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08).

  • OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10

    Isch kandidiere - Filesharing: Relevante Verwertungsphase von Filmwerken

    Gerade in der weiteren Vervielfältigung liegt aber der Sinn und Zweck sog. Tauschbörsen im Internet (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9, 11; MMR 2009, 334).
  • OLG Köln, 03.07.2009 - 6 W 63/09

    Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß als Voraussetzung des Auskunftsanspruchs

    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung setzt der Auskunftsanspruch aus § 101 Abs. 2 UrhG, den die Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG vorbereiten soll, nach seinem Wortlaut ("auch") und aus systematischen Gründen eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraus (Senat, Beschluss vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08 [GRUR-RR 2009, 9 = OLGR Köln 2009, 15] - "Ganz anders"; Beschluss vom 09.02.2009 - 6 W 182/08 [MMR 2009, 334 = OLGR Köln 2009, 357] - "Die schöne Müllerin" m.w.N.).

    Wie der Senat ebenfalls wiederholt entschieden hat (Beschlüsse vom 21.10.2008 und 09.02.2009, a.a.O.; Beschlüsse vom 04.06.2009 - 6 W 46/09; 6 W 48/09; Beschluss vom 19.06.2009 - 6 W 52/09), wird dieses Ausmaß allerdings bereits erreicht, wenn der noch unbekannte Verletzer ein Musikalbum oder Hörbuch oder eine ähnlich umfangreiche Datei während der aktuellen Verkaufsphase einmalig in einer Internet-Tauschbörse anbietet.

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, müssen dafür aber mehrere Merkmale zusammen kommen (vgl. Senat, MMR 2009, 334 [335] - "Die schöne Müllerin"):.

    Ob die relevante Verkaufs- und Verwertungsphase noch andauert, muss vielmehr individuell bestimmt werden, wobei Besonderheiten der Vermarktung des jeweiligen Werks zu berücksichtigen sind (Senat, MMR 2009, 334 [335] - "Die schöne Müllerin").

  • OLG Köln, 05.05.2009 - 6 W 39/09

    Kein Rechtsschutz gegen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch

  • OLG Köln, 13.10.2011 - 6 W 223/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S.von § 101 UrhG

  • LG München I, 12.07.2011 - 7 O 1310/11

    Gestattungsanordnung zur Bekanntgabe von Internetanschlussinhabern: Gewerbliches

  • OLG München, 26.07.2011 - 29 W 1268/11

    Stets gewerbliches Ausmaß bei Filesharing-Fällen

  • LG Köln, 26.07.2011 - 218 O 136/11

    Kriterien für das öffentliche Zugänglichmachen eines geschützten Werks in

  • OLG Köln, 23.01.2012 - 6 W 13/12

    Zum Auskunftsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 60/09

    Internet-Musiktauschbörse: Datenverwendung durch unterbliebene Löschung bzw.

  • OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10

    Ansprüche des Urheberrechtsinhabers auf Nennung von Bestanddaten

  • OLG Köln, 08.02.2010 - 6 W 13/10

    Legitimation zur Geltendmachung von Auskunftsrechten

  • OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 77/10

    Begriff der Rechtsverletzung von gewerblichem Ausmaß

  • OLG Stuttgart, 23.11.2011 - 2 W 56/11

    Markenrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegenüber einer Bank

  • OLG Zweibrücken, 21.09.2009 - 4 W 45/09

    Amtsermittlungsgrundsatz bei urheberrechtlichen Auskunftsverfahren

  • OLG Köln, 04.06.2009 - 6 W 46/09

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

  • OLG München, 12.12.2011 - 29 W 1708/11

    Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider: Fristbeginn der Beschwerde des

  • OLG Köln, 04.06.2009 - 6 W 48/09

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

  • LG Köln, 05.05.2010 - 28 O 826/09

    Der Rechteinhaber eines Werkes hat nur zum Teil einen Auskunftsanspruch gegen den

  • OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 205/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • OLG Köln, 08.01.2010 - 6 W 153/09

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

  • OLG Köln, 12.04.2012 - 6 W 85/12
  • OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 206/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • OLG Hamm, 18.05.2010 - 4 W 40/10
  • LG Köln, 14.05.2010 - 209 O 148/10

    Gestattung zur Erteilung einer Auskunft über den Namen und die Anschrift eines

  • LG Zweibrücken, 16.12.2009 - Qs 127/09

    Strafverfahren wegen Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer

  • LG Hamburg, 21.04.2009 - 627 Qs 13/09

    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung wegen Teilnahme an einer

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - I-24 U 26/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6875
OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - I-24 U 26/08 (https://dejure.org/2008,6875)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.12.2008 - I-24 U 26/08 (https://dejure.org/2008,6875)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - I-24 U 26/08 (https://dejure.org/2008,6875)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2009, 847
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.04.1998 - IX ZR 258/97

    Keine Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Bürgschaften für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - 24 U 26/08
    Es entspricht ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung (vgl. BGHZ 138, 321, 326 = NJW 1998, 1939, 1941; OLG Frankfurt MDR 2005, 919; OLG Düsseldorf ZIP 1997, 2005 und WM 2007, 2009 jew. m. w. Nachw.) und Schrifttum (vgl. nur Palandt/Weidenkaff, BGB, 67. Aufl., § 491 Rn 12; ders/Sprau, aaO, § 765 Rn 4; Staudinger/Kessel-Wulf, BGB [2005], § 491 Rn 23; jurisPK-BGB/Schwintowski, § 491 Rn 20ff; jurisPK-BGB/Prütting, § 765 Rn 29; MünchKomm-BGB/Schürnbrand, § 491 Rn 75), der der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, dass die Bürgschaft jedenfalls dann kein Kreditgeschäft ist, wenn die verbürgte Hauptforderung wie im Streitfall kein Verbrauchergeschäft ist.
  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 141/98

    Vertragsübernahme und Verbraucherkreditgesetz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - 24 U 26/08
    Aus der von der Beklagten in Bezug genommenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Vertragsübernahme (BGHZ 142, 23, 33 = NJW 1999, 2664) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 28.06.2000 - VIII ZR 240/99

    Widerrufsrecht beim Finanzierungsleasingvertrag; Wirksamkeit einer Kündigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - 24 U 26/08
    Der nur akzessorisch haftende Bürge ist weder mit dem Übernehmer eines Finanzierungsleasingvertrags noch mit Schuldmitübernehmer (vgl. dazu BGHZ 144, 370 = NJW 2000, 3133, 3137), die beide persönliche Schuldner sind, vergleichbar.
  • OLG Frankfurt, 01.12.2004 - 17 U 166/04

    Kraftfahrzeugleasingvertrag mit Bürgschaftsübernahme durch einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - 24 U 26/08
    Es entspricht ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung (vgl. BGHZ 138, 321, 326 = NJW 1998, 1939, 1941; OLG Frankfurt MDR 2005, 919; OLG Düsseldorf ZIP 1997, 2005 und WM 2007, 2009 jew. m. w. Nachw.) und Schrifttum (vgl. nur Palandt/Weidenkaff, BGB, 67. Aufl., § 491 Rn 12; ders/Sprau, aaO, § 765 Rn 4; Staudinger/Kessel-Wulf, BGB [2005], § 491 Rn 23; jurisPK-BGB/Schwintowski, § 491 Rn 20ff; jurisPK-BGB/Prütting, § 765 Rn 29; MünchKomm-BGB/Schürnbrand, § 491 Rn 75), der der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, dass die Bürgschaft jedenfalls dann kein Kreditgeschäft ist, wenn die verbürgte Hauptforderung wie im Streitfall kein Verbrauchergeschäft ist.
  • OLG Düsseldorf, 18.08.1997 - 15 W 60/97

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Bürgschaftsverträge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - 24 U 26/08
    Es entspricht ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung (vgl. BGHZ 138, 321, 326 = NJW 1998, 1939, 1941; OLG Frankfurt MDR 2005, 919; OLG Düsseldorf ZIP 1997, 2005 und WM 2007, 2009 jew. m. w. Nachw.) und Schrifttum (vgl. nur Palandt/Weidenkaff, BGB, 67. Aufl., § 491 Rn 12; ders/Sprau, aaO, § 765 Rn 4; Staudinger/Kessel-Wulf, BGB [2005], § 491 Rn 23; jurisPK-BGB/Schwintowski, § 491 Rn 20ff; jurisPK-BGB/Prütting, § 765 Rn 29; MünchKomm-BGB/Schürnbrand, § 491 Rn 75), der der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, dass die Bürgschaft jedenfalls dann kein Kreditgeschäft ist, wenn die verbürgte Hauptforderung wie im Streitfall kein Verbrauchergeschäft ist.
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2007 - 3 U 31/07

    Bürgschaftsforderung gegen GmbH-Geschäftsführer: Zur Sittenwidrigkeit und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - 24 U 26/08
    Es entspricht ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung (vgl. BGHZ 138, 321, 326 = NJW 1998, 1939, 1941; OLG Frankfurt MDR 2005, 919; OLG Düsseldorf ZIP 1997, 2005 und WM 2007, 2009 jew. m. w. Nachw.) und Schrifttum (vgl. nur Palandt/Weidenkaff, BGB, 67. Aufl., § 491 Rn 12; ders/Sprau, aaO, § 765 Rn 4; Staudinger/Kessel-Wulf, BGB [2005], § 491 Rn 23; jurisPK-BGB/Schwintowski, § 491 Rn 20ff; jurisPK-BGB/Prütting, § 765 Rn 29; MünchKomm-BGB/Schürnbrand, § 491 Rn 75), der der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, dass die Bürgschaft jedenfalls dann kein Kreditgeschäft ist, wenn die verbürgte Hauptforderung wie im Streitfall kein Verbrauchergeschäft ist.
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