Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.02.2009 - 4 U 190/08   

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https://dejure.org/2009,3081
OLG Hamm, 17.02.2009 - 4 U 190/08 (https://dejure.org/2009,3081)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.02.2009 - 4 U 190/08 (https://dejure.org/2009,3081)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 4 U 190/08 (https://dejure.org/2009,3081)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • webshoprecht.de

    Zur Unzulässigkeit von Telefonwerbung auch bei bestehender Geschäftsverbindung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der unzumutbaren Belästigung; Zulässigkeit unaufgeforderter Telefonwerbung

  • kanzlei.biz

    "Do-not-call-Liste" bei Werbeanrufen

  • rabüro.de

    Unerbetene Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden

  • info-it-recht.de

    Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § ... 3 Abs. 2 n.F.; ; UWG § 4 Nr. 7 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 7 Abs. 1; ; UWG § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt.; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; UWG § 8 Abs. 4; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    "Do-not-call-Liste" bei Werbeanrufen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der unzumutbaren Belästigung; Zulässigkeit unaufgeforderter Telefonwerbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    §§ 3, 4, 7 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt., 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG
    Cold-Calling ist verboten / Zum mutmaßlichen Einverständnis

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Telefon - Telefonnummer - Telefonsex - Telefonwerbung - Werbung - Wettbewerbsverstöße

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Telefonwerbung gegenüber Unternehmen ohne Einwilligung unzulässig

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Telefonwerbung auch bei bestehendem Vertragsverhältnis wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Telefonwerbung auch bei bestehendem Vertragsverhältnis wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 559
  • MIR 2009, Dok. 072
  • K&R 2009, 412
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - 20 U 125/07

    Zulässige Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden (Preselection-Kunden)

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 4 U 190/08
    Die Beklagte bezieht sich im Hinblick auf einen ähnlichen Fall, in dem es um die Telefonwerbung bei einem Taxiunternehmen im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung ging, auf ein klageabweisendes Urteil des OLG Düsseldorf (CR 2008, 297).
  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 133/89

    Telefonwerbung IV - Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 4 U 190/08
    Der anzurufende Gewerbetreibende muss dabei gerade auch mit einer telefonischen Werbung einverstanden sein (BGH GRUR 1991, 764 -Telefonwerbung IV).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 88/05

    Suchmaschineneintrag

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 4 U 190/08
    Auch bei einer bestehenden Geschäftsverbindung ist aber weiter zu prüfen, ob der Werbende bei verständiger Würdigung aller ihm bekannten Umstände vor dem Anruf ein Einverständnis des anzurufenden Geschäftspartners annehmen konnte (BGH GRUR 2008, 189, 190 -Suchmaschineneintrag; Hefermehl / Köhler, UWG, 26. Auflage, § 7 Rdn. 62).
  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 87/02

    Telefonwerbung für Zusatzeintrag

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 4 U 190/08
    Selbst wenn die Werbung durch einen Telefonanruf keine Vorteile oder sogar einige Nachteile gegenüber einer schriftlichen Werbemitteilung aufweist, kann eine mutmaßliche Einwilligung anzunehmen sein, wenn die Telefonwerbung den Interessen des Anzurufenden in einem solchen Maß entspricht, dass die mit dem Anruf verbundene Belästigung als hinnehmbar erscheint (vgl. BGH WRP 2004, 603, 605 -Telefonwerbung für Zusatzeintrag).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 4 U 190/08
    Im Hinblick auf den Begriff der mutmaßlichen Einwilligung ist möglicherweise noch nicht hinreichend geklärt, unter welchen Voraussetzungen bei einer Werbung mit Telefonanrufen gegenüber sonstigen Marktteilnehmern von deren zumindest mutmaßlicher Einigung ausgegangen werden kann (vgl. BGH GRUR 2007, 607, 609 -Telefonwerbung für Individualverträge).
  • OLG Hamm, 14.04.2005 - 4 U 24/05

    Wettbewerbswidriges Angebot kostenpflichtiger Mehrwertdienste über des Telefon

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 4 U 190/08
    Es kommt dabei auf eine Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls an, da eine generalisierende Betrachtungsweise nicht am Platz ist (Senat, Urteil vom 14. April 2005 -4 U 24/05, bestätigt durch die BGH-Entscheidung Suchmaschineneintrag).
  • LG Essen, 15.07.2010 - 10 S 129/10

    Eingriff in den Gewerbebetrieb einer Detektei durch Telefonwerbung

    Ein ausreichend großes Interesse des Gewerbetreibenden kann zwar schon dann gegeben sein, wenn die Telefonwerbung in einem sachlichen Zusammenhang mit einer bereits bestehenden Geschäftsverbindung steht (OLG Hamm CR 2009, 784 ff.).

    Selbst bei einer bestehenden Geschäftsverbindung ist aber weiter zu prüfen, ob der Werbende bei verständiger Würdigung aller ihm bekannten Umstände vor dem Anruf ein Einverständnis des anzurufenden Geschäftspartners annehmen konnte (BGH GRUR 2007, 607 ff.; BGH NJW-RR 2002, 326 ff.; OLG Hamm CR 2009, 784 ff.).

    Es kommt dabei auf eine Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls an, da eine generalisierende Betrachtungsweise nicht am Platz ist (OLG Hamm CR 2009, 784 ff.).

    Der anzurufende Gewerbetreibende muss dabei gerade auch mit einer telefonischen Werbung einverstanden sein (OLG Hamm CR 2009, 784 ff.).

    Dies ist aus dem Gesichtspunkt herzuleiten, dass die Werbemaßnahme eine mit der bestehenden Geschäftsbeziehung eng zusammenhängende Leistung darstellen und in Zusammenhang mit einem ohnehin zur Abstimmung erforderlichen Telefonanruf erfolgen kann (OLG Hamm CR 2009, 784 ff.).

  • KG, 03.08.2016 - 5 U 127/14

    Eingriff in den Gewerbebetrieb und Persönlichkeitsrechtsverletzung:

    Unter diesen Umständen kann dem Kläger auch nicht angesonnen werden, der Beklagten zu 1) alle ihm zugehörigen Telefonnummern anzugeben, damit diese hierzu eine elektronische Sperre einrichten kann (vergleiche schon OLG Frankfurt, MMR 2009, 559 juris Rn. 18).
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Rechtsprechung
   OLG München, 03.12.2008 - 7 U 3315/08   

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https://dejure.org/2008,4006
OLG München, 03.12.2008 - 7 U 3315/08 (https://dejure.org/2008,4006)
OLG München, Entscheidung vom 03.12.2008 - 7 U 3315/08 (https://dejure.org/2008,4006)
OLG München, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 7 U 3315/08 (https://dejure.org/2008,4006)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kommanditgesellschaft: Nachträgliche Genehmigung bei Verstoß des Geschäftsführers gegen den Gesellschaftsvertrag

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Genehmigung von der Zustimmung der Gesellschafterversammlung abhängiger Rechtshandlungen des Geschäftsführers einer KG

  • Betriebs-Berater

    Genehmigung satzungswidrigen Handelns des KG-Geschäftsführers

  • Judicialis

    BGB § 177 Abs. 1; ; BGB § 249; ; HGB § 119 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 177 Abs. 1; BGB § 249; HGB § 119 Abs. 1
    Genehmigung von der Zustimmung der Gesellschafterversammlung abhängiger Rechtshandlungen des Geschäftsführers einer KG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Satzungswidrige Handlung des Geschäftsführers einer KG ? Nachträgliche Genehmigung durch Gesellschafterversammlung schließt Schadensersatzpflicht aus

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Genehmigung satzungswidrigen Handelns des KG-Geschäftsführers

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Allgemeine Mehrheitsklauseln im Gesellschaftsvertrag, Auslegung des Gesellschaftsvertrages, Beschlussgegenstand ausdrücklich von Mehrheitsklausel erfasst, Einstimmigkeitsprinzip, Genehmigung, Geschäftsführungsbefugnis, Gewöhnliche Beschlussgegenstände, ...

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Recht der KG: Nachträgliche Genehmigung einer satzungswidrigen Geschäftsführungsmaßnahme

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Genehmigung einer satzungswidrigen Handlung des Gesellschafter-Geschäftsführers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 620
  • MDR 2009, 275
  • WM 2009, 1037
  • DB 2009, 674
  • NZG 2009, 340
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.01.2007 - II ZR 245/05

    OTTO

    Auszug aus OLG München, 03.12.2008 - 7 U 3315/08
    Vielmehr genügt es, wenn sich aus dem Gesellschaftsvertrag - sei es auch durch dessen Auslegung - eindeutig ergibt, dass der in Frage stehende Beschlussgegenstand einer Mehrheitsentscheidung unterworfen sein soll (vgl. BGH, WM 2007, 501 Rn. 9 m. w. N.).
  • BGH, 15.11.1982 - II ZR 62/82

    Umwandlung einer KG durch Mehrheitsbeschluß

    Auszug aus OLG München, 03.12.2008 - 7 U 3315/08
    Im Gegensatz dazu stehen Vertragsänderungen und ähnliche die Grundlagen der Gesellschaft berührende oder in Rechtspositionen der Gesellschafter eingreifende Maßnahmen, welche bei der im Gesellschaftsvertrag außerhalb eines konkreten Anlasses vereinbarten Unterwerfung unter den Mehrheitswillen typischerweise nicht in ihrer vollen Tragweite erfasst werden und angesichts der Unvorhersehbarkeit späterer Entwicklungen auch regelmäßig nicht erfasst werden können (BGHZ 85, 350/356).
  • BGH, 11.01.1988 - II ZR 192/87

    Ausschluß des Widerspruchsrechts gegenüber Maßnahmen der Geschäftsführung

    Auszug aus OLG München, 03.12.2008 - 7 U 3315/08
    Die Ausführungen des Erstgerichts zur Schadensproblematik, insbesondere zur Berücksichtigung rechtmäßigen Alternativverhaltens und eines Vorteilsausgleichs ließen keinen Rechtsfehler erkennen und stimmten mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4.5.1988 (BB 1988, 1205) überein.
  • BGH, 13.05.1985 - II ZR 170/84

    Einschränkung oder Ausschluß der Einzelklagebefugnis des Gesellschafters

    Auszug aus OLG München, 03.12.2008 - 7 U 3315/08
    Ein derartiger außergewöhnlicher und weitreichender Eingriff in die Rechtsstellung eines einzelnen Gesellschafters wird nämlich von einer derartigen Mehrheitsklausel nicht erfasst (vgl. BGH NJW 1985, 2830/2831).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 27.03.2009 - 5 U 70/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20491
OLG Bremen, 27.03.2009 - 5 U 70/08 (https://dejure.org/2009,20491)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27.03.2009 - 5 U 70/08 (https://dejure.org/2009,20491)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27. März 2009 - 5 U 70/08 (https://dejure.org/2009,20491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    § 839 BGB; Art. 34 GG

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Haftung des sog. Durchgangsarztes der Berufsgenossenschaft für fehlerhaftes ärztliches Handeln; Nachschautermine zur Überprüfung der allgemeinen Heilbehandlung als öffentlich-rechtliche Pflicht des Durchgangsarztes

  • rechtsportal.de

    BGB § 839; GG Art. 34
    Haftung des Durchgangsarztes der Berufsgenossenschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 02.03.2007 - 4 U 22/06

    Haftung für Behandlungsfehler des Durchgangsarztes: Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OLG Bremen, 27.03.2009 - 5 U 70/08
    Der Senat folgt insofern der vom OLG Schleswig in seiner Entscheidung vom 02.03.2007 (NJW-RR 2008, 41) vertretenen Auffassung, dass auch die Überwachung des Heilerfolgs zum durchgangsärztlichen Bereich zählt.
  • BGH, 09.12.2008 - VI ZR 277/07

    Entscheidungsmöglichkeit eines berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlungsarztes

    Auszug aus OLG Bremen, 27.03.2009 - 5 U 70/08
    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 09.12.2008 (Az. VI ZR 277/07) zum Bestehen von Amtshaftungsansprüchen wegen der Tätigkeit von Durchgangsärzten unter Verweis auf seine langjährige Rechtsprechung betont, dass sich auch durch inzwischen eingetretene gesetzliche Neuregelungen nichts daran geändert habe, dass der Durchgangsarzt bei der Entscheidung, ob im Einzelfall ein Verletzter in die berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung übernommen werden soll, eine der Berufsgenossenschaft obliegende Pflicht übernehme und daher in Ausübung eines öffentlichen Amtes handele.
  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05

    Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten

    Auszug aus OLG Bremen, 27.03.2009 - 5 U 70/08
    Es fehlte schon an der Angabe, zu welchem genauen Zeitpunkt die Klägerin welche Tatsachen von wem konkret mitgeteilt worden sein sollen (vgl. BGH, NJW 1995, 776 sowie NJW 2007, 217).
  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 189/93

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Arztes; Verjährung der

    Auszug aus OLG Bremen, 27.03.2009 - 5 U 70/08
    Es fehlte schon an der Angabe, zu welchem genauen Zeitpunkt die Klägerin welche Tatsachen von wem konkret mitgeteilt worden sein sollen (vgl. BGH, NJW 1995, 776 sowie NJW 2007, 217).
  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 131/09

    Amtshaftung: Ausübung eines öffentlichen Amtes durch einen Durchgangsarzt

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung u.a. in GesR 2009, 500 abgedruckt ist, hat eine persönliche Haftung des Beklagten verneint, weil dieser als von der Berufsgenossenschaft bestellter Durchgangsarzt tätig geworden sei.
  • OLG Frankfurt, 05.03.2015 - 8 U 129/14

    Haftung des Durchgangsarztes

    Durchgangsärzte handeln bei ihrer Entscheidung, ob und in welcher Weise ein Verletzter in die berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung übernommen werden soll, d.h. ob und welche notwendigen Heilmaßnahmen durchgeführt werden sollen, öffentlich-rechtlich i. S.d. Art. 34 GG i. V. m. § 839 BGB (vgl. Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, Rdnr. A 486 und die dortigen Hinweise auf BGH, Urt. v. 9.12.2008 - VI ZR 277/07, NJW 2009, 993; OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.11.2007 - 7 U 101/06, OLGR 2008, 90, 92; OLG Schleswig, Urt. v. 2.3.2007 - 4 U 22/06, OLGR 2007, 469, 470; OLG Bremen, Urt. v. 27.3.2009 - 5 U 70/08, OLGR 2009, 550, 551).
  • OLG Bremen, 29.10.2009 - 5 U 12/09

    Haftung des Durchgangsarztes - Fehler bei Eingangsuntersuchung bzw. -diagnose,

    Mit dieser Auffassung setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 27.3.2009 (GesR 2009, 500), da sich dort die Tätigkeit des Durchgangsarztes lediglich auf die Überwachung des Heilerfolges der Behandlung seitens eines anderen Arztes beschränkte und er gerade nicht selbst die Behandlung übernommen hatte.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.02.2009 - 1 W 21/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9583
OLG Brandenburg, 06.02.2009 - 1 W 21/08 (https://dejure.org/2009,9583)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.02.2009 - 1 W 21/08 (https://dejure.org/2009,9583)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Februar 2009 - 1 W 21/08 (https://dejure.org/2009,9583)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Hinwirken auf die Erweiterung der Klage gegen einen nicht am Rechtsstreit beteiligten Dritten

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 139

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 2; ZPO § 139
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Hinwirken auf die Erweiterung der Klage gegen einen nicht am Rechtsstreit beteiligten Dritten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1224
  • MDR 2009, 586
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 06.03.2007 - 1 W 3/07

    Prüfungsumfang im Ablehnungsverfahren wegen Befangenheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.02.2009 - 1 W 21/08
    Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, in einem Ablehnungsverfahren wegen Befangenheit zu prüfen, ob die Einschätzung des erkennenden Gerichts einer rechtlichen Überprüfung standhält, da dieses Verfahren kein der Fehlerkontrolle dienendes antizipiertes Rechtsmittelverfahren ist (vgl. Senat, Beschluss vom 6. März 2007, Az. 1 W 3/07, zitiert nach juris).
  • BGH, 19.12.2002 - V ZB 61/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.02.2009 - 1 W 21/08
    Entscheidend ist, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BGH MDR 2003, S. 592; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 42 Rdnr. 9 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 30.09.1998 - 1 W 32/98

    Ablehnung einer Richterin wegen Befangenheit aufgrund der Verweigerung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.02.2009 - 1 W 21/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entspricht der Gegenstandswert für Ablehnungsgesuche dem Wert des zu Grunde liegenden Rechtsstreits (vgl. nur Senat, NJW-RR 1999, 1291, 1292).
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